Das Arbeitszeugnis -Die häufigsten Fragen-

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1 Das Arbeitszeugnis -Die häufigsten Fragen- 1. Was ist ein "einfaches" Arbeitszeugnis? Das einfache Zeugnis enthält keine Angaben über Führung und Leistung. Aufgeführt werden die Personalien und die Dauer der Beschäftigung. Die übertragenen Arbeiten müssen exakt aufgegliedert werden. Zu beachten ist, dass sie wertfrei sind. Ein zukünftiger Arbeitgeber muss sich ein genaues Bild über die Beschäftigung anhand dieser Auflistung machen können. 2. Was ist ein "qualifiziertes" Arbeitszeugnis? Neben Personalien und Dauer der Beschäftigung muss das qualifizierte Zeugnis (im Gegensatz zum einfachen Zeugnis) eine Beurteilung der Führung und Leistung enthalten. Selbst wenn der Arbeitnehmer sich für ein einfaches Zeugnis entscheidet, hat er weiterhin Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. 1

2 Das Arbeitszeugnis -Die häufigsten Fragen- 3. Woran erkenne ich die Note meines Zeugnisses? Was nur wenige wissen: Ein Zeugnis vergibt bis zu 13 Einzelnoten. Zur Wertung stehen zunächst (1) die Motivation bzw. Arbeitsbereitschaft, (2) die Fähigkeiten, (3) die Kenntnisse, (4) die Arbeitsweise, (5) der allgemeinen Erfolg sowie (6) der besondere Erfolg, also Erfolgsbeispiele. 2

3 Das Arbeitszeugnis -Die häufigsten Fragen- Bei Führungskräften kommt noch (7) die Führungsleistung hinzu, das ist insbesondere die Motivierung der unterstellten Mitarbeiter. Diese sieben einzelnen Leistungsaspekte werden in der so genannten "Leistungszusammenfassung" mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammen gefasst (8). Anschließend wird das Verhalten bewertet, und zwar unterteilt nach (9) dem Verhalten zu Internen (Vorgesetzte, Kollegen) und (10) zu Externen (Kunden, Geschäftspartner). Weiterhin kann (11) das "sonstige Verhalten" erwähnt werden, das sind spezielle Aspekte wie die Loyalität, die Verhandlungsstärke, die Ehrlichkeit bei Kassieren, usw. Abschließend folgt der Beendigungsgrund (ohne Wertung) mit (12) einer Dankes- und Bedauernsformel sowie als letzter Aspekt (13) die Zukunftsund Erfolgswünsche. 3

4 Das Arbeitszeugnis -Die häufigsten Fragen- Die Gesamtnote lässt sich nun am Einfachsten bestimmen: "Er/Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" (Gesamtnote 4); "Er/Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit" (Gesamtnote 3); "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit" (Gesamtnote 2); "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (Gesamtnote 1). 4

5 Das Arbeitszeugnis -Die häufigsten Fragen- Hier zeigt sich schon das Grundprinzip der Notenvergabe: Für eine gute Leistung müssen die Aussagen durch Adverbien (stets, jederzeit, immer, sehr) und Adjektive (hoch, voll, groß, überdurchschnittlich) aufgewertet werden. Für eine schlechte Leistung haben die Adverbien und Adjektive hingegen eine abwertende Funktion, z.b.: "Er/Sie erledigte alle Aufgaben in der Regel zu unserer Zufriedenheit" (Gesamtnote 5). Ähnlich werden auch die oben genannten Einzelnoten vergeben, z.b. "Er/Sie war immer äußerst engagiert" (Arbeitsbereitschaft Note 1); "Er/Sie war immer engagiert" (Arbeitsbereitschaft Note 2); "Er/Sie war engagiert" (Arbeitsbereitschaft Note 3); "Er/Sie war durchaus engagiert" (Arbeitsbereitschaft Note 4); "Er/Sie war im Allgemeinen engagiert" (Arbeitsbereitschaft Note 5). 5

6 Das Arbeitszeugnis -Die häufigsten Fragen- Soweit zum Grundprinzip der Notenvergabe, das hier natürlich vereinfacht dargestellt ist. Denn schon aus stilistischen Gründen kann nicht jeder einzelne Begriff massiv aufgewertet sein. Es zählt letztlich der Gesamteindruck! Für eine Zeugnisanalyse oder die Erstellung eines Zeugnisses sind daher vor allem eine weit reichende Erfahrung im Umgang mit Zeugnissen und ein überdurchschnittliches Sprachgefühl erforderlich. 6

7 4. Gibt es wirklich eine Zeugnis-Geheimsprache bzw. einen "Geheimcode"? Oft hört man, dass jeder Arbeitnehmer ein "Recht auf ein gutes Zeugnis" hätte, wenn er ein Unternehmen verlässt. Und aus Ärger über diese "Schönfärberei" habe sich vor vielen Jahren eine "Geheimsprache" entwickelt, mit der Arbeitgeber sich in Zeugnissen "zwischen den Zeilen" über die wahre Leistung eines Zeugnisempfängers informieren. Exkurs Geheimcodes Gibt es sie doch noch? Beides ist falsch. Denn die vielfach in Gewerkschaftszeitungen kursierenden "Geheimcodes" sind verboten. Und jeder Arbeitnehmer hat nur ein Recht auf ein ebenso wahres wie wohlwollendes Arbeitszeugnis. "Wohlwollend" heißt lediglich, dass der Arbeitgeber sich bei der Zeugnisschreibung auf die Stärken eines Arbeitnehmers konzentrieren soll, nicht auf die Schwächen. 7

8 5. Wie ist ein qualifiziertes Zeugnis aufgebaut? Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht in der Regel aus sechs Abschnitten: a) Die Einführung: "Frau/Herr Mustermann trat am (...) in unser Unternehmen ein." b) Die berufliche Entwicklung im Unternehmen: "Frau/Herr Mustermann wurde im Laufe ihrer/seiner beruflichen Entwicklung als (...) und (...) eingesetzt. c) Die Stellenbeschreibung der zuletzt ausgeführten Tätigkeit. d) Die Leistungsbeurteilung mit Angaben zu Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitserfolgen sowie der für die Note entscheidenden Leistungszusammenfassung: "Frau/Herr Mustermann führte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit aus." 8

9 5. Wie ist ein qualifiziertes Zeugnis aufgebaut? e) Das persönliche (soziale) Verhalten: "Ihr/Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich. Als Mitarbeiter/in können wir sie/ihn sehr empfehlen. f) Die Schlussformulierung mit der Angabe von Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie eventuell mit einer Dankens- oder Bedauernsformel und Zukunftswünschen. 9

10 6. Wer muss das Zeugnis unterschreiben? Arbeitszeugnisse müssen nicht vom Chef persönlich unterzeichnet werden. Es genüge die Unterschrift eines Vertreters des Arbeitgebers, der dem Unternehmen angehört, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Allerdings müsse im Zeugnis deutlich werden, dass dieser Vertreter dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war (Az.: 9 AZR 392/00). Ist ein Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, müsse ein Mitglied der Geschäftsleitung das Zeugnis ausstellen, so die Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. In dem Zeugnis muss der Unterzeichnende außerdem auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen. 10

11 7. Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann ich den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern? Wer binnen eines Jahres nach Erhalt eines Arbeitszeugnisses zwar Kontakt zum Arbeitgeber hat, diesen aber nicht zur Zeugniskorrektur auffordert, kann in der Regel später keine Berichtigung mehr fordern. Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Az. 13 Sa 1050/99 8. Besteht bei nachweislich guter Leistung ein Anspruch auf die Formulierung "Wir bedauern das Ausscheiden"? Schlussformeln werden in Zeugnissen zwar vielfach verwendet. Ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. Nach 630 BGB (ebenso nach 73 HGB und 113 GewO) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Führung und Leistung zu erteilen. Das Zeugnis ist so zu formulieren, dass es aus sich heraus verständlich ist. Es darf deshalb keine "Geheimzeichen" enthalten, aus denen sich eine Distanzierung des Arbeitgebers vom Zeugnistext ergibt. 11

12 9. Was ist zu tun, wenn der Arbeitnehmer mit dem Inhalt des Zeugnisses nicht einverstanden ist? Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem Ihre Tätigkeiten (bis auf Unwesentlichkeiten abgesehen) umfassend widergegeben und Ihre Leistung und Führung gerecht beurteilt wird. Erfüllt das Arbeitszeugnis Ihrer Ansicht nach diese Anforderungen nicht und scheitern auch Versuche der gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber, so können Sie Ihren Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitszeugnis so, dass Ihr Arbeitgeber beweisen muss, dass die Beurteilung zutreffend ist. Verlangen Sie hingegen eine überdurchschnittliche Beurteilung (gut oder sehr gut), dann müssen Sie darlegen und beweisen, dass Ihre tatsächlichen Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen. 12

13 10. Welches Format muss das Zeugnis haben? Da das Zeugnis dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienen soll, muss das äußere Format entsprechend sein. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm das Zeugnis auf sauberem Papier erstellt wird - regelmäßig im Format DIN A 4, es sei denn in der jeweiligen Branche ist ein anderes Format üblich. Technisch einwandfrei hergestellte Kopien sind aber zulässig, wenn sie original unterschrieben sind. Quelle: LAG Bremen, NZA 1989, Schadet ein gefaltetes Zeugnis den Gesamteindruck? Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist es zulässig, das Zeugnis zum Zwecke der Verwendung zu falten. BAG-Urteil vom 21. September AZR 893/98 - Vorinstanz: Hessisches LAG, Urteil vom 24. September /3 Sa 547/98, anders noch LAG Hamburg, NZA 1994,

14 12. Darf es auffällige Zeichen im Zeugnis geben (z.b. Gänsefüßchen, Kursivschrift etc.)? Das Zeugnis darf keine Streichungen, Ausbesserungen, Flecken, Geheimzeichen oder ähnliche Merkmale haben. Es darf nichts unterstrichen, kursiv gesetzt oder in "Gänsefüßchen" gesetzt werden, es sei denn, diese Gestaltungsmerkmale haben nichts mit der Aussage des Zeugnisses zu tun. Die Überschrift "Zeugnis" darf also sehr wohl fett geschrieben sein. Hervorhebungen durch Ausrufezeichen (!) oder Fragezeichen(?), insbesondere solche in Klammern, wie hier demonstriert, sind verboten. 13. Habe ich jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht dem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Hier sind bezüglich der Form und des Inhalts dieselben Grundsätze wie für das Zeugnis zu beachten. 14

15 14. Verweist eine sehr knappe Aufgabenbeschreibung auf eine geringe Leistung? Hat ein Arbeitnehmer in einer seiner Aufgaben nicht viel geleistet, so ist dies keine Frage der Tätigkeitsbeschreibung, sondern der Leistungsbeurteilung. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall nicht eine noch im Zwischenzeugnis bescheinigte Ausübung dieser Tätigkeit im Endzeugnis streichen, sondern er muss die Leistungsbewertung gegenüber dem Zwischenzeugnis ändern. Quelle: LAG Hamm, , LAGE 630 BGB Nr. 25, Punkt Wie umfangreich darf/muss eine Aufgabenbeschreibung sein? Aufzunehmen sind alle tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben, die im Rahmen der weiteren beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers Bedeutung erlangen könnten. Dazu gehören auch permanente Stellvertreterfunktionen. Nur für eine Bewertung Unwesentliches darf ausgelassen werden. Quelle: BAG, , EzA 630 BGB, Nr. 7 15

16 16. Habe ich auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis? Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom , Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen. 17. Wie lange muss ich auf das Zeugnis warten? Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. 16

17 20. Kann der Arbeitgeber meinen Zeugniswunsch ablehnen? Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nur unter gewissen Voraussetzungen, z.b. bei einem Vorgesetzenwechsel oder einer abzusehenden Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes (Abschluss-)Zeugnis besteht uneingeschränkt. 17

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