Aktuelle Themen im Transportrecht

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1 Aktuelle Themen im Transportrecht Graz, Hotel Bokan, 16:00 Uhr

2 Themenübersicht I. II. Verschärfte Bedingungen in Frankreich III. Negative Feststellungsklagen IV. Konzessionsentzugsverfahren Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

3 Rechtslage in D Seit gilt in D gesetz (MiLoG) von 8,50/Stunde Branchenspezifische Umsetzungsprobleme im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt Erhebliche Rechtsunsicherheit Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

4 Rechtslage in D Keine Rechtsprechung (auch länger nicht zu erwarten) Mögliche EU-Widrigkeiten! Anwendung MiLoGauf AN, die im Ausland gebunden sind; Auftraggeberhaftung! Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

5 Unternehmerhaftung Auftraggeber haftet für für von ihm beauftragten Unternehmer/Subunternehmer Derzeitige überwiegende, strittige Auffassung: nicht nur Generalunternehmer, sondern auch auftraggebender Verlader/Absender/Empfänger (Werkoder Dienstleistungsverträge!) Andere Meinung: nur Verhältnis General-unternehmer Subunternehmer (mittlerweile eher Mindermeinung!) Verschuldensunabhängig! Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

6 Unternehmerhaftung, Praxisprobleme Risiko bei dauerhaften Auftragsverhältnissen größer! Bei Einzelaufträgen überschaubar Problem der Überprüfung bei Frachtketten Datenschutzprobleme Daten des AN In vielen Ländern keine 2 verschiedenen Lohnarten möglich (Lohnbuchhaltung) Anspruchsteller auf Zahlung : Fahrpersonal Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

7 Unternehmerhaftung, Praxisprobleme Haftung kann auch noch Jahre später auftreten (Verjährungsthematik) Bildung von Fahrergewerkschaften aus Osteuropa Gleichbehandlungsprobleme/Gleichbehandlungsgrundsatz (Italienfahrer/Deutschlandfahrer) Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

8 Bußgeldregelung Geldstrafe bis zu ,- Nur wenn beim Auftraggeber Fahrlässigkeit, Vorsatz Verhinderung durch: - Vereinbarungen mit Auftragnehmer -gegebenenfalls Stichprobenprüfung Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

9 Enthaftungserklärungen Notwendig, wegen Bußgeld! Problem der Zeichnungsberechtigungen Gerichtstand, umfängliche Freistellung Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

10 Mögliche Gesetz- bzw. EU-Widrigkeiten MiLoG ist deutsches AR Anzuwendendes Recht im Art 8, 9 ROM I VO geregelt Wenn keine Rechtswahl, Recht des Staates, in dem Arbeit gewöhnlich verrichtet wird Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

11 Mögliche Gesetz- bzw. EU-Widrigkeiten Bei vorübergehender Arbeit in anderem Staat, wechselt der Staat nicht! Mögliche Schlussfolgerung: auf ausländische Arbeitnehmer, die durch D fahren/reisen, findet deutsches Recht nicht Anwendung! Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

12 Kabotagefahrten, Transitfahrten, kurze Be-und Entladetägigkeiten in D Kabotagefahrten sind Entsendungen Transitfahrten müssten vom MiLoGausgenommen werden Bei Fahrten mit kurzen Be-und Entladungen in D umstritten; muss im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geklärt werden Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

13 Status quo Sammelklage einer deutschen Kanzlei -Warenverkehrs-und Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit - Verstoß gegen Rom I-Verordnung Vertragsverletzungsverfahren 11 Minister von EU-Oststaaten haben Novelle gefordert Derzeit Kontrollen bei Transitfahrten ausgesetzt! Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

14 Vertragsverletzungsverfahren durch EU-Kommission Kommission vertritt zwar die Einführung eines s in Deutschland MiLoGist allerdings unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs keine sachliche Rechtfertigung für Transitverkehr und für bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen es gibt angemessenere Maßnahmen deutsche Behörden haben nun zwei Monate Zeit eine Stellungnahme abzugeben Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

15 Empfehlungen Vereinbarungen, Enthaftungserklärungen Prüfungen bei Stammfrachtführern Allfällige Ansprüche mit allen Rechtsmitteln abwehren! Bußgeldverfahren beeinspruchen! Eigenständige Erklärung abgeben, wenn man selbst Auftragnehmer! (Muster vorformulieren!) Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

16 Verschärfte Bedingungen in Frankreich Geltende Rechtslage seit 2014: Verbot regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrerhaus zu verbringen Rechtsgrundlage: 8.8 der VO 561/2006 vom , franz. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vom regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht mehr im Fahrerhaus verbracht werden tägliche Ruhezeit, reduzierte wöchentliche Ruhezeit im Fahrerhaus erlaubt Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

17 Verschärfte Bedingungen in Frankreich Sanktionen Laut VO 561/2006 müssen Mitgliedstaaten Strafen wegen Verstöße festlegen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig, abschreckend und nicht diskriminierend sein Bestrafung des Unternehmers, keine Bestrafung des Fahrers (derzeit) vorgesehen Transportunternehmer muss nach französischem Recht sicherstellen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden Strafen für Transportunternehmer: bis Geldstrafe; bis ein Jahr Gefängnisstrafe (Höchststrafen!) Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

18 Verschärfte Bedingungen in Frankreich Ablauf der Kontrollen alle Fahrzeuge, die in Frankreich unterwegs sind, unabhängig von der Herkunft die Anwesenheit im Fahrzeug ist ein ausreichender, konkreter Hinweis, dass er seine Ruhezeit im Fahrzeug verbringt die Behörden sammeln Hinweise zu Verstößen gegen die Verpflichtung ein einmaliger Verstoß ist noch nicht ausreichend für ein Organisationsverschulden Vorlage von speziellen Nachweisen erforderlich (Hotelrechnung (Rechnung Campingplatz, Übernachtungsnachweise eines Verwandten) Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

19 Verschärfte Bedingungen in Frankreich Überwachungsprobleme, Erhöhung des Diebstahlsrisikos, Probleme mit der Versicherungsdeckung der Fahrer muss frei über seine Zeit verfügen können Überwachung des Fahrzeuges und der Ladung durch den Fahrer in dieser Zeit nicht zulässig! Dadurch würde die Ruhezeit beeinträchtigt werden! Es obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber für die Bewachung von Fahrzeug und Ladung zu sorgen (?!) Probleme mit der Haftung nach CMR! Probleme mit der Haftung der Versicherungsdeckung! Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

20 Negative Feststellungsklagen immer wichtiger Anlassfall Österreicher Frachtführer Transport von Norwegen nach Schweden Überfall auf Fahrer vor dem Betriebsgelände des Empfängers in der Nacht Fahrer wäre beinahe schwer verletzt wurden Wert der gestohlenen Ware: über ,- kein Hinweis auf den sehr hohen Warenwert seitens des Auftraggebers Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

21 Negative Feststellungsklagen immer wichtiger rechtliche Maßnahmen negative Feststellungsklage Klage in Österreich Urteil des LG Innsbruck (zum heutigen Zeitpunkt (noch nicht rechtskräftig) Ergebnis: keine Haftung des Frachtführers, unabwendbares Ereignis nach 17 Abs. 2 CMR Schaden mit konnte zur Gänze abgewehrt werden Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

22 Negative Feststellungsklagen immer wichtiger Vom Transportunternehmer, Versicherer, Versicherungsmakler ist zu beachten Schadensmeldung noch am selben Tag an den Versicherungsmakler! Kurzfristige Entscheidung über Einbringung einer negativen Feststellungsklage! Dringende Beauftragung eines spezialisierten Anwaltes! In vielen Fällen macht eine negative Feststellungsklage Sinn der Anwalt/Versicherungsmakler sollte im Einzelfall beurteilen, ob dies Sinn macht große Schadensbelastungen können dadurch im Einzelfall verhindert werden Wettlauf mit der Zeit! Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

23 Konzessionsentzugsverfahren Konkreter Anlassfall Antrag auf Erteilung einer Konzession Gewerbebehörde in NÖ hat Gewerbeberechtigung versagt Begründung: persönliche Unzuverlässigkeit zwei Straferkenntnisse, sieben Strafverfügungen innerhalb der letzten fünf Jahre Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

24 Konzessionsentzugsverfahren Verfahrensverlauf Beschwerde gegen den Bescheid der Gewerbebehörde Landesverwaltungsgericht NÖ hat unserer Beschwerde stattgegeben Landeshauptmann von Niederösterreich (Behörde) hat Revision an den VwGH erhoben (!) VwGHals Höchstgericht: alle Strafen waren im Geringfügigkeitsbereich, keine schwerwiegenden Verstöße persönliche Zuverlässigkeit ist somit gegeben (siehe Verwaltungsgerichtshof vom 29. April 2015, 2015/03/0018) Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Dr. Dominik Schärmer 1030 Wien, Ungargasse15/5 Tel: 01/ Fax: 01/ Aktuelle Themen im Transportrecht, Graz am

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