Finanzierungsmöglichkeiten der Thüringer Aufbaubank
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- Lena Fleischer
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1 Finanzierungsmöglichkeiten der Thüringer Aufbaubank I. Die Thüringer Aufbaubank Förderbank des Freistaates Thüringen Wirtschaftsförderung Technologieförderung Landwirtschaftsförderung Wohnungs- und Städtebauförderung Umwelt- und Infrastrukturförderung Gründung 1992, Sitz: Erfurt Anteilseigner: 100 % Freistaat Thüringen Kundencenter in Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl und Eisenach Bilanzsumme 2012: 3,49 Mrd. Euro 363 Mitarbeiter (Ende 2012) 2 1
2 Mehr Kundennähe durch regionale Beratungscenter Kathrin Stracke-Wagner. Ronald Jost Marco Jahns Monika Fulle Michael Klughardt 3 Zukunftssicherung für die Thüringer Wirtschaft Finanzierungsangebote Zuschüsse/Zulagen Darlehen und Bürgschaften Beteiligungen/eigenkapitalähnliche Finanzierungen 4 2
3 (Wirtschafts-) Förderung in Thüringen Zulagen / Zuschüsse GRW Thüringer Technologieförderung Thüringen-Invest Energieeffizienzberatg. Soforthilfe HW Agrarinvestitionsförderung (AFP) Marktstruktur (MSV) Wasserwirtschaft Darlehen / Besicherungen Thüringen-Dynamik GuW Plus Thüringen Invest- Darlehen Bürgschaften Konsolidierungsfond Kommunalkredite Global- u. Einzelrefinanzierungen Konsortialdarlehen Eigenkapital / Beteiligungen Thüringen- Kapital beteiligungsmanagement thüringen gmbh MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbh 5 Thüringer Aufbaubank Monika Fulle Friedrich-Engels-Straße Gera Monika.Fulle@aufbaubank.de oder kundencenter-gera@aufbaubank.de 6 3
4 Fördermöglichkeiten in der Touristischen Infrastruktur Nachhaltigkeitszentrum Thüringen - Weida, den 2.Juli 2013 Breitbandinfrastruktur 4
5 Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau Richtlinie vom , Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2012 vom Wichtigste Fakten: Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen und deren Zusammenschlüsse Nachgewiesene Unterversorgung, nachgewiesener Bedarf, fehlende Ausbauabsicht von Netzbetreibern Förderung der verbleibenden Wirtschaftlichkeitslücke 9 Was ist Fördergegenstand? die verbleibende Wirtschaftlichkeitslücke bei der Bereitstellung von Breitbanddiensten in bislang unterversorgten Gebieten: d.h. Differenz zwischen Kosten für Investition / Betrieb und zu erzielenden Einnahmen von Endkunden in 5 Jahren zu leisten von Thüringer Kommunen an den Investor / Betreiber für das errichtete Telekommunikationsnetz oder für Investitionen der Kommunen in eigene Breitbandinfrastruktur Zuwendungen: 75 % maximal EUR je Ort / Ortsteil 10 5
6 Mittelausstattung Mittelausstattung: im Zeitraum 2012 bis Mio EUR aus dem EFRE-Fond ergänzt um Mittel des Freistaats Thüringen Perspektive: mit 12 Mio EUR könnten bei Ø EUR Zuschuss ca. 300 Kommunen bzw. Ortsteile gefördert werden! 11 Aktueller Stand Bewilligt: 109 Orte / Ortsteile gewährter Zuschuss ca. 3,85 Mio. EUR Anschlüsse für ca Privathaushalte / Einwohner und Unternehmen Weiterhin beantragt: 11 Orte / Ortsteile beantragter Zuschuss ca. 400 TEUR Anschlüsse für ca Privathaushalte / Einwohner und 210 Unternehmen 12 6
7 weitere Förderprogramme Breitband I. Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Breitbandversorgung ländlicher Räume Kommunen mit bis zu Einwohner sind antragsberechtigt maximaler Zuschuss: 90%, bis zu EUR Antragsstau durch begrenzt zur Verfügung stehende Mittel! II. GRW, Teil II : Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur Breitbanderschließung von Industrie- und Gewerbegebieten förderfähig Zuschuss: 60 %, maximal 90 % als Ausnahmefall Nur in Ausnahme Erschließung von Privathaushalten möglich! Dächer-PV-Programm 7
8 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm Richtlinie 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm vom , veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2010, zuletzt geändert am (Thüringer Staatsanzeiger 6/2012) Förderung von: Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden von Gebäuden und baulichen Anlagen, die sich im Eigentum Antragsberechtigter juristischer Personen befinden Zuwendungen: 20%, maximal EUR 15 Was ist Fördergegenstand? Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung d.h. Planung, Anschaffung und Installation auf und an Gebäuden und baulichen Anlagen im Eigentum folgender juristischer Personen: Thüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe Kommunale Zweckverbände Unternehmen in kommunaler Mehrheitsbeteiligung (KMU) Gemeinnützige Organisationen Kirchen im Sinne des 1 des ThürKiStG 16 8
9 Antragsteller Antragsberechtigt sind: Thüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe Kommunale Zweckverbände Unternehmen in kommunaler Mehrheitsbeteiligung (KMU nach Umsatz und Anzahl der Beschäftigten) Gemeinnützige Organisationen e.v., Genossenschaften und Betreibergesellschaften zum Zwecke der Errichtung und Betreibung von Bürgersolaranlagen Kirch(gemeind)en im Sinne des 1 des ThürKiStG 17 Touristische Infrastruktur GRW-Richtlinie, Teil II 9
10 Thüringer GRW-Richtlinie, Teil II Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vom , veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11/2009 / Änderung vom Gegenstand der Förderung 2.1 Für folgende Infrastrukturmaßnahmen kann eine Förderung erfolgen: Förderfähig sind Maßnahmen zur Geländeerschließung für öffentliche Einrichtungen des Tourismus sowie die Errichtung oder der Ausbau von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus (einschließlich Ausstattung). Zuwendungsempfänger: i.d.r. öffentliche Gebietskörperschaften Fördersatz 60 % (bis zu 90 % im Ausnahmefall) Mindestgröße: förderfähige Kosten 19 Erläuterung Fördersatz bis zu 60% der förderfähigen Kosten (Planung, Bau und Ausstattung - Nettoeinnahmen) im Ausnahmefall bis zu 90% - Vorhaben im Rahmen interkommunaler Kooperation oder auf Basis regionaler Entwicklungsstrategie Beispiele: Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen Thüringer Wintersportkonzeption Landesstudien zur Kurortentwicklung Landestourismuskonzeption Regionale Konzeptionen (z.b. BUGA 2007) 20 10
11 Landestourismuskonzeption Thüringen Ziel 1: Aufbau der Tourismusmarke Thüringen Ziel 2: Beschleunigung des quantitativen und qualitativen Wachstums im Thüringen-Tourismus Ziel 3: Optimierung von Organisation und Kooperation der Tourismusakteure Grundlage für Förderung touristischer Infrastruktur 21 Landestourismuskonzeption Thüringen Was sind förderfähige öffentliche Einrichtungen des Tourismus? Sehen Sie dazu die folgenden Beispiele: 22 11
12 Öffentliche Tourismusinformationsstellen Nutzungsspezifischer Ausbau und Ausstattung 15 Kriterien einzuhalten, u.a.: Touristinformation ist auf den Zufahrtsstraßen und Wegen ausreichend ausgeschildert und gekennzeichnet PKW-Parkplätze in der Nähe (bis 100 m Fußweg) barrierefreier Zugang ist nach DIN (Ausnahme denkmalgeschützte Häuser). öffentlich zugängliche Toilette vorhanden(bis 100 m Fußweg) Qualifizierte Mitarbeiter/innen (Bildungs-/ Weiterbildungsnachweis aus den letzten 2 Jahren) Kostenlose Grundinformationen über den Ort, die Region, ÖPNV; Straßen- und Wegekarten sind mindestens einsehbar Unterkunftsinformationen sind kostenlos zugänglich (Gastgeberverzeichnisse, Infosäule, Touchscreen, etc.) Informationen zu Sehenswürdigkeiten in der Region sind kostenlos zugänglich. Die Öffnungszeiten berücksichtigen saisonale und lokale Besonderheiten (Mo Fr / Sa / So/Feiertag) Informationen / Serviceleistungen außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet 23 Überregionale Radwege Bau und Ausstattung touristischer Radwege auf Basis des Thüringer Radverkehrskonzepts (2008) Zielkonzeption zum Aufbau des radtouristischen Landesnetzes: Radfernnetz: 13 Fernradwege von ca km Länge (Harzrundweg, Werratal-Radweg, Saale-Radwanderweg, Leine-Radfernweg, Unstrut-Radweg, Gera-Radwanderweg, Ilmtal-Radwanderweg, Elsterradweg, Rhönradweg, Rennsteig- Radwanderweg, Thüringer Städtekette-Radweg, Unstrut- Werra-Radweg, Euregio Egrensis) Radhauptnetz: ca km Radwege zur Verdichtung des Radfernnetzes und Anbindung von Ober- und Mittelzentren sowie Sehenswürdigkeiten Erlebnisrouten (z.b. Feininger-Radweg) Definition von Qualitätsstandards als Fördervoraussetzung 24 12
13 Überregionaler Radwege Förderung von: Wegebau bis zu 2,50m Breite zzgl. beidseitiger Bankette von 0,50m Breite, Aufbau von 30cm über Oberkante Planum Wegweisende Beschilderung gemäß ThürRadWW- RL Notwendige Ausstattung (Rastplätze, Fahrradabstell-anlagen, Gepäck- und Fahrradeinstellanlagen) Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (bis zu 10%) Planung und Baunebenkosten nach HOAI (bis 16,5%) 25 Wegweisung auf Radwegen Richtlinie zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Thüringen (ThürRadWW-RL) Zielorientierte und routenorientierte Wegweisung Keine Beschilderung nach StVO, eigenständiges System Regelung für die Erkennbarkeit und Einheitlichkeit der Radverkehrswegweisung 26 13
14 Überregionale Wanderwege Förderung von: Ausstattung mit wegweisender Beschilderung / Markierung und Informationstafeln Errichtung von Rastplätzen und Schutzhütten sowie Wanderparkplätzen Anlegen von Aussichtspunkten (Achtung: keine Türme!!!) Wegebau (bedingt) Investitionen mit dem Ziel einer Zertifizierung des Gesamtweges 27 Wasserwandern Förderung von: Ausstattung mit wegweisender Beschilderung / Markierung und Informationstafeln Errichtung von Rastplätzen und Schutzhütten sowie Wanderparkplätzen Einsetzstellen / Umtragemöglichkeiten 28 14
15 Wintersport Förderung von: Infrastruktur zum Präparieren von Skigebieten Nordisch und Alpin Wegweisende Beschilderung und Informationstafeln Einrichtungen zur Betreibung, z.b. Wanderparkplätze, Loipenhäuser, Liftanlagen Fotos mit freundlicher Genehmigung des Regionalverbunds Thüringer Wald e.v. 29 Spezifische Infrastruktur zertifizierter Kurorte Förderung von: Ausstattung mit wegweisender Beschilderung und Informationstafeln Errichtung bzw. Ausstattung von Kurparks, Kurmittelhäusern, Kurterrainwegen usw. Öffentliche Tourismusinformationsstellen (siehe oben ) Investitionen mit dem Ziel einer Zertifizierung des Kurorts 30 15
16 Besondere touristische Angebote Förderung von: Investitionen in besondere touristische Angebote (Alleinstellung) z.b. Schaubergwerke, Höhlen, Ausgrabungsstätten, Aussichtspunkte 31 Zeitlicher Ablauf Touristische Infrastruktur 01. Jan 31. Aug 30. Sep 31. Dez 28. Feb Stellung einer formlosen Förderanfrage Prüfung und Bewertung Förderanfrage; wenn positiv - Eröffnung Antragsverfahren Antragstellung Vorlage im Förderausschuß Antragsbearbeitung Zuwendungsbescheid Bereich Öffentliche Kunden 32 16
17 7 geförderte Teilvorhaben in Gera und Ronneburg mit einer Gesamtinvestition von ca. 7,4 Mio EUR und ca. 5,5 Mio EUR Zuwendungen, u.a.: Erschließung der Neuen Landschaft Touristische Infrastruktur Errichtung mehrerer Brückenbauwerke, u.a. Drachenschwanz Aussichtsturm Landesprogramm Tourismus Teilstücke Radweg Thüringer Städtekette und Elsterradweg Ausstellung im Herrenhaus Ronneburg Touristinformation in Gera 33 Landesprogramm Tourismus Richtlinie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger am (Neue Richtlinie) Was wird gefördert?: Investitionen in tour. Infrastruktur, ergänzend zur GRW, Teil II Neu: Marketingprojekte, Kooperationen und Vernetzungsprojekte Neu: Marketing für Veranstaltungen mit touristischer Relevanz Voraussetzungen: Zuwendungsempfänger: öffentliche Gebietskörperschaften; für Marketing auch juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzeilung ausgerichtet sind Mindestgröße: förderfähige Kosten Fördersatz bis zu 70 % (bei besonderen Landesinteresse bis zu 90 %) 34 17
18 Voraussetzungen/Ablauf Voraussetzungen: formlose Förderanfrage bis zum bei der Thüringer Aufbaubank Darstellung der nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus Durchfinanzierung des beantragten Vorhabens muss gesichert sein (Vorlage einer rechtsaufsichtlichen Würdigung bei öffentlichen Gebietskörperschaften bzw. Durchfinanzierungsbestätigung) Eröffnung Antragsverfahren nach positiver Entscheidung der Förderwürdigkeit 35 Investitionsmaßnahme Ziele der Förderung: Verbesserung der touristischen Infrastruktur Verbesserung der Angebotsgestaltung Verlängerung der Aufenthaltsdauer im Thüringer Tourismus Voraussetzung: Geförderte Einrichtung muss öffentlich zugänglich sein Nachweis der touristischen Nutzung zu mehr als 50% Gewährung Zuwendung investiver Maßnahmen nur unter Beachtung der Anforderungen an die Barrierefreiheit Keine Gewährung für Infrastrukturmaßnahmen, die über GRW, Teil II gefördert werden 36 18
19 Neu: Marketingprojekte der Tourismusregionen Marketingprojekte, Kooperationen und Vernetzungsprojekte (gem. Richtlinie Tz. 2.2) Die Maßnahmen müssen darauf zielen, die Qualität vorhandener Angebote zu steigern, zusätzliche Nachfrage zu schaffen oder neue Zielgruppen anzusprechen. Dabei können auch Konzepte gefördert werden, die der Vorbereitung dieser Maßnahmen dienen. Marketing für überregional bedeutsame Veranstaltungen mit besonderer touristischer Relevanz (gem. Richtlinie Tz. 2.3) Förderfähig ist das Marketing für überregional bedeutsame Veranstaltungen (Events) mit besonderer touristischer Relevanz, die geeignet sind, den Tourismus nachhaltig zu befördern. Der tourismusrelevante Anteil an der Gesamtmaßnahme ist darzustellen. 37 Neu: Marketingprojekte der Tourismusregionen Förderfähige Vorhaben / Wege der Umsetzung: erlangen von Qualitätssiegeln / vornehmen von Zertifizierungen werben in Medien (Art und Anzahl, Auflagenstärke, Reichweite) vernetzen der Angebote verschiedener Dienstleister im Tourismus Erreichung höherer Aufmerksamkeit organisatorische Erschließung bisher nicht touristisch genutzter Orte erschließen von neuen Vertriebswegen 38 19
20 Landestourismuskonzeption: Neu gestalteter Auftritt des Freistaates Thüringen auf allen Ebenen 39 Informationen auf der Internetseite: VG Feldstein Bereich Öffentliche Kunden 40 20
21 Informationen auf der Internetseite: VG Feldstein Bereich Öffentliche Kunden 41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ende 21
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