Leitfaden zur Klärschlammentsorgung

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1 Seite 1/21 DWA: Qualitätssicherung Regelwerk : Vor Beteiligungsverfahren Formale Prüfung zum DWA-M Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 14: Sanierungsstrategien Stand: Leitfaden zur Klärschlammentsorgung März 2010 Der Bericht wurde von der Arbeitsgruppe AK-13.4 Klärschlammentsorgungskonzepte erarbeitet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind: Dipl.-Ing. Arnold KRESSE, Essen Dipl.-Ing. agr. Rainer KÖNEMANN, Bremen Dipl.-Ing. Wolfgang LAHMEYER, Pfungstadt Dipl.-Ing. Klaus LINSSEN, Viersen (Sprecher) Dipl.-Ing. Uwe NEUSCHÄFER, Kassel Heinrich RIPKE, Wendeburg-Neubrück Dipl.-Ing. Claudia SCHARNAGL, Regensburg Dipl.-Ing., Wilhelm SCHNITKER, Kassel Dipl.-Ing. Annette VOCKS, Brake

2 Inhaltsverzeichnis 1 E inleitung 2 Verfahrens schema 2.1 Graphische Darstellung 2.2 Erläuterungen zu einzelnen Punkten des Verfahrensablaufs Bewertungskriterien für die Schlammstabilisierung Empfohlene Lagerkapazitäten Bewertungskriterien für die Klärschlammentsorgung Klärschlammgemische Maschinelle Klärschlammentwässerung Fachgerechte Vergabe der Entsorgung Dokumentation 3 Wirts chaftlichkeits betrac htung mit B eis pielkalkulation 4 Zusammenfassung und Ausblick L iteratur Anhang: Auszug rechtliche R ahmenbedingungen

3 1 Einleitung Am meisten Schwierigkeiten bereitet uns der Klärschlamm. Er macht als Rohschlamm zwar nur 1 % der behandelten Abwassermenge aus, verursacht aber rund 30 % der Abwasserbehandlungskosten und 90 % der Kopfschmerzen. Dieser Satz von Prof. Dr.-Ing. E. h. Imhoff aus dem Jahr 1993 hat bis heute nichts von seiner Gültigkeit und Aktualität verloren, auch wenn es seitdem viele Veränderungen gab, sei es bei der Behandlung des Klärschlamms auf den Kläranlagen, den Entsorgungswegen oder den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Kläranlagenbetreiber hat regelmäßig für Klärschlamm wichtige Entscheidungen zu Investitionen oder zu Entsorgungswegen zu treffen. Grundlage für diese Entscheidungen sind langfristige Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Für jede Kläranlage entsteht so eine eigene auf ihre individuellen Rahmenbedingungen zugeschnittene Entscheidungsmatrix. Für die Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen selbst stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Dabei muss bei der Aufstellung von Entsorgungskonzepten neben dem endgültigen Verbleib des Klärschlammes auch die jeweils auf der Kläranlage oder extern zur Verfügung zu stellende Verfahrenstechnik zur Aufbereitung und Lagerung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind verschiedene Anforderungen an die Logistik und Dokumentation der Entsorgung zu beachten. Aufgrund der zum Teil knappen Personalsituation, gerade von Betreibern kleiner Kläranlagen, ist es für diese häufig schwierig, die Vielzahl der Entsorgungsoptionen mit allen Vor- und Nachteilen zu beurteilen. Der Fachausschuss AK-13 EU-Belange und Strategiekommission Klärschlamm hat daher die Arbeitsgruppe AK-13.4 Entsorgungskonzepte Klärschlamm eingerichtet, um in einem Leitfaden Handlungsempfehlungen aufzuzeigen, die zu einer möglichst sicheren und wirtschaftlichen Klärschlammentsorgung führen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, insbesondere Betreibern mittlerer und kleiner Anlagen eine Informationsgrundlage zur Verfügung zu stellen, um vorhandene Entsorgungskonzepte unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten zu optimieren bzw. neue Entsorgungskonzepte eigenständig zu erstellen. Der Leitfaden erlaubt Kläranlagenbetreibern, Varianten auf ihre Wirtschaftlichkeit und technische Vorzüglichkeit am gegebenen Standort zu prüfen, unabhängig ob sie selbst oder von einem Dritten erstellt wurden. Dies entbindet jedoch nicht davon, die Funktionsabläufe mit Kollegen, auch im Rahmen von DWA- Nachbarschaften, durchzusprechen und eventuell zu optimieren gegebenenfalls in Verbindung mit einem beratenden Ingenieurbüro, einem Anlagenbauer, einem Verwerter oder auch einem Projektsteuerer. Der Leitfaden soll ausgehend vom stabilisierten Nass-/Flüssigschlamm die grundsätzlichen Möglichkeiten der Schlammbehandlung aufzeigen. Für detaillierte technische Fragen wird auf die jeweils einschlägigen DWA-Merk- und Arbeitsblätter sowie Arbeitsberichte hingewiesen. Ausgehend von der Flüssigschlammentsorgung wird das Thema Entwässerung und Zwischenlagerung behandelt. Weitere mögliche Behandlungsschritte sollen im Zusammenhang mit den dadurch erweiterten Entsorgungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Auch die Option der Abgabe des Klärschlamms an Dritte zur Weiterbehandlung und Entsorgung wird aufgegriffen. Durch ein systematisches Vorgehen mittels Ablaufschema und tabellarischer Berechnung der zu erwartenden Kosten für die weitergehende Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms erhält der Anwender mit diesem Leitfaden eine leicht anzuwendende Arbeitshilfe. 2 Verfahrensschema Das folgende Ablaufschema illustriert exemplarisch ein systematisches Vorgehen zur Wahl eines geeigneten Entsorgungskonzeptes. Die einzelnen Arbeitsschritte sind jeweils kurz erklärt. Kapitel-Nummern verweisen auf weitergehende Erläuterungen. 3

4 2.1 Graphische Darstellung 4

5 2 Grenzwerte / zul. Höchstwerte eingehalten? ja nein Schadstoffe durch intensive Indirekteinleiterüberwachung und -beratung reduzieren! - Alle Entsorgungswege verlangen die Einhaltung spezifischer Anforderungen bzw. zulässiger Höchstwerte (Anforderungen bzgl. der Hygiene und bei Co-Vergärung beachten) - Rechtliche Rahmenbedingungen siehe Anhang - Pufferbecken für Schadstoffstöße sind nützlich Prüfen der Zwischenlagerkapazitäten Eine ausreichende Zwischenlagerkapazität erhöht die Entsorgungssicherheit, da dadurch variabel möglichst viele Entsorgungspfade eingeschlagen werden können. Dies gilt auch für den Fall von Grenzwertüberschreitungen Lagerkapazität ausreichend? nein Es wird 1 Jahr vorgeschlagen, weil mit diesem Puffer sehr gut auf alle Unwägbarkeiten (Schadstoffstoß, Ausfall des AN usw.) reagiert werden kann /2.2.2/ ja Vergleich der aktuellen Entsorgungskosten Lagerkapazität schaffen oder Schlammmengen abgeben Die Lagerkapazität für Nassschlamm sollte aufgeteilt werden, um z. B. einen Stapelbehälter als Zentrat-/Filtratpuffer bei diskontinuierlicher Entwässerung zu nutzen (auch für Filtrat aus Pflanzenbeetbehandlung sinnvoll), Anmietung von Lagerflächen Dritter für entwässerte Schlämme ist denkbar. /2.2.2/ Die Kosten sollten einheitlich auf die Tonne Trockenrückstand bezogen sein, Analyse- und Transportkosten sowie Kosten für Zuschlagsstoffe und Wiegegebühren berücksichtigen! Aktuelle Behandlungs- und Entsorgungskosten zu hoch und/oder Entsorgungssicherheit gering? ja nein gewählte Entsorgung/Behandlung weiter betreiben, dabei Laufzeit, Preiswürdigkeit, Zuverlässigkeit des Entsorgers (Entsorgungsfachbetrieb), geänderte Rahmenbedingungen prüfen, ggf. vor Ablauf des Entsorgungsvertrages bzw. nach 5 Jahren erneut prüfen Neben der Abschätzung der aktuellen Kosten ist zu berücksichtigen, dass eine Wechselwirkung zwischen der Art der Behandlung (z. B. Entwässerung, Trocknung etc.) und den Entsorgungswegen besteht und dies die Entsorgungssicherheit beeinflusst /2.2.3/ 3 Ende 5

6 3 Prüfen, ob Verbundlösung mit Nachbar-Betreibern/ Landkreis möglich ist Kooperation möglich? nein Durch eine Zusammenfassung zu größeren Einheiten lassen sich ggf. wirtschaftlichere Entsorgungspreise erzielen! Achtung: aktuelle Regelungen zu Klärschlammgemischen beachten! /2.2.4/ ja gemeinsame Eingangsdaten festlegen Die Festlegung der endgültigen Eingangsdaten (Feststoffgehalt, Jahresmengen, Lagergröße etc. ist wichtig für den Preisvergleich! Prüfung, ob eigene Klärschlammbehandlung wirtschaftlich (Bau- u. Betriebskosten) eigene Investition vorgesehen? ja nein Die Prüfung sollte u. a. eine Nasschlammverwertung, die stationäre oder mobile Entwässerung, eine Pflanzenbeetbehandlung und die solare Trocknung mit einbeziehen! Zum Variantenvergleich sind aus Investitionen und Betriebskosten Projektkostenbarwerte oder Jahreskosten (z. B. nach der LAWA-KVR-Leitlinien) zu ermitteln (vgl. Kapitel 3: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) /2.2.5/ Bau der eigenen Anlagen Entsorgung durch Entsorgungsfachbetrieb nach Wettbewerb Der Vertrag sollte eine Laufzeit von 2-3 Jahren vorgeben, lange Laufzeiten beinhalten oft Preisrisiken für beide Seiten /2.2.6/ Dokumentation /2.2.7/ Ende Erklärung der Symbole: Dokument: Sammlung von lesbaren Daten etc. Prozess: beschreibt Aktionen vor oder nach Entscheidungen Prüfung: hier werden die Grundlagen für die nachfolgende Entscheidung zusammengestellt und bewertet Entscheidung: ja/nein - Entscheidung, wie der Prozess weiter verläuft /.. / Kapitelhinweis auf die Erläuterungen (Kapitel 2.2) 6

7 2.2 Erläuterungen zu einzelnen Punkten des Verfahrensablaufs Bewertungskriterien für die Schlammstabilisierung Eine Übersicht über Verfahren der Klärschlammstabilisierung gibt das ATV-DVWK-Merkblatt M 368 Biologische Stabilisierung von Klärschlamm. Allgemein Glühverlust: gut stabilisiert < 50 % teilstabilisiert % nicht stabilisiert > 65 % Aerob stabilisierter Klärschlamm Vereinfachter TTC-Test * : gut stabilisiert keine Rotfärbung innerhalb 60 min teilstabilisiert Rotfärbung nach 45 min nicht stabilisiert Rotfärbung nach 30 min Sauerstoffzehrung gut stabilisiert 0,1 kg O 2 /(kg otr d) * 2,3,5-Triphenyltetrazoliumchlorid (TTC) wird durch Enzyme, die nach Zahl und Wirksamkeit mit zunehmendem Stabilisierungsgrad abnehmen, zu dem roten Farbstoff Formazan reduziert. Die ausführlichen Vorschriften für die Durchführung der einzelnen Methoden sind u. a. in den Leitfäden des DWA-Landesverbandes Bayern (DWA-LANDESVERBAND BAYERN 2003), veröffentlicht. Es wird empfohlen, dass jeder Betreiber in Abhängigkeit von der Art der Schlammstabilisierung (aerob / anaerob) einen der o. a. Parameter periodisch untersucht, um Änderungen im Stabilisierungsgrad seines Schlammes erkennen zu können Empfohlene Lagerkapazitäten Eine Lagerkapazität von einem Jahr wird als optimal erachtet. Mit diesem Puffer kann der Kläranlagenbetreiber auf die weitaus meisten Unwägbarkeiten für die Entsorgung reagieren. Für die Landwirtschaftliche Verwertung wird eine Lagerkapazität von 6 bis 12 Monaten empfohlen, da eine ganzjährige Verwertung mit bedarfsgerechter Düngung nicht vereinbar ist. Aber auch bei thermischer Entsorgung gibt es häufig keine kontinuierliche Abnahme (Ausfallzeiten aufgrund von Revisionsarbeiten, Havarien, Kraftwerke ohne Klärschlamm-Pufferlager, Klärschlamm-Mitverbrennung abhängig von Kohlequalität, Angebot an Windstrom etc.). Deswegen sind auch hier selbst bewirtschaftete Lagerkapazitäten von 3 bis 6 Monaten sinnvoll. Ferner ist zu beachten, dass nicht spezifikationsgerechte Schlämme oder der Ausfall des Entsorgers neue Entsorgungswege bzw. ein zeitaufwändiges Vergabeverfahren erfordern können. Auch in diesen Fällen werden Lager benötigt. Lagerung / Abfuhr von flüssigem bzw. eingedicktem Klärschlamm Vor- und Nachteile statische / masch. Eindickung vor Abfuhr Mobile / chargenweise Entwässerung + die Verringerung des Volumens verlängert die Speicherkapazität erheblich - Ausreichend Speicher für anfallendes Zentrat / Filtrat erforderlich - während Frostperioden ggf. Einhausung erforderlich Randbedingungen Kostenvorteil der reduzierten Transport- und Verwertungsmengen prüfen Behandlung der zusätzlich. Belastung berücksichtigen möglichst im Herbst freie Kapazitäten schaffen 7

8 Lagerung / Abfuhr von entwässertem / getrocknetem Klärschlamm mit Lagerfläche ohne Lagerfläche Vor- und Nachteile Randbedingungen + günstigere Transport- und Entsorgungspreise Transport mit Sattelzügen erzielbar (vor allem, wenn gegenüber Absetzcontainern Verladung und Abtransport auch preisgünstiger; bei Lagerung außerhalb der allgemeinen Betriebszeiten im unterfahrbaren Hochsilo: möglich ist) LKW-Beladung - evtl. Vorhaltekosten für Radlader mit Silo-Beladegarnitur - Rückverflüssigung durch Niederschläge Annahmekriterien für die möglich ( höhere Kosten durch Mehr- Entsorgung beachten (TR- Mengen) Überdachung wegen Geruch Gehalt sinkt) / ggf. Kosten für und Regen sinnvoll. Überdachung prüfen - Um Stillstandszeiten bei der Entwässerung zu vermeiden, müssen Auffangbzw. Wechselbehälter (Container) durchgängig zur Verfügung stehen. Häufiger Wechsel der Behälter führt zu hohem logistischen Aufwand. - kurzfristige Unterbrechungen möglich - z. B. durch Verkehrsstau, Annahmeengpass, Betriebsstörung beim Entsorger etc. - bei längerfristiger Unterbrechung (z. B. Ausfall des Entsorgers) sind Entsorgungsalternativen erforderlich Transport im Container ist teuer; Informationskette zwischen Entwässerer, Transporteur und Entsorger festlegen; Transportdauer und Öffnungszeiten des Entsorgers berücksichtigen Vorsorglich Gegenmaßnahmen prüfen (z. B. Bereitstellung zusätzl. Behälter, externes Zwischenlager etc.) Risikominimierung durch mehrere Entsorgungswege Bezüglich der nötigen Lagerkapazität sowie der Transport- und Entsorgungskosten ist zu berücksichtigen, dass die zu entsorgende Klärschlammmenge stark vom Grad der Entwässerung abhängt. Andererseits ist zu beachten, dass viele Entsorgungsoptionen einen bestimmten Entwässerungsgrad erfordern. So fordern Verbrennungsanlagen häufig für entwässerte Schlämme die Pumpfähigkeit mit Dickstoffpumpen (20 35 % TR) oder für getrocknete Schlämme die Blasfähigkeit des Trockenguts, damit es pneumatisch gefördert werden kann (> 90 % TR). Für die Kosten der Klärschlammentsorgung sind unter anderem auch folgende Randbedingungen von Bedeutung: Kann die Verladung mit Radladern erfolgen oder sind unterfahrbare Hochsilos vorteilhafter? Sind teure Containertransporte nötig oder können Sattelzüge eingesetzt werden? Können Verladezeiten flexibel vereinbart werden? Welche Entfernungen sind zu den Entsorgungsanlagen zurückzulegen? Ausreichende Lagekapazitäten honorieren die Anbieter von Entsorgungsdienstleistungen zudem oft mit preisgünstigen Konditionen. 8

9 2.2.3 Bewertungskriterien für die Klärschlammentsorgung Grundsätzliches Analytik nach AbfKlärV/Vorgabe Stoffliche Verwertung in der Regel nur bei Einhaltung der Vorgaben der Verbrennungsanlage: und Grenzwerte der aktuellen Klärschlammverordnung Einstellung des geeigneten Durch statische oder maschinelle Eindickung, maschinelle Entwässerung, ggf. Trocknung - je nach Entsorgungsweg. Trockenmasse-Gehaltes: Bevorratung: Eindicker, Schlammstapel, Wechselbehälter, Flach- u. Hochlager Konditionierung: Kalk, Eisen, Polymer u. a. Transportentfernung: Bei steigenden Transportkosten (Lohn, Treibstoff, Maut) nehmen die Vorteile nahegelegener Verwertungsmöglichkeiten zu. (Transportkosten je nach Planungsbüros favorisieren für Kläranlagen ohne Zwischenlager häufig Transportmittel, Zeitaufwand die Abfuhr in Wechselbehältern (Container). Dies ist teuer hinsichtlich und Transportentfernung i.d.r. Investition und Logistik. Transporte mit Sattelaufliegern sind preisgünstiger. Bewährt haben sich auch Hochbehälter, die von LKW zum Bela /t, netto) den unterfahren werden. Vorteilhaft sind Hochsilos mit einem Beladevorrat von mindestens 75 t, bei größeren Anlagen von drei und mehr Abfuhrtagen. Kombination der Entsorgungswege: Ausschreibung: Empfehlung: Grundsätzlich sollten mehrere Entsorgungswege oder - anlagen in einem Entsorgungskonzept vereint werden (größere Entsorgungssicherheit, Unabhängigkeit). Der EU-Schwellenwert (aktuell ), ggf. auch die regionalen Erlasse zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge sind zu berücksichtigen (sinnvoll: Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb bzw. Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb). Stofflich: Landwirtschaft AbfKlärV / DüMV beachten (sofortige Einarbeitung, weitere Beschränkungen, wenn Klärschlamm nicht hygienisiert). Verwertung nass: ortsnah, Befördern und Aufbringen mit Fass-/Tankfahrzeugen, Verwertung entwässert: regional, Befördern zur Bereitstellung am Feldrand per Sattelzug/Wechselbehälter, Aufbringen durch Streuer Kriterien Kosten der Verwertung (incl. Trans port) Je besser eingedickt der 8 /m³ bis Klärschlamm, umso kostengünstiger 15 /m³ die Verwer- (4 % TR) tung. Stabilisierung wegen möglicher Geruchsemission beachten. Gütesicherung 200 bis hilfreich. 375 /t TR Nur stabilisierte Klärschlämme. 30 bis Vorteile für 45 /t OS kalkkonditionierte (25 % TR) Schlämme. Gütesicherung 120 bis hilfreich. 180 /t TR Bemerkungen Geeignet nur bei ortsnaher Verwertung. Transport- und Aufbringaufwand hoch, jedoch entfallen die Entwässerungskosten. Weitest gehende Unabhängigkeit, günstige Preiskonditionen, wenn ausreichend Lager vorhanden; ggf. Lader notwendig. Stofflich: Landschaftsbau, Rekultivierung unterliegt AbfKlärV. Befördern je nach Lagermöglichkeit in Wechselbehältern oder mit Sattelzügen (ggf. Lader notwendig). Verwertung z. B. als gütegesicherter Klärschlamm. Kriterien der Verwertung Mech. Entwässerung auf > 25 % TR, für weite Transporte Thixotropie beachten, Grenzwerte nach den Erfordernissen der Aufbereitungsanlage. Kosten (incl. Trans port) 30 bis 70 /t OS (25 % TR) 120 bis 280 /t TR Bemerkungen Entsorgung weitestgehend unabhängig von Jahres- und Vegetationszeit. Leistungsfähigkeit des Entsorgers prüfen. Hygienisierung erfolgt ggf. im Kompostierungsprozess. 9

10 Thermische Entsorgung Mitverbrennung in Kohlekraftwerken oder Zementwerken: - entwässerter Klärschlamm: Transport in Wechselbehältern oder Sattelaufliegern (ggf. Lader). - getrockneter Klärschlamm: möglichst blasfähig, Transport in Silofahrzeugen, da Verbrennungsanlagen oft pneumatisch fördern. Thermische Beseitigung in Mono- und Abfallverbrennungsanlagen: Befördern in Wechselbehältern oder Sattelaufliegern (ggf. Lader notwendig). Kriterien der Verwertung/ Beseitigung Einhalten aller Anforderungen der Mitverbrennungsanlage (Grenzwerte unterschiedlich, da kraftwerksspezifisch). Klärschlamm i.d.r. pumpfähig bis max. 35 % TR, Konditionierungsmittel nach Vorgabe des Kraftwerks Getrockneter Klärschlamm auch zur Mitverbrennung im Zementwerk Einhalten aller Anforderungen der Verbrennungsanlage (i. d. R. Verbrennung stärker belasteter Klärschlämme möglich). Kosten (incl. Trans port) 40 bis 80 /t OS (25 % TR) 120 bis 320 /t TR 36 bis 90 /t OS (90 % TR) 40 bis 100 /t TR 50 bis 100 /t OS 200 bis 400 /t TR Bemerkungen Annahmebeschränkungen wegen Revision oder Betriebsstörung langfristig berücksichtigen: alternative Entsorgung in mindestens 2 anderen Anlagen bestätigen lassen. Hygienisierung nicht erforderlich. Abschluss von längerfristigen Entsorgungsverträgen ist zu empfehlen (s. S. 7). Hohe Trocknungskosten! Transporte mit Silofahrzeugen teurer (ggf. GGVS). Stillstand der Verbrennungsanlagen einkalkulieren; Alternativentsorgung oder ausreichendes Zwischen- oder Pufferlager sicherstellen. Sonst wie oben. Klärschlamm-Entsorgungsentgelte 120 /tos Originalsubstanz (netto, incl. Transport) 100 /tos 80 /tos 60 /tos 40 /tos 20 /tos 0 /tos 500 /ttr Trockenrückstand (netto, incl. Transport) 400 /ttr 300 /ttr 200 /ttr 100 /ttr 0 /ttr Landw irtschaft nass um 4 % TR Landw irtschaft mech. entw ässert um 25 % TR Rekultivierung mech. Entw ässert um 25 % TR Mitverbrennung mech. Entw ässert um 25 % Monoverbrennung mech. entw ässert um 25 % TR Trockengut-Mitverbr. im Zementw erk 90 % TR 10

11 2.2.4 Klärschlammgemische Klärschlammgemische sind Mischungen aus Klärschlamm mit anderen Stoffen. Hinsichtlich der Gemische sind für die landwirtschaftliche Verwertung folgende Randbedingungen zu beachten: Mischungspartner, Schadstoffe, Aufbringmenge, Deklaration Mischungspartner sind z. B. Zuschlagsstoffe wie Kalk, die Klärschlämmen nach abgeschlossener Behandlung zugegeben werden. Sowohl der Klärschlamm als auch die Zuschlagstoffe und das hergestellte Gemisch müssen die Grenzwerte der Klärschlammverordnung einhalten. Darüber hinaus verlangt die DüMV, dass die zugegebenen Kalke eine Qualität aufweisen, die zugelassenen Düngemitteln entspricht. Die mit dem Gemisch auf den Boden aufgebrachte Schadstofffracht darf die zulässige Schadstofffracht nach Klärschlammverordnung - als Produkt aus zulässigem Schadstoffgehalt und zulässiger Aufbringmenge - nicht überschreiten. Die zulässige Aufbringmenge nach AbfKlärV bezieht sich auf den im Gemisch enthaltenen Klärschlamm. Den Klärschlammanteil des Gemisches muss der Anlieferer dem Anwender bekannt machen. Abgrenzungen Hilfsstoffe (Aufbereitungshilfsmittel) zur Behandlung von Abwasser und Klärschlamm gelten nicht als Mischungspartner; z. B. entsteht kein Klärschlammgemisch, wenn Klärschlamm - allein zur Konditionierung - vor der Entwässerung in einer Kammerfilterpresse mit Kalk versetzt wird. Wird Kalk hingegen nicht im Rahmen der Abwasserbehandlung zugesetzt - z. B. nach Abschluss der Entwässerung mit einer Zentrifuge - so entsteht ein Klärschlammgemisch. Die Düngemittelverordnung (DüMV) erlaubt die Zugabe von Stoffen nur, wenn sie der notwendigen Abwasser und Schlammbehandlung einschließlich Hygienisierung oder einer sonstigen notwendigen Behandlung dienen. Die bei einer solchen Aufbereitung zugegebenen Stoffe und der jeweiligen Zweck der Zugabe (z. B. zur Konditionierung, Hygienisierung, Fällung) müssen angegeben werden. Werden Kalke zugegeben, ist der zugegebene Kalkanteil in Prozent anzugeben. Bioabfälle dürfen nur im Rahmen der Aufbereitung (z. B. im Faulturm) und nur in einer Qualität, die der Bioabfallverordnung entspricht, zugegeben werden. Die Rückführung von Rechengut, Sandfanggut sowie die Rückführung von Flotaten oder Fettabscheiderinhalten aus fremden Klärwerken ist nicht erlaubt - auch nicht im Rahmen der Schlammbehandlung. Regelungen hierzu führt die DüMV vom in den Tabellen 7 und 8 auf. Bei einer zentralen Behandlung (z. B. Stabilisierung, Entwässerung, Trocknung) von unterschiedlichen Klärschlämmen oder bei der gemeinsamen Entwässerung verschiedener Klärschlämme entsteht kein Klärschlammgemisch im Sinne von Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung. 11

12 2.2.5 Maschinelle Klärschlammentwässerung Randbedingungen für stationäre (eigene Maschinentechnik) und mobile (Maschinenmiete mit oder ohne Personal) Klärschlammentwässerung Vorgaben der Entsorgungswege thermisch verwertet wird, sollte nur mit Polyelektrolyten und evtl. davon hängt i. d. R. das Konditionierungsverfahren ab, d. h., wenn Feinkohle als Entwässerungshilfsmittel gearbeitet werden, während bei landwirtschaftlicher Verwertung die Entsorger gerne auch Kalk als Konditionierungsmittel eingesetzt sehen. Auch sind oft der niedrigste und der höchste TR-Gehalt für den jeweiligen Entsorgungsweg vorgegeben. Diese Bandbreite muss bei der Zwischenlagerkapazität für flüssige und entwässerten Schlämme sowie für Schlammwasser; Behandlung des Schlammwassers. Maschinentypen Konditionierungsmittel Kosten Einsatz nach DüMV Infrastruktur der mobilen Schlammentwässerung Klärschlammentwässerung sicher eingehalten werden. siehe Es gibt im wesentlichen 3 gängige Maschinentypen: Bandfilterpressen, Zentrifugen und Filterpressen (siehe DWA-Merkblatt M 366 und nachfolgende Tabelle) Voraussetzung für die Schlammentwässerung ist i. d. R. die chemische Konditionierung des flüssigen Klärschlammes mit Polymeren oder anorganischen Flockungshilfsmitteln. Flockungshilfsmittel verursachen hohe Kosten. Daher achten KA- Betreiber auf wirtschaftlich optimalen Polymereinsatz unter Berücksichtigung der Klärschlammentsorgungskosten. (s. DWA-Merkblatt M 366 Maschinelle Schlammentwässerung ) Die DüMV lässt ab 2014 synthetische Polymere in Düngern nur dann zu, wenn sich sämtliche Bestandteile und das Endprodukt vollständig abbauen. Bei Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft sind Flockungshilfsmittel rechtzeitig auf diese Eigenschaften zu prüfen und ggf. geeignete Mittel zu ordern. Bei einer mobilen Klärschlammentwässerung müssen zuvor folgende Randparameter geklärt werden: Strombedarf: Zentrifugen haben einen hohen Anlaufstrombedarf. Der Betreiber der Kläranlage muss daher prüfen, ob der Anschlusswert der Kläranlage ausreichend ist, oder ob ein mobiles Stromaggregat geordert werden muss. Fläche: Der Flächenbedarf und die Zufahrtsmöglichkeiten für die Entwässerungsmaschine, das evtl. erforderliche Stromaggregat sowie die Abfuhrlogistik des entwässerten Schlammes ist vor einem Einsatz mit dem Dienstleister abzusprechen und ggfs. vor Ort zu überprüfen. Vorzusehen ist ausreichend Zwischenspeicher für Zentrate. 12

13 Vor- und Nachteile von Entwässerungssystemen Stationäre Entwässerung Vorteile - Durch kontinuierlichen Betrieb kann auf den möglichen Stickstoff-Abbau der Kläranlage Rücksicht genommen werden, dadurch kann evtl. ein zusätzlicher Filtratspeicher entfallen - notwendiges Flüssigschlammspeichervolumen geringer - Ständige Optimierung des Entwässerungsergebnisses möglich - Mehr Flexibilität durch eigenes Personal - besseres Strommanagement Nachteile - Bindung von Personal - hohe Kapitalbindung - Gesamtkosten nur näherungsweise kalkulierbar, weil unvorhersehbare Störungen auftreten können (Contracting-Modelle ausgenommen) Mobile Lohnentwässerung Vorteile - Relativ sicher zu kalkulierende Jahreskosten - Kein eigenes Personal erforderlich - Keine Investition notwendig - Firmen vermieten die Maschinen z.t. auch ohne Personal, d.h., wenn eigene freie Kapazitäten vorhanden sind, können diese genutzt werden Nachteile - Durch diskontinuierlichen Betrieb und hohe Durchsatzmengen wird auf den möglichen Stickstoff-Abbau der Kläranlage keine Rücksicht genommen; dadurch ist i.d.r. ein zusätzlicher Filtratspeicher erforderlich - i. d. R. sind größere Klärschlammpartien notwendig, da die Entwässerung wegen des hohen Rüstkostenanteils sonst unwirtschaftlich teuer wäre; größere Klärschlammchargen benötigen allerdings auch mehr Flüssigschlammspeicher. - evtl. wird nicht das beste Entwässerungsergebnis erzielt, da der Prozess nicht ständig optimiert wird. 13

14 2.2.6 Fachgerechte Vergabe der Entsorgung Die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind zu beachten und - insbesondere für öffentlichen Auftragsgeber Vergabeverordnung sowie die Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL/A, 2006). Letztere müssen bei Einzelauftragswerten oberhalb des jeweils aktuellen Schwellenwerts europaweit ausschreiben (derzeit netto nach EG-VO 1422/2007) Um den richtigen Partner für die Entsorgung des Klärschlamms zu ermitteln, sollten vor der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen die Rahmenbedingungen genau geklärt werden. Hilfestellung leistet hier z. B. der ATV Arbeitsbericht Empfehlungen zur Ausschreibung und Vergabe bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung aus dem Jahr Im Rahmen der Ausschreibung sollten die Unternehmen, folgende Informationen liefern soweit sie nicht bereits aus einem einschlägigen Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat hervorgehen: Nachweise o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Haftpflichtversicherung der Berufsgenossenschaft o Eintrag ins Berufs- bzw. Handelsregister Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit o Zertifizierungen, z. B. EfB-Zertifikat o Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit o Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter o Maschinenausstattung o Umsatz vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Geschäftsjahre o Verwertete Klärschlammmengen der letzten drei Jahre o Liste und Darstellung von Referenzen Technische Leistungsfähigkeit o Beschreibung der angebotenen Entsorgungswege (Beispiel für landwirtschaftliche Verwertung): Verladung, Mengenermittlung, Transport, Ausbringung und Einarbeitung des Klärschlamms Schlagkraft Beratung Landwirte mit Beispielen für Düngeplanung, Kartierung, Lieferschein, Jahresbericht Benennung Verwertungsregion Nachweis eines ausreichenden Flächenpotentials o Benennung von Subunternehmen o Benennung der Leistungen, die durch eigene Kapazität erbracht wird o (Beispiel für thermische Entsorgung): Beschreibung Verladung, Mengenermittlung, Transport, Beschreibung und Genehmigung der Entsorgungsanlage Qualitätsparameter für Annahme des Klärschlamms In den Ausschreibungsunterlagen sollten die Entscheidungskriterien für die Auswahl benannt werden. 14

15 2.2.7 Dokumentation Die Entsorgung von Abfällen ist gemäß KrW-/AbfG zu dokumentieren. Die frühere Differenzierung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle ist am 1. Februar 2007 entfallen. Kommunale Klärschlämme zählen nun zu den nicht überwachungsbedürftigen Abfällen. Bei nicht gefährlichen Abfällen besteht für den Abfallerzeuger grundsätzlich keine Pflicht zur Führung von Nachweisen, dies obliegt dem Entsorger. Der vereinfachte Entsorgungsnachweis entfällt. Die Dokumentation der Entsorgung durch Übernahmescheine bzw. formlose Lieferscheine ist jedoch zu empfehlen. Die Dokumentation der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung erfolgt nach den Vorgaben der aktuellen Klärschlammverordnung (AbfKlärV, Stand 1992, 7 Nachweispflichten ) mittels Lieferscheinverfahren. Nach AbfKlärV ist die beauftragte Aufbringung zwei Wochen vor der Abgabe des Klärschlammes der zuständigen Behörde und der landwirtschaftlichen Fachbehörde anzuzeigen. Die Abgabe sowie die Aufbringung sind in einem Lieferschein zu dokumentieren. Der Abnehmer und der Beförderer behalten je eine Durchschrift des Lieferscheins, je eine weitere Durchschrift sendet der Beförderer an die für die Abwasserbehandlungsanlage und die für die Aufbringungsfläche zuständige Behörde, das Original an den Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage. Dieser hat das Original 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Abgabe aufzubewahren. 3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Beispielkalkulation Die Vorzüglichkeit eines Verfahrens richtet sich generell nach technischer Machbarkeit und betriebswirtschaftlicher Vorzüglichkeit. Insbesondere die langfristige Wirtschaftlichkeit sollte mittels einer Barwertberechnung (LAWA-KVR) geprüft werden. In diese Betrachtung gehen u. a. Zinsen für Kapital, aber auch die Inflationsrate ein, die ggf. überproportional steigende Energiepreise widerspiegelt. Aufmerksamkeit widmen sollte man auch dem unmittelbar mit dem Thema Energie verknüpften Ausstoß von CO 2. Insbesondere in Fällen, in denen im Rahmen der Entscheidungsfindung keine eindeutigen wirtschaftlichen Vorteile zwischen den Varianten herausgearbeitet werden können, sollte den weniger Energie benötigenden und damit weniger CO 2 verursachenden Verfahren dann in der Regel der Vorzug gegeben werden. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass eine Sensitivitätsanalyse z. B. angenommene Kostensteigerung für Energie oder andere Betriebsmittel im Rahmen der Variantenprüfung bei im Ergebnis vergleichbaren Varianten oft hilfreich sein kann. Zur überschlägigen Ermittlung der Entsorgungskosten steht eine Tabellenkalkulation zur Verfügung. Durch einen individuellen Vergleich können unterschiedliche Entsorgungswege unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten überschlägig gegenübergestellt werden. Ein Beispiel mit dazugehörigen Erläuterungen liegt dem Arbeitsbericht bei. Dabei sind die grau hinterlegten Felder als Eingangsdaten auszufüllen, um unterschiedliche Varianten miteinander vergleichen zu können. In den Erläuterungen zu der Beispielkalkulation finden sie Hinweise für die Erhebung/Zusammenstellung der Eingangsdaten. Der Grad der Genauigkeit hängt von der Qualität dieser Eingangsdaten ab. Die Tabellenkalkulation ist als Exceldatei bei der DWA abrufbar. 15

16 Beispielkalkulation Eingangsdaten Stadt/Gemeinde Entsorgungsvariante Musterdorf Variante 1 Variante 2 Variante 3 Entwässerter Klärschlamm: - Bau einer Zentrifuge und einer Verladestation Nassschlammverwertung: - Bau eines Zwischenlagers Entwässerter Klärschlamm: Mobile Entwässerung 1 Einwohnerwerte EW 2 Klärschlammmenge 4.000, , ,00 [m³/a] 3 Trockenrückstand 4,00 4,00 4,00 [%] 4 Glühverlust 60,00 60,00 60,00 [%] 5 Zu erwartender Trockenrückstand 30,00 5,00 25,00 [%] 6 Entsorgungskosten Orginalsubstanz 33,00 8,00 33,00 [EUR/tOS] 7 Betrieblicher Aufwand , , ,00 [EUR/a] 8 Investition Bau , ,00 0,00 [EUR] 9 Nutzungsdauer Bau 30,00 30,00 0,00 [a] 10 Investition Maschinentechnik , ,00 0,00 [EUR] 11 Nutzungsdauer Maschinentechnik 15,00 15,00 0,00 [a] 12 Investition Sonstiges , ,00 0,00 [EUR] 13 Nutzungsdauer Sonstiges 7,00 7,00 0,00 [a] 14 Darlehensaufnahme , ,00 0,00 [EUR] 15 Zinssatz 3,50 3,50 0,00 [%] 16 Laufzeit 30,00 30,00 0,00 [a] Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 17 Klärschlammmenge zur Entsorgung (2*3/5) 533, ,00 640,00 [tos/a] 18 Klärschlammmenge zur Entsorgung (2*3) 160,00 160,00 160,00 [ttr/a] 19 Zu behandelnde Zentratmenge (2-17) 3.466,67 800, ,00 [m³] 20 Summe AfA (8/9+10/11+12/13) , ,90 0,00 [EUR/a] 21 Zinsen ( Zinsen/p.a.) 8.220, ,93 0,00 [EUR/a] 22 Betriebskosten (6* , , ,00 [EUR/a] 23 Jahreskosten ( ) , , ,00 [EUR/a] 24 Spezifische Gesamtkosten/tTR (23/(17*5/100)) 496,50 304,24 350,75 [EUR/tTR] 16

17 Erläuterungen zur Beispielkalkulation Eingangsdaten Erläuterungen (grau hinterlegte Felder) Stadt/Gemeinde Name der Stadt, Gemeinde des Verbandes oder Verbundlösung mit Nachbargemeinden Verwertungstyp Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme 1 Einwohnerwerte Einwohnerwerte aus Genehmigungsbescheid für evtl. Plausibilitätsprüfungen 2 Klärschlammmenge Jahresmenge Nassschlamm aus Betriebstagebüchern, Lieferscheinen oder sonstigen Nachweisen 3 Trockenrückstand Der Trockenrückstand des Nassschlammes aus den Betriebstagebüchern 4 Glühverlust Glühverlust zur Bewertung des Stabilisierungsgrades aus den Betriebstagebüchern 5 Zu erwartender Trockenrückstand 6 Entsorgungskosten Originalsubstanz Der zu erwartende Trockenrückstand nach einer Schlammbehandlung (Eindickung, Entwässerung, Trocknung). Erfolgt keine Klärschlammbehandlung ist der Feststoffgehalt des stabilisierten Klärschlammes einzutragen Verwertungskosten aus Angeboten von Klärschlammverwertungsunternehmen, aus eigenen Kostenermittlungen oder aus Nachfrage bei Nachbargemeinden entsprechend des zu erwartenden Trockenrückstandes (Ziffer 5) 7 Betrieblicher Aufwand Zu erwartende Betriebskosten aus DWA Arbeitsblättern, Kläranlagennachbarschaften oder Richtpreisangeboten von Maschinen - und Anlagenherstellern. Zu berücksichtigen sind im wesentlichen Kosten für Energie, erforderliche Hilfsmittel, Mieten, Instandhaltung und Personal 8 Investition Bau Kosten für den Bau aus Kostenschätzung 9 Nutzungsdauer Bau Aus AfA Tabellen des BMF (Bundesministerium für Finanzen), LAWA Richtlinien oder Vorgaben aus der internen Anlagenbuchhaltung 10 Investition Maschinentechnik Kosten für maschinentechnische Ausrüstung aus Richtpreisangeboten 11 Nutzungsdauer Maschinentechnik Aus AfA Tabellen des BMF (Bundesministerium für Finanzen), LAWA Richtlinien oder Vorgaben aus der internen Anlagenbuchhaltung 12 Investition Sonstiges Kosten für Elektrotechnik, Regeltechnik etc. 13 Nutzungsdauer Sonstiges Aus AfA Tabellen des BMF (Bundesministerium für Finanzen), LAWA Richtlinien oder Vorgaben aus der internen Anlagenbuchhaltung 14 Darlehensaufnahme Tatsächliche Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen 15 Zinssatz Aktuellen Zinssatz für die Aufnahme von Kommunalkrediten bei der Kämmerei oder vergleichbaren Einrichtungen erfragen 16 Laufzeit Aktueller Laufzeit für die Aufnahme von Kommunalkrediten bei der Kämmerei oder vergleichbaren Einrichtungen erfragen Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 17 Klärschlammmengen Anfallende Klärschlammmenge in t/a 18 Klärschlammmengen Anfallende Klärschlammmenge in ttr/a 19 Zentratmenge Die bei der Entwässerung anfallende Zentratmenge 20 Summe AfA Herstellungskosten verteilt auf die Nutzungsdauer als Jahreskosten 21 Zinsen Gesamte Zinsen des Kredites geteilt durch die Laufzeit des Kredites 22 Betriebskosten Summe aus Verwertungskosten und betrieblichen Aufwand 23 Jahreskosten Summe aus Kapitaldienst (Zinsen + AfA) und Betriebskosten 24 Spezifische Gesamtkosten/tTR Gesamtkosten bezogen auf die Trockenmasse 17

18 4 Zusammenfassung und Ausblick In Deutschland werden die Rahmenbedingungen für die stoffliche Verwertung kommunaler Klärschlämme sowohl für das Abfallrecht als auch für das Düngerecht zurzeit neu definiert. Die Bundesregierung hat mit ihren für die stoffliche Nutzung von Klärschlamm verantwortlichen Ministerien, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine eindeutige Grundaussage definiert. Man will die stoffliche Nutzung von Klärschlamm weiterführen. Zwar sollen die Grundlagen verändert, erweitert und verschärft werden Klärschlamm soll jedoch weiterhin landwirtschaftlich und landschaftsbaulich eingesetzt werden können. Denn Klärschlamm ist ein wirkungsvoller Dünger, der zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beitragen kann, aber aufgrund seiner möglichen Schadstoffbelastung immer noch kontrovers diskutiert wird. Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene wird die Etablierung geeigneter Qualitätssicherungssysteme für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung angestrebt. Auch Kläranlagenbetreiber werden künftig höhere Anforderungen an Transparenz und Rückverfolgbarkeit erfüllen müssen. Hier können Qualitätssicherungssysteme Hilfestellungen leisten und über eine erhöhte Akzeptanz zu einer Sicherung der künftigen landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wesentlich beitragen. Die novellierte Düngemittelverordnung und die künftige Klärschlammverordnung berücksichtigen die seuchenhygienisch unbedenkliche Verwertung von Klärschlämmen stärker als bisher. Klärschlamm und andere Düngemittel dürfen nur landwirtschaftlich oder im Landschaftsbau verwertet werden, wenn der Klärschlamm einer geeigneten hygienischen Behandlung unterzogen wurde oder auf andere Weise die unbedenkliche Verwertung sichergestellt ist. Während bei der Verwendung von Klärschlamm im Landschaftsbau über den Weg der Kompostierung häufig eine Hygienisierung erreicht werden kann, sind bei der landwirtschaftlichen Verwertung entweder eine zusätzliche Schlammbehandlung (Rohschlammerhitzung, Nachkalkung), die nicht unerhebliche Zusatzkosten verursacht, oder andere Maßnahmen erforderlich. Die Düngemittelverordnung schreibt dazu z. B. Abgabe- und Flächenbeschränkungen, sofortige Einarbeitung, Verwertung in der Region, qualitätsüberwachte Ausbringung etc. vor. Es zeichnet sich ab, dass die Einführung zusätzlicher Qualitäts- und Hygieneanforderungen zu höheren Anforderungen an die bodenbezogene stoffliche Klärschlammverwertung führen wird. Darüber hinaus werden die Reduzierung der Grenzwerte für Schwermetalle sowie die Untersuchung der Schlämme auf weitergehende organische Schadstoffe ebenfalls die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung erschweren. Einige Entsorgungspflichtige werden je nach Schadstoffgehalt ihrer Klärschlämme ihre Entsorgungswege zumindest in Teilen neu orientieren müssen. Dabei kommt der Verbrennung von Klärschlämmen eine größer werdende Bedeutung zu. Doch auch dieser Verwertungsweg wird sich in den nächsten Jahren schwieriger gestalten als noch vor zwei Jahren angenommen wurde, weil Forderungen der Gesellschaft als Folge des Klimawandels die Kraftwerke zur CO 2 -optimierten Fahrweise zwingen und neue Großkraftwerke auf eine Mitverbrennung verzichten werden. Ob ein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, die Fortführung mit Anpassung an neue Anforderungen oder die Nutzung der thermischen Entsorgung für Kläranlagenbetreiber der richtige Weg ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Insgesamt sollte und wird die stoffliche Verwertung auch zukünftig einen besonderen Stellenwert im Entsorgungsmix besitzen. Die Rückführung von Nährstoffen, hier ist insbesondere der Phosphor zu nennen, ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Mit dem vorgelegten Leitfaden wollte die DWA-Arbeitsgruppe 13.4 eine Entscheidungshilfe an die Hand geben, um für die Zukunft die richtigen Weichen bezüglich Entsorgungssicherheit und Preiswürdigkeit zu stellen. 18

19 Literatur ATV (1996): ATV-Handbuch, Klärschlamm, Hennef ATV-Arbeitsbericht (1998): Empfehlungen zur Ausschreibung und Vergabe bei der landwirtschaftl. Klärschlammverwertung, Hennef DWA-Themen (2005): Stand der Klärschlammbehandlung und -entsorgung in Deutschland, Ergebnisse der DWA- Klärschlammerhebung 2003, Hennef DWA-Themen (2004): Klärschlämme Inhaltsstoffe und Bewertung, Hennef DWA-Themen (2008): Organische Schadstoffe in Klärschlämmen und anderen Düngemitteln, Hennef DWA-Merkblatt-M 368; (2003): Biologische Stabilisierung von Klärschlamm, Hennef DWA-Merkblatt-M 381; (2003): Eindickung von Klärschlamm, Hennef DWA-Merkblatt-M 383; (2008): Kennwerte der Klärschlammentwässerung, Hennef DWA-Merkblatt-M 366; (2000): Maschinelle Schlammentwässerung, Hennef DWA-Merkblatt-M 274; (1999): Einsatz organischer Polymere in der Abwasserreinigung, Hennef DWA-Merkblatt-M 379; (2004): Klärschlammtrocknung, Hennef DWA-Forschungsbericht 19/02; (2002): Klärschlamm und Seuchenhygiene - Ein Vorschlag zur künftigen Handhabung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, Hennef DWA-Infopaket Qualitätsgesicherte Klärschlammverwertung (2005), Hennef LAWA - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2005) Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen 7. Auflage, Berlin Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klärschlammverordnung (2007) Arbeitsentwurf für eine Novelle der Klärschlammverordnung DWA-Landesverband Bayern (2003) Leitfaden Nr. 2-3 Nachweis der aeroben Stabilisierung: vereinfachter TTC-Test, Atmungsaktivität Leitfaden Nr. 2-4 Glühverlust des Überschussschlammes bei Belebungsanlagen mit aerober Stabilisierung Budewig, Stefanie: Langenohl, Thomas: Welche Rolle spielen Qualitätssicherungssysteme künftig bei der Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft? KA Abwasser, Abfall 2007 /54 Nr. 10 S ff. Hanßen, Harald: Stand und Entwicklung der thermischen Klärschlammentsorgung in Deutschland KA Abwasser, Abfall 2007 /54 Nr. 10 S ff. Könemann, Rainer: Klärschlamm aktuelle Entwicklungen KA Abwasser, Abfall 2006 /53 Nr. 12 S f. Könemann, Rainer: Konsequenzen aus den Novellen der Klärschlamm- und Düngemittelverordnung KA Abwasser, Abfall 2007 /54 Nr. 10 S ff. Schmelz, Karl-Georg: Auswirkungen von Hygieneanforderungen auf die Kosten und die Wege der Klärschlammentsorgung KA Abwasser, Abfall 2007 /54 Nr. 10 S ff. 19

20 Anhang: Auszug rechtliche Rahmenbedingungen WHG (Wasserhaushaltsgesetz) Neugefasst am Bundesgesetzblatt 2002, Teil I, S. 3245ff; geändert (BGBl. I, S. 2986) Internet: KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) vom 27. September 1994 Bundesgesetzblatt 1994, Teil I, S ff. geändert (BGBl. I S. 2986) Internet: AbfKlärV (Klärschlammverordnung) vom 15. April 1992, Bundesgesetzblatt 1992, Teil I, ; geändert (BGBl. I S. 2298) Internet: DüngeG (Düngegesetz) vom 9. Januar 2009, Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, S. 54 ff., Internet: DüMV (Düngemittelverordnung) vom 16. Dezember 2008, Bundesgesetzblatt 2008, Teil I, S , geändert (BGBl. I, S. 153) Internet: DüV (Düngeverordnung), neugefasst 27. Februar 2007, Bundesgesetzblatt 2007, Teil I, S. 22.; geändert (BGBl. I S. 153) Internet: BBodSchG (Bundes Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998, Bundesgesetzblatt 1998, Teil I, S. 502, geändert am 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214). Internet: BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) vom 12. Juli 1999, Bundesgesetzblatt 1999, Teil I, S , geändert am (BGBl. I S. 3758) Internet: Das WHG gilt für oberirdische Binnengewässer, das Küstenmeer (Zone von 12 Seemeilen ab der Küstenlinie) und das Grundwasser. Im Gesetz aufgezählte Nutzungen werden von einer vorherigen behördlichen Kontrolle abhängig gemacht. Nach 3 sind die wichtigsten Nutzungen sind die Wasserentnahme, das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Oberflächengewässer, das Aufstauen und Absenken von Oberflächengewässern, das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser. Neues Abfallrecht, das stärker als bisher die Vermeidung von Abfällen fordert und den Einstieg Deutschlands in die Kreislaufwirtschaft endgültig schafft. Um die Vollziehbarkeit des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit seinem weiten Abfallbegriff zu gewährleisten, hat das untergesetzliche Regelwerk mit ineinandergreifenden Verordnungen die bürokratischen Überwachungsvorschriften des alten Abfallgesetzes von 1986 abgebaut und die Verfahren dereguliert. Regelt die Verwertung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Regelt Grundsätze der Düngung, der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Anwendung, Zulassung und des Inverkehrbringens von Düngemitteln Regelt die im DüngeG festgelegten Vorgaben für Anwendung, Zulassung, Kennzeichnung und Verpackung von Düngemitteln Regelt die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen Zweck von BBodSchG und BBodSchV ist es, den Boden in der Leistungsfähigkeit seiner natürlichen Funktionen und Nutzungen aller Art zu sichern oder wiederherzustellen. Unter Beachtung der bestehenden und künftigen Anforderungen an die Nutzung des Bodens sind Gefahren für den Boden und vom Boden ausgehende Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit abzuwehren. Vorsorgebezogene Anforderungen gewährleisten den dauerhaften Schutz der Funktionen des Bodens 20

21 NachwG (NachweisG) vom 20. Juli 1995, Bundesgesetzblatt, S. 946; geändert (BGBl. I, S. 1542) NachwV (Nachweisverordnung) vom Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, S. 2298; geändert (BGBl. I, S. 1462) Internet: EU-Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge vom 31. März 2004, Amtsblatt der Europäischen Union, , Seite L 134/114 ff., geändert (Schwellenwerte - ABl. L 317/34) Internet: 34&Submit=Suche&_submit=Suche&ihmlang=de GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Neugefasst 15. Juli 2005, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I, S. 2114; geändert (BGBl, I S. 2426) Internet: VgV (Vergabeverordnung) Neugefasst 11. Februar 2003, Bundesgesetzblatt 2003, Teil I, S. 169; geändert (BGBl, I S. 2334) Internet: VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A) vom 6. April 2006, Bundesanzeiger, 2006, Nr. 100a ngsordnung-fuer-leistungen-vola,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10. Sept. 1996, Bundesanzeiger, 1996 S. 1421; geändert 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2247) Das Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen regeln die Nachweisführung von Abfällen. Diese Verordnung trat am teilweise in Kraft; die 17 bis 22 (elektronische Nachweisführung) treten am in Kraft. Richtlinien der EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Ziel des Gesetzes ist die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und vielgestaltigen Wettbewerbs sowie die Verhinderung von Akkumulation und Missbrauch von Marktmacht. Die VgV trifft nähere Bestimmungen über das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhaltende Verfahren. Die VOL/A regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in Deutschland. Regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, die das Überwachungszeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft führen. 21

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