HDL HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING RECHNUNGSWESEN / CONTROLLING / STEUERN. Bender. Leasing. 1. Auflage 2007 Studienbrief Leseprobe
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1 HDL HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING RECHNUNGSWESEN / CONTROLLING / STEUERN Bender Leasing 1. Auflage 2007 Studienbrief Leseprobe
2 Verfasser: Prof. Dr. rer. pol. Hans J. Bender Professor für allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Marketing, im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für das Studienfach Rechnungswesen Controlling Steuern verfasst. Die Bestätigung des Curriculums erfolgte durch den Fachausschuss des HDL für das modulare Fernstudienangebot Betriebswirtschaftslehre, dem folgende Mitglieder angehören: Prof. Dr. E. Albers (HS Magdeburg-Stendal), Prof. Dr. W. Götze (FH Stralsund), Prof. Dr. G. Hannemann (HS Anhalt), Prof. Dr. G. Heger (FHTW Berlin), Prof. Dr. G. Hofmeister (FH Erfurt), Prof. Dr. B. John (HTWK Leipzig), Prof. Dipl.-Ök. U. Schindler (HS Merseburg), Prof. Ing. Mag. Dr. H. Strunz (Westsächsische HS Zwickau), Prof. Dr. U. Tippe (TFH Wildau), Prof. Dr. C.-D. Witt (HS Wismar). Redaktionsschluss: März by Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning mit Sitz an der FH Brandenburg. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Service-Agentur des HDL reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Service-Agentur des HDL (Hochschulverbund Distance Learning) Leiter: Dr. Reinhard Wulfert in der Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V. Magdeburger Straße 50, Brandenburg Tel.: Fax: Internet:
3 Inhaltsverzeichnis Randsymbole... 6 Einführung... 7 Literaturempfehlung Grundlagen Definitionsansätze für Leasing Begriffsbestimmung Finanzierungstheoretische Einordnung Formen des Leasings Finanzierungs- und Operateleasing Direktes und indirektes Leasing Konsumgüter- und Investitionsgüterleasing Mobilien- und Immobilienleasing Leasingmarkt Leasinganbieter Leasingnachfrager Wirtschaftliche Motive Motive des Leasingnehmers Liquidität Bilanzeffekte Steuervorteile Kalkulatorische Effekte Dienstleistungen Motive des Leasinggebers Unabhängiger Leasinggeber Abhängiger Leasinggeber Rechtliche Aspekte Leasing im Zivilrecht Zivilrechtliche Einordnung Zivilrechtliche Regelungen Leasing im Steuerrecht Steuerrechtliche Einordnung Steuerrechtliche Regelungen Bilanzielle Darstellung Sonstige Steuern Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung Grundlagen der Vertragsgestaltung Leasingfähigkeit Wirtschaftliche Zurechnung Vertragsgestaltung im Mobilienleasing Vollamortisationsverträge Teilamortisationsverträge... 52
4 4.2.3 Steuerrechtliche Folgen Vertragsgestaltung im Immobilienleasing Vollamortisationsverträge Teilamortisationsverträge Steuerrechtliche Folgen Sonderform: Sale-and-lease-back-Vertrag Grundstruktur Gründe für einen Sale-and-lease-back-Vertrag Aspekte zur Beurteilung eines Vergleiches Leasing versus Kredit Qualitative Analyse Bonität des Finanzierungspartners Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kreditspielraum Laufende Kosten Wirtschaftlichkeit Liquidität Flexibilität Verwertungserlöse Bilanzwirksamkeit Risikounterschiede Service Kalkulationsbasis Sicherheiten Schnelle Investitionsentscheidungen Quantitative Analyse Steuerliche Effekte Zurechnung zum Leasingnehmer Zurechnung zum Leasinggeber Leasingvergleichsbeispiel...75 Antworten zu den Kontrollfragen...77 Literaturverzeichnis...83 Sachwortverzeichnis
5 Darüber hinaus sind die Personenkörperschaften zu nennen wie beispielsweise: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Allgemeine Ortskrankenkassen. 2 Wirtschaftliche Motive Zum besseren Verständnis des Finanzierungsleasings ist es wichtig, sich die wirtschaftlichen Hintergründe vor Augen zu halten: Was bewegt Leasinggeber und Leasingnehmer zum Abschluss eines Leasingvertrages? 2.1 Motive des Leasingnehmers Welche Motive die Entscheidung des Leasingnehmers zu Gunsten des Leasings beeinflussen, kann nicht allgemein gültig beantwortet werden. Je nach Branche des Leasingnehmers und nach der Art des Leasingobjektes können dabei ganz unterschiedliche Motive im Vordergrund stehen. Ausgangspunkt der Überlegungen ist für viele Kauf- bzw. Investitionswillige ein Mangel an Eigenmitteln, der die Suche nach Alternativen der Fremdfinanzierung auslöst. Beim Abschluss eines Leasinggeschäftes hat sich der Leasingnehmer für eine Investition entschieden und gleichzeitig auch schon für die Finanzierungsalternative Leasing. Es stellt sich die Frage: Warum zieht er das Leasing dem Ratenkauf oder einer Kreditfinanzierung vor? Wer nicht kaufen und keine hohen finanziellen Mittel einseitig investiv binden will, sollte leasen. Gemäß dem Pay-as-you-earn-Gedanken werben Leasinggesellschaften für ihr Geschäft. Neben objektiven Motiven, die quantitativ bzw. quantifizierbar sind, spielen auch subjektive Motive eine wichtige Rolle. Aus ökonomischer Sicht werden unterschiedliche Gründe genannt, die einen Unternehmer zum Abschluss eines Leasingvertrages bewegen: Motive des Leasingnehmers Liquidität Bilanzeffekte Steuervorteile kalkulatorische Effekte Dienstleistungen Bild 2.1 Gründe für Abschluss eines Leasingvertrages 25
6 2.1.1 Liquidität Wird das Leasinggut vorwiegend zum Gebrauch bzw. zur Nutzung angeschafft, erscheint der Eigentumserwerb nicht unbedingt notwendig. Hierbei bietet sich Leasing als Alternative an, wobei der spätere Eigentumserwerb mit eingeschlossen werden kann. Gegen den Kauf sprechen meistens der hohe Kapitalbedarf oder eventuelle Schwierigkeiten bei einer späteren Weiterveräußerung oder beim Recycling. Leasing stellt eine Alternative zum Kauf dar, die kurz- und langfristige Vorteile in Bezug auf die Liquidität bietet: Kurzfristiger Vorteil Zu Beginn der Investition entsteht dem Unternehmen beim Leasing ein Liquiditätsvorteil, da die hohen Anschaffungskosten entfallen und sich stattdessen eine gleichmäßige monatliche Verteilung der Beträge ergibt. Beim Kauf eines Objektes und dessen Bezahlung aus vorhandenen finanziellen Mitteln, wird die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigt. Bei Aufnahme eines Kredites in voller Höhe des Kaufpreises würde die Liquidität erhalten bleiben. Eine 100-prozentige Kreditfinanzierung kommt jedoch nur selten vor. Oft wird der Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von 20 % 40 % der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten vorausgesetzt. Dies wirkt sich jedoch wieder negativ auf die Liquidität aus. Leasing hingegen erfordert zunächst keinen Einsatz von Eigenmitteln, sodass die Liquidität erhalten bleibt. Langfristiger Vorteil Da die Grundvertragszeit unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, nämlich bei maximal 90 % liegt, ist die Summe der jährlichen Leasingraten meistens höher als die anerkannten Abschreibungssätze beim Kauf des Objektes, sodass im Vergleich zur linearen Absetzung für Abnutzung (AfA) pro Jahr ein größerer Betrag absetzbar ist, der den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Voraussetzung ist, dass der Leasinggegenstand gemäß dem wirtschaftlichen Eigentum des Steuerrechts dem Anlagevermögen des Leasinggebers zugerechnet wird. B B 2.1 Ein Beispiel verdeutlicht diesen Sachverhalt. Ein Interessent benötigt nur zum kurzfristigen Bedarf eine Maschine für sein Unternehmen. Gegen einen Kauf spricht hierbei, dass im Regelfall sein Interesse nicht auf einen Eigentumserwerb gerichtet ist. Zudem würde ein Kauf die Beschaffung von Kapital erforderlich machen. Die Alternative Leasing bietet hier dem Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasinggut nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer dem Leasinggeber zurückzugeben oder eine Kaufoption auszuüben. Der Vorteil der Rückgabe an den Leasinggeber nach Vertragsende liegt darin, dass sich der Leasingnehmer nicht um den Weiterverkauf kümmern muss und keine Probleme aufgrund neuer Technologiesprünge auftreten. 26
7 Für längerfristig benötigte Wirtschaftsgüter ist Leasing als 100-%-Kredit eine herkömmliche Finanzierungsalternative. Der Leasingnehmer hat hierbei die Möglichkeit, Anschaffungen vorzunehmen, auch wenn keine ausreichenden finanziellen Mittel für Investitionen vorhanden sind. Sind genügend Gelder beim Leasingnehmer vorhanden, können diese für anderweitige Zwecke im Unternehmen benutzt oder angelegt werden. Leasingverträge können häufig an die unternehmerischen Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasst werden, sodass sich im Vergleich zur traditionellen Finanzierung eine größere Bewegungsfreiheit ergibt. Der Pay-as-you-earn-Effekt besagt, dass die Leasingraten nicht aus den vorhandenen Mitteln, sondern aus den Erträgen aufgrund der Nutzung des Leasingguts bezahlt werden. Leasing wird daher als maßgeschneiderte Finanzierung gesehen. So kann u. U. die Höhe der Leasingraten an die Entwicklung des Finanzplans angepasst oder die Flexibilität erhöht werden, indem z. B. ein technisch überholtes Leasingobjekt im Laufe der Grundmietzeit gegen ein weiterentwickeltes ausgetauscht wird. Man spricht hier speziell beim Herstellerleasing von der Technical Replacement Option (TRO). Dabei ist zu bedenken, dass diese Option bei frühzeitiger Substitution hohe Leasingraten und sog. Leasingkettenverträge 6 zur Folge hat. Will der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit das alte Leasinggut gegen ein modernes austauschen, so kann auch ein sog. Revolving- Leasingvertrag abgeschlossen werden. Diese Art des Vertrages findet häufig beim Computerleasing Anwendung. Die Leasingraten lassen sich beim Leasingnehmer auch dadurch reduzieren, dass der Verwertungserlös am Ende der Vertragslaufzeit mit der Restamortisation verrechnet wird. Diesen Vorteil hat zwar auch der Kreditfinanzierer, wenn er das Investitionsobjekt verkauft und mit dem Erlös den Restkredit tilgt. Beim Leasingvertrag braucht sich allerdings der Leasingnehmer nicht mit der Verwertung zu beschäftigen. Innerhalb der festen unkündbaren Grundmietzeit ist dies jedoch ausgeschlossen Bilanzeffekte Ein bedeutender Vorteil gegenüber anderen Formen der Finanzierung ergibt sich für den Leasingnehmer aus der Bilanzneutralität des Leasings. Werden Wirtschaftsgüter nicht als Eigentum erworben, sondern nur im Rahmen eines Leasingvertrages genutzt, so vermehrt das geleaste Gut das Vermögen des Leasingnehmers nicht. Weder im Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz noch als Fremdkapital auf der Passivseite ergeben sich Veränderungen, sodass sich auch die Bilanzsumme nicht ändert. Die Leasingraten werden in voller Höhe als Betriebsausgaben in der Gewinnund Verlustrechnung verrechnet. 6 Wenn der Leasingnehmer etwa nach sechs Monaten ein neues Leasingobjekt, z. B. ein Notebook, übernimmt, so beginnt der Leasingvertrag ab dann wieder neu zu laufen. 27
8 Finanzierungsspielraum und Außenwirkung sind die Vorteile des Leasings in Bezug auf die Bilanzneutralität. Finanzierungsspielraum Die Bilanzneutralität des Leasings wirkt sich beim Leasingnehmer positiv auf die Bilanzstruktur sowie auf die Bilanz- bzw. Verschuldungskennzahlen aus. Die Kreditwürdigkeit des Unternehmens wird also durch den Abschluss eines Leasingvertrages nicht beeinträchtigt, sodass ein erweiterter Finanzspielraum zur Verfügung steht. Bestehende Kreditlinien bleiben erhalten und zusätzliche Investitionen können realisiert werden. Vorteile sehen einige Unternehmen auch darin, dass Leasinggesellschaften deutlich geringere Sicherheitsanforderungen stellen als beispielsweise Banken. Die Ursache hierfür liegt darin, dass Leasinggesellschaften im Falle einer Insolvenz über ein Aussonderungsrecht sowie über gute Möglichkeiten zur weiteren Objektverwertung verfügen, was sie gegenüber Banken und anderen Kreditgebern besser stellt, die lediglich über ein Absonderungsrecht verfügen. Häufig stellen Leasinggesellschaften also geringere Bonitätsansprüche, sodass sich für viele Unternehmen eine Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten ergibt. Außenwirkung Die Bilanzrelationen können eine starke Auswirkung auf das Image eines Unternehmens haben. Oft ist der Jahresabschluss, neben zahlreichen einzelnen Adressaten, auch für die Öffentlichkeit zugänglich und besitzt eine beträchtliche Medienwirksamkeit. Da die Beurteilung eines Jahresabschlusses eines Unternehmens meist auf der Basis von Bilanzstruktur und Bilanzkennzahlen vorgenommen wird, ist diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Im Einzelfall kann die Bilanzverkürzung durch Leasing auch dazu führen, dass ein Unternehmen in Bezug auf die handelsrechtlichen Publizitätsvorschriften in eine andere Größenklasse eingeordnet und somit von der Publizitätspflicht befreit wird. Auf diese Weise können Vorschriften über Offenlegung, Prüfung und Ausgestaltung des Jahresabschlusses umgangen werden. Da die Aufstellung des Jahresabschlusses mit erheblichen Kosten verbunden ist, lassen sich so auch direkte Einsparungen erzielen. K K 2.1 Nennen Sie die Vorteile, die als Bilanzeffekte bei Leasingfinanzierung auftreten! 28
9 2.1.3 Steuervorteile Für viele Leasingnehmer steht beim Abschluss eines Leasingvertrages die Erwartung geringerer steuerlicher Belastungen im Vordergrund. Art und Umfang der Besteuerung beim Leasing unterscheiden sich deutlich von anderen Finanzierungsalternativen. Abweichungen im Vergleich zur Finanzierung einer Investition mit Eigen- bzw. Fremdmitteln ergeben sich in Bezug auf Ertrag- und Verkehrssteuern. Ertragsteuern Je nach Rechtsform des Unternehmens können sich Vorteile in Bezug auf Einkommen- und Körperschaftsteuer ergeben. Da die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsaufwendungen steuerlich absetzbar sind, wird der Gewinn des Unternehmens geschmälert. Hieraus folgt, dass auch die zu zahlenden Steuern in Form von Körperschaft- oder Einkommensteuer sinken. Der Steuerspareffekt beruht auch darauf, dass die in der Summe häufig höheren Leasinggebühren im Verhältnis zu den Abschreibungen beim Kauf in einem kürzeren Zeitraum abgesetzt werden können. Auch bei der Gewerbeertragsteuer können sich Unterschiede ergeben. Wenn ein Investor ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens per Kredit finanziert, dienen die hierfür aufgenommenen Verbindlichkeiten spätestens nach Überschreiten einer einjährigen Laufzeit nicht mehr nur der vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals und stellen somit Dauerschulden dar. Die aufgewendeten Entgelte werden zu 50 % dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Wird das Wirtschaftsgut geleast, so entsteht keine weitere Gewerbesteuerbelastung beim Leasingnehmer. Die schuldrechtlichen Verpflichtungen beim Leasing weisen keinen Dauerschuldcharakter auf. Verkehrssteuern In Bezug auf mögliche Umsatzsteuereffekte 7 existieren zahlreiche unterschiedliche Positionen. Neben positiven ergeben sich durch Leasing auch nachteilige Wirkungen auf die Umsatzsteuer. Da sich Vor- und Nachteile weitgehend die Waage halten, soll auf die Umsatzsteuereffekte hier nicht näher eingegangen werden. Beim Erwerb eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts fallen für den Leasinggeber Grunderwerbsteuern an. Diese werden als Mietnebenkosten dem Leasingnehmer mitberechnet. Übt der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit eine Kaufoption aus, so muss er erneut Grunderwerbsteuern bezahlen. Grunderwerbsteuer wird z. Zt. in Höhe von 3,5 % erhoben. Bei Erbbaurechten ist die Steuerbemessungsgrundlage das zu leistende Entgelt. Dieses ist der Kapitalwert der künftigen Erbbauzinszahlungen sowie der 7 Ab 2007 erhöht sich die Mehrwertsteuer auf 19 %. 29
10 Nominalwert einer eventuell vereinbarten einmaligen Sonderzahlung zu Vertragsbeginn. Der Kapitalwert wird nach 13 Abs. 1 BewG (Bewertungsgesetz) mit einem Abzinsungssatz von 5,5 % berechnet. Belastungen kommen auf den Leasingnehmer u. U. mehrfach zu. Folgende Szenarien verdeutlichen dies: Ausübung einer Kaufoption in Höhe der Steuer auf den Kaufpreis, der um so höher ausfällt, je höher der Restwert ist, Sale-and-lease-back-Verträge zu Vertragsbeginn (Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis für Gebäude und Grundstücke), Verkauf eines eigenen Grundstücks oder Einräumung eines Erbbaurechts durch den späteren Leasingnehmer, um das Grundstück mit dem darauf noch zu errichtenden Gebäude anschließend zurückzuleasen. Unter Umständen kann sich durch eine Beteiligung des Leasingnehmers an einer Objektgesellschaft die Grunderwerbsteuerbelastung vermindern Kalkulatorische Effekte Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es oft an der notwendigen Kenntnis sämtlicher Kosteneinflussgrößen. Nur selten können die Folgekosten einer Investition vollständig abgeschätzt werden. Planungssicherheit Der Leasingnehmer zahlt über die gesamte Vertragslaufzeit vorab vereinbarte Leasingraten. Diese Leasingraten bleiben konstant, unabhängig von der Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten. Auf diese Weise kennt der Leasingnehmer bereits zu Mietbeginn die Nutzungskosten der gesamten Vertragslaufzeit und verfügt somit über eine gesicherte Planungsgrundlage. Sollten sich nach Abschluss des Leasingvertrages, jedoch noch vor Beginn des Mietverhältnisses, die Zinsen und damit die Refinanzierungskosten des Leasinggebers ändern, so hat dieser die Möglichkeit, die Leasingraten nach oben bzw. nach unten zu korrigieren. Mit Beginn der Miete startet gleichzeitig auch die Refinanzierung des Leasinggebers, sodass sich keine Änderungen mehr ergeben. Es können unterschiedliche Sondervereinbarungen getroffen werden: Sind lange Lieferfristen und evtl. Zinssteigerungen zu erwarten, so kann die Leasingrate im Einzelfall bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben werden. Handelt es sich um Leasingobjekte von hohem Wert und um Verträge mit langer Laufzeit, so erscheint eine fristenkongruente Refinanzierung nur schwer realisierbar. Im Rahmen von sog. Roll-over- Vereinbarungen können Zinsanpassungen vorgesehen werden. Bei Immobilien werden oft feste Zinskonversionszeitpunkte festgelegt, zu denen eine Anpassung der Leasingrate vorgenommen wird. 30
11 Der Leasingnehmer vermeidet auf diese Weise sonst auftretende Unsicherheiten bei der Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der daraus resultierenden Abschreibungen. Stattdessen werden die Leasingraten in der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Erträgen verrechnet. Kostentransparenz Die Kosten, die sich beim Kauf eines Objektes bzw. bei dessen Finanzierung mittels Kredit ergeben, unterscheiden sich sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Zusammensetzung deutlich von den Kosten, die im Rahmen eines Leasingvertrages anfallen. Tabelle 2.1 Kosten bei Kauf und Leasing Kosten bei Kauf bzw. Kreditfinanzierung Anschaffungskosten Finanzierungskosten Nebenkosten der Finanzierung kalkulatorische Eigenkapitalkosten Gewerbeertragsteuer Kosten bei Leasing Leasingraten Bei Leasing fallen als einzige Kostenart die festen Leasingraten an. Eventuell ergänzt werden diese nur durch eine Zahlung des Restwertes am Ende der Vertragslaufzeit oder eine Sonderzahlung zu Beginn. Es entfällt die teilweise aufwändige Ermittlung kalkulatorischer Eigenkapitalkosten sowie der Steuerbelastung. Leasing bietet somit eine einfache und klare Kalkulationsgrundlage Dienstleistungen Im Gegensatz zu Kreditinstituten bieten Leasinggesellschaften ihren Kunden oft zusätzliche Leistungen, die über eine reine Bereitstellung von Finanzmitteln weit hinausgehen. Nach ihrer vertraglichen Einbindung können die Dienstleistungen verschiedenen Kategorien zugeordnet werden. Eingeschlossene Leistungen Ein Teil der zusätzlichen Dienstleistungen, die von den Leasinggesellschaften erbracht werden, wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei um jene Leistungen, die auf die Rolle des Leasinggebers als Vermieter bzw. Investor des Objektes zurückgeführt werden können. In diese Kategorie fallen insbesondere all jene Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Anschaffung, Erhaltung und Verwertung des Objektes stehen. Für den Leasingnehmer ergeben diese Leistungen regelmäßig einen geldwerten Zusatznutzen. Wenn sie nicht vom Leasinggeber erbracht werden würden, so müssten sie als Fremdleistung eingekauft werden. 31
12 Die Erfahrung des Leasinggebers bietet schon bei der Anschaffung eines Wirtschaftgutes erhebliche Vorteile: kompetente Prüfung der Seriosität eines Anbieters, realistische Einschätzung des Preises eines Wirtschaftsgutes, realistische Einschätzung der Qualität eines Wirtschaftsgutes, Aushandeln optimaler Preise (evtl. Rabatte durch größere Abnahmemengen), Aushandeln eines Verzichts auf Anzahlungen (bzw. Zahlungsgarantien), Aushandeln optimaler Bestellbedingungen. Auch bei der Verwertung des Leasinggutes kann die Erfahrung der Leasinggesellschaft von Vorteil sein. Sie übernimmt z. B. folgende Aufgaben: Einholen von Wertgutachten, Erstellen von Verkaufsausschreibungen, Führen von Verkaufsverhandlungen. Als Sonderfall kann hier das Herstellerleasing betrachtet werden. Zwar verfügt der Hersteller eines Produktes über einen guten Marktüberblick und spezielle Produktkenntnisse, doch muss man sich fragen, in welchem Umfang er dieses Wissen objektiv an potenzielle Kunden weitergibt. Andererseits bietet das Herstellerleasing jedoch eine gute Möglichkeit zur Realisierung individueller Lösungen und von Gesamtanlagen. Optionale Leistungen Oft bieten die Leasinggesellschaften auch Leistungen an, die nicht direkt mit dem Investitions- bzw. Finanzierungsvorgang in Verbindung gebracht werden können. Diese Leistungen können optional in Anspruch genommen werden und führen zu einer gesonderten Abrechnung. Als typische Leistungen dieser Art können beispielsweise Wartung und Pflege des Objektes oder Versicherungsleistungen genannt werden. Ein wesentlicher Vorteil liegt für den Leasingnehmer in der Reduzierung des betriebsfremden Verwaltungsaufwands. Auf diese Weise kann er sich auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Die Verpflichtung des Leasinggebers zur Durchführung bestimmter zusätzlicher Serviceleistungen erfolgt durch den Abschluss eines so genannten Service-Leasingvertrages. Von Full-Service-Leasing spricht man, wenn der Leasinggeber in großem Umfang Dienstleistungen für den Leasingnehmer erbringt. So kann z. B. beim Immobilienleasing der Leasinggeber dem Leasingnehmer sämtliche mit der Bauausführung zusammenhängenden Arbeiten abnehmen. 32
13 Besondere Bedeutung erlangen die Full-Service-Verträge beim Kfz- Leasing. Unter dem Begriff des Fuhrparkmanagements hat sich hier ein ganzes System von Serviceleistungen herausgebildet. Zahlreiche Anbieter ermöglichen es ihren Kunden, unterschiedliche Servicemodule bausteinartig zu kombinieren. 2.2 Motive des Leasinggebers Auch für den Leasinggeber erfüllt das Leasinggeschäft mehrere Funktionen. Das Angebot von Leasing erfolgt dabei mit unterschiedlicher Intention. Motive des Leasinggebers unabhängiger Leasinggeber abhängiger Leasinggeber Bild 2.2 Motive des Leasinggebers Unabhängiger Leasinggeber Institutionelle Leasinggesellschaften sind weitgehend unabhängig von einzelnen Händlern oder Herstellern. Sie sind somit in der Lage, den Kunden neutral zu beraten. Im Mittelpunkt steht bei unabhängigen Leasinggesellschaften die originäre Geschäftserfüllungsfunktion, also die Verfolgung der Formal- und Sachziele einer Leasinggesellschaft. Das Interesse der Leasinggesellschaft besteht in der Erzielung von Gewinnen. Die Kosten der Refinanzierung werden zusammen mit einem Margenaufschlag für Verwaltungskosten, Risiko und Gewinn an den Kunden weitergereicht Abhängiger Leasinggeber Bietet ein Hersteller seinen Kunden Leasing als Finanzierungshilfe an, so steht dabei meist nicht das Finanzierungs-, sondern ein Marketinginteresse im Mittelpunkt. Leasing wird dann gezielt als Instrument zur Absatzförderung eingesetzt. Ist ein Kunde an der Nutzung eines Gutes interessiert, jedoch nicht bereit, dieses zu kaufen, so stellt Leasing für den Hersteller eine Absatzalternative dar. Er bietet dem Kunden also nicht nur das Produkt, sondern auch gleichzeitig eine Finanzierungslösung an. Die Finanzierung kann dabei als eigene vertriebsbezogene Dienstleistung angesehen werden. 33
14 Leasing dient den Herstellern somit nicht direkt, sondern nur mittelbar der Erfüllung des Sachziels der Unternehmung. K K 2.2 Welche Steuervorteile ergeben sich beim Leasing für den Leasingnehmer im Gegensatz zu einer Kreditfinanzierung? 3 Rechtliche Aspekte Die Parlamente (Legislative) entwickeln und beeinflussen zwar die relevanten Gesetze, bisher wurden jedoch weder Definitionen noch explizite Regelungen für das Leasing geschaffen. Die Finanzministerien (Exekutive) geben Handlungsanweisungen in Form von Leasingerlassen an die Finanzbehörden heraus. Auf diese Weise üben sie einen starken Einfluss auf die gängige Leasingpraxis aus. Die Gerichte (Judikative) haben in der Vergangenheit durch ständige Rechtsprechung entscheidend zur Festigung des Leasingbegriffs beigetragen. Je nach Rechtsgebiet treten unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund: 3.1 Leasing im Zivilrecht Lange Zeit war unklar, ob der Leasingvertrag eher als Mietvertrag, als Raten- bzw. Abzahlungskaufvertrag oder als eigenständiger Vertragstyp behandelt werden soll. Leasing im Zivilrecht zivilrechtliche Einordnung zivilrechtliche Regelungen Bild 3.1 Leasing im Zivilrecht Zivilrechtliche Einordnung Zivilrechtlich gilt bei Leasingverträgen in erster Linie das Mietrecht i. S. der 535 BGB ff. Sie werden in der Rechtsprechung als Mietverträge besonderer Art behandelt. Eine Ausnahme bilden Softwareleasing und Immobilienleasing. Zivilrechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist immer die Leasinggesellschaft. 34
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