Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Telearbeit Ein Praxisbericht von Stephan Möhle, Dipl.-Ing. (FH), Fachkraft für Arbeitssicherheit
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- Elisabeth Jaeger
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1 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Projekt Telearbeit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Telearbeit Ein Praxisbericht von Stephan Möhle, Dipl.-Ing. (FH), Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Einführung und rechtliche Grundlagen Im Dezember 2000 hat die Landesregierung beschlossen, alternierende Telearbeit als zusätzliche reguläre Arbeitsform für alle Beschäftigten der Landesverwaltung zu ermöglichen, mit Ausnahme der Landtagsverwaltung und des Landesrechnungshofs. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Telearbeit regelt die zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften geschlossene Vereinbarung nach 81 NPersVG über Telearbeit in der Landesverwaltung. Als alternierende Telearbeit bezeichnet man eine Form von computergestützter Arbeit, bei der die individuelle regelmäßige Arbeitsleistung sowohl zu Hause in der häuslichen Arbeitsstätte als auch in der Dienststelle, der betrieblichen Arbeitsstätte erbracht wird. Die Zusammenarbeit zwischen Telearbeitenden und der Dienststelle über die räumliche Distanz hinweg wird mit einer (gesicherten) Online-Verbindung und dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik sichergestellt. Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die häusliche Arbeitsstätte genauso wie die betriebliche Arbeitsstätte zu behandeln. In der häuslichen Arbeitsstätte bleiben grundsätzlich alle Rechtsvorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Versicherungsschutz gültig. Wie auch in der betrieblichen Arbeitsstätte trägt der Arbeitgeber die Verantwortung auf Einhaltung bzw. Umsetzung der entsprechenden Rechtspflichten und Anforderungen. Arbeitsunfälle in der häuslichen Arbeitsstätte fallen ebenso wie Unfälle auf dem Weg zur Dienststelle unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Neben den Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz bleiben für die Telearbeitenden auch die angestellten- (beschäftigten-) beamten- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen unverändert gültig. Die wichtigsten, für den häuslichen Arbeitsplatz relevanten Arbeitsschutzvorschriften lauten: - Arbeitsschutzgesetz - Arbeitssicherheitsgesetz - Arbeitsstättenverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Bildschirmarbeitsverordnung - Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) 2. Anforderungen an den häuslichen Telearbeitsplatz Wie beim betrieblichen Büro- und Bildschirmarbeitsplatz entstammen die wesentlichen Anforderungen für die Gestaltung des häuslichen Telearbeitsplatzes der Bildschirmarbeitsverordnung. Im Anhang der VO werden Mindestanforderungen an die Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes festgelegt. Dabei werden sowohl sicherheitstechnische als auch ergonomische Standards beschrieben, die sich zum einen auf die Arbeitsmittel selbst, als auch auf die Arbeitsumgebung und auf das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel beziehen. Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss unabhängig von der Dauer und Intensität der Nutzung die Anforderungen des Anhangs erfüllen. Die Anforderungen richten sich z.b. auf die Ausgestaltung, die Anordnung oder die Beschaffenheit von Bildschirm und Tastatur, von
2 Arbeitstisch und Arbeitsstuhl, auf die Raumgröße und die Beleuchtung, aber auch auf klimatische Umgebungsbedingungen und die Benutzerfreundlichkeit der Software. Eine weitere wichtige Rolle für die Gestaltung des Telearbeitsplatzes spielt die Arbeitsstättenverordnung. Die Regelungen der VO haben zum Ziel, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Normalfall ist unter Arbeitsstätte der gesamte Betrieb (Gebäude und Gelände) zu verstehen. Bei der Telearbeit finden die Regelungen der VO jedoch nur auf den Telearbeitsraum Anwendung, denn nur der Bereich wird als häusliche Arbeitsstätte definiert. Der Rest des privaten Wohngebäudes entzieht sich der Verantwortung des Arbeitgebers. Für den Telearbeitsplatz finden sich einzelne relevante Anforderungen im Anhang der VO. Hier werden z.b. Raumabmessungen, Anforderungen an Fußböden, Fenster, Türen, Verkehrswege oder an die Arbeitsbedingungen beschrieben. Vielfach gibt es Überschneidungen mit speziellen Regelungen aus der Bildschirmarbeitsverordnung. Ebenfalls von Bedeutung für den häuslichen Telearbeitsplatz sind die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BtrSichV). Die Regelungen beziehen sich auf die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie auf die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Ziel der VO ist es durch entsprechend festgelegte Maßnahmen ein umfassendes Schutzkonzept zur Abwehr von allen von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen zu schaffen. So dürfen z.b. nur Arbeitsmittel bereit gestellt werden, die für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Auch muss der Arbeitgeber für alle Arbeitsmittel, von denen eine Gefahr ausgeht, eine (Betriebs-) Anleitung vorhalten, anhand deren die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen sind. Für den Telearbeitsplatz spielt die BtrSichV eine eher untergeordnete Rolle, da von den Büro-Arbeitsmitteln und der IT-Technik vergleichsweise geringe Gefährdungen ausgehen. Trotzdem ist es wichtig, dass die Beschäftigten vor der Benutzung über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Arbeitsmittel und über etwaige Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Die einzelnen Anforderungen, die sich aus den genannten Rechtsvorschriften für den häuslichen Telearbeitsplatz ergeben, sind den anliegenden Checklisten zu entnehmen. 3. Umsetzung in der Praxis Ein Antrag auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes durchläuft viele Stationen im Betrieb, ehe es zur endgültigen Bewilligung kommt. Aus Sicht des Arbeitsschutzes kann das Verfahren in die folgenden Ablaufschritte gegliedert werden. 1. Vorprüfung Im schriftlichen Antrag auf Telearbeit werden Fakten zum geplanten Arbeitsraum abgefragt, die sich zunächst nur auf die vorhandene Räumlichkeit und deren Zustand beziehen. Geprüft werden hier grundlegende Aspekte wie z.b.: Gibt es einen einzelnen separaten Raum, ist der Arbeitsraum ausreichend groß, gibt es Fenster und Stromanschlüsse, sind ISDN / DSL- Anschlüsse vor Ort verfügbar. Die geforderte Skizze des Arbeitsraumes dient der Unterstützung bei der Prüfung der Anforderungen. Das Ergebnis der Vorprüfung entscheidet darüber, ob der Antrag in die nächste Phase geht oder nicht. Genügt ein wesentlicher Aspekt im Fragebogen nicht den Anforderungen, muss aus Sicht des Arbeitsschutzes der Antrag abgelehnt werden. 2. Besichtigung vor Ort Kommt man nach Prüfung des Antrags zum Schluss, dass alle geforderten Bedingungen erfüllt werden, so ist die erste Hürde zur Bewilligung des Telearbeitsplatzes genommen. Im nächsten Schritt findet eine Besichtigung des geplanten Telearbeitsplatzes vor Ort statt. Gemäß der o.g. Vereinbarung über Telearbeit in der Landesverwaltung hat der Telearbei-
3 tende nach vorheriger Absprache dem Arbeitgeber / Dienstherrn und der Personalvertretung Zugang zur häuslichen Arbeitsstätte zu gewähren. Im Regelfall nehmen ein Vertreter des Personalrates und die Fachkraft für Arbeitssicherheit diesen Termin wahr. Ebenfalls dabei ist ein Vertreter der IT-Abteilung, um vor Ort beratend zu unterstützen. Zunächst werden in der häuslichen Arbeitsstätte die allgemeinen Rahmenbedingungen ü- berprüft, die bereits im schriftlichen Antrag auf Telearbeit abgefordert wurden. Hier wird geschaut, ob die Angaben zum Arbeitsraum auf dem Papier mit der realen Situation vor Ort übereinstimmen. Weiterhin wichtig ist die Begutachtung evtl. vorhandener privater Arbeitsmittel, wie Schreibtisch, Arbeitsstuhl oder der Beleuchtung. Aus Sicht des Arbeitsschutzes müssen die Arbeitsmittel für eine spätere Verwendung geeignet und sicher zu betreiben sein. Ist dieses der Fall, dürfen die Büro-Einrichtungen für den Telearbeitsplatz genutzt werden. Sind bisher noch keine Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände vorhanden, dann wird gemeinsam mit dem Telearbeitenden festgelegt, welche Büro- und Arbeitsmittel beschafft werden sollen. Bei der Auswahl der Arbeitsmittel spielt die Gestaltung des Arbeitsplatzes eine wesentliche Rolle. Neben den Abmessungen und dem Zuschnitt des Raumes hat die spätere Anordnung der Arbeitsmittel einen erheblichen Einfluss auf die Auswahl. Um später am Telearbeitsplatz unter optimalen Bedingungen gesundheitsschonend zu arbeiten, erfolgt die Gestaltung des Arbeitsplatzes nach ergonomischen Gesichtspunkten. Zu beachten sind insbesondere die Aufstellung des Schreibtisches und des Bildschirms im Raum oder der benötigte Platzbedarf für den Arbeitsstuhl. Entscheidend sind auch die Lage der Fenster und die Beleuchtungssituation vor Ort. Störende Blendungen durch direkte Sonneneinstrahlung sollen ebenso vermieden werden wie Reflexionen durch die künstliche Beleuchtung. Alle Arbeitsmittel die ausgewählt werden, müssen den ergonomischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, auch damit diese später individuell an den Telearbeitenden angepasst werden können (Arbeitsstuhl u. Schreibtisch verstellbar). Am Ende des Beratungsgespräches wird die für den Arbeitsraum günstigste Lösung festgehalten. Im Rahmen des Besichtigungstermins wird nicht nur über die Auswahl und Gestaltung der Arbeitsmittel beraten, sondern auch über die IT-Technik, über Aspekte des Datenschutzes und über die Sonstigen für die häusliche Arbeitsstätte relevanten Aspekte. Wie bereits erwähnt beschränkt sich die Prüfung auf den Telearbeitsraum, der private Wohnbereich bleibt mit einer Ausnahme unberücksichtigt. Die Ausnahme bezieht sich auf den ungehinderten Zugang zum Arbeitsraum, der jederzeit gewährleistet sein muss, damit sich bei Gefahr schnell in Sicherheit gebracht werden kann. 3. Abnahme des Telearbeitsplatzes Nach Nr. 11 der Vereinbarung über Telearbeit in der Landesverwaltung hat vor Aufnahme der Telearbeit eine Abnahme der häuslichen Arbeitsstätte bezüglich der Einhaltung ergonomischer, sicherheitstechnischer und datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den Arbeitgeber / Dienstherrn und die Personalvertretung zu erfolgen. Ziel der Abnahme ist es zu überprüfen, ob die zuvor ausgewählten Arbeitsmittel beschafft und die Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitsplatzes umgesetzt wurden. Weiterhin können bei dem Termin noch Hinweise zur Einstellung der Arbeitsmittel (z.b. Arbeitsstuhl und Schreibtisch) gegeben werden, damit diese optimal genutzt werden können. Geprüft wird auch, ob die IT-Technik einwandfrei funktioniert. Gestaltet sich die Abnahme des Arbeitsraumes positiv, dann steht dem Beginn der Telearbeit nichts mehr im Weg. 4. Kontakt: Stephan Möhle, Dipl.-Ing. (FH), Fachkraft für Arbeitssicherheit Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Calenberger Straße 2, Hannover Tel.: , stephan.moehle@ml.niedersachsen.de
4 Dienststelle / Betrieb Prüfung der Anforderungen vor Ort zur Bewilligung eines Telearbeitsplatzes Name / Anschrift des Telearbeitenden Prüfliste (Anforderungen u.a. gem. Bildschirmarbeitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung) 1. Arbeitsraum / Arbeitsplatz Nr. Check - Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen 1.1. Steht ein einzelner / separater Arbeitsraum zur Verfügung? 1.2. Bietet der Arbeitsraum genug Arbeitsfläche (min. 8 qm)? 1.3. Steht am Arbeitsplatz ausreichend Bewegungsfläche (ca. 1 x 1,5 m) zur Verfügung? 1.4. Verfügt der Arbeitsraum über eine ausreichende lichte Höhe (ca. 2,50 m) bzw. ausreich. Luftraum? 1.5. Ist die Beleuchtungsstärke im Arbeitsraum / am Arbeitsplatz ausreichend (min. 300 / 500 LUX)? 1.6. Besitzt der Arbeitsraum eine Sichtverbindung nach Außen (Fenster) und ist dieses ausreichend groß (ca. 15 % der Raumgrundfläche)? 1.7. Besitzt der Arbeitsraum Lichtschutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung? 1.8. Stören keine negativen Umgebungsfaktoren das Arbeitsklima (Lärm, Temp., Zugluft, Feuchte)? 1.9. Weist der Fußboden im Arbeitsraum keine Unebenheiten, Stolperstellen, gefährliche Schrägen auf? Ist er tragfähig und rutschhemmend? Lassen sich Fenster sicher öffnen, schließen u. reinigen? Im geöffneten Zustand keine Gefahr? Sind durchsichtige Türen aus bruchsicherem Werkstoff u. in Augenhöhe gekennzeichnet? Sind im Arbeitsraum ausreichend Steckdosen vorhanden (min. 2 Stk.)? Ist eine sichere Stromversorgung gewährleistet, bzw. ist der Arbeitsraum ausreichend elektrisch abgesichert (Sicherungen, FI-Schutzschalter)? Ist ein ungehinderter Zugang zum Arbeitsraum gewährleistet (Flucht- u. Rettungsweg)? Sind die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Datenübertragung vor Ort verfügbar (ISDN / DSL)? Skizze Arbeitsraum
5 Seite 2 2. Büro- / Arbeitsmittel / Einrichtungen Nr. Check - Anforderungen vor- n. vor- ent- Anschaff. d. Dienststelle od. selbst? handen handen fällt bzw. wenn vorhanden - geeignet? 2.1. PC / Laptop / Doggingstation 2.2. Bildschirm / Tastatur / Maus 2.3. Drucker / Fax / Scanner / Kopierer 2.4. Router / VPN-Zugang / ID-Card 2.5. Telefon (ISDN, schnurlos) / Anrufbeantworter / Mobiltelefon 2.6. geeigneter Schreibtisch (min. 80 cm x 120 cm), 2.7. geeigneter Arbeitsstuhl (Synchronmechanik, harte / weiche Rollen) 2.8. Rollcontainer 2.9. Sitebord / Schränke / sonstige Möbel Leuchten / Schreibtischlampe / Deckenfluter geeignete Lichtschutzvorrichtungen geeignete Steckerleisten (Überspannungsschutz, VDE-geprüft)? Bodenschutzmatte (z.b. für Laminat) Aktenvernichter / Reißwolf Datenschutz Nr. Check - Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen 3.1. Verfügt der Arbeitsraum über eine abschließbare Tür? 3.2. Sind verschließbare Fenster im Arbeitsraum vorhanden (nicht zwingend, ggf. im EG/Keller)? 3.3. Sind verschließbare Möbel für dienstl. Unterlagen vorhanden (Rollcontainer, Siteboard)? 3.4. Werden Betriebs- und Sachmittel datenschutzgerecht entsorgt? 3.5. Erfolgt der Akten-/ Datenträgertransport in verschlossenen Behältern? 3.6. Familien-/ Haushaltsangehörige haben keinen Zugriff auf dienstliche Unterlagen? 3.7. Hard- und Software sind Eigentum des Arbeitgebers Der Einsatz anderer Betriebsmittel (Hard- und Software) ist nicht erlaubt Der Zugriff auf Daten oder Programme ist gesichert (Passwort, Pausenfunktion, Sperren) Auf dem Rechner werden nur dienstliche Daten verarbeitet und gespeichert.
6 4. Sonstiges Nr. Check - Anforderungen Ja Nein Entf. Bemerkungen 4.1. Checkliste "Vorab-Prüfung" (im Antrag) Seite Checkliste "Büro- u. Bildschirmarbeitsplätze" 4.3. Wurde eine Einweisung in den Umgang mit den Arbeitsmitteln vorgenommen? 4.4. Hat eine Schulung im Bereich Telearbeit stattgefunden? 4.5. Wurde über die Haftung aufgeklärt? 4.6. Wurde über die steuerlichen Vorteile aufgeklärt? Ergebnisse der Prüfung ohne Mängel Nächste Beurteilung: geringe Mängel, jedoch unerheblich mit Mängel (s. Mängelliste) weitere Untersuchungen sind notwendig 6. Mängelliste Nr. Mängelbeschreibung Maßnahme Mangel beseitigt am: 7. Bemerkungen / Hinweise 8. Unterschrift Ort / Datum / Unterschrift der Prüfer Kenntnisnahme Telearbeitender
7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz Nr: Unternehmen: Bereich / Arbeitsplatz: Ergebnis: ohne Mängel geringe Mängel, jedoch unerheblich mit Mängel (s. Mängelliste) weitere Untersuchungen sind notwendig Ja Nein Erstbeurteilung Nächste Beurteilung: Anlage Checklisten Nr.: ::::::: Erstellt von: Datum: Unterschrift: Mängelliste: Mängel-Nr.: Mängelbeschreibung - Maßnahmen Mängel beseitigt am:
8 Büro- und Bildschirmarbeitsplatz-Checkliste Nr.: Unternehmen: Bereich und Arbeitsplatz: 1. Arbeitsplatz, Arbeitsraum Büro- und Bildschirmarbeitsplatzelemente Ja Nein Entf 1.1 Bietet der Arbeitsraum genügend Arbeitsfläche je Büroarbeitsplatz? 8 bis 10 m² in Büroräumen einschl. allgem. üblicher Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum bzw. 12 bis 15 m 2 in Großraumbüros 1.2 Ist ein ungehinderter Zugang zum Arbeitsplatz (Breite: min. 60 cm) möglich? 1.3 Überlagern sich Benutzerflächen und Verkehrswegeflächen nach Möglichkeit nicht? 1.4 Steht am Arbeitsplatz eine ausreichende Bewegungsfläche (ca. 1 x 1.5 m) für Arbeitsbewegungen und wechselnde Arbeitshaltung zur Verfügung? 1.5 Weist der Fußboden im Arbeitsraum keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen (z.b. Kabel) oder gefährliche Schrägen auf? Ist er tragfähig und rutschhemmend? 1.6 Verfügt der Arbeitsraum über eine ausreich. lichte Höhe (ca. 2,50 m) bzw. ausr. Luftraum? 1.7 Besitzt der Arbeitsraum eine Sichtverbindung nach außen (Fenster) bzw. wird er ausreichend mit Tageslicht versorgt (gesamte Fensterfläche mögl. 15% der Raumgrundfläche)? 1.8 Sind die Fenster frei zugänglich und lassen sich sicher öffnen und schließen? 2 Beleuchtung 2.1 Ist die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz ausreichend (bei Büroarbeitsplätzen mindestens 300 Lux, bei Bildschirmarbeitsplätzen 500 Lux)? 2.2 Ist die Licht- und Helligkeitsverteilung im Arbeitsraum gleichmäßig? (örtliche Gleichmäßigkeit: E min : E A 1:2; E A : E U 2:1; E U : E G 3:1; wobei E U und E G 200 Lux * s. u.) 2.3 Werden Direktblendung und Reflexblendung durch Leuchten vermieden (z.b. durch Spiegelrasterleuchten oder nach Art der Anordnung / Aufstellung)? 2.4 Besitzt der Arbeitsraum Lichtschutzvorrichtungen zum Schutz vor Sonneneinstrahlung (Reflektion / Blendung) z.b. Jalousien, Rollos, Lamellen? 3 Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Zugluft, Lärm 3.1 Herrschen Temperaturen von mindestens 19 C bis 20 C; im Sommer unter Beachtung der Wärmeentwicklung aller Geräte regelmäßig von nicht mehr als 26 C? 3.2 Ist eine angemessene Luftfeuchtigkeit (Ziel relative Luftfeuchtigkeit: 40-65%) gegeben? 3.3 Wird störende Zugluft (Luftgeschwindigkeit: > 0,10 bis 0,15 m/sec) vermieden? 3.4 Beträgt der Lärmpegel am Arbeitsplatz (über 8 Std.) höchstens 55 db(a) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten, bzw. 70 db(a) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Büroarbeiten? 4 Arbeitstisch 4.1 Hat der Arbeitstisch, je nach Aufgabe (Komponenten und Arbeitsmittel), eine ausreichend große Arbeitsfläche (Breite: 120 cm bis 160 cm; Tiefe: min. 80 cm)? 4.2 Ist der Arbeitstisch in der Höhe verstellbar, bzw. hat eine Höhe von min. 72 cm (bei nicht verstellbaren Tischen)? 4.3 Ermöglicht die Tischhöhe (in Verbindung mit dem Arbeitsstuhl, s. Nr. 5.3) eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung? Oberarm hängt locker herab, Unterarm und Oberschenkel etwa waagerecht, Hände etwa auf Tisch- / Tastaturhöhe, Winkel zwischen Ober- u. Unterarm, bzw. von Ober- u. Unterschenkel mindestens 90, Volle Auflage der Füße 4.4 Ist eine Fußstütze vorhanden? 4.5 Ist ausreichend Beinraum vorhanden (Abstand zwischen Oberschenkel und Tischunterkante, Beinbewegungen und Streckungen möglich)? 4.6 Ist die Tischoberfläche nicht spiegelnd und frei von Reflexionen (d.h. matt)? * E min = minimale Beleuchtungsstärke, E A = mittlere Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe, E U = mittlere Beleuchtungsstärke im unmittelbaren Umgebungsbereich, E G = mittlere Beleuchtungsstärke im Arbeitsraum bzw. Arbeitsraumzone
9 Büro- und Bildschirmarbeitsplatzelemente Ja Nein Entf 5 Arbeitsstuhl 5.1 Ist der Stuhl kippsicher? (d.h. 5 Abstützpunkte bei Rollen) und weist keine Verletzungs- und Quetschgefahren auf? 5.2 Ist der Wegrollwiderstand des Stuhles an die Fußbodenart angepasst (Teppichboden harte Rollen, glatter Boden weiche Rollen)? 5.3 Ist der Arbeitsstuhl individuell an den Benutzer anpassbar (Verstellbarkeit der Sitzhöhe, Rückenlehne, ggf. Armlehnen, s. auch Nr. 4.3) 5.4 Weist der Arbeitsstuhl eine günstige Mechanik (Synchronmechanik) auf? (Bewegungsverhältnis Sitz- u. Rückenlehne zueinander: etwa 1:3, Drehachse für Sitzfläche mögl. weit vorn, Drehachse für Rückenlehne mögl. Mitte Sitzfläche) 5.5 Ermöglicht der Arbeitsstuhl wechselnde Sitzhaltungen dynamisches Sitzen? (d.h. Rückenlehne ist frei beweglich und die Lehnenrückstellkraft (Feder) ist individuell einstellbar) 5.6 Erfüllt der Stuhl die sonstigen ergonomischen Anforderungen (Polsterung, ausreichend Sitztiefe, anatomisch geformt, abgerundete Vorderkanten, Federung, 360 drehbar, Wölbung im Lendenwirbelbereich)? 6 Bildschirm Monitor 6.1 Ist die Bildschirmgröße (Diagonale) für die Arbeitsaufgabe geeignet? 17 Zoll für Textverarbeitung Farbdarstellung (s/w ggf. 15 Zoll) 19 Zoll für Graphik, CAD, Fotosatz je 2 Zoll weniger bei Flachbildschirmen (LCD/TFT-Technologie) 6.2 Ist die Aufstellungshöhe des dreh- und neigbaren Bildschirms so, dass die Sehachse bei Blick auf die Bildschirmmitte etwa 35 abwärts geneigt ist (d.h. die oberste Bildschirmzeile ist höchstens in Augenhöhe)? 6.3 Beträgt der Sehabstand zum Bildschirm je nach Bildschirmgröße und Auflösung ca cm? (Faustregel: etwa doppelte Bildschirmdiagonale) 6.4 Ist der Bildschirm durch richtige Aufstellung frei von Reflexionen und Spiegelungen? d.h.: Blickrichtung etwa parallel zur Fensterfront Blickrichtung etwa parallel zu Deckenleuchten oder Leuchtbändern Position zwischen - nicht unter - den Deckenleuchten/Leuchtbändern 6.5 Sind die dargestellten Zeichen scharf, deutlich und ausreichend groß abgebildet und haben sie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand? 6.6 Ist das dargestellte Bild stabil und flimmerfrei und weist keine Verzerrungen auf? (Empfehlung bei CRT-Monitoren: Bildwiederholfrequenz >=80 Hz) 6.7 Sind Helligkeit und Kontrast einfach einstellbar? 7 Tastatur 7.1 Ist die Tastatur vom Monitor getrennt und kann sie variabel angeordnet werden? 7.2 Ist die Tastatur geneigt, damit eine ergonomisch günstige Bedienung ermöglicht wird (Bauhöhe ca. 30 mm, Neigung 5-15 )? 7.3 Hat die Tastatur eine reflexionsarme Oberfläche und ist die Tastaturbeschriftung bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar? 7.4 Ist vor der Tastatur genug Arbeitsfläche frei, so dass ein Auflegen der Handballen auf dem Tisch möglich ist (ca cm)? 8 Vorlagenhalter 8.1 Ist der Vorlagenhalter stabil, standsicher, individuell einstellbar und frei positionierbar? 8.2 Entspricht der Sehabstand zur Vorlage etwa dem zum Bildschirm bzw. kann der Vorlagenhalter entsprechend der Arbeitsaufgabe angeordnet werden? 9 Ergonomie / Arbeitsmedizin 9.1 Kann die Büro- und Bildschirmarbeit bei unverdrehter und entspannter Kopf- und Körperhaltung und "gerader" Ausrichtung des Körpers vor dem Arbeitstisch ausgeführt werden? 9.2 Sind in der Arbeitsorganisation an Bildschirmarbeitsplätzen (täglicher Arbeitsablauf) ein regelmäßiger Wechsel mit anderen Tätigkeiten oder ausreichende Pausen vorgesehen und möglich? 9.3 Wird vor Aufnahme der Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen und nachfolgend in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung des Sehvermögens durch eine fachkundige Person (=Betriebsarzt) angeboten (nach berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (G 37)?
10 Mitarbeiter-Info Bildschirmarbeitsplatz Mitarbeiter-Info Bildschirmarbeitsplatz IV. Lassen Sie sich nicht blenden und arbeiten Sie mit dem richtigen Sehabstand. Steht mein Schreibtisch richtig zum Fenster oder zur künstlichen Beleuchtung und stimmt der Augenabstand zum Bildschirm? 1. Am besten steht Ihr Bildschirm parallel (Parallel-Regel) zum Fenster und zusätzlich fensterfern. So treten kaum Direkt- und Reflexblendungen auf. Die Lichtverhältnisse zwischen Bildschirm und näherem Umfeld sind so nicht zu groß (max. 3:1), denn das Auge orientiert sich am hellsten Punkt und muss bei zu hohen Leuchtdichtenunterschieden (Fenster/Bildschirm) ständige Anpassungsarbeit leisten. 2. Neben den Blendungen und Reflexen vom Tageslicht auf dem Bildschirm kann auch die falsche Anordnung der künstlichen Beleuchtung zu belastenden Reflexen/Spiegelungen auf dem Bildschirm führen. Haben Sie so genannte Spiegelrasterleuchten (BAPAs), dann ergeben sich nur bestimmte blendfreie Zonen, in die Sie Ihren Bildschirm stellen können. 3. Anders ist es beim Einsatz von indirekten Deckenleuchten, die eine optimale blendfreie Grundausleuchtung für den ganzen Raum erreichen. Der individuell benötigte Lichtbedarf im Schreib-Lese- Bereich, der für jede Person anders ist, wird durch eine individuell einstellbare Arbeitsplatzleuchte gelöst. Bildschirmarbeit ist Einstellungssache Augen auf der Blick fürs Wesentliche (Auge) Lassen Sie eine Augenuntersuchung (G37) durchführen, damit Sie wissen, ob Ihre Augen fit sind. Bei gesunden Augen und bestehenden Problemen (z. B. beißende Augen, schlechtere Fernsicht beim Heimfahren) sollten Sie zunächst selbst ein Auge auf Ihre Arbeitsverhältnisse werfen. Es gilt zuerst, alle Punkte am Arbeitsplatz zu betrachten um nicht fälschlicherweise eine Brille einzusetzen, wo keine nötig ist. Mehr bewegen durch Bewegung (Rücken) Nutzen Sie die Fitnessanlage Ihrer Firma, laufen Sie soviel Treppen wie möglich. Treppen machen munter Aufzüge ziehen runter. Eine Studie belegt, dass Treppenfitness das Herz-Kreislaufsystem nachhaltig fördert. Setzen Sie sich nicht zu Beginn, sondern erledigen Sie die ersten Dinge im Stehen. Nutzen Sie die Mittagspause mit Treppenfitness, richtiger Ernährung und Entspannung für eine erfolgreiche zweite Halbzeit. Beginnen Sie wieder im Stehen, dann fällt es Ihrem Magen und Ihnen leichter zu arbeiten. Stehen Sie die letzten Minuten durch und nutzen Sie den erhöhten Wachzustand im Stehen. Studien belegen, dass Sie durch bewegtes Arbeiten auch frischer und aktiver nach der Arbeit sind. Beginnen Sie gleich um die Ecke Ihres Arbeitsplatzes mit Lockerungsübungen. Joggen Sie die Treppen runter, d. h. nicht steigen, nicht rennen, sondern beschwingt laufen und die Schulter und Arme locker hängen lassen. Ersetzen Sie dazu die einseitige Tasche durch einen praktischen, rückschonenden Rucksack. Warum im Fitnessstudio zahlen und auf dem Treppensteiger ein Herz-Kreislauftraining machen, wenn Ihr Trainingsgerät kostenfrei auf dem Weg liegt? In den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes steht: Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. Gehen Sie gegen den Strom, um an die Quelle zu kommen. Haufe Mediengruppe Haufe Mediengruppe
11 Mitarbeiter-Info Bildschirmarbeitsplatz Mitarbeiter-Info Bildschirmarbeitsplatz Bildschirmarbeit ist Einstellungssache Fit am PC bekämpfen Sie die Ursachen statt die Symptome Die richtige Abstimmung hält Sie fit. Die folgenden Seiten sollen Ihnen eine Hilfestellung sein, Ihre optimale Einstellung selbst vorzunehmen. Die Zusammenhänge und die Anordnung der Arbeitsmittel entscheiden über die Effizienz des Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz ist mehr als die Summe seiner Teile Bildschirmarbeit ist Einstellungssache. Hier sind Sie selbst gefragt, etwas für Ihre Bürofitness zu unternehmen, denn Bildschirmarbeit an sich macht nicht krank, sondern der falsche Umgang mit ihr. Die richtige Abstimmung und Einstellung hält Sie fit. Nutzen Sie den Aktionsplan zur Notierung von Fragen. I. Klären Sie zuerst, ob Ihr Tisch in der Höhe anpassbar ist. Wenn ja, dann wird der Stuhl nach der Mindest 90 -Regel wie folgt in der Höhe eingestellt: 1. Die Füße stehen flach auf dem Boden. 2. Die Ober- und Unterschenkel bilden einen Winkel von 90 oder mehr. 3. Die Arme hängen locker herab und Ober- und Unterarm bilden einen Winkel von ca Der Tisch wird so eingestellt, dass nun die Arme waagrecht auf der Tischfläche aufliegen. II. Vom dynamischen Besitzen und Nutzen, denn der Mensch ist nicht zum Stillsitzen geschaffen Nutzen Sie die Hebel an Ihrem Stuhl wie folgt: 1. Lassen Sie Rückenlehne und Sitzneigung dynamisch. 2. Wenn Sie müde werden, stellen Sie in der vorderen Sitzhaltung Ihren Stuhl öfter mal fest. Lehnen Sie sich dann aktiv an, um die Muskulatur zu entlasten bei Schreibpausen (z. B. Telefon) oder lehnen Sie sich bei freigeschalteter Rückenlehne (Permantkontakt) öfter ganz zurück. Ist Stehen besser als Sitzen? Nein, der Wechsel machts. So wichtig das dynamische Sitzen mit wechselnden Sitzhaltungen ist, so beweisen Studien, dass die beste Vorbeugung von Rückenschmerzen der Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegen ist. Auf das richtige Maß kommt es an. Zuviel von jedem ist ungesund, der Wechsel machts mal aufstehen je Stunde und - zwischen 5 15 Minuten stehen, damit sind Sie frischer und aktiver auch nach der Arbeit. Sie müssen Ihren Arbeitsplatz nicht verändern um mehr Bewegung zu haben? Jein, z. B. zum Telefonieren nicht, außer Sie müssen Unterlagen sichten oder Notizen machen. Sie können auch Bewegung fördern durch bewegungsorientierte Anordnung der Arbeitsmittel. Entfernen Sie Drucker, Fax, Telefon etc. aus Ihrem unmittelbaren Greifraum und stellen Sie diese in Stehhöhe, z. B. auf drei ordnerhohe Schränke. Sitzen ist Einstellungssache Vom richtigen Einstellen des Stuhles: 1. Die Sitzhöhe entspricht mindestens der Kniekehlenhöhe, sodass die Oberschenkel waagrecht oder leicht nach vorne abfallen. 2. Stellen Sie, wenn möglich, die Sitztiefe so ein, dass Sie, wenn Sie festen Kontakt mit der Rückenlehne haben, noch mindestens zwei Fingerbreit Platz zwischen Sitzkante und Kniekehle haben. 3. Justieren Sie die Rückenlehne so, dass sie die natürliche S-Form Ihrer Wirbelsäule unterstützt, d. h. dort wo Sie im Kreuz Ihre Hand zur Unterstützung hinlegen würden (etwas höher als die Gürtellinie). 4. Stellen Sie die Sitzneigung so ein, dass Sie nicht nach vorne rutschen und mit den Füßen dagegen halten müssen, sondern frei sitzen bleiben. 5. Stellen Sie, wenn vorhanden, die Armlehnen so ein, dass Ihre Ellenbogen bei hängenden Schultern locker aufliegen und die Armlehne ungefähr auf Höhe der Tischkante ist. Ist Ihr Tisch nicht höhenverstellbar, dann passen Sie Ihren Stuhl an den Tisch an. Bei kleineren Personen (unter 168 cm) sollte bei schmalem Fußraum eine Fußstütze eingesetzt werden. Bei Ecklösungen und großflächigem Fußraum ist dagegen eine ganzflächige Unterbauung oder ein höheneinstellbarer Tisch zu empfehlen. Bei größeren Personen (ab ca. 190 cm) muss überlegt werden, die Tischfüße zu unterbauen. Viele Hersteller haben entsprechende Adapter. Nutzen Sie die folgenden Tätigkeiten zum Stehen telefonieren, lesen, etwas besprechen, Post öffnen/vorsortieren und nachdenken. III. Die Arbeitsaufgabe bestimmt den Bildschirm, die Tischtiefe, die Bildschirmhöhe und den Bildschirmabstand 70cm Der falsche (zu geringe/zu weite) Abstand vom Bildschirm zum Auge fordert dieses zu ständigen Nah- u. Fernanpassungen auf. Es gilt als gesichert, dass für die meisten Personen mit 17-Zoll-Bildschirmen bei ca. 70 cm am wenigsten Anpassungsarbeit geleistet werden muss. Bei einem 17-Zoll-Röhrenschirm werden 90 cm Tischtiefe empfohlen. Bei größeren Zollschirmen sollen entsprechend cm an Tiefe zur Verfügung stehen. Bei dieser Größe sind Flachbildschirme noch keine preisliche Alternative. Neben der richtigen Höhe spielt die Position des Bildschirms auf Ihrem Tisch eine wichtige Rolle. Achten Sie besonders bei zwei fest installierten Containern immer darauf, dass der Bildschirm in der Mitte des Schreibtisches steht, der Fußraum frei von Tischfüßen ist, um die schädliche Verdrehung der Lendenwirbelsäule zu vermeiden. Sitzen Sie immer direkt vor dem PC und vermeiden Sie seitliche Drehungen, das gilt besonders für den Griff in die Schubladen. Nutzen Sie die Drehbarkeit Ihres Stuhles, statt die Ihrer Wirbelsäule zu gefährden. Haufe Mediengruppe Haufe Mediengruppe
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