Brandschutzkonzept. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Landesbauordnungen. Wichtig HI LI
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- Elizabeth Reuter
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1 TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Brandschutzkonzept Brandschutzkonzept HI Zusammenfassung LI Begriff Als Brandschutzkonzept wird die Gesamtheit aller brandschutztechnischen Maßnahmen für ein Objekt verstanden. Durch die steigenden Dimensionen und die größere Komplexität moderner Gebäude im Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereich werden die Anforderungen an solche Bauten immer höher und es kommt häufig zu einzelfallbezogenen Abweichungen von den grundsätzlichen Anforderungen der Bauordnungen und technischen Regeln. In einem Brandschutzkonzept muss nachgewiesen werden, dass das Zusammenspiel aller einzelnen brandschutztechnischen Maßnahmen in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und diese so geeignet sind, das geforderte Schutzziel zu erreichen. Brandschutzkonzepte werden im Rahmen von bau- oder versicherungsrechtlichen Verfahren gefordert und müssen vom Bauherrn bzw. Betreiber bei geeigneten Fachleuten (z. B. Sachverständige oder zertifizierte Fachplaner Brandschutz) in Auftrag gegeben werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Grundlegend im Hinblick auf die Pflicht, ein Brandschutzkonzept zu erstellen, sind die Landesbauordnungen oder Sonderbauverordnungen der Länder, z. B. 54 Abs. 2 Nr. 19 LBO NRW. Auch aus den Versicherungsbestimmungen kann sich diese Pflicht ergeben (VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb"). Hier wird drauf verwiesen, dass ein wirkungsvoller Brandschutz nur durch ein auf den Betrieb abgestimmtes Gesamtkonzept auch ganzheitliches Brandschutzkonzept genannt erreicht werden kann, wenn alle Einzelmaßnahmen optimal kombiniert werden. Als weitere Grundlage zur Erstellung von Brandschutzkonzepten dient die vfdb Richtlinie 01/01 Brandschutzkonzept. Hier wird wie folgt argumentiert: "In heutigen Bauwerken, die immer komplexere und größere Dimensionen erreichen, sind einzelne brandschutztechnische Maßnahmen der Vorschriftenwerke nicht mehr ohne Weiteres anwendbar. Vielmehr muss zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts das Zusammenspiel aller brandschutztechnischen Maßnahmen in sich schlüssig und nachvollziehbar in einem Brandschutzkonzept dargestellt werden. Die Richtlinie gibt hierzu stichpunktartig Hilfestellung." 1 Landesbauordnungen HI Wichtig Überprüfung des aktuellen Standes der Landesbauordnung erforderlich Insbesondere bei Neu- oder Umplanungen ist immer der aktuelle Stand der zugehörigen Landesbauordnung zu beachten und heranzuziehen.
2 Baurecht ist Ländersache und nicht alle Bauordnungen der Länder sind gleich. In der Musterbauordnung findet sich der Hinweis auf die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes in 51 Abs. 2 Punkt 19, in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hingegen in 54 Abs. 2 Nr. 19 eingegangen. Daher erfolgt die Darstellung am Beispiel von Nordrhein- Westfalen. Gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen und zur Änderung von Sonderbauverordnungen vom ist nach 9 "das Brandschutzkonzept eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes bei Sonderbauten". In der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen VV BauPrüfVO RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen vom zu 9 Brandschutzkonzept heißt es: Zitat 9.1 Zu Absatz Das Brandschutzkonzept muss die Angaben enthalten, die für eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes, des betrieblichen Brandschutzes und des abwehrenden Brandschutzes erforderlich sind. Es muss auf den Einzelfall und auf die Nutzung der baulichen Anlage abgestimmt sein. Die angewandten Nachweisverfahren und die zugrunde gelegten Parameter, insbesondere Brandszenarien, sind detailliert darzulegen. Bei beabsichtigten Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften ist eine Risikobetrachtung durchzuführen. Ähnliche Regelungen zur Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes finden sich in den Bauordnungen folgender Bundesländer: 45 Abs. 2 Nr. 21 Hessische Bauordnung, 50 Abs. 1 Nr. 19 Bauordnung Sachsen-Anhalt, In den übrigen Bundesländern gibt es derzeit keine vergleichbaren Anforderungen. 2 Privatrechtliche Bestimmungen des VdS HI Die VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb" enthält für den Betreiber und den Verantwortlichen des Brandschutzes im Betrieb Hinweise zur Bearbeitung dieses Kapitels. Es dient als Handlungshilfe für eine Umsetzung der Brandschutzbestimmungen und geht intensiv für Laien auf die o. g. Kapitel ein. Ein Großteil der in der vfdb-richtlinie [ 1 ] genannten Punkte wird hier eingehend unter dem Aspekt des betrieblichen Brandschutzes erläutert. 3 vfdb-richtlinie 01/01 HI Grundsätzlich wird z. B. in der vfdb [ 2 ] -Richtlinie 01/01 von 3 Einzelmaßnahmen ausgegangen, die in ihrer Gesamtheit das besondere Schutzziel des Brandschutzes erreichen. In der Richtlinie werden der vorbeugende und anlagentechnische Brandschutz zusammengefasst. Der betriebliche organisatorische Brandschutz und der abwehrende Brandschutz werden als Einzelmaßnahmen betrachtet. Diese Einzelkomponenten und ihre Verknüpfungen sollen im Hinblick auf das Schutzziel beschrieben werden unter Berücksichtigung der Nutzung,
3 des Brandrisikos, des zu erwartenden Schadenausmaßes. Die Richtlinie sieht das Brandschutzkonzept als Grundlage vor bei Planung eines Gebäudes, Nutzung des Objekts, Organisation des betrieblichen Brandschutzes, Ausbildung der Mitarbeiter, Planung von Umbauten und Nutzungsänderungen. Auch im Baugenehmigungsverfahren soll das Brandschutzkonzept als eigenständige Bauvorlage angesehen werden. In diesem Falle dient es als Grundlage für bauaufsichtliche Beurteilung/Genehmigung, Fachplanung, Bauausführung und Koordination der Gewerke, Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen, privatrechtliche Risikobeurteilung, Brandsicherheitsschauen, Einsatzplanung der Feuerwehr. Die Richtlinie unterteilt die Inhalte in allgemeine Angaben, den vorbeugenden, den organisatorischen, den betrieblichen und den abwehrenden Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz wird dabei noch in den baulichen und den anlagentechnischen Brandschutz unterteilt. 3.1 Allgemeine Angaben HI Zu den allgemeinen Angaben gehören nach vfdb 01/01: Beschreibung des Gebäudes/der baulichen Anlage und der örtlichen Situation im Hinblick auf den Brandschutz, Art der Nutzung, Beurteilungsgrundlage (Planungsstand und Rechtsgrundlage), Anzahl und Art der Personen, die die bauliche Anlage nutzen, Brandlast der Nutz- und Lagerflächen, Darstellung der Schutzziele und v. a. Beschreibung der Schwerpunkte der Schutzziele, z. B. zum Personen-, Sachwert-, Denkmal-, Unfall- und Umweltschutz, Brandgefahren und besondere Zündquellen, Risikoanalyse und Benennung der Risikoschwerpunkte. 3.2 Vorbeugender Brandschutz HI Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes sind der bauliche sowie der anlagentechnische Brandschutz mit den Inhalten: Baulicher Brandschutz: Zugänglichkeit der baulichen Anlagen vom öffentlichen Straßenraum wie Zugänge, Zufahrten, Erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung, Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen sowie die Ausführung deren trennender Bauteile einschließlich ihrer Aussteifung, Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen, Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten (Rauchschürzen, Rauchschutztüren),
4 Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.), Brennbarkeit der Baustoffe. Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen mit Darstellung der überwachten Bereiche, der Brandkenngröße und der Stelle, auf die aufgeschaltet wird, Alarmierungseinrichtung mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise, automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche, brandschutztechnische Einrichtungen wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlage, halbstationäre Löschanlagen und Einspeisestellen für die Feuerwehr, Rauchableitung mit Darstellung der Anlage einschließlich der Zulufteinrichtungen und des zu entrauchenden Bereichs, Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen, Maßnahmen für den Wärmeabzug mit Darstellung der Art der Anlage, Lüftungskonzept, soweit es den Brandschutz berührt (z. B. Umsteuerung der Lüftungsanlagen von Um- auf Abluftbetrieb), Angabe zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen einschließlich der Netzersatzversorgung, Blitz- und Überspannungsschutzanlage, Sicherheits- und Notbeleuchtung, Angaben zu Aufzügen (z. B. Brandfallsteuerung, Aufschaltung der Notrufabfrage, Feuerwehraufzüge), Beschreibung der Funktion und Ausführung von Gebäudefunkanlagen. 3.3 Organisatorischer Brandschutz HI Der zweite zu betrachtende Bereich im Brandschutzkonzept der vfdb-richtlinie ist der organisatorische oder auch betriebliche Brandschutz: Angabe über das Erfordernis einer Brandschutzordnung nach DIN 14096, einer Evakuierungsplanung und von Rettungswegplänen, Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen, Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher, Löschdecke), Hinweis auf die Ausbildung des Personals in der Handhabung von Kleinlöschgeräten und auf die jährliche Einweisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung, Einrichtung einer Werkfeuerwehr. 3.4 Abwehrender Brandschutz HI Anschließend wird in der Richtlinie der abwehrende Brandschutz betrachtet: Löschwasserversorgung und -rückhaltung, Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14095, Flächen für die Feuerwehr (Aufstell- und Bewegungsflächen), Einrichtung von Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkästen), Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr. Zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes kann es für ein reibungsloses Zusammenwirken während der Bauphase erforderlich sein, besondere Brandschutzmaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt festzulegen, Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten (Bauleiter, Fachplaner, ausführende Firma, Bauherr) zu definieren,
5 die Qualifikation von ausführenden Firmen zu beschreiben und Hinweise zur Ausführung, ggf. mit Vorgabe erforderlicher Nachweise, zu geben. In Abschn. 5 der vfdb-richtlinie wird weiter darauf hingewiesen, "auf eine für Laien verständliche Dokumentation der für die Nutzung relevanten Punkte" zu achten. Dies sollte sich nach Meinung der Verfasser besonders auf die Hinweise zur Nutzung, Angaben zur Abnahme, wiederkehrende Prüfungen und Wartung von sicherheitstechnischen Einrichtungen, Angaben zur notwendigen Dokumentation (Prüfbücher), Hinweise zur Verantwortung im Betrieb (Brandschutzbeauftragter), Hinweise auf die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes bei Nutzungsänderung erstrecken. 4 Brandschutzleitfaden des Bundesbauministeriums HI Der Brandschutzleitfaden für Gebäude besonderer Art oder Nutzung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gilt für öffentliche Bauten des Bundes und befasst sich auch mit dem Thema Brandschutzkonzept. Der Leitfaden wurde für die Planung, Erstellung und Unterhaltung sowie den Betrieb von Gebäuden des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) erstellt. Das in diesem Leitfaden zu betrachtende ganzheitliche Brandschutzkonzept (Abb. 1) setzt sich wie in der vfdb-richtlinie aus dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in folgenden sich beeinflussenden Segmenten zusammen: baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, betrieblich-organisatorischer Brandschutz. Abb. 1: Grafische Darstellung eines Brandschutzkonzeptes Diese Segmente sind von der ersten Planungsphase an so zu wählen und zu kombinieren, dass in ihrem Zusammenspiel das erforderliche bauliche Sicherheitsniveau kostengünstig sichergestellt wird und Nutzung und Betrieb des Gebäudes dauerhaft, ohne Absinken des Sicherheitsniveaus, und wirtschaftlich durchgeführt werden können.
6 Anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen sind erforderlich, um im Rahmen des Brandschutzkonzeptes die Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes zu ergänzen und den Brandschutz, z. B. auch bei hohen betrieblichen und baulichen Brandlasten, sicherzustellen. Die Aussage, dass ein technisch optimierter und sinnvoller Brandschutz nur durch schutzzielorientierte und risikogerechte Kombinationen der vorgegangenen Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Brandschutzkonzeptes erreicht werden kann, in dem Brandschutzmaßnahmen aus den nutzungsspezifischen Brandgefahren und Brandauswirkungen sowie den allgemeinen Schutzzielen nach Musterbauordnung und besonderen Schutzzielen abgeleitet sind, kann nur unterstrichen werden. 5 Brandrisikoanalyse HI Grundlage für ein ausgereiftes Brandschutzkonzept kann eine Brandrisikoanalyse sein, die alle o. g. Punkte systematisch erfasst und bewertet. Eine Brandrisikoanalyse deckt Schwachstellen auf und legt somit zugleich die entsprechenden Maßnahmen fest. Sie kann sehr variabel gestaltet werden und verschiedenste Anforderungen erfüllen, nur sollte eine bestimmte Vorgehensweise und Systematik beachtet werden. Die Durchführung einer Brandrisikoanalyse ist sehr zeitintensiv. [ 1 ] Vgl. Kap. 3. [ 2 ] Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V.
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