CHANCEN im GESPRÄCH Haltung, Werte Normen oder: vom Wert der Inklusion

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1 CHANCEN im GESPRÄCH Haltung, Werte Normen oder: vom Wert der Inklusion Germain Weber Bregenz, Landhaus

2 Aktuelle Herausforderung Sind Einrichtungen der Behindertenhilfe noch zeitgemäß? Ist aus der Sicht der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen nicht ein umfassendes strukturell institutionelles Umdenken erforderlich?

3 Aktuelle Herausforderung Sollten die Sonderkindergärten nicht geschlossen werden? Logisch konsequent wäre dann die Schließung der Behindertenwerkstätten! Warum sollen Menschen mit Behinderungen weiter noch Wohnheimen untergebracht werden?

4 Aktuelle Herausforderung Welche Alternativen haben wir? Haben wir genügend Brücken gebaut?

5 Zur eigenen Geschichte 1861 Februarpatent : Gesetzgebungsrecht in Landesangelegenheiten (u.a. Wohltätigkeitsanstalten) 1900 Land fördert erste sozialen Dienstleistungen 1918 Selbständigkeitserklärung unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker (eigenes Land im Rahmen des österreichischen Staates) 1919 Eigene Landesverfassung 1923 Anpassung an die Bundesverfassung 1945 Die Verfassung von 1923 tritt wieder in Kraft 1971 Landtag: Erstes Sozialhilfegesetz in Österreich 1985 Enthospitalisierungsprogramm Valduna 1993 Landespflegezuschuss (Vorbild für Pflegegeld) 1996 Land Gemeinden: 60 : Chancengesetz (ersetzt Behindertengesetz) 2008 UN Konvention (CRPD) tritt in Österreich in Kraft

6 Menschenrechte Das Land Vorarlberg auf dem Weg Von den Rechten organisierter Bevölkerungsgruppen (Völkerrecht) zu den Rechten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

7 Haltung Werte - Normen Menschenrechte haben den Grund in der Würde des Menschen. Würde ist nicht das Ergebnis von Leistung und Vereinbarung, Würde kommt jedem Menschen gleich zu, und verlangt deshalb unbedingte Achtung, dies unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion,., Behinderung, sexueller Identität, Alter usw. Würde ist keine Frage der Intelligenz! In den Normen der Menschenrechten findet die Würde des Menschen politisch-rechtliche Anerkennung und Schutz. Menschenrechte entwickeln sich als ein Prozess in Antwort auf Unrechtserfahrungen.

8 Konkurrierende Würde-Konzepte Würde als Attribut das von verschiedenen Qualitäten und Fähigkeiten einer Person gesehen wird,. Wenn diese Fähigkeiten, Qualitäten nicht vorhanden oder verloren gegangen sind, wie z.b. Rationalität, Selbstbewußtsein, Autonomie, stehen diese Personen auf einen niedrigen moralischen Status, z.b. Menschen mit IB und speziell jene mit schweren Formen von IB (Utilitarismus, e.g. Singer, 1993); Würde ist jedem Mensch inherent, hat eine intrinsiche Funktion, die Würde nimmt während des Lebens nicht ab und verlangt respektvollen Umgang über den Lebenslauf: Menschen mit IB sind auf der gleichen moralischen Stufe wie alle anderen Menschen auch (Menschenrechtsansatz, e.g. Heng & Sullivan, 2005)

9 Entscheidungsfindung und informierte Zustimmung Wie werden Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen getroffen? Eine zentrale Thematik in Zusammenhang mit Würde! Eine zentrale Thematik in Zusammenhang mit dem Prinzip der Inklusion! Eine zentrale Frage in der Neubestimmung unserer Unterstützungsleistungen!

10 Haltung: Wie wird Behinderung gesehen? 19tes Jahrhundert Karitatives Engagement und staatliches Anstaltswesen Sozialpolitik in enger Verbindung zur Degenerationstheorie 20tes Jahrhundert Organisierte Fürsorge: Kongregation Staat Politik der Vernichtung: lebensunwertes Leben Staatlich verantwortete Fürsorge: Fremdbestimmung Allgemeine Menschenrechte 1948 (UN) Ab den 1970ger Jahren: Rechtlicher Begründungsnotstand: Fremdbestimmung, Diskriminierung

11 21tes Jahrhundert Sozial- und Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik (Manfred Nowak, 1995)

12 Normen zur Inklusion 1982 Weltaktionsprogramm für Menschen mit Behinderungen (UN) 1994 Standardregeln zur Gleichstellung von MmB (UN) 2006 UN Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung

13 UN-Konvention: ein Paradigmen Shift Behinderte Person Objekt von: Behinderte Person als Subjekt mit: Barmherzigkeit Wohltätigkeit Medizinischer Behandlung Sozialem Schutz Staatliche Kontrolle Aufbewahrung Persönlichen Rechten Rechte artikulieren Entscheidungen für ihr Leben nehmen freien Willen informierte Zustimmung Aktive Bürger der Gesellschaft

14 UN Konvention in der EU Ansiedlung der Behindertenthemen in der EU-Kommission Bis GD für Beschäftigung, Soziales und Integration Seit GD für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft EU Grundsätze zum Thema Behinderung: Nichtdiskriminierung Chancengleichheit Aktive Eingliederung

15 Integration und Inklusion Integration: Ein Element von Außen wird in ein bestehendes Gefüge hereingenommen Inklusion: Verschiedene, vielfältige Elemente definieren das Gefüge. Die Elemente gehören schon immer dazu und sind stets in ihrer Vielfalt in einem Ganzen

16 Image im 21ten Jahrhundert Behinderung ist nicht eine Frage des freien Ermessens und der damit abgeleiteten Fürsorge sondern Es ist eine Frage der Rechte der Menschen mit Behinderung verbunden mit einer entsprechenden Politik, die auf die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen des Einzelnen achtet!

17 Image im 21ten Jahrhundert Untersuchung zum Image und Spendenverhalten (Kocman & Weber, 2011) Porträtbilder: Down Syndrom, Behinderung nicht im Gesicht erkennbar Betitelung: Mensch mit geistiger Behinderung Mensch mit intellektueller Behinderung Kompetenzen: differenzierte Zuschreibung Spendenbereitschaft: jüngere Erwachsene höhere Spendenbereitschaft beim Begriff intellektuelle Beeinträchtigung

18 Ausgleichen als Schlüsselprinzip zur Teilhabe Menschen mit Beeinträchtigungen erfahren über individuell abgestimmte Bedarfsfeststellungen besondere Unterstützungen und Förderungen einen Ausgleich für ihre Benachteiligungen, die sich aus der Beeinträchtigung (körperlich, seelisch, kognitiv, sozial) ergeben Erst hierdurch stellen wir in unseren Gesellschaften Menschen mit Beeinträchtigungen gleichwertige Chancen auf dem Weg in Bildung, Arbeit, sowie sozialer Teilhabe sicher!

19 Inklusion INKLUSION: eine Vision und ein Prinzip INKLUSION: ein Gestaltungsauftrag und Handlungsfeld

20 Inklusion Vision & Prinzip Inklusion als ein leitendes Ziel einer Reise, zu der die UN Konvention verpflichtend ermutigt, Akzeptierend umgehen mit heterogenen Entwicklungs-, Erziehungs-, Bildungs-, Tätigkeits- und persönlichen Bedürfnissen von Menschen Teilhabe (Partizipation) fördern und entwickeln, insbesondere in Bezug auf Bildung, Kultur, Arbeit und Gesellschaft Der sozialen Marginalisierung und Ausgrenzung geplant entgegenwirken

21 Gestaltungsauftrag & Handlungsfeld - In den Wahrnehmungen, Einstellungen und Haltungen, des Einzelnen, der Gesellschaft - In allen Ebenen der Behindertenpolitik - In der Zivilgesellschaft - In der Weiterentwicklung der Dienstleistungen - Inklusion erfordert Veränderungen im Denken und Handeln und eine politische Strategie zur Umsetzung!

22 Professionelles Handeln: Neue Leitprinzipien - Fachkonzept Sozialraumorientierung: Ressourcen des Nahraumes werden einbezogen (Bsp. Jugendhilfe, Mondorf ) - Betroffenenaktivierung: Kooperation und Vernetzung (Bsp. Empowerment) - Systemebene: interne Prozesse, Ziele, professionelles Selbstbewusstsein, Finanzierungsstrukturen - Flexibilität des Hilfe- und Unterstützungssystems: individuelle Unterstützungsarrangements, Bedürfnisse und Wille des Adressaten entsprechend - Ethik des Willens der Person gegenüber einer Ethik zum Wohle der Person

23 Einschätzung des Ist-Standes In Österreich ist die Politik davon ausgegangen, dass die meisten Regeln der Konvention bereits erfüllt sind! Bis heute wird unterschätzt wie viel noch zu tun bleibt! Teilweise fehlen Regeln, wie sie die Konvention vorschreibt! Das gilt nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder und die Gemeinden! Viele Regeln werden nicht eingehalten! (Erwin Buchinger, Bundesbehindertenombudsmann, November 2010, Sozialminister a.d.)

24 UPR- zu Menschrechten in Österreich (Januar 2011) Empfehlungen für den Behindertenbereich: Partizipation (Teilhabe) Barrierefreiheit Persönliche Assistenz Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben Bildung Zugang zu Gesundheitsleistungen Arbeit & Beschäftigung Armut & Behinderung Migration & Behinderung Replik vom Außenminister: NAP, Monitoringausschuss, Standard der Inklusion am Arbeitsmarkt 2012: Prüfung der Einhaltung der UN-Behindertenkonvention

25 UN Konvention in Österreich Bildungsbereich: von der Sonderschule zur Schule für alle Werkstätten/Arbeit: von der Beschäftigungstherapie zum arbeitsrechtlichen Vertrag (IfS- Spagat, LH-Vorarlberg Ausbildungszentrum Vorarlberg) Wohnen: vom Wohnheim zum individuellen Wohnen integriert in die Gemeinde Wahlmöglichkeiten (Optionen) schaffen: die Voraussetzung für eine effektive Inklusion, eine Inklusion deren Erfolg über das Ausmaß der wahrgenommenen Lebensqualität der Betroffenen zu sehen sein wird

26 UN Konvention in Österreich Entscheidungen treffen informierte Zustimmung Mitbestimmung: die Rolle der Selbstvertreter in Trägerorganisationen und im sozialpolitischen Entscheidungsprozess Persönliche Zukunftsplanung: die Rolle der Selbstbestimmung: Wahlfreiheit: die Schaffung von Vielfalt in den Angeboten Persönliche Assistenz: Die Befähigung von MmB in der Gesellschaft teilzunehmen und wirksam zu sein Die Begleitung von MmB auf dem Weg zur Inklusion

27 Teilhabe Zugang Barrierefreiheit: Information: Leicht-Lesen Kultur: TV - Sendeformate, Theater Inklusive Produktionen Sozialraumorientierung: Öffnung der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen im Nahraum für MmB bürgerschaftliches Engagement (freiwilliges Engagement) Bewusstseinsbildung: Verzerrte Wahrnehmungen, Einstellungen, Rolle der Medien, Rolle der Persönlichkeiten im Land

28 MitarbeiterInnen werden Brückenbauer Unsere MitarbeiterInnen gestalten über ihr bisheriges Berufsverständnis hinaus aktiv die Bedingungen in der Gemeinde mit. Ziel ist es, die Ausgrenzung behinderter Menschen von vornherein zu verhindern. Inklusiv tätige MitarbeiterInnen werden zu Brückenbauern in der Gemeinde.

29 Auf dem Weg zur Inklusion, wollen wir niemanden zurück lassen! (frei nach Peter Rosegger)

30 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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