DR. GRAF & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DR. GRAF & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE"

Transkript

1 1 GPA 023 ZR II Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall Hamburg GPA-Nr.: Dieser Aufgabentext besteht aus 11 fortlaufend nummerierten Seiten. Es wird gebeten, die Vollständigkeit des Textes vor der Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Aufgabentext als auch Ihre Bearbeitung sind mit Ihrer GPA-Nummer zu versehen und zusammen abzugeben. DR. GRAF & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ====================================================================== Dr. Henning Graf Fabian Burgmann Kathleen Körner Natascha Ziffer Wendenstr Hamburg Tel.: 040 / Fax: 040 / Sprechzeiten nach Vereinbarung Bürozeiten: Montags - Freitags / Uhr 1. Vermerk: Datum: Am erschien Herr Schlüter, Sachbearbeiter und unser Ansprechpartner im Vorstandsbereich der BDG Privat-Bank AG, mit der wir bereits seit Jahren zusammenarbeiten. Herr Schlüter übergab mir die beigefügte Klageschrift (Anlage 1). Die Klage wurde der BDG Privat-Bank AG am zugestellt. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet, es wurde eine Frist zur Verteidigungsanzeige von zwei Wochen und zur Klageerwiderung von weiteren zwei Wochen gesetzt. Wir wurden von der BDG Privat-Bank AG mit der Verteidigung und wenn notwendig auch zu darüber hinausgehenden Maßnahmen mandatiert. Eine Verteidigungsanzeige ist bereits am beim Gericht abgegeben worden. Auftrag an den Rechtsreferendar Meier: Ich bitte Sie, bis zum nächsten Besprechungstermin am die Erfolgsaussichten der Verteidigung und das weitere Vorgehen gegen die Klage zu prüfen und einen entsprechenden Schriftsatz an das Gericht zu entwerfen. Berücksichtigen Sie hierbei bitte den Vermerk der Vorbesprechung mit Herrn Schlüter vom gestrigen Tag (Anlage 2). gez. Dr. Graf Rechtsanwalt

2 2 Anlage 1 Anwaltskanzlei Dr. Franz Linder Langenfelder Damm 23, Hamburg RA Dr. Linder, Langenfelder Damm 23, Hamburg Landgericht Hamburg Sievekingplatz Hamburg Hamburg, den Klage Landgericht Hamburg Eingang: des Herrn Maik Merk, Ortwinstieg 9, Hamburg - Kläger -, Prozessbevollmächtigter: RA Dr. Linder, Langenfelder Damm 23, Hamburg, gegen die BDG Privat-Bank AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorstandsvorsitzenden Walter Peters und Henning Schumacher, Überseering 13, Hamburg - Beklagte -, wegen: Forderung Namens und in Vollmacht der Kläger erhebe ich Klage. Ich beantrage, 1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.000,-- zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit Rechtshängigkeit zu zahlen. 2. festzustellen, dass die Belastungsbuchungen der Beklagten auf dem Girokonto des Klägers mit der Nr vom in Höhe von 6.000,-- und 4.000,-- unzulässig war. Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung und Rückgängigmachung der durch die Beklagte widerrechtlich vom Konto des Klägers abgebuchten Beträge in Höhe von ,--. Im Einzelnen: Der Kläger ist 21 Jahre alt und unterhielt bei der Beklagten ein Girokonto unter der Nummer , auf welches regelmäßig das Gehalt seines Ausbildungsunternehmens einging.

3 3 Das Konto wurde von der Niederlassung der Beklagten in der Steinstraße 4 in Hamburg geführt und ist aufgrund einer Kündigung der Beklagten vom aufgelöst worden. Dem waren folgende Ereignisse vorausgegangen: Am Samstag, den , befand sich der Kläger in der Innenstadt in Hamburg und hob in einer Filiale der Beklagten Geld von seinem Girokonto ab. Als er aus der Bank kam, sprach ihn ein Mann an, der sich als Herr Famir vorstellte und fragte, ob der Kläger Kunde der Beklagten sei und sich 200,-- dazuverdienen wolle. Er sei Autohändler aus Stuttgart und habe hier in Hamburg ein interessantes Auto für ,-- zum Kauf angeboten bekommen, habe jedoch kein Bargeld dabei. Er habe bereits mit zwei Bekannten gesprochen, die ihm noch Geld schulden würden, welches sie ihm kurzfristig überweisen sollten. Der Mann erklärte dem Kläger, dass diese Bekannten ebenfalls ein Konto bei der BDG Privat-Bank AG unterhielten und es nur bei Überweisung auf ein Konto dieser Bank möglich sei, so kurzfristig diese Beträge zu überweisen und abzuheben. Er selbst besitze jedoch bei der Beklagten kein Konto. Nun brauche er jemanden, auf dessen Konto er das Geld überweisen lassen könne. Das Geld sollte dann abgehoben und Herrn Famir in bar übergeben werden. Von den zu erwartenden ,-- könne der Kläger dann 200,-- als Provision behalten. Dem Kläger erschien diese Erklärung durchaus plausibel und der Mann machte auf ihn einen vertrauenserweckenden Eindruck. Er sah auch keine Gefahren, da er ja nur Geld abheben sollte, das ihm vorher tatsächlich zufließen sollte. Zudem konnte er die Provision gut gebrauchen, da sein Ausbildungsgehalt als Malerlehrling noch nicht sehr üppig war. Der Kläger erklärte sich zu dem Geschäft bereit und gab dem Mann seine Kontonummer. Herr Famir lud den Kläger zum Essen ein und telefonierte währenddessen einige Male. Dann sagte er, das Geld sei jetzt überwiesen und begleitete den Kläger zur Filiale der Beklagten in der Steinstraße. Dort stellte der Kläger fest, dass tatsächlich ,-- auf seinem Konto eingegangen waren. Der Kläger zog auch die Kontoauszüge und stellte fest, dass eine Zahlung in Höhe von 6.000,-- von einem Herrn Franz York und eine weitere in Höhe von 4.000,-- von einem Herrn Jürgen Zeisig eingegangen waren. Die Überweisungen enthielten im Textfeld den Zusatz Rückzahlung Darlehen bzw. Darlehensbetrag, vielen Dank. Beweis: Kontoauszug vom , Uhr, Anlage K1 Angesichts der Ankündigung dieses Zahlungseingangs und der Bezeichnungen der Überweisungen, die mit den Erklärungen des Herrn Famir übereinstimmten, ging der Kläger davon aus, dass alles in Ordnung sei und er nunmehr auch über diesen Betrag verfügen könne. Der Kläger hob sodann am Schalter der Bank ,-- ab, während Herr Famir außerhalb des Schalterbereiches wartete. Dann gab er dem Mann das Geld abzüglich der Provision von 200,-- und die beiden verabschiedeten sich voneinander. Mit Datum vom belastete die Beklagte das vorbenannte Konto des Klägers unzulässigerweise mit zwei eigenmächtig vorgenommenen Rückbelastungen von 6.000,-- und

4 ,--, nachdem sie entsprechende Beträge offensichtlich an Herrn York und an Herrn Zeisig zurücküberwiesen hatte. Dies ist der letzte Buchungsvorgang, der auf dem streitgegenständlichen Konto stattgefunden hat. Beweis: Kontoauszug vom , Anlage K2 Zudem erhielt der Kläger mit Schreiben vom von der Beklagten eine Kündigung der Geschäftsverbindung für das Girokonto zum Der letzte Kontoauszug war diesem Schreiben beigefügt. In dem Schreiben behauptete die Beklagte, diese Beträge zurückfordern zu können, weil der Kläger hinsichtlich dieser Beträge zu Unrecht bereichert sei. Herr York und Herr Zeisig seien Opfer eines sog. Phishing geworden. Die Opfer hätten beim Onlinebanking eine ihrer Bank erhalten, in der sie auf eine Internetseite verwiesen worden seien, auf der sie dann gebeten worden seien, ihre Geheimnummer (PIN) und ein Passwort für eine einzelne Überweisung (TAN) einzugeben. Dies hätten die Opfer getan, woraufhin der Täter mit der PIN und TAN die streitgegenständlichen Überweisungen getätigt hätte. Aus dem Schlussstand des Kontos ergibt sich, dass das Konto eigentlich ein Guthaben von 1.000,-- hatte. Hiervon hatte die Beklagte ,-- aufgrund der Rückbelastungen abgezogen, sodass der Saldo mit einer Forderung der Beklagten von 9.000,-- endete. Die Beklagte kündigte an, diesen Betrag nach Ablauf der Kündigungsfrist an ein Inkassobüro zur Einziehung abzutreten, wenn der Saldo bis dahin nicht ausgeglichen worden sei. Beweis: Schreiben der Beklagten vom , Anlage K3 Kontoauszug vom , Anlage K2 Den Saldo hat der Kläger selbstverständlich nicht ausgeglichen. Ob den Überweisungen tatsächlich ein Phishing zugrunde lag, kann der Kläger nur mit Nichtwissen bestreiten. Für ihn machten die Überweisungen einen ordnungsgemäßen Eindruck. Sollte hier dennoch eine Straftat begangen worden sein, handelt es sich bei dem Kläger jedenfalls nicht um einen Täter, sondern um ein Opfer. Der Kläger bestreitet, an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein oder auch nur die Möglichkeit erkannt zu haben, dass eine solche stattgefunden hat. Dementsprechend hat der Kläger selbst, nachdem er durch die Beklagte informiert worden war, Strafanzeige erstattet. Ein daraufhin eingeleitetes Strafverfahren wurde jedoch nach 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Kläger war in diesem Strafverfahren zu keiner Zeit als Beschuldigter geführt. Beweis: 1. Einstellungsnachricht vom der Staatsanwaltschaft Hamburg vom (Anlage K4) 2. Beiziehung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az.: 3401 Js 665/08 3. Parteivernehmung des Klägers

5 5 Die Beklagte durfte deshalb die überwiesenen Beträge nicht eigenmächtig zurückbuchen. Wenn überhaupt hätten allenfalls Herr York und Herr Zeisig an den Kläger herantreten können, da die Überweisungen ja von ihnen stammten. Außerdem hat der Kläger das erhaltene Geld an Herrn Famir herausgegeben und ist deshalb entreichert. Soweit sich die Beklagte bereits vorprozessual darauf berufen hat, dass sie aufgrund ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Rückbelastung des Kontos berechtigt war, trifft auch dies nicht zu. Selbst wenn die Beklagte also einen Anspruch gegen den Kläger gehabt hätte, hätte sie diesen nicht einfach durch Kontobelastung geltend machen dürfen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht wirksam einbezogen worden. Vielmehr war es so, dass die Beklagte Anfang des Jahres 2008 damit warb, für Gehaltskonten ein kostenloses Girokonto zu führen. Dieses Angebot wollte der Kläger nutzen. Er rief daher im Februar 2008 bei der Filiale der Beklagten in der Steinstraße an und fragte, wie er ein solches Konto eröffnen könne. Die damalige Mitarbeiterin, an deren Namen sich der Kläger nicht mehr erinnert, erklärte, dass er nur ein Eröffnungsformular unterzeichnen und seinen Personalausweis vorlegen müsse. Da der Kläger deshalb nicht selbst in die Steinstraße fahren wollte, bot die Mitarbeiterin ihm an, ihm das Eröffnungsformular zuzusenden, was diese auch tat. Der Kläger füllte das Formular aus, unterschrieb es und gab es seiner Mutter mit, die am in die Filiale der Beklagten in der Steinstraße ging und dort das Eröffnungsformular abgab und den Personalausweis des Klägers vorlegte. Daraufhin wurde das Konto eröffnet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kläger nie zu Gesicht bekommen, sie wurden bei der Übersendung des Kontoeröffnungsformulars nicht mitübersandt. Beweis: Zeugnis der Mutter des Klägers, Frau Annemarie Merk, zu laden unter der Anschrift des Klägers Nachdem nunmehr mehrfach versucht worden ist, sich außergerichtlich zu einigen und die Beklagte schließlich eine gütliche Einigung verweigert hat, ist Klage geboten. Soweit Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Belastungsbuchung begehrt wird, beruht dies auf der Notwendigkeit, sich etwaiger daraus abgeleiteter Gegenansprüche der Beklagten zu erwehren. Der Kläger ist inzwischen zu seiner ursprünglichen Bank zurückgekehrt, nachdem die Beklagte mit ihrem Verhalten deutlich gemacht hat, dass Kundenbelange bei ihr offenbar nicht berücksichtigt werden. gez. Dr. Linder Rechtsanwalt Anmerkung des GPA: Von einem Abdruck der Anlagen K1 bis K4 wurde abgesehen. Sie haben den vorgetragenen Inhalt.

6 6 Anlage 2 DR. GRAF & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ====================================================================== Dr. Henning Graf Fabian Burgmann Kathleen Körner Natascha Ziffer Wendenstr Hamburg Tel.: 040 / Fax: 040 / Sprechzeiten nach Vereinbarung Bürozeiten: Montags - Freitags / Uhr Datum: Vermerk zum Besprechungstermin mit Herrn Schlüter: Herr Schlüter berichtet, dass der vorliegende Phishing-Fall (Kurzform für password fishing ) hohe Wogen geschlagen und sogar in der Presse behandelt worden sei. Die Mandantin wolle dem Kläger gar nicht vorwerfen, ein Straftäter zu sein, aber andererseits könne es doch nicht sein, dass die Beklagte jetzt auf den Schäden der Straftat sitzen bleibe. a) Herr York und Herr Zeisig sind nach Angaben von Herrn Schlüter Kunden der Beklagten in deren Filialen in Stuttgart (York) und München (Zeisig). Diese seien sehr erbost gewesen, dass es so einfach gewesen sei, ihnen PIN und TAN abzuluchsen, um damit unberechtigt Geld von deren Konto abzuheben. Dieser Vorfall sei der Beklagten sehr unangenehm. Zu dem Vorfall sei es wie folgt gekommen: Das Online-Banking System der Beklagten funktionierte zur Zeit der streitgegenständlichen Überweisungen so, dass der Kontoinhaber eine PIN hatte, mit der er sich einloggen und so unter zusätzlicher Angabe seiner Kontonummer online Kontodaten abfragen und Überweisungen tätigen konnte. Für eine Überweisung benötigte der Kunde als zusätzliche Sicherung eine sog. TAN, das ist eine sechsstellige Nummer, die jeweils nur einmal verwendet werden kann. Die TAN entnahm der Kunde einer Liste mit TAN- Nummern, die er von der Mandantin zugesandt bekam. Sobald eine TAN benutzt worden war, d. h. eine Überweisung betätigt wurde, war diese TAN verbraucht. Für die folgende Überweisung wurde dann die nächste TAN auf der Liste benötigt. Inzwischen sei das System insoweit geändert worden, dass nunmehr bei jeder Überweisung willkürlich eine TAN aus der Liste abgefragt werde, also nicht mehr in einer bestimmten Reihenfolge. Im Juli 2008 wurden die TAN-Nummern allerdings noch der Reihe nach abgefragt. Falls es vor Gericht nötig sein sollte, dieses System näher zu erläutern, steht Herr Schlüter dafür zur Verfügung.

7 7 Herr Schlüter reicht Kopien aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ein, aus denen sich die Zeugenaussagen der Opfer ergeben, und zwar als Anlage A die Aussage von Herrn Franz York, Krapfstraße 24, Stuttgart, und als Anlage B die von Herrn Jürgen Zeisig, Setzbergstraße 15, München. Daraus ergibt sich, dass beide Zeugen am jeweils eine erhalten haben, die scheinbar von der Mandantin stammte. In dieser wurden sie gebeten, bei der Aktualisierung von Kundendaten behilflich zu sein. Hierzu wurden sie auf eine Internetseite verwiesen, auf die sie mit einem Link weitergeleitet wurden. Auf der daraufhin geöffneten Seite, die den äußeren Anschein gemacht habe, als sei sie der Mandantin zuzuordnen, seien sie gebeten worden, zu bestätigen, dass sie das Online-Banking System der Beklagten weiter nutzen wollten. Zur Bestätigung sollten sie ihre Konto- und PIN-Nummer eingeben und zur Verifizierung die nächste TAN-Nummer auf ihrer Liste eingeben. Dies hätten die Opfer, die jeweils in Eile waren und der Anfrage keine weitere Bedeutung beimaßen, getan, woraufhin von dem nicht mehr ermittelbaren Absender die übersendeten Daten für die streitgegenständlichen Überweisungen genutzt worden seien. Falls es notwendig sein sollte, könnten die Herren York und Zeisig als Zeugen benannt werden. Da tatsächlich zur Zeit der Straftat derartige Phishing -Mails des häufigeren aufgetaucht seien und die Aussagen von Herrn York und Herrn Zeisig glaubhaft gewesen seien, habe die Mandantin diesen Kunden das Geld umgehend zurücküberwiesen, was die Herren York und Zeisig ebenfalls bezeugen könnten. Die Rücküberweisungen seien auch deshalb erfolgt, weil die Herren York und Zeisig gute Kunden seien und man sich mit ihnen nicht wegen etwaiger Verschuldensfragen herumärgern wollte. Inzwischen habe die Mandantin neben der geschilderten Umstellung ihres TAN-Systems ihre Kunden vor derartigen Phishing - Mails gewarnt und weise auf ihrer Homepage darauf hin, dass die Mandantin die Kunden keinesfalls bitten werde, ihre PIN und TAN-Nummern preiszugeben und die Kunden sich niemals über per Mail erlangte Verknüpfungen auf die Seite der Mandantin verweisen lassen sollen. Auch dies könne Herr Schlüter als Zeuge bestätigen. Auf Rückfrage gab Herr Schlüter an, dass die Herren York und Zeisig bisher nicht gebeten worden seien, etwaige Ansprüche gegen den Kläger an die Mandantin abzutreten. Eine solche Bitte wolle er nach Möglichkeit vermeiden, weil die beiden Herren jeweils gute Kunden der Beklagten seien und bereits sehr verärgert und verunsichert aufgrund des Vorfalls seien. Er möchte sie ungerne wegen solcher Formalien weiter mit der Angelegenheit behelligen. b) Herr Schlüter reicht zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (Anlage C) und den Kontoeröffnungsantrag des Klägers (Anlage D) zur Akte. Er

8 8 ist der Meinung, dass die Beklagte doch wegen Ziffer 8 (1) der AGB berechtigt gewesen sei, das Konto des Klägers zurückzubelasten. Außerdem sei es dem Kläger aufgrund dieser Vereinbarung nicht möglich, sich auf eine etwaige Entreicherung zu berufen. Herr Schlüter fragt sich, ob der Kläger sich bei der Frage der Entreicherung nicht ohnehin das Wissen des Herrn Famir zurechnen lassen muss, unabhängig von der Frage, ob die AGB überhaupt anwendbar sind. Zum Geschehensablauf des Abschlusses des Girovertrags konnte Herr Schlüter nichts sagen. Bei dem Girokonto handele es sich tatsächlich um ein gebührenfrei geführtes Gehaltsgirokonto, dessen Guthaben auch nicht verzinst werde. Er möchte jedoch bestreiten, dass der vom Kläger geschilderte Ablauf der Wahrheit entspricht. Wahrscheinlich habe der Kläger das Konto selbst in der Filiale eröffnet. Herr Schlüter habe bereits versucht, seine Mitarbeiter zu befragen. Zur Zeit des Vertragsschlusses waren fünf Mitarbeiterinnen in der Filiale beschäftigt gewesen, die sich an den Vorgang jedoch alle nicht erinnern konnten. Gänzlich ausgeschlossen ist der Vortrag des Klägers wohl nicht, weil die Mitarbeiter der Mandantin natürlich angewiesen seien, kundenfreundlich zu agieren und bei Bedarf benötigte Unterlagen zuzusenden. Ob dann daran gedacht wurde, bei einem Kontoeröffnungsantrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitzusenden, kann Herr Schlüter ebenfalls nicht garantieren. Unterlagen darüber, ob der Kläger selbst in der Filiale der Mandantin gewesen sei, um seine Identität zu verifizieren, seien nicht aufzufinden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingen jedoch in jeder Filiale der Beklagten aus, sodass es dem Kläger ein Leichtes gewesen sei, diese einzusehen. Hierfür könne als Zeuge der Geschäftsstellenleiter der Filiale Steinstraße, Herr Martin Wendeleit, benannt werden, der über die Mandantin geladen werden könnte. Wenn die Mutter des Klägers die Eröffnung des Kontos übernehme, könne es nach Meinung von Herrn Schlüter nicht das Problem der Beklagten sein, wenn diese sich die AGB nicht ansehe. Außerdem kann sich Herr Schlüter nicht erklären, wie die Rückabwicklung der gefälschten Überweisung sonst ablaufen soll. Zu einer Inkassozession des Differenzbetrags von 9.000,-- sei es bisher noch nicht gekommen. Dies habe die Mandantin bisher unterlassen für den Fall, dass man diese Forderung im nun laufenden Verfahren benötige. gez. Dr. Graf Rechtsanwalt Anmerkung des GPA: Von einem Abdruck der Anlagen A und B wurde abgesehen. Sie haben den vorgetragenen Inhalt.

9 Anlage C BDG Privat-Bank AG Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG BDG) 9 BDG Wir eröffnen Horizonte Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank 1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen (1) Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der BDG Privat-Bank AG (im folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für die BDG Card, für ec-karten, für den Scheckverkehr, für den Überweisungsverkehr, für den Sparverkehr, für das Wertpapiergeschäft) besondere Bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart, soweit sie in die Geschäftsverbindungen mit dem Kunden nicht bereits einbezogen sind. [ ] Kontoführung 7. Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung), Rechnungsabschlüsse; Einwendungen gegen und Genehmigung von Belastungen aus Einzugsermächtigungs-Lastschriften (1) Kontokorrentvereinbarung Die Girokonten bei der Bank werden als Kontokorrentkonten im Sinne des 355 des Handelsgesetzbuches (Konten in laufender Rechnung) geführt; zur Verzinsung der Guthaben ist die Bank nicht verpflichtet. [ ] (3) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils vierteljährlich (maßgebend ist das Kalenderjahr) einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. [ ] 8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. (2) Nach Rechnungsabschluss Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach dem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen. [ ] Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden 11. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden (1) Änderung von Name, Anschrift oder einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank, und zwar möglichst der kontoführenden Stelle, Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht unverzüglich schriftlich mitteilt. [ ] Kündigung 18. Kündigungsrechte des Kunden [ ] 19. Kündigungsrechte der Bank (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung der Führung von laufenden Konten und Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Wochen. (2) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über die Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren, oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit gefährdet ist. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolgslosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles ( 323 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. [ ] Anmerkung des GPA: Vom Abdruck in eckigen Klammern befindlichen Inhalts wurde abgesehen. Er ist für die Bearbeitung ohne Bedeutung.

10 BDG Privat-Bank AG Eröffnungsantrag Giro PLUS Anlage D 10 BDG Wir eröffnen Horizonte Eröffnen Sie für mich ein Privat-Girokonto BDG Giro PLUS Und stellen Sie gleichzeitig eine BDG VISA Card für mich aus Persönliche Angaben Bitte füllen Sie den Auftrag in Druckbuchstaben aus Kundin/Kunde/Kontobezeichnung Herr Maik Merk Ortwinstieg Hamburg Geburtsdatum Ggf. Geburtsname Telefon tagsüber Vorwahl 040 Geburtsort HANNOVER Staatsangehörigkeit DEUTSCH Rufnummer Bitte geben Sie hier ihr mtl. Nettoeinkommen an, damit wir Ihnen einen Dispositionskredit und ggf. eine VISA Card bereitstellen können. Mein monatliches Nettoeinkommen, das auf meinem BDG Privat-Bank AG Girokonto eingehen wird, beträgt: Stellen Sie für mich ein BDG Card aus. EUR 657,-- Bitte richten Sie mein Girokonto für BDG Online- Banking mit PIN und TAN ein. ja nein X Wenn ich möchte, dass die BDG Privat-Bank AG mich über aktuelle Angebote der BDG Privat-Bank AG informiert und berät, dann gebe ich hier an, unter welcher Rufnummer und an welchen Tagen / zu welchen Zeiten ich von Ihnen angerufen werden möchte. Telefon tagsüber Vorwahl Sie erreichen mich (Tag/Urzeit): Rufnummer Verfügungsberechtigte Geldwäschegesetz VISA Card Über mein Konto soll eine weitere Person verfügen können. ja nein X Ich eröffne das Konto für eigene Rechnung. (Die BDG Privat-Bank AG eröffnet Privat-Girokonten nur für eigene Rechnung.) Bitte stellen Sie für mich eine BDG VISA Card aus, soweit ich nicht das folgende Feld ankreuze (Volljährigkeit und Bonität vorausgesetzt). Ich möchte per über aktuelle Angebote der BDG Privat-Bank AG informiert und beraten werden und gebe meine -Adresse hier an: Ich wünsche keine VISA Card. X [ ] -Adresse: Meine Adresse hat sich innerhalb der letzten 3 Jahre geändert. Nein X Straße, Hausnummer Ja, sie lautet: ORTWINSTIEG 9 Postleitzahl Ich bin Ort HAMBURG Selbstständige/r Angestellte/r Arbeiter/in Beamtin/Beamter X in Ausbildung arbeitslos Ich bin wie folgt tätig: sonstiges im Ruhestand Hinweise Erklärung Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Geschäftsverbindung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BDG Privat- Bank AG. Daneben gelten (für einzelne) Geschäftsbeziehungen besondere Bedingungen. Sie enthalten Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierzu gehören insbesondere [ ]. Sie können den Wortlaut dieser Bedingungen in den Filialen der BDG Privat-Bank AG einsehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Bedingungen gerne zu. Ich willige in die Übermittlung der in der SCHUFA- Erklärung auf der Rückseite genannten Daten an die SCHUFA Holding AG ein. Datum Vertriebsschlüssel Beruf MALER Branche INDUSTRIEBETRIEB MALEREI Unterschrift Kundin/Kunde gez. Maik Merk Ich bin Verheiratet X ledig verwitwet Geschieden/getrennt lebend Hinweis Unterschreiben Sie bitte in der Form, wie Sie Überweisungen, Schecks, usw. unterschreiben. Anmerkung des GPA: Vom Abdruck in eckigen Klammern befindlichen Inhalts wurde abgesehen. Er ist für die Bearbeitung ohne Bedeutung.

11 11 Vermerk zur Bearbeitung 1. Der von Rechtsanwalt Dr. Graf erteilte Auftrag ist zu erledigen. a) Es sind die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Klage anhand der von Herrn Schlüter erteilten Informationen und der vorgelegten Unterlagen in einem Gutachten darzustellen. Sollte ein/e Bearbeiter/in aus formellen Gründen nicht zur Erörterung der materiellen Rechtslage kommen, so ist diese in einem Hilfsgutachten darzulegen. Es ist auf alle von den Parteien aufgeworfenen Rechtsfragen gegebenenfalls hilfsgutachtlich einzugehen. Ein Sachbericht ist nicht zu fertigen. In einem gesonderten Abschnitt sind ggf. auch prozesstaktische Überlegungen und Überlegungen zur Zweckmäßigkeit der weiteren Vorgehensweise anzustellen. Sollte eine Frage für beweiserheblich gehalten werden, so ist die Beweislage zu prognostizieren. Zeitpunkt der Begutachtung ist der b) Sodann ist der danach gegebenenfalls erforderliche verfahrensbestimmende Schriftsatz an das Gericht zu entwerfen. Der zu entwerfende Schriftsatz muss keine Rechtsausführungen enthalten. Rechtsausführungen dürfen aber durch Bezugnahmen auf konkrete Passagen des Gutachtens erfolgen. Ein Mandantenschreiben ist nicht zu fertigen. 2. Die Formalien (Unterschriften, Zustellungen etc.) sind in Ordnung. Den Rechtsanwälten Dr. Graf und Kollegen wurde ordnungsgemäß Vollmacht erteilt. 3. Schadensersatzrechtliche Gegenansprüche der Mandantin sind nicht zu prüfen. 4. Es ist davon auszugehen, dass es für die Lösung des Falles nicht auf die Kenntnis der nicht abgedruckten Anlagen bzw. Anlagenteile ankommt. 5. Wird eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich gehalten, so ist dies im Gutachten zu erörtern, sodann jedoch zu unterstellen, dass entsprechende Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt worden sind. 6. Der Überseering liegt im Bezirk des AG Hamburg-St. Georg und des LG Hamburg, der Ortwinstieg liegt im Bezirk des AG Hamburg-Blankenese und des LG Hamburg.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Checkliste zur Kontoverlegung

Checkliste zur Kontoverlegung Checkliste zur Kontoverlegung Herzlich willkommen bei der SKG BANK AG. In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns nach positiver Prüfung ein Bestätigungsschreiben mit Ihrer neuen Kontonummer. Damit der

Mehr

Wortschatz zum Thema: Studentenkonto

Wortschatz zum Thema: Studentenkonto 1 Wortschatz zum Thema: Studentenkonto Rzeczowniki: der Gaststudent, -en der Kunde, -n die Bank, -en die Bank-Filiale, -n der Automat, -en der Geldautomat, -en der Bankautomat, -en das Geld das Abheben

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN 1 Die Voraussetzungen Um unser Onlinebanking mit mobiletan durchführen zu können, benötigen Sie generell: einen Rechner

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Musterbriefe. 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen

Musterbriefe. 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen musterbriefe 91 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen Widerruf des Vertrags mit der Nr. vom Kundennummer: Musterbriefe hiermit widerrufe ich

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Das Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss

Das Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss Das Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss Beim Girokonto-Abschluss hilft Ihnen ein Online-Assistent zum übermitteln der erforderlichen Informationen an die Kreissparkasse. So funktioniert der

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Finden Sie das Girokonto, das zu Ihnen passt.

Finden Sie das Girokonto, das zu Ihnen passt. Finden Sie das Girokonto, das zu Ihnen passt. Liebe Leser und Leserinnen, das ist eine Broschüre in Leichter Sprache. Leichte Sprache können viele Menschen besser verstehen. Zum Beispiel: Menschen mit

Mehr

Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren

Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren Musterbriefe Kreditbearbeitungsgebühren Über die Rechtslage informiert test.de unter www.test.de/kreditgebuehren. Für die folgenden Mustertexte gilt: Suchen Sie den für Ihren Fall passenden Mustertext

Mehr

Änderungsmitteilung. Anw-Leistung

Änderungsmitteilung. Anw-Leistung Anw-Leistung Änderungsmitteilung Änderungen Ihrer persönlichen Situation können sich auf Ihre Hinterbliebenenleistung auswirken. Melden Sie uns daher solche Änderungen mit dem vorliegenden Vordruck innerhalb

Mehr

So eröffnen Sie schnell und bequem Ihr Internet-Festgeld

So eröffnen Sie schnell und bequem Ihr Internet-Festgeld So eröffnen Sie schnell und bequem Ihr Internet-Festgeld Klicken Sie zunächst auf die Registerkarte Abschluss: Klicken Sie hier um sich die Vorgehensweise beim Direktabschluss Schritt für Schritt erläutern

Mehr

Postbank Kontowechsel-Service für Giro/Spar

Postbank Kontowechsel-Service für Giro/Spar Kontowechsel-Service für Giro/Spar Information und Auftrag zur der bisherigen Bankverbindung bei einem anderen Institut Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, dass Sie sich für die entschieden

Mehr

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) (Name) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle

Mehr

Entspannt zurücklehnen: Girokonto wechseln und sparen. Die Checkliste für den Kontowechsel

Entspannt zurücklehnen: Girokonto wechseln und sparen. Die Checkliste für den Kontowechsel Entspannt zurücklehnen: Girokonto wechseln und sparen Die Checkliste für den Kontowechsel Haben Sie an alles gedacht? Sind alle informiert? Diese Checkliste zum Kontowechsel hilft Ihnen dabei, niemanden

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Anleitung: Wie unterschreibe ich die Petition im Internet?

Anleitung: Wie unterschreibe ich die Petition im Internet? Anleitung: Wie unterschreibe ich die Petition im Internet? Hier stehen die Petitionen im Internet: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;pet ition=3349 Wenn Sie diese Anleitung

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren 217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

wir helfen ihnen weiter.

wir helfen ihnen weiter. bmw Financial Services www.bmwbank.de Freude am Fahren wir helfen ihnen weiter. beim einstieg ins bmw online-banking. willkommen beim BMW Online-Banking. Präzise analysieren und sofort handeln das ist

Mehr

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung: Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI

Mehr

Wie bestelle ich meine Wacken Card?

Wie bestelle ich meine Wacken Card? Wie bestelle ich meine Wacken Card? Wichtig: Schicken Sie alle Formulare an nachfolgende Adresse: Holstenstr. 42-48 25560 Schenefeld Deutschland Inhalt: a) Sie sind 14 Jahre, aber noch nicht 16 Jahre alt

Mehr

Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D-80637 München

Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D-80637 München per E-Mail an info@familienrecht-ratgeber.com per Fax an 098/2155-4181-9 per Post an Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D-80637 München wegen Ehescheidung 1. Persönliche Angaben

Mehr

FINANZSACHVERSTÄNDIGER

FINANZSACHVERSTÄNDIGER FINANZSACHVERSTÄNDIGER Hintergrundrecherchen bei Geldanlagebetrug und Kapitalmarktverlusten Fragebogen Anlageschaden Lehman Brothers-Zertifikate Fragebogen zur Feststellung des Vorliegens einer fehlerhaften

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Unterhalts-Schnell-Check

Unterhalts-Schnell-Check Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

vom Bürgen vom Mieter

vom Bürgen vom Mieter BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet

Mehr

Sichere Zahlung Stand 30.06.2008

Sichere Zahlung Stand 30.06.2008 Sichere Zahlung Stand 30.06.2008 by BBQ-Shop24 setzt für die Datenübermittlung den Sicherheitsstandard SSL (Secure Socket Layer) ein. Dadurch sind Ihre Daten, besonders personenbezogene Daten, zu jeder

Mehr

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge

WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge Die WSW hat ihren Haushaltssonderkunden die laufenden Gaslieferverträge zum 30.09.2010 gekündigt und zugleich einen neuen Vertragsabschluss

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten

ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten 1. Schritt: Installation ALF-BanCo und Chipkartenleser Installieren Sie zunächst die aktuellste Version von ALF-BanCo Stecken Sie das Chipkartenlesegerät

Mehr

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte Bevollmächtigung für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer Kontoinhaber Name und Anschrift Ich/Wir

Mehr

Fusion 2015 Änderungen Ihres Zahlungverkehrsprogrammes VR-Networld

Fusion 2015 Änderungen Ihres Zahlungverkehrsprogrammes VR-Networld Fusion 2015 Änderungen Ihres Zahlungverkehrsprogrammes VR-Networld Wichtige Hinweise: Bitte führen Sie die in dieser Anleitung beschriebene Umstellung nach unserer technischen Fusion aber vor der ersten

Mehr

Volksbank Osnabrück eg

Volksbank Osnabrück eg Eröffnungsantrag VR-Tagesgeld.net (nachfolgend Konto genannt) Zur internen Bearbeitung Kunden-Nr. Konto-Nr. 1. Persönliche Angaben Anrede / Titel Name Vorname E-Mail-Adresse Kunden-Nummer (falls bekannt)

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

Geschäftsbriefe in der Praxis

Geschäftsbriefe in der Praxis Abmahnungen: Voraussetzung zur Kündigung 109 Geschäftsbriefe in der Praxis In diesem Teil finden Sie wertvolle Informationen und Praxisbeispiele zu den wichtigsten Themen der modernen Geschäftskorrespondenz

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT

DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT Neue Dokumente hochladen Neue Dokumente hochladen Loggen Sie sich auf unserer Homepage ein, um neue Dokumente bei insign hochzuladen. Neue Dokumente

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die

Mehr

Fragebogen für Franchise-Interessenten

Fragebogen für Franchise-Interessenten Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Amtsgericht Mitte. Im Namen des Volkes. Urteil

Amtsgericht Mitte. Im Namen des Volkes. Urteil Amtsgericht Mitte Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 25 C 280/08 verkündet am : 21.01.2009 In dem Rechtsstreit Kallies, Justizangestellte des Herrn Frank Richter,, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Mehr

Kurzanleitung der Gevopa Plattform

Kurzanleitung der Gevopa Plattform Kurzanleitung der Gevopa Plattform Das Hauptmenü Der Weg zu Ihrem Geld Informationen Hier werden die neuesten 5 Kreditprojekte angezeigt, sobald Sie Ihre Profildaten angegeben haben. Der Startbildschirm

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die

Mehr

Jojo sucht das Glück - 3 Folge 23: Der Verdacht

Jojo sucht das Glück - 3 Folge 23: Der Verdacht Übung 1: Auf der Suche nach Edelweiß-Technik Jojo will endlich herausfinden, was Lukas zu verbergen hat. Sie findet eine Spur auf seinem Computer. Jetzt braucht Jojo jemanden, der ihr hilft. Schau dir

Mehr

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11469 letzte Aktualisierung: 21.11.2006 BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen I. Sachverhalt

Mehr

Anleitung zum elektronischen Postfach

Anleitung zum elektronischen Postfach Anleitung zum elektronischen Postfach 1. Anmeldung von Konten für das Elektronische Postfach 1. Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Erlangen

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr