Emissionshandel in Zahlen

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1 Emissionshandel in Zahlen

2 Impressum Herausgeber: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz Berlin Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) emissionshandel@dehst.de Internet:

3 Emissionshandel in Zahlen

4 Inhalt Emissionshandel im Überblick...6 Prinzip des Emissionshandels...6 Wie funktioniert der EU-ETS?...7 Unionsregister...9 Gutschriften aus Klimaschutzprojekten...9 Teilnehmer in Deutschland...10 Welche Branchen sind am Emissionshandel beteiligt?...11 Trends und Erfahrungen aus drei Handelsperioden...12 Die 1. Handelsperiode...12 Die 2. Handelsperiode...12 Die 3. Handelsperiode...13 Vergleich der Handelsperioden...16 Auktionierung...18 Überschuss und Preisentwicklung...20 Die Zukunft des Emissionshandels...24 Eckpunkte eines reformierten Emissionshandels...24 Linking...24 Die DEHSt in Zahlen...26

5 Liebe Leserinnen und Leser, Dr. Hans-Jürgen Nantke Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt in der umweltökonomischen Theorie ist der Emissionshandel der effizienteste Weg, ein vorgegebenes Minderungsziel für Treibhausgasemissionen wie Kohlendioxid (CO 2 ) zu erreichen. Daher entschlossen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Jahr 2003, dieses neuartige Instrument auf Unternehmensebene zum zentralen Mittel ihrer Klimaschutzpolitik zu machen. Zur Umsetzung des Europäischen Emissionshandels in Deutschland wurde 2004 die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als Fachbereich des Umweltbundesamtes gegründet. Mittlerweile verfügen wir nun über zehn Jahre Erfahrung mit dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Die ersten Jahre waren in der Praxis nicht ganz einfach, aber wir haben bewiesen, dass es möglich ist, ein solch umfassendes und komplexes System schnell und sicher zu etablieren. Mit dem EU-ETS und etwa Anlagen in Europa und Hunderten Fluggesellschaften besteht das größte Emissionshandelssystem der Welt. Neben Anlagenbetreibern und Behörden gibt es zahlreiche Akteure wie Prüfstellen, Händler und Börsen, die ebenfalls Teil dieses Systems sind. Dennoch zeigen die Erfahrungen, dass der Emissionshandel sein volles Potenzial noch nicht ausgeschöpft hat. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, kann und muss das System an einigen Stellen verbessert werden. In der zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2012 gab es zu hohe Emissionsobergrenzen und weitere Faktoren, die ein zu viel an nutzbaren Zertifikaten am Markt verursacht haben. Im Laufe der Jahre haben sich dadurch immer mehr Emissionsberechtigungen angesammelt, und mittlerweile besteht der Überschuss in der EU aus deutlich mehr als 2 Milliarden Zertifikaten. Dies ist die Ursache für sehr niedrige Preise für Emissionsberechtigungen. Es besteht für die teilnehmenden Unternehmen kaum Anreiz, in emissionsärmere Technik zu investieren. Doch aus Fehlern lernen wir. So kommt in der EU gerade ein Prozess zur strukturellen Reform des Emissionshandels zum Abschluss. Verschärfte Minderungsziele, überarbeitete Zuteilungsregeln, die Marktstabilitätsreserve als regelbasierter Steuerungsmechanismus: Dies sind die wesentlichen Ansatzpunkte für die Reform. Wichtig ist dabei, das eigentliche Ziel des Emissionshandels nicht aus den Augen zu verlieren: eine deutliche Minderung der Treibhausgasemissionen zu bewirken. Denn wirklich erfolgreich ist der Emissionshandel erst dann, wenn er einen großen Beitrag zur Erreichung des 40-Prozent- Ziels der EU bis 2030 und des 80-Prozent-Ziels bis 2050 leistet. Der Emissionshandel ist das zentrale marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrument, für dessen stärkere Wirksamkeit die Weichen in der EU jetzt gestellt werden. Berlin im Mai 2015 Ihr

6 Prinzip des Emissionshandels Emissionshandel im Überblick Der Emissionshandel ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument und funktioniert nach dem Prinzip des Cap and trade. Die Gesamtemissionen der einbezogenen Anlagen werden durch eine Emissionsobergrenze, das so genannte Cap, gedeckelt. Am Ende eines Jahres muss jeder Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen im Gesamtumfang seiner Treibhausgasemissionen abgeben. Die Emissionsberechtigungen werden vom Staat ausgegeben und entsprechen in ihrer Summe dem Cap. Ein Teil des Cap wird kostenlos anhand von Effizienzstandards an die Anlagen zugeteilt. Der übrige Teil wird in staatlichen Auktionen versteigert. Außerdem ist grundsätzlich zur Deckung der Emissionen immer ein Zukauf auf dem Markt für Emissionsberechtigungen möglich. Denn die Emissionsberechtigungen sind zwischen den Unternehmen handelbar ( trade ). Hierdurch bildet sich ein allgemeiner Marktpreis für den Ausstoß von Treibhausgasen, den die Unternehmen in ihren Investitions-, Produktionsund Brennstoffeinsatzentscheidungen berücksichtigen. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Liegt der Marktpreis für Emissionsberechtigungen bei 15 Euro, werden solche Unternehmen ihre Emissionen mindern, die dies zu Kosten von unter 15 Euro je eingesparter Tonne CO 2 umsetzen können. Die Emissionsminderung ist nämlich für diese Unternehmen günstiger als der Kauf von Emissionsberechtigungen. Unternehmen mit höheren Minderungskosten werden hingegen zunächst auf eine Minderung verzichten und stattdessen Emissionsberechtigungen kaufen. Die Flexibilität des Emissionshandels bewirkt also, dass die Emissionsminderungen in den einbezogenen Sektoren zu den geringsten Kosten erbracht werden. Der Emissionshandel vereint damit effektiven Klimaschutz mit volkswirtschaftlicher Effizienz.

7 Wie funktioniert der EU-ETS? Der Emissionshandel ist ein System von wiederkehrenden Schritten, die sich zumeist jährlich, teilweise im Turnus von Handelsperioden wiederholen. Dieser so genannte Compliance Cycle läuft in allen EU-Mitgliedstaaten gleich ab: 1. Überwachungsplan Der Anlagenbetreiber beschreibt die Methoden, mit denen er den CO 2 -Ausstoß seiner Anlage überwacht und misst. Fortlaufend prüft er den Plan, ob er der Anlagensituation noch entspricht oder überarbeitet werden muss. 2. Validierung Die zuständige Behörde in Deutschland die DEHSt prüft und genehmigt den Überwachungsplan. 3. Monitoring und Berichterstattung Der Anlagenbetreiber überwacht und ermittelt seine Emissionen laut Überwachungsplan fortlaufend. Die Ergebnisse werden auf Jahresbasis im jährlichen Emissionsbericht festgehalten. 4. Verifizierung Die Prüfstelle ist ein unabhängiger Dritter, der die Daten des Emissionsberichts prüft und an die DEHSt weiterleitet. 5. Abgabe von Emissionsberechtigungen Der Anlagenbetreiber gibt Emissionsberechtigungen in Höhe der verifizierten Emissionsmenge ab und gleicht so den jährlichen CO 2 -Ausstoß der Anlage aus. 6. Durchsetzung der Berichts- und Abgabepflicht Die DEHSt prüft den Emissionsbericht des Anlagenbetreibers und die Anzahl der abgegebenen Zertifikate. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben sowie zu wenig abgegebene Emissionsberechtigungen können geahndet werden. Compliance Cycle Überwachungsplan Prüfung Emissionsbericht Erstellung Überwachungsplan Erstellung Emissionsbericht Verifizierung Abgabe von Emissionsberechtigungen Emissionsberichtsprüfung und Durchsetzung der Abgabepflicht DEHSt Anlagenbetreiber Prüfstelle 7

8 Mit circa Energie- und Industrieanlagen in den 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein ist der EU-ETS bisher das größte Emissionshandelssystem der Welt. Die teilnehmenden Anlagen verursachen zusammen rund 45 Prozent der europäischen CO 2 -Emissionen. Unter den 31 teilnehmenden Staaten ist Deutschland mit Abstand das Land mit den meisten einbezogenen Anlagen, im Jahr 2014 waren es Danach folgen Italien (1170), Frankreich (1124) und Spanien (887). Auch bei den Emissionen (VET-Werte von 2014) verursachte Deutschland den größten Anteil unter allen Mitgliedstaaten. Die deutschen Anlagen emittierten im Jahr 2014 mit 461,2 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten rund 25 Prozent aller Emissionen im Europäischen Emissionshandel. Das war mehr als doppelt so viel wie die Anlagen der nächstgrößten Emittenten: Polen mit 196,9 Millionen und Großbritannien mit 196,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten (jeweils elf Prozent). Luftverkehr Außerdem nimmt seit 2012 auch der Luftverkehr am Emissionshandel teil (grundsätzlich alle Flüge, die in den EU-Staaten, Liechtenstein, Island und Norwegen starten oder landen). Jeder teilnehmende Luftverkehrsbetreiber ist dabei einem EU-Mitgliedstaat zugeordnet, der für ihn als so genannter Verwaltungsmitgliedstaat zuständig ist. Die DEHSt ist für rund 500 Luft verkehrsbetreiber aus 75 Staaten zuständig [Mio. t CO2-Äq]

9 Unionsregister Das Register ist eine Datenbank, in der die Emissionsberechtigungen ihren Eigentümern zugeordnet sind. Es vereinigt die Funktionalitäten eines Grundbuchs mit denen des Online Banking. Das Register ist keine Handelsplattform, und auch die Darstellung von Kauf- und Verkaufsaufträgen (Orders) oder Preisen unterstützt das Register nicht. Im Juni 2012 hat die EU die Registerarchitektur des EU-ETS grundlegend geändert: Die bisherigen nationalen Register der Mitgliedstaaten und auch das bei der DEHSt wurden vom zentralen Unionsregister abgelöst, das die Europäischen Kommission entwickelt hat und betreibt. Die Konten im Unionsregister werden von den Mitgliedstaaten administriert. Das bedeutet, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten Kontoanträge bearbeiten, erforderliche Nachweise zur Kontoeröffnung prüfen und auch Ansprechpartner der Nutzer bei auftretenden Fragen sind. In Deutschland ist hierfür die DEHSt verantwortlich, bei etwa Konten und Nutzern. Das Unionsregister besteht aus zwei Bereichen: dem EU-Emissionshandelsregister und dem Kyoto-Register. Im Register werden alle Prozesse und Transaktionen des EU-ETS ausgeführt. Hier befinden sich die Anlagen-, Luftfahrzeugbetreiber-, Händler-, Personen- und Sachverständigenkonten. Bis auf die Konten der Sachverständigen beginnt die Kontokennung der unterschiedlichen Kontotypen immer mit EU-100. Die Kennung der Sachverständigenkonten beginnt mit EU-0 und diese können keine Zertifikate halten. Sie dienen ausschließlich dazu, die geprüften Emissionen für Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber in das Register einzutragen bzw. zu genehmigen (die so genannten VET-Werte). Im Kyoto-Bereich des Unionsregisters wird das nationale Kyoto-Register für den jeweiligen EU-Mitgliedstaat zur Abrechnung der Treibhausgasemissionen nach dem UN-Kyoto-Protokoll geführt. In diesem Bereich verfügt der Nationalstaat über seine Nationalkonten. Im nationalen Kyoto-Register enthalten sind auch die (ehemaligen) Anlagen- und Personenkonten mit ihren bisherigen länderspezifischen Kontokennungen, so wie sie vor der Umstellung auf das Unionsregister vorhanden waren. Die ehemaligen Anlagenkonten im nationalen Kyoto-Register (DE-120) werden in absehbarer Zeit geschlossen, wohingegen Personenkonten weiterhin bestehen bleiben und auch neu eröffnet werden können. Gutschriften aus Klimaschutzprojekten In begrenztem Maß lassen sich auch außerhalb der EU generierte Emissionsminderungen im EU-ETS einsetzen, nämlich über Klimaschutzprojekte nach Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM). Zertifikate aus dem CDM heißen Certified Emission Reductions (CER), solche aus JI heißen Emission Reduction Units (ERU). Seit 2013 können im EU-ETS nur noch solche Zertifikate aus neuen CDM-Projekten eingesetzt werden, die in den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt (LDC) durchgeführt werden. Kyoto-Gutschriften (CER oder ERU) können sowohl auf Konten des Kyoto-Bereichs als auch auf Konten des EU-Bereichs gehalten werden. Bei Transaktionen dieser Gutschriften überprüfen sowohl das ITL (International Transaction Log der UN-Klimarahmenkonvention, UNFCCC) als auch das EUTL (European Transaction Log der EU-Kommission) die Übereinstimmung der Transaktion mit den jeweils geltenden Regelwerken.

10 Teilnehmer in Deutschland In Deutschland nehmen zurzeit (in der dritten Handelsperiode des EU-ETS von 2013 bis 2020) über Energie- und Industrieanlagen am Emissionshandel teil. In der ersten Handelsperiode waren es rund 1.850, in der zweiten rund Während die Zahl der Anlagen in der dritten Handelsperiode fast gleich zwischen dem Industrie- und dem Energiesektor verteilt ist, verursachen die Energieanlagen etwa drei Viertel der Emissionen. Differenziert nach Bundesländern ergibt sich, dass die großen Flächenstaaten mit ihren traditionellen industriellen Ballungsräumen bei der Zahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen vorn liegen Industrieanlagen mit kostenloser Zuteilung Energieanlagen mit kostenloser Zuteilung Bremen Hamburg Berlin

11 Unter den Energieanlagen zählen etwa die Hälfte der Anlagen zu den Großfeuerungsanlagen, also Kraftwerke, Heizkraftwerke und Heizwerke mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) über 50 MW. Diese Anlagen sind für über 98 Prozent der Emissionen des Energiesektors verantwortlich Anzahl der Anlagen 123 Mio t. 338 Mio t. Höhe der Emissionen Innerhalb des Industriesektors werden die meisten Emissionen in der Eisen- und Stahlindustrie sowie der Mineralverarbeitenden Industrie erzeugt (jeweils rund 30 Prozent). Auch auf die Raffinerien entfällt ein hoher Anteil der Industrieemissionen (etwa 20 Prozent), obwohl diese nur knapp drei Prozent der Industrieanlagen ausmachen. Umgekehrt verhält es sich in der Papier- und Zellstoffindustrie: Hier verursachen verhältnismäßig viele Anlagen einen sehr geringen Anteil der Gesamt emissionen des Industriesektors. Welche Branchen sind am Emissionshandel beteiligt? Energieanlagen Industrieanlagen Raffinerien Eisen und Stahl Chemische Industrie kt kt kt kt Großfeuerung >50MW Nichteisenmetalle Papier & Zellstoff Sonstige Verbrennung kt kt kt kt Feuerung 20-50MW kt Mineralverarbeitende Industrie Zementindustrie kt kt Kalkherstellung kt Antriebsmaschinen Gipsherstellung Keramikindustrie Herstellung von Glas- & Mineralfasern kt kt kt kt Anlagenzahl CO 2 -Äq/a Stand: 2014

12 Trends und Erfahrungen aus drei Handelsperioden Die 1. Handelsperiode Die Europäische Union führte ihr wichtigstes klimapolitisches Instrument mit beachtlicher Geschwindigkeit ein: Vom Beschluss der europäischen Emissionshandelsrichtlinie im Sommer 2003 bis zum Beginn der ersten Handelsperiode am hatten die Mitgliedstaaten nur etwa 1,5 Jahre Zeit für die komplette Einführung dieses völlig neuartigen Instruments. Die erste Handelsperiode (2005 bis 2007) diente als Pilot- und Erprobungsphase insbesondere dem Aufbau der für den Emissionshandel erforderlichen Infrastruktur in den zuständigen Behörden, aber auch den Unternehmen. Außerdem konnten alle Beteiligten Erfahrungen mit den jährlichen Berichts-, Monitoring- und Abgabeprozessen sammeln dem Compliance Cycle. Für die Verletzung der Abgabepflicht wurden Sanktionen in Höhe von 40 Euro pro Tonne CO 2 fällig. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgte fast vollständig kostenlos und auf Basis historischer Emissionen (Grandfathering). Kennzeichnend für die erste Handelsperiode war die Überausstattung der teilnehmenden Unternehmen mit Emissionsberechtigungen, da die insgesamt von den EU-Mitgliedstaaten ausgegebenen Mengen deutlich über den Emissionen lagen. Dies war in erster Linie auf die mangelhafte Verfügbarkeit von zuverlässigen historischen Emissionsdaten zurückzuführen. Insgesamt hatte dies Fehlkalkulationen bei den nationalen Caps und Überallokationen in den Mitgliedstaaten zur Folge. Deshalb gab es kaum Anreize zur Emissionsminderung, wodurch die Preise für Emissionsberechtigungen massiv einbrachen. Außerdem war die Übertragung überschüssiger Berechtigungen in die folgende Handelsperiode nicht möglich (No Banking). Die 2. Handelsperiode Aus der Pilotphase wurden auf EU- und nationaler Ebene erste Lehren für den Emissionshandel gezogen. Zunächst wurden die nationalen Caps auf Basis einer verbesserten Datenbasis und der strengeren Prüfung der EU-Kommission reduziert. Um das System zu verbessern und effizienter zu machen, wurden wichtige Rahmenregeln EU-weit stärker vereinheitlicht: Vorgaben für die Zuteilungsregeln, die Auktionierung und die Emissionsberichterstattung. Dennoch konnten die Mitgliedstaaten weiterhin eigene Zuteilungsregeln gestalten. In Deutschland erhielt die Energiewirtschaft kostenlose Zertifikate auf Basis von Effizienzstandards (Benchmarks). Außerdem konnten Mitgliedstaaten bis zu zehn Prozent ihrer nationalen Caps versteigern. In Deutschland wurde dieses Limit für die Auktionierung von Emissionsberechtigungen weitgehend ausgeschöpft, indem das Zuteilungsbudget für die Stromerzeugung hierfür gekürzt wurde. Für die Industriebranchen war die Grundzuteilungsmethode weiterhin das Grandfathering mit dem gesetzlichen Kürzungsfaktor von 1,25 Prozent. Die zweite Handelsperiode war auch durch eine starke Zunahme der Handelsaktivitäten an einem sich stetig weiter etablierenden Kohlenstoffmarkt gekennzeichnet. Im Gegensatz zur ersten Handelsperiode wurde die Übertragung von Emissionsberechtigungen (Banking) von der zweiten in die folgenden Handelsperioden ermöglicht. Seit Januar 2012 ist der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel einbezogen. Sowohl gewerbliche als auch nichtgewerbliche Luftfahrzeugbetreiber müssen nun für jede aus ihrer Luftver 12

13 kehrstätigkeit resultierende Tonne CO 2 eine Emissionsberechtigung abgeben. Vom Emissionshandel betroffen sind grundsätzlich alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge durchführen, die im Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (Territorium der EU-Mitgliedstaaten und Island, Norwegen und Liechtenstein) starten oder landen. Die 3. Handelsperiode Mit der dritten Handelsperiode wurde der EU-ETS weitreichend harmonisiert: Alle grundlegenden Entscheidungen werden nun über EU-Verordnungen oder delegierte Rechtsakte zentral auf EU-Ebene getroffen. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten vermeiden und den EU-ETS auf einen globalen Kohlenstoffmarkt vorbereiten. Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgasemissionen (Cap) gelten erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die kostenlose Zuteilung und die Versteigerung von Emissionsberechtigungen. Die Europäische Kommission hat außerdem einheitliche Anforderungen für die Überwachung von Treibhausgasemissionen verbindlich festlegt und ein gemeinsames Emissionshan durchschnittlich 1,95 Mrd. EUA/a Auktionsmenge (ex-ante Schätzung)* Budget für Zuteilung nach Art. 10c** Budget für kostenlose Zuteilung Neuanlagenreserve (5%) Summe aller nationalen Caps *** * ohne Backloading, NER300, early auctions ** Übergangsweise kostenlose Zuteilung für die Stromerzeugung in neuen Mitgliedstaaten *** inkl. neuer Tätigkeiten Ex-ante Aufteilung des Cap für die dritte Handelsperiode nach Budgets 13

14 delsregister eingeführt. Bei Verstößen gegen die Abgabepflicht greifen weiterhin Sanktionen: Die Zahlungspflicht erhöht sich von 100 Euro pro Tonne Kohlendioxid entsprechend dem Anstieg des Europäischen Verbraucherpreisindex für das jeweilige Berichtsjahr gegenüber dem Bezugsjahr Das europäische Cap wird bis 2020 um 21 Prozent gegenüber den Emissionen von 2005 gesenkt. Die Menge der Emissionsberechtigungen nimmt jährlich um 1,74 Prozent ab, oder in Zahlen: Waren für das Jahr 2013 noch etwa 2,08 Milliarden Zertifikate im EU-Budget, werden es in den folgenden Jahren jedes Jahr jeweils etwa 38 Millionen weniger sein. (Die 38,3 Millionen errechnen sich als 1,74 Prozent des Werts von 2010, der als Basiswert zugrunde gelegt wurde. Dieser beträgt 2,2 Milliarden Zertifikate EU-weit.) So soll der Anreiz für die teilnehmenden Unternehmen stetig steigen, in klimaschonende Technologie und verbesserte Prozesse zu investieren. In der dritten Handelsperiode sind außerdem neue Anlagenarten, genauer: neue Tätigkeiten und Gase, emissionshandelspflichtig geworden. Die chemische Industrie nimmt mit ihren CO 2 - und Lachgasemissionen (N 2 O) teil, die Aluminiumindustrie mit CO 2 und den perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC). Die beiden neu aufgenommenen Treibhausgase sind deutlich klimaschädlicher als CO 2 : Lachgas um das 300-fache, PFC um das mehr als fache. Die großen Vier in Deutschland Bei den Betreibern der Großfeuerungsanlagen sind in Deutschland die vier großen Energieversorger RWE, Vattenfall, E.ON und EnBW Hauptakteure. Ihre Kraftwerke verursachen zusammen rund 65 Prozent der Emissionen von Großfeuerungsanlagen (Anlagen der Tätigkeit 2). [Mio. t CO2-Äq] 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0,00 Emissionen 2005 Emissionen 2006 Emissionen 2007 Emissionen 2008 Emissionen 2009 Emissionen 2010 Emissionen 2011 Emissionen 2012 Emissionen 2013 VET 2014 E.ON EnBW RWE Vattenfall 14 Stand: 2014

15 Hervorzuheben als Grundzuteilungsregel in der dritten Handelsperiode ist die Auktionierung. Die Stromwirtschaft muss ihren Bedarf zu 100 Prozent am Markt decken, Industrie und Wärmeproduktion erhalten kostenlose Zuteilungen anhand strenger EU-einheitlicher Benchmarks. Diese Zuteilungen werden nach sehr anspruchsvollen Regeln von den zuständigen Behörden wie der DEHSt berechnet und bei der Kommission notifiziert. Für die Zuteilung kostenloser Zertifikate hat die Europäische Kommission zudem 52 Produkt-Benchmarks aus 21 Sektoren festgelegt von Aluminium bis Zementklinker. Sie leiten sich daraus ab, wie viel die effizientesten Anlagen in Europa pro Tonne Produkt emittieren. Grundsätzlich sinkt der Anteil der kostenlosen Zuteilung von 80 Prozent 2013 auf 30 Prozent Ausnahmen im Zuteilungsverfahren gibt es für alle stark im internationalen Wettbewerb stehenden Industriebranchen mit einer hohen Kostenbelastung durch den Emissionshandel und Abwanderungsgefahr ins außereuropäische Ausland (Carbon Leakage). Die Sektoren auf der so genannten Carbon-Leakage-Liste erhalten über die Handelsperiode hinweg eine kostenlose Zuteilung, die 100 Prozent des Benchmarks entspricht. Die Liste wird alle fünf Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und neu erstellt. Gegenwärtig befinden sich nahezu alle Sektoren der Industrie auf der Carbon- Leakage-Liste. Die zehn größten Zuteilungen pro Jahr Die zehn größten kostenlosen Zuteilungen in der dritten Handelsperiode in Deutschland erhalten vier Raffinerien und sechs Anlagen der Eisen- und Stahl industrie. Insgesamt vereinen diese zehn Anlagen etwa ein Drittel der gesamten kostenlosen Zuteilungsmenge in Deutschland auf sich. Raffinerie Wesseling (Shell Deutschland) MiRO Karlsruhe (Mineralölraffinerie Oberrhein) Raffinerie Leuna (TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland) Einheitliche Anlage Eisenhüttenstadt (ArcelorMittal) Ruhr Oel GmbH, Werk Scholven Einheitliche Anlage (ArcelorMittal Bremen) Einheitliche Anlage (Salzgitter Flachstahl GmbH) Einheitliche Anlage der Roheisengesellschaft Saar HKM Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH Integriertes Hüttenwerk in Duisburg (ThyssenKrupp Steel Europe AG) Ø Zuteilungsmenge [EUA/a] Stand:

16 Vergleich der Handelsperioden Der Anwendungsbereich, das heißt die vom Emissionshandel erfassten Emissionen und Tätigkeiten, ist vor allem von der zweiten auf die dritte Handelsperiode erweitert worden. Dies ist bei einem Vergleich von Emissionen, Emissionsobergrenzen und Anlagenanzahl zwischen den einzelnen Handelsperioden zu beachten. Von 2005 bis 2012 war für Deutschland jeweils eine nationale Emissionsobergrenze (Cap) festgelegt. In der ersten Handelsperiode (2005 bis 2007) lag diese bei durchschnittlich 499 Millionen und in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) bei 444 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Ab 2013 gilt jedoch eine EU-weite Obergrenze ohne Differenzierung in nationale Caps. Für die dritte Handelsperiode kann daher nur ein rechnerischer Anteil Deutschlands am EU-Cap bestimmt werden Handelsperiode 2. Handelsperiode 3. Handelsperiode Mio. t CO 2 /a 444 Mio. t CO 2 /a Emissionsentwicklung und deutsches Cap 2005 bis 2012, rechnerischer deutscher Cap-Anteil ab 2013

17 1. Handelsperiode 2. Handelsperiode 3. Handelsperiode* Deutsches Emissionshandelsbudget 499 Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr 444 Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr EU-weites Gesamtbudget (Cap): 1,95 Mrd. Tonnen CO 2 pro Jahr (Durchschnittswert der Handelsperiode); Jährliche Reduktionsrate: 1,74%; rechnerischer Anteil deutscher Anlagen: 416 Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr (durchschnittlicher Anteil über die gesamte Handelsperiode) Jahresemissionen ø 480 Mio. pro Jahr ø 452 Mio. pro Jahr Noch nicht verfügbar Rechtsmittelverfahren bisher *(Stand Februar 2015, Luftverkehr unberücksichtigt) Seit Beginn der zweiten Handelsperiode liegen die Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland mit Ausnahme des wirtschaftlichen Krisenjahres 2009 oberhalb der nationalen Caps bzw. seit 2013 oberhalb des rechnerischen deutschen Cap-Anteils. Allerdings konnten auch deutsche Anlagenbetreiber in der zweiten Handelsperiode ihre Abgabepflicht durch Abgabe von Projektgutschriften aus den flexiblen Mechanismen CDM und JI (Clean Development Mechanism und Joint Implementation) im Rahmen eines gesetzlichen Nutzungskontingents erfüllen. Für Deutschland entsprach dies etwa einer Jahresmenge des nationalen Caps. Daher waren deutsche Anlagenbetreiber in Summe nicht auf den Kauf von Emissionsberechtigungen aus dem Ausland angewiesen. Auch in der dritten Handelsperiode können Anlagenbetreiber noch Projektgutschriften allerdings in deutlich geringerem Maße im EU-ETS nutzen.

18 Auktionierung Die Zuteilung durch Auktion entspricht dem Verursacherprinzip und legt damit den Grundstein für die Einbeziehung der Klimakosten in unternehmerische Entscheidungen. Durch die Einnahme der Versteigerungserlöse eröffnen sich gleichzeitig neue Spielräume für die staatliche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen. In Deutschland fließen die Auktionseinahmen seit 2012 vollständig in den so genannten Energie- und Klimafonds (EKF). Auch vor 2012 sind große Teile der Veräußerungserlöse in der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (BMUB) in nationale und internationale Projekte für den Klimaschutz geflossen. Zwischen 2008 und Ende April 2015 konnte der Bund aus der Veräußerung von knapp 600 Millionen Emissionsberechtigungen insgesamt über 5 Milliarden Euro erlösen. Gegenüber der zweiten Handelsperiode ist der Anteil versteigerter Berechtigungen (EUA) in der dritten Handelsperiode europaweit von durchschnittlich vier Prozent auf mindestens 50 Prozent der Gesamtzuteilungsmenge (Cap) gestiegen. Anpassungen der Auktionsmengen durch die Marktstabilitätsreserve (MSR) sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Versteigerungen sind damit zum Grundprinzip der Zuteilung im EU-ETS geworden. Grundsätzlich versteigern die Mitgliedstaaten den Teil des Cap, der nicht kostenlos an die Anlagenbetreiber zugeteilt wird oder in der MSR gebunden ist. Nach Schätzungen der EU-Kommission belaufen sich die Auktionsmengen in der dritten Handelsperiode auf mindestens 7,8 Milliarden EUA. Die genauen Auktionsmengen für die laufende Handelsperiode werden allerdings erst mit dem Abschluss des letzten Berichtsjahres (2020) feststehen. Deutschland hat an den EU-Auktionsmengen einen Anteil von rund 20 Prozent. Im Luftverkehr liegt der Anteil versteigerter Berechtigungen (EUAA) bei 15 Prozent des Cap. Aufgrund der zeitweisen Beschränkung des Anwendungsbereichs für Luftverkehrstätigkeiten auf Flüge innerhalb der EU sanken die jährlichen Auktionsmengen von rund 12 Millionen EUAA 2012 auf etwa 5,7 Millionen im Zeitraum 2013 bis Der deutsche Anteil liegt hier gegenwärtig bei rund 14 Prozent. Die EU-Auktionsverordnung regelt das Versteigerungsverfahren und bietet den ETS-Teilnehmern einen harmonisierten, diskriminierungsfreien und kosteneffizienten Zugang zum europäischen Primärmarkt für Emissionsberechtigungen. Übersicht zu den Veräußerungsergebnissen in Deutschland (2008 bis April 2015) Jahr Typ Termine Veräußerte Menge Preis** Erlöse 2008 EUA Verkäufe , EUA Verkäufe , EUA , EUA , EUA* , EUAA , EUA , EUA , *** EUA [14] [ ] [6,88 ] [ ] EUAA [1] [ ] [7,35 ] [ ] Gesamt , * Inklusive vorgezogener Versteigerungen der dritten Handelsperiode ( Early Auctions ) ** volumengewichteter Durchschnitt *** Stand:

19 Durchschnittliche jährliche Auktionsmengen in den drei bisherigen Handelsperioden des EU-ETS (ohne Luftverkehr) Jahresdurchschnittswerte HP 1 HP 2 HP 3* Auktionsmenge (in Mio. EUA) Cap (in Mio. EUA) Auktionsanteil am Cap 0,2% 4,2% 50,0% *Exklusive der 10c-Mengen und inklusive der Versteigerungen im NER-300-Programm. Effekte der Marktstabilitätsreserve (MSR) sind hier nicht berücksichtigt. Quelle: EEA, KOM, DEHSt Nicht zuletzt aufgrund der positiven Erfahrungen in Deutschland mit den Versteigerungen der zweiten Handels periode werden auch bei Versteigerungen der dritten Handelsperiode weitestgehend die bestehenden Infrastrukturen des Sekundärmarkts genutzt. So finden Versteigerungen in der ganzen EU nur noch an Handelsplattformen statt, die Teil geregelter Märkte sind (Börsen). Die deutschen Auktionen werden wöchentlich am Spot-Markt der Europäischen Energiebörse EEX (European Energy Exchange) durchgeführt. Bereits an der EEX zugelassene Börsenmitglieder können ohne zusätzlichen technischen Aufwand und ohne zusätzliche Fixkosten an den wöchentlichen Versteigerungen teilnehmen. Dies traf in der zweiten Handelsperiode vor allem auf Stromerzeuger und Intermediäre (Banken und Handelshäuser) zu. Für die dritte Handelsperiode konnte an der EEX zusätzlich ein besonderer Zugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geschaffen werden (so genannter Auction-Only-Zugang). Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die deutschen Versteigerungen, die auch regelmäßige Berichte zu den Auktionsergebnissen veröffentlicht. Die Versteigerungen werden nach dem Einheitspreisverfahren mit einer Bieterrunde durchgeführt. Dieses einfache und gegenüber Marktmachtmissbrauch sehr robuste Auktionierungsverfahren kam bereits bei den deutschen Versteigerungen der zweiten Handelsperiode zur Anwendung. Beim Einheitspreisverfahren zahlen grundsätzlich alle erfolgreichen Bieter denselben Preis. Der Zuschlagpreis wird ermittelt, indem alle zugelassenen Gebote, beginnend mit dem höchsten Gebot, nach der Höhe des Gebotspreises gereiht werden. Vom höchsten Preisgebot ausgehend werden die Mengen der Gebote aufsummiert, bis die angebotene Menge (hier: 3 Millionen EUA) erreicht wird. Der Gebotspreis, bei dem die Summe der Gebotsmengen die angebotene Menge an Berechtigungen erreicht oder überschreitet, legt den Zuschlagpreis fest und ist mit diesem identisch (hier: Gebot G). Gebotener Preis EUA Zuschlagspreis A B C D E F G H I J K Gebotene Menge Einheitspreisverfahren bei den Versteigerungen im Emissionshandel 19

20 Überschuss und Preisentwicklung Ende 2014 betrug der kumulierte Überschuss im EU-ETS als Saldo aus verfügbaren Emissionsberechtigungen (Angebot) und verifizierten Emissionen (Nachfrage) rund 2,07 Milliarden Berechtigungen. Der Marktüberschuss (grüne Säulen in der Abbildung unten) wuchs dabei zwischen 2008 und 2013 kontinuierlich an. Ursache hierfür waren neben wenig ambitionierten Caps auch die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Möglichkeit der Unternehmen, in großem Maß günstige Projektgutschriften aus Klimaschutzprojekten (CDM/JI-Projekten) im EU-ETS zu nutzen, ohne dass die Caps entsprechend angepasst wurden. Bis April 2015 wurden insgesamt rund 1,4 Milliarden Projektgutschriften (CER/ERU) im EU-ETS eingesetzt. Die Überschüsse haben offenbar in erheblichem Ausmaß zu dem seit Mitte 2011 beobachtbaren Preisverfall für Emissionsberechtigungen (EUA) beigetragen. Zu Beginn der zweiten Handelsperiode erreichten die Preise für EUA noch ein Niveau von 25 bis 30 Euro. Bis Anfang 2009 sanken die Preise zunächst auf unter zehn Euro und stabilisierten sich zwischen 2009 und 2011 bei etwa 15 Euro. Ab Mitte 2011 rutschten sie aber kontinuierlich ab. Im April 2013 wurde schließlich mit unter drei Euro der niedrigste Preis seit dem Beginn der zweiten Handelsperiode erreicht. Seither stabilisiert sich das Preisniveau kontinuierlich. Am Beginn des zweiten Quartals 2015 liegt der Preis für EUA bei knapp 7,50 Euro (ICE EUA Dec15, Stand ). Neben den aktuellen Überschüssen haben aber auch die Erwartungen der Marktteilnehmer über das zukünftige Verhältnis von Angebot und Nachfrage im EU-ETS einen Einfluss Mio. EUA Mio. EUA Mio. EUA Mio. EUA Mio. EUA 5 0 Mio. EUA Mio. EUA Kumulierter Überschuss HP2 + HP3 ICE EUA front december Kumulierte Überschüsse und Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (EUA) im EU-ETS 20

21 3.000 Mio Mio Mio. EUA 900 Mio. EUA Überführung in MSR Mio Mio Mio. 500 Mio. 0 Mio CAP Effekt des Backloading auf die Angebotsmengen im Emissionshandel *Die formale Bestätigung dieses Beschlusses stand zum Redaktionsschluss noch aus. auf die Preisentwicklung. In den anhaltend niedrigen Preisen spiegelt sich damit auch deutlich das mangelnde Vertrauen in eine ambitionierte europäische Klimapolitik wider. Erste Schritte zur Stärkung des EU-ETS wurden bereits 2014 unternommen, als sich die EU-Mitgliedstaaten auf das so genannte Backloading einigten, das Zurückhalten von insgesamt 900 Millionen EUA bei den Versteigerungen in den Jahren 2014 bis Im Jahr 2014 wurden aufgrund des Backloading bereits rund 400 Millionen EUA weniger versteigert als ursprünglich vorgesehen. Hierdurch gingen die Überschüsse gegenüber dem Vorjahr erstmals seit dem Beginn der zweiten Handelsperiode leicht zurück. Der Backloading- Beschluss sah allerdings vor, dass die gekürzten Auktionsmengen bis 2020 wieder vollständig in den Markt zurückgeführt werden. Über die gesamte Handelsperiode hinweg gesehen bliebe die Überschusssituation durch das Backloading damit unverändert. Europäisches Parlament und Rat haben sich daher im Mai 2015 darauf verständigt, die Backloading-Mengen direkt in eine Marktstabilitätsreserve (MSR) zu überführen. Die MSR wird zum eingeführt.* 21

22 Umlaufmenge (in Mio. t CO 2 ) 12 % 833 MSR Mio. Die Einführung der MSR dient zwei wesentlichen Zielen: 1) kurzfristig die großen strukturellen Überschüsse abzubauen und 2) das bislang starre Angebot im Emissionshandel flexibler an starke und anhaltende Nachfrageänderungen anzupassen. Die MSR ist eine regelbasierte Steuerung der jährlichen Auktionsmenge im EU-ETS: Dabei wird die Auktionsmenge ab September eines Jahres x automatisch für die folgenden 12 Monate gekürzt, wenn die Menge der im Umlauf befindlichen Zertifikate (der Überschuss) zum Ende des Vorjahres ( des Jahres x-1) den Schwellenwert von rund 833 Millionen Berechtigungen überschreitet. Die nicht versteigerten Emissionsberechtigungen fließen in die MSR. Umgekehrt werden 100 Millionen Emissionsberechtigungen zusätzlich versteigert, wenn festgestellt wird, dass die Umlaufmenge weniger als 400 Millionen Emissionsberechtigungen beträgt, allerdings nur dann, wenn auch ausreichend Berechtigungen in der Reserve verfügbar sind. Die Auktionsmengenkürzung durch die MSR beginnt ab Außerdem werden neben den Backloading-Mengen (900 Millionen Emissionsberechtigungen) auch die Emissionsberechtigungen, die nicht bis Ende 2020 (kostenlos) zugeteilt werden (so genannte Restmengen), direkt in die MSR überführt. Die EU-Kommission hatte ursprünglich einen Start der MSR für 2020 (erstmalige Kürzung 2021) und die Versteigerung von Backloading- und Restmengen vorgeschlagen. Die im Mai 2015 zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission erzielte Einigung (so genannter Trilog) geht damit deutlich über den ursprünglichen Vorschlag hinaus und wird den EU-ETS bereits vor 2020 deutlich stärken. 22

23 Die folgende Abbildung vergleicht die Effekte der beschlossenen MSR auf die Überschussentwicklung mit den Auswirkungen des ursprünglichen Vorschlags der Kommission. Dabei handelt es sich nicht um eine modellgestützte, sondern eine statische Analyse, die der Veranschaulichung zentraler Wirkungsabhängigkeiten dienen soll und keine Prognose darstellt. Die blaue durchgezogene Linie zeigt, wie sich die MSR auf die Überschussentwicklung auswirkt (Umlaufmenge Trilog). Die grüne Linie bildet die Überschussentwicklung ab, die sich aus einer Umsetzung des ursprünglichen Vorschlags der Kommission ergeben hätte (Umlaufmenge KOM). Aus der Abbildung geht deutlich hervor, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission in den Jahren 2019 bis 2022 zu einer signifikanten Erhöhung der Auktionsmengen (dunkelblaue Balken) und damit verbunden zu einer enormen Zunahme der kumulierten Überschüsse geführt hätte. Durch den erzielten Beschluss zur MSR können wesentliche Teile der Überschüsse bereits bis 2020 abgebaut (dunkelblaue Linie) und in die MSR überführt werden (hellgraue Fläche). Durch die Überführung der Backloading- und Restmengen in die MSR können die am Markt verfügbaren Auktionsmengen außerdem relativ gleichmäßig gehalten werden (Vergleich der hell- und dunkelblauen Balken). Dies ist aus Stabilitätserwägungen vorteilhaft. Mio. Emissionsberechtigungen Umlaufmenge (Trilog) Umlaufmenge (KOM) MSR (Trilog) MSR (KOM) 600 Anpassung Auktionsmenge (KOM) inkl. Glättungsmechanismus Schwellenwerte Backloading Anpassung Auktionsmenge (Trilog) inkl. Überführungvon Restmengen in MSR Entwicklung der MSR und des Überschusses gemäß der Vorschläge von Bundesregierung und EU-Kommission 23

24 Eckpunkte eines reformierten Emissionshandels Die Zukunft des Emissionshandels Mit der Einführung der MSR wurde bereits in der laufenden dritten Handelsperiode ein wesentlicher Eckpfeiler für einen zukunftsfähigen und starken Emissionshandel gesetzt. Weitere Eckpunkte für die Reform des EU-ETS haben die europäischen Staats- und Regierungschefs bereits im Energie- und Klimapaket für 2030 vom festgelegt. Um das europäische Treibhausgas-Minderungsziel von 40 Prozent bis 2030 zu erreichen, soll mit Beginn der vierten Handelsperiode ab 2021 das Emissionshandels-Cap schneller abgesenkt werden als bisher: Linking Neben dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) entstehen weltweit weitere nationale und regionale Emissionshandelssysteme. Ein Linking (Verbinden) verschiedener Emissionshandelssysteme kann schrittweise zu einem globalen Kohlenstoffmarkt führen, der kosteneffizientesten Lösung für die globale Herausforderung des Klimawandels. Der so genannte lineare Kürzungsfaktor, um den das zur Verfügung stehende Budget an Emissionsberechtigungen jährlich sinkt, soll hierfür von derzeit 1,74 Prozent auf mindestens 2,2 Prozent angehoben werden. Ein weiterer Schwerpunkt für die Reform des EU-ETS ergibt sich mit der notwendigen Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie für die vierte Handelsperiode und aus der Frage, welche Regeln und Zuteilungsregeln künftig für den Industriesektor gelten sollen. Einerseits müssen wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Carbon Leakage der Verlagerung von energieintensiven Produktionsprozessen und damit Emissionen ins Ausland getroffen werden. Andererseits sind ein ambitionierter Minderungspfad und anspruchsvolle Emissionsstandards (Benchmarks) für die Industriebranchen notwendig, um die erforderlichen Effizienz- und Technologieentwicklungen in den Unternehmen anzureizen. In den letzten Jahren haben mehrere Staaten und Regionen Emissionshandelssysteme eingeführt: Neun US-Staaten kooperieren bereits seit 2009 innerhalb der Regional Greenhouse Gas Initiative (RGGI), einem regionalen Handelssystem für die Emissionen aus dem Stromsektor. Kalifornien und Quebec starteten als Teil der Western Climate Initative (WCI) in 2013 zwei regionale Handelssysteme, die seit 2014 direkt miteinander verbunden (verlinkt) sind. Auch Kasachstan, Neuseeland, Südkorea und Tokyo haben Handelssysteme etabliert. In China soll ab 2016 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt werden, das an die Erfahrungen von regionalen Handelssystemen in sieben Pilotregionen und städten anknüpfen kann. Eine zentrale Voraussetzung, um Emissionshandelssysteme miteinander zu verbinden, ist ein gemeinsames Minderungsziel mit ambitionierten 24

25 Budgetgrenzen, um die nötige Knappheit im System herzustellen. Es müssen nicht alle Linking-Partner die gleichen Minderungsanstrengungen erbringen oder instrumente anwenden aber es muss Einigkeit über das gemeinsame Minderungsziel und den jeweiligen Beitrag (Burden Sharing) bestehen. Wichtig ist auch die Integrität der beteiligten Systeme. Eine Tonne CO 2 -Äquivalent in dem einen System muss einer Tonne im anderen System entsprechen. Strenge Regeln für Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung sowie ihre glaubwürdige Anwendung sind dabei genauso entscheidend wie wirkungsvolle Sanktionsmechanismen bei Regelverstößen. Anrechenbare Minderungsmengen aus Klimaschutzprojekten sollten nicht nur zu Kompensationen von Treibhausgasen (Offsets), sondern vielmehr zu Nettominderungen führen und müssen mit vergleichbaren Standards erfasst und überprüft werden. Zu großzügige Monitoring- oder Anrechnungsregeln in einem System können zur Aufweichung des gemeinsamen Minderungsziels führen. Das Linking sollte daher nicht um jeden Preis geschehen: Der Klimaschutz muss im Vordergrund stehen. Angesichts der schwierigen und langwierigen Verhandlungen auf UN-Ebene ist das Linking von Emissionshandelssystemen eine weitere Chance, schrittweise einen globalen Kohlenstoffmarkt zu schaffen und so den internationalen Klimaschutz zu stärken. Damit verbunden ist die Erwartung, dass sich die Linking-Partner motiviert durch die klimapolitische Zusammenarbeit mit anderen Staaten und die Vorteile, die sie aus der Verbindung ihrer Systeme ziehen, auch auf internationaler Ebene auf ambitioniertere Klimaziele verständigen. Dann steht das Linking von Emissionshandelssystemen nicht nur für kostengünstigen, sondern auch für einen wirkungsvollen globalen Klimaschutz. ETS in force ETS scheduled ETS considered 25 icapcarbonaction.com Jan 26, 2015

26 Anlagen (Energiewirtschaft und emissionsintensive Industrie)- und Luftfahrzeugbetreiber Teilnehmer (an DEHSt-eigenen Veranstaltungen) 142 Veranstaltungen (DEHSt als Veranstalter oder Mitveranstalter) beantwortete Anfragen beantwortete Telefonanfragen beantwortete -Anfragen 370 Mailings Publikationen und Downloads Seiten der Homepage? 557 FAQs Konten im deutschen Teil des Unionsregisters

27 Z I II III IV E E1 E2 E1.1 E2.1 E1.2 E2.2 E1.3 E2.3 E1.4 E2.4 UBA E1.5 E1.6 E2.5 E Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gescannte Papierpost Virtuelle Poststelle Posteingänge in der elektronischen Vorgangsbearbeitung Verwaltungsausbildung Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Ingenieurs-, Informatik-, Naturwissenschaften Dokumente in der elektronischen Vorgangsbearbeitung 48 Tonnen Papier würde man brauchen, um die Dokumente zu drucken Stand: November 2014

28 Bildnachweis Titelbild: sellingpix/fotolia.com Seite 6: Gina Sanders/fotolia.com Seite 9: AMZphoto/fotolia.com Seite 10: StingerMKO/fotolia.com Seite 16-17: ReinhardT/fotolia.com Seite 25: ICAP/icapcarbonaction.com Druck: KOMAG mbh gedruckt auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier Publikationen als pdf: Stand: Mai 2015

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