VM Finanzwissenschaft / Soziale Sicherheit

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1 VM Finanzwissenschaft / Soziale Sicherheit Prof. Dr. Silke Übelmesser, Severin Weingarten FSU Jena Sommersemester 2016

2 Kontakt Severin Weingarten Lehrstuhl für AVWL/Finanzwissenschaft Sprechstunde: nach Vereinbarung 2 / 38

3 Zeitplan Di, 14:15 Mi, 12:15 (SR 114) (SR 206) V V2 V Ü2 V V Ü2/3 V V Ü3 V V Ü4 V V Ü4 V V Ü5 Q&A / 38

4 Vorlesungsinhalt In dieser Vorlesung wollen wir uns u.a. mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Gründe gibt es für staatliches Eingreifen bei der sozialen Sicherung? Wie funktionieren Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren? Kann man durch den Umstieg vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren gewinnen? Welche Folgen hat der demografische Wandel für das Gesundheitssystem? Was sind die Finanzierungsalternativen der Krankenversicherung? Schadet oder nutzt ein Mindestlohn (und wem)? Wie lässt sich eine Grundsicherung anreizkompatibel gestalten? 4 / 38

5 Gliederung 1. Einführung 2. Gründe für einen Staatseingriff 3. Rentenversicherung 4. Krankenversicherung 5. Arbeitslosenversicherung/Grundsicherung/Mindestlohn 6. Ausblick 5 / 38

6 Literatur Hauptreferenz: Breyer, F. und W. Buchholz (2009), Ökonomie des Sozialstaats, 2. Auflage, Springer, Berlin. Ergänzungen der Literatur zu den einzelnen Kapiteln. Materialien im Netz: Siehe Homepage des Lehrstuhls (Das Passwort erhalten Sie in Vorlesung und Übung.) 6 / 38

7 Prüfungsleistung Klausur: 60 Minuten (100%) Datum: , 14 Uhr c.t. und ggf. bewertete Übungsleistung: Gruppenpräsentation (25% dann Klausur 75%) Datum: ; ; / 38

8 Gruppenpräsentation Organisatorisches 2 3 Studenten pro Gruppe Gruppenvorschläge bis Montag, den an Severin Weingarten (severin.weingarten@uni-jena.de); Inhalt: aktuelle adressen aller Gruppenmitglieder Themenpräferenz (z.b. Kap3, Kap4, Kap5) Vorträge Bestätigung der Gruppen/Themen bis Min. Vortrag + 5 Min. Diskussion pro Gruppe Vortragsfolien (5 bis 10 Stück) zwei Tage vor dem Vortragstermin als PDF an Severin Weingarten 8 / 38

9 Kap3 Rentenversicherung Vorträge: VL am Mittwoch, den (12:00-14:00 Uhr) Aufgabe Erklären Sie einen Kernbestandteil der Rentenreform der aktuellen Großen Koalition. Nehmen Sie zu zwei oder drei Argumenten für und/oder gegen diese Reform Stellung. 9 / 38

10 Kap4 Krankenversicherung Vorträge: VL am Mittwoch, den (12:00-14:00 Uhr) Aufgabe Umreißen Sie kurz die Funktionsweise des mit der Gesundheitsreform vom 1. April 2007 eingeführten Gesundheitsfonds. Welche Veränderungen hat die Große Koalition verabschiedet (Stichwort Zusatzbeitrag)? Nehmen Sie dazu Stellung. (Vergleich Sie ggf. dazu auch das deutsche System mit dem Gesundheitssystem eines anderen Landes Ihrer Wahl.) 10 / 38

11 Kap5 Mindestlohn Vorträge: VL am Mittwoch, den (12:00-14:00 Uhr) Aufgabe Erklären sie kurz die wesentlichen Inhalte des Mindestlohnkonzeptes der aktuellen Großen Koalition. Nehmen Sie zu einem oder zwei Argumenten für und/oder gegen das Konzept Stellung. 11 / 38

12 1. Einführung 1.1 Begriffe und Prinzipien Der Sozialstaat Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. - Artikel 20 Absatz 1 GG Soziale Marktwirtschaft (nach Alfred Müller-Armack) Soziale Marktwirtschaft ist ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild mit dem Ziel, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. 12 / 38

13 Sozialpolitik (nach Lampert und Althammer, 2007, 4) Sozialpolitik ist politisches Handeln, das darauf abzielt erstens die wirtschaftliche und soziale Stellung von wirtschaftlich und/oder sozial absolut oder relativ schwachen Personenmehrheiten durch Einsatz geeignet erscheinender Mittel im Sinne der in einer Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen Grundziele... zu verbessern und zweitens den Eintritt wirtschaftlicher und/oder sozialer Schwäche im Zusammenhang mit dem Auftreten existenzgefährdender Risiken zu verhindern. Welche Funktionen lassen sich daraus für die Sozialpolitik ableiten? 13 / 38

14 Funktionen Daraus ergeben sich als Funktionen der Sozialpolitik: Umverteilung (steuerfinanziert) Sozialhilfe Transfers an Familie Siehe Versorgungs-, Fürsorgeprinzip Soziale Sicherung (beitragsfinanziert) Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV und PV) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Siehe Versicherungsprinzip 14 / 38

15 Gestaltungsprinzipien 1. Versicherungsprinzip, konkreter: Äquivalenzprinzip Versicherungsprinzip = ein Leistungsanspruch bei Eintreten eines Risikos wird durch vorherige Beitragszahlung erworben. Äquivalenzprinzip = Kalkulation der Beiträge so, dass sie dem Erwartungswert der vom Versicherungsnehmer zu beanspruchenden Leistungen entsprechen. Nach dem Äquivalenzprinzip erfolgt keine ex-ante Umverteilung von Einkommen zwischen verschiedenen Gruppen von Versicherten, wohl aber eine ex-post Umverteilung! Machen Sie sich noch einmal den Unterschied zwischen ex-ante und ex-post Umverteilung klar! 15 / 38

16 2. Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip Versorgung = Öffentliche Sach- oder Geldleistungen, auf die der Empfänger einen Rechtsanspruch hat, aber nicht aufgrund einer eigenen Beitragszahlung, sondern aufgrund anderer Voraussetzungen, insbes. Leistungen für den Staat (Beamte, Soldaten). Fürsorge = Gewährung öffentlicher Sach- oder Geldleistungen in einer Notlage nach Bedürftigkeit, ohne dass dem eine eigene Beitragszahlung des Betroffenen vorausgegangen ist. In Deutschland besteht auch auf Fürsorgeleistungen ein Rechtsanspruch, aber nur dem Grunde nach. Art (z.b. Sachleistungen) und Höhe der Leistungen werden von den Behörden nach Würdigung der Besonderheiten der Lage des Betroffenen festgelegt. 16 / 38

17 Instrumente der Sozialpolitik 1. Zwang a. Freiwillige Versicherung. Beispiele: - das Risiko des Verlustes von Eigentum (Sachversicherungen), - das Risiko des vorzeitigen Todes (Lebensversicherung). b. Versicherungspflicht: die von einem Risiko Bedrohten werden verpflichtet, Versicherungsschutz in einem gesetzlich bestimmten (Mindest-)Umfang bei einem Versicherer ihrer Wahl abzuschließen. Beispiele: - das Krankheitskostenrisiko (GKV oder PKV mit Kassenwahl), - das Haftpflichtrisiko eines Pkw-Halters (Kfz-Haftpflichtvers.). c. Pflichtversicherung: die von einem Risiko Bedrohten werden gezwungen, Versicherungsschutz in einem bestimmen Umfang bei einem bestimmten Anbieter abzuschließen. Beispiele: - das Risiko der Langlebigkeit (gesetzl. Rentenversicherung), - das Risiko des Berufsunfalls (gesetzl. Unfallversicherung). Was kann ein Grund für die Pflicht zur Versicherung sein? 17 / 38

18 2. Organisationsform a. Privatrechtlich Versicherungsanbieter = private Unternehmen Beispiel: PKV b. Öffentlich-rechtlich Versicherungsträger = Körperschaften öffentlichen Rechts Können vom Gesetzgeber verpflichtet werden, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, besitzen aber gleichzeitig eine Selbstverwaltung. Beispiel: Deutsche Krankenkassen c. Staatlich Versicherungsträger = staatliche Behörde Beispiel: National Health Service in Großbritannien 18 / 38

19 Sozialversicherung Kennzeichen einer Sozialversicherung ( Privatversicherung): Eine Ex-post-Umverteilung zwischen hohen und niedrigen Risiken wird angestrebt (z.b. weil die naturgegebene Risikoverteilung nicht als gerecht angesehen wird). Daraus ergeben sich: Zwangsmitgliedschaft: Wenn man die guten Risiken nicht zur Teilnahme zwingt, findet keine Umverteilung statt (Beispiel: private Krankenversicherung). Diskriminierungsverbot: Beiträge richten sich nicht nach dem individuellen Risiko. Kontrahierungszwang: Versicherung muss jeden Nachfrager akzeptieren, unabhängig von seinem Risiko. Warum? Wo finden Sie diese Regelungen bei der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung? 19 / 38

20 1.2 Umfang und Bedeutung des Sozialstaates Abbildung 1: Chronologie der Sozialpolitik in Deutschland 20 / 38

21 EU Dänemark Frankreich Niederlande Irland Griechenland Finnland Belgien Schweden Italien Österreich Deutschland GB Schweiz Portugal Spanien Slowenien Island Norwegen Serbien Luxemburg Zypern Ungarn Kroatien Tschech. Rep. Malta Slowakei Polen Bulgarien Litauen Rumänien Estland Lettland Quelle: Eurostat ( Abbildung 2: Sozialausgaben 2012 als % am BIP 21 / 38

22 Sozialleistungen in % des BIP (Sozialleistungsquote) Sozialleistungen: Veränderung in % ggü. Vorjahr Bruttoinlandsprodukt: Veränderung in % ggü. Vorjahr Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Sozial Budget 2011, S.8 (bis 2007); Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Sozialbericht 2013, S.170 (ab 2008) ( blob=publicationfile). Abbildung 3: Sozialausgaben über die Zeit (Deutschland) Sozialleistungen ab 2009 mit den Angaben davor nicht vergleichbar (Grundleistungen der privaten Krankenversicherung neu berücksichtigt). Werte 2013 bis 2017 Ergebnisse von Modellrechnungen. 22 / 38

23 Kindergeld und Familienleistungsausgleich 4,9% Krankenversicherung Kinder und 23% Jungendhilfe 3,6% Arbeitslosenversicherung 3,5% Sozialhilfe 3,4% Pflegeversicherung 2,9% Unfallversicherung 1,5% Erziehungs / Elterngeld 0,6% Wohngeld 0,2% Sonstiges 25% Rentenversicherung 31% Quelle: Publikationen/sozialbericht 2013.pdf? blob=publicationfile (S.248) Abbildung 4: Sozialbudget 2013 (Deutschland) 23 / 38

24 Die Zahlen für 2013 lauten: Sozialbudget: 808, 8 Mrd Euro BIP: Mrd Euro Sozialleistungsquote: 29, 9% Die Sozialleistungen - besonders die 5 Säulen des Sozialstaates (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung) - sind von großer Bedeutung. Damit wollen wir uns in dieser Vorlesung ausführlich beschäftigen. 24 / 38

25 1.3 Warum gibt es den Sozialstaat? Es lassen sich verschiedene Gründe unterscheiden: a. Normative Rechtfertigung: Warum sollte es Sozialpolitik geben? aa. Allokative Gründe: Marktversagen auf Versicherungsmärkten: Es ist dann zu zeigen, dass staatl. Eingriffe eine Pareto-Verbesserung herbei führen können. ab. Distributive Gründe: Marktergebnis ungerecht : Gerechtigkeit ist zu definieren und geeignete Institutionen zur Erreichung von mehr Gerechtigkeit sind zu suchen. b. Positive Erklärung: Warum kommen bestimmte sozialpolitische Maßnahmen zustande? 25 / 38

26 ad aa. Normative Rechtfertigung - Allokative Gründe Unter welchen Bedingungen liefern Märkte ein effizientes Ergebnis? Erster Hauptsatz der Wohlfahrtstheorie: In einer Ökonomie mit rein privaten Gütern und einer perfekten Eigentumsordnung ist jedes Marktgleichgewicht bei vollkommener Konkurrenz ein Pareto-Optimum. Staatseingriffe sind nur dann angebracht, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen des Theorems auf den entsprechenden Versicherungsmärkten nicht erfüllt sind. 26 / 38

27 Voraussetzungen für effiziente Märkte 1. Perfekter Wettbewerb (Preisnehmer) 2. Vollständige Märkte 3. Kein Marktfehler - sonst staatl. Intervention a. Reine öffentliche Güter verbunden mit Free-Rider-Problem b. Externe Effekte c. Steigende Skalenerträge (Durchschnittskosten > Grenzkosten) 4. Perfekte Informationen Wir betrachten kurz einige Bereiche, die für Staatseingriffe in Frage kommen. 27 / 38

28 Marktfehler wegen unvollkommener Information (siehe Kapitel 2): Adverse Selektion: Individuen haben mehr Information über die eigene Lebenserwartung als Versicherer. Beim resultierenden Problem der adversen Selektion kann u.u. durch eine Pflichtversicherung die Wohlfahrt erhöht werden. Moral Hazard: Die Versicherten nehmen unerwünschte Verhaltensänderungen vor, weil sie versichert sind und weil diese Veränderungen vom Versicherer nicht beobachtet werden können. Überlegen Sie, ob und wann Moral Hazard in der Alterssicherung oder Krankenversicherung entstehen könnte. 28 / 38

29 Marktfehler wegen Vermögensbeschränkungen (siehe Kapitel 2) Ohne Pflichtversicherung hätten die Individuen einen Anreiz, sich auf das staatlich garantierte Mindesteinkommen (Sozialhilfe) zu verlassen. Sie würden deshalb zu wenig sparen. In diesem Fall könnte man von einem Moral Hazard Problem auch in der Alterssicherung sprechen. Unvollständigkeit privater Versicherungsmärkte Rechtsfähigkeit der Versicherten ist Voraussetzung für privaten Vertrag. Mit 18 ist eine Versicherung entweder nicht mehr wünschenswert oder, wenn wünschenswert, wird die Versicherung nicht mehr angeboten. Warum? 29 / 38

30 Myopische Präferenzen: Wenn Individuen kurzsichtig sind, dann sparen sie nicht genug für ihren Ruhestand. Individuen geben dann ihrem zukünftigen Konsum ein zu niedriges Gewicht, d.h. sie diskontieren zu stark. Altruistische Präferenzen: Wenn sich junge Individuen um den Konsum der alten Generation sorgen, dann spart die arbeitende Generation nicht. Wegen der (einseitig) altruistischen Präferenzen geht sie davon aus, dass sie im Alter von ihren Kindern unterstützt wird. Die arbeitende Generation berücksichtigt nicht, dass eigene Vorsorge den Nutzen der nachfolgenden Generation erhöht. 30 / 38

31 ad ab. Normative Rechtfertigung - Distributive Gründe Der Markt entlohnt die Produktionsfaktoren Boden, Kapital und Arbeit mit einem Einkommen (Pacht, Zins und Lohn). Das Einkommen ist der Marktpreis, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Somit ist auch der Lohn der Arbeit ein Knappheitsentgelt, welches zumindest teilweise unabhängig von der eigenen Leistung ist. Das Lohneinkommen bestimmt sich also durch eine Mischung von endogenen Faktoren (eigene Leistung) und exogenen Faktoren (Angebot und Nachfrage). Der Markt sorgt so zwar für eine effiziente Allokation, aber nicht unbedingt für eine gerechte Verteilung. 31 / 38

32 ad b. Positive Erklärung: Polit-ökonomische Argumente Neben den gebrachten Gründen, warum der Staat eingreifen soll, gibt es auch positive, polit-ökonomische Gründe, warum es einen Sozialstaat gibt. Leviathan-Staat: Politiker maximieren ihr Budget. Eine staatliche Rentenversicherung ermöglicht es ihnen, Kontrolle über einen großen Teil der Ersparnisse zu bekommen. Medianwähler: Kontrolle über das Rentenversicherungssystem ist ein wichtiges Instrument, um die Unterstützung der entscheidenden Wähler zu bekommen (Erhöhung der Renten für die Alten oder Senkung des Beitragssatzes für die Jungen = Umverteilung innerhalb einer Generation oder zw. Generationen). 32 / 38

33 1.4 Demografische Entwicklung als Herausforderung der sozialen Sicherungssysteme Die Entwicklung der Bevölkerung wird von Lebenserwartung und Fertilität dominiert (weniger durch Migration). Fertilität Lebenserwartung bei Geburt (Männer) Lebenserwartung bei Geburt (Frauen) Länder Frankreich 2,0 2, Deutschland 1,4 1, Italien 1,4 1, Spanien 1,3 1, Großbritannien 1,9 1, Vereinigte Staaten 1,9 2, Quelle: Weltbank, Vereinte Nationen Abbildung 5: Lebenserwartung und Fertilität 33 / 38

34 Bevölkerungsprognose Europa: 502 (2012) 521 Mio. (2050) aber: große Unterschiede zwischen den Ländern: Abbildung 6: Bevölkerung in den EU-Ländern in Mio. 34 / 38

35 Für manche sozialen Sicherungssysteme, für die intergenerative Beziehungen von großer Bedeutung sind (welche?), ist aber die Bevölkerungsstruktur wichtiger: Alterszusammensetzung (Alterspyramide) Altersquotienten 35 / 38

36 100 Deutschland Japan USA 75 Alter 50 Männer 2015 Frauen Prozent der 2015 Bevölkerung Daten: UN World Population Prospects, 2015 Revision, Medium-fertility Variant Abbildung 7: Alterspyramiden 36 / 38

37 Quelle: Vereinte Nationen (2013): World Population Prospects: The 2012 Revision ( Data/population.htm) Abbildung 8: Altersquotient (65+ Jährige/15-64) in % Ab Jahr 2015: Version Medium Fertility (1,85 Kinder pro Frau) 37 / 38

38 Zusammenfassung Die sozialen Sicherungssysteme sehen sich vielen Herausforderungen gegenüber. Im Folgenden werden wir uns zunächst mit den Grundlagen beschäftigen. Darauf aufbauend werden wir einzelne Bereiche näher betrachten, um zu sehen, wie den Herausforderungen begegnet werden kann. 38 / 38

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