Hausärzte. Selektivverträge verbessern Schnittstellen zwischen Hausund Fachärzten Seiten 8. Aus dem Inhalt

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1 Die Mitgliederzeitschrift von MEDI Deutschland Jahrgang 12 Nr. 47 Dezember 2011 Selektivverträge verbessern Schnittstellen zwischen Hausund Fachärzten Seiten 8 Aus dem Inhalt Streit um gevko-schnittstelle MEDI und der Deutsche Hausärzteverband wehren sich gegen die gevko Schnittstelle von AOK Systems GmbH, Ersatzkassen und der Telematik ARGE der KVen. Sie befürchten, dass Krankenkassen so an sensible Praxisdaten kommen können. Seiten 7 und 17 MEDI kritisiert Versorgungsstrukturgesetz Es ist nicht alles schlecht, was das neue Gesetz im nächsten Jahr bringen soll. Doch bei Themen wie der spezialärztlichen Versorgung sieht die MEDI Spitze Korrekturbedarf. Seiten 7 und 18 Hausärzte So gelingt die gute Fortbildung Eine gelungene Fortbildung zeichnet sich durch interessante Inhalte, hochkarätige Experten und eine gute Organisation aus. Ein Beispiel aus Ulm zeigt, wie man das hinbekommt und interessiertes Stammpublikum gewinnt. Seite 30 Praxisteam Schöne Fotos für Ihre Praxis-Homepage Ein Bild sagt bekanntlich mehr als Worte und das gilt auch fürs Praxismarketing. Die MEDITIMES erklärt, was Sie beachten müssen und gibt Ihnen Tipps für gelungene Fotos für Praxis Flyer und Homepage. Seite 33

2 Sichern Sie die Vorteile Sichernfür Sie Ihre diepraxis Vorteile und Ihrer Patienten: Jetzt AOK-Versicherte in Facharztverträge einschreiben! AOK-Versicherte, die bereits am HausarztProgramm teilnehmen, können sowohl vom Hausarzt als auch vom Facharzt in das AOK FacharztProgramm eingeschrieben werden und dadurch neben der qualitätsgesicherten Behandlung von zusätzlichen Service- Angeboten profitieren. GEMEINSAM. STARK. GESUND.

3 editorial 2012 kommt der 73c-Vertrag für Orthopäden und Chirurgen inhalt dialog Seite 4 aus BadeN WürttemBerg Großes Interesse an Schulungen zum PNP-Vertrag Seite 6 Die bessere Zusammenarbeit zwischen Haus und Fachärzten war schon immer unser Schwerpunkt und das Titelthema dieser Ausgabe. Nach meiner Erfahrung zeigen sich die meisten Kolleginnen und Kollegen überzeugt davon, dass die Zusammenarbeit mit ihrem Haus oder Facharzt wunderbar klappt. Realität ist aber auch immer noch das geflügelte Wort vom Feindflug nicht zurückgekehrt. So haben es Politiker und Körperschaften weiterhin leicht, die Ärzte und ihre Interessenvertreter gegeneinander auszuspielen. Die Folgen sind Budgetierung, floatende Punktwerte, RLV, Fallzahlzuwachsbegrenzungen, Richtgrößen und Regresse. Dennoch klammern sich viele Kolleginnen und Kollegen an den Kollektivvertrag und sehen dort ihre Freiberuflichkeit verwirklicht. Und wer die Alleinstellung des Kollektivvertrages in Frage stellt, wird bekämpft. Zu Unrecht, wie uns Franz Knieps, ehemaliger Abteilungsleiter des Bundesgesundheitsministeriums, im Interview sagt. In Baden Württemberg gehen wir gemeinsam mit dem Hausärzteverband und mehreren Facharztverbänden den Weg der festen Preise im Selektivvertrag. Immer in Absprache und im Konsens mit der KV Führung, nach dem Motto gut ist, was den selbstständigen Ärzten und Psychotherapeuten nützt. Nach dem PNP Vertrag wird ein Vertrag für Orthopäden und Chirurgen mit der AOK und der Bosch BKK verhandelt. Die TK zeigt ebenfalls Interesse an Facharztverträgen, bisher gibt es aber kein konkretes Ergebnis. Andere Fachgruppen machen uns Druck, weil sie auch 73c Verträge haben möchten. Dafür haben wir großes Verständnis. Aber wir können nur so schnell vorankommen, wie es unsere Manpower, die der Krankenkassen und der Gegenwind aus Körperschaften und Verbänden zulassen. Auf der Bundesebene gehen die Verteilungskämpfe in den KVen schonungs los weiter. Mit Schrecken erlebe ich, dass Dr. Andreas Köhler am nächsten EBM bastelt. Der Gedanke an feste Preise existiert nicht und ein Ende der Umverteilung ist auch nicht in Sicht. Verschärft wird das alles aufgrund der Tatsache, dass der Kampf ums Honorar meist alleiniges Programm vieler Bundesverbände ist. Warum unsere Kolleginnen und Kollegen dieser Kuchenpolitik bei den KV und Kammerwahlen immer wieder auf den Leim gehen, kann ich nur schwer verstehen. Ich bin sicher, wir brauchen neben den Körperschaften Verbände mit eigenen Managementgesellschaften, die autark und auf gleicher Augenhöhe mit den Kassen agieren können. Das ist uns in Baden Württ emberg gelungen. Im neuen Jahr wird es nicht nur weitere Selektivverträge und neue Projekte geben auch unsere MEDITIMES bekommt ein neues Gesicht. Sie wird optisch moderner und ansprechender werden, ohne dabei ihren bewährten journalistischen Standard zu verlieren. Lassen Sie sich überraschen! Es grüßt Sie herzlich Ihr Dr. Werner Baumgärtner Vorstandsvorsitzender 3 TITEL HZV und Facharztverträge: Passen die Abläufe reibungslos zueinander? Seite 8 HZV: Qualität sichern, ohne zu strafen Seite 12 Häufige fragen zu Selektivverträgen Seite 14 aus BayerN Stillstand bei 73b, Ausschreibung für 73c Seite 15 aus rheinland Pfalz Neuer Geschäftsführer für mehr Verbindlichkeit Seite 16 gesundheitspolitik Neue Organisationsform bei MEDI Deutschland Seite 18 MenSCHen Bei MeDi Dipl.-Med. Peter Ring Seite 18 arzt & recht Privatliquidation bei GKV-Patienten: Das müssen Sie beachten! Seite 22 leserfragen Regresse: Wie lange dürfen Ärzte zur Kasse gebeten werden? Seite 23 BusiNess MEDI auf der MEDIZIN 2012 Seite 25 MEDIVERBUND AG wieder erfolgreich zertifiziert Seite 26 Neue Mitarbeiterinnen bei MEDI Seite 27 PraxismaNagemeNt Nach der Praxis ins Diagnostik-Zentrum Seite 28 Impressum Seite 29 Praxisteam Assistenzhunde in der Praxis? Seite 31 Wichtiges zum Tarifvertragsrecht Seite 32

4 MEDItimes dialog Franz Knieps beschreibt MEDI als starke Interessenvertretung mit gesundheitspolitischer Kompetenz und betriebswirtschaftlichem Sachverstand. Selektivverträge müssen gleichwertig neben dem Kollektivvertrag stehen Während sich Politik und Selbstverwaltungen neue Regelungen überlegen, um Ärztemangel und Unterversorgung in den Griff zu bekommen, webt MEDI in Baden Württemberg weiter am Netz der Selektivverträge und baut seine Dienstleistungen für Mitglieder aus. Richtig so, findet Franz Knieps. Er war einst Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und gilt noch immer als hervorragender Kenner des deutschen Gesundheitswesens. Angelina Schütz hat Franz Knieps gefragt, wie er die Zukunft der KVen einschätzt und was Ärzten noch bevorsteht. MEDITIMES: Herr Knieps, ein großer Teil der Niedergelassenen vertraut trotz sinkender Fallwerte, Regelleistungsvolumina, Fallzahlzuwachsbegrenzungen und Arzneimittelregresse immer noch auf die KVen. Zu Recht? Knieps: Ich habe erhebliche Zweifel, ob die KVen über den Kollektivvertrag Bedarf und Bedürfnisse sowohl von Patientinnen und Patienten als auch von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten adä quat befriedigen. Viele KVen sind zu monolithisch und zu schwerfällig bürokratisch. Nur wer wenig Selbstbewusstsein und Zutrauen zur eigenen Leistung hat, der sieht keine Alternativen. MEDITIMES: Wie wird die Zukunft der KVen Ihrer Meinung nach aussehen? Noch macht die Politik den KVen Geschenke, doch das wird sich ändern. Knieps: Wenn sich KVen in Fragen des Leistungsangebots, der Servicequalität, der Organisationsstrukturen, der Prozesssteuerung, der Führungskultur und vielem mehr nicht konsequent erneuern, werden sie nach und nach zurückfallen und vor sich hin dümpeln. Jetzt macht ihnen die Politik noch viele Geschenke. Das wird sich ändern. MEDITIMES: Welche Vorteile haben niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten aus Ihrer Sicht vom MEDI Verbund? Knieps: Das kann ich nur aus der Ferne beobachten. Eine starke Interessenvertretung, gesundheitspolitische Kompetenz, engagierte Basisnähe und genossenschaftliches Geschick in Verbindung mit betriebsund volkswirtschaftlichem Sachverstand definieren den Markenkern von MEDI. MEDITIMES: Was muss denn ein Ärzteverband heute anbieten und leisten, um Erfolg im System zu haben? Knieps: Er muss realistisch analysieren, strategisch denken und taktisch clever agieren. Vor allem muss er geeignete Partner finden, um die Verbandsziele auch erreichen zu können. MEDITIMES: Und wie bewertet die Politik die Ärzteverbände in Deutschland? Knieps: Ich weiß nicht, ob es die Bewertung der Politik gibt. Dazu ist die Landschaft zu vielfältig. Aber die Politik hat Respekt vor denjenigen, die nicht nur meckern, sondern das Gesundheitswesen verändern, also zum Beispiel vor 4

5 dem MEDI Verbund, dem Hausärzteverband und der AOK Baden Württemberg. Sie beweisen, dass es auch anders geht. MEDITIMES: Lassen Sie mich noch einige Stichworte nennen, die Sie dann ergänzen. Mein erstes Stichwort wäre die Kostenerstattung Knieps: Das am meisten überschätzte Instrument zur Kostensteuerung. MEDITIMES: Ärzteschelte und Strafandrohungen Knieps: Armselig und überflüssig. MEDITIMES: Selektivverträge. Knieps: Müssen gleichwertig und diskriminierungsfrei neben dem Kollektivvertrag stehen, damit Patienten und Ärzte eine echte Wahl haben. MEDITIMES: Feste Euro Vergütung für Niedergelassene Knieps: Ist ein hehres Ziel, das sich aber nur unter anderen Rahmenbedingungen als der jetzigen Honorarordnung erreichen lässt. MEDITIMES: Wagen wir noch einen kurzen Blick in die Zukunft: Was erwartet die Ärzte und ihre Praxen politisch? Knieps: Gewaltige Umbrüche auf dem Versicherungs und Versorgungsmarkt. Als Stichworte mögen demografischer Wandel, medizinischer Fortschritt, einheitlicher Versicherungsmarkt und Honorarreformen reichen. MEDITIMES: Reagiert die Ärzteschaft Ihrer Meinung nach angemessen auf diese Entwicklungen? Knieps: Die Ärzteschaft nein, weil sie droht und jammert. Reformbereite Teile der Ärzteschaft ja, wenn und soweit sie das Heft selbst in die Hand nehmen. MEDITIMES: Herr Knieps, haben Sie vielen Dank für das Gespräch. zur dialog Franz Knieps PersoN leitete bis Dezember 2009 die Abteilung Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflegesicherung im Bundesministerium für Gesundheit. Er hat in Bonn und Freiburg Rechtswissenschaft, Politische Wissenschaften und Neuere deutsche Literatur studiert. Als Jurist ist Franz Knieps nach mehrjähriger wissenschaftlicher Tätigkeit am Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn in die Rechtsabteilung des AOK Bundesverbands eingetreten. Nach seiner Abordnung ins Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, in den Deutschen Bundestag und zur DDR Sozialversicherung hat er die Leitung des Stabsbereichs Politik im AOK Bundesverband übernommen wurde er dort zum Geschäftsführer Politik bestellt und Ende 2002 von der früheren Bundesministerin Ulla Schmidt zum Abteilungsleiter in ihrem Ministerium berufen. Neben allen Tätigkeiten war Franz Knieps für diverse Institutionen, darunter die Weltgesundheitsorganisation und die Europäische Union, als Experte für Gesundheitssystemfragen in fast allen Ländern Osteuropas, in der Türkei und Südafrika sowie in China, Japan und Südkorea vor Ort beratend im Einsatz. In Deutschland war er an allen Reformprojekten im Bereich Gesundheit und Pflege seit 1989 beteiligt. Seit 2010 ist Franz Knieps Partner beim Politik und Strategieberatungsunternehmen Wiese Consult in Berlin. 5 MEDItimes Chancen nutzen, Risiken erkennen, Fehler vermeiden Jetzt die Praxis abgeben. Aber richtig! Als Zusammenschluss von Ärztenetzen und bundesweit tätige Arbeitsgemeinschaft der Ärzte sind MEDI Verbund und MEDIVER- BUND AG kompetente Partner für Praxisübergaben, Praxisneugründungen, Zulassungsbegleitung, Standortanalyse, Investitionsberatung, Finanzierungsberatung, Personalberatung, Qualitätsmanagement, Marketingberatung, Begleitung von Haus- und Facharztverträgen, Abrechnungsservice sowie Aus- und Weiterbildung. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem MEDI Verbund kann Ihnen dabei helfen, Chancen zu nutzen, Risiken zu erkennen und Fehler zu vermeiden. MEDIVERBUND Praxisabgeber-Hotline: GEMEINSAM. STARK. GESUND.

6 MEDItimes aus BadeN-WürttemBerg Großes Interesse an Schulungen zum PNP-Vertrag Die MEDIVERBUND AG bietet bis Ende dieses Jahres Schulungen zum Facharztvertrag für Psychiater, Neurologen und Psychotherapeuten (PNP Vertrag) nach 73c SGB V an. Das Interesse ist groß. Bereits in den ersten zwei Wochen nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde, meldeten sich fast 600 Mediziner, Psychotherapeuten und Praxismitarbeiterinnen zu Vertragsschulungen an. Insgesamt hat die AG über 20 Veranstaltungen auf die Beine gestellt. Zu Beginn erhalten die Teilnehmer aktuelle Informationen und Fakten über die starke Zunahme psychischer und neurologischer Erkrankungen. Im Anschluss daran werden ihnen die Vertragsziele, Teilnahmebedingungen für Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten, die Schnittstellen zu anderen Fachgebieten und die Vergütungssystematik erläutert, erklärt Werner Conrad, Vorstand der MEDIVER BUND AG. Inzwischen kann man die häufigsten Fragen im Internet auf www. medi verbund.de nachlesen. Im neuen Jahr möchte die MEDIVER BUND AG Online Schulungen anbieten. Das spart vielen Ärzten, Therapeuten und Arzthelferinnen die Anfahrt, weiß Conrad. Der PNP Vertrag wurde am 10. Oktober unterzeichnet. Vertragspartner sind die AOK Baden Württemberg, die Bosch BKK, MEDI Baden Württemberg, der Landesverband des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) und die Freie Liste der Psychotherapeuten. Fachärzte und Psychotherapeuten im Land können sich ab sofort einschreiben. Angelina Schütz Selektivverträge decken IT-Kosten in jedem Fall ab! Für eine Teilnahme an Selektivverträgen müssen Ärzte eine Vertragssoftware bei den Praxissoftwareherstellern bestellen, den Konnektor für eine sichere Übertragung ordern und das Prüfmodul zur Steuerung der Versorgung und fehlerfreien Übertragung der Abrechnungsdaten bezahlen. Insgesamt liegen die Kosten pro Monat (bezogen auf die Vertragszeit von 60 Monaten) zwischen 70 und 120 Euro. Das erscheint manchem Arzt auf den ersten Blick sehr hoch. Da es bei diesen Verträgen jedoch keine Mengenbegrenzungen gibt, trägt jeder neue Patient mit seinem Honorarvolumen zur Deckung der IT Kosten bei. Ärzte begleichen ihre IT Kosten bereits mit drei neuen Patienten im Jahr, 6 Die Vertragspartner nach der Unterzeichnung (obere Reihe von links): Dr. Thomas Hug (BVDN), Prof. Klaus Westphal (BVDN), Bernhard Mohr (Bosch BKK), Dr. Alessandro Cavicchioli (DPtV), Dr. Berthold Dietsche (HÄV). Untere Reihe von links: Werner Conrad (MEDIVERBUND AG), Dr. Werner Baumgärtner (MEDI Baden- Württemberg), Birgit Imdahl (BVDN), Dr. Christopher Hermann (AOK), Dipl.-Psych. Rolf Wachendorf (Freie Liste der Psychotherapeuten). Psychotherapeuten mit drei zusätzlichen Stunden im Quartal. Aber auch ohne neue Patienten decken Selektivverträge die IT Kosten in den Praxen in jedem Fall ab. Denn ihre Honorare liegen über dem KV Niveau im Schnitt zwischen % darüber, sobald mindestens fünf Patienten abgerechnet werden. Ab 2013 wird die Online Anbindung voraussichtlich eh Pflicht für die Praxen. Insofern sind Ärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen, sogar im Vorteil. Denn über den Konnektor können die Praxen auf höchstem Sicherheitsniveau gegenüber der KV abrechnen. Ein Teil der IT Kosten entsteht also auch für die künftige KV Abrechnung. Werner Conrad

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8 MEDItimes BadeN-WürttemBerg HZV und Facharztverträge: Passen die Abläufe reibungslos zueinander? Es ist ein kleines Wunder, dass es uns gelungen ist, die Selektivverträge zu etablieren, erklärt MEDI Vize Ekkehard Ruebsam Simon nicht ohne Stolz. Ganz zufrieden ist er trotzdem nicht: Wir müssen die Verträge mit mehr Leben füllen, mahnt er. Manche Kollegen werden umdenken müssen, wenn eines Tages Hausarzt und Facharztverträge wie Puzzlesteinchen zueinander passen sollen. Die Selektivverträge, die MEDI Baden Württemberg mit der Landes AOK, der Bosch BKK und mehreren Fachgruppen abgeschlossen hat, ermöglichen es, Patienten eine hochwertige ambulante Versorgung zu bieten. Eine Versorgung, bei der die diagnostischen und therapeutischen Schritte systematisch ineinandergreifen ohne Bruchstellen zwischen der hausärztlichen und der gebietsärztlichen Praxis. Lässt sich das planen, ohne der einen Fachgruppe die Leitlinien der anderen Die Verträge müssen mit mehr Leben gefüllt werden. Ekkehard Ruebsam-Simon überzustülpen? Warum nicht theoretisch wäre eigentlich alles ganz einfach: Allgemeinmediziner und fachärztliche Kollegen müssten sich nur an einen Tisch setzen und sich darüber verständigen, nach welchen Leitlinien sie sich richten und wie die Schnittstellen zwischen haus und fachärztlichen Praxen aussehen sollen. Aber wollen überhaupt alle Ärzte, die sich in die Selektivverträge eingeschrieben haben, eine integrierte Versorgung mit neuen Abläufen zwischen Haus und Fachärzten? Mit neuen Verpflichtungen, von denen man noch gar nicht weiß, ob sie von Vorteil sind? Ein Beispiel für diese Problematik sind die AQUA Qualitätszirkel: Hausärzte in Hausarztverträgen müssen jedes Jahr an mindestens vier Qualitätszirkel Sitzungen teilnehmen, die indikationsbezogene Pharmakotherapie Module mit beinhalten. Vielleicht haben manche Ärzte diese Regelung vergessen oder beim Einschreiben einfach übersehen. Aus welchem Grund auch immer: Wer dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, befindet sich rein rechtlich betrachtet auf dünnem Eis. 8 Lohnenswerter Austausch für die Praxis Auf diese juristische Seite kommt es dem stellvertretenden MEDI Vorsitzenden Ekkehard Ruebsam Simon allerdings vordringlich nicht an. Er möchte die Kollegen vielmehr in die Sitzungen locken, weil sich die Teilnahme seiner Erfahrung nach für die Praxis wirklich lohnt. Infos über die Verordnungspraxis der Teilnehmer, über Kosten und Medikamente das sind für ihn wichtige, hilfreiche Themen. Seiner Erfahrung nach scheuen sich allerdings viele Ärzte davor, sich ernsthaft mit Kostenfragen zu befassen. Da müssen wir einfach umlernen, fordert er. Er ist sicher, dass zu einer guten Medizin nicht nur gute Medikamente notwendig sind, sondern auch noch bezahlbare. Und im Qualitätszirkel kann man lernen, wie man diese Anforderung der Selektivverträge in der Praxis umsetzt. Ruebsam Simon leitet übrigens selbst einen HZV Qualitätszirkel er weiß also, wovon er spricht. Als MEDI Vize hat er schon viele Sitzungen geleitet und kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung als Arzt zurückblicken. Trotzdem hat er an der Schulung zum QZ Moderator teilgenommen. Er sieht diese Tätigkeit nicht als zusätzliche Belastung, sondern auch als Bereicherung. Am liebsten wäre es ihm, wenn regelmäßig Haus und Fachärzte gemeinsam an Qualitätszirkeln teilnehmen würden. So könnten nicht nur veraus Hausärzte Fachärzte

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10 MEDItimes aus BadeN-WürttemBerg Fortsetzung HZV und Facharztverträge: Passen die Abläufe reibungslos zueinander? Ich wünsche mir eine bessere Patienteneinschreibung bei den Hausärzten. Andreas Sieg Der Selektivvertrag dagegen etabliert eine akute, zeitnahe Versorgung. Als eine Folge wird die Kommunikation zum Hausarzt verbessert. Eine Kommunikationspauschale unterstützt die zeitnahen Rückmeldungen von Psychotherapeuten. Der Hausarzt hat weniger Arbeit, weil der frühere Konsiliarbericht zugunsten eines somatischen Berichtes gestrichen wurde. Bei den Psychotherapeuten gibt es sehr viele Kleinpraxen, welche der Versorgung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, schätzt Wachendorf. Er geht davon aus, dass an dem Vertrag vermutlich diejenigen Praxen teilnehmen werden, welche auch für die Ärzte ansprechbar sind. Auch der kardiologische 73c Vertrag mit der AOK Baden Württemberg hat nach Einschätzung von Dr. Norbert Smetak bereits dazu geführt, dass die Kommunikation zwischen Haus und Fachärzten besser geworden ist. Der Vertrag erlebt eine hohe Akzeptanz bei unseren Patienten und den kardiologischen Praxen, erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen (BNK): In der Vergütungssystematik wird insbesondere der positive Anreiz, z. B. bei technischen Leistungen, aber auch bei Versorgungsleistungen wie der Herzinsuffizienz gesehen. Die Kollegen würdigen die adäquatere Honorierung, wenn auch noch partiell Nachbesserungsbedarf besteht. Und schlussendlich setzt das Facharztprogramm auch ein positives politisches und fachliches Signal! Der neue PNP-Vertrag etabliert eine zeitnahe Versorgung. 10 Rolf Wachendorf Dennoch sieht Smetak in manchen Bereichen noch Nachbesserungsbedarf: Wir haben beispielsweise keine direkte Möglichkeit, Qualitätszuschläge wie Medikamentenrabatte direkt in der Software abzugleichen oder zu erkennen, wo man steht. Darüber hinaus schreiben sich in einigen Regionen zu wenige Kollegen in den Kardiologie Vertrag ein. Das hat für ihn mit einer zu geringen Beteiligung der Hausärzte am Hausarztprogramm zu tun. Zur Erinnerung: Ganz grundsätzlich verpflichten sich Ärzte im HZV Vertrag zur aktiven Unterstützung des AOK Facharztprogramms. Das ist sehr viel mehr als nur eine höfliche Absichtserklärung. Es ist die konkrete Verpflichtung, den fachärztlichen Kollegen bei der Einschreibung der HZV Patienten zu helfen. Auch Prof. Dr. Andreas Sieg, Vorsitzender des Berufsverbands niedergelassener Gastroenterologen in Baden Württemberg, ist mit dem 73c Vertrag zufrieden. Einzig die Patienteneinschreibung bei den Hausärzten kann noch verbessert werden, merkt er an und meint damit sowohl die HZV als auch die Facharztverträge. Probleme sieht er außerdem bei der Bezahlung von Haus und Heimbesuchen: Viele Hausärzte behaupten, diese sei im Vertrag nicht adäquat, erklärt er und ergänzt: Hier könnte man durch eine Aufstockung der Mittel sicher eine bessere Einschreibequote erlangen. In der Zusammenarbeit zwischen Hausund Fachärzten sieht der Gastroenterologe derzeit keine Probleme. Vertragsanforderungen Die Regelungen der Selektivverträge umfassen weit mehr als nur ein höheres Honorar für die Ärzte. Das beginnt mit den Qualifikationen, die für die Einschreibung erfüllt sein müssen und endet mit den Qualitätssicherungsmaßnahmen (verbunden mit dem sogenannten Maßnahmekatalog). Außerdem gehören z.b. Informationsaufgaben im Rahmen von Überweisungen, die Teilnahme an Fortbildungen und Qualitätszirkeln oder die Arbeit nach Leitlinien zu jedem dieser Vertragswerke mit dazu. Die Verträge stellen auch neue Anforderungen an die übliche Kommunikation zwischen den Fachgruppen. Wer sich einmal die Anlage 17 zum Hausarztvertrag oder die entsprechenden Inalte der Facharztverträge durchliest, merkt schnell, dass sich etwas geändert hat. Medikamentenpläne und aktuelle Laborwerte aus der Hausarztpraxis sollen dem Facharzt die Arbeit leichter machen. Umgekehrt sind auch die Anforderungen an die Befunddokumentation des Facharztes gestiegen. Diese neue Wirklichkeit ist allerdings nach der Einschätzung von Ruebsam Simon noch nicht wirklich in allen Praxen

11 aus BadeN-WürttemBerg MEDItimes IFFM: Fachübergreifende Fortbildung bei MEDI Unser Angebot des Monats Terminblöcke DIN A6 Vor einigen Monaten wurde das IFFM gegründet, das Institut für die fachübergreifende Fortbildung der MEDI Verbünde. Es hat unter anderem folgende Aufgaben: Implementierung fachärztlicher Leitlinien und Harmonisierung mit hausärztlichen Leitlinien Erarbeitung von Definitionen für zertifizierte und qualitätsgesicherte Fortbildungsinhalte im Rahmen von Selektivverträgen Erarbeitung von sinnvollen und gerechten Qualitätsvoraussetzungen zur Teilnahme an Selektivverträgen Nachschulung von DMP und Qualitätszirkelanforderungen Versorgungsforschung Der Vorstand des IFFM: Dr. Markus Klett, Vorstandsvorsitzender, Facharzt für Allgemeinmedizin, Stuttgart Dr. Norbert Smetak, Facharzt für Kardiologie, Kirchheim Dr. Martin Knaupp, Facharzt für Allgemeinmedizin, Stuttgart Dr. Constanze Richter, Fachärztin für Innere Medizin, Stuttgart Dr. Robert Rudolph, Facharzt für Urologie, Kirchheim Dr. Reinhard Deinfelder, Facharzt für Orthopädie, Donzdorf ra Menge: 50 Stück Format: DIN A6: 10,5 cm x 14,8 cm Blatt: 100 Druck: 4/0 farbig Euroskala Papier: 80 g/m 2 Offset hochweiß Preis: 50 Stück mit je 100 Blatt für nur 200, Euro (inkl. MwSt. zzgl. Versand) Bestellformulare unter Telefon: oder verbund.de 1 angekommen. Offenbar gibt es auch Ärzte, die sich in Verträge eingeschrieben haben, ohne tatsächlich alle Anforderungen zu erfüllen. Das ist einerseits schade, weil die beabsichtigten Versorgungsverbesserungen dann nicht richtig greifen können. Und andererseits ein Problem, weil die vereinbarten Konditionen natürlich für alle Vertragspartner rechtlich bindend sind. Qualitätssicherungsmaßnahmen Darf man das Thema Maßnahmen überhaupt ansprechen? Man muss es wohl! Es lässt sich nicht übersehen, dass Maßnahmen für Vertragsteilnehmer Bestandteil der Verträge sind. Ganz deutlich gesagt: Wer sich an die Vereinbarungen der Verträge nicht hält, hat zwar nicht gleich zu befürchten, dass ihm gekündigt wird, aber finanzielle Einbußen sind fortan vorgesehen. Das gibt den einen oder anderen Aufschrei, weiß Ruebsam Simon. Seiner Vorstellung nach gibt es nicht wenige Ärzte, die Verträge ohne weitere Prüfung unterschrieben haben. Wer das Vertragswerk nicht gelesen hat, der wird vermutlich spätestens 2012 begreifen, dass er Verpflichtungen eingegangen ist. Niemand sehnt sich danach, Sanktionen einzusetzen. Aber es sollte jedem Arzt klar sein, dass das Vertragssystem überwacht, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme nur unterschrieben oder auch wirklich eingehalten werden. Ruebsam Simon ist der Meinung: Bevor es Probleme gibt, wird erst einmal angerufen, nachgefragt, auf Unstimmigkeiten im Rahmen der Abrechnung hingewiesen und so weiter. Das klingt nach einem freundschaftlichen Umgang mit Spielregeln, wie sie auch von der Stuttgarter MEDI Geschäftsstelle gehandhabt werden (siehe auch Artikel auf Seite 12). Wichtig ist jedoch, dass diese Spielregeln Geltung haben sollen. Anders geht es nicht. Sonst würden wir unser Projekt in Baden Württemberg durch mangelhafte Umsetzung der Vertragsvorgaben gefährden, fürchtet der MEDI Vize. Ruth Auschra

12 MEDItimes aus BadeN-WürttemBerg HZV: Qualität sichern, ohne zu strafen Seit die Vertragspartner ihren Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung im Rahmen der Hausarztverträge nach 73c SGB V eingeführt hat, melden sich regelmäßig erboste HZV Ärzte bei MEDI. Selbst solche, die von der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) gar nicht angeschrieben wurden! Kein Grund zur Sorge, beruhigen die Vertragspartner. Denn auch wenn HZV Ärzte eine Vertragspflicht versäumt haben, können sie diese nachholen. Kaum ist der Computer in der Stuttgarter MEDI Geschäftsstelle hochgefahren, klingelt das Telefon. Am Apparat: Ein verärgerter HZV Arzt: Eine rückwirkende Einführung dieser Vertragsänderung ist nicht akzeptabel, schimpft er, es zeigt nur einmal mehr, welches Vertrauen die Vertragspartner in die teilnehmenden Ärzte haben und das ist kein Ruhmesblatt für die baden württembergische Ärzteschaft. Solche Anrufe kennt die Vertragsabteilung der MEDIVERBUND AG zu Genüge. Oft folgt dann die Frage, welche Schulungen man noch nachholen müsse und wo die nächsten stattfinden. In den meisten Fällen können die MEDI Mitarbeiter die Anrufer beruhigen, ihnen zeitnah einen Schulungstermin nennen oder sie über die Teilnahmevoraussetzungen aufklären. Rund 400 Ärzte kamen ihren Pflichten nicht nach Dabei hat der Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung seine Daseinsberechtigung: Denn rund 400 Hausärzte in Baden Württemberg, die am HZV Vertrag teilnehmen, haben die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt! Auch nicht nach drei Jahren Vertrags Laufzeit. Dazu zählen z.b. die Verordnung von medizinischer Reha oder die regelmäßige Teilnahme an den Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie. Anstatt den teilnehmenden Mediziner eine rigorose Kündigung auszusprechen, einigten sich die Vertragspartner auf die Einführung des Maßnahmenkatalogs. Dieser räumt den Ärzten die Möglichkeit ein, Vertragspflichten längerfristig zu verpassen dann aber gegen eine Kürzung ihrer Vergütung. Darüber hinaus werden Sonderfälle berücksichtigt, wenn beispielsweise einzelne Ärzte aus wichtigen Gründen Veranstaltungen nicht besuchen konnten. Hierbei könnten sich die Vertragspartner Krankheitsfälle oder Ärztinnen im Mutterschutz vorstellen. So gesehen ist der Maßnahmenkatalog also weniger eine Strafe, als vielmehr eine Chance. Und letztendlich dient er auch den vielen HZV Ärzten, die ihrer Pflicht gewissenhaft nachkommen. Silke Schill 12 Der Maßnahmenkatalog auf einen Blick Teilnahme an mind. 2 Fortbildungsveranstaltungen gemäß 5 Abs. 3 c des Vertrages für Hausärzte pro Jahr (je Kalenderhalbjahr mind. 1 Veranstaltung) Teilnahme an mind. 5 Fortbildungsveranstaltungen gemäß 5 Abs. 3 c des Vertrages pro Jahr für Kinderund Jugendärzte (je vollendetem Kalenderhalbjahr mind. 2 Veranstaltungen) Teilnahme an mind. 4 Qualitätszirkeln pro Jahr zur Pharmakotherapie für bei AQUA registrierte Hausärzte (je vollendetes Quartal mind. 1 QZ) Teilnahme an mind. 4 Qualitätszirkeln pro Jahr zur Pharmakotherapie für nicht bei AQUA registrierte Hausärzte (je vollendetes Quartal mind. 1 QZ) Teilnahme an mind. 1 Qualitätszirkel pro Jahr zur Pharmakotherapie für bei AQUA registrierte Kinderund Jugendärzte Teilnahme an mind. 1 Qualitätszirkel pro Jahr zur Pharmakotherapie für nicht bei AQUA registrierte Kinder und Jugendärzte Teilnahme an mind. 1 Qualitätszirkel pro Jahr zur Pharmakotherapie für bei AQUA registrierte Kinderund Jugendärzte Teilnahme an mind. 1 Qualitätszirkel pro Jahr zur Pharmakotherapie für nicht bei AQUA registrierte Kinder und Jugendärzte Qualifikation Reha Qualifikation Psychsomatik Teilnahme an DMP Ausstattung mit einer vertragsspezifischen Software in der stets aktuellen Version gemäß 5 Abs. 2 Verstoß gegen die Meldepflicht gemäß 6 Abs. 1 3 (keine rechtzeitige Meldung über Praxisaufgabe, Zulassungsende, Wegzug aus Baden Württemberg etc.) Prüfungszeitraum Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Juli 2011 Ab 1. Juli 2011 Ab 1. Juli 2011 Ab 1. Juli 2011 Ab 1. Juli 2011

13 aus BadeN-WürttemBerg MEDItimes Nichterfüllung / kein Nachweis der Erfüllung und ohne Sanktionen im Vorjahr (frühestens 2011 ) Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 5 EUR ab der 2. nicht absolvierten Fortbildungsveranstaltung [ 1 Freischuss ] Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 5 EUR ab der 2. nicht absolvierten Fortbildungsveranstaltung [1 Freischuss ] Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 10 EUR ab dem 2. nicht absolvierten QZ [1 Freischuss ] Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 20 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 10 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 20 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 10 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 20 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 25 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 25 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 25 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 5 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 25 EUR zum Zeitpunkt der Veränderung Nichterfüllung / kein Nachweis der Erfüllung und mit einer Sanktion im Vorjahr Reduzierung der ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 10 EUR ab der 1. nicht absolvierten Fortbildungsveranstaltung [kein Freischuss ] Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 10 EUR ab der 1. nicht absolvierten Fortbildungsveranstaltung [kein Freischuss ] Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR ab dem 2. nicht absolvierten QZ [1 Freischuss ] Ordentliche Kündigung gem. 8 Abs. 4 und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 25 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR Ordentliche Kündigung gem. 8 Abs. 4 und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 25 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR Ordentliche Kündigung gem. 8 Abs. 4 und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 25 EUR Ordentliche Kündigung gem. 8 Abs. 4 und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 30 EUR Ordentliche Kündigung gem. 8 Abs. 4 und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 30 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 35 EUR Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 10 EUR 13 Nichterfüllung / kein Nachweis der Erfüllung und Sanktionen in den beiden vorherigen Kalenderjahren Ordentliche Kündigung (gem. 8 Abs. 4) und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR Ordentliche Kündigung (gem. 8 Abs. 4) und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR Ordentliche Kündigung (gem. 8 Abs. 4), wenn weniger als 3 QZ besucht wurden, und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR Ordentliche Kündigung (gem. 8 Abs. 4) und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR Ordentliche Kündigung (gem. 8 Abs. 4) und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR Ordentliche Kündigung gem. 8 Abs. 4 und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 35 EUR Ordentliche Kündigung gem. 8 Abs. 4 und Reduzierung aller ausbezahlten P1 im betrachteten Kalenderjahr um 15 EUR

14 MEDItimes aus BadeN-WürttemBerg Falls der Patient die Überweisung nur vergessen hat, kann er diese natürlich nachreichen, wenn er jedoch ohne Überweisung des HZV oder 73c Facharzt kommt, muss er zum HZV oder 73c Facharzt zurückgeschickt werden. Häufige fragen zu Selektivverträgen Wer am AOK-Facharztprogramm teilnimmt, hat Zugang zu allen Facharztverträgen Foto: fotolia Wie erfolgt die Honorarzahlung, was hat es mit den Abschlagszahlungen auf sich? Die Honorarzahlung erfolgt durch drei Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung. Dabei werden die Abschlagszahlungen auf Basis der Anzahl der abgerechneten P1/ Fälle des Vorquartals berechnet. Für jede abgerechnete P1 erhalten Fachärzte monatlich 13,50 Euro ausgezahlt, Psychotherapeuten bekommen 72 Euro pro Fall. Der tatsächliche Abrechnungsbetrag wird dann mit den Abschlagszahlungen verrechnet. Die Schlusszahlung erfolgt derzeit 2,5 Monate nach Ende des Quartals. Also wesentlich früher als im KV System. Was ist mit Patienteneinschreibung in die Facharztebene gemeint? Anders als im HZV Vertrag, gibt es bei den Facharztverträgen keine Arzt Patienten Bindung. Jeder teilnehmende Facharzt kann auch die Versicherten behandeln und abrechnen, die durch andere Haus oder Fachärzte in den 73c Vertrag eingeschrieben wurden. Außerdem gibt es ja nicht nur einen Facharztvertrag, sondern mittlerweile drei Verträge (Kardiologie, Gastroenterologie, PNP), die unter dem Begriff AOK Facharztprogramm zusammengefasst werden. Ein Patient kann sich nicht nur in einen Facharztvertrag einschreiben, sondern er schreibt sich immer in die Facharztebene ein, also in alle Facharztverträge des AOK Facharztprogramms. Woher weiß ich, dass der Patient auch am Hausarztvertrag der AOK/Bosch BKK teilnimmt und damit ein potenzieller Facharztprogramm Teilnehmer ist? In der Software gibt es eine Funktion, mit deren Hilfe der Facharzt den Teilnahme Status des Patienten prüfen kann. Auch den Hausärzten steht eine Funktion zur Verfügung, den Teilnahmestatus am Facharztvertrag zu prüfen. Somit ist es dem Hausarzt auch möglich, Patienten in den Facharztvertrag einzuschreiben. Ärzte, die diese Funktion nicht finden, müssen sich mit ihrem Software Anbieter in Verbindung setzen. Ich bin mit einem Hausarzt/Facharzt in einer Gemeinschaftspraxis, der auch am HZV /Facharztprogramm teilnimmt. Deshalb ist bereits ein Konnektor vorhanden. Wenn ich nun auch an einem 73c Vertrag teilnehmen möchte, müssen wir einen weiteren Konnektor anschaffen? Nein, Sie können beide denselben Konnektor benutzen. Wir benötigen jedoch einen Nachweis, dass der Konnektor vorhanden ist, um Sie zum Vertrag zuzulassen. Was ist zu tun, wenn ein 73c Patient ohne Überweisung vom Haus oder Facharzt kommt? Ist es ein Notfall außerhalb der Sprechzeiten, kann dies gegenüber der KV abgerechnet werden. Ansonsten gilt, dass der 73c Patient immer mit einer Überweisung vom Hausarzt kommt. Davon ausgenommen sind Zielaufträge von einem anderen 73c Facharzt, bei dem eine Überweisung von seinem Facharztkollegen vorliegen muss. 14 Wann werden die Qualitätszuschläge (z.b. Pharmazuschläge) ausgezahlt? Grundsätzlich werden die Qualitätszuschläge für jedes Quartal ausgezahlt. Dabei werden diejenigen Qualitätszuschläge, die sich aufgrund von Verordnungen oder Abrechnungen von Leistungen errechnen, mit zwei Quartalen Versatz berechnet, um eventuelle Abrechnungskorrekturen und änderungen einbeziehen zu können. Zuschläge aufgrund der Vorhaltung eines Gerätes werden immer im aktuellen Quartal ausbezahlt. Warum werden Zuschlagspauschalen ohne Angabe eines bestimmten ICD gestrichen? Die in den Verträgen geregelten Zusatzpauschalen vergüten den zusätzlichen Behandlungsaufwand für im Vertrag geregelte schwere Krankheitsbilder. Als Legitimation für das Vorliegen eines solchen schweren Krankheitsbildes müssen Sie uns einen der in Anlage 12 Anhang 2 geregelten ICD Code mit der Abrechnung übermitteln (in dieser Anlage finden Sie alle ICD Codes zugeordnet zur passenden Zusatzpauschale). Thomas Rademacher Verena Mayer

15 aus BayerN Selektivverträge: Stillstand bei 73b, Ausschreibung für 73c Weitgehend festgefahren ist die Entwicklung der 73b Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat. Nach der Kündigung der alten HZV Verträge im Dezember letzten Jahres als Reaktion auf die Ausstiegsdrohungen des Bayerischen Hausärzteverbands ist es im Grunde zum Stillstand gekommen, stellt Dr. Josef Pilz, Sprecher von MEDI Bayern, im Gespräch mit MEDITIMES fest. Zwar ist ein 73b Vertrag mit der LKK und der Bosch BKK weiter gültig und mit der TK konnte der Hausärzteverband sogar einen neuen Vertrag vereinbaren, der seit dem 1. Oktober läuft, mit möglichen Fallwerten von über 70 Euro. Doch von der Zahl der betroffenen Versicherten her spielen diese Verträge kaum eine Rolle. Wirklich von Gewicht wäre dagegen ein HZV Vertrag mit der AOK Bayern, die 40% aller Versicherten im Freistaat vertritt. Doch die AOK hält sich zurück und geht nicht auf die Vertragsangebote des BHÄV ein. Seit September läuft daher ein Schiedsverfahren mit der AOK Bayern und den anderen Ersatzkassen. Leistungen, die ohnehin erbracht werden, sollen auch anständig bezahlt werden. Interne Querelen beim Hausärzteverband Mittlerweile kriselt es heftig im Bayerischen Hausärzteverband. Rund 400 Mitglieder fordern in einem Internet Aufruf Aufklärung und Transparenz im Zusammenhang mit internen Verträgen um die CompuGroup, und der ehemalige BHÄV Vorsitzende Dr. Wolfgang Hoppenthaller wirft dem jetzigen Vorstand unter Dr. Dieter Geis vor, Verträge unter Wert abgeschlossen zu haben. Der Vertrag mit der TK bringe den Hausärzten gerade einmal vier Euro mehr als der KVB Fallwert, und der vor dem Abschluss stehende BKK Vertrag beschere den Hausärzten gar ein Minus von 7,5% gegenüber dem KVB Fallwert. Eine kurzfristig anberaumte Mitgliederversammlung Ende November (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) in Erlangen will darüber diskutieren. Josef Pilz hofft auf die Ausschreibung der AOK Bayern. MEDI hofft auf Kardiologen-Vertrag Mehr Hoffnung verbindet MEDI Bayern dagegen mit der Ausschreibung der AOK Bayern für einen 73c Vertrag zur Verbesserung der kardiologischen Versorgung. Dazu gehören neben den so genannten konservativen Leistungen wie beispielsweise Belastungs und Langzeit EKG auch interventionellekardiologischeleistungen wie Katheteruntersuchungen oder Stentimplantationen. Mit dem neuen Vertrag greift die AOK Bayern nach eigenen Angaben neue Entwicklungen in der Kardiologie auf, um belastende Krankenhausaufenthalte für Versicherte zu vermeiden. Wir wollen unseren Versicherten bisher überwiegend stationär durchgeführte Behandlungen auch ambulant ermöglichen, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. So wurde für Herzkatheter Untersuchungen bislang grundsätzlich ein stationärer Aufenthalt als notwendig erachtet. Inzwischen kann sie ambulant in der Praxis durchgeführt werden. Mit dem Selektivvertrag im fachärztlichen Versorgungsmanagement sollen die Behandlungsqualität optimiert und bislang offene Vergütungsfragen geregelt werden. Als Vertragsbeginn peilt die AOK den 1. Januar 2012 an. Als Teilnehmer an der besonderen ambulanten Versorgung mit kardiologischen Leistungen kommen nur Ärzte mit der Bezeichnung Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie (Kardiologe) in Frage, die in Bayern zugelassen sind. Interessenten haben zum Nachweis ihrer Eignung u.a. eine unterzeichnete Eigenerklärung mit dem folgenden Wortlaut abzugeben: Ich/wir werden gegenwärtig und künftig weder zu einem kollektiven Verzicht auf die Zulassung im Sinne des 95b SGB V auffordern noch einen solchen unterstützen. Nach Angaben eines AOK Sprechers hat die Kasse bereits mehrere Angebote für den Abschluss eines Kardiologie Vertrags erhalten. MEDI Sprecher Pilz weist auf die besondere Vertragssituation in Bayern hin, wo schon seit einigen Jahren von der KV Verträge mit den Kassen über eine ausgezeichnete Patientenversorgung abgeschlossen worden sind, die den teilnehmenden Ärzten eine bessere Vergütung sichern sollten. Diese laufen zum Teil noch heute weiter. Allerdings sieht Pilz auch Gefahren für die Qualität der Versorgung, wenn wie im Vertrag über ausgezeichnete Patientenversorgung in der Allergologie auch Hausärzte partizipieren. Das drückt nach seiner Ansicht den Qualitätsstandard. Problematisch sieht der Dermatologe auch die Situation der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, wie sie mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz im 116b geregelt werden soll. Für den MEDI Verbund sei es wichtig, endlich feste Preise zu bekommen: Die Leistungen, die ohnehin schon erbracht werden, sollen auch anständig bezahlt werden, fordert der MEDI Mann. Klaus Schmidt 15

16 MEDItimes aus rheinland-pfalz Neuer Geschäftsführer für mehr Verbindlichkeit und Vernetzung Axel Motzenbäcker ist seit November neuer Geschäftsführer der MEDI Südwest GmbH. Der 40 jährige Jurist löst Dr. Rainer Saurwein ab, der nach sechs Jahren bei MEDI als Leiter der Abteilung Kommunikation zur KV Rheinland Pfalz gewechselt ist. Motzenbäcker möchte neue Mitglieder gewinnen, Selektivverträge mit Krankenkassen abschließen und verbindliche fachübergreifende Netzstrukturen bei MEDI Südwest aufbauen helfen. Wir müssen uns mehr als kompetenter Dienstleister darstellen, der den Ärzten praxisnahe Leistungen und Lösungen für den täglichen Praxisbetrieb bietet, kündigt Motzenbäcker an. 667 Mitglieder hat MEDI Südwest derzeit. Neue Mitglieder gilt es zu gewinnen. Die Führungsspitze freut sich über neuen Elan. Handlungsbedarf sehe ich auch bei der Umgestaltung der momentan etwas losen, unverbindlichen Struktur bei MEDI Südwest, so Motzenbäcker weiter. Sein Ziel ist ein verbindlich strukturiertes Ärzte Netzwerk, in dem die MEDI Mitglieder nicht nur untereinander vernetzt, sondern vor allem handlungsfähig sind. Vor seinem Wechsel zu MEDI Südwest stand Motzenbäcker seit 2008 als Geschäftsführer der ersten überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft Waldfischbach/Hermersberg/Heltersberg in Rheinland Pfalz vor und arbeitete seit 2009 als Geschäftsführer des Ärztenetzes Südwest. Die Abläufe und Strukturen bei MEDI Südwest sind dem verheirateten Vater zweier Töchter also bekannt. Unterstützt wird Motzenbäcker von Magda Itrich. Sie ist Vorstands Assistentin des MEDI Südwest e.v. und zu ihren Aufgaben gehören Mitgliederverwaltung, Korrespondenz, Buchhaltung, das Management der Vorstandssitzungen und die Projekt Begleitung der GbRen. MEDI Ärzte können mich in allen Fragen zum administrativen Bereich ansprechen, so die studierte Gesundheits und Pflegewissenschaftlerin. Wir sind nach den letzten misslungenen KV Wahlen stark gefordert, gibt MEDI Südwest Vorstandschef Dr. Ralf Schneider zu. Nur drei Sitze konnten die Kandidaten der Liste MEDI Miteinander bei der Wahl für die KV VV Ende letzten Jahres erringen. Nun gilt es, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Wir müssen die Verbindungen vor Ort stärken, die Zusammenarbeit der Praxen intensivieren und den Kollegen wirtschaftliche Vorteile aufzeigen, so Schneider. Auch elektronische Vernetzung ist gefragt Motzenbäcker bietet konkrete Hilfe beim Aufbau von Ärztenetzen an. In Regionen, in denen es noch keine Netzstrukturen gibt, sollen interessierte Ärzte in Clustern zusammengefasst und an die wichtigsten Fragestellungen und Themenschwerpunkte herangeführt werden. Die elektronische Vernetzung der beteiligten Praxen spielt dabei für ihn, der während seines Studiums bei einer IT Consulting Firma tätig war, eine wichtige Rolle. Darüber hinaus möchte Motzenbäcker MEDI Südwest als Vertragspartner von Selektivverträgen mit den Krankenkassen im Land positionieren. Bei den Krankenkassen bestehe stets Interesse an einer vertraglichen Regelung zu bestimmten Krankheitsbildern wie z.b. zu Diabetes oder Demenz. Hier sei ein einheitliches Versorgungskonzept von großem Interesse. Möglichkeiten für weitere Vertragsabschlüsse sieht der neue Geschäftsführer auch an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung: Hier können die Krankenkassen merklich einsparen. Beispielsweise könnten bei einer elektronischen Überleitungsvisite Medikationspläne und Voruntersuchungen gezielt in den stationären Bereich einfließen. Eine aufwändige Medikamentenumstellung oder eine kostenintensive Doppeluntersuchung könnten dadurch reduziert werden. Gesprächsbereit seien die Kassen sicher auch im Zusammenhang mit der 16 Neu im Team: Axel Motzenbäcker wird bei seiner Arbeit von Magda Itrich unterstützt. medizinischen Versorgung ihrer Versicherten in den strukturschwachen ländlichen Regionen wie in der Westpfalz und der Eifel. Deswegen seien Anreize und Lösungen erforderlich, die vor allem die immer weniger werdenden Ärzte bei der Bewältigung immer größer werdenden Patientenströme entlasten könnten. Ärztliche Arbeit muss adäquat honoriert werden. Die Mediziner dürfen nicht noch zur Krönung einem existenzbedrohenden Regressrisiko ausgesetzt werden, fordert Motzenbäcker abschließend. Deswegen sieht er hier auch die Politik in der Pflicht. Marion Lisson

17 gesundheitspolitik HZV-Partner wehren sich gegen gevko-schnittstelle Seit Monaten gibt es Diskussionen um ein IT Projekt, an dem einige Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft Telematik der KVen beteiligt sind und das den Namen gevko Schnittstelle trägt. Dabei steht gevko für Gesundheit Versorgung Kommunikation. MEDI und der Deutsche Hausärzteverband laufen dagegen Sturm, weil sie befürchten, dass Krankenkassen damit auf wertvolle Praxisdaten zugreifen können. Wesentlicher Bestandteil des vor gut drei Jahren in Baden Württemberg abgeschlossenen Vertrags nach 73b SGB V zwischen der Landes AOK, dem Hausärzteverband und MEDI Baden Württemberg ist die Vertragssoftware. Sie wurde eigens im Auftrag der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) entwickelt und ist erforderlich für die Abrechnung sowie die Steuerung einer wirtschaftlichen Verordnung. Zu Anfang gab es nur ein einziges Software Programm (Hausarzt+), das diesen Anforderungen genügte. Dieses wurde weiter entwickelt und inzwischen in Form eines gekapselten Kerns als Vertragsmodul in die Programme zahlreicher Anbieter von Arztinformationssystemen eingebunden. War das bisher alleinige Angelegenheit der Partner der Selektivverträge, so ist plötzlich eine seltsame Allianz aus AOK Systems GmbH, Ersatzkassen und der Arbeitsgemeinschaft Telematik der KVen mit dem neuen Produkt gevko auf den Markt gekommen. Sie erheben den Anspruch, einen bundeseinheitlichen IT Standard für Selektivverträge zu schaffen und zur Voraussetzung für künftige Selektivverträge zu machen. Neben der BARMER GEK und der TK beteiligen sich die DAK, die KKH Allianz, die HEK und die hkk an dem gemeinsamen IT Projekt. Komplette Infrastruktur Als Motor der Entwicklung sieht der MEDI Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner die Bestrebungen von KBV und der Telematik ARGE der KVen, die sich für die Zusammenarbeit mit dem AOK Spitzenverband und dessen gevko Schnittstelle entschieden haben. Dabei wollen sie es aber nicht bei der Entwicklung einer eigenen Schnittstelle belassen, sondern eine verpflichtende Infrastruktur aufbauen, die jeden Teilnehmer an Selektivverträgen verpflichtet, über diese Schnittstelle abzurechnen, kritisiert er. Das geht aus einem Protokoll der Telematik ARGE der KVen hervor, in dem es heißt: Neue Verträge werden ausschließlich nach dem gemeinsamen neuen Standard umgesetzt. Alle bisherigen Pilotierungen werden spätestens bis zum 1. Juli 2012 auf den neuen Standard umgestellt. Gegen den Deal zwischen dem AOK Bundesverband und der Telematik ARGE der KVen bringt Baumgärtner einleuchtende Argumente vor: Es gibt bereits eine funktionierende Schnittstelle für Selektivverträge, mit voller Durchdringung des Marktes (Hausarzt und Facharztverträge in Baden Württemberg), die alleine der ärztlichen Seite gehört. Jede neue Schnittstelle verursacht Mehrkosten, die zumindest zu Teilen wieder von den Ärzten finanziert werden. Kassen und KV Seite haben damit die Datenhoheit und können auf die Umsetzung und Abrechnung von Selektivverträgen Einfluss nehmen. Es bleibt Ziel der KBV und verschiedener KVen und Kassen, die Selektivverträge gerade auch in BW wieder ins System zurückzuführen. KBV und KVen behaupten bewusst falsch, dass es lediglich um eine Schnittstelle für Selektivverträge gehe, die allen zugänglich sein soll. In Wahrheit wird um diese Schnittstelle herum eine ganze Infrastruktur aufgebaut, die verpflichtend (und kostenpflichtig!) von allen, die Selektivverträge bedienen, genutzt werden muss. Deutscher Hausärzteverband und MEDI Deutschland sehen daher die 17 Standard Schnittstelle mit großem Misstrauen und befürchten, hier werde eine Möglichkeit geschaffen, die den Krankenkassen den Zugriff auf die Praxiscomputer der Teilnehmer an den Selektivverträgen ermöglicht. Der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, sieht in dem IT Projekt auch eher den Versuch, die lästige Alternative der Selektivverträge loszuwerden. Es fällt auf, dass außer der AOK Baden Württemberg, die an dem Projekt nicht mitarbeitet, in der Mehrzahl Kassen beteiligt sind, die sich gegenüber Selektivverträgen eher abweisend verhalten, vor allem die Ersatzkassen. Den KVen ist laut Gesetz ohnehin die Partizipation an Selektivverträgen untersagt. Die gevko Vertreter geben sich arglos: Wir stellen dem Markt eine IT Lösung zur Verfügung, die Transparenz, Flexibilität und ein Höchstmaß an Datensicherheit bietet, sagten der Geschäftsführer der KV Telematik ARGE, Robert Bauerdick, und gevko Geschäftsbereichsleiter Karsten Knöppler. Auf der Grundlage unseres offenen EDV Standards können Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Managementgesellschaften ihre Verträge professionell, sicher und effizient managen. Aktuell, meint Baumgärtner, mögen die HZV Verträge in Baden Württemberg wegen der Einigkeit aller Vertragspartner von der gevko Schnittstelle und der geplanten Infrastruktur nicht betroffen sein, fragt aber besorgt, wie lange halten Insellösungen? Er verspricht, alles daran zu setzen, dass die Abrechnung und die Datenverwaltung in ärztlicher Hand bleiben. Klaus Schmidt

18 MEDItimes gesundheitspolitik Große Bedenken gegen spezialärztliche Versorgung Auch wenn der MEDI Verbund das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, sieht er doch noch Korrekturbedarf in Details. Starke Bedenken erhebt der Bundesvorstand insbesondere gegen den neuen 116b für die spezialärztliche Versorgung. Die Regelungen dazu seien nicht praktikabel und die Ärzteschaft brauche weder eine neue Versorgungsebene noch neue Abrechnungsmodalitäten neben den Kollektiv und Selektivverträgen. Es würde genügen, wenn die Fachärzte für ihre ambulanten Leistungen die gleiche feste Vergütung bekämen, wie sie im stationären Bereich von den Kassen bezahlt wird. Zudem muss entweder die einseitige Subventionierung des stationären Bereichs entfallen oder die ambulante haus und fachärztliche Ebene erhält die gleichen Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden, um die medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen aufrecht zu halten, kommentiert der MEDI Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner. Inwieweit die öffentliche Anhörung Mitte Oktober vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags zu Änderungen an dem Gesetz geführt hat, war bei Redaktionsschluss noch nicht feststellbar. Die ursprünglich für den 11. November geplante 2. und 3. Lesung im Parlament ist auf den 2. Dezember verschoben worden. Am 16. Dezember soll der zweite Durchgang im Bundesrat stattfinden. Das Inkrafttreten ist nach wie vor für den 1. Januar 2012 vorgesehen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, soll aber doch in enger Abstimmung mit den Bundesländern auf den Weg gebracht werden. Die grundsätzlichen Bedenken der Länderkammer gegen die spezialärztliche Versorgung werden nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach, nicht mehr aufrecht erhalten. Daher ist auch nicht mit einer Herausnahme dieses Paragrafen aus dem Gesetz zu rechnen. AKR und Konvergenz kommen nicht Als positiv wertet Baumgärtner, dass die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) und die Konvergenz, wie sie von der KBV geplant war, wegfallen. Die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für unterversorgte Bezirke durch Wegfall der Fallzahlbegrenzung und Einzelleistungsvergütung bei förderungswürdigen Leistungen seien ein Anfang. Mittelfristig müssen aber endlich feste Preise für alle ärztlichen Leistungen her und die Fallzahlbegrenzung muss weg. Wir sind es leid, im GKV Bereich mit Muschelwährung bezahlt zu werden und erst sechs Monate nach einer Behandlung zu wissen, was unsere damalige Leistung wert war, macht der MEDI Vorsitzende deutlich. Er ist zurzeit auch Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände, die ihre Korrekturwünsche am Gesetz Mitte September vorgebracht hatte. Die Allianz fordert, dass die Abrechnung der ambulanten spezialärztlichen Leistungen, die Prüfung des Facharztstatus und die Qualitätssicherung durch die KVen gewährleistet werden. Diese hielten das entsprechende Know how und die notwendigen Strukturen bereits heute vor. Darüber hinaus lehnte es die Allianz ab, dass die Richtlinienkompetenz und die Definition von Qualifikationen allein in der Hand des Gemeinsamen Bundesausschusses (G BA) liegen. Das führe zu einer Einschränkung der ärztlichen Berufsfreiheit und zu mehr Einfluss der Kostenträgerbank, weil die Ärzteseite im G BA in der Minderheit ist. Besser wären dreiseitige Verträge und einheitliche Qualitätsvorgaben durch die Ärzteseite. Verbesserungsbedarf sah die Allianz auch bei der sogenannten kleinräumigen Bedarfsplanung. Denn Haus und Gebietsärzte können eine hochwertige und flächendeckende Patientenversorgung nur dann aufrechterhalten, wenn die politisch Verantwortlichen für bessere Rahmenbedingungen in den niedergelassenen Praxen sorgen, betonte Baumgärtner. Konkret bedeute das eine feste Euro Vergütung für Niedergelassene und einen geringeren Bürokratie Aufwand für Arztpraxen. Den Aufkauf und die Stilllegung von Praxen lehnte die Allianz mit aller Deutlichkeit ab: Mit diesen Aufgaben werden die KVen nach Ansicht des MEDI Vorsitzenden überfordert. Wer soll denn festlegen können, welche Praxis überflüssig ist? Ein innerärztliches Dauerthema stellen die Arzneimittelregresse dar, bei denen Ärzte die Kosten für verordnete Medikamente selbst tragen müssen. Diese gesetzlichen Regelungen seien weder Ärzten noch Patienten vermittelbar und müssten, laut Allianz, abgeschafft werden. Das geplante Verfahren Beratung vor Regress sei nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Weiterhin Änderungsbedarf Neben den Berufsverbänden und betroffenen Organisationen haben auch Bundesrat und Regierungsfraktionen eine Vielzahl an Änderungsanträgen eingebracht, die das Versorgungsstrukturgesetz noch substanziell ändern könnten. Hier einige der Vorschläge: Ärztenetze: Die KVen sollten nach dem Willen von Union und FDP bei der Verteilung der Gesamtvergütung die Möglichkeit erhalten, Ärztenetze finan 18

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20 MenSCHen Bei MeDi gesundheitspolitik Dipl.-Med. Peter Ring: Mit freiem Kopf in der Stadt der Mitte Für einen Großstädter mag Teterow irgendwo auf dem platten Land oder sogar hinterm Mond liegen. Teterow selbst bezeichnet sich dagegen stolz als Stadt in der Mitte, als Mittelpunkt Mecklenburg Vorpommerns nämlich. Hier liegt auch die Praxis von Dipl. Med. Peter Ring, dem Vorstandsvorsitzenden von MEDI Mecklenburg Vorpommern. Der Nordosten Deutschlands ist dünn besiedelt. Die Jungen gehen fort, das Durchschnittsalter der übrig gebliebenen Menschen steigt. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Hausärzte. Berufspolitische und menschliche Probleme gibt es dadurch mit Sicherheit genug. Aber Ring stellt sie nicht in den Vordergrund. Er könnte sorgenvoll über die Zukunft der ärztlichen Versorgung sprechen oder über den Mangel an Fachärzten berichten, die sich im Nordosten niederlassen. Er tut es nicht. Er will weder jammern noch auswandern. Auch wenn sich ein Vergleich zwischen Mecklenburg Vorpommern und anderen MEDI Regionen aufdrängt, wo der Organisationsgrad der Ärzte bei MEDI größer ist. Treten die baden württembergischen Ärzte stärker für ihre Interessen ein? Anscheinend sind die Kollegen im Südwesten berufspolitisch engagierter, stellt er neidlos fest, auch fachübergreifend. In Mecklenburg Vorpommern geht es dagegen vergleichsweise ruhig zu und auf neue Ideen reagieren die Kollegen oft erst einmal neutral abwartend. Das könnte auch damit zu tun haben, dass die Ärzte hier ziemlich zufrieden mit der Tätigkeit ihrer KV sind. Grundsätzlich fehlt Ring in Mecklenburg Vorpommern der fachübergreifende Konsens. Da sind die Bedenken doch oft 20 sehr ausgeprägt, formuliert er vorsichtig. Deutlicher gesagt sieht er und nicht nur er häufig unproduktive Konflikte zwischen Allgemein und Fachärzten. Daran könnten MEDI Macher sicher etwas ändern. Nur: Alleine geht das nicht. Und da fehlt ihm eben doch die Unterstützung. Wenn etwas Neues ausprobiert wird, heißt es seiner Erfahrung nach am Anfang oft: Macht ihr mal, wir schauen mal. Wenn die Sache dann gut läuft, machen allmählich mehr Ärzte mit. Aber wenn es irgendwelche Probleme gibt, dann haben das angeblich alle von Anfang an vorhergesehen. Eine eher zähe Angelegenheit! Die praktische Zusammenarbeit mit den Kollegen vor Ort findet er hervorragend, obwohl es natürlich manchmal menschliche oder fachliche Differenzen gibt. Trotzdem wünscht sich Ring oft, dass sich mehr aus solchen lokalen

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