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1 N i e d e r s c h r i f t aufgenommen am Freitag, den 24. August 2012, anlässlich einer Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in 8383 Sankt Martin an der Raab, Hauptplatz 7. A n w e s e n d e Johann BEDEK Vmgl. Josef JOST Vmgl. Franz KERN jun. Claudia KRÖPFL KÖGL Gerhard LIPP Franz PINT Viktor PINT Manfred REDL Roland STACHERL Vmgl. August WINKLER Vbgm. Josef POTETZ August JOST Andreas JUD Ewald LACZKO Richard LANG Ernst LEX Franz MOHAPP Vmgl. Franz PETANOVITS Vmgl. Manfred SCHREINER -x- Entschuldigt abwesend: Günter ZOTTER, Bettina HEIDINGER Unentschuldigt abwesend: -x- Schriftführer: Brückler Gerd Die Mitglieder des Gemeinderates sind ordnungsgemäß durch schriftliche Ladung vom 16. August 2012 zur Sitzung einberufen worden. Die Einladung mit den Beratungsgegenständen war den Bestimmungen der Bgld. Gemeindeordnung entsprechend durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht. Jedem Gemeinderat war persönlich eine schriftliche Ausfertigung der Einladungskurrende ausgefolgt worden. Sitzungsbeginn: Uhr Ende der Sitzung: Uhr 405

2 T a g e s o r d n u n g 1.) Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss am 07. August 2012 Bericht des Obmannes 2.) Christian LANG und Tanja HOSINER; Jennersdorf, Schulstraße 5/3: Ansuchen vom um Bewilligung zur Herstellung des Kanalanschlusses auf Grdst.Nr. 82 KG. Doiber (anstatt auf dem vorbeiführenden Güterweg) 3.) DI(FH) Erwin KURTA, Doiber; Reiterweg 4: Antrag vom um Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung einer Photovoltaikanlage 4.) Anita und Hannes RUCK; Welten, Gamperlberg 8: Ansuchen vom um die Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Photovoltaik-Anlage 5.) Abtausch bzw. Verkauf der gemeindeeigenen Grdst.Nr. 1001/2 und 1022 der KG. Welten mit / an den Anrainer Rudolf MEITZ, Welten, Hauptstraße 20 6.) Verordnung des Gemeinderates über die Entwidmung des Grdst.Nr (Weg) der KG. Welten aus dem öffentlichen Gut 7.) Susanna LIPP und Helmut PILZ; St. Martin/Raab, Mittereck 17: Ansuchen vom um eine Subvention den Einbau eines Hauswasserautomaten 8.) Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges TLF-A 2000 für die OFW Welten a.) Erteilung des Zuschlages für die Lieferung auf Grund der abgegebenen Angebote b.) Festsetzung des von der OFW Welten zu leistenden finanziellen Beitrages 9.) Aufnahme einer Kindergartenpädagogin als Karenzvertretung für die Integrationsgruppe des Kindergartens sowie die Tagesbetreuung in der Volksschule auf Grund der vorliegenden Bewerbungen 10.) Entlohnung der neuen Kindergartenpädagogin (Karenzvertretung):Einstufung, Vorrückung, Zulagen 11.) Allfälliges Bürgermeister Franz Josef Kern begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und eröffnet zur festgesetzten Zeit die Sitzung. Er stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und dass die Beschlussfähigkeit gem. 41 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung gegeben ist. Mit der Unterfertigung der Verhandlungsschrift über die heutige Gemeinderatssitzung werden die Gemeinderäte Roland Stacherl und Richard Lang betraut. Die Sitzungsniederschrift vom 03. Juni 2012 wird einstimmig wie folgt korrigiert: TO-Pkt. 14.) Das Dach der Martinihalle ist ab einer Schneemenge von 50 kg/m² vom Schnee zu befreien. Diskobus (Seite 402) Beförderungsauftrag Pkt. 2: Beitrag in Höhe von 3.550,21 pro Jahr, nicht pro Woche 406

3 Zu Punkt 1.) Der Prüfungsausschuss hat am 07. August 2012 die Belege des 2. Quartals 2012 überprüft. Der Obmann des Ausschusses, G.R. August Jost, berichtet, dass die Einnahmen- und Ausgabenbelege auf die formelle Richtigkeit überprüft wurden. Es wurde festgestellt, dass Skonti durchwegs abgezogen wurden. Auf einem Beleg fehlte die Unterschrift des Anweisenden. Ansonsten konnten keine offensichtlichen Mängel festgestellt werden. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Obmannes ohne Einwände zur Kenntnis. Zu Punkt 2.) Bauakt Christian LANG und Tanja HOSINER, wohnhaft in Jennersdorf, Schulstraße 5/3, haben mit Schreiben vom angesucht, dass sie ihr Grundstück Nr. 80 der KG. Doiber an den öffentlichen Kanal auf Grdst.Nr. 82 anschließen dürfen. Dazu berichtet der Bürgermeister, dass die beiden Antragsteller auf dem Grdst.Nr. 80 ein Einfamilienhaus errichten wollen. Ein Anschluss an den öffentlichen Kanal beim angrenzenden Güterweg (Grdst.Nr. 91) ist wegen zu geringer Tiefe des Straßenkanals nicht möglich. Als Lösung wurde die Herstellung des Kanalanschlusses auf dem Grdst.Nr. 82 gefunden. Die Eigentümerin, Frau Helene Kahr (Hauptstraße 9) hat ihre Zustimmung zu den erforderlichen Grabarbeiten bereits gegeben. Die Wassergenossenschaft Doiber will dort gleichfalls eine neue Leitung verlegen und zur Verbesserung des Brandschutzes einen Hydranten aufstellen. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, dem Ansuchen von Frau Hosiner und Herrn Lang stattzugeben. Die Gemeinde wird für die Grabarbeiten ihren Bagger kostenlos zur Verfügung stellen. Die zu leistenden Arbeiten sind von Lang/Hosiner sowie der WG. Doiber zu bezahlen. Der Hydrant wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Zu Punkt 3.) DI(FH) Erwin KURTA, Doiber, Reiterweg 4, hat mit Eingabe vom nachstehenden Antrag gestellt: Hiermit möchte ich Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung einer Photovoltaik Anlage seitens der Gemeinde ersuchen. Die Anlage wurde am in Betrieb genommen und hat eine Einspeiseleistung von 6,35 kwp. Die Kosten für die Errichtung betrugen EUR ,-- Mit der Bitte um positive Erledigung verbleibe ich 407

4 Bisher wurde die Förderung der Gemeinde für Photovoltaik Anlagen gewährt, wenn eine Landesförderung nachgewiesen wurde. Eine Subvention durch das Land Burgenland ist aber nur mehr sehr schwer zu erhalten. Die Gemeinde sollte deshalb neue Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung festlegen, da sie die alternative Stromerzeugung unterstützen und fördern will. Auf Antrag von Vmgl. Manfred Schreiner beschließt der Gemeinderat daher einstimmig, dass die Gemeindeförderung unabhängig von einer Landesförderung gewährt wird und zwar für Photovoltaik Anlagen von 2 4 kwp ,00 und ab 4 kwp ,00 Zu Punkt 4.) Hannes und Anita RUCK, wohnhaft in Welten, Gamperlberg 8, ersuchen mit Schreiben vom ebenfalls um die Gewährung einer Gemeindeförderung für die von ihnen errichtete Photovoltaik-Anlage (mehrachsiges Nachführsystem mit Antrieb, 4,6 kwp). Die Kosten für dieses Bauvorhaben betrugen ,--, wozu es seitens des Bundes einen Zuschuss in Höhe von voraussichtlich 3.680,-- geben wird. Einstimmig beschließt der Gemeinderat, den Ehegatten Ruck in Entsprechung des TO-Pkt. 3.) - eine Förderung für die Errichtung ihrer Photovoltaik-Anlage in Höhe von 500,-- zu gewähren. Zu Punkt 5.) Die Bundeswasserbauverwaltungen Burgenland und Steiermark sowie der Wasserverband Flussraum Raab beabsichtigen in Welten am Raabfluss einen Fischaufstieg (Altarmanbindung) zu errichten. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, wurde mit den Grundbesitzern eine Grundablöse vereinbart. Die Eigentümer des Grdst.Nr. 679/2, Johann und Rudolf Meitz, wohnhaft in Welten, Hauptstraße 20, wollen ihr Grundstück jedoch nur dann zur Verfügung stellen, wenn die Gemeinde ihnen dafür die Grundstücke Nr (Weg) und 1001/2 überlässt. Diese gemeindeeigenen Parzellen liegen zwischen der Autostraße B 57 und ihrem Hausgrund. Die Differenzfläche von 583 m² würde Herr Meitz zu einem Preis von 2,37 / m² ablösen, dies entspricht 1.381,71. Der Gemeinderat berät diese Thematik und beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig, die genannten Grundstücke mit Johann und Rudolf Meitz zu tauschen, bzw. die Differenzfläche von 583 m² um 2,37 / m² an diese zu verkaufen. 408

5 Zu Punkt 6.) Das Grdst.Nr (Weg) der KG. Welten ist als öffentliches Gut gewidmet. Um es mit den Anrainern Johann und Rudolf Meitz, Welten, Hauptstraße 20, tauschen zu können, bzw. es an diese verkaufen zu können, muss es aus dem öffentlichen Gut entwidmet werden ( siehe vorhergehenden Tagesordnungspunkt). Da dieses Grundstück nicht mehr als Weg als öffentliches Gut benötigt wird, beschließt deshalb der Gemeinderat auf Antrag von Bürgermeister Kern einstimmig die nachstehende V e r o r d n u n g des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab vom 24. August 2012 betreffend die Entwidmung des Grundstücks Nr der KG. Welten. 1 Das Grundstück Nr (Weg) der KG. Welten mit einer Fläche von 525 m² wird aus dem öffentlichen Gut entwidmet und an den Anrainer Rudolf Meitz, wohnhaft in Welten, Hauptstraße 20 veräußert. 2 Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Zu Punkt 7.) Mit Schreiben vom haben Helmut PILZ und Susanna LIPP, wohnhaft in St. Martin/Raab, Mittereck 17, um die Gewährung einer Subvention wie folgt ersucht: Aufgrund unserer erhöhten Lage reicht der Druck der Ortswasserleitung nicht aus, um notwendige Geräte im Haus zu versorgen. Wir erreichten einen Druck von nur 1,2 bar, Geschirrspüler und Waschmaschine würden damit nicht funktionieren. Auch der notwendige Druck um die Heizungsrohre unter Druck zu setzen, ist dadurch nicht gegeben. Daher mussten wir uns ein Hauswasserwerk installieren lassen. Vor den Umbauarbeiten gab es in diesem Haus entsprechende Geräte nicht, deshalb wurde bisher noch kein Hauswasserwerk benötigt. Aus diesem Grund wurde bis jetzt keine Subvention für die Adresse Mittereck 17 beantragt. Anbei finden sie die Rechnung ( 2.725,--) mit der Auflistung der für die Anlage entstandenen Kosten. 409

6 Der Bürgermeister berichtet, dass anlässlich der Übernahme der WG. St. Martin/Berg I der Gemeinderat am beschlossen hat, dass die Gemeinde nicht für einen gewünschten oder benötigten Wasserdruck haftet und die Wasserbezieher eventuell benötigte Drucksteigerungen auf eigene Kosten einbauen lassen müssen. Im Jahr 2007 wurde ein gleichartiges Ansuchen von Csenar Matthias (Schaffereck 34) abgelehnt. Begründet wurde dies, dass es schon früher Fälle gab, wo der vorhandene Wasserdruck für eine ordnungsgemäße Versorgung nicht ausgereicht hat. Alle Betroffenen mussten sich auf eigene Kosten eine Drucksteigerung einbauen. Der Gemeinderat berät das Ansuchen ausführlich und ist der Meinung, dass die Gemeinde eine Drucksteigerung für dieses Gebiet planen sollte. Dem gegenständlichen Ansuchen kann jedoch nicht entsprochen werden, da dies ungerecht gegenüber anderen Wasserbeziehern wäre, denen kein Gemeindezuschuss für den Einbau eines Hauswasserautomaten gewährt wurde. (Einstimmiger Beschluss auf Antrag des Vorsitzenden) Zu Punkt 8.) a.) Für die Ortsfeuerwehr Welten wurde gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF-A 2000 ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im offenen Verfahren im Oberschwellenbereich. Im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Ausschreibung gem. 50 des Bundesvergabegesetzes am 07. Mai 2012 bekanntgemacht. Als Frist für den Eingang der Angebote (lt. 60 Abs. 1 BVergG 2006 mindestens 52 Tage) wurde der 29. Juni 2012, Uhr, festgesetzt. Auch im Landesamtsblatt für das Burgenland wurde die Ausschreibung veröffentlicht. Innerhalb der gesetzlichen Angebotsfrist haben 5 (österreichische) Firmen die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei der Angebotsöffnung lagen der Kommission 5 Angebote, welche alle rechtzeitig eingebracht wurden, vor. Die Angebote wurden in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien überprüft. Die rechnerische Überprüfung der Angebote brachte nachstehendes Ergebnis (Summen inkl. MWSt.): 410

7 411

8 Die weitere Überprüfung der Angebote ergab, dass 4 Firmen neben dem ausschreibungskonformen Hauptangebot (Fahrgestell Renault Midlum 300/14 4x4 off road ) auch Alternativen angeboten haben; lediglich die Firma Rosenbauer hat kein ausschreibungskonformes Hauptangebot abgegeben, sondern nur 2 Varianten mit Fahrgestell Mercedes vorgelegt. Ca. 14 Tage nach Öffnung der Angebote wurden alle Firmen eingeladen, den Mitgliedern der OFW Welten vergleichbare Fahrzeuge in Welten vorzustellen, um so ihre technische Leistungsfähigkeit im Fahrzeugbau (nach Teil 3, Pkt der Ausschreibung) nachzuweisen. Dieser Aufforderung sind bis auf die Firma Rosenbauer alle übrigen Anbieter nachgekommen und haben am ausgemachten Termin ihre Fahrzeuge vorgestellt. Die Firma Stirg-Metall aus Niederösterreich hat kein Fahrzeug aus eigener Produktion vorstellen können, da sie ein vergleichbares Feuerwehrauto bisher noch nicht hergestellt hat. Es wurde daher das TLF aus Rohrbrunn präsentiert, das in Slowenien gefertigt wurde. Der Gemeinde und der Ortsfeuerwehr ist bekannt, dass es bei der Abnahme dieses Fahrzeuges durch das Landesfeuerwehrkommando Bgld. aufgrund zahlreicher Mängel große Schwierigkeiten gab. Für den Fall, dass ein Anbieter kein vergleichbares - von der jeweiligen Firma gefertigtes - Fahrzeug vorführen kann, wurde in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, das jeweilige Angebot auszuscheiden. Mit den Firmen Walser, Iveco Magirus und Balthasar Nusser wurden gem. Teil 3 Pkt Nachverhandlungen über den Entfall einzelner Positionen geführt. Nach schriftlicher Vorlage deren ( Nachtrags- )angebote ergibt sich nachstehender Preisespiegel (inkl. MWSt.): Walser Feuerwehrtechnik Balthasar Nusser Stirg Metall Rosenbauer Österr. Iveco Magirus Brandschutztechnik Fahrzeug Beladung Angebotssumme Renault , , ,68 Renault , , ,46 Renault (keine Änderung gegenüber Ausschreibung) ,56 Mercedes (keine Änderung gegenüber Ausschreibung) ,80 Iveco , , ,00 Die Firma Walser bietet weiters eine Verlängerung der Garantie auf 48 Monate und 10 Jahre Gratiswartung ( rd ,--). Die Zahlung soll nach Auslieferung des Fahrgestells und nach Fertigstellung erfolgen (keine Anzahlung bei Auftragserteilung). Das Fahrzeug von Balthasar Nusser ist um 16 cm kürzer als das der Firma Walser, die das neueste Modell anbietet. Die Angebote wurden, wie in Teil 3 Pkt der Ausschreibung bestimmt, von einer Kommission der OFW Welten bewertet. Demnach erfolgt die Wahl des Angebotes für den Zuschlag nach dem Bestbieterprinzip. Die Bewertung aller im Leistungsverzeichnis genannten Position erfolgte in nachfolgender Wertigkeit: Preis (40 %), Fertigungsqualität (25 %), Funktionalität (25 %) und Design/Ästhetik (10 %) 412

9 Nach dieser Bewertung ist Angebot des Bestbieters dasjenige mit der höchsten Punktezahl. Das Ergebnis der Bewertung stellt sich wie folgt dar: 413

10 Lt. telefonischer Mitteilung vom der Fr. WHR. Dr. Martina Handl-Thaller vom Amt der Bgld. Landesregierung sind Angebote auszuscheiden, die das ausschreibungsgemäße (Haupt-)angebot (Fahrgestell: Renault Midlum 300/14 4x4 off road ) nicht ausgefüllt, sondern lediglich Alternativen angeboten haben. Somit sind solche Angebote gemäß 129 Abs. 1 Zif. 7 des Bundesvergabegesetzes 2006 als unvollständig zu werten und damit auszuscheiden. In Kenntnis dieses Sachverhaltes beschließt der Gemeinderat nach eingehender Beratung auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig: a.) Das Angebot der Firma Rosenbauer Österreich GmbH wird wegen Unvollständigkeit (kein ausschreibungsgemäßes Hauptangebot nur Alternative) nach 129 Abs. 1 Zif. 7 Bundesvergabegesetz 2006 ausgeschieden. b.) Das Angebot der Firma Stirg Metall wird ausgeschieden, da die Firma kein von ihr produziertes bzw. ausgeliefertes vergleichbares Feuerwehrfahrzeug vorführen konnte. c.) den Zuschlag für die Lieferung des ausgeschriebenen Rüstlöschfahrzeugs RLF-A 2000 erhält der lt. oben angeführter Bewertung ermittelte Bestbieter, die Firma Walser Feuerwehrtechnik aus Rankweil lt. ihrem Angebot vom , Angebot Nr. AFW b.) Die Gesamtkosten für die Anschaffung des oben genannten Rüstlöschfahrzeuges betragen: Walser Feuerwehrtechnik GmbH (Fahrzeug mit Beladung) ,68 Seitens der Landesregierung wird eine Förderung in Höhe von ,00 gewährt. Somit verbleiben ,68, welche von der Gemeinde und der OFW Welten aufzubringen sind. Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig: Die OFW Welten hat zum Ankauf des neuen Tanklöschfahrzeuges einen Beitrag in Höhe von ,-- zu leisten. Bei Auslieferung des Fahrgestells ca. im April 2013 wird die Gemeinde ,-- und die OFW Welten 7.928,48 zu bezahlen haben. Bei Auslieferung des Fahrzeuges (Jänner 2014) zahlt die OFW Welten ,-- und den Restbetrag auf ,-- in den Jahren 2015 und Den Erlös aus dem Verkauf des alten Tanklöschfahrzeuges bekommt die OFW Welten. Zu Punkt 9.) Siehe Protokoll über nicht öffentliche Tagesordnungspunkte! 414

11 Zu Punkt 10.) Siehe Protokoll über nicht öffentliche Tagesordnungspunkte! Zu Punkt 11.) Die von der Gemeinde beauftragte Prüfung, ob das Wasser der gemeindeeigenen Wasserversorgung mit dem der WG. Welten-Dorf mischbar ist, hat ergeben, dass die beiden Wasser mit höchstens 50 : 50 % zusammengemischt werden können. Die WG. Welten-Dorf wird in den nächsten Jahren ihre Anlagen erneuern und ist grundsätzlich bereit, Wasser an die Gemeinde zu verkaufen. DI. Lugitsch aus Feldbach hat bereits einen provisorischen Vorschlag für die Übernahme und Zumischung des Wassers der WG. Welten ausgearbeitet. In Neumarkt ist das Kabel der Ortsbeleuchtung zwischen den Häusern Güttl und Zotter Feri oftmals beschädigt, so dass eine provisorische Stromleitung verlegt werden musste. Das defekte Stromkabel soll demnächst erneuert werden. Am 15. September findet ab Uhr ein Ideenworkshop ( Open Space ) für Jugendliche statt. Das Ergebnis dieses Workshops wird dem Gemeinderat präsentiert werden. Am 16. Dezember wird in der Martinihalle ein Weihnachtskonzert mit Christa Fartek stattfinden Lt. der Zeitschrift Public steht unsere Gemeinde im Bonitätsranking an 175. Stelle in Österreich Bei der Glocke in Kölbereck wurden die Wände trockengelegt, und schadhaftes Holz ausgewechselt. Lehmbau Paal aus Oberdrosen erneuert den Lehmboden. Im nächsten Jahr soll das Dach mit Holzschindeln erneuert werden. In der Volksschule soll Schach angeboten werden (vom Schachclub Jennersdorf) Bis Montag, sollen sich Teilnehmer für den Gemeindetag am 13. u in Tulln melden Im Gasthaus Pilz, St. Martin/R., findet am 31. August ein Vortrag über Streuwiesen statt 21. September: Ermi Oma (Martinihalle) Die Einschaltung der Gemeinde in der Pannonischen Rundschau kostete 469,--, es werden jedoch 50 % des Rechnungsbetrages nachgelassen, da das falsche Gemeindewappen abgedruckt wurde (Anfrage von Vmgl. Schreiner Manfred) Bürgermeister Franz Josef Kern wünscht allen wahlwerbenden Gruppen für die kommenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen viel Erfolg. Er wünscht sich einen fairen Wahlkampf, so dass nach der Wahl alle gut zusammenarbeiten können. 415

12 Da keine weiteren Anträge und Wortmeldungen vorliegen, dankt der Vizebürgermeister für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. V.g.g. Der Schriftführer: (Brückler) 416

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