Nationaler Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege
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- Lothar Fiedler
- vor 8 Jahren
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1 Nationaler Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege Irmela Gnass, BScN, MScN wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut für Pflegewissenschaft Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg Paracelsus Medizinische Privatuniversität Strubergasse 21, A-5020 Salzburg
2 Definition Schmerz Schmerz ist, ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potenzieller Gewebeschädigung verknüpft ist, oder mit Begriffen einer solchen beschrieben wird. (International Association for the Study of Pain, 1994)
3 Definition Schmerz Schmerz ist, das was die Person, die ihn erfährt, über ihn angibt; er ist vorhanden, wenn sie sagt, dass er da ist. (McCaffery 1997)
4 Epidemiologie 56% der Krankenhauspatienten geben mäßige bis starke Schmerzen an (Maier et al. 2010) 50% Menschen in der stationären Altenhilfe leiden an Schmerzen 60-80% berichten über Schmerzen, die ihre Lebensaktivitäten beeinflussen (Achterberg et al. 2010) 7-54% älteren Einwohnerin in einer Gemeinde erfahren anhaltende Schmerzen (British Pain Society 2007) Ca. 20 Millionen Menschen leiden in der BRD an chronischen Schmerzen (Deutsche Schmerzliga e.v. 2010)
5 Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (Hrsg.) Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege DNQP 2005
6 Hintergrund Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Aufbau 1992 Zusammenschluss auf Praxis- und Wissenschaftsebene zum Thema Qualitätsentwicklung Übergreifende Zielsetzung des DNQP ist die Förderung der Pflegequalität auf der Basis von Expertenstandards in allen Einsatzfeldern der Pflege 1999 DNQP in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an der Entwicklung evidenzbasierter Expertenstandards Dekubitusprophylaxe Schmerzmanagement Entlassungsmanagement Kontinenzförderung
7 Expertenstandardebenen Ebene 1: Schmerzeinschätzung Ebene 2: medikamentöse Schmerztherapie Ebene 3: Medikamentöse Nebenwirkungen Ebene 4: Nicht-medikamentöse Maßnahmen der Schmerztherapie Ebene 5: Beratung und Schulung
8 Zielgruppe des Expertenstandards die Mitglieder der verschiedenen Pflegeberufe (Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen) berufsgruppenübergreifend als Pfegefachkraft angesprochen. Darüber hinaus auch diejenigen Fachkräfte im Pflegedienst, die über eine Hochschulqualifikation in einempflegebezogenen Studiengang verfügen.
9 Standardaussage und Begründung Jeder Patient/Betroffene mit akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen sowie zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt. Eine unzureichende Schmerzbehandlung kann für Patienten/Betroffene gravierende Folgen haben, z.b. physische und psychische Beeinträchtigungen, Verzögerungen des Genesungsverlaufs oder Chronifizierung der Schmerzen. Durch eine rechtzeitig eingeleitete, systematische Schmerzeinschätzung, Schmerzbehandlung sowie Schulung und Beratung von Patienten/Betroffenen und ihren Angehörigen tragen Pflegekräfte maßgeblich dazu bei, Schmerzen und deren Auswirkungen zu kontrollieren bzw. zu verhindern.
10 Standardebene 1:Schmerzeinschätzung Struktur Prozess Ergebnis Strukturkriterium 1 a verfügt über das notwendige Wissen zur systematischen Schmerzeinschätzung. b Die Einrichtung stellt zielgruppenspezifische Einschätzungs- und Dokumentationsinstrumente zur Verfügung. Prozesskriterium P1 erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags, ob der Patient/Betroffene Schmerzen oder schmerzbedingte Probleme hat, wiederholt dies in individuell festzulegenden Zeitabständen führt bei festgestellten Schmerzen oder schmerzbedingten Problemen eine systematische Schmerz- Ersteinschätzung mittels geeigneter Instrumente durch wiederholt die Einschätzung der Schmerzintensität sowie der schmerzbedingten Probleme in Ruhe und bei Belastung/Bewegung in individuell festzulegenden Zeitabständen. Ergebniskriterium E1 Eine aktuelle, systematische Schmerzeinschätzung und Verlaufskontrolle liegen vor.
11 Schmerzeinschätzung Einheitliche Schmerzerfassungsinstrumente (Skalen) liegen vor Mitarbeiter sind zum Gebrauch geschult und können entsprechend dem jeweiligen Patienten ein sinnvolles Instrument auswählen Institutionsübergreifende Einigung auf 2-3 Instrumente
12 Schmerzeinschätzung Erheben vorhandener Schmerzen bei Übernahme des Patienten Verlaufserfassung während der Betreuung des Patienten bietet die Grundlage für die weitere schmerzbezogene Betreuung ermöglicht eine suffiziente und effektive schmerztherapeutische Behandlung des Patienten
13 Fragen zur Schmerzsituation im Rahmen der pflegerischen Aufnahme Haben Sie zur Zeit irgendwelche schmerzbedingten Probleme? Ja Nein Haben Sie jetzt Schmerzen? Ja Nein Wenn eine der Fragen mit Ja beantwortet wurde: Lokalisation der Schmerzen Schmerzintensität (NRS 0-10) jetzt:, im Durchschnitt (meistens) Nehmen Sie Schmerzmedikamente ein und wenn ja, welche? Sind Ihre Schmerzen ausreichend gelindert? Ja Nein Hinweis: Wenn ein Schmerzproblem festgestellt wird, das nicht zufriedenstellend gelöst ist, kann eine umfassend Schmerzeinschätzung angezeigt sein.
14 Ebene 2: medikamentöse Schmerztherapie Struktur Prozess Ergebnis Strukturkriterium S2 a verfügt über das erforderliche Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlun b Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionell geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerzbehandlung. Prozesskriterium P2 -setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diese nach Plan um. -überprüft bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medikation den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem eingesetzten Analgesie-verfahren entsprechen -sorgt dafür, dass bei zu erwartenden Schmerzen präventiv ein adäquates Analgesieverfahren erfolgt. Ergebniskriterium E2 Der Patient/Betroffene ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS).
15 Medikamentöse Schmerztherapie Für jeden Patienten geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerztherapie liegt vor und wird umgesetzt Befähigung der Pflegenden zur Durchführung einer effizienten Schmerztherapie (Basis- und Bedarfsmedikation) Anordnung zur medikamentösen Schmerztherapie durch den behandelnden Arzt liegt für jeden Patienten mit Schmerzen vor bzw. wird durchgeführt, wenn initiale Schmerzerfassung Schmerzen ergibt Beginn einer auf den Bedarf des Patienten abgestimmten Schmerztherapie bei Übernahme durch die Pflege Vermeiden von Versorgungsbrüchen Sicherstellung der Schmerztherapie im Verlauf
16 Ebene 3: medikamentöse Nebenwirkungen Struktur Prozess Ergebnis Strukturkriterium S3 kennt schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen, deren Prophylaxe und Behandlungsmöglichkeiten. Prozesskriterium P3 führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt Maßnahmen zur Prophylaxe und Behandlung von schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen durch. Ergebniskriterium E3 Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen wurden verhindert bzw. erfolgreich behandelt.
17 Medikamentöse Nebenwirkungen Systematische Wahrnehmung und Erfassung von Nebenwirkungen durch die Schmerztherapie Beginn der systematischen Erfassung bei Übernahme frühzeitiger Start einer sinnvollen Therapie in Absprache mit dem behandelnden Arzt Sicherstellung der Kooperativität des Patienten
18 Ebene 4: nicht-medikamentöse Maßnahmen Struktur Prozess Ergebnis Strukturkriterium S4 kennt nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Schmerzlinderung sowie deren mögliche Kontraindikationen. Prozesskriterium P4 bietet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen dem Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen Schmerztherapie nichtmedikamentöse Maßnahmen an und überprüft ihre Wirkung. Ergebniskriterium E4 Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die Schmerzsituation und/oder die Eigenaktivität des Patienten/Betroffenen ausgewirkt.
19 nicht-medikamentöse Maßnahmen Ablenkung Akupressur Musik Entspannung Imagination Kälteanwendung TENS Visuelle Angebote Massage Atemstimulierende Einreibung Wärmetherapie Konzept der Basalen Stimulation Aromatherapie Bedürfen wie die medikamentöse Therapie einer fundierten Ausbildung
20 Ebene 5: Schlung und Beratung Struktur Prozess Ergebnis Strukturkriterium S5 a verfügt über die notwendige Beratungsund Schulungskompetenz in Bezug auf Schmerz und schmerzbedingte Probleme. b Die Einrichtung stellt die erforderlichen Beratungsund Schulungsunterlagen zur Verfügung. Prozesskriterium P5 gewährleistet eine gezielte Schulung und Beratung für den Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen, um sie zu befähigen, Schmerzen einzuschätzen, mitzuteilen und zu beeinflussen. Ergebniskriterium E5 Dem Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen sind gezielte Schulung und Beratung angeboten worden, um sie zu einer aktiven Beteiligung an Maßnahmen des Schmerzmanagements zu befähigen.
21 Schlung und Beratung Phase 6: Beratung beenden Phase 1: Beziehung herstellen Phase 5: Beratungsprozess reflektieren Phase 2: Beratungsbedarfe/ -bedürfnisse erfassen Phase 4: Lösungen entwickeln Phase 3: Beratungsziele aushandeln
22 Implikationen für die Pflegepraxis Pflegefachkraft benötigt Kompetenz Kompetenz bedeutet Fachwissen Fertigkeiten Verständigungsorientiertes Handeln In der Situation sein Erfahrungswissen hilft in der Situation die Entscheidung für auszuwählende Maßnahmen zu treffen die einzelne Maßnahme gibt der Standard nicht vor, bedarf der pflegerischen Kompetenz situatives Fallverstehen als Voraussetzung für kompetentes Pflegehandeln
23 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Standardaussage: Jeder Patient/Betroffene mit akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen sowie zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt. Begründung: Eine unzureichende Schmerzbehandlung kann für Patienten/Betroffene gravierende Folgen haben, z. B. physische und psychische Beeinträchtigungen, Verzögerungen des Genesungsverlaufs oder Chronifizierung der Schmerzen. Durch eine rechtzeitig eingeleitete, systematische Schmerzeinschätzung, Schmerzbehandlung sowie Schulung und Beratung von Patienten/Betroffenen und ihren Angehörigen tragen Pflegefachkräfte maßgeblich dazu bei, Schmerzen und deren Auswirkungen zu kontrollieren bzw. zu verhindern. Die Pflegefachkraft S1a - verfügt über das notwendige Wissen zur systematischen Schmerzeinschätzung. S1b Die Einrichtung stellt zielgruppenspezifische Einschätzungs- und Dokumentationsinstrumente zur Verfügung. Struktur Prozess Ergebnis Die Pflegefachkraft P1 - erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags, ob der Patient/Betroffene Schmerzen oder schmerzbedingte Probleme hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung in individuell festzulegenden Zeitabständen wiederholt. - führt bei festgestellten Schmerzen oder schmerzbedingten Problemen eine systematische Schmerz-Ersteinschätzung mittels geeigneter Instrumente durch. - wiederholt die Einschätzung der Schmerzintensität sowie der schmerzbedingten Probleme in Ruhe und bei Belastung/ Bewegung in individuell festzulegenden Zeitabständen. E1 Eine aktuelle, systematische Schmerzeinschätzung und Verlaufskontrolle liegen vor. S2a Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionell geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerzbehandlung. S2b - verfügt über das erforderliche Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlung. P2 - setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diese nach Plan um. - überprüft bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medikation den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem eingesetzten Analgesieverfahren entsprechen. - sorgt dafür, dass bei zu erwartenden Schmerzen präventiv ein adäquates Analgesieverfahren erfolgt. E2 Der Patient/Betroffene ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS). S3 - kennt schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen, deren Prophylaxe und Behandlungsmöglichkeiten. S4 - kennt nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Schmerzlinderung sowie deren mögliche Kontraindikationen. S5a - verfügt über die notwendigen Beratungs- und Schulungskompetenzen in Bezug auf Schmerz und schmerzbedingte Probleme. S5b Die Einrichtung stellt die erforderlichen Beratungs- und Schulungsunterlagen zur Verfügung. P3 - führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt Maßnahmen zur Prophylaxe und Behandlung von schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen durch. P4 - bietet - gegebenfalls in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen - dem Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen Schmerztherapie nicht-medikamentöse Maßnahmen an und überprüft ihre Wirkung. P5 - gewährleistet eine gezielte Schulung und Beratung für den Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen, um sie zu befähigen, Schmerzen einzuschätzen, mitzuteilen und zu beeinflussen. E3 Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen wurden verhindert bzw. erfolgreich behandelt. E4 Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die Schmerzsituation und/oder die Eigenaktivität des Patienten/Betroffenen ausgewirkt. E5 Der Patient/Betroffene und seine Angehörigen sind befähigt, sich aktiv an Maßnahmen des Schmerzmanagements zu beteiligen bzw. diese selbst durchzuführen.
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