TÄTIGKEITSBERICHT 2006

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1 TÄTIGKEITSBERICHT 2006 INHALTSVERZEICHNIS I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES GEMEINDEFINANZIERUNG Seite Endgültige Zuweisungen für das Jahr 2006 Seite Zuweisungen für 2007 Seite Der Ausgleichsfonds Seite Zuschüsse für Darlehen Seite Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Seite Landesstabilitätspakt Seite Einsparungen im Personalbereich Seite RAT DER GEMEINDEN Seite GEMEINDEVERWALTER Seite Amtsentschädigungen Seite Pensionsversicherung Seite Aufhebung der Mandatsbeschränkung Seite ARBEITSGRUPPEN Seite Lokalfinanzen Seite Kinderbetreuung Seite Jugend Seite Brennerbahnausschuss Seite MÜLLVERBRENNUNGSOFEN Seite KINDERGARTEN Seite 25

2 7. GESETZE UND VERORDNUNGEN Seite Urbanistikgesetz Seite Neuregelung der Gewerbegebiete Seite Wohnbaugesetz Seite Gesetz über Zeitpolitik Seite Geringfügige Änderungen am Gemeindewahlgesetz Seite Durchführungsverordnung im Bereich Gewässerschutz Seite WEITERE INITIATIVEN Seite Vertragsverhandlungen Seite Lokale und Anlagen für außerschulische Tätigkeiten Seite Rechtsstand der Gemeindesekretäre Seite Sozialwesen Seite Überarbeitung der Schulbaurichtlinien Seite Erhöhung der Aufenthaltsabgabe Seite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Seite Gemeindearchive Seite AUSSPRACHEN MIT MITGLIEDERN DER LANDESREGIERUNG Seite KONTAKTE MIT PARLAMENTARIERN Seite VERSCHIEDENE AUSSPRACHEN Seite KONTAKTE ZU ANDEREN GEMEINDEVERBÄNDEN Seite TÄTIGKEITEN IN KOMMISSIONEN, KOMITEES UND ARBEITSGRUPPEN Seite 49

3 II. DIENSTE 14. BERATUNG Seite Informationen und Anwendungshilfen Seite Projekte Seite EDV-unterstützte Protokoll- und Dokumentenverwaltung Seite Einführung von E-Government-Diensten Seite Gebäudemanagement Seite ARBEITSRECHT UND ZENTRALE LOHNVERRECHNUNG Seite VERWALTUNGSSCHULE Seite DATENVERARBEITUNG Seite Tätigkeiten der EDV-Abteilung Seite Weitere Initiativen Seite EDV-Kontaktkomitee und Arbeitsgruppen Seite Südtiroler Informatik AG Seite 69 III. VERBANDSNOTIZEN a) Organe des Gemeindenverbandes Seite 72 b) Rat der Gemeinden Seite 73 c) Neuwahl Lokalfinanzkommission Seite 73 d) Organe des Konsortiums der Gemeinden für das Wassereinzugsgebiet der Etsch Seite 74 e) Ehrenring- und Ehrenzeichenträger Seite 76

4 I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES 2006

5 1. GEMEINDEFINANZIERUNG 1.1 Endgültige Zuweisungen für das Jahr 2006 Für die Gemeindefinanzierung 2006 wurden im Landeshaushalt zunächst ,00 Euro bereitgestellt. Mit der Zusatzvereinbarung konnten weitere ,00 Euro eingesetzt werden, wodurch den Gemeinden 2006 ein Gesamtbetrag von ,00 Euro zugewiesen wurde. Mit der Zusatzvereinbarung wurden außerdem die nicht verwendeten ,05 Euro vom Fonds Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten umgebucht. Im Jahr 2006 wurden nämlich die Zuweisungen für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit nur von einigen Gemeinden in Anspruch genommen; insgesamt wurden hierfür ,00 Euro zugewiesen. Mit den Geldmitteln der Zusatzvereinbarung von insgesamt ,05 Euro wurden demnach einerseits zusätzliche Beträge für die Instandhaltung der übergemeindlichen Fahrradwege, die Finanzierung von Umbau- und Anpassungsarbeiten von Schulbauten, für den Bau von Fahrradwegen und zur Amortisierung von Darlehen zur Verfügung gestellt. Andererseits wurde damit der Investitionsfonds aufgestockt. Aufgrund einer entsprechenden Änderung des Artikels 7, Absatz 3 des L.G. Nr. 36/1976 durch das L.G. Nr. 13/2005 wurden mit derselben Zusatzvereinbarung - zwecks Aufteilung des im Landeshaushalt für 2006 vorgesehenen Betrages für die Führung von Kindergärten von Euro ,00 - erstmals die Kriterien festgelegt. Im Sinne einer einfachen Handhabung wurde die Hälfte aufgrund der Anzahl der Kindergartenkinder und der Rest aufgrund der Anzahl der Kindergartensektionen zugewiesen. Die Gemeinden erhielten somit Euro 2.042,73 für jede Kindergartensektion und Euro 101,54 für jedes Kindergartenkind. 1.2 Zuweisungen für 2007 Die entsprechende Vereinbarung für 2007 ist am 12. Dezember 2006 unterzeichnet worden. Die Anwendung des 13,5%-Schlüssels ergibt im Jahr 2007 die Gesamtsumme von ,00 Euro für die Gemeindenfinanzierung. In Bezug auf die Pro-Kopfquoten für 2007 hat Landeshauptmann Luis Durnwalder einer Erhöhung zugestimmt. 5

6 Die Vereinbarung für das Jahr 2007 sieht demnach folgende Zuweisungen vor: Die Pro-Kopfquoten der Gemeinden im Jahr 2007 sind jene des Jahres 2006, erhöht um 10,00 Euro für Gemeinden bis Einwohner und um 12,00 Euro für Gemeinden über Einwohner, und betragen: für Gemeinden bis Einwohner für Gemeinden von bis Einwohner für Gemeinden über Einwohner 444,00 Euro 483,00 Euro 591,00 Euro Der Gemeinde Bozen wurde im Sinne von Art. 43 des L.G. Nr. 19/2001 für die Verwaltungsaufgaben, die sie für die aufgelöste Bezirksgemeinschaft ausübt, der Betrag von ,00 Euro zugewiesen. Die Koppelung der Pro-Kopfzuweisungen mit der Deckung einiger Dienste wurde bestätigt. Ebenso bestätigt wurde für das Haushaltsjahr 2007 der Deckungssatz von 90% für den Wasser-, Abwasser- und Müllabfuhrdienst und die Bestimmung, dass bei Nichterreichung des Deckungssatzes im nächsten Jahr Kürzungen der Pro- Kopfzuweisungen zur Anwendung kommen. Für die Bezirksgemeinschaften wurde der Fixbetrag von ,00 Euro bestätigt und die Pro-Kopfquote von 4,50 Euro auf 4,60 Euro erhöht, die zur Abdeckung der laufenden Ausgaben dienen. Für Investitionen werden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt; davon entfallen ,00 Euro auf das 27er-Gesetz und ,00 Euro auf das Schulbautengesetz. Außerdem werden ,12 Euro zur Finanzierung des Baus von übergemeindlichen Fahrradwegen eingesetzt. Das Verfahren für die Gewährung der Finanzmittel für den Bau der Fahrradwege im Ausmaß von 60% aus dem Landeshaushalt und im Ausmaß von 40% aus dem Lokalfinanzfonds wurde beibehalten. Mit den Geldern werden auch heuer die Errichtung von Rastplätzen auf Fahrradwegen bzw. die Beschilderung der Fahrradwege finanziert. Für die Betreibung und Instandhaltung der Fahrradwege wurden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt und die Regelung des Vorjahres bestätigt. 6

7 Als Ausgleich für die abgeschaffte Gemeindegewerbesteuer ICIAP wird unter den Gemeinden der Betrag von ,00 Euro als Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP aufgeteilt und zwar im Verhältnis zu den ICIAP-Einnahmen der Gemeinden im Jahre Der Ausgleichsfonds Der Ausgleichsfonds wurde gegenüber dem Vorjahr um ca ,00 Euro aufgestockt und mit ,00 Euro dotiert. Davon wurden ,05 Euro für Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten zwischen Gemeinden aufgrund von Vereinbarungen und ,05 Euro für Ausgleichszuweisungen und Sonderfinanzierungen eingesetzt. Die Regelung des Vorjahres wurde in Bezug auf die Ausgleichszuweisungen bestätigt und in Bezug auf die Sonderfinanzierungen durch die Auflistung der Begünstigten und der jeweils zustehenden Höchstbeträge präzisiert. Neu eingeführt wurde, dass im Jahr 2007 außerordentliche Sonderfinanzierungen von den Gemeinden bis Einwohner beantragt werden können, vorausgesetzt dass im Vorjahr Ausgaben getätigt wurden, welche die errechneten Durchschnittskosten nicht übersteigen. Die Regelung über die Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten wurde großteils bestätigt; folgende Änderungen wurden vorgenommen: die Dienste wurden taxativ aufgelistet, die Beträge, mit denen die Gemeinden rechnen können, festgeschrieben, die Aufteilungskriterien der Beträge unter den Gemeinden festgelegt und der Verfahrensablauf für die Zuweisungen insgesamt vereinfacht. Zudem wurden die Höchstgrenzen für die Zuweisungen neu definiert. 1.4 Zuschüsse für Darlehen ,00 Euro werden 2007 für die Amortisierung der Darlehen eingesetzt, die von den Gemeinden bei der staatlichen Depositenbank, beim regionalen Rotationsfonds oder bei anderen Kreditinstituten aufgenommen wurden bzw. werden. Die Zuschussregelung wurde für das Jahr 2007 neuen Rahmenbedingungen unterworfen und die Detailregelung teilweise geändert. Einerseits wurde für 2007 ein Gesamtdarlehensplafonds in der Höhe von Euro ,00 eingeführt, welcher folgendermaßen in einzelne Darlehensplafonds unterteilt worden ist: 7

8 Ordentliche Darlehen: ,00 Euro Begünstigte Darlehen: a) Alters-, Pflegeheime und Altenwohnungen ,00 Euro b) die übrigen finanzierbaren Vorhaben ,00 Euro (Trinkwasserleitungen und Kanalisierungen usw.) Darlehen für Schulbauten: ,00 Euro Andererseits wurde in der Folge das Verfahren für die Aufnahme von Darlehen dem finanziellen Rahmen folgendermaßen angepasst: Voraussetzung für die Gewährung des Zinszuschusses ist, dass auf Antrag der Gemeinde der Südtiroler Gemeindenverband die präventive Ermächtigung zur Darlehensaufnahme erteilt. Die Ermächtigungen werden in der Reihenfolge der zeitlichen Vorlage der Gesuche im Rahmen der festgelegten Plafonds erteilt. Für die ordentlichen Darlehen wurde die jährliche Nettobelastung der Gemeinde bei einem Darlehen mit 20-jähriger Laufzeit mit 5,50% bestätigt. Bei Darlehen mit 20-jähriger Laufzeit für den Bau von Wasserleitungen, Kanalisierungen, Alten- und Pflegeheimen und Altenwohnungen werden Zuschüsse in dem Ausmaß gewährt, dass für die Gemeinde eine jährliche Nettobelastung von 2,5% des Darlehensbetrages verbleibt (begünstigtes Darlehen). Die im Vorjahr vorgesehene Staffelung der Zuschüsse in Funktion des Verschuldungsgrades wurde für die begünstigten Darlehen abgeschafft. Lediglich bei Darlehen für Trink- und Abwasseranlagen wurden in Bezug auf die Zuschüsse Begrenzungen in Funktion der Höhe der ermittelten Trinkwasser- bzw. Abwassertarife der betroffenen Gemeinde in der Form eingeführt, dass das Darlehen begünstigt ist, wenn der ermittelte Tarif über dem Landesdurchschnitt liegt; liegt der ermittelte Tarif unter dem Landesdurchschnitt, ist das Darlehen für die Belange des Zinszuschusses als ordentliches Darlehen einzustufen. Bei Projekten in den Bereichen Wasser, Abwasser und Müllabfuhr wird für die Mehrwertsteuer weiterhin kein Zuschuss gewährt. Zur Finanzierung von höchstens 90% der Standardkosten gemäß Hauptprogramm für Schulbauten können als Alternative zum Schulbautengesetz (L.G. Nr. 21/1977) Darlehen zu vollen Lasten des Fonds für Darlehensamortisierung aufgenommen werden. Dafür stehen im Jahre 2007 ein Darlehensplafonds von ,00 Euro zur Verfügung, also Euro weniger als im Jahr Die Aufstockung der Gelder beim Schulbautengesetz (L.G. Nr. 21/1977) einerseits und die Reduzierung des Darlehensplafonds andererseits stellt eine Umschichtung dar, die zur Eindämmung der Verschuldung getroffen wurde. Die Gesuche für den Bau von Musikschulen und Kindergärten bleiben weiterhin vom Schulbautenprogramm ausgeschlossen. 8

9 1.5 Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Im Jahre 2006 haben die Südtiroler Gemeinden bei der Depositenbank und beim regionalen Rotationsfonds Darlehen in der Gesamtsumme von über ,00. Euro aufgenommen. Das sind rund ,00 Euro weniger als im Vorjahr. Mit den Darlehen wird nach wie vor in erster Linie der Bau von Wasserleitungen und Kanalisierungen finanziert. Darlehen sind aber auch für die Errichtung von sozialen Einrichtungen, von Sport oder Freizeitanlagen aufgenommen worden. Die Koordinierung und Weiterleitung der Darlehensgesuche an die Depositenbank wird über den Gemeindenverband auch für das Jahr 2007 mit einer entsprechenden Vereinbarung bestätigt. 1.6 Landesstabilitätspakt Während in Bezug auf die laufenden Ausgaben des Jahres 2006 zunächst die Gemeinden mit mehr als Einwohnern und die Bezirksgemeinschaften zu einer Nullrunde gegenüber 2005 verpflichtet worden sind, wurden in einem zweiten Moment mit der Zusatzvereinbarung vom auch die Gemeinden bis Einwohner dem Stabilitätspakt unterworfen und zwar mit der Verpflichtung, die laufenden Ausgaben im Jahr 2006 gegenüber 2005 um nicht mehr als 5% zu erhöhen. Die Berücksichtigung der Gemeinden bis Einwohner für die Belange des Stabilitätspaktes zielte darauf ab die Zielvorgaben der öffentlichen Finanzen stärker und effizienter zu verfolgen. Mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Gemeindenfinanzierung für 2007 wurde die Regelung von 2006 grundlegend reformiert und die Bezirksgemeinschaften wurden von dieser Regelung ausgeklammert. Die ausschließliche Berücksichtigung der Ausgabenseite ist der Berücksichtigung der Salden Ausgaben Einnahmen gewichen. Die neue Regelung wurde von vornherein längerfristig ausgerichtet und gilt für den Zeitraum Die Differenzen (Salden) zwischen den errechneten Einnahmen und Ausgaben dürfen sich in Gemeinden über Einwohnern vom Jahr 2006 auf das Jahr 2007 um die Höhe der vom ASTAT ermittelten Inflationsrate vermindern. In Gemeinden bis Einwohner ist hingegen eine Verminderung von höchstens 4% zulässig. Weiters wurde festgelegt, dass bei Feststellung von Verletzungen die 3. und 4. Rate der Pro- Kopfquote einbehalten werden, bis nicht ein geeigneter Sanierungsplan vorgelegt wird, mit welchem die Einhaltung der Kriterien erreicht wird. Letztlich wurde vereinbart, dass bei Übertragung von neuen Zuständigkeiten bzw. von neuen finanziellen Belastungen auf die 9

10 Gemeinden, die Zuweisung der entsprechenden Finanzmittel und die Regelung des Stabilitätspaktes neu zu verhandeln sind. 1.7 Einsparungen im Personalbereich Anfang Juni 2006 wurden für 2006 die Einsparungen im Personalbereich festgelegt, nachdem bis Ende Mai 2006 ein genereller Personalaufnahmestopp für alle Gebietskörperschaften Geltung hatte. Durch die Zusatzvereinbarung vom wurden die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften angehalten, 36,3 Stellen (Vollzeiteinheiten) im Jahr 2006 einzusparen, wobei höchstens die Hälfte der Einsparungen durch Streichung von freien Stellen aus dem Stellenplan und der Rest durch die Nichtnachbesetzung von freigewordenen Stellen mit Vertrag auf unbestimmte Zeit zu erzielen waren. Bei der Festlegung der einzusparenden Stellen wurde den strukturellen Einsparungen des Jahres 2005 und den im Jahr 2005 erreichten Mehreinsparungen Rechnung getragen. Die Aufteilung der Einsparung unter den betroffenen Körperschaften erfolgte wiederum im Verhältnis zum Personalstand. Die Einsparungen galten bei Erreichen der Gesamtanzahl von 36,3 Personaleinheiten als erreicht, auch wenn einzelne Verwaltungen keine Einsparungen nachweisen konnten. Für dieselben galt bei Nicht-Erreichen der Einsparungen, dass die Einsparungen in den kommenden Jahren nachgeholt werden müssen. Gleichzeitig wurde der allgemeine Aufnahmestopp aufgehoben. Für die Gebietskörperschaften, welche Einsparungen vorzunehmen hatten, wurde das Verbot eingeführt, freie Planstellen zu besetzen bzw. neue Planstellen zu schaffen. Die eigens eingesetzte Fachkommission konnte Ausnahmen zum besagten Verbot erteilen, sofern im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wurde, dass dies für die Gewährleistung der Kontinuität und Qualität der Dienste absolut notwendig war. Im Jahr 2006 wurden laut Abschlussbericht der Fachkommission 81,95 Stellen eingespart, wobei für 25,24 Personaleinheiten die Nicht- Nachbesetzung und für den Rest die Streichung von freien Planstellen erfolgte. Die vorgegebenen Ziele konnten somit sogar übertroffen werden, sodass die über die Zielvorgaben hinaus eingesparten Personaleinheiten als Guthaben für eventuelle weitere Einsparungen zu betrachten sind. Mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Gemeindenfinanzierung für 2007 wurde auch die Regelung über die Einsparungen im Personalbereich grundlegend reformiert und die Bezirksgemeinschaften von der neuen Regelung ausgeklammert. Grundpfeiler der neuen Regelung sind einerseits der Personalstand zum und anderseits das Verhältnis Bedienstete/Einwohner gemäß Art. 7 des L.G. Nr. 6/1994. Im Abkommen wurde Folgendes festgelegt: 10

11 die Gemeinden, welche das im zit. Art. 7 festgeschriebene Verhältnis um wenigstens 10% unterschreiten, können Personalaufnahmen bis zum Erreichen des Verhältnisses durchführen; die Gemeinden, welche das Verhältnis um bis zu 10% unterschreiten bzw. überschreiten, können den Personalstand halten; alle anderen Gemeinden, welche das Verhältnis um mehr als 10% überschreiten, müssen Einsparungen vornehmen, und zwar mindestens in der für das Jahr 2006 festgelegten Höhe, wobei höchstens die Hälfte der Einsparungen durch Streichung von freien Stellen aus dem Stellenplan und der Rest durch die Nichtnachbesetzung von freigewordenen Stellen mit Vertrag auf unbestimmte Zeit zu erzielen sind. 11

12 2. RAT DER GEMEINDEN Zu 11 Gesetzesentwürfen und zu 14 Entwürfen von Durchführungsverordnungen hat der Rat der Gemeinden im Zeitraum Mai 2006 bis Dezember 2006 sein Gutachten abgegeben. Gesetzesentwürfe: In das Gesetz betreffend den Nachtragshaushalt des Landes für 2006 wurde auf Vorschlag des Rates der Gemeinden eine Änderung zum Landesgesetz Nr. 12/1985 aufgenommen. Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Zinsbeiträgen an die Gemeinden für den Ankauf von unbeweglichen Gütern. Während bisher die Zinsbeträge nur für den Ankauf von Wohnbauzonen gewährt wurden, stehen dieselben nun auch für den Ankauf von Gewerbezonen zu. Die Zinsbeiträge werden für den Zeitraum von fünf Jahren gewährt, wobei ab dem zweiten Jahr die Gemeinde mit jeweils einem Fünftel mehr belastet wird. Nicht verhindert werden konnte, dass mit dem Nachtragshaushaltsgesetz die Übergangsbestimmungen auf dem Gebiet der Konzessionen für große Ableitungen zur Erzeugung von Elektroenergie verabschiedet wurden. Der Rat der Gemeinden hatte die ersatzlose Streichung verlangt, weil dadurch die Mitsprache und Mitbeteiligung der Gemeinden im Energiesektor gänzlich ausgeschlossen und auch die Zuständigkeit der Gemeinden im Urbanistikbereich beschnitten wird. In Bezug auf das Gesetz betreffend die Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes sind geringfügige Änderungsvorschläge des Rates der Gemeinden bezüglich des Planungskomitees für Gesundheitswesen berücksichtigt worden. Was das Omnibus-Gesetz des Jahres 2006 betrifft, hat der Rat der Gemeinden erreicht, dass: die Verwaltungsstrafe für die widerrechtliche Entnahme von Treibstoff aus betriebsinternen Tankstellen niedriger festgelegt wurde; die Rekursmöglichkeit an die Landesregierung gegen das Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission nicht abgeschafft worden ist. Mit dem Landesfinanzgesetz für das Jahr 2007 wurde auf Anregung des Rates der Gemeinden das Gesetz über die Finanzierung des Sportstättenbaus (L.G. vom 17. August 1989, Nr. 5) geändert. Bei Darlehen zur Finanzierung von Bauvorhaben, welche im Sportstättenprogramm des Landes aufgenommen wurden, überweist das Land Südtirol zu den jeweiligen Fälligkeiten die Tilgungsrate nun an die Gemeinden und nicht mehr direkt an die Depositenkasse. Damit wurde den Gemeinden die Darlehensaufnahme zur 12

13 Finanzierung der Sportanalgen bei der staatlichen Depositenbank wieder eröffnet. Seit zwei Jahren war nämlich in Ermangelung von entsprechenden Verfahrensvorschriften eine Darlehensaufnahme nicht möglich. Nichts einzuwenden hatte der Rat der Gemeinden in Bezug auf den Gesetzesentwurf betreffend die Ordnung der Industrie und Dienstleistungen. Durchführungsverodnungen: Widersetzt hat sich der Rat der Gemeinden gegen den Vorschlag in der Durchführungsverordnung über die Abfallgebühr eine Bestimmung einzufügen, wonach grundsätzlich alle Flächen, die zu Produktionszwecken dienen, von den Mülltarifen ausgeschlossen bleiben. Man hat darauf verwiesen, dass auf diesen Flächen auch hausmüllähnliche Abfälle erzeugt werden können, für welche die Gemeinde die alleinige Zuständigkeit hat. Die Begutachtung der Akkreditierungskriterien für die Kindertagesstätten veranlasste den Rat der Gemeinden dem Gemeindenverband eine generelle Überprüfung der Regelung des Dienstes der Kindertagesstätten vorzunehmen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt über deren Tätigkeit auf Seite 23 dieses Berichtes näher eingegangen wird. Die Akkreditierungskriterien wurden vom Rat der Gemeinden negativ begutachtet, weil dadurch die finanzielle Mehrbelastung des Kindertagesstättendienstes zu hoch würde. Es wurde die generelle Überarbeitung der Durchführungsverordnung betreffend die Kindertagesstätten gefordert mit dem Ziel, dass möglichst viele Gemeinden einen Betreuungsdienst für Kinder von berufstätigen Eltern anbieten können. In Bezug auf die Änderungen der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung im Bereich Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf konnte erreicht werden, dass die Gemeindepläne nicht verpflichtend vorgeschrieben wurden, sondern von den Gemeinden genehmigt werden können. Was die Kriterien für die Förderung der Erschließung von Gewerbebauland betrifft, hat der Rat der Gemeinden begrüßt, dass auch die Sanierung von bereits bestehenden Infrastrukturen gefördert wird. Nicht gutgeheißen hat er hingegen, dass das Beitragsausmaß generell gekürzt wird. Auch die Neuregelung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen im Bereich Zivilschutz wurde grundsätzlich gutgeheißen. Für die Lieferungen und Dienstleistungen in diesem Bereich (z.b. Ausarbeitung von Zivilschutz- und Gefahrenzonenpläne) wurden höhere Beiträge gefordert und zum Teil auch erreicht. Die Einführung der Möglichkeit für die Alters- und Pflegeheime, einige Senioren in Tagespflege zu nehmen, ohne gleich ein Tagespflegeheim einrichten zu müssen und dabei die bestehenden Strukturen und das vorhandene Personal besser zu nutzen, hat 13

14 der Rat der Gemeinden unterstützt. Er hat jedoch angeregt, dass nicht nur drei, sondern bis zu sieben Senioren auf diese Weise in Tagespflege genommen werden sollten. Die Bestimmungen über erdbebensicheres Bauen betreffen in erster Linie die neun Vinschgauer Gemeinden westlich von Schlanders, da für sie eine höhere Erbebenanfälligkeit festgestellt wurde. Diese Gemeinden haben die Regelung zusammen mit dem zuständigen Landesamt überprüft und vorgeschlagen, die Kontrollen bei bestehenden Gebäuden nur im Falle von vollständigen Umbauten strategisch wichtiger Gebäude vorzusehen. Im Bereich öffentliche Arbeiten wurde in Bezug auf die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten Raumplanung, Städtebau und Bauwesen angeregt, dieselben kürzer zu fassen sowie für die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften als reine Empfehlung ohne verpflichtenden Charakter zu definieren. Positive Gutachten erteilt wurden zu einigen technischen Änderungen bezüglich der Durchführungsverordnung zum Bautengesetz und zur Anpassung der Tarifordnung für freiberufliche Leistungen bei der Projektierung und Ausführung von öffentlichen Bauten an das sogenannte Bersani-Dekret (Abschaffung des Limits für Honorarkürzung). Keine Einwände erhob der Rat der Gemeinden ebenfalls in Bezug auf die Vorschriften über die periodischen Kontrollen von Baustrukturen und die besonderen Vergabebedingungen für Straßenbauten. 14

15 3. GEMEINDEVERWALTER 3.1 Amtsentschädigungen Die endgültige Verabschiedung der Verordnung über die Amtsentschädigungen der Gemeindeverwalter hatte sich einige Male verzögert, zuletzt aus politischen Gründen wegen der Parlamentswahlen im April Bei der Begutachtung der Verordnungsentwürfe haben der Gemeindenverband und der Rat der Gemeinden verschiedene Abänderungsvorschläge formuliert und weitergeleitet, die am Ende alle berücksichtigt worden sind. So wurde festgelegt, dass das Amt des Bürgermeisters, des Vizebürgermeisters und des Gemeindereferenten in Vollzeit ausgeübt wird, wenn im Jahr Stunden geleistet werden, sei es wenn Gemeindeverwalter freiberuflich tätig sind, sei es auch, falls sie ein Angestelltenverhältnis haben. In Bezug auf die Kumulierung der Amtsentschädigungen wurde als Obergrenze die Amtsentschädigung des Regionalratsabgeordneten festgelegt. Wenn am selben Tag mehrere Sitzungen stattfinden, z.b. vom Gemeinderat und von einer Gemeindekommission, steht bis zu zweimal ein Sitzungsgeld zu. Positiv gelöst werden konnte auch die Anpassung der Amtsentschädigungen bei Wechsel der Gemeindekategorie aufgrund der Bevölkerungsentwicklung. Die Anpassung erfolgt im darauffolgenden Jahr. Die Regionalverordnung über die Amtsentschädigungen wurde schließlich am 16. Juni genehmigt, also mit über einem Jahr Verspätung. Man hatte zunächst damit bereits bei Amtsantritt nach den Gemeindewahlen im Mai 2005 gerechnet. Verschiedene Gemeindeverwalter, in erster Linie Vizebürgermeister und Gemeindereferenten, welchen aufgrund der Neuregelung niedrigere Beträge zuerkannt wurden, mussten einen Teil der während des ersten Jahres kassierten Amtsentschädigung zurückzahlen. An die Gemeindereferenten der Gemeinden mit mehr als Einwohnern wurden in der Übergangsphase zwischen ihrer Ernennung und dem Inkrafttreten der Verordnung ungerechterweise nur dann die vollen Beträge der Amtsentschädigung ausbezahlt, falls sie laut alter Regelung Anrecht auf die Verdoppelung hatten. 3.2 Pensionsversicherung Neben der Neuregelung der Amtsentschädigungen beabsichtigt der Gemeindenverband für die Gemeindeverwalter eine angemessene Pensionsabsicherung zu schaffen. Dafür haben im vergangenen Jahr einige Treffen mit Prof. Gottfried Tappeiner vom Centrum Pensplan stattgefunden. Prof. Tappeiner hat verschiedene Berechnungen angestellt und 15

16 ein Modell für eine mögliche Pensionsregelung für die Gemeindeverwalter in den Provinzen Bozen und Trient ausgearbeitet. Dieses sieht die Schaffung eines Fonds vor, in welchen die interessierten Gemeindeverwalter, die Gemeinden sowie die Region einzahlen. Nach bestimmten Beitragsjahren könnte mit der Auszahlung einer Pension gerechnet werden. Zugang zu dieser Pensionsabsicherung sollten alle Bürgermeister, die Vizebürgermeister in Gemeinden über Einwohner und die Gemeindereferenten der Gemeinden Meran und Bozen haben. Für die Detailregelung müssen noch verschiedene Fragen abgeklärt werden. Wichtig ist aber vor allem, die politische Unterstützung zu finden, damit dieses Modell der Pensionsabsicherung für die Gemeindeverwalter konkret umgesetzt werden kann. Am 11. November 2006 hielten die Bürgermeister in Kardaun eine Klausurtagung ab. 3.3 Aufhebung der Mandatsbeschränkung Immer wieder stand im vergangenen Jahr auch das Thema der Mandatsbeschränkung für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindereferenten nach drei Verwaltungsperioden zur Debatte. Falls die gegenwärtige Regelung aufrecht bleibt, sind bei den nächsten Gemeinderatswahlen davon nicht nur 59 Bürgermeister, sondern auch 58 Vizebürgermeister und 65 Gemeindereferenten betroffen. 16

17 Verschiedene Bürgermeister traten entschieden für die Aufhebung der Mandatsbeschränkung ein. Der Bürger sei mündig zu entscheiden, wen er als Bürgermeister haben wolle; dies hätten gerade die letzten Wahlen bewiesen, bei denen einige Bürgermeister abgewählt worden sind. In SVP-Kreisen wurde als Gegenleistung für die Aufhebung der Mandatsbeschränkung die Abschaffung der Bürgermeisterdirektwahl bzw. die Einführung einer abgeschwächten Form davon gehandelt. Demnach sollte der Listenführer der meistgewählten Partei sich als designierter Bürgermeisterkandidat noch einmal vom Gemeinderat bestätigen lassen. In der Nachbarprovinz Trient wurde die Mandatsbeschränkung kaum thematisiert. Auf Staatsebene hingegen stehen verschiedene Gesetzesvorschläge zur Behandlung an, die auf die Abschaffung abzielen. Der Gemeindenverband hat die Bürgermeister selbst zum Thema befragt. Dabei haben sie sich mit Entschiedenheit gegen eine Abschaffung der Direktwahl des Bürgermeisters im Gegenzug zur Aufhebung der Mandatsbeschränkung ausgesprochen. Es wurde gefordert, dass auf allen politischen Ebenen alle gleich behandelt werden müssen. Sollte auf Gemeindeebene die Mandatsbeschränkung zur Anwendung kommen, dann müsste sie auch auf Landesebene gelten. Ansonsten soll die Mandatsbeschränkung sowohl für die Bürgermeister als auch für die Gemeindereferenten aufgehoben werden. Vorgeschlagen wurde beispielsweise auch für die Wahl nach drei Amtsperioden besondere Hürden, wie etwa eine qualifizierte Mehrheit, vorzuschreiben. In der Diskussion wurde außerdem die Forderung erhoben, die Abschaffung der Unvereinbarkeit zwischen dem Bürgermeisteramt und jenem des Landtagsabgeordneten zu verlangen. 17

18 4. ARBEITSGRUPPEN 4.1 Lokalfinanzen Zu Beginn des Jahres 2006 hat der Verwaltungsrat eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt mit der Aufgabe, Richtlinien für die Überarbeitung der bestehenden Regelung der Lokalfinanzen auszuarbeiten. Außer dem Präsidenten Schuler, der den Vorsitz der Arbeitsgruppe innehat, wurden keine Bürgermeister und Gemeindeverwalter, sondern Experten in die Arbeitsgruppe berufen. Der Arbeitsgruppe gehören Prof. Gottfried Tappeiner, Dr. Anton Gaiser, Dr. Siegfried Rainer, Dr. Oswald Lechner und Dr. Georg Lun vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) der Handelskammer und Mitarbeiter des Gemeindenverbandes an. Zunächst wurden die Haushaltsdaten der Gemeinden der letzten Jahre gesammelt und miteinander verglichen. Das WIFO hat die Daten aufbereitet und aufgrund von Schätzungen Projektionen für ein mögliches neues Finanzierungssystem erstellt. Die Arbeitsgruppe hat auch das Trentiner Finanzierungsmodell studiert, welches die Zuweisungen an die Gemeinden nach dem Finanzbedarf derselben ausrichtet. Der Finanzbedarf wird über die Standardkosten und über die Finanzkraft der Gemeinde, das heißt die Möglichkeit eigene Einnahmen zu erzielen, ermittelt. Die Arbeitsgruppe hat sich auch Gedanken gemacht, wie dem Problem Verschuldung der Gemeinden begegnet werden kann. Jahr für Jahr steigt nämlich der Bedarf an Mitteln, die von den Gemeinden aufgenommenen Darlehen zu tilgen. Ein Ausweg könnte die Einrichtung eines Rotationsfonds für die Investitionen der Südtiroler Gemeinden sein. Für eine Beratung zu dieser Thematik wurde zu den Finanzexperten des Centrums Pensplan sowie zu jenen der Autonomen Provinz Trient Kontakt aufgenommen. Die Beratungen in der Arbeitsgruppe haben weiters die Notwendigkeit erkennen lassen, dass ein Benchmarking unter den Gemeinden unerlässlich ist. Dafür wird eine geeignete Software benötigt. Außerdem wird der Gemeindenverband eine zentrale Steuer- und Haushaltsdatenbank einrichten müssen. 4.2 Kinderbetreuung Der Gemeindenverband hat erfahren, dass bei der Einführung der Kindertagesstätten eine Reihe von Problemen aufgetreten sind. Deshalb wurden die Vertreter all jener Gemeinden zusammengerufen, welche eine Kindertagesstätte führen. Bei diesem Treffen wurden folgende Fragen angesprochen: 18

19 ob und zu welchen Bedingungen können die Kinder anderer Gemeinden den Kindertagesstätten-Dienst in Anspruch nehmen; zu lange Öffnungszeiten der Kindertagesstätten am Tag, Öffnung an sieben Tagen in der Woche; es gibt keine einheitlichen Kriterien für die Ausschreibung des Dienstes; durch die höheren Qualifikationsansprüche an das Personal steigen die Kosten des Dienstes und vielfach ist das qualifizierte Personal noch nicht vorhanden. Zur Lösung dieser Fragen bzw. zur Entwicklung eines Konzeptes für eine gemeinden- und familienfreundliche Kinderbetreuung hat der Verwaltungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese ist wie folgt zusammengesetzt: Brigitte Pezzei Bruneck, Marlene Tabarelli Salurn, Monika Holzner Schlanders, Rosmarie Pamer St. Martin in Passeier, Elisabeth Baur St. Ulrich, Christine Tinkhauser Wipptal und Patrizia Trincanato Bozen. Die Arbeitsgruppe hat sich im vergangenen Jahr einige Male getroffen, wobei einerseits Vorschläge für die Änderung der Landesbestimmungen besprochen und andererseits ein neues Kinderbetreuungskonzept entwickelt wurde. Die Änderungen an der Durchführungsverordnung wurden mit dem zuständigen Landesamt abgestimmt und betreffen unter anderem die Abschaffung der Höchsttarife, die Erhöhung der Mindesttarife von 0,50 Euro auf 1,00 Euro pro Stunde und die Zulassung von mehr Tagesmüttern in den Tagesstätten. Im Juni 2006 trafen sich die Vertreter der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, welche eine Kindertagesstätte führen. Für die Entwicklung des Konzeptes der Kinderbetreuung hat die Arbeitsgruppe pädagogische Fachleute beigezogen, wie z.b. Prof. Wassilios Fthenakis von der Freien Universität Bozen und zwei Kindergartendirektorinnen. Präsident Arnold Schuler hat die zuständigen Landesräte über die in der Arbeitsgruppe erzielten Ergebnisse informiert. Sie haben zugesagt, ein Projekt zu starten, welches die Integration der Kindertagesstätten im Kindergarten vorsieht. Sollte sich dieses Modell 19

20 bewähren, könnten im Schuljahr 2007/2008 in mehreren Kindergärten Kindertagesstätten integriert werden. 4.3 Jugend Um den Belangen der Jugend von Seiten der Gemeinden besser begegnen zu können, hat der Südtiroler Gemeindenverband eine Arbeitsgruppe bestehend aus Jugendreferenten aller Bezirke eingesetzt. Die Bezirke haben dabei folgende Jungendreferenten namhaft gemacht: Alois Gurschler - Gemeinde Meran, Rudolf Bertoldi - Gemeinde Gargazon, Robert Sinn - Gemeinde Kaltern, Walter Simon - Gemeinde Pfitsch, Christine Psaier Kofler - Bezirksgemeinschaft Eisacktal, Greti Rottensteiner - Gemeinde Bozen, Albrecht Plangger - Gemeinde Graun, Annemarie Schenk - Gemeinde Kastelruth, Manfred Jud Gemeinde Innichen. In den ersten Treffen stellte sich heraus, dass die Probleme und Thematiken der einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Das heißt während die Gemeinde Bozen vor allem an den Wochenenden und an den Abenden mit Verkehr und Lärm in den Straßen und vor den Pubs und Bars zu kämpfen hat, machen sich in einigen periphereren Gemeinden immer mehr Formen von Extremismen sowie exzessiver Konsumation von Alkohol und Drogen bemerkbar. Um ein Bild über die derzeitigen Aktivitäten und Maßnahmen der Gemeinden im Bereich Jugend zu bekommen, beschloss die Arbeitsgruppe eine Erhebung in den Gemeinden zu machen. Dabei stellte sich heraus, dass die meisten Gemeinden über einen eigenen Jugendraum verfügen und dass zahlreiche Investitionen im Bereich Jugend getätigt worden sind. Um die Vielzahl der im Bereich Jugend tätigen Organisationen in die Diskussion miteinzubeziehen, wurde angeregt, die Arbeitsgruppe um die Mitglieder Peter Koler vom Forum Prävention, Michi Peer vom Südtiroler Jugendring, Klaus Nothdurfter vom Landesamt für Jugendarbeit, Karlheinz Malojer von der Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste und Roland Novak vom Netzwerk der Jugendtreffs und -zentren Südtirols zu erweitern. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die derzeitigen Probleme im Bereich Jugend auf ihre Ursachen hin zu analysieren und gemeinsam mit den Vertretern der einzelnen Jugendorganisationen ein Maßnahmenpaket zu schnüren, das den Gemeinden im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung vorgestellt werden soll, damit die Jugendarbeit auch von Seiten der Gemeinden wieder besser begleitet werden kann. 20

21 4.4 Brennerbahnausschuss Um die Diskussion und die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Brennerbasistunnel aus Sicht der Gemeinden besser begleiten und bewerten zu können, hat der Südtiroler Gemeindenverband den Brennerbahnausschuss (BBA) eingesetzt. Dabei werden Dr. Arthur Scheidle Präsident der Bezirksgemeinschaft Eisacktal, Arnold Schuler - Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Leopold Siller - Präsident der Bezirksgemeinschaft Wipptal, Albin Kofler - Präsident der Bezirksgemeinschaft Salten Schlern, Oswald Schiefer - Präsident der Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland, Dr. Luigi Spagnolli - Bürgermeister der Stadtgemeinde Bozen, RA Giovanni Polonioli - Bürgermeister der Stadtgemeinde Leifers, Dr. Johann Wild - Bürgermeister der Gemeinde Franzensfeste als Mitglieder namhaft gemacht. Koordiniert wird der Brennerbahnausschuss von Dr. Arthur Scheidle. Anliegen des Brennerbahnausschusses ist neben dem Brennerbasistunnel aber auch die Modernisierung der Eisenbahnbestandsstrecke. Zu diesem Zweck soll in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, dem Land, FS, RFI, BBT, Brennerautobahngesellschaft, Kuratorium für technische Kulturgüter, Freunde der Eisenbahn Vinschgau, Garantenkomitee Unterland, Verkehrskommission Eisacktal und den einzelnen Umweltorganisationen versucht werden folgende Ziele umzusetzen: Übergang von FS-Grund an das Land bzw. die Gemeinden Aufwertung und sinnvolle Nutzung der Bahnhofsareale Übergang der Bahnhöfe Restrukturierung und neue Nutzung der Bahnhöfe Verbesserung des Schienenmaterials Verbesserung des Rollmaterials Weiterer Lärmschutz Ausbau der Fahrpläne in Richtung Taktverkehr bei den Personenzügen Schaffung zusätzlicher Haltestellen Ausbau der Mobilitätszentren Zug-Bus und Schaffung von Netzwerken mit anderen Verkehrsträgern Reduzierung der Wartezeiten am Brenner Optimierung der Verbindungen von und ins Pustertal Geschwindigkeitsbeschränkung für Güterzüge in der Nacht Erste Maßnahmen wurden bereits im Zuge von Lokalaugenscheinen an den einzelnen Bahnhöfen auf der Brennerbahnlinie gemeinsam mit den Vertretern von RFI und FS sowie den zuständigen Bürgermeistern diskutiert. Ziel ist es, durch eine Vielzahl auch kleinerer Maßnahmen die bestehende Brennerbahnlinie wieder für den Bürger attraktiver zu machen und damit die einzelnen 21

22 Gemeinden des Eisack- und Wipptales sowie des Unterlandes vom Autoverkehr zu entlasten. Mitglieder des Brennerbahnausschusses trafen im März 2007 in Sterzing mit dem Präsidenten des Tiroler Gemeindeverbandes zusammen; V.l.n.r.: Dr. Arthur Scheidle, Arnold Schuler, Dipl.-Vw. Hubert Rauch und Dr. Fritz Karl Messner 22

23 5. MÜLLVERBRENNUNGSOFEN Eine zufriedenstellende Lösung für die Gemeinden konnte in der Diskussion über den Bau und die Führung des neuen Müllverbrennungsofens in Bozen erzielt werden. Dazu waren mehrere Aussprachen mit Landesrat Dr. Michl Laimer und Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder erforderlich. Altpräsident Dr. Hans Zelger hat dem Gemeindenverband in dieser Frage eine wertvolle rechtliche Unterstützung geleistet. Das Land hatte zunächst mit der Gemeinde Bozen eine generelle Vereinbarung getroffen, wonach das Land den Verbrennungsofen bauen sollte und die Führung einer Gesellschaft übertragen werde, in welcher das Land zu 60% und die Gemeinde Bozen zu 40% beteiligt sein würden. Der Bau der neuen Anlage mit einem Kostenvoranschlag von ca. 94 Millionen Euro hätte über ein Darlehen finanziert werden sollen, dessen Tilgung die Führungsgesellschaft übernehmen sollte. Der Gemeindenverband konnte sich mit diesem Plan nicht einverstanden erklären, hatte die Vollversammlung doch am 9. Dezember 2004 stimmeneinhellig gefordert, dass der Bau und die Führung des Müllverbrennungsofens der Ecocenter AG übertragen werden sollte. Deshalb wurde versucht, alle Möglichkeiten auszuloten, welche eine Beteiligung der Gemeinden am Projekt gewährleisten sollten. Die Gemeinde Bozen war gesprächsbereit, unterstrich jedoch die Notwendigkeit als Standortgemeinde für den neuen Müllverbrennungsofen eine wichtige Rolle spielen zu wollen. Es wurde die Zuständigkeit der Gemeinden für die Müllentsorgung und somit auch für die Müllverbrennung ins Feld geführt. Deswegen sei die Gründung einer Führungsgesellschaft, in welcher lediglich das Land und die Gemeinde Bozen beteiligt sind, und die Direktvergabe der Führung an diese Gesellschaft rechtlich nicht haltbar. Dies würde gegen das EU-Recht und gegen das sogenannte Bersani Dekret (Gesetzesdekret Nr. 223/06 umgewandelt in Gesetz Nr. 248/06) verstoßen. Es könnte nämlich nur der Müll der Gemeinde Bozen und nicht auch jener der übrigen Südtiroler Gemeinden verbrannt werden. Mit der Beauftragung der Ecocenter AG, an welcher 54 Südtiroler Gemeinden, die Gemeinde Bozen und das Land beteiligt sind, so argumentierte der Gemeindenverband, könnte eine bessere und rechtlich einwandfreie Lösung gefunden werden. Der Ecocenter AG könnten für den Bau des Müllofens die Landesbeiträge zuerkannt werden, welche zum größten Teil aus den jährlichen Amortisierungsquoten der Gemeinden für die Abfallbehandlungsanlagen (ca. 4 Mill. Euro im Jahr) gespeist werden. Für die Beteiligung der restlichen Gemeinden an der Ecocenter AG wurden drei mögliche Varianten vorgeschlagen: eine Kapitalerhöhung bei der Ecocenter AG, die Beteiligung 23

24 entweder des Gemeindenverbandes oder der Bezirksgemeinschaften an der Ecocenter AG. Präsident Schuler und Bürgermeister Spagnolli haben sich schließlich in harten Verhandlungen mit Landeshauptmann Durnwalder auf einen Kompromiss geeinigt. Danach baut das Land den Müllverbrennungsofen und übergibt die Führung einer Betreibergesellschaft, an welcher die Südtiroler Gemeinden beteiligt sind. Der Verbrennungsofen wird der Betreibergesellschaft mit einem Leihvertrag zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Bozen tritt dem Land das Gelände ab und das Land wird auch die Bodensanierung durchführen. Vereinbart wurde auch, dass die SEL AG das Vorkaufsrecht für den bei der Müllverbrennungsanlage produzierten Strom erhält, diesen jedoch zum Marktpreis beziehen muss. 24

25 6. KINDERGARTEN Am 11. Juli 2006 nahm der Gemeindenverband an einem Treffen mit den Schullandesräten Dr. Otto Saurer, Dr. Florian Mussner und Luisa Gnecchi und dem Personallandesrat Dr. Thomas Widmann zum Thema Kindergarten teil. Dabei wurden verschiedenen Punkte besprochen. Mit zweien davon, und zwar mit dem Transport der Kindergartenkinder und dem Kostenbeitrag für die Einnahme des Mittagessens im Kindergarten beschäftigte sich der Verband intensiver: Transport der Kindergartenkinder Die Landesregierung hatte entschieden, dass freie Plätze beim Schülertransport von den Kindergartenkindern genutzt werden können. Für die Beaufsichtigung der Kindergartenkinder während des Transports müssten allerdings die Gemeinden oder die Eltern sorgen. Nachdem im Trentino der Transport der Kindergartenkinder ohne Begleitperson durchgeführt wird, wollte man auch für Südtirol eine ähnliche Lösung herbeiführen. Das Rechtsamt des Landes hat in einem Gutachten jedoch die Ansicht vertreten, dass der Transport von Kindergartenkindern nur dann möglich ist, wenn eine erwachsene Begleitperson mitfährt. Der Gemeindenverband ist nach eingehendem Studium der Materie zum Schluss gekommen, dass bei Einhalten jeglicher Sicherheitsvorschriften gemäß Straßenverkehrsordnung (Rückhaltsysteme im Fahrzeug) das Land, welches für die Organistaion und die konkrete Abwicklung des Dienstes zuständig ist, durchaus den Transport auch ohne Begleitperson regeln könnte. Der Vorschlag wurde der Landesregierung zur neuerlichen Prüfung weitergeleitet. Das Rechtsamt des Landes hat jedoch sein erstes Gutachten bestätigt. Somit hat auch die Landesregierung an der Aufsichtspflicht festgehalten. Der Gemeindenverband hofft nun, dass vor der Ausschreibung der Transporte für das nächste Schuljahr die Angelegenheit noch einmal überprüft wird, denn beim Verzicht auf die Begleitpersonen ließen sich wesentliche Summen einsparen. Kostenbeitrag für das Mittagessen im Kindergarten Die große Diskussion über die Kostenbeteiligung des Kindergartenpersonals für das Mittagessen, welches im Kindergarten eingenommen wird, ist von den Gewerkschaftsorganisationen ausgegangen. Diese hatten nämlich eine Ungleichbehandlung des Kindergartenpersonals bemängelt, da einige Gemeinden den vom Gemeindenverband empfohlenen Kostenbeitrag kassierten, andere aber nicht und wieder andere vom Kindergartenpersonal höhere Beiträge verlangten. Bei dem Treffen 25

26 mit den Landesräten im Juli wurde vereinbart, dass sich die Vertreter des Landes, der Gewerkschaften und des Gemeindenverbandes auf einen einheitlichen Betrag verständigen sollten. Der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes hatte angeregt, dass den Gemeinden die entsprechenden Kosten für die Zubereitung des Mittagessens vergütet werden sollten. Unter Berücksichtigung der alleinigen Kosten für die Lebensmittel und das Personal wurden durchschnittliche Kosten von 4,50 Euro pro Essen berechnet. Dieser Vorschlag wurde Anfang September den Landes- und Gewerkschaftsvertretern unterbreitet. Die Landesvertreter versprachen damit die Landesregierung zu befassen. Nachdem aber zwei Monate lang im Gemeindenverband keine Rückmeldung eingetroffen ist, wurde der Vorschlag der 4,50 Euro pro Essen sowie die eventuelle finanzielle Beteiligung des Landes bei den Finanzverhandlungen mit dem Landeshauptmann im November zur Sprache gebracht. Der Landeshauptmann erklärte sich mit dem Kostenbeitrag im Ausmaß von 4,50 Euro einverstanden, lehnte jedoch eine Kostenbeteiligung durch das Land ab. Die Gemeinden wurden anschließend durch den Verband aufgefordert, einheitlich die 4,50 Euro vom Kindergartenpersonal pro Mittagessen zu verlangen, und zwar zunächst ab Beginn des Schuljahres 2006/2007 und in einem zweiten Moment ab 1. Jänner Das Kindergartenpersonal protestierte gegen die Erhöhung des Kostenbeitrages von 2,00 auf 4,50 Euro. Manche Kindergärtnerinnen verzichteten auf die Einnahme des Mittagessens, andere kündigten an, sie würden nicht mehr als 2,00 Euro bezahlen. Ende Jänner 2007 fand in Bozen eine Protestveranstaltung statt, zu welcher 750 Kindergärtnerinnen und pädagogische Mitarbeiter angereist sind. Aufgrund der Proteste hat die Landesregierung dem Kindergartenpersonal einen Kompromissvorschlag in Aussicht gestellt. Der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes hat sich schließlich dem Druck gebeugt und entschieden, 2,50 Euro oder 4,50 Euro pro Essen zu verlangen, je nachdem ob das gleiche Essen verabreicht wird, das die Kindergartenkinder essen oder ob eine separate Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird. 26

27 7. GESETZE UND VERORDNUNGEN 7.1 Urbanistikgesetz Im Jahr 2006 sind mindestens weitere drei neue Fassungen für die Änderungen am Landesraumordnungsgesetz aufgetaucht. Einige der früheren Änderungsvorschläge sind darin nicht mehr enthalten gewesen, da sie bereits mit anderen Gesetzesmaßnahmen verabschiedet wurden, wie z.b. in Bezug auf die Hagelnetze oder den Ensembleschutz. Zunächst der Verwaltungsrat und anschließend der Rat der Gemeinden haben die Entwürfe jeweils eingehend geprüft und verschiedene Änderungsvorschläge weitergeleitet. Mehr Zeit in Anspruch genommen haben die Diskussionen über die Wiedereinführung der Baukostenabgabe sowie über das Rechtsinstitut der Vertragsurbanistik. Verschiedene Änderungsvorschläge Einkaufszentren Der Rat der Gemeinden hat in Bezug auf die Einkaufszentren eine Definition derselben verlangt und dass sie nur im Einvernehmen mit der gebietsmäßig betroffenen Gemeinde vorgesehen werden dürfen. Gefahrenzonenpläne Es wird vorgeschlagen, dass die Frist von drei Jahren, innerhalb welcher die Gefahrenzonenpläne zu erstellen sind, ab der Genehmigung der Landesrichtlinien zu laufen beginnt und nicht ab Inkrafttreten des neuen Urbanistikgesetzes. Weiters wurde unterstrichen, dass Beiträge von Seiten des Landes an die Gemeinde notwendig sind. Umwandlung der Wohnbaukubatur Es wurde gefordert, dass weiterhin nur in A-Zonen die Umwandlung von Wohnbaukubatur in Dienstleistungs- und Detailhandelskubatur möglich sein sollte. Unteilbarer Liegenschaftskomplex Die Bestimmung, dass mit der grundbücherlichen Anmerkung als gastgewerblicher Betrieb das Gebäude sowie die Zubehörsflächen einen unteilbaren Liegenschaftskomplex bilden mit der Folge, dass die Abtretung und Veräußerung von Teilen des Gebäudes für nichtig erklärt werden, wurde begrüßt. Allerdings wurde kritisiert, dass diese Regelung mit einer Ermächtigung von Seiten der Landesregierung wieder in Frage gestellt wird. 27

28 Hagelnetze Der Rat der Gemeinden hat die Bestimmung, wonach die Baubeginnmeldung für die Errichtung von Hagelnetzen in jeder Hinsicht gebühren- und abgabenfrei sein soll, als nicht zulässig kritisiert, da das Land auf der einen Seite keine Gesetzgebungsbefugnis hat und auf der anderen Seite die Gemeinden diesbezüglich frei entscheiden können sollten. Konventionierter Wohnbau für Nicht-EU-Bürger Es wird gefordert, dass die Besetzung von konventionierten Wohnungen durch Nicht-EU- Bürger mit ordnungsgemäßem Arbeitsvertrag erst dann erfolgen darf, wenn weder das Wohnbauinstitut eine Mietabsicht erklärt noch die Gemeinde eine interessierte Person namhaft gemacht hat. Nichtigkeit der Baukonzession: authentische Auslegung Die Bestimmung sieht vor, ein Bauwerk zu sanieren, das aufgrund einer im Nachhinein für nichtig erklärten Baukonzession errichtet wurde. Der Rat der Gemeinden spricht sich gegen die Auslegung aus, die Sanierung auch auf Fälle auszudehnen, die sich vor dem Inkrafttreten dieser Sanierungsbestimmung ereignet haben. Gemeindebaukommission Ob dem Bauwerber das Recht eingeräumt werden soll, auf Antrag von der Baukommission angehört zu werden, soll nach Ansicht des Rates der Gemeinden jede Gemeinde in ihrer Bauordnung festlegen. Offene Stiegenhäuser Die Bestimmung sieht vor, offene Stiegenhäuser zu schließen. Die Landeregierung wird festlegen, welcher Teil nicht als urbanistische Kubatur zählen wird. Zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen hat der Rat der Gemeinden vorgeschlagen, auch die Möglichkeit zur Schließung von bereits bestehenden Stiegenhäusern vorzusehen. Ensembleschutz Es wird beabsichtigt die Bestimmung, bei besonderer Dringlichkeit ein Objekt durch den Gemeindeausschuss unter Ensembleschutz zu stellen, abzuschaffen. Der Rat der Gemeinden schlägt vor, die Abschaffung dieser Regelung noch nicht vorzunehmen, da verschiedene Gemeinden erst dabei sind die Ensembleschutzbestimmungen umzusetzen. Baukostenabgabe Es hat sich bald herausgestellt, dass der Landeshauptmann die dem Gemeindenverband gemachte Zusage in Bezug auf eine generelle Wiedereinführung der Baukostenabgabe 28

29 nur zum Teil einhalten konnte. In den Gesetzesentwürfen fand sich nämlich nicht der versprochene Rahmen von 1 bzw. 1,5% bis 3%, innerhalb welchem die Gemeinden die Baukostenabgabe festlegen können, sondern der Rahmen von 0 bis 3%. Der Verwaltungsrat hat den Landeshauptmann an sein Versprechen erinnert, weil er dieses ja als Gegenleistung für die gestiegenen Reinigungsspesen in den Kindergärten und in den Musikschulen gegeben hatte. Da die Änderung im nächsten Entwurf nicht vorgenommen wurde, hat der Gemeindenverband für die Übergangsregelung einen Kompromiss vorgeschlagen. Danach sollte, sofern die Gemeinde sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes keinen Beschluss in Bezug auf die Höhe der Baukostenabgabe fassen sollte, automatisch 1% der Baukostenabgabe gelten und nicht 0% wie im Entwurf vorgesehen ist. Nachdem auch dieser Vorschlag kein Gehör fand, hat der Rat der Gemeinden die ursprüngliche Forderung des Gemeindenverbandes bekräftigt. Was die Befreiungen von der Baukostenabgabe angeht, war zunächst vorgesehen, dass darüber die Gemeinde mit Verordnung entscheiden kann. Daraufhin wurden aber wieder verschiedene Befreiungen eingeführt, z.b. die Erstwohnung, die landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, die konventionierten Wohnungen oder für Abbruch und Wiederaufbau. Der Rat der Gemeinden hat in seinem Gutachten vorgeschlagen, dass für abgebrochene und wiedererrichtete Kubatur und für konventionierte Wohnungen die Gemeinde selbst über die Befreiung entscheiden kann. Bezüglich der Erschließungsbeiträge wurde der Vorschlag des Gemeindenverbandes aufgegriffen und festgelegt, dass die Gemeinden mit Verordnung sowohl wie bisher bei Neubauten als auch im Falle von Abbruch und Wiederaufbau entweder bei Änderung der Zweckbestimmung oder bei Erhöhung der Trittfläche aufgrund der urbanistischen Mehrbelastung Erschließungsbeiträge verlangen können. Vertragsurbanistik Ausführlich beraten und diskutiert wurde im vergangenen Jahr das Institut der Vertragsurbanistik. Bürgermeister RA Dr. Hartmann Reichhalter hat nach eingehendem Studium der in- und ausländischen Regelungen in Absprache mit dem Urbanistikassessorat des Landes verschiedene Textvorschläge formuliert. Bei dem Institut geht es im Grunde um den Abschluss einer urbanistischen Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Privaten, mit welcher für die Verwirklichung eines konkreten öffentlichen Bauvorhabens von festzulegenden geltenden urbanistischen Bestimmungen abgewichen werden kann. In Bayern kommt dieses Rechtsinstitut seit Jahren zur Anwendung. Damit können Tauschgeschäfte in Bezug auf Grundstücke oder Kubatur in Ortszentren oder auch die Ausweisung von Bauflächen für die Gemeinde vorteilhafter abgewickelt werden. Sowohl die Gemeinde als auch der Private werden aus der 29

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