Rolf Thumm Pressenachricht zum Revisionsantrag der Rheinischen Kirche
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- Franz Hafner
- vor 8 Jahren
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1 Rolf Thumm Pressenachricht zum Revisionsantrag der Rheinischen Kirche Die Kirchenleitung hat in dem Verfahren Pfarrer Rolf Thumm gegen die Evangelische Kirche im Rheinland nach verlorenem Prozess vor der 2. Kammer Antrag auf Revision gestellt. Dazu folgende Erörterung: Kirche verletzt Menschenrechte, staatliche Rechtsnormen und christliche Grundwerte. Hintergrund Nach den Neuwahlen des Presbyteriums 2009 wurden durch ein neues Mitglied er war Architekt und vereidigter Bausachverständiger gravierende Verfehlungen und Missstände im Bereich des Bauausschusses aufgedeckt. Der Neupresbyter musste lange kämpfen, um Einsicht in die Akten zu bekommen. Der Baukirchmeister und die Vorsitzende wehrten sich aus gutem Grund mit allen Mitteln dagegen. Als er sie letztendlich in Händen hielt und prüfen konnte, sprach er von Begünstigung, von Vorteilsnahme, von Korruption und Untreue. Es ging um gravierende Straftatbestände. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit, wie vor den Wahlen öffentlich gelobt, kam es in dem neuen Gremium nie. Die Altpresbyter verweigerten den Neuen alles. Alle wichtigen Posten behielt man sich selbst vor. Nach und nach schafften sie es, mit Drohungen, mit Verweigerung und mit Aggressionen alle Neuen aus dem Gremium zu mobben. Die vakanten Plätze ersetzten sie durch Personen ihrer Couleur. Das Kirchenrecht sieht diese Möglichkeit der Kooptation vor. Die Gemeinde ist dabei völlig ausgeschaltet. Es blieb der Pfarrer als Störenfried im Gremium. Fortan wurde er gemeinsam bekämpft. Jetzt war man auch eins mit der Pfarrerin. Seine Arbeit wurde weitgehend blockiert. Seine Gottesdienste wurden gemieden. Sogar der Gottesdienst zur Einweihung eines neuen Kirchenfensters wurde boykottiert. Auch dem Künstler, der aus Palermo angereist war, ist dieser Affront nicht verborgen geblieben. Die Folgen sind bekannt: er stellte seine Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirche in Eitorf ein. Am 15. März 2009 schließlich hat das Presbyterium auf einer Gemeindeversammlung im Bürgerzentrum in Eitorf in Anwesenheit von kirchenleitenden Personen ein Pamphlet verlesen, in dem haarsträubende Vorwürfe gegen mich als Pfarrer vorgetragen wurden. Die Veranstaltung war von langer Hand vorbereitet worden. Ein Presbyter entschuldigte sich bei mir vor der Versammlung für das, was nachher gesagt werden wird. In der Folge trat er zurück, als er das wahre Ziel seiner Mitpresbyter erkannte, - der Pfarrer sollte entfernt werden. Dann wurde eine lange Anklageschrift in verteilten Rollen verlesen. Sie war extern erstellt worden. Formuliert wurde sie von einem ehemaligen Franziskanermönch. Der Pfarrer hätte den Bau der neuen Orgel alleine in Auftrag gegeben, ebenso die Kirchenfenster, die Primarstücke der Kirche, den Kreuzweg und vieles mehr. Vorab waren die Vorwürfe im Gemeindebrief gedruckt und im Internet veröffentlicht worden. Die Verlesung der langen Auflistung von Vorwürfen auf der Versammlung dauerte 40 Minuten! Gesprächsleiter war der Leiter der Personalabteilung im Landeskirchenamt, Dembeck. Dem betroffenen Pfarrer wurden in Anwesenheit zahlreicher Menschen, darunter vieler Pressevertreter, vier Minuten Redezeit für seine Stellungnahme zugestanden. Da ich im Gegensatz zu den Kirchenfunktionären und Pressevertretern die Schrift nicht vorab kannte, 1
2 war dies eine sehr schwierige Situation. Wie verteidigt man sich unvorbereitet gegen solche massiven Anschuldigungen in vier bis fünf Minuten, vor allem weil sie jeder sachlichen Grundlage entbehrten. Wie verteidigt man sich gegen solche öffentliche Verleumdung, Beleidigung und Rufschädigung im Angesicht von Gemeinde und medialer Öffentlichkeit? Wer hat in diesem Moment die Beschlussprotokolle des Presbyteriums zur Hand, um zu beweisen, dass ein-stimmige Beschlüsse in allen Anklagepunkten vorhanden sind, um die eigene korrekte Handlungsweise zu dokumentieren? Diese Veranstaltung diente dazu, das Bild des Pfarrers in seiner Gemeinde zu demontieren: Er arbeitet ungedeihlich in seiner Gemeinde. ( 84 - ungedeihliche Zusammenarbeit) Und die Kirchenvertreter hatten ihre Rolle in dem Stück, sowohl der Superintendent als auch die Vertreter der Kirchenleitung. Die Rolle der Kirchenleitung Der Höhepunkt: im Anschluss wurde der Gesprächsleiter Dembeck von einem Journalisten gefragt, wie er das Problem zu lösen gedenke. Die Antwort war, er denke an die Abberufung eines Pfarrers. Das Verdikt war getroffen, der Daumen gesenkt. Ein einzelner Mann hat das in völliger Selbstvollkommenheit einsam beschlossen und im nächsten Moment der Presse mitgeteilt. Am nächsten Tag war es gedruckt in der Zeitung zu lesen. Von da an nahm das Verfahren seinen Lauf. Und der Pfarrer hat von jetzt an so der eigene Anwalt - keine rechtlichen Möglichkeiten mehr. Vor dem Abberufungsbeschluss (nach 84 Absatz 2 Pfarrerdienstgesetz) aber ist der Pfarrer zu hören. Mein erster Anwalt war mir als Fachanwalt für Kirchenrecht empfohlen worden. Er sagte mir im ersten Gespräch bereits, dass das Verfahren nicht zu gewinnen sei. Er könne erfahrungsgemäß nur garantieren, dass ich bis zum Ende meiner Dienstzeit die vollen Bezüge erhalten würde. In Begleitung dieses Anwaltes und eines Freundes (ebenfalls Jurist) begab ich mich am 1. September 2009 zu der förmlichen Anhörung im Landeskirchenamt. (sh. Anlage 1) Nachdem ich alle Vorwürfe durch Vorlage der offiziellen Beschlüsse des Presbyteriums (sie waren alle einstimmig) entkräftet hatte und die Juristin, Iris Döring, keine Munition mehr in der Akte hatte, hob sie freundlich die Hände und sagte lächelnd: Ach wissen sie, wir brauchen gar keine Gründe. Das Presbyterium beschließt, der KSV bestätigt und die Kirchenleitung fasst den Abberufungsbeschluss. So ist der 84! Kirchenrecht Grundgesetz - Staatsrecht Mein neuer Anwalt, Ulrich Walter aus Neuss, ging die Materie ganz anders an. Er las und arbeitete sich umfassend in die Rechtsgrundlagen ein. Hauptargumentationslinie in seinen Schriftsätzen in der Klage gegen die Kirche war die Widersprüchlichkeit gegen das Grundgesetz und die Rechtsnormen des Staates, sowie die zahlreichen unbewiesenen, völlig ungeprüften und sinnlosen Vorwürfe der Kirche gegen meine gemeindlichen Aktivitäten. Zwar gesteht der Staat der Kirche ein Selbstbestimmungsrecht zu. Dies ist verankert im Grundgesetz (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV). Es ist jedoch bei Verwaltungsangelegenheiten klar begrenzt: sie sollen innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes liegen. Die Kirche aber verletzt mit den infrage stehenden Normen fundamentale Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung. So dürfen bekanntlich im staatlichen Recht weit reichende Sanktionen nur dann verhängt werden, wenn dem Beschuldigten zuvor ein Verstoß gegen ein bestimmtes Recht konkret nachgewiesen wird. (vgl. 46 Abs. 1 StGB). 2
3 Dem Schuldprinzip räumt der Staat sogar den höchsten Rang ein (Teil der Menschenwürde. Art. 1 Grundgesetz) Missachtet es die Kirche, verletzt sie damit ein für alle Staatsbürger geltendes Recht: hier sogar ein allgemein gültiges Menschenrecht. Nun fragen sich viele Menschen, vor allem Christen, wie es in unserem demokratischen Rechtsstaat so weit hat kommen können, dass ein ganzer Berufsstand (Pfarrer/-innen) in Konfliktsituationen praktisch rechtlos einer öffentlich-rechtlichen Institution ausgeliefert ist, die über einzelne Personen selbst dann noch Existenz vernichtende Sanktionen verhängen kann, wenn diese sich nichts haben zuschulden kommen lassen ( 79 ff. Pfarrerdienstgesetz). Da wirksame Kontrollen fehlen und auch die Gesetze über die Kirchengerichte erhebliche Mängel aufweisen, sind ungerechte Urteile vorprogrammiert. 133 Pfarrer im Rheinland nirgendwo in Deutschland so häufig wie hier - sind so auf menschenverachtende Weise aus ihrem Amt abberufen und in die Wüste geschickt worden. Ehen und Familien wurden dabei zerstört, durch jahrelange vergebliche Prozesse wurden Haus und Hof verloren, Existenzen vernichtet, Seelen irreparabel traumatisiert. Man stelle sich vor: zerstört werden die Pfarrer und Mitarbeiter in der Kirche durch die Kirche. Alle Vorwürfe gegen mich obwohl dokumentarisch entkräftet und widerlegt - kehrten in jedem Schriftsatz selbiger Kirchenjuristin an die zweite Kammer während des Verfahrens immer wieder: bei der Zurückweisung meines Einspruchs gegen den Abberufungsbeschluss, bei der Erwiderung meiner Klage. Sie kehrten sogar wieder im Zusammenhang der Ablehnung des Vergleichvorschlags, den die Kammer im Dezember 2012 der Kirchenleitung vortrug. In diesem Zusammenhang sprach der Richter bereits davon, dass die Kirchenleitung lediglich ungeprüfte Vorwürfe kolportierte. Wäre im Übrigen einer dieser Vorwürfe fundiert gewesen, hätte er unweigerlich zu einem Disziplinarverfahren mit gravierenden Folgen geführt. So auch der Vorsitzende Richter, Dr. Jürgen Brand, in der mündlichen Verhandlung. Die Zweite Kammer Nach 3 Jahren und vier Monaten Rechtsstreit hat zum ersten Mal der Pfarrer Recht bekommen. Aber die Kirchenleitung will keinen Frieden. Zweimal hat sie Vergleichsvorschläge abgelehnt. Und auch jetzt nach dem schriftlichen Urteil, das deutlicher kaum ausfallen konnte soll der Rechtstreit in der nächsten und letzten Instanz fortgesetzt werden. Haben Sie einmal etwas von Menschenwürde gehört?, fragte Richter Brand in der Verhandlung an die Adresse der Kirchenvertreter. Sie schicken einen Pfarrer in die soziale Ächtung, Sie kürzen ihm das Gehalt und fragen nicht nach den persönlichen Folgen für ihn und seine Familie. Sie haben kein Ermessen ausgeübt. Damit können Sie auch in der nächsten Instanz nicht gewinnen. Der neue Leiter der Abteilung I Im LKA, und damals schon designierte neue Präses der Landeskirche, Manfred Rekowski, kam zur Jahrestagung des Evangelischen Pfarrvereins Rheinland. Er begrüßte meine Frau und mich und sagte übergangslos: Wir gehen in Revision. Wir brauchen ein letztinstanzliches Urteil. Es stellt sich die geistliche Frage, ob dieser Mann die letzte Instanz kennt, vor der er sich verantworten muss? Später in seiner Ansprache sagte er wortreich, er wolle um neues Vertrauen in der Pfarrerschaft werben. Bei der Erörterung meiner Gerichtssache am Nachmittag war er nicht mehr anwesend. Vielleicht hätte er sonst erkannt und es wäre ihm von den Anwesenden klar gemacht worden, dass man durch solche Umgehensweise mit den Pfarrern der Kirche und anderen Mitarbeitern kein Vertrauen gewinnen kann. Sein Vorgänger, Präses Schneider, kannte die gemeindlichen Verhältnisse aus nächster Nähe. Als Vizepräses war er theologischer Referent für den Kirchenkreis an Sieg und Rhein 3
4 gewesen. Er wusste genauestens Bescheid über das Mobbing durch meine Kollegin und durch den Superintendenten Corts gegen mich. Jeder im LKA wusste es. Herr Schneider hat dieses Mobbing höchstpersönlich auf höchster Ebene fortgesetzt und das Verfahren gegen mich betrieben. Er bleibt Vorsitzender der EKD! Am kommenden Sonntag wird Manfred Rekowski als Nachfolger von Schneider in sein neues Amt eingeführt. Es wird ein festlicher Gottesdienst werden mit frommen Reden und salbungsvollen Segensworten. Die Grußworte von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden wieder einmal die herausragende Stellung der Kirche würdigen. Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus. Die Widersprüche von Reden und Handeln sind unübersehbar. Wer nicht identisch ist in Reden und Handeln, wird jede Glaubwürdigkeit verlieren. Die Kirchenleitung war genauestens informiert über die Korruption im Eitorfer Presbyterium. Sie konnte den Akten Begünstigung, Vorteilsnahme, Untreue und Betrug von Presbyterium und Gemeinde entnehmen. Sie hat alle Bauunterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Nichts wurde unternommen. Es wurde keine Anzeige erstattet. Es wurde keine Sonderprüfung der gemeindlichen Finanzen und der damit verbundenen Aktivitäten des Kirchenkreises veranlasst. Nach 84 reicht es, einen Pfarrer zu beschuldigen, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Wir brauchen keine Begründung. Problem gelöst. Die Kirche ist ein Staat im Staate. Es wird allerhöchste Zeit, ihr die eigene Gerichtsbarkeit zu entziehen und in den staatlichen Bereich zu integrieren. Rolf Thumm, Pfarrer i. R. 4
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