Funktionserhalt und Brandlastkapselung in Kindertagesstätten und Schulen
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- Justus Lenz
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1 Funktionserhalt und Brandlastkapselung in Kindertagesstätten und Schulen Inhalt 1. Leistungsspektrum des Familienunternehmens Celsion 2. Brandschutz in Deutschland Entstehung / Ursachen 3. Brandschutzanforderungen europäisch sowie national 4. Hinweise zur Auslegung gem. DIBt und Bauministerkonferenz 5. Funktionserhalt und Brandlastkapselung von Leitungsanlagen in Kindertagesstätten 6. Brandschutzgehäuse im Brandfall am Beispiel einer Typprüfung 7. Wartungsservice 8. Diskussion 1
2 Leistungsspektrum des Familienunternehmens Celsion Über uns / Firmenstruktur vorbeugender baulicher Brandschutz anlagentechnischer Brandschutz (Systeme zum/schutz/zur Kapselung sicherheitsrelevanter Anlagen) Unternehmensgründung im Jahr 2001 Inhabergeführtes Unternehmen mit 2 Produktionswerken Büros in Rodgau, Kempten, Bautzen & Leipzig mit Verwaltungshauptsitz in Bautzen Celsion-Schulungsreihe und zahlreiche Vorträge mit namhaften Experten der Branche ca. 100 Mitarbeiter in der Unternehmensstruktur ca. 50 Gehäuse Typprüfungen mit führenden Herstellern der Bereiche SAA, BMZ und Notlicht sowie Server-, USVund Sprinkleranlagenherstellern 2
3 Leistungsspektrum Funktionserhalt Brandlastdämmung Trennwandsysteme Tunnel-/ Sonderbau physikalischer IT-Schutz Chemie Rauch Brand von außen Schutz von Fluchtund Rettungswegen besondere Anforderungen (Wind, Wasser, Druck) sicherheitsrelevante Anlagen Gefahrenstofflagerung Schutz von Flucht- und Rettungswegen Systeme u.a. für EN 54-2 BMA Systeme für Forderungen der EN 1047 Systeme für Forderungen der EN Systeme für Forderungen der EN Brandschutz in Deutschland Entstehung und Ursachen 3
4 Brandkatastrophe Flughafen Düsseldorf im April Menschen starben, 88 Menschen wurden verletzt Ursachen des Brandes: unerlaubte Verwendung von Schaumpolystyrol (Kunststoff) bei der Isolierung der Zwischendecken Missachtung der Brandschutzvorschriften bei Schweißarbeiten (kein Feuerwehrmann vor Ort) fehlende Brandschutztüren Verbreitung des Rauchs über die Klimaanlage Auf Grund dieses verheerenden Brandunfalls, kam es 1997 zur Verschärfung der Brandschutzvorschriften in Deutschland. MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) Neu die Begründung zur EltBauVO unter Die vollständige Version finden Sie in unserem Zulassungsbuch 4
5 Brandschutzanforderungen europäisch und national VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates EU Bauproduktenverordnung (BauPVO) 5
6 Binnenmarkt in Europa Die Grundfreiheiten sollen helfen, dass von europäischem Boden nie wieder Krieg ausgeht - freier Warenverkehr - Personenfreizügigkeit - Dienstleistungsfreiheit - freier Kapital- und Zahlungsverkehr F, I, D, B, NL unterzeichnen Vertrag zur Verknüpfung der Kohle- und Stahlindustrie F, I, D, B, NL, L unterzeichnen die Römischen Verträge (EWG, später EU) europäische Kommission veröffentlicht einen Plan zur Schaffung eines Binnenmarktes ohne Grenzen bis Die EU beschließt die einheitliche europäische Akte dadurch nur noch Mehrheitsvotum Binnenmarkt verwirklicht - Die EU hatte fast 280 einzelne Rechtsvorschriften zur Öffnung der abgeschotteten nationalen Märkte verabschiedet einheitliche Regelung in Europa - Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht je Mitgliedsstaat, bsp.: Bauproduktenrichtlinie BauPVO Kap. I Art. 1 Artikel 1 - Gegenstand Diese Verordnung legt Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die Angabe der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale sowie über die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Produkte fest. Nicht geregelt: Verwendung der Bauprodukte Nationale Idee Anwendungszulassungen Inverkehrbringen = 1. verkaufen Bereitstellung a. d. Markt = z. B. Handel harmonisierten Regeln = hen, EAD z. B. EN wesentlichen Merkmale = produktabhängig, bei BSK siehe Anhang ZA der EN
7 Zwei erlaubte Wege ohne hen Deutsche und europäische Zulassungen / Nachweise BauPVO delegierte Verordnung zur Änderung, Anhang III, Leistungserklärung 7
8 BauPG Bußgeldvorschriften: Stellungnahme Frau Dr. Hendricks zur BauPVO 8
9 Stellungnahme Frau Dr. Hendricks zur BauPVO Bauaufsichtliche Anforderungen MUSTERBAUORDNUNG MBO FASSUNG NOVEMBER 2002* *ZULETZT GEÄNDERT DURCH BESCHLUSSES DER BAUMINISTERKONFERENZ VOM Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Anzuordnen -> Planung des Architekten /TGA -Planers Errichten -> Ausführung am Bau (Baufirmen, Handwerker) instand halten -> laufende Instandhaltung durch Gebäudebetreiber/-besitzer 9
10 Geltungsbereich MLAR Diese Richtlinie gilt für: a) Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden, b) die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken), c) den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. -> gilt für Leitungsanlagen in Gebäuden aller Art (z.b. Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gebäude besonderer Art und Nutzung, Industriegebäude) -> allerdings nur dann, wenn in der MBO/den Landesbauordnungen, Richtlinien, Verordnungen Anforderungen, z.b. an Sicherheitseinrichtungen gestellt werden MLAR Schutz von Flucht- und Rettungswegen Auszug: Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.2 elektrische Leitungsanlagen Messeinrichtungen und Verteiler Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber a) notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse mit umlaufender Dichtung zu verschließen; b) notwendigen Fluren durch Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen. 10
11 Notwendiger Flur/Fluchtweg Abschottung einer elektrischen Leitungsanlage gegenüber einem Flucht- und Rettungsweg mittels Geprüft gemäß den Anforderungen der MLAR Punkt a) Rauchschutz Nachweis nach EN Nachweis des geringen Rauchdurchtritts 11
12 Installationen im Gebäude Hinweise zur Auslegung gem. DIBt und Bauministerkonferenz 12
13 Verwendbarkeitsnachweise Stellungnahme Bauministerkonferenz Rettungswege in Schulen gem. MLAR 13
14 Stellungnahme DIBt Garderobenschränke in Fluren Hinweise zur Haftung 55 MBO Unternehmer (1) Jeder Unternehmer ist für die mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung der von Ihm übernommen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den Sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. Er hat die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten. (2) Jeder Unternehmer hat auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde für Arbeiten, bei denen sie Sicherheit der Anlage in außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung des Unternehmers oder von einer Ausstattung des Unternehmens mit besonderen Vorrichtungen abhängt, nachzuweisen, dass er für diese Arbeiten geeignet ist und über die erforderlichen Vorrichtungen verfügt. 78 MBO Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte Sind Bauprodukte entgegen 22 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen. 14
15 Hinweise zur Haftung & Bestandschutz - Bestandschutz ergibt sich aus dem Art. 14 des Grundgesetztes. - Bestandschutz kann nur der Eigentümer beanspruchen und wird durch die materielle Legalität (Einhaltung der Vorschriften) erzeugt. - Materiell rechtmäßig bedeutet die tatsächliche und vollständige Übereinstimmung einer baulichen Anlage/Gebäude mit dem geltenden Recht zum Zeitpunkt der Fertigstellung. - Der Bestandschutz bezieht sich auf eine abgeschlossene/abgegrenzte bauliche Anlage oder ein Gebäude als Ganzes. - kein Bestandschutz für einzelne Geschosse - oder baulich nicht abgegrenzte Gebäudeteile - kein Bestandschutz nur für einzelne Maßnahmen des baulichen Brandschutzes wie z.b. BMA usw. aber Selbst wenn Bestandschutz tatsächlich bestehen sollte, schränkt er die haftungsrechtliche Verantwortung des Bauherrn/ Eigentümer/Betreibers im Fall der Verletzung von Leben, Gesundheit, Eigentum usw. Dritter ( Besucher, Nachbarn, Passanten usw.) aus der Verkehrssicherungspflicht ( 823 Abs. 1 BGB) nicht ein. Funktionserhalt und Brandkapselung von Leitungsanlagen in Kindertagesstätten 15
16 MLAR Funktionserhalt Auszug: Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall 5.1 Grundlegende Anforderungen ¹Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). ²Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben. Es gibt nach der MLAR drei Möglichkeiten, den Funktionserhalt einer Elektrischen Leitungsanlage zu gewährleisten: Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt nach Abschnitt 5.3. müssen a) in eigenen, für andere Zwecke nicht genutzten Räumen untergebracht werden, die gegenüber anderen Räumen durch Wände, Decken und Türen mit einer Feuerwiderstands-fähigkeit entsprechend der notwendigen Dauer des Funktionserhaltes und mit Ausnahme der Türen aus nichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt sind, 16
17 5.2.2 Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt nach Abschnitt 5.3. müssen b) durch Gehäuse abgetrennt werden, für die durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhalts nachgewiesen ist oder Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt nach Abschnitt 5.3. müssen c) mit Bauteilen (einschließlich ihrer Abschlüsse) umgeben werden, die eine Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend der notwendigen Dauer des Funktionserhalts haben und (mit Ausnahme der Abschlüsse) aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, wobei sichergestellt werden muss, dass die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die Dauer des Funktionserhalts gewährleistet ist. 17
18 Elektrischer Betriebsraum Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abz) nötig für den Funktionserhalt! 18
19 Lösung mit geringem Platzbedarf Serie CNV 30/90 geeignet für den Funktionserhalt mit baurechtlicher Zulassung des DIBt Vorteil: Nachgewiesener geprüfter Funktionserhalt im Brandfall (Typprüfung) optional mit EMV-Abschirmung Zulassungsbereiche Zulassungsbereiche Z-86.1 und Z-86.2 Unterschiede und Möglichkeiten Z-86.1 Brandschutz elektrotechnischer Verteiler Sachgebiet: Brandschutzgehäuse (frei projektierbar) Z-86.2 Brandschutz elektrotechnischer Verteiler Sachgebiet: Funktionserhalt von Elektroverteilern (Typprüfung) Eine Ordnungswidrigkeit gem. MBO 84 Abs.1 Nr.9 ist wer Bauprodukte ohne Ü Zeichen verwendet. Geldbuße bis Euro 19
20 Normen & Anforderungen an Brandschutzsysteme gem. MLAR CW / CS Brandschutzgehäuse Funktionserhalt durch Temperaturanstieg und Feuchte der Systeme im Normalfall und Brandfall prüfen / näherungsweise rechnen. Näherungsweise Übertemperaturberechnung im Brandfall gemäß DIN VDE Grenztemperaturen/Temperaturbereich DIN EN (zur Rauch- und Wärmefreihaltung) 20
21 Brandschutzgehäuse im Brandfall am Beispiel einer Typprüfung Versuchsofen MPA Stuttgart 21
22 Funktion und Verhalten von Celsion-Gehäusen im Brandfall - Typprüfung 1. Vor der Beflammung Lüftungssysteme sind geöffnet Erwärmungsphase vor dem Brand Montage z.b. an Porenbetonsteinen Je System 500 x öffnen und schließen vor dem Versuch Kabeleinführung von oben unten oder Rückwand BSG & Einbauten = Feste Kombination Funktion und Verhalten von Celsion-Gehäusen im Brandfall - Typprüfung 2. Während des Brandes Lüftungssysteme schließen sich (CLS mechanischer Verschluss/ KLS chemischer Verschluss) Endotherme Reaktion = Kühleffekt (ähnlich Ice Pack) Aufschäumen Dichtungsband Aufschäumen Brandschutzkissen für Kabeleinführung 22
23 Funktion und Verhalten von Celsion-Gehäusen im Brandfall - Typprüfung 3. Nach dem Brand Prüfung BSG mit Einbauten ist erfolgreich wenn die Funktion der Einbauten gewährleistet ist. Bei jeder Abweichung muss geprüft werden ist es eine geringfügige Abweichung oder neue Beurteilung als frei projektierbares System. Wartungsservice 23
24 Wartung von Brandschutzsystemen Auch nach der Abnahme sind Brandschutzgehäuse als Teil der Sicherheitsanlage regelmäßig zu prüfen: - Gemäß den Zulassungen und Hinweisen auf den Brandschutzgehäusen ist z.b. in der Zulassung des Siemens Typs 1 Z unter Punkt 5 der Hinweis zur Wartungspflicht aufgeführt. Mind. zweimal im Jahr sind die Systeme vom Hersteller geschulten Personal zu prüfen. - Auch in den Montage und Betriebsanleitungen sind die Wartungsvorgaben und Checklisten der zu kontrollierenden Punkte aufgeführt und verpflichtend. Ordnungsgemäße Belegung der Kabeleinführung etc.. - Gem. den weiteren Hinweisen des VDS 2000 : und 823 Abs. 1 BGB sollten die Nachweise im Eigeninteresse Archiviert werden um die ordnungsgemäße Wartung Nachzuweisen. Der Wartungsaufwand ist überschaubar wurde aber durch Schadensfälle und falsche Verwendung der Produkte vom DIBT und den Herstellern gefordert. Wichtig ist z.b. der Wechsel der Externen Lüfter vor dem Ablauf der max. Betriebsstunden. Einsatzgebiete & Anwendungen Referenzen: Berlin Schule Jessnerstr. 26, Berlin Poelchau Oberschule im Olimpiapark, Berlin Kita Münsinger Straße, Kleinmachnow Eigenherdschule Weitere Referenzen unter Gesundheits-/Sozialwesen Öffentliche Einrichtungen Hochhäuser Schifffahrt und Schiffsbau Infrastruktur Zivile Sicherheit Risikokommunikation 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter: 03591/
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