Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach 11 BDSG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach 11 BDSG"

Transkript

1 Anlage 1 zu den Vertragsbedingungen der rabbit mobile GmbH für die Nutzung von quicklead Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach 11 BDSG Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zwischen rabbit mobile (hier als Auftragnehmerin bezeichnet), die anlässlich ihrer Tätigkeit für den Kunden (hier als Auftraggeber bezeichnet) als Herrn seiner personenbezogenen Daten Zugriff auf diese Daten hat. rabbit mobile ist sich ihrer Pflichten als Auftragsdatenverarbeiterin bewusst und legt großen Wert auf Datenschutzkonformität, um dem Kunden den vertrauensvollen Umgang mit seinen Daten auch außerhalb seiner Organisation zu ermöglichen. 1 Überblick, Zweck der ADV und Datenschutzbeauftragter (1) rabbit mobile stellt dem Kunden die im Hauptvertrag definierte Software zur Erfassung, Verwaltung und zum Export von Leads zur Verfügung. Diese Anlage regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne des 3 BDSG (im Folgenden: pbd ) durch rabbit mobile für den Kunden. (2) Die Auftragnehmerin ist nicht im engeren Sinne des 11 Abs. 1 BDSG mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personbezogener Daten beauftragt, sondern stellt dem Auftraggeber lediglich einen Dienst zur Verfügung, mit dem er dies selbst tun kann. Die Auftragnehmerin hat aber anlässlich ihrer Systemadministrations- und Wartungstätigkeit für den Auftraggeber jedenfalls technisch Zugriff auf personenbezogene Daten nach 11 Abs. 5 BDSG. (3) Das Erfordernis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach 4f Abs. 1 S. 4 BDSG ist bei der Auftragnehmerin aktuell nicht gegeben. Sie hält sich dennoch selbstverständlich an geltendes Datenschutzrecht. 2 Betroffenenkreis und betroffene Datenkategorien (1) Die datenschutzrechtlich betroffenen natürlichen Personen (im Folgenden: Betroffene ) der hier definierten ADV sind: a) vom Auftraggeber zur Nutzung von quicklead autorisierte Nutzer; b) von quicklead erfasste Personen, mit denen der jeweilige Nutzer Kontakte hatte (Leads); c) möglicherweise Namen und/oder Kontaktdaten in vom Auftraggeber individuell erstellten Formularen zur Nutzung in quicklead ( Leadbögen ), zum Beispiel Daten von Personen, an die bestimmte Leaddaten weitergegeben werden sollen. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: ) 1 von 7

2 (2) Die im Rahmen dieser ADV betroffenen Kategorien personenbezogener Daten hängen davon ab, welche Datenkategorien der jeweilige quicklead-nutzer festlegt. Regelmäßig sind dies voraussichtlich: a) vollständiger Name; b) Kontaktdaten von Visitenkarten der Kontaktpersonen, z. B. Firmenname, Postund/oder -Adresse, Telefon- und/oder Faxnummern als Text- und/oder als Bildinformation; c) Fotos der Kontaktpersonen; d) Zeitpunkt und Ort des Gespräches inkl. Bezeichnung des Events (z. B. der Messe). 3 Datenverarbeitung durch die Auftragnehmerin (1) Grundsätzlich erhebt, verarbeitet und nutzt die Auftragnehmerin keinerlei Daten für den Auftraggeber, sondern hat anlässlich des für ihre Wartungs- und Pflegetätigkeiten erforderlichen Systemzugriffs gegebenenfalls Zugriff auf alle in 2 dieser Anlage definierten pbd des Auftraggebers. (2) Die Auftragnehmerin verarbeitet pbd ausschließlich im Rahmen des Hauptvertrages und der Weisungen des Auftraggebers. Sie verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, die ihr überlassenen Daten an Dritte weiterzugeben. Die Auftragnehmerin erstellt keine Kopien ohne Wissen des Auftraggebers mit Ausnahme der erforderlichen Sicherheitskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und der geforderten Sicherheit. (3) Die Datenverarbeitung nach dieser Vereinbarung findet ausschließlich innerhalb der EU statt. Datenverarbeitungen in so genannten Drittstaaten außerhalb der EU müssen vom Auftraggeber unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere 4b BDSG, beauftragt werden. 4 Nutzungsrechte an Daten, Sicherungsübereignung, Rückgabe, Zurückbehaltungsrecht (1) Sämtliche Rechte an Daten und Inhalten von Datenbanken, die im Rahmen dieses Vertrages generiert und verarbeitet werden, stehen ausschließlich und ab Zeitpunkt der Entstehung dem Auftraggeber zu. Im Verhältnis zur Auftragnehmerin ist der Auftraggeber alleiniger Eigentümer dieser Daten und der Inhalte dieser Datenbanken und ist Datenbankhersteller im Sinne der 87a ff. UrhG. (2) Die Auftragnehmerin darf personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages und gemäß der darin geregelten Verarbeitung nutzen. (3) Während der gesamten Dauer der Nutzung kann der Auftraggeber alle seine in quicklead eingebrachten oder darin verwalteten Lead-Daten exportieren. Mit Ende der Nutzung (Löschung des Accounts) werden die bis dahin eingebrachten und eventuell noch im System vorhandenen Lead-Daten gelöscht. Mit dem Ende der vertraglichen Leistungen der Auftragnehmerin werden sämtliche erfassten personenbezogenen Daten gelöscht. (4) Eine Löschungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn und soweit die Löschung im Rahmen eines verwendeten Backup-Turnus geschieht. Löschungsverpflichtungen entstehen nicht, wenn und solange die Auftragnehmerin eine zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft. (5) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts isv. 273 BGB wird hinsichtlich der im Rahmen dieser ADV verarbeiteten personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausgeschlossen. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: ) 2 von 7

3 5 Informations- und Auskunftspflichten der Auftragnehmerin, Kontrollen (1) Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber auf Anforderung die Angaben zu ihrer IT- Infrastruktur, insbesondere zu Zugriffsberechtigungen und Schnittstellen bezüglich der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers zur Verfügung, die für eine Verfahrensübersicht gemäß 4g Abs. 2 S. 1 BDSG erforderlich sind. (2) Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich über Fälle schwerwiegender Betriebsstörungen und bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers. (3) Macht ein Betroffener gegenüber der Auftragnehmerin sein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten geltend, nimmt die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Berichtigung, Sperrung oder Löschung vor oder leitet die Anfrage an ihn weiter, soweit ihr die Vornahme der Anpassungen nicht möglich oder vertraglich nicht erlaubt ist. (4) Ist der Auftraggeber gegenüber einer staatlichen Stelle oder einer Person verpflichtet, Auskünfte über die Verarbeitung von Daten zu geben, so wird die Auftragnehmerin ihn darin unterstützen, diese Auskünfte zu erteilen. Im Fall von Datenschutzverletzungen, die mit der Datenerhebung bzw. -verarbeitung durch die Auftragnehmerin im Zusammenhang stehen, unterstützt sie den Auftraggeber auf Aufforderung bei der Benachrichtigung Betroffener und der Aufsichtsbehörde. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber außerdem unverzüglich über jegliche Kommunikation der Aufsichtsbehörden (z. B. Anfragen, Mitteilung von Maßnahmen oder Auflagen) gegenüber der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Datenerhebung oder -verarbeitung im Rahmen dieses Vertrages. Auskünfte an Dritte, auch an Aufsichtsbehörden, darf die Auftragnehmerin nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber erteilen. (5) Der Auftraggeber kann die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung durch die Auftragnehmerin, auch in ihren Betriebsstätten, kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in seine gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme bei der Auftragnehmerin, mit denen seine Daten verarbeitet werden. Der Auftraggeber wird das Ergebnis der Kontrollen dokumentieren. Die Auftragnehmerin ist entsprechend zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet, sie unterstützt den Auftraggeber insbesondere bei Datenschutzkontrollen durch die Aufsichtsbehörde, soweit es sich um die Datenverarbeitung im Rahmen dieser Vereinbarung handelt, und er leistet Aufforderungen der Aufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Auftraggeber unverzüglich Folge. (6) Soweit Einblick in bzw. Zutritt zu Unterlagen, Daten, Systemen oder Bereichen verlangt wird, die Geschäftsgeheimnisse enthalten oder Daten anderer Kunden der Auftragnehmerin betreffen, kann der Auftraggeber verlangen, dass eine Überwachung und Kontrolle insoweit von einem durch ihn beauftragten, unabhängigen Dritten vorgenommen wird. Dieser muss nach seinem Berufsrecht einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Bei Ausübung des Kontrollrechts wird der Kunde die Belange der Auftragnehmerin angemessen berücksichtigen, insbesondere den laufenden Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. 6 Mitwirkung durch den Auftraggeber (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit jeder Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen der Leistungen der Auftragnehmerin für den Auftraggeber und für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Auftragnehmerin unterstützt ihn bei der Wahrung der Betroffenenrechte (s. 5 Abs. 3). Nutzungsvertrag quicklead (Stand: ) 3 von 7

4 (2) Der Auftraggeber erteilt bereits mit diesem Vertrag datenschutzrechtliche Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung. Wesentliche Weisungen des Auftraggebers sind die in 2 geregelten Datenkategorien, Verarbeitungsverfahren und Zweckbestimmungen. Der Umfang der Zweckbestimmung und -bindung ergibt sich als Weisung aus der begrenzten Zweckbestimmung des Hauptvertrages. (3) Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, im Einzelfall datenschutzrechtliche Weisungen zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge oder Teilaufträge und Weisungen schriftlich, per Telefax oder per . 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (1) Die Datenverarbeitung findet auf Datenverarbeitungsanlagen und in einer IT-Infrastruktur statt, für die technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen wurden. In diesem Zusammenhang stellt die Auftragnehmerin sicher und sichert dem Auftraggeber zu, alle Maßnahmen zu treffen, die für die Verarbeitung der überlassenen Daten auf den von der Auftragnehmerin genutzten Datenverarbeitungsanlagen gemäß der Anlage zu 9 BDSG für die Durchführung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Tätigkeiten erforderlich sind. Diese derzeit erforderlichen Maßnahmen sind in Anlage 2 dieses Vertrages beschrieben. (2) Stellt die Auftragnehmerin während der Laufzeit dieser Vereinbarung fest, dass eine vereinbarte Sicherheitsmaßnahme, insbesondere eine Maßnahme nach Anlage 2 dieses Vertrages nicht oder nicht mehr ausreicht oder unzweckmäßig ist, ist sie verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen und eine ausreichende und zweckmäßige Maßnahme umzusetzen. (3) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Außerdem hat sie die Maßnahmen auf Hinweis des Auftraggebers an sich ändernde individuelle Vorgaben gegen Vergütung anzupassen. Die für die Sicherheit erheblichen Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. (4) Der Auftraggeber behält sich vor, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Maßnahmen zur Missbrauchserkennung bezüglich der Systeme durchzuführen, mit denen seine Daten verarbeitet werden, ggf. auch unter Einsichtnahme in personenbezogene Daten (individuelle Kennungen und Name, Kontaktdaten) der auf die Systeme zugreifenden Personen. 8 Datengeheimnis (1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Datenverarbeitung das Datengeheimnis zu wahren, das derzeit in 5 BDSG geregelt ist ( Datengeheimnis ). Sie verpflichtet sich außerdem, die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten, derzeit insbesondere die des BDSG, des Telekommunikationsgesetzes (im Folgenden: TKG ) und des Telemediengesetzes (im Folgenden: TMG ). (2) Die Auftragnehmerin bestätigt, dass ihr die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind, und sichert zu, dass sie die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter nachweislich zuvor mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und insbesondere auf das Datengeheimnis verpflichtet. Sie überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. (3) Die Verpflichtung zum Datengeheimnis und Fernmeldegeheimnis gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: ) 4 von 7

5 9 Genehmigte Subunternehmer Der Auftraggeber ist informiert und damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die folgenden Subunternehmer zur Erbringung ihrer Verpflichtungen aus dem Hauptvertrag einsetzt. Subunternehmer 1 ProfitBricks GmbH Greifswalder Str Berlin Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) (1) Aufgaben des Subunternehmers a) Hosting der quicklead-plattform auf von ihm installierten, konfigurierten und verwalteten Servern. b) Bereistellung von Backup-Speicher für tägliches Backup, das jeweils 30 (dreißig) Tage vorgehalten und danach, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, gelöscht wird. (2) Der Subunternehmer hat gesicherten Zugriff auf die Hardware, um im Supportfall rabbit mobile unterstützen zu können. (3) Der sichere Serverbetrieb wird neben einem Service Level Agreement durch eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung und durch definierte Mindestanforderungen an die Server sichergestellt. Subunternehmer 2 Paymill GmbH St.-Cajetan-Straße München Fon: +49 (0) 89 / Fax: +49 (0) 89 / (1) Aufgaben des Subunternehmers a) Online-Zahlungsdienstleistungen entsprechend der von rabbit mobile auf der Plattform angebotenen Zahlungsmöglichkeiten für quicklead (2) Die Übertragung aller zahlungsrelevanten Daten an Paymill geschieht über https Subunternehmer 3 Pactas GmbH Hanauer Landstraße Frankfurt am Main Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) ) Aufgaben des Subunternehmers a. Regelmäßige Fakturierung und Mahnwesen gemäß dem vom Kunden gewählten Zahlungsrhythmus Nutzungsvertrag quicklead (Stand: ) 5 von 7

6 2) Alle Daten liegen in einem mehrfach gesicherten professionellen Rechenzentrum in Frankfurt/Main. Das Rechenzentrum ist ISO/IEC zertifiziert. 3) Der Zugang zur Pactas-Plattform ist nur über eine sichere Internet-Verbindung möglich. Pactas benutzt dabei ein Zertifikat mit Extended Validation der Firma Symantec. 4) Die Systeme sind durch eine Firewall vor unberechtigten Zugriffen geschützt. 5) Die Pactas-Plattform wird mit einem 24/7- Monitoring überwacht. 6) Die Pactas-Plattform verwendet kein SQL, was die Gefahr von SQL-Injections ausschließt Subunternehmer 4 domainfactory GmbH Oskar-Messter-Str Ismaning Fon: 089/ Fax: 089/ ) Aufgaben des Subunternehmers a. Domainhosting aller quicklead-web-domains b. Bereitstellung der SSL-Zertifikate Subunternehmer 5 The Rocket Science Group, LLC 512 Means St Suite 404 Atlanta, GA USA 1) Aufgaben des Subunternehmers a. Technischer Dienstleister für den Versand von quicklead-bezogenen s, die die Auftragnehmerin an seine Auftraggeber versendet. Dies können z. B. sein: i. notwendige Informationen für die Nutzung von quicklead ii. Ankündigung von Systemereignissen (geplante Downtimes etc.) iii. Informationen über neue Versionen iv. Tutorials v. Kundensupport vi. etc. b. Speicherung der -Adressen von quicklead-usern, deren Vor- und Nachname, Unternehmensname und ggf. Benutzerrolle bei quicklead Soweit die Auftragnehmerin freie Mitarbeiter zur Erbringung ihrer Tätigkeiten einsetzt, verpflichtet sie sie zur Einhaltung mindestens der selben Datenschutzstandards, die sie selbst dem Auftraggeber gegenüber unterliegt. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: ) 6 von 7

7 10 Ansprechpartner für Fragen der Auftragsdatenverarbeitung (1) Weisungsberechtigte des Auftraggebers: Person 1 Name, Position: -Adresse: Telefonnummer: Person 2 Name, Position: -Adresse: Telefonnummer: (2) Weisungsempfänger der Auftragnehmerin: Name, Position: -Adresse: Telefonnummer: 11 Schlussbestimmungen (1) Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. (2) Dienstleistungen, die der Auftraggeber von der Auftragnehmerin im Rahmen der ADV fordert, werden vorbehaltlich anderer Vereinbarung nach den im Hauptvertrag vereinbarten Konditionen vergütet. (3) Im Fall von Widersprüchen datenschutzrelevanter Regelungen in dieser Vereinbarung mit sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen die Regelungen dieser Vereinbarung vor. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Hauptvertrages unberührt und gelten für diese Vereinbarung entsprechend. Frankfurt, den [Ort], den [Name] rabbit mobile GmbH [Name] [Firma] Nutzungsvertrag quicklead (Stand: ) 7 von 7

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung Anlage zum Vertrag vom Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Dienstvertrag/Werkvertrag (Hauptvertrag)

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

Datenschutz im Spendenwesen

Datenschutz im Spendenwesen Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten / Sozialdaten) Zwischen..,

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung...

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Stabsstelle Datenschutz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

Online Data Protection

Online Data Protection Online Data Protection Seite 1 Inhaltsverzeichnis Was ist Online Data Protection... 3 Sicherheit... 3 Grafische Darstellung... 4 Preise... 5 Software... 6 Verfügbarkeit... 6 Kontrolle... 6 Kontingent...

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Datenschutz-Politik der MS Direct AG

Datenschutz-Politik der MS Direct AG Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME

ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE 1.1 NAME UND ANSCHRIFT DER VERANTWORTLICHEN

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis 1 Wozu ein Verfahrensverzeichnis? Die Frage, wieso überhaupt ein Verfahrensverzeichnis erstellt und gepflegt werden soll, werden nicht nur Sie sich stellen. Auch die sogenannte verantwortliche Stelle in

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

!"#$ %!" #$ % " & ' % % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 5 )/ )

!#$ %! #$ %  & ' % % $ (  ) ( *+!, $ ( $ *+!-. % / ). ( , )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 $$ $ 4 9$ 4 5 )/ ) !"#$ %!" #$ % " & ' % &$$'() * % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 % / $-,, / )$ "$ 0 #$ $,, "$" ) 5 )/ )! "#, + $ ,: $, ;)!

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den Schutz und die Erhebung von personenbezogen Daten der Benutzer

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober

Mehr

Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 -

Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 - INNENMINISTERIUM AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ IM NICHTÖFFENTLICHEN BEREICH Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1 - Stand: 1. Juli 2010 -

Mehr

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist das Online Kontaktformular? S. 2 Wozu brauche ich das Online Kontaktformular?

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT e.v. An der Ziegelei 2 D-37124 Rosdorf Tel: +49 (0)551 / 30 66 288-0 Fax: +49 (0)551 / 30 66 288-9 E-Mail:

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Datenschutzbeauftragten bestellt.

Datenschutzbeauftragten bestellt. Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten

Mehr

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der. ProfitBricks GmbH

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der. ProfitBricks GmbH Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Dokumenten-Informationen: Version: 1.1 Stand: 08.09.2014 Autor: Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Seite 1 Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Gemäß 4g Abs.

Mehr

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden.

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden. Arbeitsanweisungen 1 Prüfung und Erfassung eines Kunden Für die langfristige Kundenbindung sollen möglichst alle Kunden in der Kundenverwaltung gespeichert werden. Termine im Kalender können nur gespeichert

Mehr

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht . Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Nr.147. Gesetz zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn - PatDSG Zum Schutz von personenbezogenen

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr