Inklusion und die Große Lösung: Partizipation oder Konfusion?

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1 Inklusion und die Große Lösung: Partizipation oder Konfusion? AFET Fachtagung 19. und 20. September 2012 in Dortmund Folie 1

2 Hintergrund und Ausgangslage: Wo stehen wir? Was ist die große Lösung? Die Große Lösung zielt auf eine Integration des Behindertenbereichs in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe... Ziel ist die volle Inklusion und die Überwindung aller Sondereinrichtungen. (Heiner Keupp, DJHT 2011)... als Merkposten: Thema Kinder mit Behinderung ist eine alte Diskussion - Große Lösung ist 1990 mit der Einführung des KJHG gescheitert. Große Lösung = Inklusion? nein Große Lösung = ein Baustein Was ist der Motor für die Debatte? UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung Diskussion über die Reform der Eingliederungshilfe Folie 2

3 Hintergrund und Ausgangslage: Wo stehen wir? Große Lösung ist die größte Reformdiskussion in der Kinder- und Jugendhilfe seit der Einführung des SGB VIII Große Lösung fordert von der Kinder- und Jugendhilfe eine fachpolitische Neuorientierung (Inklusion als Handlungsprinzip)... aber wichtig ist: Kinder- und Jugendhilfe kann die Diskussion um die Große Lösung fachpolitisch selbstbewusst führen Kinder- und Jugendhilfe erreicht mit ihren Einrichtungen und Diensten heute schon (fast) alle Kinder und Jugendlichen: Kindertagesstätten, Frühe Hilfen, Familienbildung, Beratung, Hilfen zur Erziehung und die Kinder- und Jugendhilfe hat (leidvolle) Erfahrungen im Schnittstellenmanagement (Schule, KJPP, Justiz...) Folie 3

4 Perspektive der großen Lösung: Stand der aktuellen politischen Debatte Die bundespolitische Debatte über die große Lösung läuft seit Die Jugend- und Sozialministerkonferenz haben zwei AG s zur Schnittstellenproblematik bei Leistungen für Kinder mit Behinderung und Inklusion eingerichtet. Es liegen zwei (Zwischen-) Berichte (2009 und 2011) vor. In beiden (Zwischen-) Berichten wird die Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII vorgeschlagen. Die aktuell arbeitende AG muss bis 2013 einen Abschlussbericht mit rechtlichen Eckpunkten vorlegen. In der AG sind vertreten: Vertreter und Vertreterinnen der Länder, des Bundes sowie der Kommunalen Spitzenverbände Folie 4

5 Perspektive der großen Lösung: Stand der aktuellen politischen Debatte aus den Berichten: Was sind die Schwierigkeiten in der Praxis? Schwierigkeiten bei der Unterscheidung nach der Art der Behinderung (Mehrfachbehinderung oder Unterscheidung spezifischer Formen von seelischer und geistiger Behinderung) Wechselwirkungen von behinderungsspezifischem Bedarf und erzieherischem Bedarf führen zu Abgrenzungsproblemen und Zuständigkeitsstreitigkeiten Verschiebebahnhöfe & schwarze Angebotslöcher als Folgen Probleme in der Praxis: Jugendhilfe und Eingliederungshilfe haben sich als unabhängige Systeme (getrennte Welten) entwickelt (z.b. Hilfelogiken, Bedarfe, fachliche Ausgangspunkte) Steuerungsfunktion der Sozialämter (vergleichbar 36 SGB VIII) wird in der Eingliederungshilfe kaum wahrgenommen) Folie 5

6 Perspektive der großen Lösung: Stand der aktuellen politischen Debatte aus den Berichten: Was sind die Vorteile der Großen Lösung? Schaffung eines einheitlichen Rechtssystems: ein Leistungsgesetz für alle Kinder und Jugendlichen Hilfen aus einer Hand: eine zuständige Institution für alle Kinder und Jugendliche Schnittstellenproblematik wird konsequent beseitigt (keine Zuständigkeitskonflikte zwischen den Jugend- und Sozialämtern, Zuordnung zu Behinderungsarten entfällt) Wechselwirkungen zwischen erzieherischen und behinderungsspezifischen Problemen können besser berücksichtigt werden - ganzheitliche Betrachtung! Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Rechtssystems und eindeutiges Signal für inklusive Angebote Folie 6

7 Zahlen, Daten und Fakten: der empirische Blick Wer bekommt Hilfen zur Eingliederung?... bundesweite Zahlen zur Eingliederungshilfen für Minderjährige (Stand 2009) Fallzahlen SGB VIII: ( Hilfen zur Erziehung) Einzelfallhilfen 35a Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche SGB XII: Einzelfallhilfe für behinderte Kinder und Jugendliche Alter und Geschlecht SGB VIII = 70% Jungen und 78% der Kinder sind 7-14 Jahre alt SGB XII = 64% Jungen und 66% der Kinder sind unter 6 Jahre Folie 7

8 Zahlen, Daten und Fakten: der empirische Blick... bundesweite Zahlen zur Eingliederungshilfen für Minderjährige (Stand 2009) Kosten SGB VIII = (5,5 Milliarden für Hilfen zur Erziehung) 664 Millionen für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche SGB XII = 2,44 Mrd. für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (Schätzungen auf dem Stand der Ausgaben und Fallzahlen 2009) Folie 8

9 Perspektive der großen Lösung: Konkret(er)! Bei einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderung im SGB VIII, braucht es ein neues Dach : Einführung des Begriffs Hilfe zur Entwicklung im SGB VIII = Zusammenführung aller einzelfallbezogenen Hilfen (erzieherische Hilfen und behinderungsspezifische Hilfen) Folie 9

10 Perspektive der großen Lösung: Konkret(er)! Die Große Lösung SGB VIII braucht eine Neugestaltung von Leistungen: Ansatz I Unter dem Dach Hilfen zur Entwicklung gibt es zwei Leistungen: Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Hilfen zur Einführung Erziehung einer neuen Ansatz II Einführung einer neuen Leistung Hilfen zur Entwicklung Prüffragen: Wie kann eine einheitliche Kostenheranziehung erfolgen? Wie sollen die Übergänge bei Volljährigkeit gestaltet werden? Wie sind die Zuständigkeiten zwischen örtlichem und überörtlichem Träger? Wie müssen Übergangsregelungen aussehen? Wie sehen Leistungen aus... Realisierbarkeit & Finanzierbarkeit & Verlässlichkeit Folie 10

11 Schluss Wir müssen präzise analysieren, Beteiligung sichern und mutige Entscheidungen treffen: Zeit lassen aber ganz schnell anfangen (Norbert Struck) Wir müssen zwischen Jugendhilfe- und Behindertenhilfe einen gemeinsamen Prozess gestalten. Die gesetzlichen Grundlagen im SGB VIII müssen für die große Lösung geschaffen werden. Dabei geht es nicht einfach um eine Addition von neuen Aufgaben, sondern um eine fachliche Weiterentwicklung der Kinderund Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungssystem. Es müssen Antworten für die zentralen Prüffragen gefunden werden. Bei der Umsetzung einer großen Lösung stehen insbesondere die Jugendämter vor Herausforderungen. Folie 11

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