Das Lindenfeld Ihr verlässlicher Partner bei der Umsetzung des Pflegegesetzes. Ein Angebotsüberblick für die Verbandsgemeinden

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1 Das Lindenfeld Ihr verlässlicher Partner bei der Umsetzung des Pflegegesetzes Ein Angebotsüberblick für die Verbandsgemeinden

2 Daten und Fakten 4 Stationäres Angebot 5 Ambulantes Angebot 6 Weitergehende Angebote 7 Vorteile Verbandsgemeinden 8 Ein verlässlicher Partner 10 2

3 Wir alle sind gefordert! Die Umsetzung des neuen Pflegegesetzes stellt hohe Anforderungen an Gemeinden und Leistungserbringer. Know-how und Erfahrung sind wertvolle Güter. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung auf partnerschaftlicher Basis. Sehr geehrte Damen und Herren Vor über dreissig Jahren haben Sie als Verbandsgemeinden entsprechend den damaligen gesetzlichen Vorgaben die Institution Lindenfeld eröffnet, um die stationäre Pflege, Versorgung und Betreuung Chronischkranker und Pflegebedürftiger in der Region sicherzustellen. Seither hat sich das Lindenfeld eine hohe Kompetenz im Bereich der spezialisierten Pflege sowie der pflegerischen, medizinischen, therapeutischen und lebenspraktischen Betreuung und Begleitung v.a. hochaltriger Menschen erarbeitet. Wir haben uns schrittweise zum Zentrum für spezialisierte Pflege und Geriatrie entwickelt und möchten diesen Weg konsequent und entsprechend den Bedürfnissen der Verbandsgemeinden weiterverfolgen. Unser Ziel ist es, Ihnen als Verbandsgemeinde und v.a. den Einwohnerinnen und Einwohnern eine Angebotspalette zu bieten, die der demographischen Entwicklung der Bevölkerung gerecht wird, auf die individuellen Bedürfnisse hochaltriger Menschen eingehen kann und dadurch einen aktiven, markanten Beitrag zur Kostendämpfung im Bereich der Langzeitpflege leisten kann. Um Sie als Verbandsgemeinde bei der Umsetzung des Pflegegesetzes zu entlasten, bieten wir Ihnen an, in Kooperation mit Ihnen unser stationäres Angebot weiterhin den sich ändernden Bedürfnissen der Wohnbevölkerung anzupassen, unser geriatrisches und gerontologisches Wissen bei der vom Pflegegesetz geforderten besseren Nutzung von Synergien unter den Leistungserbringern aktiv einzubringen und eine optimale Koordination und fliessende Übergänge zwischen verschiedenen Pflege- und Betreuungssituationen zu gewährleisten. Die folgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über das bereits bestehende Angebot und weitere Möglichkeiten der Kooperation. Lindenfeld, 16. Oktober 2008 Michael Ganz Präsident Hansruedi Bauer Direktor (PflG 11) Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Sie orientieren sich dabei an der Pflegeheimkonzeption und dem Spitex- Leitbild. Sie erfüllen diese Aufgabe durch verstärkte Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote der Langzeitversorgung. Das Angebot umfasst insbesondere: a) Hilfe und Pflege zu Hause b) Übergangspflege und Palliativpflege c) stationäre Pflege d) Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung Soweit erforderlich schliessen die Gemeinden mit stationären und ambulanten Leistungserbringern entsprechende Leistungsvereinbarungen ab. 3

4 Quellen: Höpflinger François, Pflege und Pflegebedürftigkeit im Alter. Situation heute und Forderungen für morgen. In: NOVAcura 05/08 S Botschaft zum Pflegegesetz, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung, September 2006 Daten und Fakten Qualitativ und quantitativ stehen wir bei der Pflege im Alter vor grossen Veränderungen besonders im Bezug auf Mehrfacherkrankungen und die höhere Lebenserwartung. Ein verzögerter oder verhinderter Eintritt ins Heim ist eine effiziente und nachhaltige Antwort auf die wachsende Zahl hochaltriger und pflegebedürftiger Menschen. Es bedeutet mehr Lebensqualität für die Betroffenen, entlastet zudem die Gemeinden und wirkt kostendämpfend. (PflG 2 Abs. 1) Dieses Gesetz hat folgende Ziele: a) Schaffung der Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot in der Langzeitpflege b) Bereitstellung eines Angebots der Langzeitpflege, das den Grundsätzen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt c) Förderung der Transparenz und der Vergleichbarkeit (Benchmarking) unter den Leistungserbringern der Langzeitpflege d) verstärkte Nutzung von Synergien durch Kooperation und Koordination unter den Leistungserbringern der Langzeitpflege e) Koordination zwischen dem Spital- und dem Langzeitpflegebereich f) Umsetzung der Vorgaben der Krankenversicherungsgesetzgebung für den Bereich der Langzeitpflege, insbesondere in Bezug auf die Planung, die Finanzierung, die Erhebung von Daten und die Qualitätssicherung Qualitative Entwicklung Die demographische Altersentwicklung führt bei der Pflege im Alter zu vier zentralen qualitativen Veränderungen: Es ergeben sich verhältnismässig mehr Pflegesituationen durch Mehrfacherkrankungen, was höhere Anforderungen an das Pflegepersonal einschliesst. Es ist mit einem steigenden Anteil von Menschen mit Demenzerkrankung zu rechnen, die gleichzeitig länger krank verbleiben. Dies erhöht wiederum die Anforderungen an das Pflegepersonal. Behandlungen und operative Eingriffe bei immer älteren Personen und die immer kürzere Aufenthaltsdauer im Akutspital haben zur Folge, dass Angebote der Akutgeriatrie, geriatrische Rehabilitation und Übergangspflege an Bedeutung gewinnen. Es zeichnen sich zwei Typen von Pflegebedürftigkeit im Alter ab: Eine grosse Gruppe von Menschen bleibt lange behinderungsfrei und erfährt erst gegen Lebensende eine oft kurze Phase von Pflegebedürftigkeit (palliative Pflege). Daneben gibt es eine Minderheit älterer Menschen, die längere Zeit pflegebedürftig bleibt. Quantitative Entwicklung im Kanton Aargau Der Anteil der über 60-jährigen ist von 1980 bis 2000 markant gestiegen von 15% der Gesamtbevölkerung auf 18%, Tendenz weiterhin steigend. Bei der Berechnung des Bedarfs an Pflegebetten geht der Kanton davon aus, dass 20% der Hochbetagten (80-jährige und älter) auf einen Pflegeplatz angewiesen sein werden. Ohne Interventionen wie Verbesserung des ambulanten Angebots, Verbesserung der geriatrischen Betreuung etc. würde der Sollbedarf von 5388 Pflegebetten im Jahr 2002 auf 6697 im Jahr 2020 steigen. Die Schaffung eines zusätzlichen Pflegebettes zieht gemäss kantonalen Berechnungen ein Investitionsvolumen von umgerechnet ca. CHF zuzüglich Personalkosten nach sich. Fazit Alle Massnahmen, welche Heimeintritte verhindern oder verzögern, bedeuten mehr Lebensqualität für die Betroffenen, wirken kostendämpfend und entlasten die Gemeinden. 4

5 Unser stationäres Angebot Mit dem bestehenden Angebot hat das Lindenfeld das neue Pflegegesetz im stationären Bereich bereits weitgehend umgesetzt. Insbesondere was die Übergangspflege und die spezialisierte Pflege anbelangt. Die klassischen Betreuungsformen für geriatrische Langzeitpatientinnen und Langzeitpatienten, Demenzerkrankte und jüngere Bewohnerinnen und Bewohner werden laufend den Bedürfnissen und Rahmenbedingungen angepasst. Übergangspflege Wer nach einem Spitaloder Rehabilitationsaufenthalt noch nicht in der Lage ist, in sein gewohntes Umfeld zurückzu kehren, wird im Lindenfeld zielgerichtet gefördert. Mobilitätstraining, Realitätstraining, Erlebenstraining, Sozialtraining und Selbständigkeitstraining haben die Rückkehr des Bewohners bzw. der Bewohnerin ins private Umfeld in drei bis zwölf Wochen zum Ziel. Erweist sich die Rückkehr nach Hause als nicht realistisch, kann der Bewohner oder die Bewohnerin so lange im Lindenfeld bleiben, bis eine angemessene Anschlusslösung gefunden ist. Gegebenenfalls ist ein hausinterner Wechsel auf eine geriatrische Langzeitabteilung möglich. Kurzzeitaufenthalte Ausser für Übergangspflegepatientinnen und -patienten bieten wir auf der Kurzzeitabteilung auch Plätze an für eine zeitlich befristete Aufnahme von Patientinnen und Patienten zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Geschützte Abteilungen Das Lindenfeld betreut, begleitet und pflegt Menschen mit einer demenziellen Erkrankung, welche aufgrund ihres Verhaltens auf einen speziellen Rahmen angewiesen sind. Geriatrische Langzeitpflege Die geriatrischen Langzeitpflegeabteilungen bieten Platz für betagte Menschen mit chronischen Erkrankungen oder erhöhtem Pflegebedarf. Auf ihrem letzten Lebensabschnitt werden sie von Personal begleitet, das speziell für palliative Pflege ausgebildet ist. Abteilung für jüngere Bewohnerinnen und Bewohner Im Lindenfeld finden jüngere Bewohnerinnen und Bewohner Aufnahme, welche aufgrund des grossen Pflegeaufwandes oder des speziellen Behandlungsbedarfs nicht zu Hause begleitet werden können. Ärztliche und therapeutische Behandlung Dank des hausinternen Arztdienstes, geleitet von einem Facharzt für Altersmedizin (Geriatrie FMH), und des erfahrenen Therapieteams (Physio- und Ergotherapie) bietet das Lindenfeld eine optimale medizinische und therapeutische Versorgung in allen Bereichen. (PflG 4 Abs. 4) Mit der Pflegeheimkonzeption kann der Regierungsrat bestimmten stationären Pflegeeinrichtungen einen speziellen Leistungsauftrag, namentlich für Übergangs- oder Palliativpflege, erteilen. (PflG 17 Abs ) Übergangspflege wird durch geeignete stationäre Leistungserbringer in enger Zusammenarbeit mit den Akutspitälern angeboten. Die Übergangspflege beinhaltet im Wesentlichen Massnahmen zur Aktivierung der geistigen und körperlichen Ressourcen. Sie dient betagten Patientinnen und Patienten zur Rückgewinnung der selbständigen Lebensführung in ihren privaten Strukturen nach einem Spitalaufenthalt. 5

6 Unser ambulantes Angebot Dank der ambulanten Angebote profitieren auch betagte Menschen zu Hause und in anderen Einrichtungen vom medizinischen und sozialarbeiterischen Fachwissen des Lindenfelds. (PflG 18) Leistungserbringer für Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung sind regionale Anlauf- und Beratungsstellen. Die Anlaufund Beratungsstelle dient betagten Personen und ihren Angehörigen zur Information über das Angebot der vorhandenen Dienste, zur Beratung und zur Vermittlung der benötigten Dienstleistungen. Die Gemeinden bestimmen eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle und regeln mit einer Leistungsvereinbarung ihre finanzielle Abgeltung. Die Gemeinden können vorsehen, dass diejenigen Personen, welche die Dienste der Anlauf- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen, einen Beitrag an die Kosten leisten. (Botschaft S. 23) Die Dienstleistungen der Anlauf- und Beratungsstellen sollen grundsätzlich durch die Gemeinden finanziert werden. Im Sinne des Verursacherprinzips soll es aber möglich sein, Personen, welche diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, an den Kosten zu beteiligen, zum Beispiel in Form einer gebührenpflichtigen Telefonnummer und in Form von Gebühren pro Konsultation. Diese Dienstleistungen sollen wenn möglich an bestehende Strukturen angegliedert werden. Wechsel von der Übergangspflege in den Alltag Im Nachgang zur Übergangspflege bieten Geriater und Sozialdienst ein ambulantes Nachsorgeprogramm an, mit dem die ambulante Versorgung zu Hause besser verankert werden soll. Mit der Überprüfung und allfälligen Anpassung der beim Heimaustritt geplanten Unterstützungsmassnahmen sollen u.a. unnötige Rehospitalisierungen verhindert werden. Geriatrische Sprechstunde Mit der geriatrischen Sprechstunde bietet das Lindenfeld eine fachärztliche Abklärung bei speziell im höheren Lebensalter auftretenden (Mehrfach-) Erkrankungen wie Demenz, Depression, Sturzgefährdung, Mangelernährung und Inkontinenz. Diagnostik und ganzheitliche Behandlung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem zuweisenden Arzt bzw. dem Hausarzt. Die frühzeitige geriatrische Abklärung ist ein wichtiges Instrument zur Verzögerung oder Vermeidung von Spital- und Heimeintritten und bildet so einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung der medizinischen und sozialen Folgekosten. Sozio-gerontologische Beratung Die geriatrische Sprechstunde kann bei Bedarf ergänzt werden mit einer weitergehenden ambulanten sozio-gerontologischen Beratung durch den Sozialdienst Lindenfeld in Zusammenarbeit mit den Therapien Lindenfeld. Das Angebot umfasst Abklärungen an der Schwelle zu einem Heimeintritt, Organisation eines Unterstützungsnetzes, Beratung betreffend bauliche Massnahmen, Finanzierungsfragen. Geriatrischer Konsiliardienst Über die geriatrische Sprechstunde hinaus bietet der Arztdienst Lindenfeld Konsiliardienste für Spitexorganisationen und Pflegeheime aus den Verbandsgemeinden an. Der Fokus liegt auf der Beratung bei medizinisch-geriatrisch komplexen Situationen und palliativen Massnahmen. Weiterbildung zu altersspezifischen Themen Organisation und Durchführung von Weiterbildungen zu geriatrischen und gerontologischen Fragestellungen für Fachpersonal Organisation und Durchführung von Informations- und Weiterbildungsveranstaltung für die Bevölkerung. Ziel ist es, durch Vermittlung von Wissen bestehende Erkrankungen zu verstehen und dadurch die am besten geeignete Umgangsform zu finden. 6

7 Unsere weitergehenden Angebote Bei Angebotslücken bietet das Lindenfeld Hand zum Ausbau bestehender Dienstleistungen. Bei ausgewiesenem Bedarf und im Auftrag einzelner oder mehrerer Verbandsgemeinden bauen wir gerne weitere Dienstleistungen auf, wie zum Beispiel: Pflege- und Betreuungsangebote permanente Plätze für die Aufnahme von Pflegenotfällen reservierte Plätze für Ferienaufenthalte Fachberatung und Weiterbildung Wund- und Dekubitusberatung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spitexdiensten und Pflegeheimen Mitarbeit bei Fachkonzepten, Altersleitbildern etc. Weiterbildung für freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Besuchsdiensten betreute Wohngruppen ausserhalb des Lindenfelds Tages- und Nachtstation (Botschaft S. 15, Punkte 3, 4 und 6) Mit der Neukonzeptionierung der Langzeitversorgung werden die folgenden Hauptzielsetzungen verfolgt: - Altersgerechte und altersgemässe Versorgungsstrukturen schaffen, damit die betagten Einwohner des Kantons Aargau ein würdiges Alter verbringen können - Jeder Einwohner des Kantons soll auf die seinen Bedürfnissen entsprechenden Hilfen zurückgreifen können. - Der Verbleib in den gewohnten sozialen Strukturen soll so lange wie möglich gewährleistet sein. 7

8 Ihre Vorteile als Verbandsgemeinde Von einer besseren Verknüpfung von stationären und ambulanten Angeboten profitieren alle: Pflegebedürftige, Institutionen und Gemeinden. Als Verbandsgemeinde profitieren Sie von folgenden Vorteilen: Ambulante Pflege Stark präventive Ausrichtung. Stationäre Pflege Heimeintritt und Aufenthalt erleichtern. Patienten und Patientinnen haben bei der Neuaufnahme ins Lindenfeld erste Priorität. Die Verbandsgemeinde muss keine feste Anzahl an Betten reservieren bzw. finanzieren. Die umfassende medizinisch-geriatrische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ist vollumfänglich gewährleistet. Für Personen mit speziellen Pflegebedürfnissen, welche in den meisten Institutionen nicht angemessen betreut werden können (Beatmungspatienten, Intensivpflegefälle etc.), erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit den Betroffenen und den Gemeinden ein individuelles Pflege- und Betreuungskonzept. Der Sozialdienst Lindefeld unterstützt Betroffene und Angehörige bei der Klärung von Fragen rund um den Heimeintritt und um die Heimfinanzierung und entlastet so die Gemeindesozialdienste bzw. AHV-Zweigstellen. Die geriatrische Sprechstunde ist ein Angebot für Einwohner und Einwohnerinnen aus Verbandsgemeinden. Institutionen aus Verbandsgemeinden können den geriatrischen Konsiliardienst in Anspruch nehmen. Die ambulanten Angebote ergänzen bestehende Dienstleistungen wie Spitex, Mahlzeitendienst etc. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag, damit betagte Personen so lange als irgend möglich im gewohnten Umfeld bleiben können. Dank der ambulanten Angebote des Lindenfelds werden die Kosten im Altersbereich für die Gemeinden gedämpft: Durch die Verzögerung und Vermeidung von Heimeintritten lässt sich der Bedarf an neuen Pflegeplätzen deutlich reduzieren. 8

9 Kooperation ein Vorteil für alle Wir sind überzeugt: Eine bessere Verknüpfung von ambulanten und stationären Angeboten auf der Basis von geriatrischem und gerontologischem Fachwissen nützt uns allen: Den betagten und hochaltrigen Menschen und deren Bezugspersonen (inkl. Hausarzt, Spitex etc.) zu Hause oder in anderen Institutionen: Die Optimierung des geriatrischen und gerontologischen Angebots im ambulanten Bereich trägt dazu bei, dass hochbetagte Menschen länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben oder dorthin zurückkehren können. Den Verbandsgemeinden: Sie werden bei der Umsetzung des Pflegegesetzes entlastet, können Ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ein professionelles Beratungs- und Betreuungsangebot bieten und sparen mittelfristig Kosten durch die Reduktion des Pflegebettenbedarfs. Dem Lindenfeld: Vorhandene Ressourcen können optimal genutzt und bedarfsgerecht ausgebaut werden. (Botschaft S. 9 und Anhang S. 116) Strategie 15: Vernetzung im geriatrischen Bereich. Der Kanton trägt gemeinsam mit den Gemeinden dazu bei, dass Lebensqualität und Selbständigkeit seiner älteren Bevölkerung erhalten und gefördert werden. Zu diesem Zweck optimiert er die Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote in der Langzeitversorgung. 9

10 Ihr verlässlicher Partner Als Verbandsgemeinden können Sie auf die Ressourcen des Lindenfelds zurückgreifen. Wir sind gewillt, unsere Dienstleistungen bedarfsgerecht auszubauen. Die entsprechende Planung erfolgt in Kooperation mit den Verbandsgemeinden. (Botschaft S. 13) Allgemeine Grundsätze: 1. Alter ist nicht mit Krankheit gleichzusetzen. Alter kann aber mit spezifischen Krankheiten und Behinderungen sowie mit Vereinsamung verbunden sein. Hier setzt das private sowie das staatliche oder staatlich unterstützte Hilfsangebot ein. Die Herausforderung gemeinsam anpacken Das neue Pflegegesetz bringt grosse Herausforderungen für Gemeinden und Institutionen mit sich. Mit der vorliegenden Broschüre zeigen wir mögliche Wege zur Umsetzung im Bereich der spezialisierten Pflege und Geriatrie auf. Unser Anliegen ist es, Ihnen mit unserem erweiterten Angebot nachhaltige und effiziente Instrumente zur Verfügung zu stellen. Damit hoffen wir, den Bedürfnissen der hochbetagten Menschen in unserer Region und all denen, die auf spezielle Pflege angewiesen sind, zu entsprechen. Wünschen Sie weitere Informationen? Für die weitergehende Planung können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen: Hansruedi Bauer Direktor Tel Für allgemeine Auskünfte rund um das Lindenfeld oder den Heimeintritt: Andrea Jäkle Sozialdienst Lindenfeld Tel Alterspolitik ist die Organisation, Finanzierung und Strukturierung der Angebote für Betagte. Sie umfasst damit die Gesamtheit der Massnahmen, welche dazu dienen, die Lebensqualität behinderter und kranker Betagter zu verbessern. 3. Alterspolitik ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Kanton und Gemeinden stimmen die Aufgaben untereinander ab, wobei die Zuständigkeit und Verantwortung schwergewichtig bei den Gemeinden liegt. 10

11 Auch der erste Schritt gehört zum Wege. Arthur Schnitzler

12 Verbandsgemeinden Stand 2008 Aarau Ammerswil Biberstein Boniswil Brunegg Buchs Densbüren Dürrenäsch Egliswil Erlinsbach Fahrwangen Gränichen Hendschiken Holderbank Kölliken Küttigen Lenzburg Leutwil Meisterschwanden Möriken-Wildegg Muhen Niederlenz Oberentfelden Othmarsingen Reitnau Rohr Seon Staufen Suhr Teufenthal Unterentfelden LINDENFELD Spezialisierte Pflege und Geriatrie Zollweg 12, 5034 Suhr Telefon , Fax

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