Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht. - Update 26. Auflage

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2 Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht - Update 26. Auflage Nach dem 1. Januar 2015 sind die nachfolgend aufgeführten Rechtsänderungen eingetreten. Die in dieses Update neu aufgenommenen Textteile sind dabei fett gedruckt. A. Änderungen zeitlich und nach Sachgebieten geordnet ( 1 ) Steuerklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 und 2015 Mit Schreiben vom bzw wurden in gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder die Steuerklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 bzw veröffentlicht! Vgl. dazu BMF-Schreiben vom bzw unter und BStBl I 2015 bzw. 2016, S. 41 bzw. 38! Buch Tz. 1410, 1416 ( 2 ) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) Die Finanzierung der AG soll flexibilisiert werden. Es soll regulatorisches Eigenkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien gebildet werden können. Und bei der bei Wandelschuldverschreibungen wird ein Umtauschrecht der AG eingeräumt. Vgl. den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom unter Gesetze und Vorhaben! Vgl. dazu DB 2015, S. 419 ff.! Zum Gesetz und weiteren Einzelheiten vgl. WPg 2015, S. 643 ff! Buch Tz ( 3 ) Übernahme weiterer IFRS Standards durch die EU im Jahre 2015 Die EU hat mit VO (EU) Nr. 2015/28 vom 17. Dezember 2014, ABl. EU vom Nr. L 5/1, die jährlichen Verbesserungen Zyklus (Änderungen von IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IAS 24, IAS 38, IAS 37, IAS 39) übernommen. Ebenso mit VO (EU) vom 17. Dezember 2014, ABl. EU vom Nr. L 5/11 die Änderungen von IAS 19 übernommen. Vgl. News vom ! ( 4 ) Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU Zusammenfassung der 4. und 7. EG-Richtlinie Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am ein Empfehlungsschreiben zur Umsetzung der Richtlinie verabschiedet und dem BMJ zugeleitet. Vgl. DRSC-News vom unter mit Texten zu beidem! Auch das IDW hat zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht Stellung genommen. Vgl. Schreiben vom unter Aktuell und WPg 2014, S. 335 sowie WPg 8/2014, S. I!

3 Das BMJV hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilRUG) veröffentlicht! Die Umsetzung hat bis zum 20. Juli 2015 zu erfolgen. Vgl. Gesetze und Vorhaben und News vom jeweils mit dem Text! Der Regierungsentwurf wurde am verabschiedet! vgl. dazu Gesetze und Vorhaben! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nun auch als Bundesratsdrucksache vom vor Drucksache 23/15 und auch als BT-Drucks. 18/4050, vgl. auch 18/4351! Zur Anhörung des Gesetzentwurfs im Rechtausschuss vgl. DB 18/2015, M 11! Vgl. dazu die Kommentierung in DB 2015, S. 197 ff., S. 385 ff., WPg 2015, S. 106 f., BBK 3/2015, S. 133 ff. sowie die Stellungnahme des DRSC vom unter News, Stellungnahme des IDW vom sowie die ergänzende Stellungnahme vom unter Startseite, BBK 5/2015, S. 224, DB 2015, S. 510 ff., S. 879 ff., S. 695 ff.! Zu den Änderungen des Regierungsentwurfs gegenüber dem Referentenentwurf vgl. StuB 4/2015, S. 123 ff.!, weiterhin zu den Anhangsangaben BBK 7/2015, S. 321 sowie zum Lagebericht vgl. DB 14/2015, S. 753 ff., der Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses von Tochterunternehmen, vgl. DB 2015, S. 816 ff., Bewertungsgrundsätze, DB 2015, S. 873 ff.! Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das BilRUG in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 17. Juni 2015 beschlossen; Drucksache 18/5256! Dort sind auch die Abweichungen gegenüber dem Regierungsentwurf dargestellt! Vgl. dazu DB 2015, S ff.; WPg 2015, S. 681; BBK 14/2015, S. 642 ff. (Einzelabschluss), BBK 15/2015 (Konzernabschluss), S. 702, folgt, DB 31/2015, S ff. mit einer tabellarischen Übersicht aller Änderungen sowie WPg 16/2015, S. 811 ff., WPg 17/2015, S. 877 ff., Beilage Nr. 5 zu Heft 36 DB 2015, WPg 19/20015, S. 1003, zum Anlagespiegel ( 268 Abs. 2 HGB a.f.; 284 Abs. 3 HGB) vgl. DB 49/2015, S f.! Auf die mögliche Anwendung der erhöhten Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften einschließlich der neuen Definition der Umsatzerlöse im EGHGB für nach dem beginnende Geschäftsjahre wird besonders hingewiesen - Drs. 18/5256! Das Gesetz steht auf der Tagesordnung der 935. Sitzung des Bundesrats am unter Tagesordnungspunkt 5 (Drs. 285/15) - Das BilRUG ist im BGBl I veröffentlicht worden - BGBl I 2015, Heft 30, S ff.! Zur Entwicklung des deutschen Bilanzrechts von 1900 bis heute vgl. Zwirner in WPg 2015, S. 218 ff.! Die wesentlichen Änderungen durch das BilRUG sind neben verschiedenen Buchveröffentlichungen (u.a. Theile, C., Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Herne 2015) nun auch von Christian Zwirner in Beilage Nr. 6 zu Heft 48 von DB 2015 in 50 Beispielen zusammengestellt. Buch Tz ( 5 ) IDW PS 400 Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen Aus der Transformation von ISA 800 und ISA 805 ergab sich eine Folgeänderung des Standards. Vgl. IDW Fachnachrichten 1/2015, S. 31 und WPg Supplement 1/2015, S. 25 Buch Tz bzw. Tabelle 22

4 ( 6 ) IDW S 11 Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit Das IDW hat den Standard verabschiedet. Der IDW S 11 ersetzt IDW PS 800 und IDW FAR 1/1996. Der Standard wird in den IDW Fachnachrichten Heft 4/2015 und im WPg Supplement 1/2015 veröffentlicht. Zum wesentlichen Inhalt vgl. WPg 9/2015, S. 429 ff.! Buch Tz bzw. Tabelle 10 ( 7 ) Umsetzung der EU Richtlinie über die Abschlussprüfung vom Mit der Umsetzung der Vorgaben in deutsches Recht wurde durch entsprechende Entwürfe eines Abschlussprüfungsreformgesetz AReG begonnen. Vgl. dazu WPg 8/2015, S. 353 mit weiteren Hinweisen! Vgl. dazu die Stellungnahme des IdW zum Referentenentwurf vom IDW Aktuell vom , WPg 12/2015, S. 557! Vgl. dazu das Sonderheft 2/2015 der WPg vom 1. August 2015 zum IDW Symposium Der neue Bestätigungsvermerk: Wieviel Information braucht die Praxis? Es wurde nun von der Bundesregierung der Regierungsentwurf dazu veröffentlicht. Vgl. IDW Aktuell vom unter und den Dokumenten dazu zum Herunterladen! Das IDW hat zum Regierungsentwurf Stellung genommen, Bundestags-Drucksache 18/7219 vgl. dazu IDW Aktuell vom zum Herunterladen unter Der Bundestag hat am das Gesetz entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vgl. BT-Drs. 18/ verabschiedet. Gemäß Artikel 15 tritt es am in Kraft! Der Bundesrat hat das auf seiner 944. Plenarsitzung am entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit ist das Gesetz gebilligt! Vgl. dazu IDW Aktuell vom unter Das Gesetz wurde am im BGBl 2016 I, Nr. 23, S. 1429, veröffentlicht! Vgl. IDW Aktuell vom unter Buch Tz. 1100, 1129, 1500 ( 8 ) DRSC Jahresbericht 2014 und 2015 Der DRSC präsentiert seinen DRSC-Jahresbericht Er bietet einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit der Institution. Vgl. Mitteilung des DRSC vom , siehe unter Der Jahresbericht 2015 ist nun ebenfalls verfügbar! Vgl. DRSC Mitteilung vom unter Buch Tz ( 9 ) Deutscher Corporate Governance Kodex - Änderungen am 5. Mai 2015 Am 5. Mai 2015 wurde drei weitere materielle Änderungen beschlossen, die sich vor allem mit der Rolle des Aufsichtsrats befassen. Sie gelten ab der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

5 Vgl. dazu Die geänderte Fassung vom 5. Mai 2015 wurde am 12. Juni 2015 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Vgl. Zur Kodexakzeptanz und zur Kodexanwendung vgl. die Untersuchung in DB 24/2015, S ff. Buch Tz ( 10 ) Lifo-Methode Bewertung des Vorratsvermögens gem. 6 Abs. 1 Nummer 2a EStG Zur Zulässigkeit der Anwendung hat das BMF eine Stellungnahme als BMF-Schreiben vom Nr. IV C 6 S 2174/07/10001 :002 veröffentlicht. Das Schreiben wurde im BStBl. I 2015, S. 462 f. veröffentlicht. Siehe BMF-Schreiben! Vgl. dazu auch DB 21/2015, S ff. mit weiteren Hinweisen! Buch Tz ( 11 ) Änderungen der IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) Der IASB hat am umfassende Änderungen aufgrund der Überprüfung dieser Standards herausgegeben. Die neuen Standards sind anzuwenden auf Berichtsperioden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt! Vgl. DRSC-Newsletter vom unter Buch Tz. 4521, 5345 ( 12 ) IDW PS 201: Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung Der Standard wurde hinsichtlich des Anwendungszeitpunkts überarbeitet. Der überarbeitete Standard wir in den IDW Fachnachrichten 6/2015, S. 300 ff. und im WPg Supplement 2/2015 veröffentlicht werden. Vgl. IDW Aktuell vom unter Buch Tz bzw. Tabelle 22 ( 13 ) IDW RS HFA 40: Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 Der Rechungslegungsstandard befasst sich mit Einzelfragen der o.g. Wertminderungen. Der Standard wird in den IDW Fachnachrichten 6/2015, S. 335 ff. und im WPg Supplement 2/2015 veröffentlicht werden. Vgl. IDW Aktuell vom unter Buch Tz bzw. Tabelle 10 ( 14 ) Abschlussreport: Auswirkungen der IFRS in der EU Die EU-Kommission veröffentlicht den Abschlussreport zur Konsultation Auswirkungen der IFRS in der EU mit weiteren Arbeitsunterlagen und Informationen.

6 Vgl. dazu DRSC-Newsletter vom unter sowie WPg 15/2015, S. 738 mit weiteren Hinweisen und DB 32/2015, S ff. und DB 33/2105, S ff.! Buch Tz ff. ( 15 ) E Bilanz; Taxonomie 5.4 und der Taxonomien 6.0 vom 1. April 2016 Die Taxonomie 5.4. vom 1. April 2015 ist mit BMF-Schreiben vom veröffentlicht worden. Das Schreiben wird auch im BStBl I veröffentlicht werden. Vgl. unter BMF-Schreiben! Siehe dazu nun BStBl I 2015, S. 541! Vgl. dazu DB 2015, S ff.; WPg 2015, S. 732! Das BMF hat die Taxonomien 6.0 vom 1. April 2016 am 24. Mai 2016 per Mail versandt. Dabei wurden für bestimmte Sachverhalte Anpassungen vorgenommen. Das Schreiben wird später im BStBl I veröffentlicht! Vgl. dazu unter BMF-Schreiben! Buch Tz ( 16 ) IDW RS HFA 34 Handelsrechtliche Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen Der Standard wurde geringfügig überarbeitet und die Möglichkeit eine Verlängerung des Verteilungszeitraums wurde aufgrund eines BFH-Urteils gestrichen. Die Änderung wird in den IDW Fachnachrichten 7/2015 und im WPG Supplement 3/2015 veröffentlicht! Vgl. dazu WPg 13/2015, S. 622 und IDW Aktuell vom unter Buch Tz. 1197, 2610 ( 17 ) Entwurf des Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6 Am 7. Oktober 2015 wurde der obige Entwurf veröffentlicht. Durch das Inkrafttreten des BilRUG (vgl. oben Ziffer 4) sind Änderungen verschiedener Standards notwendig! Vgl. dazu Newsletter DRSC unter Der DRSC verabschiedete am den Änderungsstandard. Es werden geändert: DRS 3, DRS 8, DRS 9, DRS 13, DRS17, DRS 18, DRS 19, DRS 20 und DRS 21. Verpflichtende Erstanwendung: Geschäftsjahre, die nach dem beginnen! DRÄS 6 wird dem BMJV zur Bekanntmachung gem. 342 Abs. 2 HGB vorgelegt! Vgl. dazu DRSC Newsletter vom unter Der Standard wurde auf der Sitzung am verabschiedet! Vgl. DRSC News unter vom ! Buch Tz ( 18 ) DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss Der Standard wurde auf der Sitzung am verabschiedet. Er ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach beginnen. Der Standard wird in Kürze dem BMJ zur Bekanntmachung nach 342 Abs. 2 HGB zugeleitet.

7 Vgl. News Bucht Tz. 3300, 5230 siehe unten ( 32 ) ( 19 ) IDW RH HFA Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren Der IDW hat eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Wesentliche Änderungen betreffen die Frage der Rückkehr zum bisherigen Abschlussstichtag nach Insolvenzeröffnung sowie die Einbeziehung insolventer Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Die Neufassung wird in Heft 11/2015 von IDW Life sowie in Supplement 4/2015 der WPg veröffentlicht! Vgl. Aktuell Buch Tz TAB. 10 ( 20 ) Buchführungspflichten nach 241a HGB und 141 AO Die Grenzen für die Buchführungspflicht nach 241a Satz 1 HGB (Einzelkaufleute) und nach 141a Absatz 1 Satz 1 AO (Gewerbliche Unternehmer, Land- und Forstwirte) wurden durch das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vom 28. Juli 2015 von auf (Umsatzerlöse) und von auf (Jahresüberschuss) erhöht. Die neuen Vorschriften sind erstmals auf nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden; vgl. im Einzelnen Artikel 76 EGHGB und Artikel 76 Abs. 3, 4. 8 und 9 EGAO. Vgl. dazu BGBl I 2015, S ff.; weitere Einzelheiten mit Hinweisen vgl. WPg 22/2015, S-1204 ff. Buch Tz und 1145 ( 21 ) Bewertung von Pensionsrückstellungen Die Bewertung von Pensionsrückstellungen wird in der Öffentlichkeit zunehmend im Hinblick auf die Folgen für den Jahresabschluss zum diskutiert. Es ist aber derzeit noch offen, ob und inwieweit 253 HGB zum geändert wird. Vg. dazu auch den Monatsbericht der Deutschen Bundesbank November 2015, S. 43*, mit den aktuellen Zinssätzen! IDW aktuell vom unter Am teilt das IDW mit, dass keine Änderung von 253 HGB im Jahre 2015 erfolgen wird. Es ist noch offen, ob zu Beginn des Jahres 2016 eine rückwirkende Änderung auf den Jahresabschluss zum beschlossen wird. Die Chancen dazu können nicht eingeschätzt werden, aber die Notwendigkeit dürfte allen Entscheidungsträgern bekannt sein. IDW Aktuell vom unter Vgl. dazu auch zu 6a EStG - DB 49/2015, S. 519 f.! Änderung des Abzinsungssatzes für die Pensionsrückstellung gem. 253 HGB Am wurde vom Bundeskabinett ein Formulierungsvorschlag zur Änderung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Darin ist u.a. eine Anpassung von 253 HGB zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen enthalten. Nach Art. 75 Abs. 6 EGHGB-E gelten die Neuregelungen für Geschäftsjahre, die nach dem enden. Allerdings sieht Art. 75 Abs. 7 EGHGB ein Anwendungswahlrecht für Geschäftsjahre vor, die nach dem beginnen und vor dem enden. Für diese Geschäftsjahre darf die Neufassung des 253 Abs. 2 und Abs. 6 HGB-E bereits angewendet werden.

8 Vgl. IDW Aktuell vom unter und KPMG Express Accounting News Nr. 3/2016 vom ! Das IDW bittet in einer Eingabe an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags die Frist für die Durchschnittsberechnung von 10 Jahren auf 15 Jahre, zumindest aber auf 12 Jahre, auszudehnen, damit eine echte Entlastung der Unternehmen erreicht wird! Schreiben vom zum Download! Vgl. IDW Aktuell vom unter Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am , BT-Drs. 18/7584, beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt, BR-Drs. 84/16! Vgl. dazu die Drucksachen unter und Das Gesetz wurde im BGBl I vom , S. 396 ff, verkündet. Damit treten die Vorschriften am in Kraft! Vgl. Erweiterte Anhangangaben zu Pensionsrückstellungen (Gesamtübersicht und Musterformulierungen zur geänderten Berechnung der Abzinsungssätze) vgl. BBK Nr. 7 vom , S. 333! Buch Tz ff. ( 22 ) EU übernimmt Änderungen an IAS 16 und 41 in Europäisches Recht Die Europäische Union hat mit VO (EG) Nr. 2015/2113 vom Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 41 Landwirtschaft, Amtsblatt EU vom Nr. L 306/7 ff., übernommen. Vgl. DRSC Newsletter vom unter ( 23 ) EU übernimmt Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen Die Europäische Union hat mit VO (EG) Nr. 2015/2173 vom Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, Amtsblatt EU vom Nr. L 307/11 ff., übernommen. Vgl. DRSC Newsletter vom unter ( 24 ) EU übernimmt Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Die Europäische Union hat mit VO (EG) Nr. 2015/2231 vom Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte, Amtsblatt EU vom Nr. L 317/19 ff. übernommen! Vgl. DRSC Newsletter vom unter ( 25 ) IDW RS FAIT 5: Beachtung der GoB beim IT-Outsourcing einschließlich Cloud Computing Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen einschließlich Cloud

9 Computing wurde verabschiedet. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Anforderungen nach dem BMF-Schreiben vom GoBD zu beachten. Anwendungszeitpunkt: Ab ! Vgl. IDW Aktuell vom unter Buch Tz ff. ( 26 ) EU übernimmt Änderungen an IFRS 5, IFRS 7, IAS 19, IAS 14 und IFRS 1 Im einzelnen vgl. dazu VO der EU vom 15. Dezember 2015 Nr. 2015/2343, Amtsblatt EU vom Nr. L 330/20 ff.! Vgl. DRSC Newsletter vom unter ( 27 ) Änderungen an IDW RS HFA 22: Zur einheitlichen und getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente Der Standard wurde teilweise vom HFA am geändert! Vgl. WPG Supplement 4/2015, S. 30 ff.! Buch Tz ff. ( 28 ) IDW PS 331 n.f.: Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen Die Neufassung, verabschiedet am , ist anzuwenden auf Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen! Vgl. IDW Fachnachrichten 10/2015, S. 522 ff., WPg Supplement 4/2015, S. 1 ff.! Buch Tz bzw. Tabelle 22! ( 29 ) IDW PS 345: Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung Änderung durch den HFA am aufgrund der Änderungen im Kodex! Vgl. IDW FN 10/2015, S. 539 ff., WPg Supplement 4/2015, S. 16 ff.! Buch Tz bzw. Tabelle 22! ( 30 ) EU übernimmt Änderungen an IAS 1 Die EU hat mit Verordnung vom 18. Dezember 2015 Änderungen an IAS 1 mit Folgeänderungen an IAS 34 und IFRS 7 übernommen; vgl VO (EU) Nr. 2015/2406, Amtsblatt vom Nr. L 333/97 ff.! Vgl. DRSC Newsletter vom unter ( 31 ) EU übernimmt Änderungen an IAS 27

10 Die EU hat mit Verordnung vom 18. Dezember 2015 Änderungen an IAS 27 mit Folgeänderungen an IFRS 1 und IAS 28 übernommen; vgl. VO (EU) Nr. 2015/2441, Amtsblatt vom Nr. L 336/49 ff.! Vgl. DRSC Aktuell vom unter ( 32 ) Körperschaftsteuer: Zinsschranke evtl. verfassungswidrig? Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die sog. Zinsschranke aufgrund des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig ist (BFH, Beschluss vom I R 20/15; veröffentlicht am ! Vgl. Pressemitteilungen vom ; NWB Aktuell vom Vgl. dazu auch den Beitrag von R. Püttner in BBK vom , Heft 9, S. 944! Buch Tz bzw. TAB. 61 Posten 13 ( 33 ) Bekanntmachung von DRS 22, DRS 23, und DRS 24 DRS 22 Konzerneigengekapital und Konzerngesamtergebnis ersetzt DRS 7 DRS 23 - Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen ) ersetzt DRS 4 DRS 24 - Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss ersetzt DRS 12 Die Standards wurden im Bundesanzeiger Amtlicher Teil- vom 23. Februar 2016 bekannt gemacht! Vgl. Vgl. DRSC Aktuell vom unter Buch Tz bzw. TAB. 100 ( 34 ) DRSC verabschiedet Änderungsstandard Nr. 7 (DRÄS 7) Mit dem Standard werden die Vorgaben und Empfehlungen des DRS 16 zur Zwischenberichterstattung an die neue Gesetzeslage angepasst! Vgl. dazu DRSC News vom unter Buch Tz ( 35 ) Fortsetzung zu IDW RS HFA 9: Einzelfragen zur Bilanzierung on Finanzinstrumenten nach IFRS Der HFA hat am einen neuen Abschnitt zu diesem Standard verabschiedet. Der Schwerpunkt liegt auf der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen (auch: Supplier Finance-Arrangements)! Vgl. IDW Aktuell vom unter Buch Tz. 1197, TAB. 10; 5478 B. Änderungen nach Textziffern geordnet Buch Tz. Änderung Nr , , 27

11 1197 6,13,16,19, ,12,28, ,22,23,24,26,30, ,18,32, 33, Tipp: Nutzen Sie ergänzend zum Lehrbuch die folgenden Extras: ÿ Über die NWB-Datenbank: Das Lernprogramm BilanzTraining Online 2015 Dieses Zusatzprodukt beinhaltet interaktive Verweise zur jeweiligen Textstelle im Buch sowie zu Gesetzestexten. ÿ Per kostenlosem Download auf bilanzierung: Arbeitshilfen/Formblätter zur bequemen Lösung einzelner Aufgaben, das WÖRTERBUCH kompakt mit Fachbegriffen aus der Rechnungslegung, Deutsch/Englisch und Englisch/Deutsch sowie ergänzend das LEXIKON kompakt mit mehr als 150 Stichworten aus der Bilanzierung

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