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1 Jura studieren in Tübingen! 11. April 2016 Professor Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbes. Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Überblick A. In Tübingen B. Jura II. Jura als Wissenschaft Methoden und Fragestellungen C. studieren! I. Das Studium der lange Weg II. Einige Wegweiser D. Und danach? Berufsperspektiven als Jurist 1 1

2 A. In Tübingen Neue Aula: erbaut , erheblich erweitert A. In Tübingen Gründungsfakultät 1477 Der Standort von Anfang an herausragende Stellung in Deutschland, u.a. durch ausgedehnte Gutachtenpraxis in komplexen Rechtsfällen 1817: Gründung der Staatswissenschaftlichen Fakultät Zusammenführung von Öffentlichem Recht, Nationalökonomie und Forstwissenschaft 1923: Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1973: Trennung der beiden Fakultäten, seit 1978 wieder Juristische Fakultät Lektüretipp: Th. Finkenauer, 3 2

3 A. In Tübingen Einige Köpfe Christoph Besold ( ) Karl Georg v. Wächter ( ) Robert v. Mohl ( ) 4 A. In Tübingen Einige Köpfe Philipp Heck ( ) Fritz Baur ( ) Ludwig Raiser ( ) 5 3

4 B. Jura Recht Recht und Rechtsordnung als Zwangsordnung? (Kelsen) als zutreffende Voraussage dessen, was die Gerichte wirklich entscheiden? (O. W. Holmes) als Ausfluss der Natur des Menschen? (Naturrechtslehre) als Summe der geltenden, verfassungsgemäß gesetzten und/oder von den Gerichten praktizierten Rechtsnormen? (Rüthers) als staatlich gesetzte Regeln privates Recht? Beispiel: Mauerschützen-Fälle 26, 27 DDR-GrenzG und bundesdeutsches Strafrecht 6 B. Jura 7 4

5 B. Jura Recht und Rechtsordnung Die Rechtsordnung Begriff: Summe jener Normen (Gebote, Verbote), die das Zusammenleben der Menschen regeln und mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar sind Unterscheide: Objektives Recht: Summe der geltenden Rechtsnormen gesetzlich (und untergesetzlich) geregeltes Recht sog. Richterrecht Subjektives Recht: rechtlich geschützte Positionen des Einzelnen in der Rechtsordnung z.b. Eigentum, vertragliche Ansprüche, Persönlichkeitsrecht 8 B. Jura Unterscheide: Überblick Recht Sitte, Moral, sog. soziale Normen RGZ 117, 121 (Edelmannwort-Fall) Prof. Binder - Einführung in die Rechtswissenschaft 9 5

6 B. Jura Normenhierarchie Europäisches Recht Deutsches Recht Bundesrecht Grundgesetz Bundesgesetz (zb BGB) Landesrecht Landesverfassung Landesgesetz Rechtsverordnungen des Bundes Rechtsverordnungen des Landes Prof. Binder - Einführung in die Rechtswissenschaft 10 B. Jura Gesamtrechtsordnung Privatrecht (Beziehungen zw. Privaten) Öffentl. Recht (Über-/ Unterordnungsverh.) Allgemeines Bürgerliches Recht Sonstiges Privatrecht Verfahrensrecht Materielles öffentliches Recht Zivilverfahrens recht Verfassungs-/ Verwaltungsprozessrecht Strafverfahrensrecht Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Prof. Binder - Einführung in die Rechtswissenschaft 11 Wintersemester 2010/ von 23 6

7 B. Jura Recht und Rechtsordnung Funktionen von Recht und Rechtsordnung Ordnungsfunktion Gerechtigkeitsfunktion Herrschaftsfunktion Herrschaftskontrollfunktion 12 B. Jura II. Jura als Wissenschaft Methoden und Fragestellungen Jura als Wissenschaft auch: Jurisprudenz ( Rechtsklugheit ) Ziele und Fragestellungen: klassische Dogmatik: Entwicklung (und Vermittlung) des systematischen Verständnisses von Recht (Deutung von Recht als System) Jura als Normauslegungs- und Normanwendungswissenschaft Jura als Rechtsetzungs- bzw. Rechtsoptimierungswissenschaft : Rechtsvergleichung: Vergleich zwischen Sachlösungen verschiedener Rechtsordnungen, z.b. zur Optimierung des eigenen Rechts zur Unterstützung von Rechtsvereinheitlichungsprojekten Rechtssoziologie Rechtsökonomik Rechtsphilosophie / Rechtsgeschichte Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Gegensatz? Einheit?! 13 7

8 B. Jura II. Jura als Wissenschaft Methoden und Fragestellungen Das Handwerkszeug Jura als Wissenschaft?! Gesetzestexte Lehrbücher Handbücher Zeitschriften Kommentare Monographien Urteilssammlungen 14 Datenbanken C. studieren! I. Das Studium der lange Weg Das Schwierigste am Jurastudium ist, dass man relativ lange nicht weiß, ob man ein guter Jurist werden wird oder nicht. (Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts) 15 8

9 C. studieren! I. Das Studium der lange Weg Lernziele - Überblick Rechtskenntnis: Überblick über die wesentlichen Rechtsquellen über ihren systematischen Zusammenhang Methodenkenntnis Arbeiten am und mit dem Gesetz: Verstehen und Auslegen von Gesetzestexten (= Klärung der Aussage des Gesetzes) Anwendung auf die Realität Auswertung und Gewichtung von juristischer Fachliteratur Entscheidungen der Gerichte (Rechtsprechung) Juristisches Denken und juristische Argumentation Rechtsgestaltung 16 C. studieren! I. Das Studium der lange Weg Lernziele Einzelheiten Insbesondere: Lösung von Fällen am und mit dem Gesetz Aufgabe: gutachtliche Ermittlung einer vertretbaren (= methodisch und deshalb auch inhaltlich überzeugenden) Lösung sog. Gutachtenaufbau: schrittweise Überprüfung des zu begutachtenden Geschehens ( Lebenssachverhalt ) auf Anwendbarkeit / Nichtanwendbarkeit einer gesetzlichen Regelung Unterscheide: Gutachtenstil : Ausgehen von den Voraussetzungen für eine möglicherweise vorliegende Rechtsfolge, systematische Prüfung von Hypothesen, dann erst Feststellung des Ergebnisses ( Darstellung des Denkvorgangs von Anfang an ) Urteilsstil : Ausgehen vom Ergebnis, dann schrittweise Begründung ( Darstellung vom Ende her ) 17 9

10 C. studieren! I. Das Studium der lange Weg Beispiel Weil sie über dem spannenden Radioprogramm eine rote Ampel übersehen hat, touchiert Berta (B) mit ihrem Sportwagen den Kombi von Professor P, dessen linker Kotflügel ausgetauscht werden muss (Kosten: 3.000). Anspruch des P gegen B? 823 I BGB: Wer fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz verpflichtet. Hypothese ( Obersatz ): P könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus 823 I i.h.v haben, wenn Vergleich mit der Realität ( Subsumtion ): Das Auto, Eigentum des P, ist durch B fahrlässig verletzt worden. Ergebnis: Der Anspruch besteht. 18 Notenübersicht 1. Klausur Grundkurs II WS 2013/ Notendurchschnitt 4,33 Punkte Durchfallquote 53,2% 19 10

11 C. studieren! I. Das Studium der lange Weg Daher: frühzeitige Vor- und Nachbereitung von Vorlesungsstoff Nacharbeiten anhand von Lehrbüchern und Fällen Gründung privater Kleingruppen nur wer den Stoff anderen erklären kann, hat ihn verstanden keine Lücken lassen Bugwelle vermeiden! Präsenz in Tübingen Vernetzung! Angebote nutzen! 20 D. Und danach? Berufsperspektiven als Jurist Int. Organisationen Rechtsanwalt in D., in RAK TÜ! Richter bzw. Staatsanwalt Öff. Verwaltung Banken / sonst. Unternehmen Jurastudium 21 11

12 Weiterführende Literatur (Auswahl) Lehrbücher Braun, Einführung in die Rechtswissenschaft, 4. Aufl (Verlag Mohr Siebeck) Horn, Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie, 5. Aufl (Verlag C.F. Müller) Kühl/Reichold/Ronellenfitsch, Einführung in die Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch, 2. Aufl (Verlag C.H. Beck) Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie, 8. Aufl (Verlag C.H. Beck) Zippelius, Einführung in das Recht, 6. Aufl (Verlag C.F. Müller/UTB) und das BGB, das StGB, das GG, die VwGO und das VwVfG sowie Ihr Mietvertrag, Handyvertrag, die AGB Ihrer Bank, die Bahn- Beförderungsbedingungen und alle sonstigen Texte, an denen sich zeigt: Alles ist Recht! 22 Viel Glück in Ihrem Studium an der Eberhard-Karls-Universität und darüber hinaus! 23 12

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