Einheitswert Hauptfeststellung 2014

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1 Einheitswert Hauptfeststellung 2014 Inhalt Tagesordnung: Bedeutung des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes und Eckpunkte der Hauptfeststellung 2014 Hauptformular LuF 1 und LuF 1 B LuF 1 T (Tiere) LuF 1 O (Obstbau) LuF 1 S (Sonderkulturen) /Folie 2 1

2 Was versteht man unter der Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 Neufeststellung aller Einheitswerte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich zum Stichtag Land und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen keine Neufeststellung der Einheitswerte des Grundvermögens (sonstiges bebautes Grundstück, Einfamilienhaus,...) /Folie 3 Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für: Einkommensteuer (Vollpauschalierung) Grundsteuer Grunderwerbsteuer bei bäuerlichen Übergaben Beiträge zur bäuerlichen Sozialversicherung Kirchenbeitrag Kammerbeitrag bestimmte Gebühren (zb Grundbucheintragungsgebühr) Grundsteuerzuschläge Arbeitslosengeld Schul- und Heimbeihilfe, Studiengebühren etc /Folie 4 2

3 Notwendigkeit der Hauptfeststellung I EW sind alle 9 Jahre festzustellen letzte Hauptfeststellung 1988 VfGH übt Kritik an der jahrzehntelangen Nichtdurchführung der Hauptfeststellung Aufhebung Erbschafts- und Schenkungssteuer Aufhebung Grundbucheintragungsgebühr 5 Notwendigkeit der Hauptfeststellung II VfGH erachtet die Bewertung des luf Vermögens mit dem Ertragswert grundsätzlich als zulässig Alternativen zum Einheitswert Aufzeichnungen (Buchführung, E/A-Rechnung) für ESt und USt Verkehrswert für Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, akuter Handlungsbedarf für neue Hauptfeststellung gegeben Durchführung der Hauptfeststellung zum Stichtag , Wirksamkeit

4 Einheitswert Hauptfeststellung - Umsetzung Tranche 1 ALLE Betriebe mit Hofstelle Bezirk Weiz Betriebe Betriebe mit Finanzonline Registrierung ein Zettel mit Aufforderung die Erklärung online abzugeben (ca. 51% der Betriebe) Betriebe ohne Finanzonline Registrierung Papier Formulare 8 Wochen Rücksendung oder Online Erfassung Einheitswertbescheidversand ab November /Folie 7 Einheitswert Hauptfeststellung - Umsetzung Tranche 2 alle Betriebe ohne Hofstelle und kleiner 5 ha LN und 10 ha Wald Kein Erklärungsversandt Einheitswertversand ab Oktober 2014 Steuerrechtlich ab wirksam Sozialrechtlich ab wirksam /Folie 8 4

5 Einheitswert Hauptfeststellung - Umsetzung Zuständigkeiten: Lagefinanzamt Finanzamt Oststeiermark Standort: 8160 Weiz Hans Klöpfergasse 10 Hotline: 050/ Internet: - Formularbestellung - online Erklärung für Fragen zu Finanzonline: 0810/ /Folie 9 Angebote und Unterstützungen zur Hauptfeststellung 2014 der Bezirkskammer Weiz Informationsveranstaltungen mit Beratungsinhalten = Ausfüllhilfe Vortrag auf: Unterlagen auf: 2. Weiterhin Gruppenberatungen für Betriebe mit mehr als 10 ha Wald Unmöglich ca Betroffene in Einzelberatungen zu unterstützen Apell: Eigenverantwortung Mut zur Selbstständigkeit!!! /Folie 10 5

6 Umfang der Erklärungspflicht Jedermann, der eine Abgabenerklärung erhält, hat diese wahrheitsgemäß auszufüllen und an das Finanzamt zurückzusenden. Unrichtigkeiten (beim Datenandruck durch FA) sind richtig zu stellen (z.b. Adresse oder Flächenangaben, etc.). Fehlende Angaben sind zu ergänzen Nachträglich hervorkommende, abgabenrechtlich relevante Tatbestände sind dem Finanzamt unaufgefordert mitzuteilen /Folie 11 Ziel der heutigen Veranstaltung Jeder soll in der Lage sein seine Erklärung in Papierform od. online selbst auszufüllen Höhe der neuen Einheitswerte nicht berechenbar Fakt: Einheitswert wird fast bei jedem Betrieb steigen /Folie 12 6

7 Formular LuF 1 Bild Titelfoto Broschüre EHW Eigentümerprinzip!!! (Reine Pächter bekommen Ende Juni eine Zuschrift) LuF 1 HF Seiten /Folie 13 Finanzamt Oststeiermark Hans Klöpferg Weiz LuF 1 HF 2014 Seite 1 Einheitswert Aktenzahl der wirtschaftlichen Einheit Grundbesitz (landwirtschaftlicher Betrieb) Katastralgemeinde Käsling u. a. Einlagezahl 3 u. a. Grundstücksnummer 12 u. a. Gemeinde Käsling Daten der wirtschaftlichen Einheit vorgedruckt /Folie 14 7

8 LuF 1 HF 2014 Seite 1 - Angaben zum Betrieb Milchbauer Sepp + Lisi Molkereigasse Hochleistung ist vorgedruckt X Ergänzungen, Änderungen, wenn die oben vorgedruckten Angaben zum nicht stimmen nur in den roten Feldern schreiben! /Folie 15 Ausfüllanleitung so schreiben Sie richtig Formular wird maschinell gelesen!! Blockschrift schwarze oder blaue Farbe /Folie 16 8

9 LuF 1 HF 2014 Seite 2 vorgedruckt Nur auszufüllen, wenn Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind Neue od. andere Person: Achtung eigener Antrag! /Folie 17 LuF 1 HF 2014 Seite 2 Milchbauer Lisi Anteil: 1/2 Nur auszufüllen, wenn Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind AMA Betriebsnummer, wenn abweichend von der wirtschaftlichen Einheit!!! /Folie 18 9

10 LuF 1 HF 2014 Seite 3 Nur auszufüllen, wenn Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, weitere Miteigentümer, 2, 3, 4 Für weitere Miteigentümer (mehr als 4) weiteres Formular LuF 1 MI /Folie 19 LuF 1 HF 2014 Seite 4 Kataster = Grundbuch, BEV Vermessungsamt: Tel.03172/2248, (Nicht AMA!) Flächen die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, zb. Golf, Campinglatz Grau unterlegte Felder sind vorgedruckt Flächenausmaß zum Bewertungsstichtag korrigieren, wenn Zuordnung durch Finanzamt nicht aktuell /Folie 20 10

11 Landwirtschaftlich genutzte Flächen Alle im Kataster als landwirtschaftlich genutzt ausgewiesenen Flächen + Flächen der landwirtschaftlichen Hofstelle Bauflächen von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden Wohngebäude der Betriebsinhaber, der Ausnehmer sowie der im Betrieb beschäftigten Arbeiter + Private Verkehrsflächen (Wege und Straßen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen) außerhalb des Wald- und Alpenbereiches + Teichflächen bis zu 0,5 ha (Eigentum! nicht AMA!) /Folie 21 Forstwirtschaftlich genutzte Flächen Flächen, die dauernd einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen sind in der Regel im Kataster unter Benützungsart Wald ausgewiesen Wälder (auch unbestockte Flächen, wie Kahlschläge), Krummholzflächen, Forststraßen und Holzlagerplätze Flächen der forstwirtschaftlichen Betriebs- und Forstdienstgebäude Nicht dazu zählen: Wohngebäude des Betriebsinhabers eines reinen Forstbetriebes dem Jagdbetrieb dienende Gebäude /Folie 22 11

12 Nicht land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen und Gebäude Flächen bzw. Gebäude, die keinem land- und forstw. Hauptzweck dienen Beispiele für Flächen Gewerblich genutzter Lagerplatz, Sand- und Schottergrube, Steinbruch Beschneiungsteiche Flächen, die der Privat- und Freizeitnutzung dienen, z.b. Sport-, Golfplatz Gewerbliche Energiegewinnung (PV-anlagen) Beispiele für Gebäude Gewerblich genutzte und vermietete Gebäuden (Einstellräume für Fahrzeuge, Wohnwägen und dgl.) inkl. Manipulations- und Parkflächen diese Flächen sind aus der luf Nutzung herauszurechnen /Folie 23 Unterlagen für Eigentumsverhältnisse, Flächenund Nutzungen Auszug aus dem Kataster (Vermessungsamt) Grundbuchsauszug (Grundbuchsgericht) Grundbuchsauszug KATASTRALGEMEINDE B-Dorf EINLAGEZAHL 120 BEZIRKSGERICHT A-Stadt ************************************* A1 *************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 374/2 Landw(Feld/Wiese) Landw(Feld/Wiese) Wald (Wälder) Landw(Feld/Wiese) GST-Fläche Landw(Feld/Wiese) Sonst(Straßen) 787 Sonst(Randf.) /1 Landw(Feld/Wiese) /2 Baufl. (Gebäude) Landw(Feld/Wiese) Landw(Feld/Wiese) 8687 GESAMTFLAECHE /Folie 24 12

13 Aktuelle Benützungsart Wenn die Benützungsarten laut Kataster oder Grundbuch von der tatsächlichen Nutzung abweicht, ist die tatsächliche Nutzung anzugeben /Folie 25 LuF 1 HF 2014 Seite 4 Wenn weitere vorhanden Kreuz setzten und Beilage anfordern / ausfüllen Wenn aufgegeben - korrigieren /Folie 26 Vom Finanzamt bekannte Betriebszweige sind hier angekreuzt 13

14 LuF 1 Seite 5 Angaben müssen mit Daten unter Punkt übereinstimmen, in der Regel werden vom Finanzamt zusätzliche Infos eingeholt Feststellung für Grundvermögen Wirtschaftsgebäude auf fremden Grund 5.1 Ergänzung zu Flächen die Nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, zb. Golfplatz m² 5.2. Angaben zum Wohn- und Wirtschaftsgebäude /Folie 27 LuF 1 Seite 5 6. Landwirtschaftliche Nebenbetriebe Fleischhauerei, Molkerei, Mühle 7. Zukäufe von Handelswaren: Gartenbaubetriebe, Baumschulen 8.1 Wald bis 10 ha Gesamtfläche Weiz Bezirk / Bezirke = vorgedruckt Waldfläche laut Angaben vom FA vorgedruckt Waldfläche laut Angaben Flächenberichtigung /Folie 28 Schutzwald laut Forstgesetz, Auwald und Christbaumkulturen auf Waldboden 14

15 8.2 Waldfläche über 10 LuF 1 ha HF bis ha Angabe von Niederwald, Mittelwald und Auwald Angabe von Sonderbetriebsklassen Gesamtfläche Wald laut /Folie 29 LuF 1 HF 2014 Seite 6 Mehr als 25 % der Waldflächen räumlich getrennt Größe der Fläche die nicht Traktor (Schlepper) befahrbar ist Zuordnung nach Altersgruppe /Folie 30 Zuordnung nach Baumartengruppe ideelle Flächenausausmaß Zuordnung nach Wachstumsstufe 15

16 LuF 1 HF 2014 Seite 6 Kleinwald ha Dazu gab es eigene Informationsveranstaltungen Derzeit werden kostenpflichtige Gruppenberatungen angeboten Anmeldungen schriftlich unter Bekanntgabe von: 1) Name, Adresse, Telefonnummer 2) Betriebsnummer 3) Grundbuchsnummern, Einlagezahlen 4) Einzelberatung ( 40.-pro Stunde) 5) oder Gruppenberatung ( 40.- pro Betrieb) An per an: gabriele.vorraber@lk-stmk.at Per Fax: 03172/ Oder per Post an die BBK Weiz /Folie 31 LuF 1 HF 2014 Seite 7 Weinbau Wein Online Erntemeldungen Daten vorhanden 9.1 Weinbauflächen nach Hangneigungsklassen 4.1 bis 16% 16 bis 26% 26 bis 40% 40 bis 50% Über 50% 9.2 Angabe von tatsächlichen Vermarktungsverhältnissen 9.3 Angabe bei Verpachtung Name, Anschrift und Tel. Nummer /Folie 32 16

17 LuF 1 HF 2014 Seite 7 Weinbau ff 9.4 Angaben zum Weinbuschenschank 9.6. selbstbewirtschaftetet Weinbaufläche /Folie 33 LuF 1 HF 2014 Weinbau Seite Angaben der Weinbaufläche aufgegliedert in Katastralgemeinde Bei weiteren Fragen zum Weinbau Ing. Martin Hartinger / / /Folie 34 17

18 LuF 1 HF 2014 Seite 8 Keine Übermittlung von Originaldokumenten und Belegen!! Alle eingelangten Dokumente werden datenschutzkonform vernichtet! Angabe der Anzahl der LUF Beilagen Keine Belege keine Originaldokumente Unterschrift Steuerrechtliche Vertretung /Folie 35 Datum Beilage LuF 1-B: Daten der wirtschaftlichen Einheit In der Beilage LuF 1-B sind die Daten der wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst Flächenstand zum lt. Aktenlage des Finanzamtes Änderungen von Grundstückszugängen und abgängen, die zum noch nicht verbüchert, jedoch bereits eigentumswirksam waren, sind zu ergänzen! Grundlagen und Flächendaten der Alpen/Almen/Weiderechte Daten der AMA Öffentliche Gelder der 1.Säule aus dem Jahr 2013 Flächen von Spezialkulturen (Gemüse, Christbaumkulturen, Obstbauflächen, gärtnerische Kulturen, ) Dieses Formular ist unterfertigt abzugeben /Folie 36 18

19 LuF 1 HF 2014 Seite 4 - BEILAGEN Wenn Alpe od. Weiderecht vorhanden LuF 1-A /Folie 37 LuF 1-A, Seite 1 Daten sind vorgedruckt falls nicht: ausfüllen Geht es um die Alm: Daten der Alm bzw. Almbewirtschafter Grundbesitz (landwirtschaftlicher Betrieb) Katastralgemeinde Käsling u. a. Einlagezahl 3 u. a. Grundstücksnummer 12 u. a. Gemeinde Käsling Geht es nur um Weiderecht: Daten des Tierhalters Handelt es sich um Alm: ausfüllen /Folie 38 19

20 LuF 1-A, Seite 1 Wenn nötig: Alm in Teilflächen aufteilen Almfläche lt. Kataster inkl. Baufl. U. Wege! Falls Wald in Almfläche lt. Kataster beinhaltet: Hier abziehen (muss dann aber bei Forst im LuF 1 beinhaltet sein) Bezeichnung d. Alm, Gstk Nr., Seehöhe angeben Almfläche lt. 1.3 (siehe oben) /Folie 39 Wenn mehr als 10% unproduktive Fläche, dann hier eintragen Bei Eintrag: auch auf LuF 1 Seite 4! LuF 1-A, Seite 2 ergibt sich von voriger Seite = Im LuF 1 auf Seite 4 unter Alpen eintragen! Verwachsungsflächen angeben! = (Flächen oberhalb) Zu Standort, Gelände, Erreichbarkeit, Entfernung, Wegerhaltung /Folie 40 Kreuze setzen 20

21 LuF 1-A, Seite 2 Falls zutreffend Kreuze setzen Von Tierhalter / Auftreiber auszufüllen VE angeben /Folie 41 LuF 1-A, Seite 3 Betrifft wieder Auftreiber: Weiderechte anführen Betrifft Alm Betrieb: Belastung durch Weiderechte anführen /Folie 42 Datum, Unterschrift 21

22 LuF 1 HF 2014 Seite 4 - BEILAGEN Wenn Wald über 100 ha LuF 1 FO, LuF 1 FOF und LuF 1 FOE Gruppen oder Einzelberatung Schriftliche Anmeldung an gabriele.vorraber@lk-stmk.at Per Fax: 03172/ Oder per Post an die BBK Weiz /Folie 43 LuF 1 HF 2014 Seite 4 - BEILAGEN Wenn gärtnerisch / baumschulmäßige Flächen LuF 1-G Gartenbauspezialseminar Am: 5. Juni 2014 Um: 18 Uhr Wo: GH Meyer in Kalsdorf und Am: 17. Juni 2014 Um: 15 Uhr Wo: Gartenbauschule Großwilfersdorf Anmeldung bis 10. Juni an die Gartenbauabteilung der LK, Fax 0316/ /Folie 44 22

23 LuF 1 HF 2014 Seite 4 - BEILAGEN Wenn Tiere über Norm Unterstellung Oder mehr als 50 Bienenvölker LuF 1-T /Folie 45 Wer muss eine Tierliste (LuF 1 T) ausfüllen? Wenn die Aufforderung durch das Finanzamt erfolgt oder wenn eine Tierhaltung über dem Normalbestand vorhanden ist! Eine Meldung von landwirtschaftlicher Tierhaltung im geringen Umfang (insbesondere für den Eigenbedarf) ist nicht erforderlich /Folie 46 23

24 Hintergrund zum Formular LuF1-T Vieheinheiten (VE) Großvieheinheiten (GVE) Ohne Einheitswertzuschlag (Normalbestand) können Für die ersten 20 ha selbstbewirtschaftete reduzierte LN 2 VE je ha Für jedes weitere ha über 20 ha selbstbewirtschaftete reduzierte LN 1 VE je ha gehalten bzw. produziert werden. Je Vieheinheit über dem Normalbestand werden 280 / VE zum Einheitswert dazugeschlagen (Einheitswertzuschlag für überdurchschnittliche Tierhaltung) Im Einzelfall zu beachten: Maximalunterstellung bei überwiegend wertmäßig zugekauften Futtermitteln (Gewerbebetrieb) /Folie 47 Berechnung Vieheinheiten /Folie 48 24

25 Berechnung Vieheinheiten /Folie 49 LuF 1-T Tierhaltung und Imkerei, Seite 1 Finanzamt Oststeiermark Hans Klöpferg Weiz Einheitswert Aktenzahl der wirtschaftlichen Einheit Grundbesitz (landwirtschaftlicher Betrieb) Katastralgemeinde Käsling u. a. Einlagezahl 3 u. a. Grundstücksnummer 12 u. a. Gemeinde Käsling Daten der wirtschaftlichen Einheit muss mit LuF 1 oder LuF 3 Übereinstimmen /Folie 50 25

26 LuF 1 T Tierhaltung und Imkerei, Seite 1 Bestand od. Jahresproduktion: = Durchschnitt 2013 (bei gr. Schwankungen ) Achtung: Bei Aufstockung, Abstockung, Aufgabe = aktueller Bestand/Produktion Jahr 2014 Bestand ist lt. AMA Daten vorgedruckt Bei Abweichungen von den vorgedruckten AMA Daten hier korrigieren Jahresproduktion ist immer zu erklären (Lämmer, Schweine, Geflügel) /Folie Werden überwiegend eigene Erzeugnisse/Futtermittel eingesetzt LuF 1 T X Angabe der selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen Eigenflächen (=Kataster) minus Verpachtungen plus Zupachtungen (Pachtvertrag) In beiden Fällen nicht AMA! /Folie 52 26

27 LuF 1 T Tierhaltung und Imkerei, Seite 1 3. Erklärung für Imkerei ab 50 Bienenvölker Durchschnitt der letzten 3 Jahre Unterschrift Datum /Folie 53 Berechnungsbeispiel Bestand Durchschnitt Stück Tiere Stichtag Stück Zuchtsauen ,69 Zuchteber , /Folie 54 27

28 Berechnungsbeispiel Jahresproduktion Beispiel Mastschweine Mastschweineerzeugung 2011: Jahresproduktion Stück Mastschweineerzeugung 2012: Jahresproduktion Stück Mastschweineerzeugung 2013: Jahresproduktion Stück... Nachhaltige Jahresproduktion: /Folie 55 Ermittlung durchschnittlicher Jahresbestand bei Legehennen und Legeelterntier Junghennen werden ab dem Einstallen am Legehennenbetrieb als Legehennen gezählt! Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Jahresbestand sind zu berücksichtigen: Ausfälle während der Produktion, Serviceperiode (Zeit zwischen Ausstallen der Alttiere und Einstallen der Junghennen) Bei Legeelterntieren sind die Zuchthähne nicht zu berücksichtigen!"# "!"# $ %!&'"&( %!&'"&()&(*+&,&(-'&./0120/3: 5.5. $ ;<ü>? /Folie 56 28

29 LuF 1 HF 2014 Seite 4 - BEILAGEN Wenn Obstbau über 0,5 ha LuF 1-O /Folie 57 LuF 1 O Finanzamt Oststeiermark Hans Klöpferg Weiz Einheitswert Aktenzahl der wirtschaftlichen Einheit Daten der wirtschaftlichen Einheit vorgedruckt /Folie 58 Obstflächen auf Eigenflächen mindestens 0,5 ha Gesamtbetrieb Je Zeile nur eine KG und Obstbaukategorie Aufgeteilt in Hangneigungsstufen - Schätzungsweg Bei Verpachtung: Angabe: KG, Grundstück und Name Anschrift und Tel. Nr. Pächter 29

30 Richtlinien zur Bewertung des Obstbaues Zusammenfassung der Obstkulturen in 4 Obstkategorien Obstkategorie 1 umfasst die Kulturen: Aroniabeere, Holunder, Kiwi, Nektarine, Pfirsich, Pflaume, Preiselbeere, Sanddorn, Sauerkirsche, Schwarze Johannisbeere, Zwetschke Obstkategorie 2 umfasst die Kulturen: Apfel, Birne, Rote Johannisbeere Obstkategorie 3 umfasst die Kulturen: Marille Obstkategorie 4 umfasst die Kulturen: Brombeere, Heidelbeere, Himbeere, Stachelbeere, Süßkirsche 59 Richtlinien zur Bewertung des Obstbaues Bewertungszeitpunkt Bei erstmaliger Auspflanzung am folgenden 1. Jänner des Jahres nach der Auspflanzung Beispiel: Auspflanzung im Jahre Bewertung mit Stichtag Bei einer Rodung der Flächen und einer neuerlichen Bepflanzung bleibt der Zuschlag unverändert 60 30

31 Obstbauzuschläge /Folie 61 Obstbau Zu - Abschläge /Folie 62 31

32 LuF 1 O Fortsetzung von 1. Seite Name, Anschrift, Tel Nr. Verpächter /Folie 63 Obstflächen auf Pachtflächen Je Zeile nur eine KG und Obstbaukategorie Aufgeteilt in Hangneigungsstufen - Schätzungsweg LuF 1 O /Folie 64 Seite 3 Erdbeeranbau auf Eigen- und Pachtfläche Je Zeile nur eine KG und Obstbaukategorie Aufgeteilt in Hangneigungsstufen - Schätzungsweg 32

33 LuF 1 O 3. Obstbau Erdbeeren unter überdachten Flächen, wenn ja LuF 1 G 4. Obstwein und Most uns Saft aus Apfel und Birnen aus dem Streuobstbau Angaben über 4000 Liter pro Jahr 5. Obst- und Beerenwein aus anderen Obstarten ab Liter mit Angabe der Jahreseinnahmen (Durchschnitt /Folie 65 der letzten 3 Jahre) 6. Mostbuschenschank LuF 1 HF 2014 Seite 4 - BEILAGEN Wenn über 1 ha Feldgemüse, Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen bzw. über 0,5 ha Christbaumkulturen LuF 1-S /Folie 66 33

34 LuF 1-S (Sonderkulturen) Seite /Folie 67 Am: 5. Juni 2014 LuF 1-S: Arznei-, Tee- und Um: 18 Uhr Gewürzpflanzenanbau, Feldgemüse Gartenbauspezialseminar Wo: GH Meyer in Kalsdorf und Am: 17. Juni 2014 Um: 15 Uhr Wo: Gartenbauschule Großwilfersdorf Anmeldung bis 10. Juni an die Gartenbauabteilung der LK, Fax 0316/ /Folie 68 34

35 LuF 1-S: Christbaumkulturen u. Hopfen auf landw. Flächen Ab 0,5 ha Christbaumkultur Eigentum Zupachtung /Folie 69 LuF 1 HF 2014 Seite 4 - BEILAGEN Teichwirtschaft, Fischzucht, Fischereirecht Spezialseminar für Fischerei und Teichwirtschaft Am: 9. Juli 2014 Um: 13:30 Uhr Wo: Landhaus Oswald, Groß St. Florian /Folie 70 Am: 16. Juli 2014 Um: 09:00 Uhr Wo: Steiermarkhof, Graz 35

36 Erklärung für reine Pachtbetriebe LuF 3 Stichtag: Eigenes Formular (LuF 3 und LuF 3-B) Für reine Pachtbetriebe ohne Eigenflächen; auch Kinder (z.b. zukünftiger Übernehmer), die den Betrieb von den Eltern gepachtet haben! Anwendungsfälle Zurechnung öffentlicher Gelder Obst- und Sonderkulturen soweit keine Dauerkultur Erdbeeren Feldgemüse-, Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen Tierliste??? /Folie 71 LuF 3 - Pachtbetrieb Finanzamt Oststeiermark Hans Klöpferg Weiz Einheitswert Aktenzahl der wirtschaftlichen Einheit Daten der wirtschaftlichen Einheit vorgedruckt /Folie 72 36

37 LuF 3 - Pachtbetrieb Nur auszufüllen, wenn Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind AMA Betriebsnummer Hofstelle, aus der der Betrieb dauerhaft bewirtschaftet wird /Folie 73 LuF 3 - Pachtbetrieb 4.1.Öffentliche Gelder Säule 1 werden dem Pächter zugerechnet! 4.2. Obstbauflächen sind anzugeben LuF O Erdbeeranbau - EHW Zuschlag Pächter Obstflächen - EHW Zuschlag Verpächter 4.3 Feldgemüse, Arznei, Tee und Gewürzpflanzen werden dem Pächter zugerechnet LuF S 4.4 Überdachte Flächen werden dem Pächter zugerechnet LuF G /Folie 74 Hinweis zu LuF 1 T Tierliste fehlt! Eigentümer hat alles verpachtet kann keine Tierhaltung haben!! 37

38 Sonstige Beilagen Mehrere Miteigentümer (mehr als 4 Miteigentümer) /Folie 75 Zusammenfassung Was ist zu tun? Kontrolle, Korrektur bzw. Ergänzung der vorgedruckten Daten in den Formularen Entsprechende Unterlagen beschaffen Tierhaltung Ermittlung der Jahresproduktion bei den entsprechenden Tierkategorien Ermittlung der selbst bewirtschafteten Flächen (Eigen- und Pachtflächen) Forstwirtschaft über 10 ha ev. Teilnahme Gruppenberatung Übermittlung der Daten innerhalb von 8 Wochen an das Finanzamt über Finanzonline oder in Papierform Ausgefüllte Erhebungsformular ausdrucken bzw. kopieren (für Bescheid Überprüfung) /Folie 76 38

39 Weitere Angebote und Unterstützungen zur Hauptfeststellung 2014 Bezirkskammer Weiz Informationsveranstaltungen mit Beratungsinhalten und Beratungsgesprächen = Ausfüllhilfe 2. Weiterhin Gruppenberatungen für Betriebe mit mehr als 10 ha Wald Unmöglich ca Betroffene in Einzelberatungen zu unterstützen Apell: Eigenverantwortung Mut zur Selbstständigkeit!!! /Folie 77 Bescheiderlassung - Wertfortschreibung Ab Oktober 2014 werden die neuen EHW Bescheide verschickt!! Weitere Informationsveranstaltungen ab November geplant!! Nach Zustellung des Bescheides: Überprüfung des Bescheides Falls Anpassungsbedarf: Bescheid Beschwerde (vorher Berufung) innerhalb eines Monats abzustellen mit Begründung Wertfortschreibung: Bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zum nächsten 1.1. möglich, wenn sich der Einheitswert um mehr als 5 %, mindestens aber 300 oder mehr als ändert. Zurechnungsfortschreibung: Bei Änderung der Eigentumsverhältnisse wird eine Neuer EHW Bescheid erlassen /Folie 78 39

40 Danke für die Aufmerksamkeit Jeder Erklärungspflichtige muss/kann die Formulare zur Einheitswertfeststellung eigenverantwortlich selbstständig ausfüllen!! Bitte trotzdem um gegenseitige Unterstützung und Mithilfe! Herzliches Dankeschön!! /Folie 79 40

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