Protokoll. 6. Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Aller Fuhse-Aue , 18:00 bis 19:30 Uhr 4G-Park Wathlingen

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1 Protokoll Anlass: Wann: Ort: 6. Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Aller Fuhse-Aue , 18:00 bis 19:30 Uhr 4G-Park Wathlingen Teilnehmer Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 35 davon anwesend (einschl. Vertretungsvollmacht) 27 (77 %) darunter Wirtschafts- u. Sozialpartner: 24 (68 %) davon Vertretungsvollmacht für WiSo-Partner: 4 Beschlussfähigkeit: ja Ablauf TOP 1 Begrüßung und Protokoll der letzten Sitzung TOP 2 Austritt und Aufnahme von LAG-Mitgliedern TOP 3 Prozessmanagement TOP 4 Projektmanagement / aktuelle Projekte TOP 5 Öffentlichkeitsarbeit TOP 6 Sonstiges TOP 1 - Begrüßung und Protokoll der letzten Sitzung Frau Günther begrüßt alle Teilnehmer zur 1. Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Aller-Fuhse- Aue in diesem Jahr. Die Lokale Aktionsgruppe ist beschlussfähig. Anmerkungen zum letzten Protokoll gibt es keine. TOP 2 Austritt und Aufnahme von LAG-Mitgliedern Herr Wildrik Piper hat seine Austrittserklärung abgegeben, da er von Langlingen nach Lilienthal ziehen wird. Daneben liegen dem Regionalmanagement die Aufnahmeanträge von Frau Renate Hartmann und Frau Gabriele Felba vor. Frau Hartmann stellt sich kurz vor. Sie vertritt die Touristinformation in Wienhausen. Die Lokale Aktionsgruppe Aller-Fuhse-Aue fasst den folgenden Beschluss. Beschluss: Die Lokale Aktionsgruppe nimmt die Austrittserklärung von Herrn Wildrik Piper an. Darüber hinaus nimmt die Lokale Aktionsgruppe Aller-Fuhse-Aue Frau Gabriele Felba und Frau 1

2 Renate Hartmann als Wirtschafts- und Sozialpartner auf. Die Mitgliederliste zur Geschäftsordnung wird entsprechend angepasst. Da Herr Backeberg noch nicht anwesend ist, ergibt sich das folgende Abstimmungsergebnis. Interessenkonflikt: keiner damit stimmberechtigte Mitglieder: 26 Beschlussergebnis: einstimmig (26 Ja-Stimmen) Damit sind für die weiteren Beschlüsse 28 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. TOP 3 Prozessmanagement Zur Vorbereitung der Beschlüsse wird sich die Steuerungsgruppe Alle-Fuhse-Aue alle zwei Monate treffen. Je nach Bedarf wird dieser Rhythmus angepasst. Zur besseren Einbindung von Altencelle soll eine Ideenwerkstatt durchgeführt werden. Diese wird vor den Sommerferien stattfinden. Ziel ist es, weitere Wirtschafts- und Sozialpartner aus Altencelle zu gewinnen sowie Projektideen für Altencelle in Verbindung mit der Region Aller-Fuhse-Aue zu entwickeln. Auf Landesebene findet am 4. und 5. April 2016 die konstituierende Sitzung des LEADER- Lenkungsausschusses in Verden statt. Herr Pohndorf und Frau Viehweg werden an dieser Sitzung teilnehmen. TOP 4 Projektmanagement Vier Projekte der Prioritätenliste wurden bis zum 15. Februar 2016 fristgerecht beim Amt für regionale Landesentwicklung Verden eingereicht. Bei der Vorbereitung dieser Anträge sind einige Fragen aufgetreten. Dies betrifft z.b. die Berechnung der Eigenleistungen. Das Projekt Kunsttherapeutische Gruppenangebote für traumatisierte Flüchtlinge soll über ein Förderprogramm von Aktion Mensch beantragt werden. Hierzu laufen zurzeit die Vorbereitungen. Das Projekt Solabbruch Fuhse wurde über das NLWKN beantragt. Herr Pohndorf macht deutlich, dass das Fördergeschäft einen langen Atem benötigt, allein schon deshalb, weil alle Projekte durch die Projektträger vorfinanziert werden müssen. Neben den Formalien zum Antrag müssen Fristen und das Vergaberecht eingehalten werden. Die Samtgemeinde Flotwedel ist seit 20 Jahren im Fördergeschäft tätig und beschäftigt eine Mitarbeiterin, die die Förderanträgen bearbeitet. Grundsätzlich darf nicht vergessen werden, dass Anträge auch geprüft werden, sei es durch das Rechnungsprüfungsamt oder die EU. Deshalb muss besonderer Wert auf die Einhaltung der Richtlinien und Vorgaben gelegt werden. Aufgrund der Pressemitteilungen zum Projektbeginn und Einsatz des Regionalmanagements gab es bereits zahlreiche Projektberatungen. Bei diesen Projektberatungen muss zurzeit noch darauf hingewiesen werden, dass die Frage der nationalen Kofinanzierung noch nicht geklärt ist, denn grundsätzlich gilt, dass EU-Mittel aus dem Strukturfonds ELER (Europäischer Landwirtschafts- 2

3 fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) grundsätzlich nicht nur durch Eigenmittel, sondern auch mit sogenannten nationalen öffentlichen Mitteln (= Kofinanzierungsmittel) ergänzt werden müssen. Dieser Kofinanzierungsanteil ist bei jedem ELER-Vorhaben nachzuweisen. Damit lautet die zentrale Frage für die Vorhabenträger, aber auch für Verantwortliche der Regionalentwicklung in den Regionen: Welche Mittel werden direkt, welche eventuell unter bestimmten Bedingungen anerkannt? Die nationale Kofinanzierung kann durch Landes-, Bundes-, kommunale und sonstige öffentliche Mittel gestellt werden. Frau Günther erläutert den Konfinanzierungsbedarf anhand einer Beispielrechnung. Das Bestreben des Regionalmanagements und der beteiligten Kommunen ist deshalb, einen sogenannten Kofinanzierungspool einzurichten. In diesen Pool sollen öffentlich anerkannte Geldgeber Mittel einzahlen, aus dem dann die entsprechenden Mittel für Private, Vereine und Unternehmen bereitgestellt werden können. Herr Pohndorf macht aber auch deutlich, dass für Kommunen mit einem defizitären Haushalt dies ein Problem darstellen könnte. Wieviel Geld die einzelnen Kommunen in den Pool einzahlen, muss beraten und ggf. nach einem Verteilungsschlüssel berechnet werden. Oberstes Ziel ist es aber, dass die zur Verfügung gestellten EU-Mittel durch Projekte gebunden werden können und in die Region fließen. Man muss allen Geldgebern deutlich machen, dass sie 1 Euro geben und die EU dann 3 Euro dazugibt. Ungeachtet aller Bemühungen ist die Empfehlung, dass die Räte für den Haushalt 2017 zweckfreie Mittel als nationale Kofinanzierungsmittel für LEADER-Projekte einstellen sollten. Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe diskutieren intensiv über diesen Sachverhalt. Auch wenn die Frage der nationalen Kofinanzierungsmittel noch nicht gelöst ist, sollte die Projektberatung weiterlaufen. Frau Günther erläutert, dass die Zusage nationaler Kofinanzierungsmittel nicht mit Einreichung des Projektsteckbriefs vorliegen muss. Bestenfalls liegt diese Zusage mit Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung vor. Herr Ritter berichtet aus seinen Erfahrungen, dass öffentlich anerkannten Stiftungen einen Antrag stellen müssen, um als Kofinanzierungsträger anerkannt zu werden. Die KfW und die Rentenbank zählen z.b. nicht zu den anerkannten Kofinanzierungsträgern. Das Regionalmanagement wird zusammen mit den Kommunen eine Informationsveranstaltung organisieren, zu der alle relevanten Mittelgeber für einen Kofinanzierungspool eingeladen werden sollen. Bei der konkreten Projektberatung hat sich aber noch eine weitere Frage ergeben: Sollen kleine Unternehmen über LEADER gefördert werden oder nicht? Grundsätzlich möchte die Europäische Union mit dem LEADER-Ansatz auch kleinere Unternehmen fördern, um im ländlichen Raum Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen und darüber hinaus Wertschöpfungsketten aufzubauen. Grundvoraussetzung für eine Förderung eines Unternehmens ist, dass sich das Vorhaben in das Regionale Entwicklungskonzept Aller-Fuhse-Aue einordnen lässt. In diesem Zusammenhang ist 3

4 der Unternehmenszweck zu bewerten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es durch eine Förderung zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen könnte. (Anmerkung: Hierzu hat die Europäischen Union die sogenannte De-minimis-Regelung eingeführt: Bei den De-minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen. Diese Zuwendungen sind an die Einhaltung bestimmter Bedingungen gebunden. Die Höhe ist allgemein auf ca für Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt.) Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe erteilen dem Regionalmanagement den Auftrag, dass das LAG-Budget auf die Handlungsfelder entsprechend der Priorisierung aufgeteilt werden soll. Als weitere Bedingung für eine Unternehmensförderung wird bestimmt, dass es keine anderweitigen Fördermöglichkeiten gibt. Das Regionalmanagement wird zusammen mit der Steuerungsgruppe einen entsprechenden Beschluss vorbereiten. Herr Leiner möchte klarstellen, dass die Pressemitteilungen über den Verein Kalibahn nicht richtig sind. Das Projekt ist nicht gefährdet. TOP 5 Öffentlichkeitsarbeit Im Vorfeld der Sitzung wurden die geplanten Produkte zur Öffentlichkeitsarbeit sowie der entsprechende Kostenplan den LAG-Mitgliedern übersandt. Anmerkungen bzw. Änderungswünsche gibt es keine. Die Produkte werden in Auftrag gegeben sobald von Landesseite die Publizitätsvorschriften bekannt gegeben wurden. Die Mitglieder begrüßen, dass eine weitere Projektgruppe Tourismus eingerichtet werden soll. Diese Gruppe soll sich u.a. um die Weiterentwicklung der Freizeitkarte Aller-Fuhse-Aue kümmern. Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe regen weiter an, dass über die Projekte wie das Baulücken und Leerstandskataster oder Nahverkehr für alle - auf der Internetseite berichtet werden soll. Das Regionalmanagement wird dies entsprechend umsetzen. Herr Best berichtet, dass die Lüneburger Heide GmbH professionelle Fotos hat erstellen lassen und biete an, dass diese Fotos für entsprechende Publikationen bereitgestellt werden könnten. Auf Grundlage des vorgelegten Kostenplans wird der folgende Beschluss gefasst. Beschluss: Die Lokale Aktionsgruppe Aller-Fuhse-Aue stimmt den Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu. Auf Grundlage des vorgelegten Kostenplans sollen die Öffentlichkeitsmittel beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung beantragt werden. Da Frau Surborg und Herr Rhöse nicht mehr anwesend sind, ergibt sich das folgende Abstimmungsergebnis. Interessenkonflikt: keiner damit stimmberechtigte Mitglieder: 26 Beschlussergebnis: einstimmig (26 Ja-Stimmen) 4

5 Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe begrüßen die Idee, einen Wettbewerb zwischen den Oberschulen zur Erstellung eines Imagefilms über die LEADER-Region Aller-Fuhse-Aue erarbeiten zu lassen. In diesem Jahr wird es wieder ein Sommerfest geben. Es findet am 11. August 2016 auf dem Antikhof 3Eichen in Bröckel statt. Am 10. März 2016 findet eine Tagung der Landeskirche Hannover statt. Frau Viehweg wurde gebeten den Workshop Förderung über LEADER / ZILE zu moderieren. Als Best-Practice- Beispiel stellen Herr Piper und Herr Angermann das Projekt Allerhaus Langlingen vor. Am 28. April findet eine Fachtagung Tourismus des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg in der Filzwelt in Soltau statt. Frau Viehweg wird hieran teilnehmen. TOP 6 Sonstiges Herr Joost vom Amt für regionale Landesentwicklung Verden wird zukünftig nicht mehr die Region betreuen. An seine Stelle tritt Herr Jörn Asael. Die nächste LAG-Sitzung findet vor den Sommerferien statt. Auf dieser Sitzung sollen die Projekte für die Prioritätenliste 2017 vorgestellt werden. Frau Günther schließt die Sitzung. aufgestellt: Gudrun Viehweg - Regionalmanagement 5

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