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1 Mitarbeiterseminar am bei der Volksbank Paderborn Höxter Detmold eg Einkommensteuererklärung für Anfänger

2 Einkommensteuererklärung

3 Besteuerungsverfahren Veranlagungszeitraum: Kalenderjahr Abgabezeitpunkt: sofern Abgabeverpflichtung besteht = Folgejahr Abgabeverpflichtung u.a.: monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen (auch Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld) mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor hatten Freibeträge in Anspruch genommen werden

4 System der Einkommensteuer Summe der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen (z.b. Kosten Behinderung) - Kinderfreibeträge - Grundfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz (gestaffelt) = Einkommensteuer 4

5 Benötigte Unterlagen und Informationen Mantelbogen Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge ( Bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung nach 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG über Beiträge zu Basisleistungen) Lebens- und Rentenversicherungen Unfallversicherungen Haftpflichtversicherungen (auch Kfz) Beiträge Riester-/Rürup Rente (dann bitte auch die Meldung zur Sozialversicherung (Jahresbescheinigung) einreichen) Spenden (nur Originalbelege werden anerkannt, Kontoauszüge bis 200 ) Steuerberatungskosten Aufwendungen für Berufsausbildung Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige Krankheitskosten (eigene Zuzahlungen)

6 Benötigte Unterlagen und Informationen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Anlage N Lohnsteuerbescheinigung Ehemann Lohnsteuerbescheinigung Ehefrau Lohnersatzleistungen (Bescheinigung Arbeitsamt bei Arbeitslosengeld, Krankenkasse bei Krankengeld) Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (Ort, Anzahl, Entfernung) Beiträge Berufsverbände Arbeitsmittel Bewerbungskosten Fortbildungskosten (Ort, Zeit, Entfernung, Unterkunft, Gebühren) Umzugskosten Reisekosten Telefonkosten doppelte Haushaltsführung Arbeitszimmer (Skizze, Kosten)

7 Benötigte Unterlagen und Informationen Sonstige Unterlagen und Ausgaben Änderungen der persönlichen Daten (Steuernummer, pers. ID-Nummer, Bankverbindung) Angaben zu Kindern (bei Neugeborenen Kopie der Geburtsurkunde) Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Bescheinigung Minijobzentrale/Lohnsteuerbescheinigung Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.b. Fensterputzer, Gärtner, Handwerker, Schornsteinfeger) mit Rechnung und Zahlungsnachweis auf ein Bankkonto, Nebenkostenabrechnung Bescheinigung über Grad einer Körperbehinderung

8 Mantelbogen Zuständiges Finanzamt (richtet sich nach dem ersten Wohnsitz bei Abgabe der Steuererklärung) Steuernummer (bei erstmaliger Abgabe NEU ) Angaben zur Person / zu den Personen Antrag auf bestimmte Veranlagungsart (Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung) 24 Bei der Einzelveranlagung gibt es den Grundfreibetrag und die Frei- und Pauschbeträge nur einmal. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Grundtarif angewendet. Zur Einzelveranlagung müssen Sie in der Steuererklärung keine besonderen Angaben machen: Tragen Sie sich einfach als»steuerpflichtige Person«auf Seite 1 des Mantelbogens ein.

9 Mantelbogen Gründe für eine Einzelveranlagung bei Ehepartnern Beide haben Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Nebeneinkünfte. Ein Ehepartner erhält hohe Lohnersatzleistungen (z.b. Arbeitslosengeld, Krankengeld). Ein Ehepartner hat hohe steuerermäßigte Einkünfte (z.b. Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit, auf die die Fünftelregelung anzuwenden ist). Einer der Ehepartner hat Verluste, der andere geringe Einkünfte. Ein Ehepartner ist kirchensteuerpflichtig, der andere nicht. Sie müssen Einkommensgrenzen einhalten (z.b. um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten). Sie haben sich für Gütertrennung entschieden und möchten Vermögen und Einkünfte völlig trennen. Sie sind bei der Abgabe der Steuererklärung bereits getrennt oder geschieden und möchten Auseinandersetzungen über die Steuernachzahlung bzw. -erstattung vermeiden oder dem Ehegatten den Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse verwehren.

10 Mantelbogen Sonderausgaben Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung Spenden / Mitgliedsbeiträge Außergewöhnliche Belastungen Behindertenpauschbetrag Andere außergewöhnliche Belastungen Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen u. Handwerkerleistungen

11 Mantelbogen Sonderausgaben Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung 43 Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung / Erststudium Höchstbetrag (Ehegatten jeweils bis zu ) Lehrgangs- u. Studiengebühren Aufwendungen für Fachbücher Fahrtkosten (Entfernungspauschale) ACHTUNG: Berufsbegleitendes Studium oder Ausbildungsdienstverhältnis > ggf. Werbungskosten!!

12 Mantelbogen Sonderausgaben Spenden / Mitgliedsbeiträge 45ff Zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke / politische Vereinigungen Nicht abziehbar: Mitgliedsbeiträge > Sportverein, Schützenverein (sportliche / kulturelle Betätigung, Freizeitgestaltung, Heimatpflege, Heimatkunde)

13 Mantelbogen Außergewöhnliche Belastungen Behindertenpauschbetrag 61ff Grad der Behinderung < 50 % wenn gesetzlicher Anspruch auf Rente (z.b. Unfallrente > nicht gesetzl. Rente!) oder wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt Andere außergewöhnliche Belastungen 67ff Krankheitskosten (Rezeptgebühr, Zuzahlungen, Fahrtkosten zu Ärzten etc., Brille, Kontaktlinsen, ) Bestattungskosten (soweit nicht durch den Nachlass gedeckt) ACHTUNG: Scheidungskosten ab 2013 lt. Gesetz nicht zulässig (aber: FG Rheinland Pfalz Urteil vom )

14 Mantelbogen Sonstige Steuerermäßigungen 71ff Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen u. Handwerkerleistungen Maßnahme Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt Sozialvers.pfl. Beschäftigung im Privathaushalt Handwerkerleistungen f. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Abzugsfähig 20% der Aufwendungen (max. 510 p.a.) 20% der Aufwendungen (max p.a.) 20% der Aufwendungen (max p.a.)

15 Anlage Vorsorgeaufwand Altersvorsorge 4-10 Gesetzliche RV, Rürup-Vertrag, priv. Altersvorsorge: Krankenversicherung / Pflegeversicherung Altersvorsorge erst ab 2025 zu 100% absetzbar In 2014: 78% der gezahlten Beiträge Basiskrankenversicherung = 100% absetzbar Sonstige Vorsorgeaufwendungen Arbeitslosenversicherung Über die Basis-KV hinausgehende Beiträge Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Sonstiger Vorsorgeaufwand Für Arbeitnehmer und Beamte gilt der Höchstbetrag von Euro Selbstständige können Euro geltend machen. Rentenversicherung Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 11 Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung ( Ja = 1)

16 Anlage Kind Nur Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht Anspruch grds. bis zum 25 Lebensjahr 15 ff Volljährige Kinder nur, wenn sie... für eine Beruf ausgebildet werden Berufsausbildung mangels Arbeitsplatz nicht beginnen / fortsetzen können ein freiwilliges soziales / ökologisches Jahr leisten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 44 ff Kind ist in derselben Wohnung gemeldet Anspruch auf Kindergeld besteht Keine weitere volljährige Person in derselben Wohnung gemeldet

17 Anlage Kind Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes 50 ff Anspruch auf Kindergeld Kind befindet sich in einer Berufsausbildung Kind ist volljährig Auswärtige Unterbringung Kinderbetreuungskosten 67 ff Von Geburt bis max. 14. Lebensjahr 2/3 der Aufwendungen (max je Kind)

18 Anlage N Angaben zum Arbeitslohn 6-10 Lohnersatzleistungen Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld Werbungskosten 31 ff Fahrten Wohnung / Arbeit (einfache Strecke, kürzeste Entfernung) 35 ff Fahrten zwischen den Filialen Beiträge zu Berufsverbänden 40 Arbeitsmittel 41 Zeitschriften (FAZ, Capital,.) Computer, I-PAD Fortbildungskosten 44

19 Fahrtkosten Beispiel 1 Hans Meyer ist Filialleiter einer Firma und fährt arbeitstäglich mehrere Filialen an. So fährt er morgens von seinem Wohnort Kaiserslautern in die Filiale Saarbrücken, anschließend nach Neunkirchen und zum Abschluss nach Homburg. Sein Arbeitgeber hat keine der Filialen arbeitsvertraglich als erste Tätigkeitsstätte benannt. Homburg ist 30 Kilometer, Neunkirchen 40 Kilometer und Saarbrücken 60 Kilometer von Kaiserslautern entfernt. Lösung Die Homburger Filiale liegt am nächsten an dem Wohnort des Steuerpflichtigen. Daher stellt die Filiale in Homburg die erste Tätigkeitsstätte dar. Die Fahrten zu den Filialen in Saarbrücken und Neunkirchen werden nach Dienstreisegrundsätzen (beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten) berechnet.

20 Fahrtkosten Beispiel 2 Hans Meyer fährt an 200 Tagen 80 Kilometer (kürzeste Straßenverbindung, einfache Strecke) zur Arbeit. Er nutzt dazu sein eigenes Auto. Lösung Die Werbungskosten betragen (200 Tage 80 km 0,30 =) Die Abzugsgrenze des 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG greift nicht. Beispiel 3 Wie Beispiel 2, Hans Meyer fährt jedoch mit dem Zug. Die Strecke mit dem Zug beträgt einfach 85 Kilometer. Lösung Angesetzt werden kann die kürzeste Straßenverbindung, und zwar unabhängig von der zurückgelegten Strecke mit dem Zug; hier also 80 Kilometer. Grundsätzlich betragen die Werbungskosten wie im Beispiel Da Hans Meyer jedoch nicht seinen eigenen oder einen ihm zur Nutzung überlassen Pkw verwendet, sind lediglich zu berücksichtigen. Hinsichtlich der absetzbaren Aufwendungen ist 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zu beachten.

21 Unfallkosten bei Fahrten zur / von der Arbeit Merke Unfallkosten, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder auf einer zu berücksichtigenden Familienheimfahrt entstehen, sind als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten nach 9 Abs. 1 Satz 1 EStG neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Ausnahme Privat veranlasste Umwegfahrten (Einkauf, Besuch, Arzttermin, )

22 Berufskleidung typische Berufskleidung sind die Robe des Richters, Polizeiuniformen etc. Kleidungsstücke des täglichen Bedarfs, wie z. B. der Anzug eines Bankangestellten, können hingegen grds. nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.

23 Zeitschriften / Bücher Auch bei Büchern und Zeitschriften ist es oftmals schwierig, zwischen beruflich veranlassten Kosten und Kosten der privaten Lebensführung zu unterscheiden. Beispiel 4 Der Bankkaufmann Rudi Müller erwirbt eine Tageszeitung, die ausführlich über die Börse informiert und auch einen umfangreichen Wirtschaftsteil beinhaltet. Außerdem enthält die Zeitschrift Informationen zu Kultur, Sport und allgemeinem Zeitgeschehen. Lösung Ein Ansatz der Aufwendungen für die Tageszeitung scheidet aus. Zwar sind durch den Kauf der Zeitschrift auch berufliche Interessen tangiert, eine Aufteilung der Kosten ist aber nahezu nicht möglich, vgl. auch 12 Nr. 1 EStG.

24 Zeitschriften / Bücher Beispiel 5 Der Bankkaufmann Rudi Müller erwirbt ein Börsenlexikon für 40. Daneben erwirbt er ein allgemeines Fremdwörterbuch für 20, damit er den Inhalt des Börsenlexikons besser verstehen kann. Lösung Der Erwerb des Börsenlexikons durch einen Bankkaufmann ist beruflich veranlasst. Daneben nutzt Rudi Müller das Fremdwörterbuch zwar nur beruflich, jedoch wird es in der Praxis kaum möglich sein, eine ausschließliche bzw. fast ausschließliche berufliche Nutzung nachzuweisen. Eine private Nutzung des Buchs ist nicht ausgeschlossen und auch nicht unüblich. Anzusetzen sind somit Aufwendungen i. H. von insgesamt 40. Hinweis: Wird ein Arbeitsmittel zuerst beruflich genutzt und später veräußert, ist ein entstandener Veräußerungserlös nicht zu erfassen.

25 Arbeitsmittel Beispiel 6 Ein angestellter Informatiker kauft im Januar 2012 einen Computer (Nutzungsdauer: drei Jahre). Die Kosten inkl. Umsatzsteuer betragen 500. Der Computer wird nachweislich nur beruflich genutzt. Lösung Der Computer ist ein Arbeitsmittel gem. 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG. Grundsätzlich ist ein Abzug in voller Höhe möglich. Infolge 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i. V. mit 7 EStG sind die Kosten jedoch auf die Nutzungsdauer zu verteilen; diese beträgt drei Jahre. Die GWG-Regelung findet keine Anwendung, da die 410 -Grenze überschritten ist. Die Aufwendungen sind auf drei Jahre zu verteilen, so dass im Jahr der Anschaffung Werbungskosten i. H. von (500 : 3 =) 166,67 zu berücksichtigen sind.

26 Arbeitsmittel Beispiel 7 Wie Beispiel 6, jedoch betragen die Kosten für den Computer 470 brutto. Lösung Dem Grunde nach ist auch eine Verteilung auf die Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer betragen jedoch 394,96. Somit ist die 410 -Grenze unterschritten. Bereits im Jahr der Anschaffung können die kompletten Anschaffungskosten i. H. von 470 berücksichtigt werden. Jedoch hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, R 9.12 Satz 1 LStR 2013.

27 Berufsbedingte Versicherungen Unfallversicherung Versichert sind: Nur Berufsunfälle Nur Privatunfälle Unfälle > 100% Werbungskosten > keine Werbungskosten > 50% Werbungskosten Rechtschutzversicherung Wenn arbeitsrechtlicher Teil abgesichert ist Nachweis der Beitragshöhe von Versicherung bestätigen lassen Alternativ: Schätzung = 1/3 Werbungskosten Berufshaftpflicht grds. Werbungskosten, soweit nicht durch Arbeitgeber getragen

28 Fortbildungskosten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses Teilnahme-/Prüfungsgebühren Aufwendungen für Lernmittel Fachliteratur Schreibwaren, Schulbedarf Fotokopien Fahrtkosten Mit PKW Wohnung / Betrieb > Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte (nur einfache Strecke) Wohnung / Berufsschule > Reisekosten (Hin-/Rückfahrt x 0,30 ) Öffentliche Verkehrsmittel (lt. Beleg) Lern- und Arbeitsgemeinschaften (Fahrtkosten > Hin-/Rückfahrt x 0,30 ) Übernachtungskosten Verpflegungsmehraufwand

29 Zeitliche Berücksichtigung von Werbungskosten Abflussprinzip Die zeitliche Berücksichtigung von Werbungskosten richtet sich nach dem Abflussprinzip gem. 11 Abs. 2 Satz 1 EStG. Demnach sind Werbungskosten in dem Zeitpunkt zu erfassen, in dem die Aufwendung geleistet wurde. Auf die Entstehung oder Fälligkeit der Aufwendungen kommt es nicht an. Beispiel 8 Hans Meyer erwirbt Arbeitsmittel im Wert von brutto. Den Überweisungsträger gibt er am ab. Die Verbuchung durch die Bank erfolgt am , die Wertstellung beim Empfänger am Lösung Die Werbungskosten sind im Veranlagungszeitraum 2013 zu erfassen. Der Abfluss erfolgt mit Eingang des Überweisungsträgers bei der Überweisungsbank, wenn das Konto die nötige Deckung aufweist oder ein entsprechender Kreditrahmen vorhanden ist. Die tatsächliche Verbuchung oder Wertstellung ist nicht relevant.

30 Anlage AV Riester Verträge Altersvorsorgezulage: max. für zwei Verträge Sonderausgabenabzug: für mehrere Verträge Unmittelbare Begünstigung Zeitweise Pflichtversicherung in der Rentenversicherung Mittelbare Begünstigung Anspruch über den Ehegatten Berechnungsgrundlagen Beitragspflichtige Einnahme des Vorjahres Kinderzulage Für jedes Kind, für das mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld bestand

31 Elektronische Erstellung Vorteile Programme enthalten Informationen / Tipps Steuerberechnung wird dargestellt Abweichungen zwischen Erklärung und Bescheid schneller ersichtlich ggf. schnellere Bearbeitung

32 Programme WISO Steuer-Sparbuch..

33 Diplom Finanzwirt Stefan Behler Steuerberater Fachberater im amb. Gesundheitswesen Partner Pekala & Behler Steuerberatungsgesellschaft Am Hoppenhof Paderborn T 05251/ F 05251/ E info@pb-steuern.de 33

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