Master of Arts in Business (MA)

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1 ANALYSE DER OPTIMALEN 24-STUNDEN-BETREUUNG AUS DER PERSPEKTIVE EINER ÖSTERREICHISCHEN WOHLFAHRTS-ORGANISATION. AM BEISPIEL DES HILFSWERKS ÖSTERREICH Masterarbeit eingereicht an der IMC Fachhochschule Krems Fachhochschul-Masterstudiengang Management von Gesundheitsunternehmen von Eva-Maria PFANDL, BA zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts in Business (MA) Begutachter: Prof. (FH) Dr. Tom Schmid Eingereicht am:

2 Eidesstattliche Erklärung Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Masterarbeit (Diplomarbeit) selbstständig verfasst, und in der Bearbeitung und Abfassung keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt, sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Die vorliegende Masterarbeit wurde noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt. Datum: Unterschrift

3 Danksagung Ich möchte hiermit die Gelegenheit nutzen, um ein herzliches Dankeschön an mehrere Personen zu richten. An erster Stelle möchte ich mich bei Herrn Prof. (FH) Dr. Tom Schmid für die fachliche Betreuung und Unterstützung bedanken. Des Weiteren möchte ich Frau Monika Gugerell, Msc. und Herrn Mag. Walter Marschitz vom Hilfswerk Österreich Dank sagen, da sie mir das Verfassen dieser Arbeit und die Erhebung der Daten ermöglicht haben. Ein großes Dankeschön möchte ich meiner Familie und meinen FreundInnen, die mir besonders mentalen Beistand geleistet und mich in leistungstieferen Phasen motiviert haben, aussprechen. Ein besonderer Dank geht auch an Doris und Christian für wertvolle Diskussionen, das Korrekturlesen und die Unterstützung! Herzlichen Dank! Eva-Maria Pfandl

4 Abstract Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen immer bedeutender. Seit der gesetzlichen Verankerung der 24-Stunden-Betreuung und der dazugehörigen Schaffung des Fördermodells im Jahr 2007 sind sechs Jahre vergangen. Durch diese Masterthesis wurde die aktuelle Situation der Personenbetreuung innerhalb der 24-Stunden-Betreuung aus der Sicht des Hilfswerks Österreich dargestellt. Anhand dieser Thesis wurde der IST-Zustand der PersonenbetreuerInnen eruiert, indem eine Umfrage bei den vom Hilfswerk Österreich vermittelten Kräften durchgeführt und analysiert wurde. Das derzeitige Angebot aus Sicht der Organisation Hilfswerk Österreich ist sehr gut und kommt einer optimalen 24-Stunden-Betreuung sehr nahe. Jedoch besteht ein gewisses Verbesserungspotenzial bei den Kommunikations- und Informationswegen zwischen der Organisation und den PersonenbetreuerInnen. Durch die erlangten Erkenntnisse soll eine Verbesserung für das zukünftige Set-up ermöglicht werden. Due to demographic developments providing care and support for people in need is becoming increasingly important. Since the legal establishment of 24-hour-care and the corresponding funding model in 2007 six years have passed. This master thesis outlined the current situation of care givers within the 24-hour-care system from the Hilfswerk Österreich perspective and examined the current situation of care givers by means of a survey carried out among care givers in form of a questionnaire. The subjective perception of the organization and its current offering was very good and reflected the view that a near-optimal 24-hour-care was provided. However, there is room for improvement in the communication and information channels between the organization and the care givers. On the basis of these findings an improvement for the future set-up should be possible. Eva-Maria Pfandl

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis... IV Abkürzungsverzeichnis... VI 1 Einleitung Ausgangslage Zielsetzung und Forschungsfragen Hypothesen Methodik Interview Narratives Interview Leitfadeninterview Fragebogen SWOT-Analyse Begriffe Hilfswerk Österreich Stunden-Betreuung Rechtliche Grundlagen Vertragsrechtliche Grundlage... Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung Berufsrechtliche Grundlagen... Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und Ärztegesetz Förderrechtliche Grundlagen Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung Finanzierung der Förderung Pflegegeld Eva-Maria Pfandl I

6 Inhaltsverzeichnis 3 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Unterschied Betreuungs- und Pflegefall Kosten der 24-Stunden-Betreuung beim Hilfswerk Österreich Kosten aus Sicht der PersonenbetreuerInnen Kosten aus Sichtweise der betreuungsbedürftigen Person Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Betreuung in Zahlen Qualifikation der Betreuungskräfte Beziehung Hilfswerk Österreich Betreuungskräfte Zufriedenheit der PersonenbetreuerInnen Informationen vom Hilfswerk Österreich Zufriedenheitssteigerung bei Berücksichtigung der Änderungen Arbeitsmarktsituation im Heimatland Als PersonenbetreuerIn nach Österreich Pflegemigration Migration in der 24-Stunden-Betreuung Zukunftsperspektiven Betreuungssituation Evaluierung der Auswertung Statements seitens des Hilfswerks Österreich Weiteres Forschungsinteresse Zusammenfassung und Maßnahmenempfehlungen Beantwortung der Forschungsfragen und Hypothesen SWOT-Analyse der 24-Stunden-Betreuung im Hilfswerk Österreich Stärken Schwächen Eva-Maria Pfandl II

7 Inhaltsverzeichnis Chancen Gefahren Ableiten von strategischen Möglichkeiten Fazit Literaturverzeichnis Anhang Anlagenverzeichnis Anhang 1: Fragebogen Anhang 2: Auswertung Eva-Maria Pfandl III

8 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerungszahl Österreich 1. Jänner Abbildung 2: Bevölkerungspyramide 2011, 2030 und Abbildung 3: Tätigkeitsbereiche des Hilfswerks Abbildung 4: Durchzuführende Tätigkeiten der PersonenbetreuerInnen Abbildung 5: Pflegetätigkeiten Abbildung 6: PflegegeldbezieherInnen im Dezember Abbildung 7: Pflegegeldstufen HWÖ-KundInnen Abbildung 8: Turnusdauer der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Abbildung 9: Häufigkeit Betreuungs- und Pflegefall Abbildung 10: Staatsbürgerschaft der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Abbildung 11: Geschlechterverteilung der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Abbildung 12: Alter der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Abbildung 13: Alter der Betreuungskräfte Umfrage Abbildung 14: Hilfsbereitschaft der Betreuungskräfte Abbildung 15: Slowakisches Zertifikat eines Pflegekurses Abbildung 16: Ausbildung DGKP Abbildung 17: Absolvierung eines Pflegekurses Abbildung 18: Zufriedenheit mit der Unterstützung des HWÖ Abbildung 19: Zufriedenheit mit dem Ausbildungsangebot Abbildung 20: Informationen seitens des HWÖ Abbildung 21: Informationsblatt HWÖ Abbildung 22: Hilfe bei der Steuererklärung Abbildung 23: Hilfe bei der Gewerbeanmeldung Abbildung 24: Hilfe bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes Abbildung 25: Zufriedenheitssteigerung bei Berücksichtigung der Änderungen Abbildung 26: Arbeitslosenquote Februar Abbildung 27: Arbeitsfindung im Heimatland Abbildung 28: Arbeitsfindung als Betreuungskraft im Heimatland Abbildung 29: Aufmerksamkeit auf Österreich Abbildung 30: Gründe für den Beginn als PersonenbetreuerIn in Österreich Abbildung 31: Attraktivität von Österreich Eva-Maria Pfandl IV

9 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 32: Zukunft als aktive PersonenbetreuerIn Abbildung 33: Zukunftsperspektiven Abbildung 34: Gründe, warum der Job aufgegeben wird Abbildung 35: Voraussetzung für eine Jobannahme im Heimatland Abbildung 36: Anzahl der Haushalte Abbildung 37: Gründe für den Haushaltswechsel Abbildung 38: Befindlichkeit der PersonenbetreuerInnen Abbildung 39: Wohlfühlen in der Familie Abbildung 40: Zufriedenheit mit der Arbeit in der Familie Abbildung 41: Deutschkenntnisse Abbildung 42: Integration in die Familie Abbildung 43: Gefühl ein Mitglied der Familie zu sein Abbildung 44: SWOT-Analyse der 24-Stunden-Betreuung im HWÖ Abbildung 45: Kinder Abbildung 46: Alter des jüngsten Kindes Tabelle 1: Förderhöhe Tabelle 2: Höhe des Pflegegeldes 2012 (Wert aus dem Jahr 2012) Tabelle 3: Auflistung der Kosten Langzeitbetreuung Tabelle 4: Auflistung des Honorars der Betreuungskräfte Tabelle 5: Kostenbeispiel für HWÖ-KundInnen Tabelle 6: Gegenüberstellung Art des Falles und Hilfsangebot Tabelle 7: Kontakt zwischen den PersonenbetreuerInnen und dem HWÖ Tabelle 8: Zufriedenheitssteigerung unter Berücksichtigung der Änderungen Tabelle 9: Verknüpfung Zufriedenheit und Tätigkeit Tabelle 10: Verknüpfung Gefühl ein Familienmitglied und Integration in die Familie Tabelle 11: Verknüpfung Zufriedenheit und Familienmitglied Tabelle 12: Verknüpfung Zufriedenheit und Integration Tabelle 13: SWOT-Strategien Eva-Maria Pfandl V

10 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ÄrzteG BGBl. BPGG DGKP EinstV EUR GewO GuKG HBeG HWÖ I n Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte, BGBl. I Nr. 169/1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2008 (Ärztegesetz 1998) Bundesgesetzblatt Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird, BGBl. Nr. 110/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2008 (Bundespflegegeldgesetz) Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz, BGBl. II Nr. 37/1999, in der Fassung BGBl. II Nr. 453/2011 (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz) Euro Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2008 (Gewerbeordnung 1994) Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2008 (Gesundheitsund Krankenpflegegesetz) Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden, BGBl. I Nr. 33/2007, in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2008 (Hausbetreuungsgesetz) Hilfswerk Österreich InterviewpartnerIn Gesamtzahl der Nennungen Eva-Maria Pfandl VI

11 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die letzten Jahre waren in Österreich von einem demografischen Wandel geprägt. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahre ist gesunken, die Zahl der nicht mehr erwerbsfähigen Personen (ab 65 Jahre) ist stark gestiegen. Laut Statistik Austria lag die Bevölkerungszahl Österreichs am 1. Jänner 2013 bei Personen. Es handelt sich hierbei um ein vorläufiges Ergebnis, die endgültigen Daten werden in der zweiten Juni-Hälfte 2013 veröffentlicht. Die genaue Auflistung ist in der nachfolgenden Abbildung 1 ersichtlich (Alexander. Wisbauer, - Auskunft Statistik Austria, 27. März 2013). Abbildung 1: Bevölkerungszahl Österreich 1. Jänner 2013 Quelle: in Anlehnung an (Alexander. Wisbauer, -Auskunft Statistik Austria, 27. März 2013) Bevölkerungszahl Österreich 1. Jänner ,02% 20,04% Kinder und Jugendliche erwerbsfähige Personen PensionistInnen 61,94% Österreichische Gesamtbevölkerungszahl am 1. Jänner 2013: Personen Von der Gesamtbevölkerungszahl waren 20,04% ( ) Kinder und Jugendliche, sprich unter 19 Jahren. 61,94% ( ) der Bevölkerung befanden sich im Erwerbsalter zwischen 20 und 64 Jahren. 18,02% ( ) der Menschen waren nicht mehr im Erwerbsalter, diese Personen sind über 65 Jahre alt (Alexander. Wisbauer, -Auskunft Statistik Austria, 27. März 2013). Eva-Maria Pfandl 1

12 Einleitung Das Durchschnittsalter der österreichischen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Lag es zu Beginn der 70er Jahre noch bei 36,1 Jahren, so ist es bis zum 1. Jänner 2011 auf 41,7 Jahre angestiegen (Statistik Austria, 2011, S. 28) lag die Lebenserwartung bei einem neugeborenen Mädchen bei 83,45 und bei einem neugeborenen Jungen bei 78,11 Jahren (Statistik Austria, 2012a, S. 1-2). Bis 2050 kann das Durchschnittsalter der Bevölkerung um sechs Jahre zunehmen (Ertl, Kratzer, & Kratzer, 2007, S. 39). Die Menschen leben immer länger, die Gesundheit bleibt trotz hervorragender Fortschritte in der Medizin aber nicht ewig erhalten (Prochazkova, Rupp, & Schmid, 2008, S. 67). Aus meiner Sicht ist es sehr schwierig abzuschätzen, ob es zukünftig mehr hilfsbedürftige Menschen geben wird, oder ob die älteren Personen länger gesund sein werden. Vermutlich wird es aufgrund der Demografie zukünftig mehr hilfsbedürftige Menschen geben, da vermehrt chronische Krankheiten auftreten können und es aufgrund der steigenden Lebenserwartung zu einer Zunahme der altersbedingten Demenzen kommen kann. Im Gegenzug dazu schrumpft die Anzahl der jüngeren Personen. Deshalb könnte ein Personalmangel bei den Betreuungskräften bevorstehen. Aus Abbildung 2 ist ersichtlich, dass es in den nächsten Jahrzehnten zu einer Veränderung der demografischen Struktur kommen wird. Bei dieser Grafik handelt es sich um eine Gegenüberstellung der Alterspyramiden nach Geschlecht der Jahre 2010, 2030 und Daraus kann abgeleitet werden, dass im Jahr 2010 ab einem Alter von 70 Jahren mehr Frauen als Männer lebten. Jedoch wird für 2030 bzw prognostiziert, dass dieser Unterschied an den hohen Alterskohorten wieder geringer wird. Es kann ein Anstieg beim Bevölkerungsanteil der über 65- Jährigen verzeichnet werden, derzeit liegt dieser bei 17,5% und wird im Jahr ,0% betragen (Statistik Austria, 2010, S. 33). Eva-Maria Pfandl 2

13 Einleitung Abbildung 2: Bevölkerungspyramide 2011, 2030 und 2060 Quelle: (Statistik Austria, 2012b, S. A. 3) Aufgrund des demografischen Wandels und der konstanten Zunahme des Betreuungs- und Pflegebedarfs in Österreich ist die Sicherstellung und Gewährung einer zukünftigen Betreuung älterer Menschen von großer Bedeutung (Pöttler, 2012, S. 168) wurde in Österreich ein neues einheitliches Pflegevorsorgesystem geschaffen. Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) und die dazugehörigen Gesetze der Bundesländer haben die Pflegevorsorge neu aufgestellt und vereinheitlicht (Pöttler, 2012, S. 168). Durch diese Regelungen wurden die Länder dazu verpflichtet, sich um den dezentralen flächendeckenden Ausbau der sozialen Dienste bis zum Jahr 2010 zu kümmern. Ein weiteres wichtiges Ziel dieser Reform war es, dass für alle Menschen, die Betreuung und Pflege benötigen, dies auch leistbar ist und nicht zu finanzieller Abhängigkeit oder Armut führt. Des Weiteren stand fest, dass es zu einer verbesserten Situation der pflegenden Angehörigen und der 24- Stunden-Betreuung kommen muss (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz [BMASK], 2009, S. 80; Statistik Austria, 2010, S. 54). In Ös- Eva-Maria Pfandl 3

14 Einleitung terreich werden die hilfsbedürftigen Personen von der öffentlichen Hand durch Geld- und Sachleistungen unterstützt. Unter das erst genannte fällt das Pflegegeld. Unter Sachleistungen fallen zum einen die Pflegeheime und zum anderen die sozialen Dienste (Mühlberger, Knittler, & Guger, 2008, S. 4). 80% der Pflegeleistungen werden durch die Familienmitglieder/Angehörigen (davon 79% weibliche Personen) erbracht. Die Angehörigenpflege, auch informelle Pflege genannt, wird durch die Pflegesicherung unterstützt. Aufgrund steigender Erwerbstätigkeit, rückläufiger Geburtenrate und wachsender Einpersonenhaushalte wird diese Form der Pflege zurückgehen (Pöttler, 2012, S. 171). Den rund PflegegeldbezieherInnen standen Anfang August 2010 rund 850 Wohnund Pflegeheime mit rund Wohn- und Pflegeplätzen gegenüber. Dies bestätigt, dass ein sehr großer Teil der Pflegeleistungen zuhause, mit Unterstützung durch ambulante und teilstationäre Dienste erbracht wird (Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt Österreich, 2010, S ; Statistik Austria, 2010, S. 76). Aufgrund der Demografie wird die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen immer bedeutender. Deshalb wird die 24-Stunden-Betreuung künftig einen wichtigen Stellenwert einnehmen (BMASK und Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrt, 2008, S. 3). Der Bedarf an einer 24-Stunden-Betreuung war in Österreich schon lange vorhanden. Da sich oft Angehörige nicht selbst um die hilfsbedürftige Person kümmern konnten, wurde die vor 2007 illegale 24-Stunden- Betreuung immer attraktiver (Prochazkova, Rupp, & Schmid, 2008, S. 34). Seit der gesetzlichen Verankerung der 24-Stunden-Betreuung und der dazugehörigen Schaffung des Fördermodells im Jahr 2007 sind sechs Jahre vergangen. Mit dieser Regelung wurde der Grundstein für eine leistbare und qualitätsgesicherte Legalisierung der Betreuung für betreuungsbedürftige Personen gelegt (BMASK, 2009, S. 7). Eva-Maria Pfandl 4

15 Einleitung 1.2 Zielsetzung und Forschungsfragen Ziel dieser Arbeit ist es, die Forschungsfragen und die daraus resultierenden Hypothesen zu beantworten. Des Weiteren soll durch diese Masterthesis die aktuelle Situation der Personenbetreuung innerhalb der 24-Stunden-Betreuung aus der Sicht des Hilfswerks Österreich (HWÖ) dargestellt werden. Da das HWÖ zu einer der größten vermittelnden österreichischen Organisationen für die 24- Stunden-Betreuung zählt, lassen sich die hier gewonnenen Ergebnisse in ihrem Kern für die Situation der österreichischen Vermittler 1 recht gut verallgemeinern. Außerdem liefert diese Arbeit einen Beitrag für die Organisation HWÖ. Anhand dieser Thesis wird der IST-Zustand der PersonenbetreuerInnen eruiert, indem eine Umfrage bei den vom HWÖ vermittelten Kräften durchgeführt und analysiert wird. Durch die daraus erlangten Erkenntnisse soll eine Verbesserung für das zukünftige Set-up ermöglicht werden. Daraus ergeben sich folgende Forschungsfragen: Forschungsfrage 1 Sind Verbesserungsvorschläge nötig und wenn ja: Welche wären sinnvoll, um eine optimale 24-Stunden-Betreuung aus Sicht der Organisation HWÖ anbieten zu können? Forschungsfrage 2 Welche Gründe herrschten bei den PersonenbetreuerInnen vor, um in Österreich berufstätig zu sein? Welche Perspektiven haben diese BetreuerInnen? Forschungsfrage 3 Welches Befinden herrscht bei den PersonenbetreuerInnen vor, wenn sie als ein Nichtfamilienmitglied einen Platz in der Familienstruktur einnehmen? 1 Bei den Vermittlern sei erwähnt, dass es wesentliche Unterschiede in der Qualität zwischen den Vermittlern selbst und der in- bzw. ausländischen Agenturen gibt. Eva-Maria Pfandl 5

16 Einleitung 1.3 Hypothesen Wissenschaftliche Hypothesen nehmen in der empirischen Forschung einen wichtigen Stellenwert ein. Verwendet werden sie um Annahmen über reale Sachverhalte aufzustellen, dies geschieht in Form von Konditionalsätzen ( Wenn-dann- Satz bzw. Je-desto-Satz ). Des Weiteren kann über den Einzelfall hinaus auf die Allgemeinheit geschlossen werden (Generalisierbarkeit). Außerdem müssen Hypothesen flasifizierbar (widerlegbar durch Erfahrungsdaten) sein (Bortz & Döring, 2006, S. 4). Empirische Forschungen werden durchgeführt, um herauszufinden, ob sich die Hypothesen auch in der Wirklichkeit bewähren (Bortz & Döring, 2006, S. 30). Bei einer deduktiven (hypothesenprüfend) Vorgehensweise stellen die formulierten Hypothesen den Ausgangspunkt einer empirischen Untersuchung dar. Wird induktiv vorgegangen, dann ist die Hypothese das Ergebnis der Untersuchung (Bortz & Döring, 2006, S ). Je nachdem in welchem Ausmaß der Wissensstand vom jeweiligen Problemfeld abhängt, wird eine der beiden Varianten angewendet. Bei der induktiven Funktion wird mittels einer Forschungsfrage Neuland betreten. Aus diesem Grund sind im Vorhinein Untersuchungen notwendig, um anschließend Hypothesen zu bilden. Die deduktive Funktion zeichnet sich dadurch aus, dass es bereits vorhandenes Wissen gibt und folglich die Möglichkeit gegeben ist, Hypothesen zu bilden (Bortz & Döring, 2006, S. 31). Bei dieser Masterthesis wird deduktiv (hypothesenprüfend) vorgegangen, deshalb wird versucht, die Hypothesen mit den angewandten Methoden zu belegen bzw. zu widerlegen. Hypothese 1 Um eine optimale 24-Stunden-Betreuung aus Sicht der Organisation HWÖ anbieten zu können, sind Verbesserungsvorschläge nötig. Eva-Maria Pfandl 6

17 Einleitung Hypothese 2 Ökonomische Gründe sind ausschlaggebend, dass die PersonenbetreuerInnen in Österreich berufstätig sind. Dies gilt zum einen bezogen auf das zu erzielende Einkommen durch die Tätigkeit als 24-Stunden-BetreuerIn und zum anderen bezogen auf die ausländische Berufserfahrung im Pflegeberuf. 1.4 Methodik Um die Forschungsfragen zu beantworten, wurde bei dieser Masterthesis sowohl hermeneutisch als auch empirisch vorgegangen. Es fand eine ausführliche Literaturrecherche statt. Verwendet wurden sekundäre Quellen wie Fachbücher, wissenschaftliche Magazine und Journale. Die Literaturquellen wurden bewusst gewählt, indem sie einer Relevanzprüfung unterzogen und entsprechend den Forschungsfragen, Hypothesen und Ergebnissen der Interviews und des Fragebogens ausgewählt wurden. Die Kriterien Aussagekraft, Aktualität der Erkenntnisse und Wissenschaftsanspruch waren für die Prüfung ausschlaggebend. Des Weiteren wurden die vorhandenen PersonenbetreuerInnendaten des HWÖ erhoben und ausgewertet Interview Narratives Interview Das in den Jahren 1976/1977 von Schütze entwickelte narrative Interview ist auch unter dem Titel erzählendes Interview bekannt (Bortz & Döring, 2006, S. 316). Es wurden narrative Interviews mit zwei Personenbetreuerinnen durchgeführt. Die befragten Personen fungierten sozusagen als Stakeholder, da sie einige Jahre als Personenbetreuerin tätig sind bzw. waren. Eingeleitet wurden die Interviews mit einem Erzählanstoß, welcher eine Stegreiferzählung bewirken sollte (Bortz & Eva-Maria Pfandl 7

18 Einleitung Döring, 2006, S. 316). Die Befragten wurden von der Interviewerin nicht unterbrochen, im Gegenteil, Nachdenkpausen wurden zugelassen, damit eine angenehme Gesprächsatmosphäre entstand (Bortz & Döring, 2006, S ). Diese informative Methode diente wiederum als Grundlage für die Gestaltung des Leitfadeninterviews Leitfadeninterview Beim Leitfadeninterview handelt es sich um die gängigste Form der qualitativen Befragung (Bortz & Döring, 2006, S ). Nach dieser Methodik wurden fünf weitere Personenbetreuerinnen interviewt. Im Zuge der Vorbereitung wurden Fragen vorgefertigt. Nach den Interviews war es möglich die Ergebnisse zu vergleichen. Des Weiteren wurden bei dieser Methoden auch Angaben zur Sozialstatistik (Geschlecht, Alter, Nationalität, etc.) erfasst (Bortz & Döring, 2006, S. 314). Ziel der durchgeführten Interviews war es, sich mit der Materie der Personenbetreuung vertraut zu machen: Mit welchen Themen beschäftigen sich die PersonenbetreuerInnen? Was gefällt ihnen sehr gut? Wo hätten sie gerne mehr Unterstützung/Information? Wo haben sie Ängste, bzw. wie schaut die allgemeine Situation der 24-Stunden-Betreuung aus? Die Interviews wurden in Absprache mit den Interviewpartnerinnen anonym aufgezeichnet und ausgewertet. Aus diesem Grund sind im Literaturverzeichnis keine namentlichen Belege zu finden. Nach dem Zufallsprinzip wurden den Interviewpartnerinnen (I) die Abkürzungen I-1 bis I-7 zugeordnet, dadurch sollte die Anonymität gewährleistet werden. Eva-Maria Pfandl 8

19 Einleitung Fragebogen Auf Grundlage der Ergebnisse der Interviews konnte mittels eines eigens erstellten Fragebogens eine Befragung der BetreuerInnen des HWÖ stattfinden. Jede/Jeder der BetreuerInnen bekam postalisch einen Fragebogen zugesandt. Erwähnenswert ist hierbei, dass alle BetreuerInnen aus der Slowakei einen übersetzten Fragebogen und alle anderen einen in deutscher Sprache erhielten. Vorwiegend handelte es sich um geschlossene Fragen mit Antwortvorgaben. Außerdem wurden auch Statements (Behauptungen) im Fragebogen angeführt. Der Fragebogen ist im Anhang beigelegt. Bevor der Fragebogen ausgeschickt werden konnte, wurde ein Pretest durchgeführt. Sieben PersonenbetreuerInnen wurden ausgewählt und testeten den Fragebogen auf geeignete Anwendbarkeit. Dabei wurde festgestellt, dass die Beantwortung der Fragen ca. 20 Minuten beanspruchen wird. Mit diesem Vortest sollte sowohl ein ergonomischer, benutzerfreundlicher Aufbau als auch die Verständlichkeit der Fragen sichergestellt werden. Das HWÖ fertigte ein Begleitschreiben an, welches bei der Versendung der Fragebogen beigelegt wurde. Die PersonenbetreuerInnen hatten fünf Wochen Zeit den Fragebogen auszufüllen. Von Fragebögen wurden 594 an das HWÖ zurückgesandt, somit betrug die Rücklaufquote 47,4%. Die aus dem Rücklauf gewonnen Antworten wurden mittels SPSS statistisch ausgewertet. Dieses Programm wurde bewusst gewählt, da dadurch eine Analyse umfangreicher Datenmengen möglich war SWOT-Analyse In der Zusammenfassung wurde die SWOT-Analyse angewendet. Mit Hilfe dieser Methode konnte die 24-Stunden-Betreuung, welche eine Kernkompetenz der Organisation HWÖ darstellt, nach der Erhebung der Daten kritisch analysiert werden. Eva-Maria Pfandl 9

20 Begriffe 2 Begriffe In diesem Teilabschnitt werden Begrifflichkeiten erklärt, welche als allgemeine Informations- und Wissensbasis für das Verständnis der nachfolgenden Thematiken dienen. 2.1 Hilfswerk Österreich Das HWÖ zählt zu den größten österreichischen Wohlfahrtsorganisationen. Das HWÖ ist als Non-Profit-Organisation tätig und somit nicht erwerbswirtschaftlich orientiert. Zweck des HWÖ ist es, sich auf die Stärkung des Selbsthilfepotenzials jedes Individuums, der Familie und der Gemeinschaft in speziellen Lebenssituationen zu fokussieren. Das HWÖ bietet gesundheitliche, familiäre und soziale Leistungen an, mit dem primären Ziel die Lebensqualität zu verbessern (Hilfswerk Österreich, 2011, S. 3-4). Strukturell besteht das HWÖ aus mehreren eigenständigen Organisationen, welche sich in Landes- und Teilverbände gliedern. Das HWÖ fungiert hierbei als Dachverband, der alle Organisationen zusammenhält wurde das HWÖ gegründet, früher war es unter dem Namen Österreichisches Hilfswerk bekannt (Hilfswerk Österreich, o.j.a, S. A. 1). Das HWÖ ist als Interessensvertretung gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit, anderen Interessengruppen und NPO tätig und trägt zur Gestaltung von sozialpolitischen Rahmenbedingungen bei. Die Landesverbände sind für die Dienstleistungen Betreuung, Familien, Jugend, Kinder und Pflege vor Ort zuständig (Hilfswerk Österreich, o.j.b, S. A. 2). Die Landesverbände sind grundsätzlich gemeinnützige Vereine. Manche organisieren die konkrete Arbeit in gemeinnützigen GmbHs, einige haben zur Abwicklung von unterstützenden Tätigkeiten weitere Gesellschaften gegründet (Hilfswerk Österreich, o.j.b, S. A. 3). Eva-Maria Pfandl 10

21 Begriffe Diese Verbände werden zusätzlich noch von weiteren lokalen Vereinen in den jeweiligen Bundesländern im Sinne von ehrenamtlichen Aktivitäten unterstützt (Hilfswerk Österreich, o.j.b, S. A. 3). Das oberste Gremium des HWÖ ist die Generalversammlung. Hierbei nehmen Delegierte aus allen Landesverbänden, die Präsidentin/der Präsident des HWÖ und die Präsidiumsmitglieder teil. Weitere Kollegien sind der Bundesvorstand und das Präsidium (Hilfswerk Österreich, o.j.b, S. A. 4). Das Hilfswerk Austria International ist für die globale Tätigkeit zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören humanitäre Hilfe, Katastrophenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit auf internationaler Ebene (Hilfswerk Österreich, 2011, S. 4). In der nachfolgenden Abbildung 3 sind die Tätigkeitsbereiche des Hilfswerks grafisch dargestellt. Die 24-Stunden-Betreuung befindet sich im Tätigkeitsbereich der Pflege- und Altenbetreuung. Abbildung 3: Tätigkeitsbereiche des Hilfswerks Quelle: in Anlehnung an (Walter. Marschitz, -Auskunft, 27. März 2013, Präsentation Folie 4) 24-Stunden-Betreuung Pflege und Altenbetreuung Internationale Projekte Kinderbetreuung und Jugendarbeit soziale Arbeit Eva-Maria Pfandl 11

22 Begriffe Hilfswerk Österreich in Zahlen 2011 waren MitarbeiterInnen in der Organisation tätig, diese Zahlen beziehen sich auf die Gesamtheit (HWÖ inklusive der Landes- und Teilverbände). Die MitarbeiterInnenanzahl gliedert sich wie folgt (Hilfswerk Österreich, 2012, S. A. 3): MitarbeiterInnen im Dienstverhältnis 801 MitarbeiterInnen in freien Dienstverhältnissen 275 geringfügig Beschäftigte 693 neue Selbständige Über Mitglieder, freiwillig Tätige und FunktionärInnen zeigten im Jahr 2011 ehrenamtliches Engagement (Hilfswerk Österreich, 2011, S. 7). 225,94 Millionen Euro wurden im Jahr 2011 in den Bereichen Pflege, Altenbetreuung, Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Beratung, Bildung und in der internationalen Arbeit umgesetzt. Im Jahr 2011 erhielten alte bzw. kranke Personen zuhause kontinuierlich Hilfe, Betreuung und Pflege, des Weiteren betreuten 995 Tagesmütter/Tagesväter Kinder. Ferner besuchten Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung des Hilfswerks (Hilfswerk Österreich, 2012, S. A. 1) Stunden-Betreuung Die 24-Stunden-Betreuung richtet sich an hilfs- und pflegebedürftige Menschen, die eine Unterstützung bzw. Betreuung benötigen (Hilfswerk Österreich, o.j.c, S. 1). Eva-Maria Pfandl 12

23 Begriffe Rechtliche Grundlagen Vertragsrechtliche Grundlage Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung Das Hausbetreuungsgesetz (HBeG) regelt unter Einbehaltung bestimmter Voraussetzungen eine Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten. Die gesetzliche Definition von Betreuung findet sich im Paragraf ( ) 1 Absatz (Abs.) 3 des HBeG wieder: Betreuung im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst: 1. Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung insbesondere bei der Haushaltsführung und der Lebensführung bestehen, sowie 2. sonstige auf Grund der Betreuungsbedürftigkeit notwendige Anwesenheiten. Der 1 Abs. 1 des HBeG legt fest, unter welchen Bedingungen und Regelungen eine Betreuung von Personen in privaten Haushalten durchgeführt werden darf. Bei der Betreuung kann zwischen einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbsarbeit gewählt werden. Dieses Gesetz ist zum einen für Betreuungskräfte gültig, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und zum anderen für betreuungsbedürftige Personen, die einen Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 haben oder auf Pflegegeld der Stufen 1 oder 2, wenn wegen einer vorherrschenden und nachweislichen Demenzerkrankung ein ständiger Betreuungsbedarf notwendig ist. Die Personenbetreuungskraft kann während der Arbeitsperiode im Privathaushalt der zu betreuenden Person wohnen und leben. Besteht ein Arbeitsverhältnis über die Trägerorganisation, dann gelten laut 3 Abs. 2-3 HBeG folgende Bestimmungen: Die gesamte Arbeitszeit (inklusive der Zeiten von Arbeitsbereitschaft) bei zwei darauffolgenden Wochen von 128 Stunden darf nicht überschritten werden. Ferner wird jeden Tag die Arbeitszeit durch Ruhephasen, welche insgesamt drei Stunden andauern müssen, unterbrochen. Es ist zu beachten, dass davon zwei Ruhepausen zu jeweils 30 Minuten gewährt werden. In dieser Zeit ist es auch nicht möglich, eine Eva-Maria Pfandl 13

24 Begriffe Arbeitsbereitschaft zu vereinbaren. Die arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen des zweiten Abschnittes gelten ausschließlich für Arbeitsverhältnisse, also für unselbständige ArbeitnehmerInnen. Mit 1. Juli 2007 trat das HBeG und die Änderung der Gewerbeordnung (GewO) in Kraft. Dadurch wurde die Rechtsgrundlage für die legale 24-Stunden-Betreuung geschaffen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch zu nehmen (Wirtschaftskammer Österreich, 2013, S. 4): 1. Unselbständiges Modell: Eine Betreuerin/ein Betreuer wird von der Betreuungsbedürftigen/dem Betreuungsbedürftigen oder ihrer/seiner Familie angestellt. 2. Träger-Modell: Die Betreuung wird über eine Trägerorganisation, wie zum Beispiel Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz oder Volkshilfe, abgewickelt. 3. Selbständiges Modell: Es kommt ein Vertrag mit einer/einem gewerblichen PersonenbetreuerIn und der betreuungsbedürftigen Person und/oder ihrer/seiner Familie zustande. Im HWÖ werden ausschließlich PersonenbetreuerInnen nach dem selbständigen Modell vermittelt. Die PersonenbetreuerInnen besitzen einen Gewerbeschein der Personenbetreuung (Hilfswerk Österreich, o.j.d, S. A. 1). Bei diesem Modell regelt der 159 der GewO (1994), welche Tätigkeiten die Betreuungskräfte durchführen dürfen. Es handelt sich hierbei um eine demonstrative Aufzählung, folgende Aktivitäten sind erlaubt: 1. Haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere: Betreuung von Pflanzen und Tieren Durchführung von Botengängen Durchführung von Hausarbeiten Reinigungstätigkeiten Sorgetragung für ein gesundes Raumklima (Lüften) Eva-Maria Pfandl 14

25 Begriffe Vornahme von Besorgungen Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) Zubereitung von Mahlzeiten 2. Unterstützung bei der Lebensführung, insbesondere: Gestaltung des Tagesablaufs Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen 3. Gesellschafterfunktion, insbesondere: Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte Begleitung bei diversen Aktivitäten Führen von Konversation Gesellschaft leisten 4. Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben 5. Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (zum Beispiel Koffer packen) 6. Organisation von Personenbetreuung (zum Beispiel Termine vereinbaren); Mit Abbildung 4 soll gezeigt werden, welche Tätigkeiten die PersonenbetreuerInnen des HWÖ während der 24-Stunden-Betreuung durchführen. Bei dieser Frage war eine Mehrfachnennung möglich. Einen überwiegenden Teil der zu erledigenden Aufgaben nehmen die haushaltsnahen Dienstleistungen in Anspruch. Eva-Maria Pfandl 15

26 Begriffe Abbildung 4: Durchzuführende Tätigkeiten der PersonenbetreuerInnen Quelle: eigene Darstellung Tätigkeiten der PersonenbetreuerInnen Waschen/Duschen Ein- und Auskleiden Einkaufen Kochen Mehrfachnennungen waren möglich 455 Unterstützung im Haushalt (Putzen, Staubsaugen) Gesellschaftsfunktionen (Kommunikation, Spiele) Pflegetätigkeiten Berufsrechtliche Grundlagen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und Ärztegesetz Im 3b des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) ist festgeschrieben, dass Betreuungskräfte folgende pflegerische Tätigkeiten ohne Aufsicht durchführen dürfen, solange keine medizinischen Gründe vorliegen, die eine Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch eine/einen Diplomierte/n Gesundheits- und KrankenpflegerIn (DGKP) notwendig machen. Liegen medizinische Gründe vor, die diese Tätigkeiten als nicht unproblematisch erscheinen lassen, können unter bestimmten Voraussetzungen einzelne pflegerische Tätigkeiten an die Betreuungskraft übertragen werden. Gemäß 3b Abs. 2 Ziffer 1-5 des GuKG dürfen die PersonenbetreuerInnen folgende Tätigkeiten ausführen: Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und Eva-Maria Pfandl 16

27 Begriffe Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen. Der 50b des Ärztegesetzes (ÄrzteG) regelt die Voraussetzungen, unter denen einzelne ärztliche Tätigkeiten an PersonenbetreuerInnen im Einzelfall übertragen werden dürfen. Die PersonenbetreuerInnen dürfen nur nach schriftlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch DGKP oder durch eine/n Ärztin/Arzt folgende Tätigkeiten durchführen: Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Verbänden und Bandagen, Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen, Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens oder einfache Wärme- und Lichtanwendungen. 486 der befragten Betreuungskräfte gaben bei der Umfrage an, dass sie Pflegetätigkeiten durchführen. Aus Abbildung 5 geht hervor, dass zum Großteil Arzneimittel verabreicht werden und zwar von 96,1% (467 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen, gefolgt vom Verbandwechsel (33,1%, 161 Nennungen). Abbildung 5: Pflegetätigkeiten Quelle: eigene Darstellung Pflegetätigkeiten Verbandwechsel Verabreichung von Arzneimittel Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen Blutentnahme 467 einfache Wärme- und Lichtanwendungen Mehrfachnennungen waren möglich Eva-Maria Pfandl 17

28 Begriffe Förderrechtliche Grundlagen Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können (BMASK, o.j., S. A. 1). Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf den finanziellen Zuschuss zu haben. Es muss ein Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung im Sinne des HBeG bestehen. Die zu betreuende Person muss ein Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 beziehen. Des Weiteren muss ein Betreuungsverhältnis zwischen Betreuungskraft und der pflegebedürftigen Person bzw. einem Familienmitglied oder Anbieter sozialer Dienste im Sinne des HBeG vorliegen (BMASK, 2009, S. 18). Seit 1. Jänner 2009 wird von den Betreuungskräften auch ein Nachweis im Sinne des 21b Abs. 2 Ziffer 5 des BPGG gefordert. Dieser besagt, dass die Betreuungskraft eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen der Heimhilfeausbildung entspricht, vorzuweisen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat eine sechs Monate andauernde, sachgerechte Betreuung statt zu finden (BMASK, 2009, S. 20). Diese Qualifikationsanforderungen sind nur im Zusammenhang mit der Beantragung einer Förderung vorzuweisen. Das bedeutet, wenn eine Hausbetreuung eingesetzt wird, ohne dass ein Förderantrag gestellt wird, dann müssen diese Qualifikationen nicht erfüllt sein, hier gilt die Anordnung mit Anleitung und Unterweisung nach GuKG bzw. das ÄrzteG (BMASK, 2009, S. 20). Die staatliche Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen des Förderwerbers (der zu betreuenden Person) unter Euro liegt. Hierbei handelt es sich nur um das reine Einkommen, nicht dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Versehrtenrenten (Unfallrenten), Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen oder Wohnbeihilfen. Die Grenze erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden Eva-Maria Pfandl 18

29 Begriffe unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro bzw. für eine behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige/einen behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro (BMASK, 2009, S. 19). Seit November 2008 wurde diese Voraussetzung unter einer bestimmten Vermögensgrenze der zu betreuenden Person zu liegen abgeschafft. Resultierend daraus, können alle Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, unabhängig vom Vermögen um einen finanziellen Zuschuss ansuchen, jedoch müssen die Grundvoraussetzungen erfüllt sein (Bundessozialamt, o.j., S. A. 7). Die Förderung wird zwölfmal jährlich ausbezahlt und ist vom Beschäftigungsverhältnis der Betreuungskraft abhängig (BMASK, 2009, S. 19). Die Höhe der Förderung ist in der Tabelle 1 ersichtlich. Tabelle 1: Förderhöhe Quelle: in Anlehnung an (BMASK, 2009, S. 19) Förderhöhe Unselbständiges Arbeitsverhältnis 1 PersonenbetreuerIn monatlich EUR 550,00 2 PersonenbetreuerInnen monatlich EUR 1.100,00 Selbständiges Arbeitsverhältnis 1 PersonenbetreuerIn monatlich EUR 275,00 2 PersonenbetreuerInnen monatlich EUR 550,00 Unter 2 PersonenbetreuerInnen wird verstanden, dass sich zwei Betreuungskräfte abwechselnd um die hilfsbedürftige Person kümmern. Die Differenz der Förderhöhe ist damit begründbar, dass die Höhe der Sozialversicherungsabgaben bei einem unselbständigen oder selbständigen Betreuungsverhältnis unterschiedlich sind (BMASK, 2009, S. 19). In diesem Kapitel wurde nur auf die Bundesförderung eingegangen, es sei jedoch erwähnt, dass einzelne Bundesländer, wie Vorarlberg und Niederösterreich, Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung anbieten. Diese Länder vergeben auch Eva-Maria Pfandl 19

30 Begriffe Zuwendungen an hilfsbedürftige Personen, die ein Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 beziehen, sofern die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung besteht (Land Niederösterreich, 2013, S. A. 3-4; Land Vorarlberg, 2012, S. 31) Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung Finanzierung der Förderung Im 21b des BPGG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen finanzielle Förderungen an pflege- und betreuungsbedürftige Personen oder deren Angehörige gewährt werden. Mit der Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes- Verfassungsgesetzes 2 zwischen dem Österreichischen Bund und den Ländern wurde die Finanzierung der gemeinsamen Förderung der 24-Stunden-Betreuung geregelt. Diese Vereinbarung trat rückwirkend mit 1. Jänner 2008 in Kraft und gilt bis Ende Dezember Vereinbart wurde, dass der Bund 60% und die Länder 40% der gewährten Zuschüsse übernehmen. Die Verrechnung erfolgt nur auf geleisteten Beiträgen pro Bundesland (Parlament Österreich, 2012, S. A. 1-2) Pflegegeld Mit der Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 kam es zur Vereinheitlichung der Pflegevorsorge in Österreich. Das Pflegegeld dient zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Großteils sind die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege allerdings höher als das Pflegegeld selbst, es ist somit ein pauschalierter Zuschuss zu den pflegebedingten Mehraufwendungen (Pöttler, 2012, S. 168). Auf das Pflegegeld besteht ein Rechtsanspruch, das bedeutet, dass ein Anrecht auf Pflegegeld unabhängig von Einkommen, Vermögen und Ursache der Pflegebedürftigkeit existiert (Mühlberger, Knittler, & Guger, 2008, S. 5). 2 Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über ihren Wirkungsbereich. In diesem Fall geht es um die gemeinsame Förderung der 24-Stunden- Betreuung im Bundesgesetzblatt I Nr. 59/2009 in der geltenden Fassung (BMASK, 2012, S. 18). Eva-Maria Pfandl 20

31 Begriffe Folgende Voraussetzungen müssen nach 4 Abs. 1 des BPGG erfüllt sein, um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben: Ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) für mindestens sechs Monate aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnbehinderung ist notwendig. Der Pflegebedarf beträgt mehr als 60 Stunden im Monat. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich ist nachweisbar. Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich, jeweils am Monatsultimo ohne Abzüge ausbezahlt. Der Auszahlungsanspruch ruht bei einem stationären Aufenthalt ab dem Tag der Aufnahme (Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger [HVB SVT], 2012a, S ). Die Höhe des Pflegegeldes gliedert sich in sieben Stufen und ist von der Stundenanzahl an Pflegebedarf abhängig, die genaue Staffelung ist auch in Tabelle 2 ersichtlich. Die Grundlage der Entscheidung über die Einstufung des Bundespflegegeldes bildet gemäß 8 Abs. 1 Einstufungsverordnung (EinstV) immer ein ärztliches Sachverständigengutachten. Tabelle 2: Höhe des Pflegegeldes 2012 (Wert aus dem Jahr 2012) Quelle: in Anlehnung an (HVB SVT, 2012a, S. 388) Pflegestufe notwendige Pflegestunden/Monat weitere Voraussetzung Betrag 1 > 60 Stunden EUR 154,20 2 > 85 Stunden EUR 284,30 3 > 120 Stunden EUR 442,90 4 > 160 Stunden EUR 664,30 5 > 180 Stunden außergewöhnlicher Pflegeaufwand EUR 902,30 6 > 180 Stunden Tag- und Nachtbetreuung nötig EUR 1.260,00 7 > 180 Stunden keine zielgerichteten Bewegungen möglich oder der ständige Einsatz lebenserhaltender Geräte ist erforderlich EUR 1.655,80 Eva-Maria Pfandl 21

32 Anzahl der PflegegeldbezieherInnen in % Begriffe Mindesteinstufungen: Hierbei findet die Pflegegeld-Einstufung aufgrund einer speziellen Situation statt, unabhängig von einer gewissen Stundenanzahl an Pflegebedarf (HVB SVT, 2012a, S. 387). Stufe 3: Personen, die hochgradig sehbehindert sind oder für RollstuhlfahrerInnen. Stufe 4: Blinde Personen oder wie bei Stufe 3 inklusive einer Stuhl- oder Harninkontinenz bzw. einer Blasen- oder Mastdarmlähmung. Stufe 5: Taubblinde Personen oder wie bei Stufe 3 inklusive eines deutlichen Ausfalls der Funktionsfähigkeiten der oberen Extremitäten (HVB SVT, 2012a, S. 387). Im Dezember 2012 bezogen 5,2% ( Personen) der österreichischen BürgerInnen Pflegegeld. Der Großteil dieser hilfsbedürftigen Personen bezogen Pflegegeld der unteren Stufen: Auf die ersten drei Stufen entfielen 69,7% der PflegegeldbezieherInnen, der Rest auf die vier höheren Stufen. Die genaue Staffelung sieht wie folgt aus: 1. Stufe: , 2. Stufe: , 3. Stufe: , 4. Stufe: , 5. Stufe: , 6. Stufe: , 7. Stufe: In Abbildung 6 ist die prozentuelle Verteilung ersichtlich (Dunja. Klein, -Auskunft HVB SVT, Februar 2013). Abbildung 6: PflegegeldbezieherInnen im Dezember 2012 Quelle: in Anlehnung an (Dunja. Klein, -Auskunft HVB SVT, Februar 2013) PflegegeldbezieherInnen Dezember ,0% 22,4% 17,3% 14,2% 9,9% 4,1% 2,1% Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Pflegegeldstufe Eva-Maria Pfandl 22

33 Anzahl der HWÖ-KundInnen Begriffe Abbildung 7 liefert Informationen über die Staffelung der Pflegegeldstufen der 627 HWÖ-KundInnen. 69 KundInnen befinden sich in Pflegegeldstufe 1, 138 in Stufe 2, 132 in Stufe 3, 150 in Stufe 4, 81 in Stufe 5, 38 in Stufe 6 und 19 in Stufe 7, wobei zu beachten ist, dass hier die Pflegegeldstufen zu Beginn der Betreuung dargestellt werden (Walter. Marschitz, -Auskunft, 27. März 2013, Präsentation Folie 10). Die Pflegegeldstufe kann sich während der Pflegedauer verändern, dies wird in dieser Grafik nicht berücksichtigt. 67,0% der HWÖ-KundInnen befinden sich zwischen der dritten und siebten Stufe, diese Personen hätten, sofern auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf die Förderung der 24- Stunden-Betreuung. Abbildung 7: Pflegegeldstufen HWÖ-KundInnen Quelle: in Anlehnung an (Walter. Marschitz, -Auskunft, 27. März 2013, Präsentation Folie 10) 30,0% Pflegegeldstufen HWÖ-KundInnen 25,0% 20,0% 22,0% 21,1% 23,9% 15,0% 10,0% 5,0% 11,0% 12,9% 6,1% 3,0% n = 627 0,0% Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Pflegegeldstufe Eva-Maria Pfandl 23

34 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung 3 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung 2008 wurde die Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH für die Vermittlung von selbständigen 24-Stunden-Betreuungskräften gegründet (Hilfswerk Österreich, o.j.a, S. A. 17). Das Angebot der 24-Stunden-Betreuung trägt dazu bei, dass auch hilfsbedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld eine Unterstützung im täglichen Alltag bekommen (Hilfswerk Österreich, o.j.c, S. 1). Eine wesentliche Aufgabe des HWÖ ist es, selbständige Personenbetreuungskräfte an die hilfsbedürftigen Menschen zu vermitteln. Die BetreuerInnen kommen Großteils aus den europäischen Staaten Slowakei und Bulgarien. Ein geringer Anteil der PersonenbetreuerInnen stammt aus den Ländern Polen, Tschechien, Ungarn und Rumänien. Der Turnus bei den PersonenbetreuerInnen beträgt meistens zwei Wochen (Hilfswerk Österreich, o.j.e, S. A. 1-3). Unter dem Terminus Turnus wird der Rhythmus zwischen der Aufenthaltsdauer der Betreuungskraft bei der hilfsbedürftigen Person und dem Aufenthalt im Heimatland verstanden. Laut der Auswertung der Umfrage sind von den 499 slowakischen PersonenbetreuerInnen 481 in einem zweiwöchigen Turnusintervall tätig, 13 bleiben sogar drei Wochen bei der hilfsbedürftigen Person. Aufgrund des langen Anreisewegs der bulgarischen PersonenbetreuerInnen beträgt deren Turnusintervall oft vier Wochen. Dies wird auch mittels der Umfrage bestätigt, bei 76 von 78 bulgarischen Betreuungskräften beträgt der Turnus vier Wochen. Eine Person gab an, dass sie länger als vier Wochen bei der hilfsbedürftigen Person bleibt. Die nachfolgende Abbildung 8 zeigt die Turnusdauer aller Betreuungskräfte des HWÖ, die bei der Umfrage mitgemacht haben. Das Diagramm verdeutlicht, dass 83,2% der PersonenbetreuerInnen (494 Nennungen) sich in einem zweiwöchigen Turnusintervall befinden. 13,1% der Befragten (78 Nennungen) bleiben vier Wochen bei der hilfsbedürftigen Person. Nur 2,7% (16 Nennungen) wechseln sich alle drei Wochen ab. Bei einer Betreuungskraft beträgt der Turnus mehr als vier Wochen (0,2%). Fünf (0,8%) gaben keine Angabe. Eva-Maria Pfandl 24

35 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Abbildung 8: Turnusdauer der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Quelle: eigene Darstellung Turnusdauer zwei Wochen drei Wochen vier Wochen mehr als vier Wochen k.a. n = Weitere Angebote des HWÖ sind eine Urlaubs- und Kurzzeitbetreuung (zwei, drei oder vier Wochen) für die Pflege und Betreuung zuhause. Zum Kerngeschäft des HWÖ zählen außerdem die zahlreichen Betreuungs- und Pflegeangebote wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe, Haushaltshilfe, etc. (Hilfswerk Österreich, o.j.e, S. A. 1-3). 3.1 Unterschied Betreuungs- und Pflegefall Ob es sich um einen Betreuungs- oder Pflegefall handelt wird beim HWÖ mittels eines Einschätzungsverfahrens in Form eines Assessment eruiert. DGKP oder Fachkräfte aus dem Gesundheits-Sozialbereich besuchen die hilfsbedürftige Person vor Ort und stellen den Betreuungs- bzw. Pflegeaufwand fest (Monika. Gugerell, Telefongespräch HWÖ, 28. März 2013). Abbildung 9 gibt Auskunft über die Häufigkeit eines Betreuungs- oder Pflegefalls. Bei 76,6% (455 Nennungen) der Fälle handelt es sich um einen Betreuungsfall, 21,0% (125 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen haben mit einem Pflegefall zu tun. 2,4% (14 Nennungen) der Befragten verzichteten auf eine Aussage. Eva-Maria Pfandl 25

36 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Abbildung 9: Häufigkeit Betreuungs- und Pflegefall Quelle: eigene Darstellung 21,0% Betreuungs- und Pflegefall 2,4% Betreuungsfall Pflegefall k.a. 76,6% n = Kosten der 24-Stunden-Betreuung beim Hilfswerk Österreich Kosten aus Sicht der PersonenbetreuerInnen Um beim HWÖ als PersonenbetreuerIn tätig zu werden, müssen die Betroffenen einen Gewerbeschein vorweisen. Die Neugründung eines Gewerbes ist seit dem Neugründungsförderungsgesetz für die PersonenbetreuerInnen unentgeltlich. Aufgrund des Gewerbes sind sie Mitglied der Wirtschaftskammer und dazu verpflichtet, aufgrund der KleinunternehmerInnenregelung einen jährlichen Beitrag (in Wien von 40,00 Euro) zu bezahlen (Hilfswerk Österreich, 2013a, S. A. 4). Durch die Gewerbeanmeldung entsteht eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Das bedeutet, dass die PersonenbetreuerInnen die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge, wie Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, selbst tragen müssen (Hilfswerk Österreich, 2013a, S. A. 1-5). Eva-Maria Pfandl 26

37 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Die Höhe der einzelnen Beiträge wird quartalsweise von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorgeschrieben und gliedert sich wie folgt (Stand 2013) (Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, 2012b, S. 14): Krankenversicherung 7,65% Pensionsversicherung 18,50% Unfallversicherung: monatlicher Fixbetrag von 7,84 Euro Die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ist vom realen Jahreseinkommen abhängig. Wenn die jährlichen Einkünfte den Betrag von 4.515,12 Euro und die jährlichen Umsätze aus der gewerblichen Tätigkeit Euro nicht übersteigen, kann eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragt werden. In diesem Fall wird jedoch keine Förderung gewährt (Help.gv.at, 2013a, S. A. 10). Eine Steuererklärung muss durchgeführt werden, wenn das Jahreseinkommen mehr als Euro ausmacht. Die Betriebseinnahmen und -ausgaben werden gegenübergestellt. Zu den Betriebseinnahmen zählen auch Sachleistungen, wie zum Beispiel das zur Verfügung Stellen eines Wohnraumes (Wirtschaftskammer Österreich, 2013, S. 21). Außerdem verrechnet das HWÖ Kosten in der Höhe von 10 Euro pro Turnuswoche, maximal jedoch 90 Euro pro Halbjahr an die PersonenbetreuerInnen (Walter. Marschitz, -Auskunft HWÖ, 27. März 2013). Der Turnusbeitrag wird den Betreuungskräften für zusätzliche, umfassende Informations-, Beratungs- und Serviceleistungen vorgeschrieben (Silke. Lackner, -Auskunft HWÖ, 17. April 2013). Eva-Maria Pfandl 27

38 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Kosten aus Sichtweise der betreuungsbedürftigen Person Eine 24-Stunden-Betreuung ist zum einen eine aufwendige und zum anderen eine kostenintensive Aufgabe. Beim HWÖ wird zwischen Langzeit- und Kurzzeitbetreuung unterschieden. In der folgenden Tabelle 3 werden die Kosten aufgelistet, die bei einer Langzeitbetreuung anfallen. Tabelle 3: Auflistung der Kosten Langzeitbetreuung Quelle: in Anlehnung an (Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH, 2013, S. 3) Kosten Langzeitbetreuung Vermittlungsgebühr 1 vermittelte Betreuungskraft 2 vermittelte Betreuungskräfte einmalig EUR 550,00 EUR 995,00 Monatsbeitrag 1 betreute Person 2 betreute Personen 1 PersonenbetreuerIn EUR 178,00 EUR 231,00 2 PersonenbetreuerIn EUR 231,00 EUR 283,00 Unter 2 PersonenbetreuerInnen wird verstanden, dass sich zwei Betreuungskräfte abwechselnd um die hilfsbedürftige Person kümmern. Folgende Leistungen sind aufgrund der Vermittlungsgebühr gedeckt: Auswahl der BetreuerInnen Amtswege (Anmeldung, Vertragsgestaltung, Abmeldung, etc.) Beratung und Einführung der Betreuungskraft vor Ort Organisation und Durchführung des Erstbesuchs (Hilfswerk Österreich, 2013b, S. A. 1-3). Der Monatsbeitrag dient dazu, dass folgende Leistungen abgegolten sind (Hilfswerk Österreich, 2013c, S. A. 1-4): Sicherstellung von Ersatzstellungen bei Ausfall von PersonenbetreuerInnen inkl. des damit verbundenen Organisationsaufwandes (zum Beispiel im Krankheitsfall) Eva-Maria Pfandl 28

39 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Laufende Fallbetreuung in den Hilfswerk-Dienstleistungseinrichtungen vor Ort inklusive regelmäßiger Betreuungsvisiten zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität Laufende Fallbetreuung, Hilfestellung bei Problemen und Fragen in der Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH Anleitung und Unterweisung von Pflegetätigkeiten Sicherstellung der Erreichbarkeit des Hilfswerk [sic!] wochentags unter anderem durch Einbindung in das Hilfswerk-Telefonnetz Außerdem ist mit dem Monatsbeitrag sichergestellt, dass bei Ausfall einer Betreuungskraft innerhalb von 48 Stunden (an Werktagen) eine Ersatzkraft vorhanden ist (Hilfswerk Österreich, 2013c, S. A. 1-4). In der nachstehenden Tabelle 4 ist das Honorar der Betreuungskräfte des HWÖ aufgelistet, generell ist jedoch anzumerken dass jede Agentur eigene Honorarsätze hat, da es keine allgemeinen Richtsätze gibt. Die Werte werden abhängig vom Geschäftsmodell festgelegt. Beim HWÖ wird das Honorar am Betreuungs- und Pflegeaufwand gemessen (Monika. Gugerell, Telefongespräch HWÖ, 28. März 2013). Tabelle 4: Auflistung des Honorars der Betreuungskräfte Quelle: in Anlehnung an (Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH, 2013, S. 3) Honorar der Betreuungskräfte Betreuungsart 1 betreute Person 2 betreute Personen Betreuungsfall täglich EUR 65,50 täglich EUR 84,50 Pflegefall täglich EUR 75,50 täglich EUR 98,00 Die hilfsbedürftigen Personen bezahlen die Haftpflichtversicherung für die Betreuungskräfte. Die monatliche Haftpflichtversicherungsprämie für eine Personenbetreuerin/einen Personenbetreuer beträgt 4,50 Euro, bei zwei Personenbetreuungskräften 9,00 Euro. Zusätzlich trägt die hilfsbedürftige Person die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung. Außerdem ist ein Ersatz der Fahrtkosten nach Aufwand zu gewähren (Hilfswerk Österreich, 2013d, S. a. 5-9). Eva-Maria Pfandl 29

40 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Bei der Kurzzeitbetreuung von maximal vier Wochen fallen beim Vermittlungs- und Organisationsbeitrag folgende Gebühren an (Hilfswerk Österreich, 2013d, S. A. 1-4): für zwei Wochen: EUR 585,00 für drei Wochen: EUR 695,00 für vier Wochen: EUR 800,00 Für bestehende HWÖ-KundInnen gibt es einen Rabatt von 50,00 Euro auf die oben genannten Preise (Hilfswerk Österreich, 2013d, S. A. 1-4). Die Honorare für die Betreuungskräfte, Fahrtkostenersatz, Unterkunft und Verpflegung sind entsprechend der Höhe wie bei einer Langzeitbetreuung. Wobei beim Honorar beachtet werden muss, dass je nach Qualifikation und Anzahl der betreuungs- und pflegebedürftigen Personen ein Honorar zwischen 65,50 Euro und 98,00 Euro täglich anfällt (Hilfswerk Österreich, 2013d, S. A. 1-4). Die nachfolgende Tabelle 5 zeigt, welche Kosten bei einem Betreuungsfall mit zwei PersonenbetreuerInnen anfallen, abzüglich der Förderung und dem Pflegegeld. Zu beachten ist hierbei, dass die einmalige Vermittlungsgebühr noch hinzukommen. Eva-Maria Pfandl 30

41 Einkünfte pro Monat Aufwand pro Monat Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung Tabelle 5: Kostenbeispiel für HWÖ-KundInnen Quelle: in Anlehnung an (Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH, 2013, S. 3) Preisbeispiele/Monat (ohne Kost, Logis und Fahrtkosten) Betreuungsfall (1 Person) Honorar für 30 Tage EUR 1.965,00 (65,5 x 30) Monatsbeitrag für 2 Personenbetreuer- Innen Haftpflichtversicherungsprämie für 2 PersonenbetreuerInnen EUR 231,00 EUR 9,00 (4,5 x 2) Anfallende Kosten EUR 2.205,00 - Förderung (selbständiges Arbeitsverhältnis für 2 Betreuungskräfte) EUR - 550,00 - Pflegegeld (Stufe 4) EUR - 664,30 Nettoposition Gesamtaufwand pro Monat EUR 990,70 Gesamtaufwand pro Jahr EUR ,40 (990,70*12) Einmalige Vermittlungsgebühr EUR 995,00 Gesamtaufwand pro Jahr inkl. Gebühren EUR ,40 Eva-Maria Pfandl 31

42 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich 4 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich 4.1 Betreuung in Zahlen Laut den Angaben vom HWÖ sind per 14. Jänner PersonenbetreuerInnen beim HWÖ unter Vertrag. Wie schon in Kapitel 3 Hilfswerk Österreich und die 24-Stunden-Betreuung erwähnt, kommen die BetreuerInnen vorwiegend aus den Ländern Slowakei und Bulgarien. Grund dafür ist, dass das HWÖ mit Agenturen in der Slowakei und Bulgarien zusammenarbeitet. Laut dem Geschäftsführer des HWÖ, Herrn Mag. Marschitz, stellen die slowakischen PersonenbetreuerInnen bei den Direktmeldungen einen überwiegenden Anteil dar (Walter. Marschitz, -Auskunft HWÖ, 27. März 2013). Betreuungskräfte, die aus der Europäischen Union kommen, mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien, haben freien Arbeitsmarktzugang. Das heißt, dass diese Personen die gleichen Voraussetzungen wie österreichische StaatsbürgerInnen haben und somit jede Art der Beschäftigung aufnehmen und ausüben können. Für Personenbetreuungskräfte aus Rumänien und Bulgarien gibt es noch bis zum 31. Dezember 2013 Übergangsregelungen. Erst nach dem Einholen einer Beschäftigungsbewilligung haben sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Ab dem 1. Jänner 2014 besteht auch für diese Länder ein freier Arbeitsmarktzugang, da dann die Regelung abgelaufen ist (BMASK, 2009, S. 39). Abbildung 10 liefert Informationen über die Staatsbürgerschaft. 79,6% der PersonenbetreuerInnen stammen aus der Slowakei und 17,8% aus Bulgarien. Ein geringer Anteil der BetreuerInnen kommt aus Polen (1,2%), der Tschechischen Republik (0,8%), Ungarn (0,4%) und Rumänien (0,2%). Diese Grafik kann nicht eins zu eins auf die Herkunft umgelegt werden. Das bedeutet, dass es durchaus möglich ist, dass die Staatsbürgerschaft nicht mit dem Herkunftsland (derzeitigen Wohnort) der Betreuungskräfte übereinstimmen. Eva-Maria Pfandl 32

43 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 10: Staatsbürgerschaft der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Quelle: Erhebung des HWÖ eigene Darstellung Staatsbürgerschaft Slowakei Bulgarien Polen Tschechien Ungarn Rumänien Bei der Umfrage besitzen 84,0% der Befragten die slowakische und 13,1% die bulgarische Staatsbürgerschaft. Polen ist mit 1,0%, Tschechien mit 0,5%, Ungarn und Rumänien mit jeweils 0,2% vertreten. 1,0% der Befragten gab keine Staatsbürgerschaft an. Dieses Verhältnis spiegelt im Großen und Ganzen die Grundgesamtheit wieder. Von den PersonenbetreuerInnen sind weiblich und 79 männlich. Der Frauenanteil überwiegt somit mit 93,7% zu 6,3%. Dieses Verhältnis ist auch in der nächsten Abbildung 11 ersichtlich. Bei der Umfrage waren von den 594 Personen 555 (93,4%) Frauen und 35 (5,9%) Männer. 4 (0,7%) Personen enthielten sich ihrer Stimme. Auch hier kann von der Umfrage auf die Gesamtheit geschlossen werden. Eva-Maria Pfandl 33

44 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 11: Geschlechterverteilung der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Quelle: Erhebung des HWÖ eigene Darstellung 79 Geschlecht Frauen Männer n = ,2% der PersonenbetreuerInnen der 24-Stunden-Betreuung sind zwischen 40 und 65 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der PersonenbetreuerInnen beträgt 47,9 Jahre. Der größte Anteil der PersonenbetreuerInnen mit 20,6% (258 BetreuerInnen) befindet sich in der Altersgruppe zwischen 50 und 55 Jahren. Generell sind 47,8% der Betreuungskräfte über 50 Jahre alt. Vermutlich könnte es in den nächsten Jahren zu einem Engpass von PersonenbetreuerInnen kommen, da in absehbarer Zeit die aktiven und über 50-jährigen Betreuungskräfte in Pension gehen werden. Aufgrund der Demografie könnte sich der Pflegebedarf erhöhen und es dadurch zu einer Nachfragesteigerung der Betreuungskräfte kommen. In der nachstehenden Abbildung 12 ist die genaue Staffelung der Altersgruppen ersichtlich. Eva-Maria Pfandl 34

45 Personenanzahl Personenanzahl Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 12: Alter der PersonenbetreuerInnen des HWÖ Quelle: Erhebung des HWÖ eigene Darstellung Alter PersonenbetreuerInnen n = bis über 70 Jahre k.a. Abbildung 13 liefert Informationen über die Altersverteilung der PersonenbetreuerInnen, welche an der Umfrage teilgenommen haben. Auch hier zeigt sich, dass fast die Hälfte (48,2%) der Befragten über 50 Jahre alt ist. Abbildung 13: Alter der Betreuungskräfte Umfrage Quelle: eigene Darstellung Alter PersonenbetreuerInnen Umfrage bis über 65 k.a. n = 594 Jahre Eva-Maria Pfandl 35

46 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich 4.2 Qualifikation der Betreuungskräfte Um als PersonenbetreuerIn beim HWÖ vermittelt zu werden, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Sie/Er muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und Erfahrungen mit der Betreuung von hilfsbedürftigen Personen haben (Hilfswerk Österreich, o.j.d, S. A. 1-4). Der Großteil der PersonenbetreuerInnen, die vom HWÖ vermittelt werden, bringt eine wichtige Voraussetzung mit und zwar die Hilfsbereitschaft. Wie aus Abbildung 14 ersichtlich, helfen 90,4% (534 Nennungen) der Befragten gerne betreuungs- und pflegebedürftige Menschen. Abbildung 14: Hilfsbereitschaft der Betreuungskräfte Quelle: eigene Darstellung Hilfsbereitschaft der Betreuungskräfte trifft völlig zu trifft zu trifft weniger zu trifft gar nicht zu k.a. n = 591 Des Weiteren wird eine Ausbildung zur DGKP oder eine entsprechende Ausbildung im Gesundheitsbereich vorausgesetzt. Die Ausbildung im Gesundheitsbereich entspricht im Wesentlichen jener einer/s Heimhelferin/Heimhelfers und sollte im Ausmaß von mindestens 200 Stunden erfolgt sein (Silke. Lackner, E- Mail-Auskunft HWÖ, 15. Jänner 2013). Mit diesen Grundvoraussetzungen wird die Qualität der 24-Stunden-Betreuung seitens des HWÖ sichergestellt. Dies betrifft vor allem die Deutschkenntnisse, welche in dieser Berufsausübung unerlässlich sind um sich mit den PersonenbetreuerInnen verständigen zu können. Eva-Maria Pfandl 36

47 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Die folgende Abbildung 15 zeigt ein übersetztes Zertifikat eines Pflegekurses in der Slowakei. Mit diesem Zeugnis ist die Berechtigung zur Personenbetreuung in Österreich gegeben (Silke. Lackner, -Auskunft HWÖ, 15. Jänner 2013). Dieses Zertifikat ist ausreichend, um eine Förderung für die 24-Stunden- Betreuung zu beantragen (BMASK, 2009, S ). Im Grunde genommen kann somit jede hilfsbedürftige Person, die eine PersonenbetreuerIn vom HWÖ vermittelt bekommt, einen Antrag auf Förderung der 24-Stunden-Betreuung stellen. Jedoch müssen die weiteren Voraussetzungen (Pflegestufe der hilfsbedürftigen Person, aufrechtes Betreuungsverhältnis, Einkommen unter einer gewissen Grenze), um eine Förderung zu erhalten, erfüllt sein. Abbildung 15: Slowakisches Zertifikat eines Pflegekurses Quelle: (Silke. Lackner, -Auskunft HWÖ, 15. Jänner 2013) Eva-Maria Pfandl 37

48 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Ausbildung Das Ausbildungsniveau der HWÖ-PersonenbetreuerInnen ist sehr hoch. 51,8% (306 Nennungen) der Befragten haben sogar ein Abitur und 24,6% (145 Nennungen) beendeten erfolgreich ein Studium bzw. eine Hochschule. Für 21,2% (125 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen ist die höchst abgeschlossene Ausbildung die Mittelschule. Nur 1,4% (8 Nennungen) absolvierten die Grundschule. Jeweils 0,5% (3 Nennungen) der Befragten gaben an, keinen Abschluss zu haben bzw. enthielten sich ihrer Stimme über ihre schulische Ausbildung. Von den PersonenbetreuerInnen des HWÖ absolvierten 256 (20,4%) die Ausbildung zur DGKP, 998 Betreuungskräfte (79,6%) verfügen über eine andere ähnliche Ausbildung im Gesundheitsbereich. Dieses Verhältnis wird auch in Abbildung 16 grafisch dargestellt. Abbildung 16: Ausbildung DGKP Quelle: Erhebung des HWÖ eigene Darstellung Ausbildung 256 DGKP-Ausbildung keine DGKP-Ausbildung n = Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass von den 594 Befragten 473 (79,6%) PersonenbetreuerInnen eine Ausbildung in Form eines Pflegekurses haben. 83 (14,0%) absolvierten keinen Pflegekurs und 38 (6,4%) Personen gaben keine Angabe. Das Umfrageergebnis ist auch in Abbildung 17 ersichtlich. Eva-Maria Pfandl 38

49 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 17: Absolvierung eines Pflegekurses Quelle: eigene Darstellung 38 Pflegekurs 83 ja nein k.a. 473 n = Beziehung Hilfswerk Österreich Betreuungskräfte Die Personenbetreuungskräfte werden sowohl zu Beginn als auch während der Betreuungsdauer vom HWÖ unterstützt. Dies äußert sich, indem das HWÖ wichtige Informationen wie zum Beispiel zur Tätigkeit als PersonenbetreuerIn beim HWÖ (Honorar, Bezahlung und Rechnungslegung, Verpflegung, Freizeitregelung etc.), Familienbeihilfe, Sozialversicherung (Beiträge in der Sozialversicherung, Nachbemessung der SV-Beiträge, Leistungen in der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung, Selbständigenvorsorge), Einnahmen-Ausgabenrechnung und Einkommensteuererklärung bereitstellt. Außerdem führt das HWÖ die Anmeldung bei der Gewerbebehörde und bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft durch (Hilfswerk Österreich, o.j.d, S. A. 1-4; Silke. Lackner, - Auskunft HWÖ, 17. April 2013). Um die Sicherheit der PersonenbetreuerInnen zu gewährleisten, wird jeder/jedem BetreuerIn ein Diensthandy zur Verfügung gestellt. Sie können jederzeit das HWÖ anrufen, wenn sie Probleme oder Schwierigkeiten haben bzw. wenn sie Hilfe oder Unterstützung benötigen (I-7). Eva-Maria Pfandl 39

50 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Zufriedenheit der PersonenbetreuerInnen Bei der Befragung wurde die Übereinstimmung der PersonenbetreuerInnen mit dem Statement: Ich bin mit der Unterstützung seitens des Hilfswerks zufrieden. überprüft. Wie aus Abbildung 18 ersichtlich, schließen sich 28,2% (167 Nennungen) der Befragten dieser Aussage an. Auf 40,2% (238 Nennungen) trifft die Aussage zu, dass sie mit der Unterstützung seitens des HWÖ zufrieden sind. 25,5% (151 Nennungen) sind damit weniger zufrieden und bei 1,7% (10 Nennungen) ist die Unterstützung seitens des HWÖ auf keinen Fall gegeben. 4,4% (26 Nennungen) der Befragten enthielten sich ihrer Stimme. Abbildung 18: Zufriedenheit mit der Unterstützung des HWÖ Quelle: eigene Darstellung Zufriedenheit mit der HWÖ Unterstützung 1,7% 4,4% 28,2% 25,5% trifft völlig zu trifft zu trifft weniger zu trifft gar nicht zu k.a. n = ,2% Die MitarbeiterInnen im Sekretariat des HWÖ verfügen über verschiedene Sprachkenntnisse, wie zum Beispiel Slowakisch und Bulgarisch. Wenn die Betreuungskräfte Schwierigkeiten oder Probleme zum Beispiel mit der hilfsbedürftigen Person oder in den Familien haben, können sie mit den MitarbeiterInnen des HWÖ in ihrer Muttersprache kommunizieren. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die PersonenbetreuerInnen dar (I-3). Eva-Maria Pfandl 40

51 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 19 gibt Auskunft über die Zufriedenheit der PersonenbetreuerInnen mit dem Ausbildungsangebot seitens des HWÖ. Mehr als die Hälfte der Befragten (53,9%, 318 Nennungen) sind mit dem Ausbildungsangebot des HWÖ zufrieden, davon sind sogar 17,0% (100 Nennungen) komplett zufrieden. 23,6% (139 Nennungen) der Betreuungskräfte sind damit weniger zufrieden und 15,6% (92 Nennungen) sogar unzufrieden. 6,9% (41 Nennungen) gaben keine Auskunft. Abbildung 19: Zufriedenheit mit dem Ausbildungsangebot Quelle: eigene Darstellung Zufriedenheit mit dem Ausbildungsangebot 6,9% 17,0% 15,6% 23,6% 36,9% trifft völlig zu trifft zu trifft weniger zu trifft gar nicht zu k.a. n = 590 Zur Steigerung des Zufriedenheitsgrades könnten mehr Fortbildungen oder Sprachkurse vom HWÖ organisiert werden. Eine bessere Ausbildung würde zu einem stärkeren Selbstbewusstsein beitragen, welches wiederum positive Auswirkungen auf die Arbeit hätte. Durch derartige Maßnahmen würden Tätigkeiten besser und vor allem selbstsicherer durchgeführt werden (I-7). Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die PersonenbetreuerInnen im Großen und Ganzen mit der Unterstützung des HWÖ zufrieden sind. Mit dieser Auswertung der Umfrage wird die angenommene Hypothese, dass Verbesserungen notwendig sind, um eine optimale 24-Stunden-Betreuung anbieten zu können, bestätigt. Die nächsten Abbildungen geben darüber Auskunft, wo genau mehr Unterstützung bzw. Hilfeleistung erwünscht ist. Eva-Maria Pfandl 41

52 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Informationen vom Hilfswerk Österreich Mehr als drei Viertel der PersonenbetreuerInnen haben das Empfinden, dass die angebotenen Informationen ausreichend sind. Wie Abbildung 20 zeigt, sind 23,8% (141 Nennungen) der Befragten der Meinung, dass die Informationen komplett ausreichend sind. Für 55,7% (330 Nennungen) der Betreuungskräfte sind sie ausreichend. 16,5% (98 Nennungen) der Personen beurteilen die erhaltenen Informationen als wenig, 2,7% (16 Nennungen) der BetreuerInnen gar als überhaupt nicht ausreichend. 1,3% (8 Nennungen) verzichteten auf eine Antwort. Abbildung 20: Informationen seitens des HWÖ Quelle: eigene Darstellung Informationen vom HWÖ 2,7% 1,3% 16,5% 23,8% komplett ausreichend ausreichend wenig ausreichend überhaupt nicht ausreichend k.a. n = ,7% Das HWÖ informiert die PersonenbetreuerInnen bereits im Vorhinein, in welche Familie sie kommen, wie der Zustand der hilfsbedürftigen Person ist und welche Hilfe sie/er benötigt. Im Gegensatz zu früher liegen heute sehr viele Daten vor, wie zum Beispiel das Geschlecht, Alter, Körpergewicht und Körpergröße der zu betreuenden Person, etwaige Diagnosen, Krankheiten, Informationen über Familienangehörige und welche Tätigkeiten durchgeführt werden sollen (I-3, I-7). Besonders effizient wäre es mehr Wissen über die häufig vorkommenden Krankheitsbilder zu bekommen, wie zum Beispiel Information zu den Krankheiten De- Eva-Maria Pfandl 42

53 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich menz oder Parkinson. Dies würde die Tätigkeit als PersonenbetreuerIn aber auch den Umgang mit den Personen, die von dieser Krankheit betroffen sind, erleichtern (I-3). Wie aus Abbildung 21 ersichtlich ist, sind 63,0% (374 Nennungen) der Betreuungskräfte mit dem derzeit zur Verfügung gestellten Informationsblatt zufrieden, jedoch wünschen sich 35,7% (212 Nennungen) mehr Informationen über die hilfsbedürftige Person. 1,3% (8 Nennungen) gaben keine Auskunft. Abbildung 21: Informationsblatt HWÖ Quelle: eigene Darstellung 1,3% Informationsblatt 35,7% Ja, ich wünsche mir mehr Informationen. 63,0% Nein, die erhaltenen Informationen sind in Ordnung und ausreichend. k.a. n = 594 Steuererklärung Aus Abbildung 22 geht hervor, dass 67,5% (401 Nennungen) der Befragten gerne mehr Hilfe bei der Steuererklärung hätten. Im Vergleich dazu sind 29,6% (176 Nennungen) mit dem bestehenden Hilfsangebot zufrieden. Die restlichen 2,9% (17 Nennungen) enthielten sich ihrer Stimme. Eva-Maria Pfandl 43

54 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 22: Hilfe bei der Steuererklärung Quelle: eigene Darstellung Hilfe bei der Steuererklärung 2,9% 29,6% Ja, ich wünsche mir mehr Hilfe. Nein, das bestehende Hilfsangebot ist ausreichend. k.a. 67,5% n = 594 Zu Beginn der Tätigkeit als PersonenbetreuerInnen macht das HWÖ darauf aufmerksam, dass es nach drei Jahren zu einer Steuernachzahlung kommen wird. Das HWÖ rät den Betreuungskräften, dass sie von Anfang an für sich selbst einen bestimmten Betrag monatlich beiseitelegen, damit es bei einer späteren Aufforderung zur Steuernachzahlung zu keinen finanziellen Engpässen kommt (I-3, I-7). Gewerbeanmeldung Abbildung 23 gibt Aufklärung hinsichtlich der Zufriedenheit mit dem Hilfsangebot seitens des HWÖ bei der Gewerbeanmeldung 3. 16,5% (98 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen gaben an, dass sie bei der Anmeldung mehr Hilfe benötigen würden. Mehr als zwei Drittel der Befragten (77,4%, 459 Nennungen) sind der Meinung, dass das bestehende Hilfsangebot ausreichend ist. 6,1% (36 Nennungen) verzichteten auf eine Aussage. 3 Bei dieser Frage wäre es sinnvoll herauszufinden, warum 98 PersonenbetreuerInnen mehr Hilfe benötigen. Denn grundsätzlich führt das HWÖ die Gewerbeanmeldung durch. Es herrscht die Vermutung, dass die Betreuungskräfte darüber nicht Bescheid wissen, dass die Tätigkeit vom HWÖ erledigt wird. Daher wäre es ratsam diese Erkenntnis zu hinterfragen. Eva-Maria Pfandl 44

55 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 23: Hilfe bei der Gewerbeanmeldung Quelle: eigene Darstellung Hilfe bei der Gewerbeanmeldung 6,1% 16,5% Ja, ich hätte mehr Hilfe benötigt. Nein, die Hilfe war ausreichend. k.a. n = ,4% Veränderung Gesundheitszustand Während der Betreuungs- und Pflegedauer kann sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person verändern. Die PersonenbetreuerInnen nehmen das Hilfsangebot des HWÖ hinsichtlich der Betreuung bzw. Pflege von schwer kranken und hilfsbedürftigen Menschen folgendermaßen wahr: 18,0% (107 Nennungen) der BetreuerInnen würden sich mehr Hilfe bzw. Unterstützung wünschen. 78,1% (463 Nennungen) sind der Meinung, dass das bestehende Hilfsangebot ausreichend ist. Die übrigen 3,9% (23 Nennungen) gaben keine Beurteilung ab. Dieses Verhältnis wird auch in Abbildung 24 grafisch dargestellt. Eva-Maria Pfandl 45

56 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 24: Hilfe bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes Quelle: eigene Darstellung Verschlechterung des Gesundheitszustandes 3,9% 18,0% Ja, ich wünsche mir mehr Hilfe/Unterstützung. Nein, das bestehende Hilfsangebot ist ausreichend. k.a. n = ,1% Um herauszufinden bei welchem Betreuungsverhältnis mehr Hilfe benötigt wird, wurden die Antworten mit dem Betreuungs- bzw. Pflegefall gekreuzt, dieses Ergebnis ist auch in Tabelle 6 ersichtlich. Von 107 würden sich 86 PersonenbetreuerInnen mehr Hilfe und Unterstützung bei einem Betreuungsfall wünschen und lediglich 19 Personen bei einem Pflegefall. 351 Betreuungskräfte, die eine Person betreuen, und 100 BetreuerInnen, die Personen pflegen, sind der Meinung, dass das bestehende Hilfsangebot ausreichend ist. Daraus könnte zum einen geschlossen werden, dass sich der Zustand einer betreuungsbedürftigen Person im Laufe der Betreuungszeit verschlechtert und dadurch die PersonenbetreuerInnen Schwierigkeiten mit der Situationsveränderung haben. Zum anderen könnte es sein, dass die Betreuungskräfte, die sich von Anfang an um eine pflegebedürftige Person kümmern, eine andere Einstellung zum Pflegeaufwand haben. Es könnte sein, dass sich diese BetreuerInnen durch das Wissen, dass es sich hierbei um einen Pflegefall handelt, besser darauf einstellen. Eva-Maria Pfandl 46

57 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Tabelle 6: Gegenüberstellung Art des Falles und Hilfsangebot Quelle: eigene Darstellung Antwortmöglichkeit Betreuungsfall Pflegefall k.a. mehr Hilfe und Unterstützung gewünscht bestehendes Hilfsangebot ist ausreichend n=570 Kontakt zwischen Personenbetreuungskräfte und HWÖ Wie aus Tabelle 7 hervorgeht findet ein regelmäßiger Kontakt zwischen den Personenbetreuungskräften und dem HWÖ eher selten statt. Nichtsdestoweniger sind immerhin täglich 17 BetreuerInnen telefonisch und 14 BetreuerInnen persönlich mit einer Fachkraft des HWÖ in Kontakt. Wöchentlich setzen sich 32 Personen telefonisch und 80 persönlich mit einer Fachkraft in Verbindung. 253 gaben an, dass sie telefonisch und 378, dass sie persönlich selten Kontakt mit der Fachkraft pflegen. Ein ähnliches Verhältnis ist auch beim Kontakt mit der Einsatzleitung des Hilfswerks Wien erkennbar. 441 der Befragten gaben an, selten mit der Einsatzleitung telefonisch in Kontakt zu sein. Tabelle 7: Kontakt zwischen den PersonenbetreuerInnen und dem HWÖ Quelle: eigene Darstellung Kontakt zur Fachkraft des HWÖ Kontakt zur Einsatzleitung Hilfswerk Wien Telefon Persönlich Telefon Persönlich täglich wöchentlich selten nie k.a n=594 n=594 n=594 n=594 Eva-Maria Pfandl 47

58 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Zufriedenheitssteigerung bei Berücksichtigung der Änderungen Unter Berücksichtigung dieser Umfrageergebnisse und entsprechender Einführung von Verbesserungsmaßnahmen in Form von effizienteren Informations- und Kommunikationsweitergaben an die PersonenbetreuerInnen und ein noch besser verfügbares Informations- und Unterstützungsangebot, ist es möglich den Zufriedenheitsgrad der 24-Stunden-BetreuerInnen zu steigern. Aus der Abbildung 25 geht hervor, dass es bei 79,7% (472 Nennungen) der Befragten zu einer Zufriedenheitssteigerung kommen würde, wenn diese Änderungen berücksichtigt werden. 11,5% (68 Nennungen) sind der Ansicht, dass neue Prozesse ihre Zufriedenheit mit dem Job nicht beeinflussen würden. 8,8% (52 Nennungen) der Befragten enthielten sich ihrer Stimme. Abbildung 25: Zufriedenheitssteigerung bei Berücksichtigung der Änderungen Quelle: eigene Darstellung Zufriedenheitssteigerung bei Berücksichtigung der Änderungen 11,5% 8,8% ja nein k.a. n = ,7% Wie aus Tabelle 8 hervorgeht, sind 74% (436 Übereinstimmungen) der Befragten mit der konkreten Arbeit in der betreuenden Familie in Österreich zufrieden, jedoch würde ihre Zufriedenheit noch gesteigert werden, wenn die oben erwähnten Änderungswünsche umgesetzt werden. 10% (60 Übereinstimmungen) der PersonenbetreuerInnen sind der Meinung, dass es zu keiner Zufriedenheitssteigerung Eva-Maria Pfandl 48

59 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich kommen würde, wenn die Neuheiten umgesetzt werden. Die genaue Gegenüberstellung ist auch in Tabelle 8 ersichtlich. Tabelle 8: Zufriedenheitssteigerung unter Berücksichtigung der Änderungen Quelle: eigene Darstellung n=586 Zufriedenheitssteigerung im Job aufgrund dieser Änderungen Zufriedenheit mit der konkreten Arbeit in der betreuenden Familie in Österreich sehr zufrieden zufrieden weniger nicht zufrieden zufrieden k.a. ja nein k.a Arbeitsmarktsituation im Heimatland In den jeweiligen Heimatländern der PersonenbetreuerInnen des HWÖ herrscht aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation eine mit Österreich vergleichsweise hohe Arbeitslosenrate. Im Februar 2013 betrug die Arbeitslosenquote in Österreich 4,8% (Statista, 2013, S. A. 1). Die Quoten der HWÖ-relevanten Staaten sind in Abbildung 26 ersichtlich. Abbildung 26: Arbeitslosenquote Februar 2013 Quelle: in Anlehnung an (Statista, 2013, S. A. 1) Arbeitslosenquote Februar 2013 Rumänien Tschechien 6,70% 7,20% Polen Ungarn* Bulgarien 10,60% 11,20% 12,50% Slowakei 14,60% * Stand Jänner ,00% 2,00% 4,00% 6,00% 8,00% 10,00% 12,00% 14,00% 16,00% Eva-Maria Pfandl 49

60 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 27 liefert im Vergleich dazu die Informationen, ob die PersonenbetreuerInnen die Arbeitsmarktlage in ihrem Heimatland ebenfalls so einschätzen. 88,8% (527 Nennungen) der Betreuungskräfte sind der Meinung, dass es schwierig ist Arbeit in der Heimat zu finden. Nur 7,7% (46 Nennungen) empfinden die Arbeitssuche als leicht. 2,0% (12 Nennungen) gaben sogar an, dass es sehr leicht ist eine Anstellung zu bekommen. 1,5% (9 Nennungen) verzichteten auf ihre Aussage. Abbildung 27: Arbeitsfindung im Heimatland Quelle: eigene Darstellung Arbeitsfindung im Heimatland 7,7% 2,0% 1,5% 33,7% sehr schwierig eher schwierig eher leicht sehr leicht k.a. 55,1% n = ,5% (453 Nennungen) der Befragten sind der Meinung, dass es schwierig ist eine Arbeit als Betreuungskraft in ihren Heimatländern zu bekommen. 15,7% (93 Nennungen) schätzen die Situation als eher leicht ein. 4,1% (24 Nennungen) sind davon überzeugt, dass es sogar sehr leicht ist einen Arbeitsplatz als PersonenbetreuerIn zu bekommen. 3,7% (22 Nennungen) der Befragten gaben keine Auskunft. Dieses Ergebnis wird in Abbildung 28 veranschaulicht. Eva-Maria Pfandl 50

61 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 28: Arbeitsfindung als Betreuungskraft im Heimatland Quelle: eigene Darstellung Arbeitsfindung als Betreuungskraft im Heimatland 4,1% 3,7% 15,7% 31,1% sehr schwierig eher schwierig eher leicht sehr leicht k.a. n = ,4% Die beiden vorangegangenen Abbildungen 27 und 28 bestätigen die schwierige Arbeitsmarktlage in den Herkunftsländern der PersonenbetreuerInnen. 4.5 Als PersonenbetreuerIn nach Österreich Abbildung 29 liefert Informationen wie die PersonenbetreuerInnen auf Österreich aufmerksam wurden. Mehr als die Hälfte der Befragten (63,2%, 375 Nennungen) sind durch eine/n Bekannte/n, die/der bereits als Betreuungskraft tätig war, nach Österreich gekommen, um auch als PersonenbetreuerIn aktiv zu werden. 15,5% (92 Nennungen) der Befragten sind nach Österreich gekommen, da sie wussten, dass Betreuungskräfte gesucht und gefragt waren. 17,9% (106 Nennungen) sind durch Anzeigen, wie zum Beispiel in Tageszeitungen und im Internet, auf Österreich aufmerksam geworden. 3,4% (20 Nennungen) nannten verschiedene andere Gründe. Eva-Maria Pfandl 51

62 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 29: Aufmerksamkeit auf Österreich Quelle: eigene Darstellung Wie wurden die PersonenbetreuerInnen auf Österreich aufmerksam? 3,4% 15,5% 17,9% 63,2% Bekannte/n, die/der schon als PB tätig war Wissen, das PB gesucht und gefragt sind durch Anzeigen Sonstiges n = 593 Beweggründe für den Beginn als PersonenbetreuerIn in Österreich In Abbildung 30 sind die Gründe angeführt, die dazu beigetragen haben, dass die Personenbetreuungskräfte nach Österreich gekommen sind. Um als PersonenbetreuerIn in Österreich tätig zu werden, wurde von 440 der Befragten die bessere Verdienstmöglichkeit als ausschlaggebenden Grund genannt. 343 gaben an, dass bei der Entscheidung die Möglichkeit eine Fremdsprache zu erlernen essenziell war. Die Arbeitslosigkeit im Heimatland war bei 286 Personen ein entscheidender Grund, um als PersonenbetreuerIn in Österreich aktiv zu werden. Das Kennenlernen von Menschen und anderen Kulturen nannten wiederum 210 der Befragten. Danach folgten die besseren Arbeitsbedingungen in Österreich (161) und die unsicheren Arbeitsverhältnisse (148) bzw. beschränkten Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten (71) im Heimatland. Des Weiteren gaben 71 der Befragten an, dass in Österreich ein besserer Zugang zum Gesundheitssystem als im jeweiligen Heimatland bestehe. Nur 67 PersonenbetreuerInnen nannten die bessere Aufstiegsmöglichkeit im Pflegebereich aufgrund der Auslandserfahrung als Beweggrund für die Arbeit als Betreuungskraft in Österreich. Eva-Maria Pfandl 52

63 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 30: Gründe für den Beginn als PersonenbetreuerIn in Österreich Quelle: eigene Darstellung Beweggründe für den Beginn als PersonenbetreuerIn in Österreich sonstiges 22 aufgrund der Auslandserfahrung werden bessere Karriere- und Aufstiegsmöglichkeit im besserer Zugang zum Gesundheitssystem als im Heimatland beschränkte Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten im Heimatland unsichere Arbeitsverhältnisse im Heimatland 148 bessere Arbeitsbedingungen als im Heimatland 161 Kennenlernen von Menschen anderer Kulturen 210 Arbeitslosigkeit im Heimatland 286 Möglichkeit eine Fremdsprache zu erlernen 343 bessere Verdienstmöglichkeiten in Österreich Mehrfachnennungen waren möglich Wie Abbildung 31 zeigt, nannten 467 der Befragten (78,6%) die Nähe zum Heimatland als einen der ausschlaggebenden Gründe, warum gerade das Land Österreich für die PersonenbetreuerInnen attraktiv ist. 338 (56,9%) haben dieses Land gewählt, da hier die 24-Stunden-Betreuung legal ist. An dritter Stelle, mit 189 Zustimmungen (31,8%), wurde der gute Ruf der Organisation HWÖ genannt. Nur jeder/jedem Fünften war und ist die Möglichkeit in Österreich als PersonenbetreuerIn tätig zu werden, bekannt. Jeweils rund 90 Befragte gaben an, dass es in Österreich bessere Verdienstmöglichkeiten als in anderen Ländern gibt bzw. dass sie konkret auf Österreich aufmerksam gemacht wurden. Des Weiteren nannten ca. weitere 90 bzw. 70 Personen, dass es in Österreich bessere Arbeitsbedingungen Eva-Maria Pfandl 53

64 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich und einen Anspruch auf Sozialleistungen gibt. Für 57 Betreuungskräfte war der Zugang zum Gesundheitssystem im Falle einer Erkrankung von Bedeutung. Abbildung 31: Attraktivität von Österreich Quelle: eigene Darstellung Attraktivität von Österreich sonstiges 13 Zugang zum Gesundheitssystem im Falle eigener Erkrankungen Anspruch auf Sozialleistungen bessere Arbeitsbedingungen in Österreich weil ich konkret auf Österreich angesprochen wurde bessere Verdienstmöglichkeiten als in anderen Ländern Möglichkeiten in einem anderen Land außer Österreich sind (waren) mir nicht bekannt guter Ruf der Organisationen 189 Legalität der 24-Stunden-Betreuung 338 Nähe zum Heimatland Mehrfachnennungen waren möglich Mit dieser Auswertung wird die zweite Hypothese teils bestätigt und teils auch widerlegt. Besonders ökonomische Gründe sind ausschlaggebend, um als PersonenbetreuerIn in Österreich tätig zu werden. Aber auch die Nähe zum Heimatland und die Legalität der 24-Stunden-Betreuung in Österreich sind für die PersonenbetreuerInnen von erheblicher Bedeutung. Des Weiteren trug die Möglichkeit eine Fremdsprache zu erlernen dazu bei, dass Personen in Österreich als 24-Stunden- Betreuungskraft aktiv wurden. Eva-Maria Pfandl 54

65 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Pflegemigration Der Begriff Migration stammt vom lateinischen Wort migrare bzw. migratio ab und hat die Bedeutung wandern oder wegziehen. Unter diesem Terminus wird die Bewegung/Wanderung von Personen, Personengruppen oder Gesellschaften im geografischen und sozialen Raum, die mit einem dauerhaften oder vorübergehenden Wohnortwechsel verbunden ist, verstanden (Fuchs-Heinritz, Lautmann, Rammstedt, & Wienold, 2007, S. 430; Six-Hohenbalken & Tosic, 2009, S. 17). Des Weiteren wird dieser Begriff oft als ein Prozess beschrieben, bei dem es zu einer Abwanderung von Menschen über Grenzen hinweg kommt, um an/in einem anderen Ort/Land ständig oder temporär sesshaft zu werden oder dort zu arbeiten (BM.I / Polizei, o.j., S. A. 3). Aufgrund von Einsparungen im Gesundheitsbereich kam es Mitte der 90er Jahre in den Industrieländern zu einer Verringerung der Nachfrage nach Pflegekräften (Schneider, 2004, S ). Eine Auswirkung davon war, dass dadurch auch ein Mangel an Pflegekräften in Österreich vorlag. Die Pflegekräftemigration hat demnach schon eine lange Tradition, jedoch wurde damals versucht, die Personalknappheit vorwiegend mit der Anwerbung von ausländischem Pflegepersonal zu beheben (Schneider, 2004, S ). Im Jahr 1992 wurden Krankenschwestern/Krankenpfleger bzw. Pflegekräfte aus der damaligen Tschechoslowakei angeworben, da es dort zu diesem Zeitpunkt einen Überschuss an Pflegepersonal gab. Bis zum EU-Beitritt Tschechiens und der Slowakei am 1. Mai 2004 herrschte die Situation vor, dass die im Inland ausgebildeten Personen aufgrund des besseren Verdienstes ins Ausland arbeiten gingen und zwar in nahegelegene Länder wie Österreich, Deutschland und die Schweiz (Schneider, 2004, S ). Dadurch wurde für Tschechien und die Slowakei wiederum ein Ersatz aus anderen Ländern notwendig, um deren eigenen Arbeitskräftemangel zu umgehen (Schneider, 2004, S ). Seit 2004 bevorzugen die qualifizierten PersonenbetreuerInnen die Länder, wo es von Anfang an keine Übergangsbestimmungen für Beschäftigte aus den neuen EU-Staaten auf dem Arbeitsmarkt gibt wie zum Beispiel in Großbritannien, Schweden oder Irland. Daraus resultiert, dass seit die- Eva-Maria Pfandl 55

66 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich sem Zeitpunkt schlechter qualifizierte Betreuungskräfte nach Österreich kommen (Prochazkova, 2006, zitiert in Prochazkova, Rupp, & Schmid, 2008, S ) Migration in der 24-Stunden-Betreuung Wenn auf die Situation der 24-Stunden-Betreuung eingegangen wird, kann dabei von einer Pendlermigration gesprochen werden. Dabei geht es nicht um eine dauerhafte Verlagerung des Wohnortes der Betreuungskräfte, sondern um einen regelmäßigen Wechsel in einem Rhythmus von zwei bzw. vier Wochen zwischen Betreuungskräften aus den östlichen Ländern und Österreich (Bauer, 2010, S ). In anderen Worten heißt dies, dass die Betroffenen in ihrer freien Zeit in ihr Herkunftsland zurückkehren und danach wieder nach Österreich reisen, um zu arbeiten. Bedeutend ist, dass sich dieses Modell nur dort eignet, wo keine Schengengrenzen 4 zu überwinden sind. Slowakei, Tschechien, Polen und Ungarn zählen zu den Schengen-Mitgliedsstaaten (Help.gv.at, 2013b, S. A. 5). Bulgarien und Rumänien wenden den Schengen-Besitzstand nur teilweise an, obwohl sie Mitglieder der EU sind. Dies bedeutet, dass diese Staaten noch keine einheitlichen Schengen-Visa erstellen. Zuerst muss es zu einer Erfüllung der bestimmten Voraussetzungen kommen, damit diese beiden Länder den Schengen-Besitzstand komplett anwenden können. Erst danach ist es erlaubt die Grenzkontrollen wegfallen zu lassen (Help.gv.at, 2013b, S. A. 4). Gewisse Faktoren tragen dazu bei, dass die Attraktivität bzw. Motivation von Migration gesteigert wird, hier wird von den Pull-Faktoren gesprochen (Heintel, Husa, & Spreitzhofer, 2005, S. 2-10). Zu den Pull-Faktoren zählen (Heintel, Husa, & Spreitzhofer, 2005, S. 2-10): Gute Arbeitsbedingungen Gute Bezahlung 4 Das seit 1985 bestehende Schengenabkommen regelt eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der beigetretenen Staaten (Help.gv.at, 2013b, S. A. 5) Sinn und Zweck des Schengen-Raums ist es, einerseits die individuellen Freiheiten des Bürgers auszubauen und andererseits die Sicherheit innerhalb Europas zu verbessern. Auch eine gemeinsame Visapolitik entstand dadurch. Reisende von außerhalb Europas brauchen für die Einreise in die EU nur noch ein Schengen-Visum (Help.gv.at, 2013b, S. A. 1). Eva-Maria Pfandl 56

67 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Gute Karrierechancen Gute Lebensqualität Sichere Arbeitsbedingungen Jedoch gibt es auch gewisse Faktoren, die die Personen zwingen unter bestimmten Umständen ihr Land zu verlassen, hier handelt es sich um die Push-Faktoren (Heintel, Husa, & Spreitzhofer, 2005, S. 2-10). Zu den Push-Faktoren zählen (Heintel, Husa, & Spreitzhofer, 2005, S. 2-10): Geringe Lebensqualität Keine Karrierechancen Schlechte Arbeitsbedingungen Schlechte Bezahlung Aufgrund dieser Faktoren findet die Migration vorwiegend unter Zwang statt und nicht auf freiwilliger Basis (Heintel, Husa, & Spreitzhofer, 2005, S. 2-10). Wie aus den Ergebnissen der Umfrage ersichtlich (siehe Abbildung 29), kommt im Bereich der Pflegekräftemigration vorwiegend das Konzept der Pull-Faktoren vor. Gute Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und ein sicheres Arbeitsverhältnis liefern den Pflegekräften positive Anreize, um das eigene Land zu verlassen. Deshalb findet die Migration vor allem bei den Pflegekräften freiwillig und gewollt statt. 4.6 Zukunftsperspektiven Aus Abbildung 32 geht hervor, dass 46,6% (277 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen nicht wissen, wie lange sie noch in der 24-Stunden-Betreuung aktiv sein werden. 25,8% (153 Nennungen) möchten diese Tätigkeit noch bis zur Pension ausüben. 13,8% (82 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen planen mehr als drei Jahre, 8,1% (48 Nennungen) weniger als drei Jahre und 4,5% (27 Nennungen) nur mehr drei Jahre als Betreuungskraft tätig zu sein. 1,2% (7 Nennungen) verzichteten auf eine Beantwortung. Ein möglicher Grund für dieses Ergebnis könnte sein, dass, wie bereits unter Abbildung 13 Alter der Personenbetreu- Eva-Maria Pfandl 57

68 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich erinnen, die an der Umfrage teilgenommen haben veranschaulicht, 48,2% der Befragten schon über 50 Jahre alt sind und somit in den nächsten Jahren in Pension gehen könnten. Abbildung 32: Zukunft als aktive PersonenbetreuerIn Quelle: eigene Darstellung Zukunft als aktive PersonenbetreuerIn 1,2% 8,1% 4,5% 46,6% 13,8% weniger als drei Jahre noch drei Jahre mehr als drei Jahre bis zur Pension weiß nicht k.a. 25,8% n = 594 Wie in Tabelle 9 ersichtlich, geht aus der Umfrage hervor, dass rund 37,9% der PersonenbetreuerInnen aufgrund der großen bzw. generellen Zufriedenheit (sehr zufrieden/ zufrieden) mit der auszuübenden Tätigkeit in der betreuenden Familie in Österreich mehr als drei Jahre bzw. bis zur Pension als 24-Stunden- Betreuungskraft tätig sein wollen. Weitere 43,5%, die mit der konkreten Arbeit sehr oder grundsätzlich zufrieden sind, wissen nicht, wie lange sie noch als PersonenbetreuerIn aktiv sein möchten. Eva-Maria Pfandl 58

69 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Tabelle 9: Verknüpfung Zufriedenheit und Tätigkeit Quelle: eigene Darstellung n=588 Ausübung dieser Tätigkeit als PersonenbetreuerIn Zufriedenheit mit der konkreten Arbeit in der betreuenden Familie in Österreich sehr zufriedefrieden zufrieden weniger zu- nicht zufrieden k.a. unter drei Jahren noch drei Jahre mehr als drei Jahre bis zur Pension weiß nicht k.a Der Großteil der PersonenbetreuerInnen (56,7% bzw. 324 Nennungen) hat den Wunsch, nach der Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung, in der Mobilen Pflege und Betreuung aktiv zu werden. 13,1% (75 Nennungen) können sich vorstellen in einem Pflegeheim zu arbeiten. 10,8% (62 Nennungen) der Befragten möchten die Beschäftigung in Österreich aufgeben. Für 3,3% (19 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen ist es interessant in einem Krankenhaus tätig zu werden. 16,1% (92 Nennungen) stellen sich ihre Tätigkeit in einem anderen Bereich vor, der hier nicht erwähnt wurde. Diese Verteilung ist auch in Abbildung 33 grafisch dargestellt. Abbildung 33: Zukunftsperspektiven Quelle: eigene Darstellung Zukunftsperspektiven Krankenhaus 92 Pflegeheim Mobile Pflege und Betreuung Sonstiges Mehrfachnennungen waren möglich 324 nichts, keine Weiterbeschäftigung in Österreich Eva-Maria Pfandl 59

70 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 34 liefert Informationen über wesentliche Gründe die zu einer Beendigung der Berufsausübung führen. Für 439 (73,9%) Betreuungskräfte sind gesundheitliche Probleme ausschlaggebend, um mit der Tätigkeit als PersonenbetreuerIn aufzuhören, da sie nicht mehr in der Lage sind, sich um eine andere Person zu kümmern. Wenn es zu einer Anpassung der Verdienstsituation im Heimatland käme, würden 281 (47,3%) der BetreuerInnen den Job aufgeben. 187 (31,5%) der PersonenbetreuerInnen verlassen das Land Österreich, sobald die eigenen Eltern pflegebedürftig werden. Nur 177 (29,8%) gaben an, dass die Pension ein ausschlaggebender Grund dafür sei, die Tätigkeit als 24-Stunden-BetreuerIn aufzugeben. Probleme mit der Partnerin/dem Partner bzw. mit den Kindern lagen mit 129 (21,7%) bzw. 111 (18,7%) Nennungen an letzter Stelle. Abbildung 34: Gründe, warum der Job aufgegeben wird Quelle: eigene Darstellung Gründe, warum der Job aufgegeben wird ähnliche Verdienstsituation wie in Österreich Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern Probleme mit den Kindern (in der Schule) Probleme mit dem Partner/ der Partnerin 129 Mehrfachnennungen waren möglich 111 gesundheitliche Probleme Pension Mit Abbildung 35 soll gezeigt werden, welche Voraussetzungen für eine Jobannahme im Heimatland ausschlaggebend sind. Eine ähnliche Verdienstsituation wie in Österreich würde dazu beitragen, dass 76,8% der Befragten (456 Nennungen) einen Job im Heimatland annehmen würden. Wenn im Heimatland ein sicheres und stabiles Arbeitsverhältnis in Aussicht stünde, würden 65,8% (391 Nennungen) die Tätigkeit als PersonenbetreuerIn aufgeben. Für fast die Hälfte der Eva-Maria Pfandl 60

71 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Betreuungskräfte (279 Nennungen) wäre die Nähe zur Familie ein ausschlaggebender Grund, um einen Job in der Heimat anzunehmen. Unter dieser Voraussetzung, dass im Heimatland die gleichen Arbeitsbedingungen wie in Österreich herrschen, würden 39,9% (237 Nennungen) der Befragten einer Beschäftigung zustimmen. Für rund ein Viertel (144 Nennungen) der Befragten ist die angenehme Arbeitszeit im Heimatland ein ausschlaggebender Grund, um dort einer Arbeit nachzugehen. Ansprüche auf Sozialleistungen würden bei 21,0% (125 Nennungen) eine entscheidende Rolle spielen. 13,6% (81 Nennungen) der Befragten gaben an, dass ein selbständiges Arbeiten eine Voraussetzung wäre, um einen Job im Heimatland anzunehmen. Wenn den Befragten die Chance gegeben wird eine verantwortungsvolle Aufgabe oder leitende Position zu übernehmen, würden 9,3% (55 Nennungen) diese Tätigkeit im Heimatland bevorzugen. Abbildung 35: Voraussetzung für eine Jobannahme im Heimatland Quelle: eigene Darstellung Voraussetzung für eine Jobannahme im Heimatland Leitungsposition/ verantwortungsvolle Aufgabe im Heimatland 55 selbständiges Arbeiten im Heimatland 81 Anspruch auf Sozialleistungen im Heimatland 125 angenehme Arbeitszeiten im Heimatland 144 gleiche Arbeitsbedingungen wie in Österreich 237 Nähe zur Familie 279 sicheres und stabiles Arbeitsverhältnis im Heimatland 391 ähnliche Verdienstsituation wie in Österreich Mehrfachnennungen waren möglich Eva-Maria Pfandl 61

72 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich 4.7 Betreuungssituation Zur Betreuungssituation kann allgemein Folgendes gesagt werden: Im Fall der Beendigung des Vertrages (einschließlich der Beendigung durch fristlose Kündigung durch die Betreuungskraft) hat die Betreuungskraft Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrkosten und Entgelt für den geleisteten Zeitraum. Wenn von Seiten der bedürftigen Person die vertraglichen Bestimmungen nicht eingehalten werden, kann die PersonenbetreuerIn unverzüglich ihre Tätigkeit beenden und die Familie der zu betreuenden Person wechseln. Der Anspruch auf Honorar und Fahrtkosten bleibt aufrecht für den geleisteten Zeitraum. Wenn sich aber die PersonenbetreuerIn in der Familie nicht wohlfühlt und das Betreuungsverhältnis, trotz Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen beendet, verfällt der Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrtkosten. Der Anspruch auf Entgelt bleibt aufrecht für den geleisteten Zeitraum (Silke. Lackner, -Auskunft HWÖ, 17. April 2013). Jedoch muss sie/er solange bei der hilfsbedürftigen Person bleiben, bis eine/ein ErsatzbetreuerIn die Vertretung übernimmt (I-7). Anzahl der Haushalte 56,6% der Befragten waren bis dato in einem, zwei oder drei Haushalten tätig. Der größte Anteil mit 20,6% hat erst einen Wechsel hinter sich und befand sich zum Zeitpunkt der Umfrage im zweiten Haushalt. In der nachfolgenden Abbildung 36 ist die Verteilung der Anzahl der betreuten Haushalte ersichtlich. Eva-Maria Pfandl 62

73 Anzahl der PersonenbetreuerInnen Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 36: Anzahl der Haushalte Quelle: eigene Darstellung Anzahl der Haushalte >20 k.a. Anzahl der Haushalte Abbildung 37 führt die Beweggründe an, die zu einem Wechsel führten. Ein Hauptgrund (377 Nennungen) war, dass die hilfsbedürftige Person verstarb, gefolgt von sonstigen Angaben (178 Nennungen). 66 Betreuungskräfte sind noch immer im ersten Haushalt tätig und wechselten somit noch nie die Familie. Diese Anzahl weicht von der Angabe in Abbildung 36 ab, dort gaben 109 Personen an im ersten Haushalt tätig zu sein. 60 PersonenbetreuerInnen hatten kein gutes Verhältnis zu der Familie der hilfsbedürftigen Person und führten deshalb einen Haushaltswechsel durch. Des Weiteren gaben 45 Befragte an, kein gutes Verhältnis zu der bedürftigen Person zu haben. Drei Personen nannten als Begründung, dass die hilfsbedürftige Person mit ihrer Leistung nicht zufrieden war. Eva-Maria Pfandl 63

74 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 37: Gründe für den Haushaltswechsel Quelle: eigene Darstellung Gründe für den Wechsel 178 pflegebedürftige Person verstarb Mehrfachnennungen waren möglich 377 kein gutes Verhältnis zur pflegebedürftigen Person kein gutes Verhältnis zu der Familie der pflegebedürftigen Person pflegebedürftige Person war mit der Leistung nicht zufrieden war bisher nur bei einem Haushalt tätig Sonstiges Jede Betreuungskraft kennt die Situation, wenn sie zu einer neuen Familie kommt: zum einen die vorherrschende Angst, aufgrund der Unsicherheit wie die Familie einen aufnehmen wird, zum anderen die Freude über die Ausübung der Tätigkeit als 24-Stunden-BetreuerIn. Welche Befindlichkeiten die BetreuerInnen hatten, zeigt die nachfolgende Abbildung 38, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. Mit 293 Nennungen nannte ein großer Teil der Befragten, dass sie ein gutes Gefühl hatten, da sie generell kein Problem mit neuen Situationen hätten. 184 Personen freuten sich auf die neue Tätigkeit als PersonenbetreuerIn und waren deshalb positiv gestimmt. Unsicherheit, aufgrund einer Konfrontation mit einer unbekannten Situation, wurde von 199 BetreuerInnen genannt. 129 gaben Verängstigung an und hofften, dass sie gut aufgenommen bzw. sich in der Familie wohl fühlen werden. Eva-Maria Pfandl 64

75 Personenbetreuungskräfte des Hilfswerks Österreich Abbildung 38: Befindlichkeit der PersonenbetreuerInnen Quelle: eigene Darstellung Befindlichkeit der PersonenbetreuerInnen Gut, ich hatte keine Probleme mit der neuen Situation. 293 Gut, ich freute mich auf die neue Tätigkeit als PersonenbetreuerIn. Unsicher, da ich nicht wusste, was auf mich zukommt. 199 Verängstigt, ich hoffte, dass sie mich gut aufnehmen und ich mich wohl fühle. Sonstiges Mehrfachnennungen waren möglich 184 Die nachfolgenden Abbildungen 39 und 40 geben Auskunft über das Wohlbefinden und die Zufriedenheit mit der Tätigkeit in der Familie. Der Aussage: Ich fühle mich sehr wohl in der Familie. stimmten 35,9% (213 Nennungen) der PersonenbetreuerInnen komplett zu. 41,9% (249 Nennungen) gaben an, dass sie mit diesem Statement konform gehen. 19,9% (118 Nennungen) der Befragten meinten sich weniger wohl in der Familie zu fühlen und sogar 1,3% (8 Nennungen) gar nicht. 1,0% (6 Nennungen) gab keine Auskunft. Erwähnenswert ist, dass sich in Summe 77,8% der PersonenbetreuerInnen in den Familien grundsätzlich wohl fühlen. Eva-Maria Pfandl 65

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