Die Unterbringung von Flüchtlingen in Niedersachsen
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- Gert Schwarz
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1 Die Unterbringung von Flüchtlingen in Niedersachsen Wie kommen die Kommunen mit den Herausforderungen zurecht? Evangelische Akademie Loccum
2 Die Kostenerstattung des Landes nach dem Aufnahmegesetz bis ab Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen (Aufnahmegesetz). Einführung einer pauschalen Kostenabgeltung p. P./Quartal nach Art der Unterbringung und Sonderregelung für die Krankheits und Pflegekosten 1. Novellierung des Aufnahmegesetzes Festlegung einer einheitlichen Pauschale : p. P./Jahr Wegfall der Kostenerstattung bei Krankheit und Pflege über DM p. P./Jahr 2. Novellierung des Aufnahmegesetzes Anhebung der Kostenabgeltungspauschale ab : Einführung einer Dynamisierungsklausel 2
3 Inhalt der Dynamisierungsklausel 4 Abs. 5 AufnG Anpassung der jährlichen Pauschale, wenn sich die der Pauschale zugrunde liegenden Verhältnisse bis zum Ende des vorvergangenen Jahres wesentlich verändert haben. Die Veränderung ist wesentlich, wenn sie die Pauschale um mindestens zwei von Hundert (2 %) erhöhen würde. Kann Regelung Anpassung zum : Anpassung zum : Anpassung zum : (noch nicht in Kraft getreten) 3
4 Bestandteile der Kostenabgeltungspauschale ab : p. P./Jahr davon Grundleistungen einschl. Taschengeld analoge Leistungen gem. SGB XII alle übrigen Ausgaben (z. B. Unterkunft, Heizung, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Hilfe zur Pflege, sonstige Leistungen nach 6 AsylbLG) persönlicher Schulbedarf gem. 34 Abs. 3 SGB XII Leistungen zur Bildung und Teilhabe außer Schulbedarf Personal und Sachkosten (MF Tabelle v ) 2.685,96 p. P./Jahr 716,54 p. P./Jahr 2.381,62 p. P./Jahr 20,65 p. P./Jahr 44,72 p. P./Jahr 345,65 p. P./Jahr 4
5 Kosten für alle übrigen Leistungen: 2.381,62 p. P./Jahr darunter Unterbringungskosten darunter Krankenkosten / Hilfe zur Pflege verbleibender Betrag für sonstige Leistungen 1.017,17 p. P./Jahr 1.361,60 p. P./Jahr 2,85 p. P./Jahr Fazit: Unterbringungskosten erheblich unterfinanziert Kosten bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Hilfe zur Pflege deutlich unterfinanziert Sonstige Leistungen gem. 6 AsylbLG nicht ausreichend berücksichtigt Kosten für soziale Betreuung nicht enthalten 5
6 Entwicklung der Aufwendungen nach dem AsylbLG und der Kostenabgeltungspauschale *Anzahl der Empfänger(innen)/örtl. Träger zum Stichtag *Nettoausgaben zum Stichtag (ohne Verw.kosten) Durchschnittliche Kosten pro Person (ohne Verw.kosten) Differenz zur Pauschale (ohne Verw.kosten) Defizit zum Stichtag ,65 Mio ,33 Mio ,86 Mio ,19 Mio ,56 Mio ,24 Mio ,00 Mio ,12 Mio ,24 Mio ,85 Mio. Gesamtdefizit ,04 Mio. 6
7 Keine zeitnahe Berücksichtigung der aktuellen Anzahl der Asylbewerberleistungsempfänger 4 Abs. 2 AufnG Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen ergibt sich aus dem Mittelwert der am des vorvorvergangenen Jahres und am des vorvergangenen Jahres in der Asylbewerberleistungsstatistik enthaltenen Anzahl der Leistungsempfänger. Landkreise, Region Hannover und kreisfreie Städte finanzieren somit dauerhaft für zwei Jahre vor, wenn die Anzahl der Asylbewerberleistungsberechtigten steigt. 7
8 Kostenerstattung des Landes nach dem Aufnahmegesetz ist langjährig und chronisch unterfinanziert Land und kommunale Spitzenverbände verhandeln über eine strukturelle Änderung des Aufnahmegesetzes Land strebt Erhöhung der Erstaufnahmekapazitäten an Bund unterstützt Länder und Kommunen mit verschiedenen Maßnahmen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Ansatzpunkte Unterbringungskosten Kosten für Krankheit, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe Soziale Betreuung Berücksichtigung der aktuellen Flüchtlingszahlen Vorhandene Standorte in Bramsche, Braunschweig und Friedland unzureichend Neue Außenstelle in Hildesheim Neuer Standort in Osnabrück Weitere Standorte in der Prüfung Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. für 2015 und 2016 künftig zinsfreie Überlassung von Immobilien des Bundes Änderung des AsylbLG 8
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