Mobile Pflege in Österreich (Strategien gegen die illegale Pflege im Gesundheitsbereich )
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- Kerstin Geier
- vor 7 Jahren
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1 Mobile Pflege in Österreich (Strategien gegen die illegale Pflege im Gesundheitsbereich ) Einleitung Eine relativ große Zahl an Arbeitskräften aus Osteuropa wird in österreichischen Haushalten in der Altenbetreuung und Pflege eingesetzt, wobei die in den Medien kolportierten Zahlen (bis zu Beschäftigte) reine Schätzungen sind und keine empirische Grundlage haben. Die Beschäftigung erfolgt teilweise schwarz, teilweise wird Selbstständigkeit der pflegenden oder betreuenden Personen oder ehrenamtliche Tätigkeit vorgeschoben. Es ist davon auszugehen, dass in Wirklichkeit zumeist Arbeitsverhältnisse ohne sozialversicherungsrechtlichen Schutz und ohne Anwendung des österreichischen Arbeitsrechts (einschließlich der Mindestlohnvorschriften) vorliegen. Die Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe im ÖGB hat mit Hilfe von ExpertInnen der Arbeiterkammer Wien die Situation analysiert und entsprechende Lösungsansätze erarbeitet. Probleme Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Probleme Die Beschäftigung ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte in privaten Haushalten hat vor allem zwei Ursachen: 1. ein fehlendes öffentliches Angebot an ambulanter Betreuung rund um die Uhr 2. das nach wie vor starke Lohngefälle in Europa. Das fehlende öffentliche Betreuungsangebot wird derzeit zum Teil durch ausländische Pflegekräfte ausgeglichen, die bereit sind, zu vergleichsweise günstigen Bedingungen (30 bis 50 pro Tag) beim Pflegebedürftigen zu wohnen, um dort sämtliche erforderlichen Betreuungsleistungen zu erbringen. Diese Beschäftigungen leiden an multipler Illegalität, werden aber dennoch, weil so gut wie keine behördlichen Kontrollen stattfinden, in zunehmendem Maße nachgefragt. Schwarzarbeit zumal in einem im Rahmen des Gesamtarbeitsmarktes immer bedeutender werdenden Arbeitsmarktsektor kann aber auf Dauer nicht hingenommen werden. Die Betreuung und Pflege vor allem älterer Menschen muss daher in legaler Weise sichergestellt werden. Schwarzarbeit verursacht einen Druck
2 auf die reguläre Beschäftigung, führt zu Lohndumping und verdrängt vor allem weniger qualifizierte Kräfte wie Heimhilfen vom Arbeitsmarkt. Aus gewerkschaftlicher Sicht werden Arbeitskräfte, die einer solchen Tätigkeit unter diesen Bedingungen nachgehen, ausgebeutet. Dazu kommt, dass sich schon mittelfristig die Attraktivität der Arbeitsmärkte in den Heimatstaaten der ausländischen Pflegekräfte erhöhen wird. Problem Qualität Von den rund bis ausländischen BetreuerInnen sind etwa ein Drittel Haushaltshilfen, die vielfach zur pflegerischen Betreuung von Alten und Behinderten herangezogen werden, aber keine entsprechenden Qualifikation besitzen. Generell wird die Qualifikation der ausländischen Arbeitskräfte nicht überprüft. Weder Angehörige noch die Betroffenen sind dazu in der Lage. Haftungsfragen sind offen (wer haftet bei Pflegefehlern?). KlientInnensicherheit ist bei der Schwarzarbeit nicht gegeben. Gesellschaftspolitische Probleme In der öffentlichen Daseinsvorsorge kommt es zu einer schleichenden Privatisierung. Die öffentliche Hand hat die Schwarzarbeit offenbar akzeptiert, es gibt ein offizielles Weg-Schauen. Die Pflege und Betreuung von 80 Prozent der in Österreich lebenden Alten und Behinderten wird zumeist von Frauen in den Familien getätigt. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist notwendig. Werden Pflegebedürftige außer Haus betreut, werden Angehörige vor allem im ländlichen Raum dadurch vielfach negativ stigmatisiert. Problem Finanzierung Es fehlen leistbare alternative Angebote für die KlientInnen. Es fehlen derzeit die Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung und -Pflege zu Hause. Offen ist auch die Frage, was die Gesellschaft sich grundsätzlich leisten will. Es wird im Rahmen der Finanzierung nicht ausreichend zwischen Pflegeleistungen und Leistungen der Alltagsbewältigung differenziert. Vergleichsberechnungen von bis zu Euro pro Monat für private Pflegeleistungen können somit nicht als realistisch angesehen werden, denn kein Mensch benötigt 24 Stunden lang professionelle Pflege. Selbstverständlich ist für Betreungsleistungen zur Alltagsbewältigung eine Pflegekraft überqualifiziert und somit auch nicht einzusetzen. Unterschiedliche Sozialleistungen in den einzelnen Bundesländern und die damit verbundene Gefahr der Transferleistungen von Angehörigen und Kindern drängen die gesamten Familien in Armut. Problem Strukturen Das Angebot in der mobilen Pflege und Betreuung ist massiv auszubauen (lt. Studie Ludwig Bolzmann Institutes bis zu 400 Prozent). Alternative Betreuungsangebote wie Tagesbetreuung, betreutes Wohnen, Urlauberbetten usw. - sind weiter zu entwickeln.
3 Betreuung auch in der Nacht wird jedoch kaum bis gar nicht angeboten. Versorgung wird nicht in ganz Österreich flächendeckend und gemeinde-/wohnortnahe angeboten. Die derzeit in Österreich herrschende pflegepolitische Konzeption ist vor allem langfristig mehr als fragwürdig. Schwarzarbeit zumal in einem Rahmen des Gesamtarbeitsmarktes immer bedeutender werdenden Arbeitsmarktsektor ist auf Dauer aber nicht hinzunehmen. Langfristig muss die Betreuung und Pflege vor allem älterer Menschen in legaler Weise sichergestellt werden. Dabei ist primär von den Bedürfnissen der betreuten Personen und deren Angehörigen auszugehen, was einen Vorrang der Betreuung in der vertrauten Umgebung der betreuten Person, also in der Regel in deren Wohnung, bedeutet. Das bedeutet, dass die für die Dienstleistungen zuständigen Bundesländer eine Betreuung aufbauen müssen, welche im Sinne ganzheitlicher Betreuung vor allem auch die Beaufsichtigung von Demenzkranken sowohl in den Nachtstunden als auch am Wochenende umfassen muss. Die Länder müssen in Zukunft auch diese Art der Betreuung in ihre sozialen Dienstleistungspakete aufnehmen und eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Darauf muss - wie auf alle sozialen Dienstleistungen - ein Rechtsanspruch bestehen. Derzeit bietet die Sozialhilfe keine Garantie für eine umfassende Pflege und Betreuung zu Hause. Es gibt keine echten Wahlmöglichkeiten zwischen stationärer und ambulanter Pflege. Wenn - trotz eines funktionierenden öffentlichen Angebots - eine private Betreuung nachgefragt wird, müsste in Zukunft gewährleistet sein, dass (legal) beschäftigte ausländische Betreuungspersonen in Österreich nicht schlechter behandelt werden als Inländer. Das setzt sieht man von gültigen Aufenthalts- und Beschäftigungsrechten ab Gleichbehandlung in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht voraus. Vor diesem Hintergrund ist es freilich undenkbar, dass Schwarzarbeit im Hinblick darauf, dass in den nächsten Jahren AusländerInnen weiterhin zu günstigeren Bedingungen beschäftigt werden können als inländische Arbeitskräfte, geduldet wird. Andernfalls würden die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie öffentlich zum Teil vehement gegen illegale Beschäftigung auftreten, aus populistischen Gründen aber die Pflegebranche davon ausnehmen würden. Ausgangspunkt aller dieser Überlegungen ist ein auf Managed-Care beruhendes Verständnis von Pflege. Case-ManagerInnen sollen die jeweils benötigte Betreuungsleistung festlegen. Sie sollen öffentlich von einem wohnortnahen, am besten im Rahmen von Sozial- und Gesundheitssprengeln eingerichteten Sozial- und Pflegezentrum erbracht werden; durch die extramurale Betreuung könnte vielfach die Unterbringung in Pflegeheime vermieden werden. Dazu wäre notwendig, Aufsichtsleistung entweder als öffentliche Sachleistung zu gewähren oder die private Leistungserbringung zu fördern. Das könnte in Form eines höheren Pflegegeldes erfolgen.
4 Auch in Zukunft werden sich (einkommensstärkere) Menschen eine bessere Betreuung leisten können; das Ziel muss jedoch weiterhin sein, dass die öffentliche Hilfe qualitativ nicht darunter liegen darf. Der Einsatz höherer Personalressourcen ist unverzichtbar und wird in den Ländern Mehrkosten verursachen. Zu beachten ist, dass bei der Betreuung schwer Pflegebedürftiger kaum Rationalisierungspotential besteht. Zur Qualitätssicherung der Betreuung bieten sich gemeinnützige Träger an. AusländerInnen sollten sich bei ihnen oder beim AMS melden müssen, um qualitätsgeprüft in Österreich arbeiten zu können. Die illegale, aber mangels leistbarer Alternativen in vergleichbarer Betreuungsintensität politisch nicht durchschlagend bekämpfbare Schwarzarbeit schadet den österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen und dem österreichischen Arbeitsmarkt weit mehr als eine in geordneten Bahnen ablaufende Beschäftigung ausländischer Pflege- und Betreuungspersonen. Forderungen Strukturmaßnahmen Um in Zukunft die mobile Pflege bedürfnisorientiert und leistbar in Österreich sichern zu können, sind folgende Maßnahmen unumgänglich: Aufbau von gemeindenahen Versorgungsstrukturen wie Gesundheitssprengel bzw. Gesundheitszentren, um Tag- und Nachtbetreuung gewährleisten zu können. Alternative Angebote wie Tagesbetreuungszentren und betreutes Wohnen flächendeckend in allen Regionen. Pflege- und Betreuungsangebot muss klarer differenziert werden zwischen Pflegetätigkeiten und Unterstützung zur Alltagsbewältigung (Haushaltsführung, Kochen, Waschen, ). Für Menschen mit Demenz bzw. Alzheimer: Betreuungsangebot wie die derzeit schon angebotenen Familienbetreuung als Altenbetreuung. Die derzeitige Regelung der medizinischen Hauskrankenpflege und deren Finanzierung durch die Kassen ist nicht bedarfsgerecht. Betreuungstätigkeit und Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung sollen über Pflegegeld und Sozialleistungen gesichert werden. Der schon jetzt durch die Länder aufgrund der Artikel-15a-Vereinbarung betriebene Ausbau der Infrastruktur für Betreuung und Pflege muss vorangetrieben werden, bis Bedarfsdeckung erreicht ist. Die Finanzierung ist sicherzustellen, wobei ein Mehrsäulenmodell die Lasten verteilen soll. Neben dem Pflegegeld kann auch auf Teile des (Pensions-)Einkommens zurückgegriffen werden, der Rest ist von den Ländern zu tragen. Dieses Modell liegt im wesentlichem auch heute schon dem Pflegesicherungssystem zu Grunde, allerdings ohne einen klaren Rechtsanspruch der betreuungsbedürftigen Personen auf die Pflegeleistungen mit einer entsprechenden Finanzierungsbasis (also auch ohne die finanzielle
5 Inanspruchnahme der von Angehörigen). Dieser Rechtsanspruch ist einzuführen. Die Familien dürfen nicht durch Kostenbeteiligungen in die Armut gedrängt werden. Die Einstufung des Pflegegeldes muss in Zukunft interdisziplinär erfolgen d.h. Arzt, Pflegekraft, und wenn nötig, auch von einer MTD (Physiotherapeutin, Ergotherapeutin). Bei der Einstufung muss bereits zwischen Pflegeleistungen und dem Aufwand für Alltagsbewältigung differenziert werden. Bei Zuerkennung von Pflegegeld ist der Besuch einer Case-Managerin (siehe Qualitätssicherung) obligatorisch. Qualitätssicherung Ab Pflegestufe 3 muss der verpflichtende Besuch einer Case-Managerin im Bundespflegegeld verankert werden. (Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/Pfleger mit Spezialausbildung). Diese qualitätssichernde Maßnahme ist unabdingbar, um auch Informationen über die Möglichkeiten der Pflege und Betreuung sicher zu stellen. Auch die immer wieder als Mangel dargestellte Unterstützung der betreuenden Angehörigen kann damit besser abgesichert werden. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit der Wahl über das Betreuungsangebot weiterhin behalten. In weiterer Folge müssen dann regelmäßige Hausbesuche (Pflegevisiten) erfolgen. Qualität ist auch in der Qualifikation des Pflegepersonals gefordert. Pflegetätigkeiten dürfen nur von Personen mit Berufsausweis durchgeführt werden. Der Berufsausweis muss der Pflegedokumentation beigelegt werden. Für ausländisches Personal gilt, dass der Berufsausweis in Österreich ausgestellt werden muss. Ausländische Pflegekräfte müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit mindestens 40 Stunden Weiterbildung in Österreich absolvieren. Ausländische Pflegekräfte bzw. Hilfskräfte für die Alltagsbewältigung müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse vorweisen. Forderungen: Arbeitsmarkt/Arbeitsrecht/Sozialrecht Es muss die Betreuung und Pflege vor allem älterer Menschen in legaler Weise sichergestellt werden. Dabei ist primär von den Bedürfnissen der betreuten Personen und deren Angehörigen auszugehen, was einen Vorrang der Betreuung in der vertrauten Umgebung bedeutet. In Zukunft muss unter folgenden Grundsätzen die Betreuung zu Hause erfolgen: Die jeweils übernommenen und durchgeführten Tätigkeiten müssen auch berufsrechtlich gedeckt sein. Auch ausländische Hilfskräfte dürfen also nicht den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und den Pflegehilfen vorbehaltenen Pflegetätigkeiten ausüben.
6 Die behauptete Qualifikation muss glaubhaft nachgewiesen werden. Die Vermittlung erfolgt über österreichische Organisationen oder hierfür zertifizierte ausländische Agenturen. Bei Einsatz von ausländischen Arbeitskräften muss die Verträglichkeit mit dem österreichischen Arbeitsmarkt gesichert sein; vor der Zulassung ist für Pflegekräfte von außerhalb der EU neben einer Qualifikations- auch eine möglichst rasche und unbürokratische Arbeitsmarktprüfung durchzuführen. Erst dann wird eine Beschäftigungsgenehmigung erteilt. Sozialrechtliche Absicherung (Krankenversicherungsschutz!). Österreichische Mindestlohnbedingungen bzw. Mindestlohntarife sind einzuhalten. Behördliche Kontrolle der Vorschriften Hinsichtlich der Arbeitszeit ist die Schaffung eines speziellen Arbeitszeitmodells für Pflegearbeit vorstellbar. Derzeit ist bei der illegalen Betreuung durch AusländerInnen sehr stark verbreitet, dass die Betreuungsperson im Haushalt der betreuten Person wohnt und dadurch einen angehörigenähnlichen Status ähnlich einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung besteht. Das weist in Wahrheit durchaus Aspekte beidseitiger Zufriedenheit auf: Für eine rund km entfernt wohnhafte Person wird es in der Regel attraktiver sein, in unmittelbarer Nähe der betreuten Person zu wohnen und gegebenenfalls nächtliche Hilfseinsätze im Rahmen einer Arbeitsbereitschaft durchzuführen, gleichzeitig aber nach einem 14-tägigen Arbeits- und Bereitschaftsblock 14 Tage arbeitsfrei zu Hause zu haben, als normale Arbeitszeiten zu leisten, selbst eine Wohnung suchen und finanzieren zu müssen und fernab des eigenen Wohnortes mit der abendlichen Freizeit weit weniger anfangen zu können als mit den Freizeitblöcken in der Heimat. Ein derartig geblocktes Arbeitszeitmodell für Betreuungspersonen mit weit entferntem Wohnort - natürlich mit Freizeit- und Ausgangsmöglichkeiten auch während des Arbeitsblockes sollte überlegt werden, andernfalls ist zu befürchten, dass die Legalisierung sowohl für die illegal beschäftigten AusländerInnen als auch für die Haushalte nicht attraktiv ist, um Schwarzarbeit aufzugeben. Um die Einhaltung der Lohn- und sonstigen Arbeitsbedingungen sicherzustellen und um die Haushalte von der Arbeitgeberrolle und damit verbundenem Aufwand wie Rechtskenntnisse, Administration usw. zu entlasten sowie zur Qualitätssicherung in der Behindertenbetreuung und Pflege, sollten gemeinnützige Träger als Vertragspartner (also Arbeitgeber) der Beschäftigten auftreten. Ein eigener Kollektivvertrag für diese Träger könnte sinnvoll sein unter anderem zur Zulassung der sehr spezifischen Arbeitszeitmodelle ausschließlich für diesen Bereich. Verglichen mit den Preisen bei Schwarzarbeit wird die solchermaßen legalisierte Beschäftigung teurer sein. Es wird daher erforderlich sein, dass die öffentliche Hand zuschießt. Angesichts der Umwegrentabilität, die eine erfolgreiche Verdrängung von Schwarzarbeit und die damit verbundene Qualitätssicherung mit sich bringt, muss das aber akzeptabel sein.
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