Dokumentationsrichtlinie

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1 Dokumentationsrichtlinie Stand: 03/2004

2 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Inhaltsverzeichnis 03/2004 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

3 Inhaltsverzeichnis Inhalte der Kapitel 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.1 Ziel und Aufgabe der Dokumentationsrichtlinie 0.2 Struktur und Inhalt der Dokumentationsrichtlinie 0.3 Verantwortlichkeiten für den Dokumentationsprozess 0.4 Grundsätze zu den Dokumentationsunterlagen 0.5 Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.6 Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen Architekt/Objektplanung Gebäude, Freianlagen, raumbildende Ausbauten, Fachplaner TGA- Planung und Baubegleitung Planung/Vergabe Bauüberwachung Dokumentation Ausführende Firmen Hochbau Ausführende Firmen Technische Gebäudeausrüstung TGA Unterlagen weiterer Fachbereiche / Sonstige Beauftragung von Raum- und Gebäudebüchern nach Kapitel Beauftragung Besonderer Dokumentation nach Kapitel 5 1. Kennzeichnung und Strukturierung 1.1 Strukturierung aller Dokumentationsunterlagen Zeitliche Zuordnung Orts- und Gewerkebezug Funktionsbezogene Kategorien 1.2 Papierdokumentation Strukturierung von Ordnern Format und Struktur der Ordner-Inhaltsverzeichnisse Beschriftung von Ordnerrücken 1.3 Datenträgerdokumentation Bezeichnung von Dateien Bezeichnung, Inhalt und Form von Datenträgern Inhaltsverzeichnis Seite 2

4 Inhaltsverzeichnis Struktur der CD-ROM 1.4 Formatvorgaben für Wartung, Inspektion und Instandsetzung Anlagen-Bestandsliste Leistungskataloge/Arbeitskarten 1.5 Übergabe der Dokumente Austauschformate für digitale Dokumente Dokumentationsschein 2. AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System 2.1 Ziele des AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System 2.2 Umsetzungsvorgaben für das AKS 2.3 AKS-Anwendung Kategorie Technische Anlage Kategorie Plancodierung 2.4 Beispielkennzeichnungen für Technische Anlagen Inhaltsverzeichnis Seite 3

5 Inhaltsverzeichnis 3. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) 3.1 Erläuterungen 3.2 Allgemeine Vorgaben 3.3 Fachliche Vorgaben Papierformate Planlayout Plankopf Übersichtsplan und Nordpfeil Legende Schriftsatz, Schriftfont Stiftdicken und Linienarten Flächenelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen 3.4 CAD-spezifische Vorgaben Modellbereich Papierbereich Koordinaten Folienstruktur (Teilbilder, Layer) Strichstärken und Linientypen Festlegungen zur Geometrie und Konstruktion Flächennachweis/Raumdefinitionen 4. RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) 4 Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) 4.1 Beschreibungsstrukturen im Raum- und Gebäudebuch (RGB) Merkmale und Artikel 4.2 Festlegung der räumlichen Struktur Bezeichnung der Liegenschaften Bezeichnung der Gebäude Festlegung der Bezeichnung von Geschossen Festlegung zur Definition und der Bezeichnung von Räumen Numerierungsregeln von Ausstattungen 4.3 Datenumfang der zu übergebenden alphanumerischen Daten Inhaltsverzeichnis Seite 4

6 Inhaltsverzeichnis Standard-Datenumfang Zusätzliche Daten der alphanumerischen Gebäudebestandsdokumentation 5. Besondere Dokumentation 5 Besondere Dokumentation 5.1 Bild- und Fotodokumentation Zweck Umfang, Format und Übergabe Kennzeichnung Besondere Anforderungen 5.2 Modelle, Kunst am Bau - Objekte, Veröffentlichungen und sonstiges Inhaltsverzeichnis Seite 5

7 Inhaltsverzeichnis 6. Anhang / Formatvorlagen 6.1 Abkürzungsverzeichnis, Formatvorlagen, Austauschformate Abkürzungsverzeichnis Formatvorlagen Austauschformate / Schnittstellen 6.2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System AKS - Länderkennung Ausland (1. Ebene, Stelle) AKS - Ortskennung Ausland (2. Ebene, Stelle) AKS - Geschossbezeichnungen (4. Ebene, Stelle) AKS - Dokumentationsstand (5. Ebene, 12. Stelle) AKS - Kostengruppe (6. Ebene, Stellen) AKS - Anlagennummer (7. Ebene, Stelle) AKS - Baugruppe (8. Ebene, Stelle) AKS - lfd. Nummer Baugruppe (9. Ebene, Stelle) AKS - Datenpunkt (10. Ebene, Stelle) AKS - lfd. Nummer Datenpunkt (11. Ebene, Stelle) 6.3 CAD-Vorgaben Dokumentation der Layerstruktur Beispiel CAD-Standard (Bürostandard) (nur digital) Auszug wichtiger Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen Beispiel Plankopf BBR Beispiel Prüfprotokoll - Pilottest Komplettdokumentation Prototypdateien (inkl. Folienstruktur und CAD-Standard) (nur digital) Planart, Planungsstand 6.4 RGB-Vorgaben Standard-Datenumfang der alphanumerischen Bestandsdokumentation Zusätzlicher Datenumfang der alphanumerischen Bestandsdokumentation Merkmal-Katalog Minimalfassung (Excel-Format, nur digital) Merkmal-Katalog vollständige Fassung (Excel-Format, nur digital) Artikel-Katalog Minimalfassung (Excel-Format, nur digital) Artikel-Katalog vollständige Fassung (Excel-Format, nur digital) Inhaltsverzeichnis Seite 6

8 Inhaltsverzeichnis 6.A Gewerkespezifische Anhänge Anhang Kennzeichnungs-/Strukturierungs- und CAD-Vorgaben Kostengruppen 300/400 Gewerkespezifischer Anhang Ausführende Hochbau - Technische Bauteile Gebäude Kostengruppe 300 ff Gewerkespezifische Anhang Ausführende Hochbau-Bauwerk/Baukonstruktion Kostengruppe 300 ff Gewerkespezifischer Anhang Abwasser, Wasser- und Gasanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 410 und 540 Gewerkespezifischer Anhang Wärmeversorgungsanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 420 und 544 Gewerkespezifischer Anhang Lufttechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 430 und 545 Gewerkespezifischer Anhang Starkstromanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 440 und 546 Gewerkespezifischer Anhang Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 450 und 547 Gewerkespezifischer Anhang Förderanlagen Kostengruppe 460 Gewerkespezifischer Anhang Gebäudeautomation Kostengruppe 480 u.w Inhaltsverzeichnis Seite 7

9 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 03/2004 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

10 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Inhaltsverzeichnis 0.1 Ziel und Aufgabe der Dokumentationsrichtlinie Struktur und Inhalt der Dokumentationsrichtlinie Verantwortlichkeiten für den Dokumentationsprozess Grundsätze zu den Dokumentationsunterlagen Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen Architekt/Objektplanung Gebäude, Freianlagen, raumbildende Ausbauten, Fachplaner TGA- Planung und Baubegleitung Planung/Vergabe Bauüberwachung Dokumentation Ausführende Firmen Hochbau Ausführende Firmen Technische Gebäudeausrüstung TGA Unterlagen weiterer Fachbereiche / Sonstige Beauftragung von Raum- und Gebäudebüchern nach Kapitel Beauftragung Besonderer Dokumentation nach Kapitel Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 2

11 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.1 Ziel und Aufgabe der Dokumentationsrichtlinie Diese Dokumentationsrichtlinie soll eine Hilfe sein, Daten und Informationen über Liegenschaften und Gebäude gezielt zusammenzustellen, abzulegen und zu finden. Hierzu gehören Unterlagen, Pläne und Daten im weitesten Sinne über Planung, Errichtung, Bauunterhalt und Bewirtschaftung von Objekten. Die Dokumentationsrichtlinie enthält in diesem Kapitel u.a. allgemeine prozessbeschreibende Informationen, das heißt Anwendungsvorgaben, Verantwortlichkeiten und Prüfabläufe zur Dokumentationserstellung, die in die Arbeitsregelung als Anhang zur Geschäftsordnung des BBR überführt werden. Mit Erlass und Einführung der neuen Arbeitsregelung entfällt der prozessbeschreibende Regelungsbedarf in der Dokumentationsrichtlinie. Somit sind Adressaten dieser Richtlinie in erster Linie: Mitarbeiter des BBR, die im Rahmen ihrer Planungs-, Bau- und Betreuungsaufgaben für die Informationsbereitstellung verantwortlich sind, als Hilfestellung bei der Beauftragung von Dokumentationsleistungen, Auftragnehmer des BBR, die im Rahmen ihrer Leistungserbringung verpflichtet sind zu planen und Dokumentationen zu liefern. Aufbauend auf den Inhalten der RBBau, der HOAI und der einschlägigen Verdingungsordnungen werden in dieser Dokumentationsrichtlinie einheitliche, übergreifende Kennzeichnungen und Strukturen der Informationen sowie die Mindestanforderungen an die Inhalte einer Dokumentation festgelegt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Einheitlichkeit, Transparenz, Aktualität und Verwendbarkeit von umfassenden und interdisziplinären Informationen nachhaltig zu unterstützen und zu optimieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Daten und Informationen über Gebäude und Liegenschaften an zentraler Stelle gesammelt und verfügbar sind, sowie einem ständigen Aktualisierungsprozess unterliegen. Dies gilt für Daten in digitaler Form ebenso wie für die Dokumentation auf konventionelle Art (z.b. Schriftstücke, Fotos, Modelle). Abläufe und Verantwortlichkeiten für die Datenaufbereitung und -pflege, beispielsweise im Zuge des Bauunterhalts, werden in dieser Dokumentationsrichtlinie nicht näher beschrieben. In der Abteilung II des BBR wurde das Referat II 5 - Projektbezogene Datenverarbeitung und Einsatz neuer Medien - eingerichtet, das beauftragt ist, sämtliche Informationen und Daten zentral entgegenzunehmen, vorzuhalten und aufzubereiten sowie deren weitere Verwendbarkeit sicherzustellen. Auch die Umsetzung und Fortschreibung dieser Richtlinie wird durch das Referat II 5 - Projektbezogene Datenverarbeitung und Einsatz neuer Medien - unterstützt. Die Verantwortung zur Verwirklichung der mit dieser Richtlinie definierten Zielstellung wird jedoch gemeinsam von allen Geschäftsbereichen des BBR getragen, die im Rahmen ihrer Planungs-, Bau- und Betreuungsaufgaben verpflichtet sind, Dokumentationen im hier definierten Sinne bereitzustellen und bei Bedarf durch konstruktive Verbesserungsvorschläge, die sich aus der Anwendung ergeben, an einer Aktualisierung dieser Richtlinie mitzuwirken. 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 3

12 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.2 Struktur und Inhalt der Dokumentationsrichtlinie Die Dokumentationsrichtlinie besteht aus einem allgemeinen Informationsteil (Kapitel 0) und weiteren Kapiteln zu Dokumentationsvorgaben. Jedes Kapitel kann separat als eigenständiges Dokument mit jeweils einem eigenen Inhaltsverzeichnis gehandhabt werden. 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Dieser Abschnitt enthält grundsätzliche Aussagen über die Zielstellung und den Aufbau der Dokumentationsrichtlinie. Es sind Verantwortlichkeiten definiert. Mit einer Beschreibung der allgemeinen Inhalte der Dokumentationsunterlagen wird der Anwendungsbereich der Dokumentationsrichtlinie vorgegeben. 1. Kennzeichnung und Strukturierung Die Struktur, Kennzeichnung und die Formate von Dokumentationsunterlagen sind hier dargestellt. 2. AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Dieses Kapitel beschreibt den Verfahrensgang zur Anwendung der Kennzeichnungssystematik für die Dokumentationsunterlagen in den Kostengruppen 300ff, 400ff und CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Dieses Kapitel beschreibt die allgemeinen Anforderungen an CAD-Dokumente. Es werden Layer, Formate, Inhalte und Strukturen vorgegeben. 4. RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Dieses Kapitel beschreibt die spezifischen Anforderungen an die Beschreibungsstrukturen der alphanumerischen Gebäudebestandsdokumentation. 5. Besondere Dokumentation Es sind Anforderungen über die Art und Weise der Dokumentation von Bildern, Fotografien, Modellen von Gebäuden und Kunstgegenständen gestellt. 6. Anhang / Formatvorlagen Hier befinden sich spezifische Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln, u.a. die gewerkespezifischen Anlagen Hochbau und TGA, der Anhang Kennzeichnungs-, Strukturierungs- und CAD- Vorgaben (Kurzfassung) sowie digitale Formatvorlagen und Kataloge. 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 4

13 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes RBBau, 17.Austauschlieferung, Stand 2003 Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation BFR G- Bestand, Stand 2004 Baufachliche Richtlinie Vermessung/ BFR Vermessung, Stand Dezember 1999/2001 Vermessungsleistungen für die Bestandsdokumentation von Liegenschaften des Bundes Dokumentationsrichtlinie des BBR, Stand 03/2004 Kapitel 0 Erläuterungen zur Anwendung und Einführung in die Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 Kennzeichnung und Strukturierung/ Formate und Beschriftungen Kapitel 3 CAD- Vorgaben zur Erstellung von Zeichnungen und Plänen/ grafischen Daten Kapitel 5 Besondere Dokumentation, z.b. Bilder, Fotografie, Kunst am Bau- Objekte Vorgabe der Anwendungsbereiche in Form allgemeiner Inhalte der Dokumentationsunterlagen Kapitel 2 Allgemeines Kennzeichnungs- System AKS / Techn. Anlagen KG 300ff/400ff/540 Kapitel 4 Raum- und Gebäudebücher / Vorgaben zur Erstellung alphanumerischer Daten Kapitel 6 Anhang/ Formatvorlagen Prototypdateien Anhänge für die Kapitel 1-5 der Dokumentationsrichtlinie - Abkürzungsverzeichnis, Austauschformate, Planarten, Planungsstände, Normen/Richtlinienübersichten - Definition von Stammdaten- und zusätzlichen Daten zur Bestandsdokumentation, Datenformate, Übersichtslisten alphanumerischer Beschreibungsdaten des Planers (Raum, Boden, Fenster, Türen, Glas), CAD-Vorgaben als Prototypdateien (für Teilbild-/Layerstrukturen, BBR-Bürostandard) - AKS-Länder-/Ortskennung, Geschossbezeichnung, relevante KG 300/400ff DIN 276/7.Ebene, Baugruppen KG Ebene - Dokumentationsschein, Leistungskataloge, digitale Formatvorlagen (Ordnerrücken, CD-Cover, Inhaltsverzeichnis etc.) - Gewerkespezifische Anhänge - Hochbau KG, 300ff und Technische Bauteile Gebäude - Gewerkespezifische Anhänge - TGA/ KG 410, 420, 430, 440, 450, 460 und 480 je für Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen - Anhang- Kennzeichnungs-, Strukturierungs- und CAD-Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie (Kurzfassung) nur zur BBR- internen Verwendung Verfahrenstechnische Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie* (als Anhang zur Arbeitsregelung bzw. als Fortschreibung der Mustervertragstexte der RBBau) - Vertragstextbausteine 2, 3 und 6 - Gebäude, in Ergänzung Anhang 10 RBBau - Vertragstextbausteine 2, 3 und 6 - Fachplaner TGA, in Ergänzung Anhang 11 RBBau - Vertragstextbausteine 2 und 3 - Entscheidungsunterlage Bau, in Ergänzung Anhang 9 RBBau - Vertragstextbausteine 2 und 3 - Tragwerksplanung- in Ergänzung Anhang 12 RBBau - Vertragstextbausteine 2, 3 und 6 - Freianlagen, in Ergänzung Anhang 13 RBBau - Beschreibung möglicher Leistungen von Projektsteuerern/Projektcontrollern, - Vertragsanlage zu Prüfung der Dokumentation Gebäude - Vertragsanlage Prüfung der Dokumentation TGA - Vertragsanlage Vorgaben für Plotfiles im BBR Bonn - Textbausteine WBVB - Positionsbeschreibung/Vorgabe für LV-Erstellung Ausführende Firmen der Hochbau- Gewerke mit Verweis auf den jeweiligen Gewerkespezifischen Anhang Hochbau und Kennzeichnungs-, Strukturierungs-, CAD-Vorgaben - Positionsbeschreibung/Vorgabe für LV-Erstellung Ausführende Firmen der TGA- Gewerke mit Verweis auf den jeweiligen Gewerkespezifischen Anhang TGA und Kennzeichnungs-, Strukturierungs-, CAD-Vorgaben - Checkliste zur Gebäudedokumentation, insbesondere Bestands- und Revisionsunterlagen Hochbau (nicht Vertragsbestandteil) * Diese verfahrenstechnischen Erläuterungen werden in die überarbeitete Arbeitsregelung als Anhang zur Geschäftsordnung des BBR übernommen. 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 5

14 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.3 Verantwortlichkeiten für den Dokumentationsprozess Die Verantwortlichkeiten im Dokumentationsprozess sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Projektbeteiligte Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Referat II 5 Ansprechpartner: Herr Rößler Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Projektleitung und Projektsteuerer Architekt Fachplaner Ausführende Firma und verantwortlich für Zentrale Erfassung des AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System und Auskunft. Stichprobenartige termingerechte Prüfung (Inhalt/Struktur/Format) der Dokumentationen. Erstellung eines Protokolls über die gelieferte Dokumentation mit ggf. Mängelauflistung einschl. Information der Projektleitung. Integration der Dokumentationen/Daten in die vorhandenen Systeme. Gewährleistung der Aktualität dieser Richtlinie in regelmäßigen Abständen bzw. bei entsprechendem Änderungsumfang. Verteilung dieser Richtlinie (auch online). Informationen an die Nutzer über Handhabungen, Änderungen etc. (Coaching). Überwachung im Bauprozess, der Dokumentationserstellung/-prüfung Entgegennahme der Dokumentationen vom jeweiligen Auftragnehmer bei Abnahme der Leistung, Prüfung der Dokumentation und Vorlage beim Referat II 5 des BBR zur Bestätigung. Ggf. Weiterleiten von Mängeln in der Dokumentation an den zuständigen Auftragnehmer und Terminsetzung zur Mängelbehebung. Übergabe der geprüften Dokumentationen an das Referat II 5 des BBR, Nutzer etc. (Anzahl der Ausfertigungen wie vertraglich festgelegt). Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Erstellung und Übergabe der Ausführungsunterlagen an die Projektleitung des BBR zur Weiterleitung an die Ausführenden. Entgegennahme der Dokumentationen von den Ausführenden, Zusammenstellung und Prüfung auf Vollständigkeit/Inhalt/Struktur/Format. Veranlassung von Korrekturen (von den Ausführenden), so dass zur Abnahme die komplette Dokumentation nach vorliegender Richtlinie der Projektleitung übergeben werden kann. Übergabe der geprüften Dokumentation komplett in Papierform und digital an die Projektleitung zur Abnahme der Bauleistung. ggf. Erstellung eines Raum- und Gebäudebuches. Gewerkespezifische Erstellung der Dokumentationen gemäß dem letzten Stand der Ausführung. Termingerechte Übergabe der Dokumentationen an den Fachplaner/ Architekten zur Prüfung. Ggf. Korrektur der vom Fachplaner/Architekten geprüften Dokumentationen vor Abnahme der Bauleistung. Tabelle 0.3-1: Verantwortlichkeiten im Dokumentationsprozess im BBR 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 6

15 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.4 Grundsätze zu den Dokumentationsunterlagen Gültige Version der Dokumentationsrichtlinie Die Erstellung der Dokumentationsunterlagen ist grundsätzlich unter Berücksichtigung der Dokumentationsrichtlinie vertraglich zu vereinbaren (vgl. Anwendung nach Kapitel 0.5). Es wird mit den Auftragnehmern die geltende Version der Dokumentationsrichtlinie vertraglich fixiert. Begriffserklärungen (Bau-) Dokumentation Baubestandsdokumentation Übergabedokumentation Bestandsunterlagen Revisionsunterlagen Bestandspläne Revisionspläne Bestandsaufnahme Primärnachweis Gesamtheit der im Bauprozess in Umsetzung einer Baumaßnahme erstellten Unterlagen in Papier und CAD- Form digitale Gebäudebestandsdokumentation nach Abschnitt H RBBau 2003, insbes. die zeichnerische Darstellung der Baumaßnahmen in Bestands-/Revisionsunterlagen als Gebäudeakte/für den Gebäudebetrieb/Mindestumfang gemäß baufachlicher RL Gebäudebestand zur Übergabe der Baumaßnahme zusammengestellte Unterlagen, als Anlage zur Bauübergabe-Niederschrift, vgl. Abschnitt H RBBau Unterlagen zur Dokumentation der tatsächlichen Ausführung, einschließlich Änderungen, die sich aus dem Bauprozess ergaben, v.a. bezogen auf Hochbaugewerke KG 300ff Revision (i.s. v. Abändern, Überprüfen, Kontrolle, Korrekturlesen) v.a. bezogen auf die technischen Gewerke KG 400ff Pläne i.r. der Bestandsunterlagen, i.d.r. als Fortschreibung der Ausführungspläne/Architektenpläne Pläne i.r. der Revisionsunterlagen, i.d.r. als Fortschreibung der Werk- und Montagepläne zu Beginn einer Baumaßnahme im Bestand / Besondere Leistung LP 1 15 HOAI als Planungsvoraussetzung Aktualisierung, Nachweis aller baulichen Veränderungen nach Abschnitt H RBBau in fortgeschriebener Baubestandsdokumentation Bau-/Gebäude - Dokumentation Bestands-/Revisionsunterlagen - Übergabedokumentation Bestandsunterlagen Revisionsunterlagen Bestandspläne Digitale Daten (CAD) Alphanumerische Daten Revisionspläne Digitale Daten (CAD) Alphanumerische Daten Digitale Gebäudebestandsdaten/Primärnachweis für neu zu errichtende Hochbauten und Umbaumaßnahmen Abbildung 0.4-1: Erläuterung der Begriffserklärungen zu den Dokumentationsunterlagen 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 7

16 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Abweichungen und Umfang Diese Richtlinie stellt Mindestanforderungen an die Dokumentation, die grundsätzlich einzuhalten sind. Abweichungen von Festlegungen der Dokumentationsrichtlinie, der Umfang bzw. die Anzahl der zu übergebenden Dokumentationsexemplare sind grundsätzlich vertraglich zu vereinbaren. Übergabe und Prüfung Einzelheiten zu den Übergabeterminen der Dokumentationsunterlagen sind den Vertragstexten zu entnehmen. 8 Wochen vor Abnahme der Bauleistung sind durch den Auftragnehmer alphanumerische Bestandsdaten (Räume, Flächen, Türen, Fenster, siehe Kapitel 6.1.2) zu übergeben. Die Übergabe der Dokumentationsunterlagen muss grundsätzlich mit einem vollständig ausgefüllten Dokumentationsschein erfolgen. Diese Vorgaben beziehen sich auf Bestands- und Revisionsunterlagen. Regelungen zur Übergabe und Prüfung der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen sind nicht Bestandteil der Dokumentationsrichtlinie. Die Prüfmodalitäten werden gesondert vertraglich geregelt. Eine Prüfung der digitalen Unterlagen auf Form und Struktur erfolgt in der Abteilung II des BBR. Weitere und inhaltliche Prüfungen der Bestands- und Revisionsunterlagen obliegen den Projektleitungen. Archivierung Zur Dokumentation einer Baumaßnahme zählen: Bezeichnung Rechnungslegungsunterlagen (Große NUE-Maßnahmen), Abrechnungsunterlagen, Aufmaße Vergabeunterlagen/unberücksichtigte Angebote, Verfahrensakten (VOF/VOF-ähnliche Verfahren) Vorplanung/Entwurfsplanung, Genehmigte Entscheidungsunterlagen ES- Bau Genehmigungsplanung/ Entwurfsunterlagen EW-Bau Ausführungsplanung/Detailplanung, Leistungsverzeichnisse mit Mengenberechnungen, Leistungsbeschreibungen Tragwerksplanung/Prüfstatik, Festigkeits-/Wärmebedarfsberechnung, Schall- und Brandschutz-nachweise, weitere bauphysikalische Nachweise und Gutachten, Baugrund- und Brandschutzgutachten etc. Lageplan ÖbVI, vermessungstechnische Unterlagen/Erläuterungen Zustimmungsunterlagen/Unterlagen über die öffentlich-rechtliche Behandlung/Bauaufsichtakten mit bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgängen/Vorgängen sonstiger Rechtsbereiche FBT-Verträge/Verträge mit freiberuflich Tätigen, Zweitschriften Schriftverkehr mit Nutzer/FBT/Ausführenden (soweit nicht innerhalb der Rechnungslegung), Vermerke, Berichte, Verfügungen, Protokolle etc. Haushaltsüberwachungslisten HÜL Bau, Kostenzusammenstellungen Werk- und Montageplanungen (als freigegebener Planungsstand), Werkstatt- und Konstruktionszeichnungen ausführender Firmen Bestands-/Revisionsunterlagen/Hochbau, technische Anlagen und Außenanlagen, Pläne/Flächenberechnungen entspr. der Bauausführung, technische Beschreibungen, Dokumente der Objektüberwachung (Bautagebücher, Prüfzeugnisse, Abnahmeprotokolle etc.), Unterlagen ausführender Gewerke, Brandschutzkonzept/-pläne, digitale Baubestandsdokumentation* Dokumentation zur Bauübergabe, Unterlagen für die Grundstücksakte/Hochbau, technische Anlagen und Außenanlagen, einschließlich Gewährleistungsfristen, Geräteverzeichnissen, öffentlich-rechtliche Abnahmebescheinigungen, Auflagen/Rechte/Pflichten aus Baumaßnahme etc. Grundlagen- RBBau 2003, HOAI, VOB/C J RBBau VOB, HOAI, VOF LP 2-3 HOAI E/F RBBau LP 4 HOAI E/F RBBau LP 5-6 HOAI, E/F RBBau 62ff HOAI 96ff HOAI K 14 RBBau HOAI, RBBau K 10 RBBau RBBau VOB/C LP 8, 9 15/ 73 HOAI H RBBau H RBBau, VOB/C Aufbewahrungsfrist lt. K10 RBBau 5 Jahre nach Abschluss der Prüfung durch BRH, 7 Jahre nach Rechnungslegung, bei baudurchführender Ebene 3 Jahre nach Veräußerung der Liegenschaft bzw. Beseitigung des Bauwerks, bei baudurchführender Ebene wie vor, bei zuständiger Verwaltungsdienststelle * Bedarfsträger und Bauverwaltung haben sich (zur Pflege der digitalen Baubestandsdokumentation) über den Standort des Primärnachweises zu verständigen. (Abschnitt H RBBau) 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 8

17 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.5 Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen Für die Dokumentation von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist die Dokumentationsrichtlinie generell anzuwenden. Bei Umbaumaßnahmen im Baubestand ohne vorliegende Bestandsunterlagen ist die Erfassung des gesamten Gebäudes nach der Dokumentationsrichtlinie nur dann durchzuführen, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist. Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen und Bauunterhalt/ Mängelbeseitigung Bei vorhandenen Bestandsunterlagen (gepflegt im Primärnachweis) werden daraus Sekundärdaten für die Planung und Projektbearbeitung dupliziert. Dabei ist die Dokumentationslogik der Bestandsunterlagen fortzusetzen (z.b. Weiternutzung des vorhandenen AKS) und die Dokumentationsrichtlinie somit nur im Ermessen der Projektleitung, jedoch nach Abstimmung mit Referat II5 anzuwenden. Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt ein Abgleich mit der tatsächlichen Bauausführung und eine Übernahme in die Bestandsunterlagen. Für den Fall nicht vorliegender Bestandsdaten sind Daten aus Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen und Bauunterhalt zusammenzustellen und entsprechend Dokumentationsrichtlinie aufzubereiten (Kennzeichnung und Strukturierung). Bauaufnahmen und Baubestandsanalysen für Sonderbauaufgaben (z.b. Asbestsanierung) unterliegen ebenfalls den Anforderungen der Dokumentationsrichtlinie. Außenanlagen In der Dokumentationsrichtlinie werden die Außenanlagen/Freianlagen nur als Ergänzung zur Gebäudedarstellung behandelt und unterliegen in gleicher Weise den hier beschriebenen Dokumentationsanforderungen. Als Grundlage für vermessungstechnische Leistungen und die Dokumentation der Außenanlagen im Rahmen eines liegenschaftsbezogenen Vermessungskonzepts mit höheren Anforderungen an vermessungstechnische Darstellungen, Inhalte und Umfänge (liegenschaftsbezogenes Festpunktfeld, Objektvermessung) gilt die Baufachliche Richtlinie Vermessung. 0.6 Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen Nachfolgend werden Inhalte definiert, die in den Dokumentationsunterlagen über das Bauwerk, die Baukonstruktion und die technischen Anlagen (Kostengruppen 300ff, 400ff und 540 DIN 276, nach Bedarf auch darüber hinaus) enthalten sein müssen. Die Inhalte der Dokumentationsunterlagen werden in diesem Kapitel allgemein (gewerkeübergreifend) beschrieben. Um Inhalt und Umfang der Dokumentation entsprechend bestehender Vorschriften (RBBau, VOB/Teil C, HOAI, VDI, VDE, VDMA, AMEV etc.) im Rahmen der Ausschreibung festzulegen und Dokumentations-Leistungen detailliert zu beschreiben, sind für die ausführenden Gewerkeauftragnehmer gewerkespezifische Anhänge als Vertragsanlagen im Kapitel 6.A der Dokumentationsrichtlinie enthalten. Alle im Folgenden beschriebenen Unterlagen sind entsprechend den detaillierten Vorgaben dieser Richtlinie wie in Kapitel 1 Kennzeichnung und Strukturierung, Kapitel 2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System und Kapitel 3 CAD-Vorgaben aufzubereiten und zu übergeben. Für die Kennzeichnung und Verwaltung der objektspezifischen Daten wird durch das BBR ein Allgemeines Kennzeichnungssystem AKS eingeführt. Mit Hilfe dieses AKS wird für technische Anlagen eine eindeutige Kennzeichnung vergeben. Zugleich sind die Datenträger-/Dateibezeichnungen und die Plancodierung auf Basis des AKS auszuführen (siehe Kapitel 1 und 2 dieser Richtlinie). 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 9

18 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Für Pläne ist ein Planverzeichnis anzulegen. Pläne müssen in digitaler und in Papierform mit identischem Stand erstellt werden und sind entsprechend der tatsächlichen Bauausführung fortzuschreiben Architekt/Objektplanung Gebäude, Freianlagen, raumbildende Ausbauten, Fachplaner TGA- Planung und Baubegleitung Bei Erbringung seiner Dokumentationsleistungen in Form grafischer (CAD- bzw. Papierpläne) und alphanumerischer Daten (Beschreibungen, Berechnungen, Übersichten, Verzeichnisse) einschließlich Erfassung der Außenanlagen, hat der Auftragnehmer je Auftragsinhalt und -umfang entsprechend fortschreitendem Dokumentationsstand die Dokumentationsrichtlinie wie folgt anzuwenden: Planung/Vergabe Vorplanung-/Entwurfsplanung (Übersichtsplan, zeichnerische Darstellung inkl. Alternativen, Kosten- und Flächenermittlungen DIN 276/277) siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 Genehmigungsplanung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:100, Lageplan M 1:500, Erläuterungsbericht, Kostenberechnung, für TGA im Einzelfall Grundrisse, Schnitte mit wesentlichen Bestandteilen der technischen Anlagen, Strang-/Schaltschemata), siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 Ausführungs-/Detailplanung (Grundrisse, Dachaufsichten, Ansichten, Schnitte M 1:50 bis 1:1, Baubeschreibung, Freianlagenplanung, insbesondere für TGA Berechnungen und Nachweise für technische Anlagen), siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 Leistungsverzeichnisse Hochbau/TGA mit Mengenberechnungen, siehe Kapitel 1 und 6.1 Bemusterungsübersichten mit Stammdaten je Raumtyp, insbesondere für Architekt/Objektplaner Elementelisten und alphanumerische Bestandsdaten Planer nach Vorgabe des Auftraggebers, siehe Kapitel als Formatvorlage (Excel- Format, digital) Bauüberwachung Unterlagen aus der Objektüberwachung (Abnahme-/Zustandsprotokolle, Zustimmungen im Einzelfall), siehe Kapitel 1 und 6.1 Zusammenstellung der Bestands-/Revisionsunterlagen der Ausführenden Gewerke Hochbau (siehe 0.6.2) und TGA (siehe 0.6.3), siehe Kapitel 1 und Dokumentation Baubestandsdokumentation und Unterlagen zur Bauübergabe nach Abschnitt H RBBau- für Gebäude und Außen-/Freianlagen (Lageplan, Grundrisse, Dachaufsichten, Ansichten, Schnitte M 1:50/1:100, ggf. Regeldetails, Brandschutzkonzept und -pläne) als Bestandspläne entsprechend dem tatsächlichen Stand der Ausführung, siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 für technische Anlagen Baubestandszeichnungen, soweit durch Fachplaner zu liefern, siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 Unterlagen zur Bauübergabe Abschnitt H RBBau (Beschreibungen, Prüfbücher, Bedienungs-/ Instandhaltungsanleitungen, Übersicht Gewährleistungsfristen, öffentlich-rechtliche Abnahmebescheinigungen, Genehmigungsbescheide, eine Auflistung aller technischer Anlagen unter Anwendung des AKS, Ausrüstungs-/Inventar-/Geräteverzeichnisse, Auflagen/Rechte/Pflichten aus der Baumaßnahme etc.), siehe Kapitel 1, 2 und 6 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 10

19 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Ausführende Firmen Hochbau Zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören folgende, durch den Gewerkeauftragnehmer Hochbau je Auftragsinhalt und -umfang zu erbringende Dokumentationsleistungen: Abnahme-/Einweisungs- und Prüfprotokolle siehe Kapitel 1 und 6.A Nachweise zur Bauart siehe Kapitel 1 und 6.A Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise siehe Kapitel 1 und 6.A Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise siehe Kapitel 1 und 6.A Hersteller-/Fabrikatsverzeichnisse siehe Kapitel 1 und 6.A Bestands- und Revisionszeichnungen/-pläne, Detailpläne, siehe Kapitel 1 und 6.A Schnitte, Montage-, Werkstatt- und Konstruktionszeichnungen Dazu gehören Material-/Qualitätsnachweise einschließlich der vom Auftragnehmer bereitzustellenden Berechnungen und Nachweise der verwendeten Baustoffe/-elemente, technische Merkblätter bzw. Produktdatenblätter mit eindeutiger Zuordnung zur Einbausituation sowie Kopien zugehöriger bauaufsichtlicher Zulassungen (siehe gewerkespezifische Anhänge in Kapitel 6.A) Ausführende Firmen Technische Gebäudeausrüstung TGA Zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören folgende, durch den Gewerkeauftragnehmer TGA je Auftragsinhalt und -umfang zu erbringende Dokumentationsleistungen: Anlagenbeschreibungen und Berechnungen siehe Kapitel 1 und 6.A Daten der Geräte/Anlagen, Ersatzteilliste, Herstellerverzeichnis siehe Kapitel 1 und 6.A Bedienungs- und Betriebsanweisungen siehe Kapitel 1 und 6.A Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung), u.a. Aufstellung wartungsrelevanter Bauteile, Fristenpläne siehe Kapitel 1 und 6.A Wartung/Inspektion, Anlagenbestandslisten, Arbeitskarten Abnahme-/Messprotokolle siehe Kapitel 1 und 6.A Werk- und Montagepläne siehe Kapitel 1 und 6.A Revisionszeichnungen/-pläne, Strang-/Anlagenschemata als siehe Kapitel 1 und 6.A (digitale) Baubestandsdokumentation nach Abschnitt H RBBau (Baubestandszeichnungen der TGA-Gewerke) Die Bestandsdokumentationen müssen alle tatsächlichen am Werk vorhandenen Merkmale der technischen Ausrüstung enthalten, die für den Unterhalt (Wartung, Pflege, Auswertung etc.), die Weiterentwicklung (Umbau, Neubau, Umnutzung etc.) und Instandhaltung (Renovierung, Reparatur etc.) der Anlagen erforderlich sind Unterlagen weiterer Fachbereiche / Sonstige Unterlagen weiterer Fachbereiche sind gleichfalls im Sinne der Dokumentationsrichtlinie zu behandeln. Dazu zählen beispielsweise Unterlagen zur Tragwerksplanung/Prüfstatik, Festigkeits-/Wärmebedarfsberechnungen, Schall- und Brandschutznachweise, weitere bauphysikalische Nachweise und Gutachten, Baugrund- und Brandschutzgutachten etc. sowie vermessungstechnische Unterlagen des ÖbVI nebst Erläuterungen. Die Unterlagen sind gemäß Kapitel 1 bzw. 6.1 zu übergeben. Inhalt und Umfang sind vertraglich zu regeln. Für sonstige Unterlagen (z.b. Bauakte/Abrechnungsunterlagen, Bauaufsichtsakte, Verträge) ist die Dokumentationsrichtlinie im Ermessen der Projektleitung anzuwenden. 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 11

20 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Beauftragung von Raum- und Gebäudebüchern nach Kapitel 4 Die digitale Bestandsdokumentation von Gebäuden als Grundlage und Nachweis für deren Bewirtschaftung umfasst in der Regel alphanumerische Beschreibungsdaten in Raum- und Gebäudebüchern und geometrische Bestandsdaten in Bestandsplänen, inhaltlich unterschieden in bauliche und technische Bestandsdaten/ -pläne. In der Baufachlichen Richtlinie Gebäudebestand werden gemäß RBBau 2003 verbindliche Grundlagen für einen Mindestumfang der digitalen Gebäudebestandsdokumentation für neu zu errichtende bzw. umzubauende Hochbauten beschrieben. Diese Vorgaben zu geometrischen und alphanumerischen Daten wurden in die vorliegende Dokumentationsrichtlinie übernommen, so dass hiermit die Anforderungen der BFR GBestand umgesetzt werden. Somit sollte für neu zu errichtende Hochbauten und Umbaumaßnahmen im Regelfall ein Raumund Gebäudebuch im Standard- Datenumfang (RGB/ alphanumerische Daten zu baulichen Ausstattungen) nach Kapitel 6.4.1, Teile 1-5 beauftragt werden. Die Erfassung darüber hinausgehender Daten (Zusätzlicher Datenumfang) ist projektspezifisch nach Kapitel 6.4.2, Teile 1 und 2 zu vereinbaren. In jedem Fall ist vor Auftragserteilung eine Abstimmung mit dem Nutzer/Bedarfsträger über die Notwendigkeit und den Umfang dieser besonderen Leistungen der alphanumerischen Datenerfassung herbeizuführen! Als Zusammenfassung von Informationen aus dem Bauprozess für den Gebäudebetrieb sollte im Mindesten jedoch die Aufbereitung und Fortschreibung der alphanumerischen Bestandsdaten Planer (siehe Kapitel ) veranlasst werden. Die Verknüpfung der beauftragten geometrischen/ CAD- Daten mit den alphanumerischen/ Raumbuchdaten ist ebenfalls mit dem Nutzer abzustimmen und bei Bedarf zu beauftragen. Als Datengrundlage für die Beauftragung von Raum- und Gebäudebüchern sind in jedem Fall die fortgeschriebenen Ausführungs- bzw. Bestandspläne sowie vorgenannte alphanumerischen Bestandsdaten des Architekten/Planers (s.o., Excel-Datei nach Kapitel mit Raumübersicht) und die geprüften Bestandsunterlagen der ausführenden Firmen, bei einer Erweiterung um technische Daten auch die geprüften Revisionsunterlagen von der Projektleitung/ Bauleitung bereit zu stellen. Der Beauftragungszeitpunkt ist so zu wählen, dass die Gebäudedaten am Ende der Baumaßnahme mit ihrem tatsächlichen Bestand dokumentiert werden und möglichst zeitnah mit Gebäudeübergabe an den Nutzer übergeben werden können Beauftragung Besonderer Dokumentation nach Kapitel 5 Die Regelungen in Kapitel 5 betreffen nicht die übliche Foto- Dokumentation im Baugeschehen, sondern beinhalten Vorgaben für eine darüber hinausgehende Besondere Foto- bzw. Bild- Dokumentation sowie die Darstellung von Kunst-am-Bau -Objekten für die Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers. Foto- bzw. Bildbeweise aus gutachterlicher Tätigkeit unterliegen ebenfalls nicht den Anforderungen nach Kapitel Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Seite 12

21 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 1. Kennzeichnung und Strukturierung 03/2004 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

22 1. Kennzeichnung und Strukturierung 1. Kennzeichnung und Strukturierung Inhaltsverzeichnis 1.1 Strukturierung aller Dokumentationsunterlagen Zeitliche Zuordnung Orts- und Gewerkebezug Funktionsbezogene Kategorien Papierdokumentation Strukturierung von Ordnern Format und Struktur der Ordner-Inhaltsverzeichnisse Beschriftung von Ordnerrücken Datenträgerdokumentation Bezeichnung von Dateien Bezeichnung, Inhalt und Form von Datenträgern Struktur der CD-ROM Formatvorgaben für Wartung, Inspektion und Instandsetzung Anlagen-Bestandsliste Leistungskataloge/Arbeitskarten Übergabe der Dokumente Austauschformate für digitale Dokumente Dokumentationsschein Kennzeichnung und Strukturierung Seite 2

23 1. Kennzeichnung und Strukturierung 1.1 Strukturierung aller Dokumentationsunterlagen Zeitliche Zuordnung Die während der Planung und nach Fertigstellung einer Baumaßnahme anfallende Dokumentation muss den entsprechenden Leistungsphasen nach HOAI (siehe Tabelle ) zugeordnet sein. Hierzu sind die Dokumentationsunterlagen entsprechend dem Dokumentationsstand unter Verwendung folgender Schlüssel zu kennzeichnen. Dokumentationsstand V E G A M B Bezeichnung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Werk- und Montageplanung Bestands-/Revisionsunterlagen Tabelle : Schlüsseltabelle Dokumentationsstand Orts- und Gewerkebezug Bei der Kennzeichnung der Ordnerrücken und CD-ROM Cover sind der Ortsbezug (Land/Gebäude/Ebene) und der Gewerkebezug über Klartext sowie nach AKS (Anlagenkennung bei TGA) herzustellen Funktionsbezogene Kategorien Zusammengehörende Dokumentationen sind innerhalb von Ordnern (Papierform) als Register und als Verzeichnisse auf Datenträgern funktionell unterteilt. Zur Kennzeichnung wird ein einstelliger Buchstabenschlüssel eingeführt. Die in der Tabelle dargestellten Beispiele stellen einen Überblick zur Einordnung der Dokumentationsunterlagen in funktionsbezogene Kategorien dar. 1.2 Papierdokumentation Die im Ordner befindlichen Unterlagen müssen in kopierfähiger Form übergeben werden und den Einsatz eines Einzelblatt-Einzugsscanners ermöglichen. Die Unterlagen dürfen deshalb nicht geheftet oder gebunden sein. Notwendige Markierungen sollten nur mit einem schwarzem Stift vorgenommen werden. Die Ordner sind anlagen- bzw. themenbezogen aufzubauen, wobei grundsätzlich für jede Anlage/ jedes Thema ein Ordner zu erstellen ist. Wenn erforderlich, sind nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Anlagen/Themen in einem Ordner zusammenzufassen. Zur Fortschreibung der Papierdokumentation: Mit dem Ziel einer sicheren und zügigen Aggregation des aktuellen Stands muss der betreffende Ordner bei Austausch oder Integration von fortgeschriebenen Dokumentationsunterlagen einen Änderungsverweis, z.b. in Form einer ergänzenden Einlage zum Inhaltsverzeichnis, erhalten. 1. Kennzeichnung und Strukturierung Seite 3

24 1. Kennzeichnung und Strukturierung Kategorie Bezeichnung Beispiele C Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnisse für Ordner G Genehmigungen Baugenehmigungen T N Technische Beschreibungen/ Berechnungen Nachweise, Prüfergebnisse und Gutachten Anlagen-/Funktionsbeschreibungen und Berechnungen, Daten zur Anlagenauslegung und Dimensionierung, Produktunterlagen der Hersteller, Nachweise zur Bauart und weitere Nachweise zur Einhaltung vorgegebener Baustoff- und Bauteilqualitäten/-eigenschaften D Datenblätter/Bestandsdaten Datenblätter der technischen Baugruppen, Geräte und Anlagen, Bauprodukt- Datenblätter und weitere Daten in Tabellen- oder Listenform E Ersatz- und Zubehörteile Betriebs- und Verbrauchsstoffe, Hinweise zur Lagerung von Betriebsstoffen und Ersatzteilen H Herstellerverzeichnisse Auflistung der Hersteller verwendeter Produkt- bzw. Baugruppen und Ersatzteile B W Bedienungs- und Betriebsanweisungen Wartungs- und Pflegehinweise/ Instandhaltung Hinweise zur Bedienung, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Betriebskontrolle, Technische Betriebsführung Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungsanweisungen, Hinweise zur Fehler- und Störungssuche bzw. Instandhaltungskataloge, Reinigungs- und Pflegehinweise sowie Anlagenübersichten/-Bestandslisten L Leistungskataloge/ Arbeitskarten Dokumentation der Instandhaltungsleistungen und Leistungen der Technischen Betriebsführung in den Arbeitskarten nach Leistungskatalogen A Abnahme-/Einweisungs- und Messprotokolle Prüfberichte/Abnahmeunterlagen/ Protokolle, Fachunternehmer-Erklärung P Pläne/ Zeichnungen/ Schemata Planverzeichnisse, Ausführungspläne, Montage-, Bestands- und Revisionspläne V Verträge Wartungsverträge U Sicherheit und Umweltschutz Nachweise zur Gewährleistung von Sicherheit und Umweltschutz S Software Programmbeschreibungen, Listings, Ablaufpläne Tabelle : Funktionsbezogene Kategorien 1. Kennzeichnung und Strukturierung Seite 4

25 1. Kennzeichnung und Strukturierung Strukturierung von Ordnern Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen entsprechend den funktionsbezogenen Kategorien (siehe Beispiel) aus Tabelle zu gliedern. Die thematische Trennung der Dokumentationsunterlagen innerhalb eines Registers erfolgt durch beschriftete Trennblätter (Klartext der Bezeichnung aus Inhaltsverzeichnis). Beispiel: Ordner über Ausführungsplanung vom Fachplaner erstellt; Register C (Inhaltsverzeichnis), Register T (Berechnungen und Auslegung), Register P (Planverzeichnis, Ausführungspläne) Format und Struktur der Ordner-Inhaltsverzeichnisse Der Inhalt pro Ordner muss in einem Inhaltsverzeichnis dokumentiert sein. Die Inhaltsverzeichnisstruktur ist entsprechend dem Kapitel mit funktionsbezogenen Kategorien aufzubauen. Das Inhaltsverzeichnis ist im MS-Excel-Format zu erstellen. Eine MS- Excel- Formatvorlage befindet sich im Kapitel 6 Anhang / Formatvorlagen. Je Inhaltsverzeichnis ist eine Datei anzulegen (siehe Tabellen und ). Der Dateiname des Inhaltsverzeichnisses wird wie im Kapitel beschrieben gebildet. Diese Datei ist auf der CD ROM immer im Verzeichnis C_Inhaltsverzeichnis zu hinterlegen. Beispiel für ein Inhaltsverzeichnis des Ordners Bestandsdokumentation Ordner eins von drei: Leistungsphase: B_Bestandsdokumentation Firma: Mustermann Anlagenbezeichnung: Wärmeerzeugungsanlage 1 Straße: Steinweg 12 AKS-Anlage: D10117MALU1B421_001 PLZ/Ort: Musterstadt Ordnerkennung: O01 03 Gewerk: Heizung Aktualität: 12/2003 Register Bezeichnung Dateiname / Bezeichnung C Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis Ordner 1 D10117MALU1B421_001-C001.xls T Technische Beschreibungen/ Berechnungen B Bedienungs- und Betriebsanweisungen Anlagendaten Auslegungsberechnungen Herstellerunterlagen Funktionsbeschreibung Bedienungshinweise Technische Betriebsführung D10117MALU1B421_001-T001.doc D10117MALU1B421_001-T002.xls D10114MALU1B421_001-T003.pdf D10117MALU1B421_001-T004.xls D10117MALU1B421_001-B001.pdf D10117MALU1B421_001-B002.doc Tabelle : Muster-Ordnerinhaltsverzeichnis am Beispiel D10117MALU1B421_001-C001.xls 1. Kennzeichnung und Strukturierung Seite 5

26 1. Kennzeichnung und Strukturierung Beispiel für ein Inhaltsverzeichnis des Ordners Bestandsdokumentation Ordner zwei von drei: Leistungsphase: B_Bestandsdokumentation Firma: Mustermann Anlagenbezeichnung: Wärmeerzeugungsanlage 1 Straße: Steinweg 12 AKS-Anlage: D10117MALU1A421_001 PLZ/Ort: Musterstadt Ordnerkennung: O02 03 Gewerk: Heizung Aktualität: 12/2003 Register Bezeichnung Dateiname / Bezeichnung C Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis Ordner 2 einschl. Planverzeichnis D10117MALU1B421_001-C002.xls P Pläne/ Zeichnungen/Schemata A Abnahme-/Einweisungs- und Messprotokolle Bestandsplan EG Bestandsplan 1.OG Bestandsplan 2.OG Strangschema Abnahmeprotokoll D10117MALEGB420_GR001-2A.dwg D10117MALO1B420_GR001-2A.dwg D10117MALO2B420_GR001-2A.dwg D10117MALU1B420_SE001-2A.dxf D10117MALU1B421_001-A001.pdf Tabelle : Muster-Ordnerinhaltsverzeichnis am Beispiel D10117MALU1B421_001-C002.xls Beschriftung von Ordnerrücken Die Beschriftung der Ordnerrücken hat nach folgender Struktur zu erfolgen: 1. Leistungsphase/Gewerk Entsprechend der Tabelle ist auf dem Ordnerrücken der entsprechende Dokumentationsstand einzutragen. Das Gewerk ist hinzuzufügen. Beispiel: Bestandsdokumentation/Heizung 2. Liegenschaft/Haus/Gebäude In diesem Feld sind als Klartext: Liegenschaft/Haus/Gebäude zu nennen, auf die sich die Dokumentation bezieht. Beispiel: Berlin, Musterstraße 11, Altbau 1. Kennzeichnung und Strukturierung Seite 6

27 1. Kennzeichnung und Strukturierung 3. Anlagenbezeichnung und -kennung nach AKS Die Anlagenbezeichnung ist als Klartext sowie die zugehörige Anlagenkennung nach AKS (siehe Kapitel 2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System ) auszuführen. Beispiel: Wärmeerzeugungsanlage 1 D10117MALU1B421_001 Hinweis! Sind mehrere Anlagen in einem Ordner dokumentiert, so sind Klartext und AKS-Bezeichnung untereinander zu schreiben. Können die übergeordneten oder zusammengefassten Dokumentationsinhalte eines Ordners nicht eindeutig einer Anlage entsprechend Anlagenkennung nach AKS zugeordnet werden, so ist der AKS-Bezug nur bis zur einheitlichen Ebene einzutragen. Beispiel: Gebäudeübersichtspläne können keinem Gebäudeteil zugewiesen werden. Der AKS Schlüssel endet damit am Gebäude. D10117MAL 4. Kostengruppe Es ist die Kostengruppe der beschriebenen Komponente nach DIN 276 anzugeben. Beispiel: Kostengruppe 421 Hinweis! Für die Bezeichnung der Dokumentationsleistungen der ausführenden Gewerke Hochbau ist der AKS nur bis zur Ebene KGR, i.d.r. KGR 380 Grundkonstruktionen zu verwenden, die sich auf die ausführungsorientierte Gliederung in Leistungsbereiche entsprechend Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) bezieht. 5. Ordnerkennung Die Ordnerkennung setzt sich aus dem Großbuchstaben "O" und der laufenden zweistelligen Nummer des Ordners sowie der Maximalzahl der Ordner dieser Anlage zusammen. Beispiel: O01-03 ( Bestandsdokumentation erster Ordner von drei) 6. Aktualität Stand der Dokumentationsunterlagen, Angabe im Format MM/JJJJ Beispiel: 03/ Kennzeichnung und Strukturierung Seite 7

28 1. Kennzeichnung und Strukturierung 7. Leerfeld Ein Leerfeld am unteren Rand ist für Eintragungen des (späteren) Nutzers reserviert. Nachfolgend ist ein Beispiel für Ordnerrücken dargestellt. Die Formatvorlage befindet sich im Kapitel 6 Anhang / Formatvorlagen. Beispiel: Logo des BBR BBR Leistungsphase Gewerk Bestandsdokumentation Heizung Liegenschaft/ Haus/ Gebäude Berlin Musterstr. 11 Altbau Anlagenbezeichnung Anlagenkennung nach AKS Wärmeerzeugungsanlage 1 D10117MALU1B421_001 Kostengruppe nach DIN 276 Kostengruppe 421 Ordnerkennung X n / n O 01 / 03 Aktualität Monat/Jahr 03/2004 Leerfeld Abbildung : Beispiel Ordnerrücken 1. Kennzeichnung und Strukturierung Seite 8

29 1. Kennzeichnung und Strukturierung 1.3 Datenträgerdokumentation Bezeichnung von Dateien Für die Zuordnung der digitalisierten Dokumentationsdaten sind Dateibezeichnungen gemäß Kapitel 2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System" festzulegen. Hierbei werden prinzipiell zwei Dateibezeichnungsstrukturen unterschieden: Anlagenspezifische Dateien und CAD-Dateinamen. Anlagenspezifische Dateien Die Dokumentationsdateien, die direkt einer Anlage bzw. einem technischen Gewerk zuzuordnen sind, sind wie folgt zu kennzeichnen (Geschossbezeichnung nach Standort der Anlagenzentrale): Stellen Ebene Beispiel Stelle 1-19 Anlagenkennung D10117MALU1B421_001 (siehe Kapitel 2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System ) Stelle 20 Bindestrich - Stelle 21 funktionsbezogene Kategorie A (Abnahme-/Einweisungs-/Messprotokolle) (entsprechend Tabelle ) Stelle laufende Nummer der Datei 001 Beispiel für die anlagenspezifische Bezeichnung einer Datei: D10117MALU1B421_001-A001.pdf CAD-Dateinamen Pläne haben als Dateibezeichnung den Plancode (vgl. Kapitel 2). Beispiel für einen Grundriss KGR 420 (allgemein), 1.OG, Index A als dwg- Datei D10117MALO1B420_GR001-2A.dwg Bezeichnung, Inhalt und Form von Datenträgern Zur Übergabe der Dokumentation in digitaler Form werden ausschließlich CD-ROMs verwendet. Die übergebenen Dateien sind grundsätzlich unkomprimiert auf dem Datenträger abzulegen. Die Inhalte der Datenträger sind analog zu den übergebenen Ordnern aufzubauen. Soweit die Datenmengen es zulassen, können mehrere Ordner je Gewerk/ KGR auf einer CD-ROM zusammengefasst werden. Das Cover der CD-ROM ist entsprechend der Abbildung zu beschriften. Die entsprechenden Formatvorlagen befinden sich im Kapitel 6 Anhang / Formatvorlagen. Wenn die Inhalte eines Papierordners nicht komplett auf einer CD-ROM zusammengefasst werden können, sind weitere CD-ROMs anzulegen und die Cover fortlaufend über die Datenträgerkennung zu nummerieren. Datenträgerkennung Die Datenträgerkennung setzt sich wie folgt zusammen: Anlagenkennung nach AKS (siehe Kapitel 2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System ) Ordnerkennung der Papiervorlage (siehe Kapitel Punkt 5.) Laufende Nummer der CD-ROM. 1. Kennzeichnung und Strukturierung Seite 9

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