Positionspapier der Marktgemeinde Ottensheim zum Hochwasser 2013 und seinen Folgen

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1 Positionspapier der Marktgemeinde Ottensheim zum Hochwasser 2013 und seinen Folgen Ottensheim Goldwörth Hagenau Wilhering Verlauf der Donau im Eferdinger Becken im Jahre 1806.

2 Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Ottensheim Fotonachweise: viadonau, Lebensministerium, Land Oö., Freiwillige Feuerwehr Ottensheim, Privat Layout: Projetgruppe HW 2013 Ottensheim

3 Inhaltsverzeichnis Historischer Vergleich 1821 bis Ausgangssituation Handlungsbedarf für das Eferdinger Becken Hochwasserschutz Eferdinger Becken Verknüpfung Hochwasserschutz Donau/Rodl/Bleicherbach Wehrbetriebsordnungen Hochwasserprognose Sedimente Unterwassereintiefung Retentionsräume Schutzmaßnahmen für die Marktgemeinde Ottensheim Hintergrund Schutzkonzepte Schutzziel Technische Maßnahmen Vorbeugender Hochwasserschutz Baurecht und Raumordnung Generelle Informationen zur Hochwassergefahr EU-Hochwasserrichtlinie Gefahren und Risikokarten WISA Möglichkeiten zur Eigenvorsorge Informationen über die Hochwassergefahr ihrer Liegenschaft Informationen über prognostizierte Wasserstände Hydrographischer Dienst OÖ Lamellenprognosen Bauliche Vorkehrungen Persönliche Vorbereitung Generelle Aussagen zu Hochwässern Gründe für die Erhöhung des Schadenspotentials Was trägt zur Verringerung des Schadenspotentials bei

4 4 Positionspapier der Marktgemeinde Ottensheim zum Hochwasser 2013 Dieses Positionspapier der Marktgemeinde Ottensheim ist eine Darstellung der Zusammenhänge bei Donauhochwässern aus Sicht der Marktgemeinde Ottensheim. Es wurden Erkenntnisse aus den abgelaufenen Donauhochwässern gewonnen und die daraus resultierenden Vorschläge, die den Wirkungsbereich der Marktgemeinde Ottensheim betreffen, sollen künftig sukzessiv umgesetzt werden bzw. werden sie an die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger herangetragen. Manche hier definierte Vorschläge wurden bzw. werden bereitz zur Gänze oder teilweise von den zuständigen Bundes- und Landesstellen geprüft, bleiben aber wegen einer künftigen Erfolgskontrolle im Positionspapier beinhaltet. Weiters soll die Ottensheimer Bevölkerung über dieses Positionspapier informiert werden und es sollen praxisnahe Handlungsan- Darstellung des Risikokreislaufs. leitungen im Sinne einer verbesserten Risikokommunikation zur Gefahren- und Schadensminimierung ersichtlich gemacht werden. Historischer Vergleich 1821 bis

5 5 Ausgangssituation Anfang Juni 2013 trat entlang des Alpennordrandes von Vorarlberg bis Wien ein außergewöhnliches Hochwasser auf, das speziell im Bereich des Eferdinger Beckens die Wasserstandshöhen des Hochwassers 2002 weit übertraf. Während für das Hochwasser 2002 im Eferdinger Becken eine statistische Jährlichkeit von 30 Jahren (HQ30) errechnet wurde, ergaben Berechnungen der Technischen Universität Wien für das Hochwasser 2013 eine Jährlichkeit von 300 Jahren (HQ300)! Das Eferdinger Becken war schon immer und ist weiterhin einer der bedeutendsten natürlichen Retentionsräume an der Donau in Österreich. Im östlichen Teil des Eferdinger Beckens (Bereich Ottensheim) erfolgt die Flutung des natürlichen Retentionsraums heute im Wesentlichen durch den Rückstau, der durch die Wilheringer Enge verursacht wird. Der Maximalwert des Durchflusses beim Pegel Wilhering lag beim HW2013 laut konsolidierter Wertetabelle vom bei m 3 /s gegenüber m 3 /s beim Hochwasser Die Abfuhrkapazität der Donau im Bereich der Wilheringer Enge beträgt bezogen auf ein HW100- rund m 3 /s. Diese Tatsache ist im Wesentlichen dafür verantwortlich, dass das Eferdinger Becken im Bereich Ottensheim von Osten nach Westen geflutet wird. Dies ist unabhängig von der Existenz von Kraftwerken. Das Grundprinzip bei der Festlegung von Wehrbetriebsordnungen für Kraftwerke ist, dass bei Stauräumen in Durchbruchstälern wie z.b. Jochenstein, Aschach, Ybbs der Wasserspiegel im Kaftwerksoberwasser langsam aber insgesamt deutlich abgesenkt wird, um unzulässig hohe Wasserspiegel im oberen Stauraumbereich mit damit verbundenen Nachteilen für Dritte zu vermeiden. (Auflagen der WR-Bewilligungfür den Kraftwerksbau) Bei Stauräumen in Beckenlandschaften wie z.b. Ottensheim, Abwinden, Wallsee, Altenwörth, Greifenstein ist durch entsprechende Einstellung des Wasserspiegels im Stauraum ein projektsgemäßer Abwurf an den Überströmstrecken sicherzustellen, damit wie im Naturzustand (Zustand ohne Bestehen des Kraftwerks) die Retentionswirkung der Becken (natürliche Retentionsräume) erhalten bleibt. Dokumentiert sind im Eferdinger Becken Donauhochwässer seit dem 12. Jahrhundert, die bekanntesten mit den höchsten Wasserständen sind in den Jahren 1342, 1480, 1501, 1787, 1862, 1883, 1890, 1897, 1899, 1920, 1923, 1940, 1954, 1965, 1981, 1985, 1991, 2002 und 2013 aufgetreten Höchststände der Donau dokumentiert im Bereich der Fähre. Wasserstände im Bereich der Bleichebachmündung.

6 6 1. HANDLUNGSBEDARF für das Eferdinger Becken 1.1. Hochwasserschutz Eferdinger Becken: In der Machbarkeitsstudie eines Hochwasserschutzes für das Eferdinger Becken sind alle Auswirkungen (auch für Unterlieger wie Ottensheim) in verschiedenen Varianten (Generelles Projekt) darzustellen. - Bemessung der technischen Hochwasserschutzanlagen nach den Einstauhöhen des HW Für Ottensheim als Unterliegergemeinde ist es wichtig, dass bei der Berechnung und Planung künftiger Dammführungen mehrere Varianten geprüft werden, um jene Variante erkennen zu können, die keine oder nur geringe Einflüsse auf Unterlieger hat. - Hochwasserschutzdämme sind objektnah zu errichten und dürfen nicht zu einer Baulandgewinnung führen, da hier wieder neues Schadenpotential geschaffen wird. - Beschränkungen für Bebauungen im Restrisikobereich (Bereich hinter dem Damm) sind für das gesamte Eferdinger Becken festzulegen. - Die Hinterlandentwässerungen sind in alle Überlegungen mit einzubeziehen. Einzelmaßnahmen zu Hochwasserschutzmaßnahmen dürfen nur dann vor Fertigstellung der Studie bewilligt werden, wenn sich diese gesichert in das Gesamtkonzept implementieren lassen. - Auch kleinere Einzelmaßnahmen haben in ihrer Summenwirkung Auswirkungen auf Unterlieger und sollen von der Behörde nicht bewilligt werden (keine Einzelfallbeurteilung!). Situation der Unterlieger darf nicht verschlechtert werden. - Hier besteht ein massives Interesse der Marktgemeinde Ottensheim als Unterliegergemeinde! In Donaunähe Objektschutz und mobile Systeme (Dammbalken) um den Abflussraum nicht zu verkleinern. - Der donaunahe Abflussraum darf jedenfalls nicht durch die Errichtung von Bauten und Anlagen beeinträchtigt werden. Nach Errichtung eines Hochwasserschutzes Baulandwidmungs- und Bauverbot im Risikogebiet. - Im Abflussbereich (wasserseitig) eines künftigen Dammes. Nach Errichtung des Hochwasserschutzes Baulandwidmungs- und Baubeschränkungen im Restrisikogebiet. - Im Restrisikobereich hinter zukünftigen Dämmen (luftseitig) sollen Zonierungen mit Festlegungen für Baulandwidmungen und Bebauungsbeschränkungen (Bauen mit Auflagen) eingerichtet werden. Gründung einer Errichtungs- und Betriebsgesellschaft für Planungen, Errichtung und Betrieb von Hochwasserschutzanlagen im gesamten Eferdinger Becken. - Bereits für die Planungsphase ist die Errichtung eines Verbandes erforderlich, um die verschiedensten Interessen aller Gemeinden des Eferdinger Beckens koordinieren zu können. - Auch um die künftigen Anlagen eines Hochwasserschutzes für das Eferdinger Becken einer dem Stand der Technik entsprechenden Wartung und Pflege zu unterziehen ist eine Verbandsgründung unausweichlich, da die einzelnen Gemeinden sowohl finanziell als auch logistisch überfordert wären. Die Gemeinden im Eferdinger Becken müssen bei der Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen gleich behandelt werden wie die Machlandgemeinden. - Eine Zahlung der Interessentenbeiträge ist für die Gemeinden nicht leistbar!

7 7 Lamellenprognosen und Zonierungen für den gesamten HQ300-Bereich des Eferdinger Beckens in m.ü.a. bezogen auf einen neu einzurichtenden Pegel in Aschach (Pegel Agentie wegen der vorhandenen Daten bevorzugt). - Lamellenprognose (Verschneidung von Hochwasserprognose- mit Geländemodellen) sind die derzeit sichersten Systeme (Beispiele an der Krems in OÖ). - Mit Zonierungen sollen die bau- und raumordnungsrelevanten Regelungen sowohl in Risiko- als auch in Restrisikogebieten vereinheitlicht werden (Einbindung einer Betriebsgesellschaft). Höhenfestlegung bei allen Objekten (Hauseingänge o.ä.) im HQ300-Bereich des Eferdinger Beckens in m.ü.a. nach dem Modell London. Dies gilt als gutes Beispiel, wie Information in einfach aufbereiteter Form kommuniziert werden kann. - (EU-Förderung möglich?)programm Know your flood risk der Environment Agency England, 2013). Daten werden zentral gesammelt und in leicht verständlicher Form den Betroffenen zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten eine kompakte Zusammenfassung über das Hochwasserrisiko, allgemeine Informationen über Hochwasser, eine Beschreibung des Risikos (Gefährdungszone, Überflutungstiefen, Strömungsgeschwindigkeit etc.), adäquate Eigenvorsorgemaßnahmen und deren spezifische Kosten, zusätzliche Möglichkeiten zur Risikominimierung, eine Analyse der Versicherbarkeit mit Kosten und Deckung, Kartendarstellungen, Zuständigkeiten im Katastrophenfall und Quellmaterial. Als besonders vorteilhaft wird die personalisierte Empfehlung von Vorsorgemaßnahmen gesehen, womit die Sensibilität der Betroffenen für Eigenverantwortung im Hochwasserschutz steigt. - Es wäre zu prüfen, ob eine EU-Förderung möglich ist. Veröffentlichung der Abflussuntersuchungen über das Eferdinger Becken mit Anschlaglinien bei den verschiedenen Jährlichkeiten, Überflutungshöhen und Fließgeschwindigkeiten. - Dient zur Sensibilisierung der Bevölkerung und hilft den Entscheidungsträgern auf Gemeindeebene in Bau- und Raumordnungsangelegenheiten. Rettungshügel für Wildtiere sollen errichtet werden. - Beispiele gibt es bereits im Machland. Bestehende Gräben müssen erhalten werden, Verbindungsgräben sollen wieder hergestellt werden. - Diese Gräben dienen auch zur Wiederherstellung der ursprünglichen Grundwassersituation, da das Grundwasser bei höheren Grundwasserständen oberflächlich abfließen kann. - Das Abflussprofil muss durch Erhaltungsmaßnahmen aufrecht bleiben. - Die Eigentumsverhältnisse dieser Gräben soll erhoben werden. Erhaltung und Absicherung auch kleiner natürlicher Retentionsräume an der Donau und den wesentlichen Zubringern sowohl in Österreich als auch in Deutschland. - Retentionsräume wirken sich nur auf Unterlieger aus. Primär sollen natürliche auch kleinere- Retentionsräume mit Regionalprogrammen nach WRG abgesichert werden. Es ist auch wichtig, dass bei den bedeutenden Zubringern Retentionsraumbilanzen erstellt werden, um bei negativen Veränderungen in der Bilanz Hochwasserrückhaltebecken errichten zu können. Weitgehende Erhaltung des bestehenden Retentionsraums im Eferdinger Becken (Summenwirkung). - Dies sollte auch mit Instrumenten der Raumordnung geschehen. Aufschüttungen jeglicher Art sind zu vermeiden (auch für geplante Baulandwidmungen). - Umwidmungen dürfen erst ab HQ30 erfolgen. Daher werden für geplante Umwidmungen Grundflächen auf über HQ30 aufgeschüttet. Neben dem Verlust von Retentionsraum wird auch neues Schadenspotential geschaffen.

8 Verknüpfung Hochwasserschutz Donau/Rodl/Bleicherbach: Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz Ottensheim mit Berücksichtigung von Überlagerung der Hochwasserwellen von Rodl und Bleicherbach sowie des Donaurückstaus soll schon vor einer Detailplanung in Form einer Generellen Studie behandelt werden. - Überlagerungen solcher Ereignisse sind sehr selten, treten aber dennoch auf (z.b. Passau 2013) Wehrbetriebsordnungen (WBO): Erstellen einer Studie über das Optimieren und zur besseren Abstimmung der Wehrbetriebsordnungen im Hinblick auf die Durchführung von Vorabsenkungen an der gesamten Donau unter der Prämisse eines verbesserten Hochwasserschutzes. - Vorabsenkungen können nur im Kontext aller Donaukraftwerke durchgeführt werden, daher wäre eine solche Studie durch das Lebensministerium zu beauftragen. Studie über eine mögliche Optimierung der Wehrbetriebsordnungen der Kraftwerke im Hinblick auf eine Abminderung des Donaurückstaus im Bereich der Wilheringer Enge (Bessere Einbindung des Hochwasserschutzes in die WBO). - Hier soll auf die konkrete Situation von Ottensheim eingegangen werden. - Hinterfragen der Steuer- und Regeltechnik hinsichtlich Transparenz. - Informationen für die behördlichen Einsatzleitungen über Maßnahmen im Kraftwerk im Hochwasserfall.

9 Hochwasserprognose: Errichtung eines Prognosepegels für das Eferdinger Becken in Aschach ( Pegel Agentie?) mit Wirksamkeit der Prognosen bis Ottensheim. - Für genaue Erstellungen von Lamellenprognosen ist im Eferdinger Becken ein Bezug auf einen ortsnahen Prognosepegel erforderlich. - Prognosen der Hydro sollen an die behördlichen und technischen Einsatzleitungen sowie an weite Teile der Bevölkerung in den Orten weitergeleitet werden (Newsletter, Medien etc.). - Graphischer Aufbau der Hochwasserprognose nach dem Modell des HND in Bayern mit Abflüssen. - Einheitliche graphische Darstellung der Prognosen für ganz Österreich. Lamellenprognosen in m.ü.a. für die gesamten Gemeindegebiete - In Ottensheim mit Berücksichtigung des Donaurückstaus und des Kanalrückstaus bezogen auf den neu zu errichtenden Prognosepegel wegen der Lage in der Wilheringer Enge. - Festlegung von Höhenkoten für Evakuierungen im gesamten Eferdinger Becken für Straßen und Wasserwege, die für Evakuierungen erforderlich sind. Es ist zu prüfen, ob hier eine EU-Förderung möglich ist. Sicherstellung, dass nur gesicherte Daten (Hydro-Prognose) an die Bevölkerung weitergeleitet werden. - Ausbau des SMS-Systems des ZSV zur Weiterleitung der Prognosedaten in allen Gemeinden. - Anmeldung zum Newsletter Hochwasser des Landes OÖ in allen Gemeindezeitungen veröffentlichen und auf die Internetseiten verlinken Sedimente in der Donau: Vergabe einer Studie über Sedimentmanagement (Sedimentverfrachtung im Zuge eines Hochwassers bzw. Spülvorgange) in der Donau. - Sicherstellung des Sedimentweitertransports bei erhöhten Wasserständen (kleineren Hochwässern) ohne Ausuferungen durch eine Adaptierung der WBO wird vorgeschlagen. Beseitigung der Sedimente nach Hochwässern muss abgeklärt werden - Rechtssicherheit bei Wiedereinbringung in die Donau, Klärung mit Wasserrechtsbehörden, ev. zusätzlich Abstimmung mit viadonau und dem Verbund. - Klärung der Übernahme der Kosten für Gemeinden und Private (Bund, Land und Verbund) Unterwassereintiefung: Erstellung einer Studie über die Auswirkungen von geplanten Maßnahmen zum Geschiebeausgleich in der Donau auf die Hochwassersituation in Ottensheim und im Eferdinger Becken. - Der Wasserspiegel wurde bei der Kraftwerkserrichtung um ca. 1,15 Meter bei RNW künstlich abgesenkt - Von 1940 bis 2012 beträgt die Gesamteintiefung daher rund zwei Meter! Dies wirkt sich auf die Abflussverhältnisse im Bereich der Wilheringer Enge natürlich positiv aus! - Beim Hochwasser 2013 erfolgten punktuelle Sohleintiefungen um rund einen Meter.

10 10 Rechtliche und fachliche Abklärung der Fragen über die Beurteilung der Auswirkungen von geplanten Maßnahmen zum Geschiebeausgleich in der Donau durch die Oberste Wasserrechtsbehörde: - Es bestehen Projektideen, im Bereich unterhalb des Kraftwerkes Geschiebe wieder einzubringen und Schotterbänke zu errichten. - Die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz müssen geprüft werden. Welcher Wasserstand und welcher Zustand der Sohle werden bei der Beurteilung der Auswirkungen von Maßnahmen zum Geschiebeausgleich (auch Errichtung von Schotterbänken etc.) bei natürlichen Eintiefungen herangezogen, wenn kein Referenzwasserspiegel und keine Referenzsohle festgelegt wurden? - Ökologie versus Hochwasserschutz. Renaturierungsprojekte sollen aber durch Hochwasserschutzinteressen nicht behindert werden. Erstellung einer Studie über die Auswirkungen des Entfernens der Felsformationen in der Donau im Bereich der Wilheringer Enge bis zum Bereich Zizacker sowie einer rechtsufrigen Vorlandabsenkung am Gleitufer auf die Hochwasserabfuhrleistung. - Beibehaltung der bisherigen Uferlinie. - Absenkung auf das Niveau des HQ5 oder HQ10. - Es darf zu keiner Verschlechterung der Grundwassersituation kommen. - Prüfung der Auswirkungen auf den Betrieb der Überfuhr. - Prüfung, ob diese Maßnahme als Ausgleichsmaßnahme bei der Errichtung einer Umfahrung Wilhering herangezogen werden kann. - Alle denkmöglichen Maßnahmen zur Absenkung des Hochwasserspiegels in Ottensheim auch durch Verringerung der Rauigkeit und Erweiterung des Abflussprofils und damit zur Erhöhung der Abflusskapazität müssen ernsthaft geprüft werden. Derzeit beträgt die Abfuhrleistung in der Wilheringer Enge etwa m³/s bezogen auf ein HW100. Tiefenmessung der Donau im Bereich der Wilheringer-Enge vom Jänner Die weiße Linie zeigt die Messstelle für die Grafik auf der nächsten Seite. Daten: viadonau

11 11 Bei dieser Grafik ist die Eintiefung der Donau im Bereich der Fähre Ottensheim deutlich zu erkennen. Seit dem Jahre 1981 um rund 2,8 Meter. Alleine das HW 2013 brachte eine Eintiefung von einem Meter Retentionsräume: Erhaltung aller natürlichen (auch kleineren) Retentionsräume im Oberlauf der Donau und der größeren Zubringer mit Instrumenten des Wasserrechtes (Regionalprogramme) und der Raumordnung (Sachraumordnungsprogramme). - Das grundsätzliche Problem ist, dass Retentionsräume nur für Unterlieger wirksam sind. - Das Setzen von Maßnahmen für die Erhaltung der natürlichen Retentionsräume ist nur auf überregionaler Ebene möglich. - Die Kosten zur Schaffung von künstlichen Retentionsräumen (Hochwasserrückhaltebecken) betragen durchschnittlich Euro 15,00 pro zurückgehaltenem Kubikmeter! Gründung eines Wasserverbandes als Rechtsträger zur Absicherung von natürlichen und Schaffung von künstlichen Retentionsräumen. - Auch dies ist nur auf überregionaler Ebene möglich.

12 12 Überprüfung und Bewertung der Auswirkungen von Flusseintiefungen (Inn, Salzach, Donau) - Durch natürliche und künstliche Flusseintiefungen entsteht ein enormer Verlust von meist natürlichem Retentionsraum und es erfolgt eine Beschleunigung der Hochwasserwelle. Es soll in einer Studie an Hand des Fallbeispiels Eferdinger Becken untersucht werden, wie sich dieser Verlust von Retentionsraum und die Beschleunigung der Hochwasserwelle auf Unterlieger auswirkt (dazu gibt es keine Untersuchungen und Bewertungen) und es sollen in der Studie auch mögliche Handlungsalternativen aufgezeigt werden. Natürliche Retentionsräume müssen nicht nur im Eferdinger Becken erhalten bleiben. Dies gilt für den ganzen Einzugsbereich der Donau in Österreich und Bayern.

13 13 2. Vorschläge für Schutzmaßnahmen für das Ortsgebiet der Marktgemeinde Ottensheim 2.1. Hintergrund Im August 2002 und zuletzt im Juni 2013 war das Gemeindegebiet von Ottensheim durch Hochwässer der Donau massiv betroffen. Waren es im Jahr 2002 in erster Linie die Häuser entlang der oberen und unteren Donaulände so betraf es 2013 aufgrund der größeren Wassermenge auch noch Teile Höfleins und Objekte entlang des Bleicherbaches. Zudem führte der hohe Wasserstand zu kritischen Wasserdurchtritten entlang des Rodlbegleitdammes zwischen Schloßberg und der Höfleiner Anhöhe. Aufgrund des Rückstaus in der Ortskanalisation kam es außerdem zu zahlreichen Überflutungen von Hauskellern oder teilweise auch Flutungen von Geländetiefpunkten im Ortsgebiet Schutzkonzept Das künftige Schutzkonzept soll aus mehreren tragenden Säulen bestehenden. So gilt es in erster Linie durch technische Lösungen die aktuelle Bedrohungslage zu entschärfen und einen ausreichenden Schutz vor Hochwässern aufzubauen (aktiver Hochwasserschutz). Daneben ist es aber auch von Bedeutung, künftig das Bewusstsein für die Hochwasserproblematik in der Bevölkerung (und bei den involvierten Einsatzkräften) zu schärfen und entsprechende Aufklärungsarbeit für Vorbeugemaßnahmen sowie dem richtigen Verhalten bei Hochwasser zu leisten (vorbeugender Hochwasserschutz). Abgerundet wird das Konzept durch passive Maßnahmen, wie zum Beispiel die Berücksichtigung der Hochwasserproblematik in der Flächenwidmung oder in Baugenehmigungsverfahren (siehe dazu entsprechendes Kapitel). Ebenso spricht sich die Marktgemeinde Ottensheim für die weitere Aufweitung und Renaturierung der Donau im Eferdinger Becken, zwecks Schaffung von Retentionsraum oder die Öffnung von ehemaligen Nebenarmen und Gräben als passive Schutzmaßnahmen aus (passiver Hochwasserschutz) 2.3. Schutzziel Die Marktgemeinde Ottensheim sieht es als ihre Aufgabe an, für und mit ihren betroffenen Bürgerinnen und Bürger einen möglichst umfangreichen Hochwasserschutz für die betroffenen Objekte im Gemeindegebiet anzustreben und zu realisieren. Diese Schutzmaßnahmen sollen integrierter Bestandteil des Gesamtkonzeptes des Hochwasserschutzes für das Eferdinger Becken sein. Als angestrebtes Schutzziel wird die Vermeidung von Hochwässern in der Größenordnung des Ereignisses von Anfang Juni 2013 angesehen. Diese Abflussmengen wurden in den letzten rund hundert Jahren bereits 3 mal (1899, 1954, 2013) beobachtet und gelten daher aus Sicht der Bevölkerung von Ottensheims als ein regelmäßig auftretendes Katastrophenszenario, welches unbedingt in seiner Auswirkung zu beschränken ist. Zusätzlich bestätigt wird diese Forderung durch den Umstand, dass wegen des Klimawandels künftig mit erhöhten Niederschlagsmengen zu rechnen ist. Aufgrund des geschlossen Siedlungsverbandes wird zudem eine Absiedelung von einzelnen Wohnobjekten als nicht zielführend angesehen. Vielmehr ist das Augenmerk auf eine Kombination von dauerhaften (festen) und mobilen Schutzeinrichtungen zu legen Technische Maßnahmen (aktiver Hochwasserschutz) Rahmenbedingungen für die Planungen Sämtliche Maßnahmen sind unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen zu realisieren: a) Bürgerbeteiligung Die Marktgemeinde Ottensheim steht für einen offenen Dialog mit den betroffenen Bürgern im Laufe des Planungsprozesses. Die Bürgerinnen und Bürger sind regelmäßig über den Stand der Arbeiten in Form von Informationsveranstaltungen und Berichten in der Gemeindezeitung zu informieren. Der Bürgerbeteiligungsprozess startet bereits mit Beginn der Planungsphase im Zuge derer den betroffenen Personen in einem Konzept die Überlegungen des Planers mitgeteilt werden und endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten in der Umsetzungsphase. b) Prinzip der Wirtschaftlichkeit Selbstverständlich sind sämtliche Schutzmaßnahmen unter dem Aspekt der technischen wie wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit zu planen. Dabei ist unbedingt auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit Wert zu legen, das heißt neben den einmaligen Errichtungskosten sind auch die Betriebs- und Instandhaltungskosten in der Gesamtkostenbetrachtung unbedingt zu berücksichtigen und möglichst gering zu halten.

14 14 c) Betriebssicherheit Der Betrieb künftiger Anlagen soll im Ablauf möglichst einfach und im Aufwand möglichst gering gehalten werden. Es gilt die Verfügbarkeit von Personal der Feuerwehr oder des Bauhofes ebenso zu berücksichtigen, wie die Zugänglichkeit von Hochwasserschutzanlagen oder die Lagerung von Einsatzmitteln (z.b. Dammbalken, mobile Pumpen). d) Berücksichtigung des Ortsbildes Als Marktgemeinde, welche sich einerseits ihrer historischen Bedeutung bewusst ist und andererseits den Sommertourismus (Stichwort: Donauradweg) zu ihren wichtigen Einnahmequellen zählt, legt Ottensheim auch Wert darauf, dass in sensiblen Bereichen bei der Suche nach Lösungen auf das Ortsbild Rücksicht zu nehmen ist. Es ist nicht im Sinne des öffentlichen Interesses, historische Häuserensembles dauerhaft hinter hohen Betonwänden verschwinden zu lassen. e) Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit Sämtliche Maßnahmen sollen unter dem Prinzip der Nachhaltigkeit geplant werden. Ein gewichtiges Augenmerk ist auf die Umweltverträglichkeit zu legen. Schwerwiegende Eingriffe in die Umwelt sind daher möglichst zu vermeiden oder -falls unausweichlich- entsprechend zu kompensieren Maßnahmenkatalog Im Folgenden wird ein Maßnahmenkonzept beschrieben, welches aus Sicht der Marktgemeinde Ottensheim einen ausreichenden Schutz vor Ereignissen vergleichbar jenem von Anfang Juni 2013 bieten soll. Das Konzept gilt als Richtschnur für die Planungen, ist in seinem Detailierungsgrad jedoch bewusst gering gehalten. Die tatsächlich zur Ausführung gelangenden Lösungen können aufgrund der in der Planungsphase zu gewinnenden genaueren Erkenntnisse letztendlich stellenweise abweichen. Sämtliche Höhen der Schutzanlagen orientieren sich an den beobachteten maximalen Wasserspiegellagen des Ereignisses vom Juni 2013 inklusive eines dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsfreibords. a) Sanierung des Rodlbegleitdammes zwischen Höflein und Schlossberg Der im Zuge des Hochwassers vom Juni 2013 in seinem inneren Aufbau als sehr kritisch erkannte Rodlbegleitdamm ist dringendst mit einer geeigneten Dichtung zu versehen. Diese Maßnahme hat aufgrund des hohen Gefährdungspotentials für das Siedlungsgebiet der Gemeinde höchste Priorität. Bei der Suche nach der geeigneten Sanierungslösung ist auch auf die Betriebs- und Wartungskosten zu achten. Langfristig in ihrem Betrieb teure Pumpwerke sind nach Möglichkeit zu vermeiden. In der Praxis des letzten Hochwasserereignisses hat sich gezeigt, dass der Dammanschlussbereich beim Bauhof aufgrund der beruhigten Strömungsverhältnisse und der guten Zugänglichkeit ein wichtiger Aufsetzpunkt für die Arbeitsboote der örtlichen Feuerwehren ist. Um das Aussetzen der Boote künftig sicherer und materialschonender zu gestalten, ist der Bau einer Bootsrampe in diesem Bereich erforderlich. Dammsanierung mit Einbringung einer Dichtschürze.

15 15 b) Mobiler Hochwasserschutz an der oberen Donaulände Aus Gründen des Ortbildes sollen die Schutzmaßnahmen an der oberen Donaulände ausschließlich mobilen Charakter (mobile Tafeln vor Gebäudeöffnungen, Garagenbalken, Dammbalkenwände, etc.) aufweisen. Neben mobilen Einrichtungen wird seitens der Feuerwehr Ottensheim die Anhebung der Straße zwischen altem Bootshaus und dem Objekt Donaulände 23 (Weissenböck) als sinnvoll angesehen. Durch diese Hebung der Fahrfläche wäre die Zugänglichkeit für die Einsatzkräfte bei Hochwasserereignissen bereits größerer Häufigkeit gegeben. c) Teilmobiler Hochwasserschutz an der unteren Donaulände Der Bereich ab dem Lokal Donauhof bis zur Anhöhe des mittleren Fußballtrainingsfeldes (Käfig) wird mit einer Kombination aus mobilen Elementen und festen Schutzeinrichtungen zu sichern sein. Um den Personaleinsatz beim Aufbau möglichst gering zu halten, ist der Einsatz von mobilen Einrichtungen auf den Bereich mit beengten Platzverhältnissen zu reduzieren. Im Bereich des derzeitigen Fußballfeldes sind aufgrund der räumlichen Möglichkeiten auch feste Schutzmaßnahmen überlegenswert. Die Linienführung der Hochwasserschutzeinrichtung hat sich am Treppelweg zu orientieren und hat auch die Grünund Freizeitanlagen zu umfassen, um künftig die kostenintensiven Räumungen von Sedimentablagerungen auf diesen Flächen hintanzustellen. Die gesamte Anlage an der Donaulände würde nicht nur die unmittelbar an der Donaulände gelegenen Objekte schützen, sondern ihre Wirkung auch für die dahinter liegende Lederergasse oder das Sägewerk Campestrini entfalten. Teilmobiler Hochwasserschutz. Hier z.b. ein Dammbalkentor. d) Sicherung des Rückstaubereiches Bleicherbach bis zur B127 Zur Vermeidung der Gefährdung der Objekte am Bleicherbach durch Rückstau des Donauhochwassers sind technische Maßnahmen unerlässlich. Neben der möglichen Errichtung von Begleitdämmen und mauern gilt es auch, die Möglichkeit einer Bachumlegung oder die Schaffung eines Bypasses mittels Druckrohres (samt Sperrbauwerk an der Donaumündung) in die Planungsüberlegungen einzubeziehen. Aufwändige Pumpwerklösungen werden seitens der Marktgemeinde Ottensheim nur als letzte Möglichkeit angesehen.

16 16 e) Hochwasserschutz Höflein Das Ortsgebiet von Höflein bedarf eines linearen, ausreichend hohen Schutzsystems (Mauern, Dämme), deren Linienführung sich an den nach 2002 errichteten - jedoch für Donauhochwässer zu niedrigen - Schutzeinrichtungen vor Rodlhochwasser orientieren soll. In weiterer Folge soll der Hochwasserschutz entlang des Teichnerbaches verlaufen und an die bestehende Ufermauer bei der Fa. Watzinger anschließen. Die verbleibende Öffnung in der Aschacher Bundesstraße ist im Bedarfsfall mittels Dammbalkenelementen, zu verschließen. Aufgrund des geschlossenen Siedlungsgebietes und der vergleichsweise geringen Einstauhöhe ist die Absiedelung einzelner Objekte nicht zielführend und erscheint aus heutiger Sicht in jedem Fall die teurere Lösung zu sein. f) Hochwasserschutz Gewerbepark Der bestehende Gewerbepark an der Grenze zur Marktgemeinde Walding soll mit einem ausreichend hohen Ringdamm geschützt werden. g) Adaptierung der Abwasserentsorgung an die HW-Situation Der behinderte Kanalablauf infolge Rückstaus der Donau im Hochwasserfall in das örtliche Kanalsystem ist künftig zu verbessern. Ebenso ist zusätzliches Eintreten von Hochwasser in das Kanalsystem über die Straßenschächte (z.b. Donaulände) mittels Schiebereinrichtungen zu unterbinden. Das im Ortsbereich anfallende Abwasser und Oberflächenwasser ist aus dem Siedlungsbereich zu entsorgen. Es ist daher die Möglichkeit der Errichtung einer Hebeanlage (Schnecke, Pumpe) zwecks Übergabe in die Donau zu prüfen. Sämtlichen privaten Hausanschlüssen ist der Selbstschutz durch Rückstaueinrichtungen nahe zu legen. 2.5 Vorbeugender Hochwasserschutz Neben aktiven Maßnahmen strebt die Marktgemeinde Ottensheim eine bewusste Aufklärung der Bevölkerung über das Hochwasserrisiko und mögliche Vorbeugemaßnahmen an. Dies soll in erster Linie mit folgenden Maßnahmen erreicht werden: - Informationsbroschüre über Vorbeugemaßnahmen (Sicherung gegen Kanalrückstau, bewusste Nutzung von gefährdeten Räumen, ), Verhalten im Hochwasserfall (Schutzmaßnahmen, Prioritätenliste für Evakuierung, Nachbarschaftshilfe, ) - Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für das Gefahrenpotential durch Sichtbarmachen berechneter Überflutungshöhen (HW30, HW100, HW300) an markanten Punkten im Ort oder direkt an den einzelnen Wohnobjekten auch für den Fall des Rückstaus über das Kanalnetz. In jedem Fall ist ein Bezug zu einem für alle Betroffenen zugängigen Pegel herzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt in der Vorbeugungsstrategie soll künftig in der bewussten Vorbereitung auf das Katastrophenszenario liegen: - Regelmäßige Wartung der Hochwasserschutzanlagen (Betriebsbuch) - Erstellung eines Katastrophenschutzplanes für den Hochwasserfall - Regelmäßige Katastrophenschutzübung mit Schwerpunkt auf den Betrieb der künftigen Hochwasserschutzanlagen (z.b. Einsetzen der mobilen Elemente, )

17 Projekt Hochwasser 2013_4 Juni 2014_Layout :51 Seite Baurecht und Raumordnung Baurechtliche Bestimmungen in Verbindung mit Hochwasser Prinzipiell sind Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden nach den Bestimmungen des 47 Oö. Bautechnikgesetz 2013 innerhalb des 100-jährlichen Hochwasserabflussbereiches sowie in der roten oder gelben Gefahrenzone im Sinn forst- oder wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes hochwassergeschützt zu planen und auszuführen. Diese hochwassergeschützte Gestaltung bedeutet, dass der Baukörper gegenüber dem Untergrund abgedichtet oder eine aufgeständerte Bauweise gewählt wird, Gebäudeöffnungen abgedichtet und gegen Wassereintritt geschützt werden, das Gebäude aus wasserbeständigen Baustoffen und auftriebssicher ausgeführt wird, die Fußbodenoberkante von Wohnräumen mindestens 20 cm über dem Niveau des 100-jährlichen Hochwassers liegt und Räume, die zur Lagerung wassergefährdender Stoffe bestimmt sind, so ausgeführt werden, dass ein Austritt der gelagerten Stoffe verhindert wird. Dies gilt auch für Bereiche (Restrisikobereiche), die auf Grund technischer Hochwasserschutz maßnahmen nicht mehr in 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich liegen. Raumordnungsrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit Hochwasser Im Eferdinger Becken wurden Bereiche ausgewiesen, in denen ein technischer Hochwasserschutz nicht realisiert werden kann (gelbe Zonen = Absiedelungsbereiche) und Bereiche, in denen die Realisierbarkeit von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen in Form eines Generellen Projektes bis Ende 2015 geprüft wird (violette Zone = HQ100-Abflussgebiet).

18 18 Die Gemeinden im Eferdinger Becken wurden von der Abteilung Raumordnung des Amtes der Oö. Landesregierung aufgefordert, innerhalb der ausgewiesenen HQ100-Abflussbereiche (violette Zonen) Neuplanungsgebiete gemäß 45 Oö. Bauordnung 1994 zu erlassen, um bauliche Maßnahmen in diesen Zonen hintanzuhalten. Mit der Verordnung des Neuplanungsgebietes sollen einerseits Entwicklungen, aus denen Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde bzw. den Behörden abgeleitet werden könnten, sowie andererseits Bauführungen unterbunden werden, welche zu einer nicht unerheblichen Verminderung der Förderungsmöglichkeiten führen könnten. Durch das Neuplanungsgebiet werden Entscheidungen in Raumordnungs- und Baurechtsverfahren bis zum Anschluss des Generellen Projektes für das Eferdinger Becken bis Ende 2015 ausgesetzt. Ein Neuplanungsgebiet bedeutet in der Praxis erhebliche Einschränkungen für Bauvorhaben und Umwidmungen für den in der Verordnung festgelegten Bereich. Diese Verordnung hat zwei Jahre Gültigkeit und kann zwei Mal um weitere zwei Jahre verlängert werden. Aktive Hochwasserschutzmaßnahmen, wie mobile Elemente und Dämme können nur für Objekte gefördert werden, die vor dem 1. Juli 1990 baubehördlich bewilligt wurden.

19 19 4. Generelle Informationen zur Hochwassergefahr Mit der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos im Zuge der ersten Arbeitsschritte zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgte die Ausweisung von Risikogebieten (APSFR: Gebiet mit potentiellen signifikanten Hochwasserrisiko) im Eferdinger Becken. Für den Bereich Ottensheim mit Nebengerinnen wurde das APSFR mit der Nummer 4006 ausgewiesen EU-Hochwasserrichtlinie Die EU-Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) trat am in Kraft und wurde mit der Novelle zum WRG im Jahre 2011 (BGBl. I Nr. 14/2011) in Österreich rechtlich umgesetzt. Übergeordnetes Ziel ist es, durch eine Abfolge von Planungen und Maßnahmen die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Kulturgüter, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden, zu reduzieren und zu begrenzen. Die EU-HWRL wird in drei Bearbeitungsschritten - zyklisch alle 6 Jahre - umgesetzt: 1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos inklusive der Ausweisung der Risikogebiete (APSFR) 2. Hochwassergefahren- und Risikokarten 3. Hochwasserrisikomanagementpläne Der erste Schritt der Umsetzung, die Ausweisung von Risikogebieten, gibt die räumliche Abgrenzung der weiteren Bearbeitung vor. So sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie die Hochwasserrisikomanagementpläne für zumindest diese abgegrenzten Risikogebiete zu erstellen. Hochwassergefahren wurden für die Szenarien niedriger (HQ300 oder Extremereignis), mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ30) ermittelt. Sie umfassen die Ausweisung von Überflutungsflächen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten und werden im Maßstab 1: dargestellt. Die Karten wurden möglichst flächendeckend und auf Grundlage der genauesten vorhandenen Daten erstellt. Die Datengüte wurde durch eine unterschiedliche Darstellung der Karteninhalte (Farbgebung und Schraffur) ausgewiesen. Die wesentlichen Aussagen der Hochwasserrisikokarten - Zielgruppe ist die breite Öffentlichkeit - beziehen sich auf: ungefähre Anzahl der betroffenen Bevölkerung, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, Anlagen, die im Überflutungsfall umweltgefährdend wirken können, Gebiete, in denen Hochwasser mit hohem Feststoffhaushalt oder murartigen Ereignissen auftreten können und Informationen über potenzielle Verschmutzungsquellen. Die Kartenwerke werden der breiten Bevölkerung über ein Web-GIS zur Verfügung gestellt. Sie bilden die Grundlage zur Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne (3. Schritt zur Umsetzung der EU-HWRL), finden Anwendung als Planungsinstrument und leisten einen nennenswerten Beitrag zur Risikokommunikation. Die Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung, sowie den Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten sind Bestandteile der Hochwasserrisikomanagementpläne. Sie zeigen somit den Handlungsbedarf auf, ermöglichen die Abschätzung von Maßnahmenwirkungen und dienen in weiterer Folge als Möglichkeit zur Erfolgsevaluierung. So kann man die für den nächsten Zyklus erstellten Kartenwerke mit den aktuellen verschneiden und Aussagen zur Risikoreduktion treffen Gefahren- und Risikokarten: Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung und der Wildbach- und Lawinenverbauung. Bundeswasserbauverwaltung sowie Wildbach- und Lawinenverbauung stellen für besonders gefährdete Gewässerabschnitte Gefahrenzonenpläne zur Verfügung. Diese können auf den Gemeindeämtern eingesehen werden. Gefahrenzonenpläne basieren auf computergestützten Simulationen und finden Eingang in die Flächenwidmungspläne der Gemeinden. WISA (Wasserinformationssystem Austria) Web-GIS: Überflutungsflächen, Risikokarte HQ300/extrem, fixe Zoomstufen, max. 1: Papierkarten: 1:25.000, A3, alle Themen, alle Szenarien, Download (Überflutungsflächen, Wassertiefen, Fließgeschwindigkeit, Hochwasserrisiko)

20 10 jährig wasserführend. Dieser "Basisabfluss" der Fließgewässer unter- 20 der einem 4. Eigenvorsorge und Restrisiko liegt nur den natürlichen, jahreszeitlichen Schwankungen. auch cheng Restrisiko HORA (Digitale Gefahrenlandkarte Österreichs): Kurz gefasst: verzö Ein absoluter Hochwasserschutz für Hochwasser entsteht dann, wenn Auf Eigenvorsorge achten! Schon Hoch das Die theoretisch Kartendarstellungen mögliche Hochwasseturgefahren kann nicht erzielt wie ein Hochwasser, werden. Niederschlagsereignis Nach Erdbeben, Sturm, Hagel in Dauer und Schnee. Weiters sind auch aktuelle Wetterwar- dienen der Erstinformation über mögliche Gefährdungen beim Grundstückskauf, durch verschiedene bei der Planung, beim Bau oder bei der Sanie- Na- zume nungen für Hochwasser, Hagel und Starkregenereignisse, Erdbeben etc. abrufbar. den einschlägigen und/oder Richtlinien wird rung von Gebäuden kann engagierte Eigenvorsorge möglichen Hoch- Intensität ein normales hochs ehyd (Hydrographie Österreich): daher der Hochwasserschutz für Ereignis übertrifft, Schneeschmelze Für den wasserschäden Ablauf einer wirksam Hochwasserwelle ist die Größe des Einzugsge- Hoch vorbeugen. wese Siedlungsgebiete bzw. höherwertig (Messstellen der eintritt Hydrographie oder Österreich) sogar beides gemeinsam. Abweichungen zielle genutzte Bereiche auf das HQ 100 Die Karte zeigt, wo die Hydrographie Restrisiko. Österreichs Hundertprozentige die wesentlichen Komponenten Die Erfahrung des Wasserkreislaufes lehrt: Hundertprozentige beobachtet. Sicherheit Ausgewählte vor den Gefah- Daten- ausgelegt, wobei Niederschlag, Abfluss sowie unterirdisches Sicherheit Wasser vor Hochwasserschäden einschließlich Quellenaufgrunsätze werden lokaler für Gegebenheiten viele Jahre -bis zum # ( aktuellen!,* ',) (. -! Hydrographischen, * & '!, / ' ' ( *,Jahrbuch- * ren zum des Hochwassers Download angeboten. gibt es nicht. hinau möglich sind. Dadurch ist der Schutz / * ), ) ) * ),) /. - # * * ) Viele Risikofaktoren eines Hochwasserschutzsystems sind nicht im Zusa vor Hochwasserereignissen gewährleistet, die gemäß der statistischen Komponenten wie Hochwasserrückhalteräumen und technischen liches Versagen kann nie ausge- Detail vorhersehbar. Auch mensch- wass Wahrscheinlichkeit Niederschlag als Schnee im Durchschnitt hochs schlossen werden. Bauwerken (z.b. Dämme und Rückhaltebecken). Unterstützend dazu einmal in hundert Jahren auftreten; - Von was aber nicht bedeutet, dass 100- Ein Mindestmaß an Vorsicht und Speicherung kommen verschiedene mögli Niederschlag Handlungsabläufe und Vorgangsweisen, die stets angebracht. als Regen persönlicher Vorsorge ist daher jährliche als Ereignisse Schnee nicht auch häufiger auftreten oder hinsichtlich ihrer Pflanzenverdunstung übera zur Abwehr der Gefahren konzipiert Abflusswassermengen übertroffen Speicherung erreic und durch festgelegt Benetzung wurden wie z.b. Notfallpläne oder Einsatzpläne der Kat- werden können, wie gerade die licher Vorsorge im Hinblick auf eine könne jüngste Vergangenheit gezeigt hat. mögliche Gefährdung durch Hochwasser unumgänglich ist. astrophenschutzeinrichtungen. Verdunstung Treten also Hochwässer auf, die das Trotz verantwortungsbewusstem Bemessungsereignis übersteigen, Umgang mit dem Hochwasserschutzsystem kann ein (Teil-)Versa-abfluss (Graben, Oberflächen- Abfluss muss auch in geschützten Bereichen mit Überflutungen gerechnet Bach, gen niemals ausgeschlossen werden: Dammbruch, Verklausungen, Fluss) Versickerung werden. Auch "hinter dem Damm" besteht also ein Risiko der Überflutung. HW Speicherung aber im letztlich Boden auch menschliches Zwischenabfluss Versagen können unter ungünstigen Abflu MW und G Umständen dazu führen, dass trotz Grundwasserabfluss Versagensrisiko Grundwasser Niede Schutzmaßnahmen Überflutungen Risikofaktor Verklausung. Wenn Hoch auftreten. Für das "Leben hinter HW... dem Hochwasser % MW... *,+ mittlerer * ), Abfluss. -im & Jahresdurchschnitt ' ', )! *, Ein System zum Schutz vor Überflutungen besteht aus natürlichen / ' ' * # * / -,'. - & / # /! ( #, ' (! * ) * ),* ( ) * ) # * ), / ) ),' (. -,+ ( *,. - Abflussbildung. Bewuchs, Boden und Gelände können Damm" einen bedeutet Teil des dies, Niederschlages dass ein Mindestmaß an Vorsicht und speichern und so Hochwasser vermeiden helfen. persön- 6 MW... Mittelwasser HQ 1... jährliches Hochwasser HQ jährliches Hochwasser Bemessungshochwasser. Bemessungshochwasser. Nach den 0 /. einschlägigen -,+ * ),* ( ) '. - Richtlinien & % # ( # * )," wird (. -! & für ( ) ( * Hochwasserschutzmaßnahmen ), ( +,,. - / ' ' * '. das - HQ100! / als ) / - Bemessungshochwasser & ', * * ' angesetzt, ' ) # ' - also. - jenes / ' ' * Ereignis,,/ ) # * ' das *! durchschnittlich!,/ & ', * ) * ', nur einmal * ( # ) ( ' in,+ 100 / ',+ Jahren. - auftritt. '. - ) (!! & (. -,),* ( ) / &,( ),, / - * ),/! (!! * ),+ / ', /

21 21 5. Möglichkeiten zur Eigenvorsorge 5.1. Einholen von Informationen über die Hochwassergefährdung Ihrer Liegenschaft Überflutungsgefahr ist eine Standorteigenschaft, die bei der Nutzung angemessen berücksichtigt werden muss. Am Gemeindeamt ersichtlich: Für das Eferdinger Becken existiert eine Abflussuntersuchung, aus der für den Bereich Ihrer Liegenschaft für verschiedene Jährlichkeiten von Hochwässern Wasserstandshöhen und Fließgeschwindigkeiten ersichtlich sind. Gefahrenzonenpläne Einsicht in die Gefahren- und Risikokarten des WISA (Wasserinformationssystem Austria des Lebensministeriums). Einsicht in HORA (Digitale Gefahrenlandkarte Österreichs) Einholen von Informationen über prognostizierte Wasserstände: Künftig werden im Hochwasserfall Wasserstandsprognosen halbstündlich im Radio veröffentlicht. Der Hydrographische Dienst des Landes OÖ und der OÖ. Zivilschutzverband bieten Ihnen dazu Informationsdienste an. Dazu sind Anmeldungen sowohl beim Hydrographischen Dienst des Landes OÖ als auch beim OÖ. Zivilschutzverband erforderlich Hydrographischer Dienst OÖ: Vom Hydrographischen Dienst des Landes OÖ werden nachstehende Dienste angeboten:

22 Newsletter Hochwasserbericht des Landes Oberösterreich: Anmeldung erforderlich! Jede angemeldete Person erhält nach Anmeldung auf der Internetseite des Hydrographischen Dienstes im Hochwasserfall regelmäßig Informationen über Vorhersagen, Tendenzen und Wasserstände oberösterreichischer Flüsse unmittelbar nach Fertigstellung eines neuen Hochwasserberichtes. Dieser Service ist kostenlos Zivilschutz SMS Anmelden ist ganz leicht: 1. Anmelden unter: 2. Button Zivilschutz-SMS anklicken 3. Alle Felder ausfüllen und absenden. Die Registrierung für Bürger ohne -Adresse ist am Gemeindeamt möglich! Die Gemeinde kann: Wichtige Informationen bei Katastrophen, Notsituationen oder besonderen Ereignissen per SMS verschicken SMS gleichzeitig an alle Bürger senden (1.000 SMS/Sekunde) Die gemeldeten Gemeindebürger nach Regionen, Ortschaften oder auch Straßenzügen gruppieren Die SMS-Teilnehmer auch nach Personengruppen wie Gemeinderäte, Landwirte oder Einsatzorganisationen einteilen. Das SMS ist jederzeit lesbar. Sie können es unkompliziert an Angehörige und Freunde weiterleiten! Bis zu 160 Zeichen lang kann ein solches SMS sein Einholen von Informationen über die Lamellenprognosen in Ihrem Bereich: Vom Land OÖ werden künftig sogenannte Lamellenprognosen für das Eferdinger Becken erstellt. Hier werden für die Abflussbereich Wasserstände auf Grund von aktuellen Pegelständen bekanntgegeben Bauliche Vorkehrungen: Örtliche Grundwassersituation beachten. Temporäre Verschlüsse für Tür- und Fensteröffnungen. Auftriebssicherung für Öltanks. Rückstauklappen oder Hebeanlagen bei Abwasserleitungen. Wasserdichte Bauausführung bei der Kellererrichtung (Weiße Wanne) Persönliche Vorbereitung: Haushalte in überflutungsgefährdeten Gebieten sollten einen "persönlichen Alarmplan" erstellen. Darin sollten allgemeine Verhaltensregeln festgelegt und Aufgaben verteilt werden: z.b. Wer führt das KFZ aus dem Gefahrenbereich? usw. Besondere Bedeutung kommt auch der Kommunikation zu: Wer ist wo und wie erreichbar? Vor allem Kindern muss genau erklärt werden, wo sie hingehen können, falls ihr Haus auf Grund einer Überflutung nicht mehr erreichbar ist.

23 23 6. Generelle Aussagen zu Hochwässern: 6.1. Gründe für die Erhöhung des Schadenspotentials: Intensivierte Nutzung in Abflussräumen Gründe - Siedlungsentwicklung in hochwassergefährdeten Zonen - Niedrige Grundstückspreise in ufernahen Zonen - Mangelnde Information über die Hochwassergefahr Auswirkungen - Erhöhung des Schadenspotentials - Verlust von Retentionsflächen Lösungsansätze - Keine Ausweisung von Bauland in hochwassergefährdeten Zonen - Bauliche Auflagen, keine höherwertige Nutzung im Keller- und Erdgeschoßbereich auch in Restrisiko gebieten (hinter dem Damm) - Keine hochwertige Infrastruktur in hochwassergefährdeten Gebieten (Feuerwehr, Bauhof, Schulen etc.) - Freihalten von Abflussräumen wegen Verklausungsgefahr (Siloballen etc.) Verbauung hinter den Dämmen - Dämme bieten keinen absoluten Schutz - Dämme reduzieren die Überflutungshäufigkeiten, ein Risiko besteht weiterhin durch Dammversagen oder Dammbruch - Erhöhung des Schadenspotentials im Restrisikobereich durch höherwertigere Nutzungen Verlust von Retentionsraum Gründe: - Erhöhter Siedlungsdruck - Begradigung von Flussläufen - Einengung durch technische Hochwasserschutzbauten Folgen: - Höhere Fließgeschwindigkeiten - Verschärfung der Hochwasserspitzen Lösungsansätze: - Freihalten von potentiellen Retentionsräumen - Kompensationsmaßnahmen bei Retentionsraumverlusten

24 24 Kommunikationsmängel der Planungsträger Verstärkte Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Interessen in der Raumplanung ist notwendig! - Verschiedene Planungsgrundlagen werden verwendet - Verschiedene Interessensschwerpunkte Lösungsstrategien: - Regionalprogramme nach Wasserrechtsgesetz - Sachraumordnungsprogramme - Information, Schulung und Bewusstseinsbildung auf Gemeindeebene - Bauvorschriften im Sinne des hochwassersicheren Bauens - Abstimmung der Örtlichen Entwicklungskonzepte mit wasserwirtschaftlichen Interessen - Einzugsgebietsbezogene Planungen Lagerung gefährlicher Substanzen in HW-gefährdeten Gebieten Durch die Lagerung von gefährlichen Substanzen und die Situierung von Ölheizungen in Risiko- und Restrisikogebieten erhöht sich das Schadenspotential deutlich. Folgen: - Nachteile für Ökosysteme, Gewässer, Grundwasser und Boden Lösungsansätze: - Auftriebssicherungen - Rückstauklappen - Dichte Auffangwannen - Keine Lagerung von gefährlichen Substanzen in Überflutungsgebieten 6.2.Was trägt zur Verringerung des Schadenspotentials bei? Prüfung der Baulandeignung der Grundstücke durch die Behörden, wie gesetzlich vorgesehen - Bei der Umwidmung, Bauplatzerklärung und im Baubewilligungsverfahren Gefahrenzonenplanung - Die ist das Kernelement der Risikoreduktion und Kommunikation Integration des Hochwasserschutzes in die Raumplanung - Absicherung natürlicher Retentionsräume - Ausweisung von Hochwasserabflussgebieten - Risikodialog für vorbeugende Schutzmaßnahmen - Vermeidung der Abflussverschärfung - Vermeidung der Erhöhung des Schadenspotentials durch Verbauungsmaßnahmen Erhöhtes Bewusstsein - Verbesserte Vorsorgemaßnahmen - Bessere Information über Hochwassergefahren (Land OÖ/Hydro, Zivilschutz-SMS,HORA, WISA, EHyd) - Sensibilisierung für Hochwasserrisiken - Erhöhtes Bewusstsein als Basis der Eigenvorsorge - Information: Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser = Risikokommunikation Objektbezogene Maßnahmen: - Auch hinter Schutzmaßnahmen besteht Überflutungsgefahr - Temporäre Verschlüsse für Tür- und Fensteröffnungen

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