Gewaltpräventions- und Sicherheitskonzept der Haupt- und Realschule Twistringen

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1 Gewaltpräventions- und Sicherheitskonzept der Haupt- und Realschule Twistringen Das Konzept wurde von der Arbeitsgruppe Gewaltpräventions- und Sicherheitskonzept erarbeitet: Herr Engelmann, Schulleitung Herr Deters, Schulleitung Frau Formella, Schulleitung Frau Piotrowski, Frau Rohde, Herr Krabbe, Frau Stache, Lehrkräfte Frau Jürgens, Schulsozialpädagogin Herr Müller, Polizei Syke Frau Oostinga, Frau Hasselmann, Frau Landwehr, Herr Pöhlke, Elternvertreter Nena Schlegel, Mana Agam, Fynn Müller, Sina Meyer, Schülervertreter Herr Bolte, Herr Gerkens, Hausmeister Grundlegende Überlegungen zum Thema Sicherheit Eine Atmosphäre der Sicherheit und Geborgenheit, die von gegenseitiger Achtung geprägt ist, ist Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander am Lern- und Lebensort Schule. Gleichzeitig beugt sie der Entwicklung und Anwendung von Gewalt vor. Die Sicherheit in unserer Schule kann einerseits durch von außen einwirkende Faktoren gefährdet werden. Andererseits kann es Gewalt unter Schülern und Schülerinnen geben. Darüber hinaus gehören zur Sicherheit in der Schule auch der Brandschutz und die Schulwegsicherheit. Wichtig ist, dass alle Beteiligten Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen, Eltern, Hausmeister und Sekretärin ein Bewusstsein für mögliche Gefahren entwickeln und lernen, selbstbewusst damit umzugehen. Der Gewalt muss vorgebeugt werden. Kommt es trotzdem zur Gewaltanwendung, müssen ihr alle Beteiligten konsequent und angemessen begegnen. Daher verpflichten sich Lehrerinnen, Lehrer, Schüler und Schülerinnen und das übrige Personal der Schule bei Auftreten von Konflikten klärend einzugreifen, d.h. respektvoll, fair und konsequent miteinander umzugehen. Das bedeutet, Gespräche in gegenseitiger Offenheit, Fairness, Achtung und Ehrlichkeit voreinander zu führen.

2 Auch die Eltern und Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Zusammenarbeit mit der Schule durch Gesprächsbereitschaft zu ermöglichen und bei Fehlverhalten ihrer Kinder gemeinsam mit der Schule Lösungen zu suchen. Um auch ein rechtssicheres Vorgehen bei Gewaltvorkommnissen zu gewährleisten, gilt es sich auf die nähere Auslegung des Bezugserlasses (RdErl. d. MK v ) zu stützen. Ergebnisse dieses Prozesses muss eine konsequente Umsetzung getroffener Vereinbarungen sein. I. Allgemeine organisatorische Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit 1. Schulversäumnisse werden rechtzeitig erfasst und ggf. Maßnahmen eingeleitet (s. Maßnahmen Schulversäumnisse im Schulprogramm) 2. Der Hausmeister ist in der Regel vor Unterrichtsbeginn und in der 1. großen Pause anwesend. 3. Es finden in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge des Hausmeisters und der Lehrkräfte statt, wobei besonders die Toilettenanlagen berücksichtigt werden. 4. Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Schüler nach einem Gang zur Toilette innerhalb einer angemessenen Zeit wieder in die Klasse zurückkommen. 5. Die Aufsicht während der Pausen nehmen die Lehrkräfte nach dem Aufsichtsplan wahr. Die Lehreraufsichten werden durch die Schüleraufsichten unterstützt. Die Aufsichtspläne (Lehrkräfte und Schüleraufsichten) werden im Schülerbereich sichtbar ausgehängt. 6. An den Eingängen der Schule befindet sich jeweils ein Schild mit der Aufschrift Besucher werden gebeten sich im Sekretariat anzumelden. Schulfremde Personen wie z.b. Handwerker, Lieferanten oder Praktikanten werden aufgefordert, sich im Sekretariat bzw. beim Hausmeister anzumelden. Die Lehrkräfte, die Sekretärin und der Hausmeister fragen alle Personen, die sich im Gebäude oder auf dem Hof aufhalten und die nicht persönlich bekannt sind, nach dem Grund des Aufenthaltes. 7. Die Schule ist mit einer ausreichenden Notbeleuchtung ausgestattet. 8. Der Zugang zum Turnhallenbereich ist verschlossen. Der Fluchtweg vom Sportbereich zum Sammelplatz (Rondell/Parkplatz Am Mühlenacker ) ist geöffnet, wenn Personen in der Halle sind. 9. Im Sekretariat befinden sich die aktuellen Telefonlisten sämtlicher Klassen sowie der Lehrkräfte. Jede Änderung der Telefonnummer muss unverzüglich dem Klassenlehrer und dem Sekretariat mitgeteilt werden. 10. Einmal im Jahr wird das Thema Gewaltprävention Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit zum Gegenstand einer Dienstbesprechung gemacht. Die Beratung soll dazu genutzt werden, ein abgestimmtes Vorgehen der Lehrkräfte zu gewährleisten und Schwerpunkte der Gewaltprävention festzulegen. Ferner werden Informationen über auffällig gewordene Schülerinnen und Schüler weitergeleitet.

3 II. Maßnahmen zur Gewaltprävention Wir beugen der Gewalt durch kontinuierliche pädagogische Maßnahmen wie z.b. Persönlichkeitsförderung, Sozialerziehung, Sicherheitserziehung und Medienerziehung vor. Information, Kontrolle und Sanktionen sind wesentliche Bausteine einer erfolgreichen Prävention, deshalb beinhalten die Maßnahmen an unserer Schule solche im Rahmen der Sozialen Erziehung ebenso wie solche im Sinne von Information und Sanktion. Darüber werden Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte sind durch das Infoheft Betrifft unterrichtet. a) Externe präventive Maßnahmen im Rhythmus von zwei Jahren im Umfang von drei Projekttagen Prävention Die Schule allein kann eine gute Prävention nicht leisten. Eine Vernetzung mit den zuständigen Stellen, wie FD Jugend, Jugendhaus, Präventionskreis der Stadt, der Polizei, den Eltern und den Grundschulen am Ort ist sicherzustellen. Die Schulleitung ist hier besonders gefordert, diese Kontakte herzustellen, zu intensivieren und zu organisieren. In der Gesamtkonferenz vom wurde beschlossen, Präventionstage mit außerschulischen Experten zum festen Bestandteil des Schulprogramms zu machen und im Rhythmus von zwei Jahren zu wiederholen. b) Interne präventive Maßnahmen im Verlauf eines jeden Schuljahres Werteerziehung In unserem Schulprogramm ist die gegenseitige Rücksichtnahme und die gegenseitige Achtung als Grundlage unserer Schulgemeinschaft formuliert. Der respektvolle Umgang miteinander, die Mitverantwortung eines jeden Mitglieds der Gemeinschaft, die gegenseitige Höflichkeit und andere wichtige Erziehungswerte sind Basis unserer Erziehungsarbeit und können nicht auf bestimmte Fächer beschränkt werden (s. Schulprogramm Nr. 2 ff). Bei Verstößen gegen die Regeln des Zusammenlebens werden diese Vorfälle in der Klasse reflektiert. Programm Lions Quest Dieses Programm zum Sozialen Lernen ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Schüler und Schülerinnen. Für die Durchführung des Programms ist eine Fortbildung erforderlich, die jährlich angeboten wird. Sechs ausgebildete Lehrkräfte können dieses Programm z. Z. im Unterricht einsetzen, dadurch besteht die Möglichkeit, im Schuljahr ein zweitägiges Projekt Lions Quest durchführen. Unsere Schulsozialpädagogin, Frau Jürgens, unterstützt dabei die Lehrkräfte. Eltern stärken Den Eltern einer Klasse soll im Rahmen von Elternabenden die Möglichkeit zum Austausch über das Verhalten ihrer Kinder gegeben werden. Eltern sollen ermutigt werden, Regeln abzusprechen, um damit Eltern zu stärken auch bei den Kindern unbeliebte Entscheidungen, z. B. Ausgehzeiten, Fernseh- und Computerspielkonsum, durchzusetzen. Deeskalation und Selbstverteidigung Die Schüler und Schülerinnen sollen Strategien entwickeln um Gewalt zu vermeiden, Selbstvertrauen zu stärken, ausgewählte Selbstverteidigungstechniken kennen lernen und praktisch erproben. In jedem Schuljahr wird in Kooperation mit der Judo Sparte SC Twistringen, Leitung: Rainer Grytt, eine entsprechende AG angeboten.

4 Die Zusammenarbeit mit dem Institut für Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Konflikttraining unter der Leitung von Herrn Döscher gehört mit zum Konzept. Streitschlichterkonzept Ausbildung der Streitschlichter in einer AG durch die Schulsozialpädagogin. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten folgende Themen: Toleranz, Gefühle erkennen und ausdrücken, Selbstkontrolle, sich mitteilen können, aktives Zuhören, Gesprächstechnik, bewusste Körpersprache, Ich- Botschaften, Regeln eines Streitschlichtergespräches, Rollenspiele zur Konfliktstrategie. Die Streitschlichter sollen nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Lage sein, Konflikte zwischen Mitschülern so zu schlichten, dass die Lösung beiden Kontrahenten als gerecht erscheint. Die Streitschlichter bekommen nach Ende ihrer Ausbildung eine Urkunde, die ihnen in der Gesamtkonferenz ausgehändigt wird. Die Streitschlichter werden der Schulgemeinschaft mit ihrem Aufgabenbereich vorgestellt. Die Streitschlichter nehmen ihre Aufgabe im SV- Raum wahr. Arbeitsmittel für ihre Aufgabe werden ihnen zur Verfügung gestellt. Pro Schultag haben mindestens zwei verantwortliche Streitschlichter Dienst und halten sich in den Pausen zur Verfügung. Sollten die Streitschlichter mehr als eine Pause an Zeit benötigen, entschuldigen sie sich beim entsprechenden Fachlehrer. Das gilt auch für die Streitenden. Die Lehrkräfte unterstützen die Tätigkeit der Streitschlichter an der Schule. Aktiver und sicherer Schulhof Ein aktiver Schulhof ist ein Bereich, der viele Möglichkeiten zu abwechslungsreichen, erholsamen und konfliktfreien Pausenaktivitäten bietet. Es gibt ein nach Schulstufen abgestimmtes abwechslungsreiches Pausenangebot: Basketballfeld, Tischtennisplatten, Fußballplatz und die Spielekiste für die Klassen 5 und 6. Bei der Neugestaltung des Außengeländes ist im Zuge der Erstellung des Neubaus auf Übersichtlichkeit und Sicherheit geachtet worden, um Gewaltrisiken zu minimieren. III. Maßnahmen bei Gewaltanwendung Streitigkeiten und Auseinandersetzungen unter Schülern lassen sich nicht vermeiden. Deshalb ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten ein Gespür dafür entwickeln, welche Konflikte das normale Maß überschreiten. Einerseits darf offensichtliche Gewaltanwendung nicht verharmlost, andererseits nicht jeder Konflikt als schwere Gewaltausübung interpretiert werden. Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Sie kann sich gegen Personen (körperliche Gewalt oder psychische und verbale Gewalt) oder gegen Sachen (Sachbeschädigung) richten. Formen sexueller Gewalt sind sowohl der körperlichen als auch der psychischen und verbalen Gewalt zuzuordnen, bedürfen aber besonderer Beachtung. Körperliche Gewalt: Leichte körperliche Gewalt: Es sind keine körperlichen Schäden zu erwarten (z.b. leichtes Schubsen, Rangeln, leichtes Treten und Hauen) Mittelschwere körperliche Gewalt: Körperliche Schäden sind nicht zwangsläufig zu erwarten, werden aber in Kauf genommen (z.b. Schlagen, kräftiges Schubsen). Schwere körperliche Gewalt: Körperliche Schäden sind zu erwarten (z.b. Schlagen, Treten usw. gegen den Kopf und/oder Bauch, Würgen, Schubsen an oder auf der Treppe, Schubsen zielgerichtet gegen Personen oder Gegenstände).

5 Psychische und verbale Gewalt: Leichte psychische und verbale Gewalt: Für den Betroffenen bedeutet es ein Ärgernis (z.b. Auslachen, Eigentum anderer einmalig wegnehmen). Mittelschwere psychische und verbale Gewalt: Für den Betroffenen bedeutet es eine Kränkung (z.b. Beleidigungen, Spucken). Schwere psychische oder verbale Gewalt: Für den Betroffenen bedeutet es eine dauerhafte psychische Belastung (z.b. Mobbing, Erpressung, Drohung). Sachbeschädigung: Leichte Sachbeschädigung: Handeln, bei dem das Risiko einer Sachbeschädigung in Kauf genommen wird. Mittelschwere Sachbeschädigung: Absichtliche Beschädigung einer Sache von geringem Wert. Schwere Sachbeschädigung: Absichtliche Beschädigung einer Sache von hohem Wert. Die Lehrkräfte und der Hausmeister schreiten bei beobachteter Gewaltanwendung konsequent ein. Die Hinweise des Erlasses Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen zu Maßnahmen bei einem akuten Gewaltvorfall sind Bestandteil dieses Sicherheitskonzepts. Gewaltanwendung darf nicht ohne Folgen bleiben. Geschädigte, Gefährdete und Beobachtende müssen die deutliche Botschaft erhalten: Gewalt wird nicht hingenommen. Es wird dafür gesorgt, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen. Eingeleitete Sanktionen für die Täter sollen als logische Folge aus dem Geschehen nachvollziehbar sein. Neben dem Beistand für die Opfer sollte entsprechend dem Motto Strafe als Tor zur Versöhnung auf eine soziale Wiedergutmachung Wert gelegt und auf einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer (TOA) hingewirkt werden. Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln des Zusammenlebens Die Maßnahmen bei Verstößen gegen die schulischen Regeln sind abgestuft. Alle Lehrkräfte verpflichten sich diesen Katalog anzuwenden. Die KlassenlehrerInnen informieren die SchülerInnen zu Beginn des Schuljahres über die Maßnahmen. Um auf Regelverstöße angemessen reagieren zu können, ist es hilfreich, dass der Verstoß gegen die Schulordnung dokumentiert wird Lehrkräfte diese Dokumentation schnell und ohne große Umstände vornehmen können die Maßnahmen von Seiten der Schule in ihrer Tragweite differenziert werden. Von diesem Verfahren sind besonders gravierende Fälle wie z.b. schwere Körperverletzung, Alkohol- und Drogenkonsum und schwere Sachbeschädigung ausgenommen. Hier muss die Schulleitung informiert werden, die dann weitere Maßnahmen einleitet.

6 Folgendes Verfahren wird an unserer Schule praktiziert: 1. Die Lehrkraft, die einen Schüler oder eine Schülerin bei einem Regelverstoß beobachtet, spricht mit dem Schüler/der Schülerin über den Vorfall und weist darauf hin, dass der Verstoß einen Eintrag in die Kartei zur Folge hat. 2. Die o. g. Lehrkraft trägt den Schüler/die Schülerin in die Kartei ein. Bei der ersten und zweiten Eintragung handelt bei eventuellen pädagogischen Maßnahmen die Lehrkraft nach eigenem Ermessen. Oft genügt schon die Ermahnung und der Eintrag in die Kartei. Der Eintrag in die Kartei hat Konsequenzen bei der Benotung des Sozialverhaltens im Zeugnis. 3. Bei drei und mehr Eintragungen wird die Karteikarte aus der Box genommen und der Schulleitung vorgelegt. 4. Die Schulleitung entscheidet, welche Maßnahmen im vorliegenden Fall angemessen sind. In jedem Fall werden die Eltern informiert und bei erneuten Verstößen zu einem Gespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch werden Erziehungsmaßnahmen, wie z. B. der Arbeitseinsatz am Nachmittag unter Aufsicht der Hausmeister angeordnet und auf die Möglichkeit der Klassenkonferenz Ordnungsmaßnahmen zu verhängen hingewiesen. Bei erneuten Regelverstößen wird die Klassenkonferenz der betreffenden Klasse einberufen. Beharrliche und uneinsichtige Verletzungen der schulischen Ordnung können Ordnungsmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Schulgesetz ( 61 SchulG) erfordern. Schüler und Schülerinnen werden dazu ermutigt, sich bei Problemen mit der Anwendung von Gewalt einer Lehrkraft oder der Schulleitung anzuvertrauen. Allen Hinweisen wird zeitnah nachgegangen. Auch die Eltern sind aufgefordert, ihnen bekannt gewordene Fälle, in denen Schüler oder Schülerinnen Opfer von Gewaltanwendung werden, der Schule mitzuteilen. IV. Brandschutz s. Alarmplan Twistringen, den Theo Engelmann, Schulleiter Andrea Tegge, Schulelternratsvorsitzende Lea Meyer, Schulsprecherin Ingo Müller, Polizeikommissariat Syke

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