Rechtsrahmen von BHKWs. Adi Golbach KWK kommt UG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsrahmen von BHKWs. Adi Golbach KWK kommt UG"

Transkript

1 Rechtsrahmen von BHKWs Adi Golbach KWK kommt UG

2 2 Mit freundlicher Genehmigung von bbh

3 Politisches und rechtliches Umfeld Energiewende Emissionshandel (EU) EU-EnergieeffizienzRL EEG 2014 KWKG 2016 ENEV + EEWärmeG EnergiesteuerG, StromsteuerG Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Strommarktgesetz u.a.m. 3

4 KWKG Grundlegendes Keine Novelle, sondern erstmals neues KWK-Gesetz Nach KWKG 2002 mit Novellierungen 2008 und 2012 Änderung des KWK-Ausbauziels: statt 25 % bezogen auf gesamte Stromerzeugung, Festlegung als absolute Mengenziele: TWh/a % Nettostromerzeug * 16,4% ,4%** ,3%** * Geschätzt ** bezogen auf Planzahlen Energiewende Laufzeit bis 2022 Förderung wird 2017 evaluiert Verbesserte Systematik und Gliederung

5 Achtung: (textlastig)

6 Anwendungsbereich KWKG 2016 regelt: 1. Abnahme von KWK-Strom aus KWK-Anlagen, der auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gewonnen wird 2. Zahlung von Zuschlägen der Netzbetreiber sowie die Vergütung für KWK-Strom aus neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen, der auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gewonnen wird, 3. Zahlung von Zuschlägen der Netzbetreiber für KWK-Strom aus bestehenden KWK- Anlagen, der auf Basis von Erdgas gewonnen wird, 4. die Zahlung von Zuschlägen der Netzbetreiber für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen sowie für den Neubau von Wärmespeichern, in die Wärme aus KWK- Anlagen eingespeist wird, 5. die Zahlung von Zuschlägen der Netzbetreiber für den Neu- und Ausbau von Kältenetzen sowie für den Neubau von Kältespeichern, in die Kälte aus Kraft-Wärme- Kälte-Kopplungsanlagen (KWKK-Anlagen) eingespeist wird. Gilt auch für EE-Strom, soweit nicht EEG-gefördert

7 KWKG-Umlage Umlage über Stromkunden Kostendeckel für die KWKG-Umlage auf 1,5 Milliarden Euro/Jahr angehoben. Schwellenwert, bis zu dem die volle Umlage zu zahlen ist, wird von derzeit kwh/a auf eine 1 GWh/a angehoben Bei < 1 GWh/a wird der Satz von 0,05 ct/kwh auf 0,04 ct/kwh gesenkt, für stromkostenintensive Unternehmen wird der Satz von 0,025 ct/kwh auf 0,03 ct/kwh angehoben. Kosten für Haushaltskunden und Mittelstand (nicht privilegierte Endkunden steigen nach Schätzung des BMWi bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 ct/kwh auf bis zu 0,53 ct/kwh).

8 Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2022 in Dauerbetrieb genommen, hocheffizient, verdrängt keine bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen BAFA-Zulassung

9 Neu Neue KWK auf Basis Kohle künftig nicht mehr förderfähig Für Anlagen ab 2 MW el Einführung eines Vorbescheides, um Planungssicherheit zu erhöhen Für selbst verbrauchten KWK-Strom wird zukünftig grundsätzlich keine Förderung gewährt. Ausgenommen sind kleinere Anlagen sowie Anlagen in der energieintensiven Industrie (weil in diesen Bereichen ohne Förderung keine Wirtschaftlichkeit gegeben). Lieferung an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilernetz soweit für diesen KWK-Strom die volle EEG-Umlage entrichtet wird Außerdem wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung Zuschlagssätze festzulegen für Anlagen von Unternehmen in Branchen der Anlage 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zuzuordnen sind, jedoch maximal 50 % der Zuschläge für Anlagen der energieintensiven Industrie. Für bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung wird eine bis Ende 2019 befristete Förderung eingeführt, um Stilllegung zu vermeiden.

10 Neu Möglichkeit einer Anpassung der Fördersätze durch Rechtsverordnung Ab 100 kwel verpflichtende Direktvermarktung des eingespeisten Stroms siehe Extrafolie Keine Förderung in Zeiten negativer Strompreise jedoch optional statt Einzelnachweis 5 % Abzug für Tage mit negativen Strompreisen Anhebung der Unterstützung für Wärmenetze und speicher

11 Zuschläge nach KWKG 2016

12 Übersicht KWKG-Zuschläge KWKG Bestandsanlagen der allgemeinen Versorgung 2. Neue Anlagen Kategorie Zuschlag Cent/kWh 1,5 (-) Dauer VBh (rot in Klammern: KWKG 2012) max (-) > 2 MWel 2016 bis 2019 nur Erdgas Bemerkung 2.1. in Netz d. allg. Versorgung eingespeister Strom 50 kw, 8,0 (5,41) (30.000) (2012: wahlweise 10 Jahre oder VBh) > 50 kw bis 100 kw, 6,0 (4,0) > 100 kw bis 250 kw, 5,0 (4,0) > 250 kw bis 2 MW, 4,4 (2,4) (unv.) > 2 MW, 3,1 (1,8) Bonus bei Ersatz Kohle-KWK 0,6 (-) - für elektr. Leistungsanteil ersetzter Kohleanlage 2.2 nicht eingespeister Strom Eigenerzeugung 50 kw 4,0 (5,41) kwel Pauschalzahlung vorab über VBh (zb bei 1 KW ) Eigenerzeugung > 50 bis 100 kw 3,0 (4,0) Eigenerzeugung > 100 kw 0 (wie stromkosten-int.) Lieferung an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilernetz soweit für diesen KWK-Strom die volle EEG-Umlage entrichtet wird 50 kw, 4,0 (5,41) > 50 kw bis 100 kw, 3,0 (4,0) > 100 kw bis 250 kw, 2,0 (4,0) > 250 kw bis 2 MW, 1,5 (2,4) > 2 MW, 1 (1,8) Zusätzl. bei Ersatz Kohle-KWK 0,6 (-) Stromkosten intensive Unternehmen 50 kw, 5,41 (unv.) > 50 kw bis 250 kw, 4,0 (unv.) > 250 kw bis 2 MW, 2,4 (unv.) > 2 MW, 1,8 (unv.) 2.3 Bonus für THG-Anlagen 0,3 (0,3) Emissionshandels pflichtig

13 Dauer der Zuschlagszahlungen 8 -Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (1) Für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 50 Kilowatt wird der Zuschlag für Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gezahlt. (2) Für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 50 Kilowatt wird der Zuschlag für Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gezahlt. 2 - Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 3. Anzahl der Vollbenutzungsstunden der Quotient aus der jährlichen zuschlagberechtigten KWK-Nettostromerzeugung und der maximalen KWK-Nettostromerzeugung im Auslegungszustand während einer Betriebsstunde unter normalen Einsatzbedingungen, Beispiel: 5000 VBh/a, davon zuschlagsberechtigt (eingespeister Strom) / = 30 Jahre Zuschlagsberechtigung Größere Auslegung: höherer Einspeiseanteil, höherer KWK-Wärmeanteil

14 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen (1 ) Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen den erzeugten KWK-Strom direkt vermarkten oder selbst verbrauchen. Eine Direktvermarktung liegt vor, wenn der Strom an einen Dritten geliefert wird. Dritter im Sinne von Satz 2 kann auch ein Letztverbraucher sein. (2) Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 Kilowatt können den erzeugten KWK-Strom direkt vermarkten, selbst verbrauchen oder vom Netzbetreiber die kaufmännische Abnahme ihres erzeugten KWK-Stroms verlangen. Die kaufmännische Abnahme kann auch verlangt werden, wenn die Anlage an eine Kundenanlage oder an ein geschlossenes Verteilernetz angeschlossen ist und der Strom mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz angeboten wird. Der Anspruch auf kaufmännische Abnahme des KWK-Stroms aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt entfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur Zuschlagszahlung nach 6 bis 13 verpflichtet ist. (3) Für den kaufmännisch abgenommenen KWK-Strom gemäß Absatz 2 ist zusätzlich zur Zuschlagzahlungen der Preis zu entrichten, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart. Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Weist der Betreiber der KWK-Anlage dem Netzbetreiber einen Dritten nach, der bereit ist, den eingespeisten KWK-Strom zu kaufen, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den KWK-Strom vom Betreiber der KWK-Anlage zu dem vom Dritten angebotenen Strompreis abzunehmen. Der Dritte ist verpflichtet, den KWK-Strom zum Preis seines Angebotes an den Betreiber der KWK-Anlage vom Netzbetreiber abzunehmen.

15 Übergangsbestimmungen ( 35) Anspruch auf Vermarktung des KWK-Stroms durch den Netzbetreiber nach dem KWKG 2012 KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 250 Kilowatt, wenn die Anlagen bis zum 30. Juni 2016 in Dauerbetrieb genommen werden, von KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt, wenn die Anlagen bis zum 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb genommen wurden.

16 Fortsetzung Übergangsbestimmungen ( 35) Alte Vergütungsregelungen nach KWKG 2012 gelten, wenn die Anlage bis zum 31. Dezember 2015 in Dauerbetrieb genommen wurde oder wenn für das Vorhaben bis zum 31. Dezember 2015 eine BIMSchG-Genehmigung vorgelegen hat und die Aufnahme des Dauerbetriebs bis zum 30. Juni 2016 erfolgt oder wenn für das Vorhaben bis zum 31. Dezember 2015 entweder eine Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz vorgelegen hat oder eine verbindliche Bestellung der KWK-Anlage oder KWKK- Anlage erfolgt ist und die Aufnahme des Dauerbetriebs bis zum 31. Dezember 2016 erfolgt ist.

17 Entwicklung des üblichen Preises Baseload-Preise an der Strombörse EEX, /MWh 19 Quelle:

18 Zusätzliche Ansprüche für eingespeisten Strom Mit dem Zuschlag zahlt der Netzbetreiber zusätzlich das Entgelt für dezentrale Einspeisung nach 18 der Stromnetzentgeltverordnung...

19 Stromnetzentgeltverordnung StromNEV 18 - Entgelt für dezentrale Einspeisung (1) Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen. Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird oder nach 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind. (3) Die Aufteilung der nach Absatz 2 ermittelten vermiedenen Kosten der jeweils vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen auf die einzelnen dezentralen Einspeisungen hat sachgerecht nach individueller Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung zu erfolgen. Betreiber, die aus dezentralen Erzeugungsanlagen einspeisen, welche keinen überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Berechnung auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren, welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen. Bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung ist grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen. 21

20 Zuschläge für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen Mittlerer Nenndurchmesser Zuschlag % der Invest- Kosten 100 mm 100 pro m max. 40% > 100 mm 30 % Max. 20 Millionen Euro je Projekt Ansatzfähige Investitionskosten sind alle Kosten, die für erforderliche Leistungen Dritter im Rahmen des Neu- oder Ausbaus von Wärmenetzen tatsächlich angefallen sind. Nicht dazu gehören insbesondere interne Kosten für Konstruktion und Planung, kalkulatorische Kosten sowie Grundstücks-, Versicherungs- und Finanzierungskosten. Gewährte Bundes-, Länder- und Gemeindezuschüsse müssen abgesetzt werden, wenn sie nicht ausdrücklich zusätzlich zum Zuschlag nach Absatz 1 gewährt werden. Der Anteil des Zuschlages, der auf die Verbindung des Verteilungsnetzes mit dem Verbraucherabgang entfällt, ist von dem Betrag, der dem Verbraucher für die Anschlusskosten in Rechnung gestellt wird, abzuziehen.

21 Zuschläge für Wärme-/Kältespeicher Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags besteht für den Neubau von Wärme-/Kältespeichern mit einer Kapazität von mindestens 1 Kubikmeter Wasseräquivalent oder von mindestens 0,3 Kubikmeter je Kilowatt der installierten elektrischen Leistung der KWK-Anlage. Gleichgestellt ist die Umrüstung bestehender Behälter mit fabrikneuen Komponenten in einen Wärmespeicher. Der Zuschlag beträgt 250 Euro je Kubikmeter Wasseräquivalent des Wärmespeichervolumens, bei Speichern mit einem Volumen von mehr als 50 Kubikmeter Wasseräquivalent höchstens aber 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten. Maximal 10 Millionen Euro je Projekt.

22 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme (2) Anschlussnehmer, in deren Kundenanlage nach 3 Nr. 24 a oder b des Energiewirtschaftsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, haben Anspruch auf einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt gegenüber demjenigen Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Kundenanlage angeschlossen ist. Wird dabei Strom an Letztverbraucher durch Dritte geliefert, findet eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler durch den Netzbetreiber statt; für die Unterzähler gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Eine Verrechnung von Leistungswerten, die durch standardisierte Lastprofile nach 12 Absatz 1 der Stromnetzzugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung ermittelt werden, mit Leistungswerten aus einer registrierenden Lastgangmessung, ist hierbei zulässig. Lt. Gesetzesbegründung wird damit klargestellt, dass die 21 b bis 21 i EnWG (=> Messung) auch für den Messstellenbetrieb des Unterzählers gelten und dass die Verrechnung der Zählwerte durch den Netzbetreiber erfolgt. Für eine standardisierte Abwicklung des Messstellenbetriebs ist es sachdienlich, wenn der Messstellenbetrieb der Unterzähler unter Beachtung der Vorgaben des EnWG erfolgt und die Zuständigkeit für die Verrechnung der Zählwerte beim Netzbetreiber liegt. (3) Zur Feststellung der abgegebenen Nutzwärmemenge hat der Betreiber der KWK-Anlage oder ein von ihm beauftragter fachkundiger Dritter den Messstellenbetrieb und die Messung der aus der KWK-Anlage abgegebenen Nutzwärmemenge mit einer den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messeinrichtung vorzunehmen. Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 Megawatt, die nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr verfügen, sind von der Pflicht zur Messung der abgegebenen Nutzwärme befreit. (4) Betreiber von KWK-Anlagen haben Beauftragten des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers auf Verlangen Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren.

23 Direktverkauf an Wohnungen Netzbetreiber Stromlieferanten Z früher: Galvanische Trennung hohe Kosten Kaum praktiziert BHKW Z Z 26

24 Direktverkauf an Wohnungen KWKG 2012 Netzbetreiber Stromlieferanten Z S Z Abrechnungsrelevanter Zählpunkt; (Summenzähler) Zuschlagsfähige Strommenge Z E BHKW Z Seit 2009 Nutzung des BHKW- Stroms über das Hausnetz Ermittlung der Verbräuche über Unterzähler Verrechnung der bezogenen und selbst erzeugten Mengen 27

25 Direktverkauf an Wohnungen KWKG 2016 Netzbetreiber Stromlieferanten Aufteilung der zuschlagsfähigen Strommenge Zuschlag auf Einspeisung in das Netz der allg. Versorgung Zuschlag auf Strom im Objekt, wenn P el 100 kw Z S Z E BHKW Z Z Nutzung des BHKW-Stroms über das Hausnetz Ermittlung der Verbräuche über Unterzähler Verrechnung der bezogenen und selbst erzeugten Mengen 28

26 Fragen der praktischen Umsetzung Wie ist der eingespeiste und aus dem Netz bezogene Strom bei Mehrfamilienhäusern messtechnisch zu erfassen? Freie Lieferantenwahl einzelner Mieter, die keinen KWK-Strom beziehen wollen, darf nicht eingeschränkt werden Netzbetreiber fordern zu Unrecht teilweise immer noch sog. galvanische Trennung, d.h. getrennte Stromleitungen zu den versorgten Wohnungen. 29

27 Mini-KWK-Förderprogramm Novelle der Mini-KWK-Richtlinie vom Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, eine Bonusförderungen für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht Gefördert wird Neuerrichtung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kw el in Bestandsbauten strom- und wärmeführbar über einen Wartungsvertrag betreut nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme sowie Messeinrichtung zur Erfassung der Stromerzeugung im KWK-Prozess. Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, eine Bonusförderungen für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht Leistung Min [kw el ]. Basisförderung Leistung Max. [kw el ] Förderbetrag in Euro je kw el kumuliert über die Leistungsstufen > 0 <= > 1 <= > 4 <= > 10 <= 20 10

28 31

29 Mini-KWK-Förderprogramm Bonusförderung Wärmeeffizienz Vorhandensein eines serienmäßigen oder nachgerüsteten (zweiten) Abgaswärmetauschers zur Brennwertnutzung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs für das Heizungssystem, auch wenn der bestehende Kessel verbleibt und die KWK-Anlage zusätzlich installiert wird. Die Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem zweiten Wärmetauscher ist nicht förderfähig. 32

30 Mini-KWK-Förderprogramm Bonusförderung Stromeffizienz Bei Nachweis des geforderten elektrischen Wirkungsgrades bei Nennleistung gemäß der zertifizierten technischen Leistungsdaten der KWK-Anlage anhand folgender Tabelle: Leistung Min [kw el ]. Leistung Max. [kw el ] elektrischer Wirkungsgrad bei Nennleistung gemäß der zertifizierten technischen Leistungsdaten der KWK- Anlage > 0 <= 1 > 31% > 1 <= 4 > 31% > 4 <= 10 > 33% > 10 <= 20 > 35% 33

31 Mini-KWK-Förderprogramm Bonusfördersätze Bonusförderung Wärmeeffizienz plus 25% zur Basisförderung. Bonusförderung Stromeffizienz plus 60% zur Basisförderung. Bonusförderung Wärmeeffizienz und Bonusförderung Stromeffizienz sind miteinander kombinierbar. Beispiel bei 1 kwelt Alt: Euro; neu: Euro Bei verfügbaren Haushaltsmitteln sollen Brennstoffzellen künftig besser gestellt werden. 34

32 Mini-KWK-Förderprogramm Hauptanforderungen Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen: Primärenergieeinsparung mind. 15% für Anlagen < 10 kwel. Primärenergieeinsparung mind. 20% für Anlagen >= 10 bis einschl. 20 kw el. Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 85%. Nachweis anhand von Prüfstands- und Referenzmessungen durch Sachkundige und unabhängige Dritte. 35

33 Mini-KWK-Förderprogramm Nebenanforderungen Wärmespeicher mit mindestens 60 Liter bezogen auf Wasser als Speichermedium pro kw thermischer Leistung. Bei KWK-Anlagen mit mehr als 26,7 kw thermischer Leistung ist ein Speichervolumen von Liter ausreichend. (Formel ist weiterhin gültig.) Ab 10 kwelt: Informations- und Kommunikationstechnik, um auf Signale des Strommarktes zu reagieren. Durchführung eines hydraulischen Abgleichs für das Heizungssystem sofern ein bestehender Kessel ersetzt, ein neuer Heizungskessel eingebaut oder die Heizkreisverteilung im zeitlichen Zusammenhang zur Installation der KWK-Anlage erneuert wird. Umwälzpumpen dürfen den Energieeffizienzindex gem. Ökodesign- Richtlinie von 0,27 (ab von 0,23) nicht überschreiten. 36

34 Mini-KWK-Förderprogramm Sonstiges Die Förderungen nach dieser Richtlinie sind untereinander und mit anderen Förderungen kumulierbar, soweit nicht überschritten werden das Zweifache der Förderung nach dieser Richtlinie für jede geförderte Anlage, sofern die Bedingungen der Bonusförderung Stromeffizienz erfüllt sind, das Dreifache des Förderbetrages nach dieser Richtlinie und für jede geförderte Anlage die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen insgesamt. Vergütungsansprüche nach KWKG werden nicht angerechnet. Wird die Anlage nach dem EEG gefördert, kann kein Zuschuss nach der Mini-KWK-Richtlinie in Anspruch genommen werden. 37

35 Energiesteuerentlastung Stromsteuerbefreiung weitere Fördermöglichkeiten

36 Entlastung von Energiesteuern 53a EnergieStG: KWK-Anlagen bis 2 MW erhalten die Energiesteuer (siehe Tabelle 1) auf Antrag vollständig erstattet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. die Anlage ist hocheffizient i.s. des Anhangs III der Richtlinie 2004/8/EG in der aktuellen Fassung, 2. die Anlage hat einen Nutzungsgrad von mindestens 70% und 3. die Hauptbestandteile der Anlage befinden sich noch in der Phase der Absetzung für Abnutzung entsprechend den Vorgaben des 7 des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Erfüllt eine KWK-Anlage bis 2 MW elektrischer Leistung eine dieser drei Bedingungen nicht, kommt die Erstattung nach 53b in Betracht, der die Erstattung der Energiesteuer bis auf den Mindeststeuersatz der EU-Richtlinie 2003/96/EG in der aktuellen Fassung vorsieht. 39

37 Entlastung von Energiesteuern Energieerzeugnis Steuersätze für Heizstoffe Mindeststeuersätze nach EU- Energiesteuerrichtlinie Leichtes Heizöl (Diesel) 0,62 ct/kwh 0,227 ct/kwh (bei 11,8 kwh/kg und 839,99 kg/l) Erdgas 0,55 ct/kwh (H o ) 0,108 ct/kwh Flüssiggas 0,47 ct/kwh (H u ) 0 ct/kwh (bei 12,8 kwh/kg) 40

38 Befreiung von Stromsteuern Stromsteuer 2,05 Cent/kWh Befreiung für Anlagen unter 2 MW bei Eigenversorgung oder Contracting und Strom-Verwendung im räumlicher Nähe zur Anlage 41

39 Weitere Fördermaßnahmen (u.a.) Finanzierungsanreize KWK-Förderprogramme der Länder (zz. BaWü, NRW, Sachsen, Hessen) ERP Umwelt- und Energieeffizienzprogramm -> zinsgünstige Kredite zur Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen KfW-Programm Erneuerbare Energien -> für Biomasse, Biogas oder Tiefengeothermie KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm -> zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energiesparende Maßnahmen 42 42

40 43 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und EnEV

41 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) Gesetzesziel primär: Erhöhung EE-Anteil im Wärmemarkt Gilt bundesweit für Neubauten, Länder können sie aber auch auf Altbauten erweitern (Baden-Württemberg) Nutzungspflicht Solare Strahlungsenergie: 15 % Wärmebedarfsdeckung; mind. 0,04 m 2 Kollektorfläche pro m 2 Nutzfläche Gasförmige Biomasse in hocheffizienter KWK bei 30 % Wärmebedarfsdeckung Feste Biomasse, Geothermie, Umweltwärme: 50 % Wärmebedarfsdeckung, bei flüssiger Biomasse zusätzliche Anforderungen an Kessel Elektrowärmepumpen Jahresarbeitszahl 3,5 (pro kwh Strom 3,5 kwh Wärme) Ersatzmaßnahmen 50 % Wärmebedarfsdeckung aus Abwärme oder hocheffizienten KWK-Anlagen Fern- oder Nahwärme, wenn zu 50 % aus KWK oder Abwärme beziehungsweise zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien 44 44

42 ENEV ab Die EnEV verschärft die Energie-Standards ab 2016 durch neue Regelungen. Wärmedurchgangskoeffizienten bleiben gleich; ABER: Jahres PE-Bedarf; minus 25% ab 2016 kann kein Wohngebäude ohne entsprechende Anlagentechnik realisiert werden! 45

43 KWK mit Bioenergie Nach dem Inkrafttreten der Novellierung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes am 1. August 2014 sind neue Projekte mit Biogas und Biomethan nach dem EEG nicht mehr wirtschaftlich Interessant ist jedoch die Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen, wenn Möglichkeit zur Wärmenutzung besteht Bio-KWK kann auch über das KWK-Gesetz gefördert werden Wirtschaftlich interessant können dabei sein: Holzgas-BHKW inzwischen gibt es ausgereifte Anlagen am Markt ab 20 kw el Info: FEE - Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.v. Biogasanlagen mit Anschluss an Mikrogasnetz Info: Fachverband Biogas 46

44 Wermutstropfen für Eigenversorger: seit 2014 anteilige EEG-Umlage auf eigenerzeugten Strom Zusammensetzung des Strompreises, o. MWSt. - Cent/kWh - Gewerbe 0,1 0,3 0,2 0,0 Summe: 21,3 Cent/kWh 2,0 5,0 Beschaffung und Vertrieb 2,1 Nutzungsentgelte EEG-Umlage Stromsteuer Konzessionsabgabe StromNEV 19-Umlage Offshore-Umlage KWK-Umlage 6,3 5,5 Abschaltbare Lasten bis 2015: 30 % 2016: 35% ab 2017: 40 % 47

45 Eigenverbrauchsregelung nach 61 EEG 2014 KWK-Anlage Letztverbraucher betreibt die Anlage als Eigenerzeuger Letztverbraucher verbraucht den Strom selbst Keine Durchleitung durch ein Netz, es sei denn, in räumlichem Zusammenhang Bestandsanlage nach 61 Abs.3 Inbetriebnahme vor dem 31. Juli % EEG- Umlage nein nein Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 Hocheffizient und 70% Monats oder Jahresnutzungsgrad ja Anmeldung beim ÜNB bis 31. Mai des Folgejahres ja Ausnahmen Kraftwerkseigenverbrauc h ( 61 Abs.2 Nr.1 EEG) Insel BHKW ohne mittelbaren und unmittelbaren Netzanschluss ( 61 Abs.2 Nr.2 EEG) Eigenversorger, die sich vollständig mit EE versorgen und sich eine Überschusseinspeisung nicht fördern lassen ( 61 Abs.2 Nr.3 EEG) Mini BHKW mit höchstens 10 kw Leistung und für höchstens 10 MWh/a, sog. Bagatellgrenze ( 61 Abs.2 Nr.4 EEG) Möglichkeit der Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung an demselben Standort mit einer Leistungsteigerung bis 30% 30% EEG Umlage (2015) 35% EEG Umlage (2016) 40% EEG Umlage (2017) keine EEG-Umlage 48 keine EEG-Umlage Quelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.v.

46 Meldepflichten für Strom-Eigenerzeuger bis wegen EEG-Umlage Für Anlagenbetreiber die keine EEG-Umlage leisten müssen, besteht keine Mitteilungspflicht hinsichtlich der EEG-Umlage. Falls EEG-Umlagepflicht besteht gilt: Eigenversorger müssen bis zum 28. Februar 2016 eine Endabrechnung über die selbst erzeugten und verbrauchten Strommengen für die Kalenderjahre 2014 und 2015 vorlegen. Eigenerzeuger müssen bis zum 28. Februar 2016 bestimmte für den Belastungsausgleich erforderliche (Basis-)Angaben mitteilen. Stromlieferanten müssen bis zum 31. Mai 2016 eine Endabrechnung über die gelieferte Strommengen für das Kalenderjahr 2015 vorlegen Gute zusammenfassende Info dazu unter (BHKW-Infothek)

47 Beurteilung des KWKG 2016 Glas halb leer? halb voll? Werden die Ausbauziele erreicht? Verstärker außerhalb der staatlichen Förderung möglich? Initiative KWK 25

48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Xing-Gruppe Kraft-Wärme- Kopplung Twitter: kwk_kommt

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG 2016

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG 2016 Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG 2016 Der Deutsche Bundestag hat in seiner 143. Sitzung am 3. Dezember 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft

Mehr

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Mehr

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem

Mehr

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Contracting dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Stadt Bad Oldesloe 100% Stadt Mölln 100% Stadt Ratzeburg 100% 1/3 1/3 1/3 Energievertrieb in eigenen und fremden Netzgebieten 100% 51% 36% Gasnetze

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Förderung der dezentralen Energieversorgung für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung

Förderung der dezentralen Energieversorgung für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung Workshop Systemanalyse im FVS Wissenschaft an der Schnittstelle von Markt und Politik 10. November 2008, Stuttgart Förderung der dezentralen Energieversorgung für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung Maike

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

"Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung"

Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung "Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung" KWK konkret 2014 Berliner Energierechtstage, 21. Mai 2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015 Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der gültig ab 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung < 2.500 h/a > 2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:

Mehr

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG Gültigkeitszeitraum : seit dem 01.01.2013 Das Elektrizitätswerk

Mehr

Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung

Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Biomethan Perspektiven nach der EEG-Novelle 2014 Fachforum der Biogaspartnerschaft der dena Energy Decentral am 12. November 2014 in Hannover Rechtsanwalt

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012

Mehr

Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.

Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 213 78.. Konzernumsatz

Mehr

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.

Mehr

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014 Das EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 23. September 2014 www.bdew.de Eintritt in die verpflichtende Direktvermarktung Verpflichtende

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE

Mehr

KWK-Gesetz 2016 Zeitschiene. Fachseminar BHKW - Stromerzeugende Heizungen / Mini-BHKW Freiburg, 26. Februar 2016

KWK-Gesetz 2016 Zeitschiene. Fachseminar BHKW - Stromerzeugende Heizungen / Mini-BHKW Freiburg, 26. Februar 2016 Fachseminar BHKW - Stromerzeugende Heizungen / Mini-BHKW Freiburg, 26. Februar 2016 Markus Gailfuß BHKW-Infozentrum Rastatt 1 KWK-Gesetz 2016 Zeitschiene EU-Kommission muss dem KWK-Gesetz noch zustimmen

Mehr

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) KWKG Ausfertigungsdatum: 21.12.2015 Vollzitat: "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom

Mehr

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse

Mehr

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34

Mehr

Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index)

Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index) Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index) Für den gesamten aus der KWK-Anlage an der Übergabestelle eingespeisten Strom vergütet die Netzgesellschaft Halle dem Einspeiser den durchschnittlichen Preis

Mehr

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben.

Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (vorläufig) Gültig ab 01.01.2015-1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Lastgangmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Betriebswirtin des Handwerks

Betriebswirtin des Handwerks Betriebswirtin des Handwerks Dr. Timmermann Str. 22 31515 Wunstorf Tel. (0 50 31) 51 53 31 info@beratung-stanzel.de Heute meinerseits für Sie: Energiekosten und deren Optimierung Entwicklung der Strompreise

Mehr

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Kraft Wärme Kopplung Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, die

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Netzentgelte Strom 2016

Netzentgelte Strom 2016 Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

NetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung

NetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung NetzentgelteStrom Inhalt 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung - Kommunalrabatt Netznutzungsentgelt für Zählpunkte

Mehr

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EEG

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EEG 1 Historie 01. Jan. 2000 Inkrafttreten des EEG 01. Jan. 2004 Inkrafttreten des Photovoltaik- Vorschaltgesetzes zum EEG 01.Juni

Mehr

16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings

16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings 16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern Wietow 5. August 2013 Staatliche Förderung des Öko-Contractings Dr. Mareen Puletz WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft, Erfurt I. Modelle des Öko-Contractings

Mehr

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 1 Wer Kartoffeln aus dem eigenen Garten isst, muss dafür auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Peter

Mehr

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH

Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom gültig ab 1. Januar 2016 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle b < 2.500 h/a b >= 2.500 h/a Euro/kW/a

Mehr

Zusammensetzung des Strompreises

Zusammensetzung des Strompreises Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,

Mehr

Information zur EEG-Novelle 2014

Information zur EEG-Novelle 2014 Information zur EEG-Novelle 2014 Der Bundestag hat nach kontroversen Verhandlungen am 27. Juni 2014 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen und hieran am 4. Juli 2014 nochmals

Mehr

Staatliche Strompreisbestandteile

Staatliche Strompreisbestandteile Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage

Mehr

Potenziale für die Kraft-Wärme-Kopplung in Hamburg

Potenziale für die Kraft-Wärme-Kopplung in Hamburg Potenziale für die Kraft-Wärme-Kopplung in Hamburg Unternehmen für Ressourcenschutz Das ist die Zukunft Dr. Günter Tamm 040 / 428 40-33 36 Guenter.Tamm@bsu.hamburg.de Kraft-Wärme-Kopplung in Hamburg Potenziale

Mehr

BHKW-Förderung im Land Bremen

BHKW-Förderung im Land Bremen BHKW-Förderung im Land Bremen Michael Richts Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Referat Energie und Umwelttechnik Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz

Mehr

Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption

Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) I Stadt Erfurt Erfurt 9. Juli 2013 Rechtliche Rahmenbedingungen der Eigenversorgung

Mehr

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 459. Verordnung: Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 ÖSET-VO 2016 459. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [

Mehr

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus: Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet

Mehr

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Ökostromprodukte 2.0 Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom Vortragender: Andrés Acosta Betreuer: Andreas Grübel Organisation

Mehr

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001099 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):

Mehr

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016 Entgelte Strom Preisblätter 1-8 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1) Jahresleistungspreissystem

Mehr

Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom

Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2016 Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen Internet: www.stadtwerke-kempen.de Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes) Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes der WESTNETZ GmbH. Die

Mehr

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Preisstand: 15.10.2014 Veröffentlichungspflicht

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Vortrag STAHL 2013. Wirtschaftsvereinigung Stahl. Stahldialog. Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext

Vortrag STAHL 2013. Wirtschaftsvereinigung Stahl. Stahldialog. Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext Stahldialog Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext Energiekonzept der Bundesregierung 1 5-5 -1 Angaben in % Treibhausgasemissionen -4-55 -7-8 8 65 5 35 Anteil Stromerzeugung

Mehr

Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover

Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover Regionalbüro Nord Aktuelle politische Diskussionen Strommarktdesign Kein Kapazitätsmarkt Energy only Markt Chance

Mehr

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05 RLM - 1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2014 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1 Entgelte für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem

Mehr

Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?

Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter? Regionale Bioenergie im Kulturland Kreis Höxter e.v. Mitgliederversammlung 15. Juli 2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?

Mehr

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze

Mehr

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Datum: 19. März 2002 Fundstelle: BGBl I 2002, 1092 Textnachweis

Mehr

Netzentgelte Strom 2015

Netzentgelte Strom 2015 Netzentgelte Strom 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

- Lippstadt, 28.08.2015

- Lippstadt, 28.08.2015 Ansprechpartner: Frau Sonja Rappold Tel.: 02941/28 29 230 Frau Hannah Meister Tel.: 02941/28 29 241 Email: Netznutzung@stadtwerke-lippstadt.de - Lippstadt, 28.08.2015 EEG-Umlage für die Eigenversorgung:

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

Vorschläge für eine Novelle des KWKG

Vorschläge für eine Novelle des KWKG Vorschläge für eine Novelle des KWKG Fachgespräch Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag, 10.06.2011 Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen w w w. b b h o n l i n e. d e Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin,

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur

Mehr

Übersicht. Warum Sie zu viel zahlen? Wie können Sie sparen? Was ist ein BHKW? Wie funktioniert ein BHKW? Förderungen Vorteile

Übersicht. Warum Sie zu viel zahlen? Wie können Sie sparen? Was ist ein BHKW? Wie funktioniert ein BHKW? Förderungen Vorteile Übersicht Warum Sie zu viel zahlen? Wie können Sie sparen? Was ist ein BHKW? Wie funktioniert ein BHKW? Förderungen Vorteile Warum Sie zu viel zahlen? Mit jeder kwh Strom aus dem deutschen Stromnetz zahlt

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland Entwicklung im Zeitraum 2003-2010 und mögliche Ausbaupfade 2020/2030

Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland Entwicklung im Zeitraum 2003-2010 und mögliche Ausbaupfade 2020/2030 Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland Entwicklung im Zeitraum 2003-2010 und mögliche Ausbaupfade 2020/2030 Sabine Gores, Öko-Institut e.v., Berlin BMU, KWK-Workshop 16. November 2011 Überblick Stand der

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Elektrizität in Niederspannung (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0

Mehr

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012

Mehr

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1 Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Straße / HS-Nr.: PLZ: Telefon: Mobil: Ort: Fax: e-mail: 1.2 Zustellanschrift

Mehr

Direktvermarktung und Marktprämie

Direktvermarktung und Marktprämie Direktvermarktung und Marktprämie Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten 30.09.2011 von Dominik ik Neetzel Direktvermarktung und Marktprämie 2/23 Vermarktungsmöglichkeiten im EEG EEG System ÜNB Börse

Mehr

der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen)

der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen) Preisblatt Netzentgelte Strom der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen) 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 15,00

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR)

12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Frühjahrssession 0 e-parl 0.0.0 - - :0.00 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Entwurf der Kommission für Umwelt,

Mehr

Netznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160

Netznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160 Netznutzung Strom Ansprechpartner Manfred Schaller Netznutzungsmanagement Gammertinger Energie- und Wasserversorgung GmbH Telefon (0 75 74) 406-160 Hohenzollernstraße 5 Telefax (0 75 74) 406-169 72501

Mehr