Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Microsoft Select Plus Vertrag

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2 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 1 von 9 - Vertragsbedingungen - Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Microsoft Select Plus Vertrag Vergabenummer: 16/01 der Einkaufsgemeinschaft Microsoft-Lizenzen 2016 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

3 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 2 von 9 - Vertragsbedingungen Inhalt 1 Auftragsgegenstand, Vergabeverfahren, Auftraggeber 2 Angebot, Nebenangebote 3 Eignung, Zuschlag, Vertragsinhalt 4 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung 5 Bestelldaten, Bestellabwicklung, Lieferung 6 Zahlungsabwicklung 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht, unwirksame Bestimmungen, Datenschutz 8 Vergaberechtliche Überprüfung 9 Form und Frist des Angebots, nicht berücksichtigte Angebote

4 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 3 von 9 - Vertragsbedingungen 1 Auftragsgegenstand, Vergabeverfahren, Auftraggeber 1. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Belieferung mit Microsoft Select-Plus- Lizenzen gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage 1). 2. Die Vergabe erfolgt im Wege eines EU-weiten Offenen Verfahrens gemäß 15 VgV. 3. Auftraggeber ist die Einkaufsgemeinschaft Microsoft-Lizenzen a) Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft sind die nachfolgend genannten Forschungseinrichtungen: aa) Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Am Handelshafen 12, Bremerhaven (AWI) bb) Deutsches Elektronen-Synchrotron, Stiftung bürgerlichen Rechts, Notkestrasse 85, Hamburg, im eigenen Namen sowie im Namen von European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH, Albert-Einstein-Ring 19, Hamburg (XFEL) handelnd (DESY) cc) Deutsches Krebsforschungszentrum, Stiftung des Öffentlichen Rechts, Im Neuenheimer Feld 280, Heidelberg (DKFZ) dd) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v., Linder Höhe, Köln (DLR) ee) Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.v., Sigmund-Freud- Straße 25, Bonn (DZNE) ff) Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, Jülich (FZJ) gg) Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ, Stiftung des Öffentlichen Rechts, Telegrafenberg, Potsdam (GFZ) hh) GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Planckstraße 1, Darmstadt im eigenen Namen sowie im Namen von Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH, Planckstrasse, Darmstadt (FAIR), Helmholtz-Institut Mainz, Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz (HIM) und Helmholtz-Institut Jena, Fröbelstieg 3, Jena (HIJ) handelnd (GSI) ii) Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH, Ingolstädter Landstraße 1, Neuherberg (HMGU) jj) Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, Hahn-Meitner- Platz 1, Berlin (HZB) kk) Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V., Bautzner Landstraße 400, Dresden (HZDR) ll) Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH, Max-Planck-Straße 1, Geesthacht (HZG)

5 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 4 von 9 - Vertragsbedingungen mm) Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH, Inhoffenstraße 7, Braunschweig, im eigenen Namen sowie im Namen von Deutsches Zentrum für Infektionsforschung e.v., Inhoffenstraße 7, Braunschweig (DZIF), Leibniz- Institut DSMZ Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, Inhoffenstraße 7B, Braunschweig (DSMZ) und TWINCORE Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung GmbH, Feodor-Lynen- Str. 7, Hannover (TWINCORE) handelnd (HZI) nn) Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH, Permoserststraße 15, Leipzig (UFZ) oo) Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz- Gemeinschaft, Körperschaft des Öffentlichen Rechts, Robert-Rössle-Straße 10, Berlin-Buch (MDC) b) Zweck der Einkaufsgemeinschaft ist die Durchführung der gemeinsamen Ausschreibung für die Belieferung mit Microsoft Select-Plus-Lizenzen an ihre Gesellschafter. Demgemäß führt die Einkaufsgemeinschaft diese Ausschreibung im Namen und auf Rechnung ihrer Gesellschafter durch. Die Leistungen sind von dem Auftragnehmer direkt an die Gesellschafter zu erbringen, ein Leistungsaustausch zwischen dem Auftragnehmer und der Einkaufsgemeinschaft findet nicht statt, und die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar von dem Auftragnehmer an die jeweiligen Gesellschafter als Leistungsempfänger. c) Die Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft üben die Geschäftsführung in der Form der Gesamtgeschäftsführung aus. In dieser Weise entscheiden sie auch gemeinschaftlich über den Zuschlag. Vertreten wird die Einkaufsgemeinschaft in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren durch das Deutsche Krebsforschungszentrum. d) Die Einkaufsgemeinschaft ist befristet. Sie endet nach Ablauf der gemäß 135 Abs. 2 Satz 1 GWB mit dem Zuschlag beginnenden Frist von sechs Monaten ( ) bzw. im Falle eines Nachprüfungsverfahrens mit rechtskräftiger Entscheidung in diesem Nachprüfungsverfahren. 2 Angebot, Nebenangebote 1. Zum Zwecke der Angebotserstellung trägt der Bieter die erforderlichen Angaben in der Angebotserklärung ein (Anlage 2). 2. Nebenangebote sind nicht zugelassen; Änderungen bzw. Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3 Eignung, Zuschlag, Vertragsinhalt 1. Als Vertragspartner für die Belieferung mit Microsoft Select Lizenzen kommen für den Auftraggeber nur geeignete, d.h. fachkundige und leistungsfähige Unternehmen in Betracht, die nicht nach den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB ausgeschlossen werden. Eignungsnachweise sind hiernach:

6 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 5 von 9 - Vertragsbedingungen Angaben zur Unternehmenssituation / Bestätigung der Autorisierung als Microsoft-Vertragshändler Angaben zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre Angaben zum Handelsregistereintrag Erklärung zu den in 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen. Die hierzu erforderlichen Angaben bestätigt der Bieter in Anlage 2 bzw. trägt diese dort ein. 2. Der Zuschlag erfolgt gemäß 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis, dargestellt in einem prozentualen Aufoder Abschlag auf den Einheitspreis. Maßgeblich ist dabei die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültige BMI-Preisliste für Microsoft Select Plus Lizenzen auf Basis des BMI-Rahmenvertrags mit der Vertragsnummer Bei gleichen Angeboten entscheidet das Los. 3. Mit der Erteilung des Zuschlags kommen die Verträge zwischen dem Bieter und dem jeweiligen Gesellschafter zustande, ohne dass es hierzu gesonderter Vertragsdokumente bedarf. Vertragsinhalte werden demgemäß im Falle der Zuschlagserteilung jeweils a) die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen b) die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen EVB-IT Überlassung Typ A c) die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen / Teil B (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung geltenden Fassung in der vorstehend benannten Rangfolge (Erstnennung vorrangig). Die vom Auftraggeber verfassten Vertragsbestandteile erkennt der Bieter als verbindlich an. 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter und von den Bietern vorgelegte Vertragsmuster bleiben bei der Wertung der Angebote unberücksichtigt. Zur Vermeidung des Ausschlusses von Angeboten, denen der Bieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsmuster beifügt oder mit denen der Bieter in anderer Weise die Ausschreibungsbedingungen ändert, wird daher klargestellt, dass diese Unterlagen lediglich informatorischen Charakter haben und der Inhalt der Ausschreibung hierdurch nicht abgeändert wird. 5. Gemäß der abgegebenen Angebotserklärung ergibt sich auf alle Select- Softwareprodukte der Fa. Microsoft ein Auf- bzw. Abschlag auf die jeweils von Microsoft einheitlich vorgegebenen Select-Programmpreise für den BMI- Rahmenvertrag. Diese Preisangaben gelten für die gesamte Vertragslaufzeit und verstehen sich für die Lieferung frei Verwendungsstelle an alle Standorte der Forschungszentren sowie Dienstleistungspartner der Helmholtz-Gemeinschaft zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen (Komplettpreise) sind sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Transaktionskosten, Fracht- und Versandkosten, Handlingskosten enthalten.

7 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 6 von 9 - Vertragsbedingungen 4 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung 1. Der Erwerb der Microsoft-Produkte und -Lizenzen erfolgt gemäß den Vertragskonditionen des Microsoft-Select-Plus-Vertrages im Zeitraum vom bis Die als Gesellschafter an der Einkaufsgemeinschaft teilnehmenden Forschungseinrichtungen haben jeweils einzeln die Option, die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages für sich einmal um ein Jahr bis zum zu verlängern. Die jeweilige Verlängerungsoption wird bis zum 30. April 2018 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt. Die Verlängerungsoption ist für den Fall vorgesehen, dass der zugrundeliegende BMI-Rahmenvertrag zu gleichen Bedingungen weitergeführt wird. 2. Eine Kündigung des Rahmenvertrags durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichteinhaltung wesentlicher Verpflichtungen, die sich aus dieser Ausschreibung und dem abzuschließenden Rahmenvertrag ergeben sowie mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers. Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund ist die vorzeitige Kündigung des zugrundeliegenden BMI Select plus Vertrags durch das BMI oder durch Microsoft. 3. Zuwiderhandlungen gegen die im Vergabeverfahren vereinbarten Bedingungen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. 4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 5 Bestelldaten, Bestellabwicklung, Lieferung 1. Die Bestellabwicklung erfolgt durch Einzelabrufe aus den an der Einkaufsgemeinschaft als Gesellschafter teilnehmenden Forschungseinrichtungen. Die Select-Plus- Software-Lizenzen können postalisch, per Telefax, auf elektronischem Wege und mittels eines vom Bieter eingerichteten Händler-Webshops bestellt werden. 2. Der Lieferant stellt der Einkaufsgemeinschaft einen Webshop zur Verfügung, der ab dem Vertragsbeginn nutzbar ist. Der Webshop enthält jederzeit eine aktuelle Produkt- und Preisliste, die für alle Mitarbeiter der Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft einsehbar ist. Bei allen Bestellungen ist sichergestellt, dass vom Besteller eine Bestellnummer, Kostenstelle und ein Anforderer mitgeteilt werden (Pflichtfelder). Es stehen regelmäßige Übersichten zur Verfügung, welche Lizenzen über welche Bestellnummer auf welche Kostenstelle aus dem Select Plus BMI Vertrag erworben wurden. Die Nutzung des Webshops unterliegt folgendem Berechtigungskonzept: Es wird ein Info-User benötigt, der nur Sortiment und Preise sehen kann. Dieser darf keine Bestellungen auslösen und auch sonst keine Veränderungen am Shop vornehmen. Er darf keinerlei Einsicht in erfolgte Bestellungen / Lieferungen haben. Dieser Info-User steht allen Mitarbeitern der Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft zur Verfügung. Pro Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft kann ein Ausgewählter Kreis an Nutzern Bestellungen auslösen und hat Übersicht über seine Bestellungen/Lieferungen. Diese Nutzer müssen jeweils für mehrere Kostenstellen tätig werden können, wobei die eindeutige Zuordnung zwischen Kostenstelle und Bestellung nicht verloren gehen darf. Sie sollen keine Informationen zu Vorgängen erhalten, die sich nicht auf die ihnen zugeordneten Kostenstellen beziehen.

8 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 7 von 9 - Vertragsbedingungen Pro Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft müssen bestimmte Nutzer für alle Kostenstellen des Gesellschafters bestellen dürfen. Pro Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft müssen wenige ausgewählte Nutzer des Gesellschafters Übersichten über Bestellungen / Lieferungen zu allen Kostenstellen und eine Gesamtsicht haben. Nutzeradministration kann durch Mitarbeiter der Gesellschafter der Einkaufsgemeinschaft erfolgen, wo benötigt. Ein mindestens einstufiger Genehmigungsprozess ist abbildbar, wobei für den Genehmiger eine leicht handhabbare und kurzfristig umsetzbare Vertreterregelung möglich sein muss. 3. Die elektronische Lieferung der Lizenzen erfolgt spätestens drei Werktage nach Auftragseingang. Auftrags- und Lieferscheine sind mit Angabe von Bestellnummer, Kostenstelle und Anforderer zu erstellen, soweit dem Auftragnehmer diese Angaben bei der Bestellung mitgeteilt wurden. Die Daten des Webshops sind in Hinsicht auf Preis- und Produktänderungen vom Lieferanten stets aktuell zu halten. 6 Zahlungsabwicklung 1. Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. 2. Der Auftragnehmer gibt auf allen Rechnungen die aus den Bestellungen zu entnehmende Bestellnummer und, falls in den Bestellungen enthalten, die Kostenstelle des Bestellers an. Die unvollständige Angabe der Rechnungsdaten kann die Rechnungsprüfung beeinträchtigen und die Bezahlung der Rechnungen verzögern. Die Rechnungsanschriften sind aus den Bestellungen zu ersehen. 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht, unwirksame Bestimmungen, Datenschutz 1. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Auftraggebers. 2. Es gelten das deutsche BGB und HGB unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 3. Sollte eine oder mehrere Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltliche möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 4. Der Auftragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Rahmenvertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Dies gilt auch für solche Arbeiten, die vom Auftragnehmer außerhalb des Geländes der Forschungseinrichtung ausgeführt werden. Eine nach Datenschutz erforderliche Verpflichtung der die Tätigkeit ausführenden Personen des Auftragnehmers auf Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme deren Tätigkeit vom Auftragnehmer vorzunehmen und dem

9 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 8 von 9 - Vertragsbedingungen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Unterlagen, die vom Auftraggeber als schutzbedürftig bezeichnet sind, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber diese Unterlagen einschließlich evtl. Kopien spätestens mit Abschluss der jeweiligen Leistung herauszugeben. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn vom Auftragnehmer Datenschutzvorschriften oder Sicherheitsvereinbarungen verletzt werden; die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. 8 Vergaberechtliche Überprüfung Zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn wenden. 9 Form und Frist des Angebots, nicht berücksichtigte Angebote 1. Als Angebotsunterlagen sind jeweils unterzeichnet einzureichen: diese Vertragsbedingungen die Angebotserklärung mit den Eintragungen des Bieters an den dafür vorgesehenen Stellen die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB 2. Mit Unterzeichnung dieser Unterlagen erkennt der Bieter die Vergabeunterlagen in vollem Umfang und ohne Vorbehalt an. 3. Das Angebot ist für den Bieter verbindlich und behält bis zum seine Gültigkeit. 4. Die in Abs. 1 genannten Unterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Aufklebers oder mit dem Vermerk Ausschreibung 16/01, Termin , bitte nicht öffnen bis spätestens , 9.00 Uhr, bei folgender Stelle einzureichen: Einkaufsgemeinschaft Microsoft-Lizenzen 2016, Gesellschaft bürgerlichen Rechts c/o Deutsches Krebsforschungszentrum Stiftung des Öffentlichen Rechts Abteilung Beschaffung / Materialwirtschaft Im Neuenheimer Feld Heidelberg 5. Die Unterlassung der Verwendung des Aufklebers oder der ersatzweise dafür erforderlichen Angaben kann dazu führen, dass die Unterlagen nicht rechtzeitig zugeordnet werden können; dies kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben.

10 Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 9 von 9 - Vertragsbedingungen 6. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote ( 62 VgV). Anlagen: 1. Leistungsverzeichnis 2. Angebotserklärung 3. Formblatt "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB" 4. Zusammenfassende Übersicht über alle vorzulegenden Dokumente 5. Aufkleber für Umschlag Ort Datum Name (Blockschrift) Unterschrift und Stempel

11 Anlage 1: Leistungsverzeichnis Lieferung aller Select-Plus-Software-Produkte und -Lizenzen der Fa. Microsoft auf Grundlage der Microsoft Preisliste des Select Plus BMI-Rahmenvertrags mit der Vertragsnummer , die im Rahmen des bestehenden Volumen-Lizenzvertrages Select-Plus bezogen werden können. Der Erwerb der Microsoft-Produkte und -Lizenzen erfolgt gemäß den Vertragskonditionen des Microsoft- Select-Plus-Vertrages im Zeitraum vom bis mit der für jede einzeln als Gesellschafter an der Einkaufsgemeinschaft teilnehmenden Forschungseinrichtungen bestehenden Option, diesen einmal um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist für den Fall vorgesehen, dass der zugrundeliegende BMI-Rahmenvertrag zu gleichen Bedingungen weitergeführt wird. Der von Microsoft als Select-Handelspartner (Large Account Reseller) autorisierte Auftragnehmer wird für die vorgenannte Vertragslaufzeit in den Select-Plus-Vertrag aufgenommen. Das jährliche Auftragsvolumen der beteiligten Gesellschafter wird auf ca ,00 EUR geschätzt (alle Angaben netto zuzüglich USt.). Dieses verteilt sich wie folgt: - Anwendungen: ca ,00 EUR - Server: ca ,00 EUR - Systeme: ca ,00 EUR Im Angebot ist der prozentuale Auf- bzw. Abschlag auf die jeweils von Microsoft einheitlich vorgegebenen Select-Programmpreise des BMI-Rahmenvertrags mit der Vertragsnummer für die Dauer des o. a. Zeitraumes auszuweisen. Die Gesellschafter werden auf Grundlage dieser Ausschreibung die Select-Plus-Software-Produkte und Lizenzen ab den nachfolgend genannten Terminen Beziehen: Organisation Bezug ab AWI DESY DKFZ DLR DZNE FZJ GFZ GSI HMGU HZB HZDR HZG HZI UFZ MDC Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 1 von 1 - Anlage 1: Leistungsverzeichnis -

12 Einkaufsgemeinschaft Microsoft-Lizenzen 2016 Vergabenummer 16/01 Name und Anschrift (Stempel des Bieters ) Anlage 2: Angebotserklärung Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen des Leistungsverzeichnisses zu den in der nachfolgenden Angebotszusammenstellung Auf- bzw. Abschlägen auf die BMI-Preisliste für Microsoft Select Plus an. An unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist gebunden. Jahresbedarf Auf- bzw. Abschlag / Einheitspreis Gesamtpreis ca ,00 EUR / Jahr Aufschlag:... %.....EUR (Bedarf +/- Auf-/Abschlag) Abschlag:... % Uns ist bewusst, dass das Gesamtauftragsvolumen auf der Basis des Bedarfes im Vorjahr geschätzt wurde und die Werte daher sowohl unter- als auch überschritten werden können. Anspruch auf Ausschöpfung dieser Werte wird nicht erhoben. An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist gebunden. Sofern die Auswertung der Angebote ergibt, dass aufgrund gleicher Ergebnisse mehr als einem Unternehmen der Zuschlag erteilt werden müsste, erfolgt der Zuschlag durch Losentscheid. Wir erklären, dass wir die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen (autorisierter Microsoft Select Vertragshändler, bitte Bestätigung von Microsoft beilegen!) Unser Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre beträgt (in Tausend EUR): Unser Unternehmen ist unter Nr... im Handelsregister beim Registergericht.... eingetragen. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung in der Angebotserklärung unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 1 von 2 - Anlage 2: Angebotserklärung -

13 Einkaufsgemeinschaft Microsoft-Lizenzen 2016 Vergabenummer 16/01 Name und Anschrift (Stempel des Bieters ) Ort:..., den... Bieter... (Stempel und Unterschrift) Vorstehende Unterschrift deckt alle Erklärungen des Angebotes ab. Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 2 von 2 - Anlage 2: Angebotserklärung -

14 Anlage 3: Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Name des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB (von jedem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen) I. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach 123 GWB erfüllen: Ja Nein Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 1 von 4 - Anlage 3: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB -

15 Anlage 3: Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. 125 bleibt unberührt. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach 124 GWB erfüllen: Ja Nein Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 2 von 4 - Anlage 3: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB -

16 Anlage 3: Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, 98c des Aufenthaltsgesetzes, 19 des Mindestlohngesetzes und 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. III. Ich/wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß 125 GWB an: Tatbestand nach GWB Nachweis der Selbstreinigung nach 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach 123 oder 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es 1. Für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 3 von 4 - Anlage 3: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB -

17 Anlage 3: Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) (2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. Ort, Datum Name /Stempel, eigenhändige Unterschrift Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 4 von 4 - Anlage 3: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB -

18 Anlage 4: Zusammenfassende Übersicht über alle vorzulegenden Dokumente Vorzulegen sind folgende Unterlagen: Vertragsbedingungen (unterschrieben) Anlage 2: Angebotserklärung (unterschrieben) Anlage 3: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den 123, 124 GWB (unterschrieben) Mai 2016 Ausschreibung 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag Seite 1 von 1 - Anlage 3: Zusammenfassende Übersicht -

19 Anlage 5: Aufkleber für Umschlag Einkaufsgemeinschaft Microsoft-Lizenzen 2016 Ausschreibung bitte nicht öffnen Nr. 16/01 Microsoft Select Plus Vertrag. Termin: , 9.00 Uhr Vertreten durch das Deutsche Krebsforschungszentrum Stiftung des öffentlichen Rechts Abteilung Beschaffung/Materialwirtschaft Alexander Lüders Im Neuenheimer Feld Heidelberg Bitte denken Sie daran, auch weitere Versandumschläge (z. B. DHL, Fedex, etc.) entsprechend zu kennzeichnen.

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