I N F O R M A T I O N
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- Jasper Färber
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober 18. August 2015 zum Thema "Oö. Offensive bei der E-Mobilität Aktueller Stand + Neue Initiativen und Förderungen für E-Tankstellen und E-Fahrzeuge als Turbo für die Verkehrswende" Weitere Referenten: Johann Hammerschmied, Johammer e-mobility GmbH Johann Haslinger, Elite Personenbeförderung mit E-Taxi
2 LR Rudi Anschober Seite 1 "Oö. Offensive bei der E-Mobilität Aktueller Stand + Neue Initiativen und Förderungen für E-Tankstellen und E- Fahrzeuge als Turbo für die Verkehrswende" Heute beginnt in Oberösterreich durch neue Förderinitiativen eine wichtige Etappe für den Umstieg auf E-Autos. Elektromobilität ist neben den öffentlichen Verkehrsmitteln der nachhaltige Weg in die Verkehrszukunft. E- Fahrzeuge sind durch einen fünffach besseren Wirkungsgrad höchst energieeffizient, sind leise und ohne Schadstoffemissionen. Wird der verwendete Strom aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen, kann Autofahren CO2-neutral erfolgen. Elektroautos steigern laufend die Reichweite, die Angebotspalette vergrößert sich und die Alltagstauglichkeit ist mittlerweile unumstritten. Elektromobilität wird mittel- bis langfristig die klassischen Verbrennungsmotoren im Bereich des motorisierten Individualverkehrs ersetzen und so zu einem Treiber der Verkehrswende und des Klimaschutzes werden. Die Zukunft gehört dem öffentlichen Verkehr, ergänzt durch Elektromobilität aus erneuerbaren Quellen. Das Umwelt- und Energieressort engagiert sich seit Jahren intensiv, um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen, zuerst durch eine Impulsförderung für E-bikes, dann durch Förderungen für den Ausbau eines Tankstellennetzes (220 E-Tankstellen) und für den Ankauf von mittlerweile über 300 E-Autos. Nun soll eine neue Offensive für E-Mobilität als Turbo zur Ergänzung der Verkehrswende starten: Ab heute stehen neue Förderprogramme für den Ankauf von E-Fahrzeugen im öffentlichen Interesse, z.b. bei Taxi-Unternehmen oder für E-Car-Sharing, sowie für die Errichtung von E-Tankstellen in Gemeinden zur Verfügung. Ziel: Weitere 100 E-Autos im öffentlichen Raum sowie eine ausreichende Lade-Infrastruktur in ganz OÖ lt. Energiezukunft 2030.
3 LR Rudi Anschober Seite 2 Aktueller Stand: Bisherige Initiativen und E-Mobilität in OÖ Die Statistik Austria weist für ganz Österreich im Jahr 2014 eine Zulassungszahl von vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen (ohne Hybride) aus. Davon kamen im Vorjahr 193 aus Oberösterreich. Insgesamt sind aktuell somit mehr als 500 vollelektrisch betriebene Fahrzeuge in Oberösterreich unterwegs. E-Fahrräder: (abgeschlossen) Im Rahmen einer Impulsförderung zum Markteintritt wurden im Förderzeitraum 2008 bis 2010 wurden Räder mit insgesamt 1, Euro unterstützt. Heute gehören die E-Fahrräder zum Sortiment der Händler auch ohne Förderung und haben vielen Zielgruppen dazu verholfen wieder aufs Rad zu steigen. Die Impulsförderung gerade in Oberösterreich hat maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. E-Moped/Motorrad: (abgeschlossen) Im Förderzeitraum 2008 bis 2010 wurden 386 Mopeds/Motorräder mit insgesamt Euro unterstützt. E-Spezialfahrzeuge bei eingeschränkter Mobilität: (abgeschlossen) Im Förderzeitraum 2008 bis 2010 wurden 100 Spezialfahrzeuge mit insgesamt Euro unterstützt. E-Ladestationen für Gemeinden, erste Welle: (abgeschlossen) Im Zeitraum 2010/2011 wurden 196 Ladesäulen mit insgesamt Euro gefördert. Diese waren auf Grund des noch nicht vorhandenen Ladestandardsteckers für Autos primär für einspurige Elektromobilität vorgesehen.
4 LR Rudi Anschober Seite 3 Elektrifizierung Donauradweg: (abgeschlossen) Dieses touristisch wertvolle Projekt mit 19 Ladesäulen wurde im Jahre 2011 mit Euro unterstützt. E-Auto im Zuge der Förderaktion PV-Smart Grid in Eberstalzell: (abgeschlossen) Im Förderzeitraum 2012/2013 wurden 5 Autos (mit Ladeinfrastruktur) mit insgesamt Euro unterstützt. E-Autos für Linz Strom GmbH: (abgeschlossen) 2010 wurden 40 Autos mit insgesamt Euro gefördert. Call- Nachhaltige Mobilität und Bewusstseinsbildung in Tourismusregionen: (abgeschlossen) Zwei Projekte (Attersee Mobil und 25 % sanft-mobiler Urlaub in Hinterstoder) wurden mit insgesamt Euro gefördert. E-Autos für Privatpersonen (noch laufendes Förderprogramm): Seit November 2013 wurden 197 Autos mit Euro unterstützt. Anmerkung: Betriebe werden über die Bundesumweltförderung unterstützt. Norwegen Modellregion der Elektromobilität zeigt Mobilität der Zukunft Oslo ist die Hauptstadt der Elektromobilität. Nicht nur, dass es in Norwegen weltweit die größte Anzahl von Elektrofahrzeugen pro Kopf gibt, so werden laut Osloer Stadtplanung bis zum Jahr 2020 nur noch emissionsfreie Taxis durch die Osloer Straßen fahren, allen voran die E- Taxis.
5 LR Rudi Anschober Seite 4 Der Grund für den Boom der Elektromobile sind Privatpersonen und dies ist ungewöhnlich, denn die hohen Verkaufszahlen in Norwegen sind auf den Absatz im Privatsegment zurückzuführen (76 %). Das widerspricht der gängigen Meinung, wonach öffentliche Flotten als Vorreiter der Elektronutzung das Potenzial dieser Technologie erschließen sollten. Der Grund für dieses scheinbare Paradoxon ist nicht ein gänzlich anderes Denken der Norweger/innen, sondern vielmehr ein Grundsatzbeschluss der Politik, der entsprechende Rahmenbedingungen schafft. Sie gewährt Privatnutzer/innen von Elektrofahrzeugen zahlreiche Anreize zum Kauf eines Elektroautos, weshalb auch in Norwegen die Anzahl der Neuzulassungen bei Elektroautos jene der Verbrennungsmotoren übersteigt: Für neu zugelassene Fahrzeuge sollte die Mehrwertsteuer in Höhe von 25 Prozent sowie die einmalige Registrierungssteuer entfallen, die besonders bei luxuriösen und leistungsstarken Autos extrem hoch ist. Norwegen sieht dies auch als einen wichtigen Beitrag, bis 2030 die CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Die Fahrzeugsteuern werden beispielsweise proportional zu den CO2- Emissionen erhoben: Je mehr ein fossil betriebenes Fahrzeug die Umwelt belastet, desto teurer sein Betrieb. Eine weitere Maßnahme zur Förderung von Elektrofahrzeugen in Norwegen ist die Erlaubnis zum Fahren auf Taxi- und Busfahrstreifen. Es zeigt sich, was möglich ist, wenn die Politik sich einem übergeordneten Ziel verschreibt. Wichtig ist hierbei jedoch, dass es parallel zu einem kräftigen Ausbau und einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs kommt, da diesem die oberste Priorität zukommen muss. Gleichermaßen muss man auch den öffentlichen Sektor
6 LR Rudi Anschober Seite 5 entsprechend elektrifizieren und auch diesen Bereich vorbildhaft vorantreiben, so Landesrat Rudi Anschober, der in Oberösterreich in den nächsten Jahren jeweils von mehr als einer Verdoppelung ausgeht und somit für 2020 das Ziel von bis rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen benennt. Anschober sieht es auch für die Erreichung der oö. E-Auto-Ziele als notwendig an, sich in Österreich offensiv politisch der Elektromobilität zu stellen und fordert einen spürbaren und sichtbaren Masterplan E-Mobilität: F&E Schwerpunkt zur E-Mobilität bis hin zum mobilen Speicher Elektrofahrzeug ausweiten (im europäischen Kontext) Einbindung aller EVUs in die E-Mobilität (als zukünftiges Geschäftsfeld) u.a. bei der Schaffung von Ladeinfrastruktur Anreizpaket für Elektromobile: Nutzungsgenehmigung etwa von Busfahrstreifen, vergünstigte Parktarife für E-Autos, u.a.m. Festlegung von konkreten Zeitplänen mit einem praktischen Maßnahmenkatalog für die öffentliche Hand, Privatpersonen und Unternehmen. Neue Offensive in OÖ: Zwei neue Förderprogramme für E-Mobilität des oö. Umwelt- und Energieressorts ab heute 1) Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse (Taxis, Mietwagen, Carsharing) Zweck dieser Förderaktion ist es, einen Impuls für die Anschaffung mehrspuriger vollelektrisch betriebener Personenkraftfahrzeuge in Oberösterreich zu setzen, welche im Bereich der öffentlichen Mobilität, also konkret in Taxis, Mietwägen, in Car-Sharingprojekten und sozialen mobilen Diensten zum Einsatz kommen.
7 LR Rudi Anschober Seite 6 Mit diesem mit Euro dotierten Programm sollen zusätzlich bis zu 100 elektrisch betriebene Fahrzeuge im öffentlichen Bereich gefördert werden und die aktuellen Förderungen der Umweltförderung des BMLFUW im Rahmen der klimaktiv mobil-förderungsprogramme in einem Impulszeitraum gesondert unterstützt werden. Förderungswerber - Wer wird gefördert? Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Fahrzeuge (Taxis, Carsharing, Mietwagen), welche für alle öffentlich zugänglich sind, oder Fahrzeuge für den Einsatz sozialer mobiler Dienste (z.b. Hauskrankenpflege, mobile therapeutische Dienste, Notdienste, etc.) zur Erfüllung gesellschaftlich sozialer Aufgaben, anschaffen. Förderungsgegenstand - Was wird gefördert? Gefördert wird je Antragsteller/in der Ankauf von bis zu 10 neuen, vollelektrischen mehrspurigen Elektrofahrzeugen, welche eine Umweltförderung des BMLFUW im Rahmen der klimaktiv mobil- Förderungsprogramm Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität im öffentlichen Interesse in der Höhe von Euro je Fahrzeug oder im Programm: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität in der Höhe von Euro je Fahrzeug erhalten haben. Förderhöhe - Wie hoch wird gefördert? Das Ausmaß der Förderung beträgt Euro pro Fahrzeug. Die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist obligatorisch und das Programm gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2015, um first mover nicht zu bestrafen.
8 LR Rudi Anschober Seite 7 2) Landesförderprogramm für die Errichtung von Ladestationen für E- Fahrzeuge in oö. Gemeinden Dieses Förderprogramm startet am 18. August 2015 und soll die Verbreitung von mehrspurigen vollelektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen unterstützen. Das Programm "Errichtung von Ladestationen für E-Fahrzeuge in oberösterreichischen Gemeinden unterstützt die Umsetzung der EU- Richtlinie 2014/94/EU für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe und die Oö. Energiestrategie 2030, welche unter anderem den Ausbau der ökologisch verträglichen Stromerzeugung als wesentlichen Ansatz beinhaltet. Das Land Oberösterreich stellt dazu aus dem Umweltbudget 2015 insgesamt Euro zur Verfügung. Förderungswerber - Wer wird gefördert? Oberösterreichische Gemeinden Förderungsgegenstand - Was wird gefördert? Die Errichtung von "E-Ladestationen für E-Fahrzeuge in oberösterreichischen Gemeinden". Diese E-Ladestationen für Elektrofahrzeug, bzw. der Standort muss folgende Kriterien erfüllen: der Standort muss mittels Standortkonzept begründet sein. Dieses muss zumindest folgende Punkte beinhalten: o Abstand zur nächsten bestehenden öffentlichen Ladeinfrastruktur (mit zumindest 11 kw-leistung) o Mindestabstand zur nächstgelegenen Bundes-, Schnellstraße oder Autobahn oder Platzierung in einem zentralen Ort mit hoher Verkehrsfrequenz (wie Ausflugsdestination o.ä.)
9 LR Rudi Anschober Seite 8 Aktivitätsmöglichkeiten (Cafe, Gastronomie, Einkauf, kulturelles Angebot) muss innerhalb einer Gehweite (max. 500 m) verfügbar sein zumindest 11 kw-leistung bereitstellen zumindest zwei Steckplätze mit Ladestecker Typ 2 gemäß ÖVE/ÖNORM EN Die Fläche vor der Ladestation muss exklusiv als Parkplatz für E- Fahrzeuge gekennzeichnet sein. Minimum ist eine exklusive Parkplatzfläche empfohlen werden zwei exklusive Parkflächen Für die E-Ladestation muss es einen Betreiber geben und zwischen Betreiber und Gemeinde einen Betriebsführungsvertrag Sollte kein passendes gemeindeeigenes Grundstück vorhanden sein, so ist auch die Nutzung einer anderen Fläche möglich in dem Fall ist eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen Das Standortkonzept muss ein Abrechnungssystem vorgesehen haben. Das System muss derart gestaltet sein, dass keine Kunden ausgeschlossen werden Förderhöhe - Wie hoch wird gefördert? Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal Euro pro E- Ladestation, bzw. max. 50 % der anrechenbaren Investitionskosten (diese umfassen die Kosten der Ladestation, das Kommunikationsmodul, Grabungsarbeiten, Zählpunkterrichtung, Netzkosten, Elektroinstallation, ggf. Verteilerkasten). Sollte sich im Zuge der Endabrechnung herausstellen, dass die eingereichten Rechnungen das maximale Förderausmaß nicht erreichen, so wird die Förderung entsprechend gekürzt. Eine Kumulierung von verschiedenen Förderungen (z.b. EVU oder Bundesförderung mit Landesförderung) ist bis maximal 100 % der anrechenbaren Investitionskosten zulässig. Zusätzlich ist eine
10 LR Rudi Anschober Seite 9 barwertisierte einmalige Förderung der Betriebsführung für 5 Jahre, max Euro, bzw. max. 75 % der Betriebsführungskosten möglich. Es können neue Standorte errichtet werden, aber auch geeignete bestehende Standorte (das Standortkonzept ist auch hier notwendig) können einer technischen Aufrüstung unterzogen werden. Erstes Elektroauto des Landes für das Umweltressort Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Zur öffentlichen Vorbildwirkung wird auch die Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft noch 2015 einen rein elektrischen Dienstkraftwagen samt 22kW-Ladestation in Betreib nehmen und künftig leise, energieeffizient und dank Ökostrombezug - CO2-frei im Rahmen der Dienstgeschäfte unterwegs sein.
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