Die gymnasiale Oberstufe der Alfred-Wegener-Schule Kirchhain

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1 Die gymnasiale Oberstufe der Alfred-Wegener-Schule Kirchhain Informationen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 und deren Eltern 1. Vorbemerkungen Seit 15. August 2009 gilt für alle hessischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe eine neue "Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)". Die jetzt gültige Fassung ist vom 04. April 2013 (siehe auch im Internet unter: (> Schulrecht)). Infolgedessen stellt diese Rechtsverordnung auch den organisatorischen Rahmen für die mit diesem Schuljahr in die gymnasiale Oberstufe der Alfred-Wegener-Schule eingetretenen Schülerinnen und Schüler dar. Diese Informationsschrift soll einen ersten Überblick über die wichtigsten Grundlagen der Organisation der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs geben und auf diese Weise helfen, die im Laufe der Sekundarstufe II anstehenden Entscheidungen auf der Basis eines möglichst guten Informationsstandes treffen zu können. 2. Allgemeine Informationen zur gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) 2.1. Gliederung und Dauer Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in zwei Phasen: - Einführungsphase = Jahrgangsstufe 11 (Halbjahre E1 und E2) - Qualifikationsphase = Jahrgangsstufen 12 und 13 (Halbjahre Q1 bis Q4) Über die Zulassung zur Qualifikationsphase wird am Ende der Einführungsphase entschieden. In der Regel meldet man sich nach 2½ Jahren zum Abitur, das am Ende des 3. Jahres ablegt wird. Mit der Meldung zu Beginn des Halbjahres 13/2 (= Q4) gibt man insbesondere seine Prüfungsfächer (drei schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung sowie eine weitere Prüfung, die entweder eine weitere mündliche Prüfung, eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung sein kann) und seine Prüfer verbindlich bekannt. Ohne besondere Genehmigung kann die Abiturprüfung um höchstens ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden, d.h. die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe darf höchstens vier Jahre betragen. Eine weitere Verlängerung bedarf der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde. Jeder Schüler, der die gymnasiale Oberstufe vor Ablegung des Abiturs verlässt, ist verpflichtet, sich ordnungsgemäß schriftlich von der Alfred-Wegener-Schule abzumelden Unterrichtsfächer und Aufgabenfelder Die an der Alfred-Wegener-Schule angebotenen Unterrichtsfächer teilen sich wie folgt in verschiedene sogenannte Aufgabenfelder (AF) auf: AF 1 (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld): Deutsch (D), Englisch (E), Französisch (F), Latein (L), Spanisch (Spa), Kunst (Ku), Musik (Mu), Darstellendes Spiel (DSp) AF 2 (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld): Politik und Wirtschaft (PoWi), Geschichte (G), evang. Religion (Rev), kath. Religion (Rka), Ethik (Ethi), Erdkunde (Ek) 1

2 AF 3 (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld): Mathematik (M), Physik (Ph), Chemie (Ch), Biologie (Bio), Informatik (Info) Das Fach Sport (Spo) ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Für spezielle Fragestellungen und Probleme, welche die einzelnen Aufgabenfelder oder das Fach Sport betreffen, gibt es besondere Lehrkräfte (Aufgabenfeldleiter bzw. Oberstufen-Sportkoordinator), die im Bedarfsfall beratend tätig werden können. An der Alfred-Wegener-Schule obliegt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zur Zeit Frau Daum-Klewitz für das Aufgabenfeld 1, Herrn Huber für das Aufgabenfeld 2 sowie Herrn Dr. Korn für das Aufgabenfeld 3; Oberstufen- Sportkoordinator ist Herr Weber-Lowak Leistungsbeurteilung Die Leistungen werden nach einem Punktsystem beurteilt, wobei die erzielten Punkte den aus der Sekundarstufe I (Mittelstufe) bekannten Notenstufen je nach Notentendenz folgendermaßen zugeordnet sind: 15 / 14 / 13 Punkte entsprechen der Note "sehr gut", 12 / 11 / 10 Punkte entsprechen der Note "gut", 9 / 8 / 7 Punkte entsprechen der Note "befriedigend", 6 / 5 / 4 Punkte entsprechen der Note "ausreichend", 3 / 2 / 1 Punkte entsprechen der Note "mangelhaft", 0 Punkte entsprechen der Note "ungenügend". Grundlage für die Gesamtbeurteilung der Leistungen in einem Fach (am Ende eines Halbjahres) sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen (z.b. Mitarbeit im Unterricht, Hausaufgaben, Protokolle, Referate, schriftliche Ausarbeitungen) sowie die Ergebnisse der (schriftlichen) Leistungsnachweise (z.b. Klausuren, Präsentationen, besondere Fachprüfungen). Dabei erfolgt die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls und orientiert sich an den Zielsetzungen des jeweiligen Kurses Teilnahme am Unterricht Jeder Schüler ist verpflichtet, am verbindlichen und gewählten Unterricht teilzunehmen. Die Anwesenheit wird von den jeweiligen Fach- bzw. Kurslehrern überprüft. Spätestens am dritten Versäumnistag ist der Schule durch die Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler selbst der Grund des Fernbleibens vom Unterricht mitzuteilen. Für das Fernbleiben von schriftlichen Leistungsnachweisen gelten besondere Regelungen, die zu Beginn jedes Schuljahres mitgeteilt werden. Jeder Schüler führt ein sogenanntes Entschuldigungsheft, in das der versäumte Unterricht eingetragen wird und das jedem Fachlehrer, dessen Unterricht nicht besucht werden konnte, umgehend zur Abzeichnung vorgelegt wird. Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. 3. Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) 3.1. Organisation und Zielsetzung In der Jahrgangsstufe 11 soll zunächst der Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen erfolgen, die möglicherweise aus den bisherigen Klassen oder Schulen mitgebracht werden. Darüber hinaus soll vorbereitet werden auf die erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase (Stufen 12/13) und auf die Wahl von zwei Leistungskursfächern für die Qualifikationsphase, die im zweiten Halbjahr der Einführungsphase stattfindet. 2

3 Der Unterricht ist in der Einführungsphase im Wesentlichen noch in Klassen nach einer festen Stundentafel organisiert (während sich in der Qualifikationsphase jeder Schüler nach verbindlichen Vorgaben in Kurse einwählt oder freiwillig zusätzliche Kurse besucht). Ähnlich wie in der Sekundarstufe I gibt es daher auch einen Klassenlehrer, der die Schülerinnen und Schüler seiner Klasse in allen Fragen beraten soll, die die schulische Entwicklung sowie die Leistungen im Unterricht der gymnasialen Oberstufe betreffen. Fragen, die in diesem Rahmen nicht zu klären sind, können mit den Aufgabenfeldleitern bzw. dem Leiter der Oberstufe erörtert werden Belegverpflichtungen und Leistungsnachweise Die in der Einführungsphase für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich vorgeschriebenen Fächer samt ihrer Wochenstundenzahl sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Aufgabenfeld 1 Aufgabenfeld 2 Aufgabenfeld 3 Deutsch 3 Politik & Wirtschaft 2 Mathematik 4 Sport 2 Englisch 3 Geschichte 2 Physik 2 2. Fremdsprache 3/4 ev. Rel. oder kath. 2 Chemie 2 (F, L, Spa) Rel. oder Ethik Kunst oder Musik 2 Biologie 2 Da in der Einführungsphase die verbindliche Mindeststundenzahl für alle Schülerinnen und Schüler 34 Stunden pro Woche beträgt, wird für einige Fächer der obigen Tabelle die Stundenzahl erhöht: Im Schuljahr 2015/16 sind dies je eine Stunde pro Halbjahr in den Fächern Deutsch/Englisch und Mathematik/Chemie (im Wechsel) und im 1. Schulhalbjahr eine zusätzliche Stunde im Fach Französisch bzw. Latein. Im 2. Halbjahr wird dann Politik & Wirtschaft mit einer weiteren Stunde pro Woche unterrichtet, um ein zweiwöchiges Berufspraktikum (Kirchhainer Berufs- und Studienorientierung = KiBSO) vorzubereiten, das in der Jahrgangsstufe 12 zum Halbjahreswechsel stattfindet. Darüber hinaus ist der Unterricht eines Wahlfaches aus dem Angebot der Schule (Spanisch, Englisch-Zertifikat, Darstellendes Spiel, Kunstwerkstatt, Erdkunde, Informatik) zu besuchen, das ggf. auch als Prüfungsfach in die Abiturprüfung eingebracht werden kann. Schüler, die in der Sekundarstufe I (Mittelstufe) keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, müssen an der Alfred-Wegener-Schule für die gesamte Dauer der gymnasialen Oberstufe neben Englisch das Fach Spanisch als zweite Fremdsprache belegen. Weiterhin ist für die spätere Belegung der Fächer in der Qualifikationsphase zu beachten, dass - neben einer durchgängig bis zum Abitur zu besuchenden fortgeführten Fremdsprache (= Englisch) sowie einer Naturwissenschaft - für wenigstens zwei Halbjahre der Qualifikationsphase eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik belegt werden muss. Als schriftliche Leistungsnachweise werden in der Einführungsphase pro Halbjahr je zwei Klausuren in Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik und je eine Klausur in den anderen Fächern (ohne Sport) angefertigt. Im Fach Sport wird eine besondere Fachprüfung durchgeführt, die sportpraktische und sporttheoretische ( 25%) Prüfungsteile enthält Wahl der Leistungskursfächer Im Rahmen des verbindlichen Unterrichts in der Einführungsphase soll an geeigneten, stofflich begrenzten Beispielen Einblick in die Arbeit der Qualifikationsphase gegeben und auf die Wahl der Leistungskursfächer vorbereitet werden, die an der Schule angeboten werden. Darüber hinaus findet an der Alfred-Wegener-Schule eine sogenannte Leistungskurs-Orientierungswoche statt, in der Schülerinnen und Schüler weiterführende, fachgebundene Informationen für diese Wahl erhalten können. Die gewählten Leistungskursfächer vermitteln ein vertieftes fachliches Verständnis sowie erweitertes Wissen (erhöhtes Anspruchsniveau) und müssen für die Dauer der gesamten Qualifikationsphase belegt werden, d.h. nach der Wahl ist kein Fachwechsel möglich. 3

4 Darüber hinaus sind hinsichtlich der Wahl der Leistungskursfächer (die bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten erfolgt) die folgenden Bestimmungen zu beachten: Die beiden Leistungskursfächer - werden mit fünf Unterrichtsstunden pro Woche unterrichtet, - sind automatisch 1. und 2. Abitur-Prüfungsfach (schriftlich), - müssen bei der Zulassung zur Qualifikationsphase mit wenigstens fünf Punkten abgeschlossen werden, - müssen während der gesamten Einführungsphase belegt gewesen sein. Die Wahl der Leistungskursfächer ist nicht beliebig: Eines der beiden Leistungsfächer muss eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, Bio) sein. Neben Deutsch und Mathematik als verbindliche Abitur-Prüfungsfächer, muss außerdem eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik Prüfungsfach sein. Die fünf Abitur-Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken (d.h. aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach Abitur-Prüfungsfach sein) und durchgängig (d.h. in den Jahrgangsstufen 11 bis 13) belegt worden sein. Dabei müssen die drei schriftlichen Abitur-Prüfungsfächer wenigstens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken. Mögliche Einschränkungen bei den Leistungsfach-Kombinationen sind noch einmal in der folgenden Tabelle zusammengestellt: AF I AF II AF III AF I AF II AF III D E 1;4 E F 1;4 1;2;4 F MU X 1;2;4 1;2;4 MU PoWi X 1;2 1;2 X PoWi G X 1;2 1;2 X X G Rev X 1;2 1;2 X X X Rev M ;3 2;3 2;3 2;3 M PH 1 1;2 1;2 1;2 1;2 1;2 1;2 2;5 PH CH 1 1;2 1;2 1;2 1;2 1;2 1;2 2;5 1;2;5 CH BIO 1 1;2 1;2 1;2 1;2 1;2 1;2 2;5 1;2;5 1;2;5 BIO SPO X 1;2;4 1;2;4 X X X X 2;3;5 1;2;5 1;2;5 1;2;5 X = Nicht wählbare Kombination (ein LK muss sein: Fsp / M / Nat) 1 = Mathematik muss weiteres Prüfungsfach sein 2 = Deutsch muss weiteres Prüfungsfach sein 3 = Fremdsprache / Naturwissenschaft / Informatik muss weiteres Prüfungsfach sein 4 = Drittes schriftliches Prüfungsfach muss aus AF II oder AF III sein 5 = Drittes schriftliches Prüfungsfach muss aus AF I oder AF II sein 3.4. Zulassung zur Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) Über die Zulassung der Schülerinnen und Schüler zur Qualifikationsphase entscheidet am Ende der Einführungsphase die Zulassungskonferenz unter dem Vorsitz des Schulleiters oder des Leiters der Oberstufe auf der Grundlage der Leistungsbeurteilungen des zweiten Schulhalbjahres. Zur Qualifikationsphase wird zugelassen, wer in jedem Fach des verbindlichen Unterrichts am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte erreicht. 4

5 Zugelassen wird auch, wer Ergebnisse von weniger als fünf Punkten in maximal zwei Fächern des verbindlichen Unterrichts ausgleichen kann durch jeweils ein Fach mit mindestens zehn Punkten oder jeweils zwei Fächer mit mindestens jeweils sieben Punkten. Dabei kann die negative Bewertung in einem der Fächer Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. Nicht zugelassen wird, wer - in einem Fach des verbindlichen Unterrichts null Punkte erhält, - in zwei der Fächer Deutsch, verbindliche Fremdsprache (1./2.) oder Mathematik weniger als fünf Punkte erzielt, - in drei oder mehr Fächern des verbindlichen Unterrichts weniger als fünf Punkte erzielt. Über die Nichtzulassung bzw. eine mögliche Zulassung mit Ausgleich gibt die folgende Tabelle noch einmal einen zusammenfassenden Überblick: Minderleistung in Keine Zulassung bei Zulassung mit Ausgleich (= rechte Spalte) bei Deutsch 1 x 00 Pkte. 1 x 10 Pkte. oder verbindl. Fremdsprache 1 x < 05 Pkte. 2 x < 05 Pkte. 2 x 07 Pkte. Mathematik Fach des verbindlichen Unterrichts 1 x 00 Pkte. 3 x < 05 Pkte. 2 x < 05 Pkte. je Fach 1 x 10 Pkte. oder 2 x 07 Pkte. Erfüllt ein/e Schüler/in eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht, kann er/sie in der Regel nicht zugelassen werden. In diesem Fall kann die Einführungsphase einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung der Einführungsphase ist aber nicht möglich, wenn der Schüler das letzte Schuljahr der Mittelstufe bereits wiederholt hat, weil er nicht versetzt wurde - wird er auch am Ende der Einführungsphase nicht versetzt, muss er die gymnasiale Oberstufe verlassen. Ein freiwilliger Rückgang aus der Qualifikationsphase in die Einführungsphase ist bis zum Beginn des 2. Halbjahres der Jahrgangsstufe 12 möglich, wenn die Einführungsphase noch nicht wiederholt wurde und rechtzeitig ein schriftlicher Antrag beim Schulleiter gestellt wird. Über die Zulassung zur Qualifikationsphase ist dann auf der Grundlage der Ergebnisse des Wiederholungsjahres erneut zu entscheiden. 4. Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) 4.1. Organisation und Zielsetzung In der Qualifikationsphase sollen in der Regel in vier Halbjahren durch verbindlichen und kontinuierlichen Unterricht in Leistungs- und Grundkursfächern die Voraussetzungen erworben werden, das Abitur erfolgreich abzulegen. Da der Unterricht im Gegensatz zur Einführungsphase jetzt in Kursen organisiert ist, erfolgt die Beratung in Fragen, welche die Schullaufbahn oder die Leistungen im Unterricht betreffen, durch einen sogenannten Tutor (Benennung zu Beginn der Qualifikationsphase). Selbstverständlich können weiterhin Fragen, die über die Tutoren nicht zu klären sind, mit den Aufgabenfeldleitern bzw. dem Leiter der Oberstufe erörtert werden Belegverpflichtungen und Leistungsnachweise Die in der Qualifikationsphase verbindlich zu belegenden Fächer (Leistungs- oder Grundkurse) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: 5

6 12/1 (Q1) 12/2 (Q2) 13/1 (Q3) 13/2 (Q4) Aufgabenfeld 1 Deutsch Englisch Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 1) (weitere Fremdsprache) 1) 2) ( ) ( ) (weitere Fremdsprache (AWS: Spanisch)) 3) ( ) ( ) ( ) ( ) Aufgabenfeld 2 Politik und Wirtschaft 1) Geschichte Religionslehre oder Ethik Aufgabenfeld 3 Mathematik Naturwissenschaft (Ph, Ch, Bio) (weitere Naturwissenschaft oder Informatik) 1) 4) ( ) ( ) Sport 1) 2) 3) 4) zeitlich und inhaltlich aufeinander folgende Kurse wenn keine 2. Naturwissenschaft oder Informatik belegt wird wenn in der Mittelstufe keine durchgehende 2. Fremdsprache belegt wurde wenn keine weitere Fremdsprache belegt wird Mit null Punkten beurteilte Kurse gelten als nicht besucht. Sie können nicht zur Erfüllung der Belegund Einbringungsverpflichtungen (siehe Abschnitt 5.) herangezogen werden, sind aber in den Halbjahreszeugnissen auszuweisen. Alle aufgeführten Fächer können Abitur-Prüfungsfächer sein - vorausgesetzt, sie wurden für die Dauer der gesamten gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11-13) besucht. Die Grundkurse in Deutsch und Mathematik werden mit vier Unterrichtsstunden pro Woche, die Grundkurse in den Fremdsprachen, den Naturwissenschaften, Geschichte sowie Politik und Wirtschaft mit drei Unterrichtsstunden erteilt. Alle anderen Grundkurse können mit zwei oder drei Stunden pro Woche unterrichtet werden. Die Wahl von Grundkursen (auch freiwilligen, zusätzlichen) erfolgt in der Regel für ein Jahr; ein Austritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Als schriftliche Leistungsnachweise werden in den Halbjahren 12/1 (Q1) bis 13/1 (Q3) der Qualifikationsphase in allen Kursen (außer Sport) in der Regel je zwei Klausuren angefertigt. Über Abweichungen entscheidet im Einzelfall die jeweilige Lehrkraft nach den Vorgaben des 9 (6) der OAVO. Im Prüfungshalbjahr 13/2 (Q4) ist pro Kurs je eine Klausur vorgesehen. Im Fach Sport (Grundkurs) wird je eine besondere Fachprüfung durchgeführt, die sportpraktische und sporttheoretische Prüfungsteile enthält. 5. Abitur 5.1. Zielsetzung und Prüfungsanforderungen Das Ziel der gymnasialen Oberstufe ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (= Abitur) am Ende der Jahrgangsstufe 13, mit der alle Studiengänge und Ausbildungswege in der Bundesrepublik Deutschland offen stehen. Einige der Prüfungsanforderungen sind schon in den vorhergehenden Abschnitten erläutert worden, 6

7 sollen aber an dieser Stelle noch einmal zusammengefasst dargestellt werden. Die Abiturprüfung besteht aus insgesamt fünf Teilen, sie beinhaltet - zwei schriftliche Prüfungen in den Leistungskursfächern (und evtl. zusätzliche mündliche Prüfungen), - eine schriftliche Prüfung in einem Grundkursfach (und evtl. eine zusätzliche mündliche Prüfung), - eine mündliche Prüfung in einem Grundkursfach, - eine weitere Prüfung, die entweder eine mündliche Prüfung, eine Präsentation (in einem Grundkursfach) oder eine besondere Lernleistung sein kann. Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden in allen Fächern landesweit einheitlich durch das Hessische Kultusministerium gestellt (Landesabitur, erstmals im Abitur 2007). Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium (Dauer in der Regel 30 Minuten); auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen können mögliche Bestandteile sein. Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in dem gewählten Prüfungsfach haben. Das Thema für eine Präsentation wird vom jeweiligen Prüfer (ohne vorherige Absprache) gestellt und ist selbstständig zu bearbeiten (Bearbeitungszeit wenigstens vier Unterrichtswochen). Eine besondere Lernleistung wird im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht. Dieses kann zum Beispiel sein: Ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren. Darüber hinaus sind Entstehung und Ergebnisse der besonderen Lernleistung vom Schüler in einem Kolloquium (Dauer in der Regel 20 Minuten) darzustellen. Wer eine besondere Lernleistung erbringen will, muss dieses spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 beim Schulleiter unter Angabe einer betreuenden Lehrkraft (die dem Vorhaben zugestimmt haben muss) beantragen. Die fünf Abitur-Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken und durchgängig belegt worden sein. Dabei müssen die drei schriftlichen Prüfungsfächer wenigstens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken. Deutsch und Mathematik sind verbindliche Abitur-Prüfungsfächer (Grund- oder Leistungskurs), ein weiteres Abitur-Prüfungsfach muss eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden - mit einer Präsentation dagegen kann eine dieser Prüfungsverpflichtungen erfüllt werden Gesamtqualifikation Die für das Abiturzeugnis erreichte Punktzahl wird in der sogenannten Gesamtqualifikation zusammengefasst, in die folgende Bereiche einfließen: - Die Bewertungen der Leistungskurse aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase (Q1 bis Q4; Leistungskursbereich), - die Bewertungen von 24 Grundkursen aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase (Q1 bis Q4; Grundkursbereich), - die Bewertungen aus den fünf Abitur-Prüfungsfächern (Abiturbereich). Die Anzahl der Kurse (Grund- oder Leistungskurse), die aus den einzelnen Aufgabenfeldern in die Gesamtqualifikation eingebracht werden müssen (= Einbringungsverpflichtung), ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: 7

8 Aufgabenfeld 1 Anz. Kurse Deutsch 4 Fortgeführte Fremdsprache (aus Sek. I) 4 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 2 (weitere Fremdsprache) (2) 1) (weitere Fremdsprache (AWS: Spanisch)) (2) 2) Aufgabenfeld 2 Politik und Wirtschaft 2 Geschichte 2 3) frei wählbar aus Aufgabenfeld 2 2 Aufgabenfeld 3 Mathematik 4 Naturwissenschaft 4 (weitere Naturwissenschaft oder Informatik) (2) 4) Sport - 1) 2) 3) 4) wenn keine 2. Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht wird (nach 14 (1)) wenn in der Mittelstufe keine durchgehende 2. Fremdsprache belegt war: Kurse aus 13/1 (Q3) und 13/2 (Q4) Kurse aus 13/1 (Q3) und 13/2 (Q4) wenn keine weitere Fremdsprache eingebracht wird Über Details zu den Einbringungsverpflichtungen im Abitur und zur Berechnung der Gesamtqualifikation wird an der Alfred-Wegener-Schule im Laufe der Jahrgangsstufe 12 eine gesonderte Informationsveranstaltung für die Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Aus sämtlichen Abitur-Prüfungsfächern müssen je vier Kurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (Ausnahme: Ist das 5. Prüfungsfach eine besondere Lernleistung, dann nur die Kurse der ersten vier Prüfungsfächer). Fünf der acht Leistungskurse aus den Halbjahren 12/1 (Q1) bis 13/2 (Q4) der Qualifikationsphase müssen mit jeweils mindestens fünf Punkten bewertet worden sein. In 18 der 24 einzubringenden Grundkurse müssen ebenfalls jeweils mindestens fünf Punkte erreicht sein. Keiner der einzubringenden Kurse und keine Abiturprüfung (einschließlich der besonderen Lernleistung) darf mit null Punkten abgeschlossen sein. In mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils wenigstens fünf Punkte erreicht werden. Aus jedem Fach können höchstens vier Kurse eingebracht werden; aus Sport können höchstens drei (in den Lerninhalten und in den Anforderungen der Leistungsüberprüfung unterschiedliche) Grundkurse angerechnet werden, sofern Sport kein Prüfungsfach ist. Wer seine zweite Fremdsprache erst in der gymnasialen Oberstufe begonnen hat, muss die beiden Grundkurse aus dem Prüfungshalbjahr und dem Halbjahr davor einbringen. Die Ergebnisse aus den Grundkursen der übrigen Halbjahre können eingebracht werden, ersetzen jedoch nicht die Einbringverpflichtung der 1. Fremdsprache. Wurden vor der Meldung zur Prüfung mehr als drei Halbjahre der Qualifikationsphase besucht, so müssen aus den wiederholten Halbjahren jeweils die Ergebnisse des zweiten Durchgangs eingebracht werden. Gez. Dr. Netsch Leiter der Oberstufe an der Alfred-Wegener-Schule September

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