Psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen in den Psychosozialen Zentren in Baden-Württemberg

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1 Psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen in den Psychosozialen Zentren in Baden-Württemberg Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Manfred Makowitzki, Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm

2 Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer in Baden-Württemberg (PSZ-B-W) 1. Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm (BFU) 2. Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene (PBV), Stuttgart 3. Refugio Stuttgart 4. Refugio Villingen-Schwenningen 5. Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten, Karlsruhe

3 Aktuelle Versorgungssituation Im Jahr 2014: Ärztliche, psychotherapeutische und psychosoziale Behandlung von 1700 Klienten in den 5 Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer in Baden- Württemberg (PSZ B-W) bei Asylsuchenden= 6,8% der Neuankömmlinge ca. 4-5 Monate Wartezeit in PSZ-B-W Aussichten für 2015: Behandlung von ca Klienten bei ca Asylsuchenden (=2% der Neuankömmlinge) ca. 10 Monate Wartezeit bis zum Ersttermin in den PSZ-B-W

4 Leistungsangebote der PSZ in B-W (2014) 1. Ärztliche Diagnostik: Klienten (=27,9%) 2. Psychologische Diagnostik:..169 Klienten (=10%) 3. Psychotherapie (Einzel).510 Klienten (=30,0%) 4. Psychotherapie (Gruppe) Klienten (=4,95%) 5. Kunsttherapie (Gruppe) Klienten (=14,0%) 6. Sonstige Therapieangebote..42 Klienten (=2,5%) Summe Klienten (=61,5%) 7. Psychosoziale Betreuung 670 Klienten (=39,5%)

5 Finanzierung der PSZ in B-W 1. Landesförderung..20,5% 2. EFF-Mittel..24,4% 3. AsylbLG 14,5% 4. Kirchliche Mittel 21,75% 5. Spenden.. 12,0 % 6. Stiftungen.. 3,65% 7. Kommunale Mittel, Sonstiges..1,8%

6 Finanzierung der Psychotherapie in den PSZ Finanzierung der Psychotherapie und-dolmetscherkosten nach 4 und 6 AsylbLG bis 2014 steigend (BFU,PBV,RVS: ca. 25% der jeweiligen Haushalte) EU-Mittel - bis 2014: EFF (24,4%), ab 2015: AMIF (Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds der EU) entfällt weitgehend: 2014 wurden vier PSZ in B-W daraus gefördert, 2015 noch eines!! Erhöhung der Landesförderung von /Jahr/PSZ (2014) auf /Jahr/PSZ (2015) unzureichend, um die negativ sich entwickelnden Refinanzierungspositionen (AMIF+AsylbLG) aufzuwiegen.

7 Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes 1 Mit der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes zum bekommen neue Gruppen von Flüchtlingen eine Gesundheitskarte. Diese Neuerung betrifft: Asylsuchende, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten (statt bisher nach 48 Monaten), Asylsuchende, die in Kommunen leben, welche die Gesundheitskarte allgemein für Flüchtlingen einführen, Flüchtlinge z.b. aus Syrien, die sehr schnell eine Anerkennung erhalten, Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach 25,5 AufenthG erhalten, wenn sie 18 Monate lang vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Ausreise aber nicht möglich ist.

8 Novelle des AsybLG 2 Die PSZ in B-W begrüßen diese Besserstellung für die Asylsuchenden als ersten Schritt in Richtung Gleichstellung Es gibt aber auch Probleme im Bereich der dolmetschergestützten ambulanten Psychotherapie in den PSZ: Eine Weiterfinanzierung der PT ist in den PSZ im GKV-System nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich wegen fehlender Kassenzulassung der PSZ. Auch approbierte Psychotherapeuten in den PSZ dürfen nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Nur wenige Krankenkassen ermöglichen eine Fortsetzung der PT im sog. Kostenerstattungsverfahren ( 13,3 SGB V)

9 Novelle des AsylbLG 3 Folgen für die Patienten in den PSZ und die PSZ : es kommt reihenweise zu Rücknahmen von bereits erteilten Kostenzusagen für ambulante Psychotherapie durch die Sozialämter, (derzeit 20-40% der bewilligten Anträge) bereits begonnene PT müssen ggf. abgebrochen werden. Therapieerfolge werden so untergraben und die Symptomatik verschlechtert sich wieder, Krisensituationen werden wahrscheinlicher, auch akutpsychiatrische Notaufnahmen. Selbst wenn eine Krankenkasse die Psychotherapie weiterhin bezahlt, zahlen sie nicht die Dolmetscherkosten. Anträge auf Übernahme der Dolmetscherkosten nach 73 SGB XII sind aufwändig, die Bearbeitung dauert mehrere Monate. Ohne die derzeitige Landesförderung und z.t. kirchliche Förderung der PSZ in B-W wären die Folgen der Novelle finanziell nicht zu stemmen!

10 Gesundheitskarte für Flüchtlinge 1 Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung einer Gesundheitskarte für kommunal untergebrachte Asylbewerber! Keine Ausstellung von Behandlungsscheinen durch nichtmedizinisches Personal Entlastung der Kommunen Beschleunigte Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen Leistungen ohne Umwege möglich

11 Gesundheitskarte für Flüchtlinge 2 Probleme in der Umsetzung: 1. Gesundheitskarte für Flüchtlinge darf die ersten 15 Monate nur den eingeschränkten Leistungskatalog nach dem AsylbLG umfassen. 2. Jedoch ist es derzeit technisch nicht möglich, dass die Karte gegenüber dem Arzt den Asylbewerberstatuts eines Patienten preisgibt. 3. Der Arzt erkennt nicht, dass ein Patient keinen Zugang zur medizinischen Rundumversorgung hat Gefahr einer Kostenfalle. 4. Bei einer Vielzahl von Krankenkassen steigt der Prüfaufwand bei einer reduzierten Basisversorgung zumal die Kassen die Behandlungskosten mit dem Land und den Kommunen abrechnen sich also aus Steuermitteln refinanzieren.

12 Gesundheitskarte für Flüchtlinge 3 Lösungsversuche in B-W: 1. Rahmenvereinbarung auf Landesebene angestrebt (großer Widerstand bei CDU und FDP) 2. AOK B-W will auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs V abrechnen was konträr zum Vorhaben des Gesetzgebers liegt, das Leistungsspektrum des AsylbLG zur Grundlage zu machen. 3. Kritiker im IntMinund StMinfürchten, dass - de facto die Leistungen ausgeweitet werden, - die Ärzte mehr verdienen - die Krankenkassen neue Kunden haben und kein Interesse an strengen Kostenkontrollen, - die Mehrkosten bleiben beim Land hängen

13 Prognostizierte Folgen im Bereich der ambulanten Psychotherapie in den PSZ Gefahr einer dauerhaften Unterbrechung der begonnenen Psychotherapie bei derzeit 40% der Fälle =ca. 500 Klienten), die derzeit nach dem AsylbLG finanziert werden wenn keine ausreichenden Drittmittel (z.b. erhöhte Landesmittel) gewährt werden Ansonsten: Hohe Einnahmeausfälle von mehreren / PSZ /Jahr Teilweise Bestandsgefährdung für einzelne PSZ

14 Lösungsmöglichkeiten? Die Persönliche Ermächtigung für Psychologische Psychotherapeuten in den PSZ (favorisiert von der Bundespsychotherapeutenkammer) scheitert an arbeitsrechtlichen Vorgaben: Angestellte Psychotherapeuten dürfen nicht auf eigene Rechnung arbeiten. Dieses Modell greift nur bei approbierten Psychologen, die auf der Suche nach einem Kassensitz dies als Zwischenlösung für sich nutzen können.

15 Lösungsmöglichkeiten-2? Kostenerstattungsverfahren ( 13, 3 SGB V) scheitert i.d.r. an der restriktiven Entscheidungsproaxis der Krankenkassen Versorgungsvertrag (Vorschlag der Psychotherapeutenkammer Bremen) ist hochkomplex und nur langfristig umsetzbar

16 Vergleich der abrechenbaren Leistungen Bisher ( 4 und 6 AsylbLG) Diagnostik- /Therapiesitzungen doppelstündig (= 100 Min.) zu üblichen GKV-Stundensätzen Dolmetscherkosten für diese Sitzungen Fahrtkosten der Klienten (in vielen Fällen Künftig (GKV-System) Diagnostik- /Therapiesitzungen maximal einstündig (= 50 Min.) zu üblichen GKV-Stundensätzen Keine Dolmetscherkosten Keine Fahrtkosten

17 Problem Bisher ist im neuen Gesundheitsgesetz für diese faktische Schlechterstellung im Bereich der ambulanten dolmetschergestützten Psychotherapie keine Kompensationslösung vorgesehen.

18 Fazit Mittelfristig sind obengenannte Refinanzierungsmöglichkeiten zwar im Einzelfall zu prüfen, sie lösen aber nicht die aktuelle Refinanzierungskrise der PSZ in B-W! Zur Lösung des Dilemmas von steigender Nachfrage nach ambulanter dolmetschergestützter Psychotherapie in den PSZ einerseits und wegbrechender Refinanzierung andererseits sollte Landesförderung an die PSZ ab 2016 deutlich erhöht werden!

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