Überblick Rechtliche Grundlagen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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1 Überblick Rechtliche Grundlagen Vereinbarkeit von Familie und Beruf
2 Überblick Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bundesgleichstellungsgesetz Bundesbeamtengesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Bundespersonalvertretungsgesetz Arbeitszeitgesetz Teilzeit und Befristungsgesetz Altersteilzeitgesetz Arbeitsschutzgesetz Pflegezeitgesetz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Mutterschutzgesetz Tarifverträge Sozialgesetzbücher, BGB, Landesgesetze, Steuerrecht
3 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Art. 6 Abs. 1)
4 Bundesgleichstellungsgesetz Ziel des Gesetzes: u. a. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern. ( 1) Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer (Abschnitt 3) Familiengerechte Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen ( 12) Förderung von Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung ( 13 und 15) Wechsel von Teilzeit nach Vollzeit, beruflicher Wiedereinstieg ( 14) siehe auch Gleichstellungsgesetz der Länder
5 Bundesbeamtengesetz Benachteiligungsverbote: Elternzeit ( 25) Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung ( 91, 92) Beurlaubung bei Kinderbetreuung: 15 Jahre Arbeitszeit (Abschnitt 2)
6 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Ziel: Benachteiligung aufgrund von Alter, Geschlecht, Schwangerschaft oder Mutterschaft zu verhindern und zu beseitigen weitere Benachteiligungen ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung Behinderung sexuellen Identität
7 BetrVG 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;
8 Bundespersonalvertretungsgesetz Allgemeine Aufgaben: Überwachung der Gesetze ( 68) Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter ( 68) Arbeitszeit ( 75) Urlaub ( 75) Fortbildung ( 75) Gestaltung der Arbeitsplätze ( 75) siehe Personalvertretungsgesetze der Länder
9 Übersicht Landesgesetze alle Landespersonalvertretungsgesetze alle Landesgleichstellungsgesetze
10 Arbeitsschutzgesetz neben BPersVG/BetrVG wichtigste Handlungsgrundlage bei betrieblicher Gesundheitsförderung/ Gesundheitsmanagement dynamischer, zeitgemäßer, präventiver und ganzheitlicher Arbeitsschutz kontinuierliche Verbesserung Grundsatz der Prävention Gefahrenbekämpfung an der Quelle menschengerechte Arbeitsgestaltung ganzheitliche Betrachtung arbeitsbedingte Erkrankungen Anerkennung psychischer Belastungen Verantwortung beim Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation
11 Arbeitsschutzgesetz: kontinuierlicher Verbesserungsprozess
12 Prävention in der Gesundheitsförderung Pflicht AG Pflicht AN - Freiwillig Kür Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit fördern Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilungen: Körperliche & Psychische Belastungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Gesundheitsförderung Gesundheitsmanagement
13 Arbeitszeitgesetz Zweck des Gesetzes ist es, 1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie 2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.
14 Teilzeit- und Befristungsgesetz Verkürzung der Wochen-, Monats-, Saisonund/oder Jahresarbeitszeit ( 8) auch befristete Teilzeit oder Teilzeit auf Probe sind möglich
15 Altersteilzeitgesetz möglich für alle Beschäftigten, die vor dem das 55. Lebensjahr vollendet haben Bedingung: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
16 Mutterschutzgesetz Verbot von Mehrarbeit, Nacht- und Sonn- und Feiertagsarbeit ( 8 Abs. 1) Beschäftigungsverbot für einzelne Tätigkeiten, wenn Gesundheitsgefahren für Mutter und/oder Kind drohen ( 3) Schutzfristen: 6 Wochen vor der Entbindung; 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frühund Mehrlingsgeburten) ( 6) Stillzeiten während der Arbeitszeit besonderer Kündigungsschutz
17 Recht: Elterngeld- und Elternzeitgesetz 12 Monate, bzw. 14 Monate (beide Eltern) 65% des Nettoeinkommens (max Euro) freie Entscheidung, welcher Elternteil Elternzeit nimmt bis zum 3. Geburtstag des Kindes (8. Geburtstag mit Zustimmung des Arbeitgebers) Teilzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich möglich Geschwisterbonus für schnelle Geburtenfolge Mindestelterngeld: 300 Euro
18 Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden nicht auf Berufbildungszeiten angerechnet Voraussetzung: Kind lebt im Haushalt (auch Adoptivkind, Pflegekind, Enkelkind oder Geschwisterkind in Ausnahmen) Frist: 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim AG Verkürzung/Verlängerung nur mit Zustimmung des AG Sozialversicherung bleibt bestehen
19 Elterngeld über Netto 65% des Entgelts Hartz IV Empfänger nicht mehr berücksichtigt Steuerklassenwechsel kann zu höherem Elterngeld führen Geschwisterbonus: unter 3 Jahren od. 2 Kinder unter 6 Jahren (behindertes Kind unter 14) Mehrlingszuschlag: pauschal 300 für jedes Kind Geringverdiener: unter % wird rückwirkend für 3 Monate gezahlt
20 Recht: Pflegezeitgesetz (2008) Erhöhung des Pflegegeldes 6 Monate Pflegezeit (Freistellung) 10 Tage kurzzeitige Freistellung Pflegestützpunkte und wohnortnahe Beratung Ausbau der Qualitätskontrollen zusätzliche Leistungen für Demenzkranke Unterstützung des Ehrenamtes
21 Tarifvertrag Regelungen Freistellung von der Arbeit wegen Betreuung von Kindern und Angehörigen Arbeitszeitflexibilisierung Teilzeit Telearbeit Elternförderung Ausgestaltung der Elternzeit Weiterbildungsangebote während der Elternzeit Vertretungseinsätze/Projektbeteiligungen während der Elternzeit Kinderbetreuung Sozialzulagen/Familienzulagen
22 weitere Gesetzgebung Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) Sozialgesetzbuch V (SGB V) Steuerrecht Sozialgesetzbuch V (SGB V) Soziale Pflegeversicherung Rente Krankenversicherung Lohnsteuerverfahren für Eheleute (Ehegattensplitting) steuerliche Erleichterung bei der Kinderbetreuung Freistellung zur Betreuung kranker Kinder und Krankengeld ( 45) Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (KJHG) Ländergesetze zur Kinderbetreuung: z.b. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) Insbesondere Dritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG) steuerliche Begünstigungen von Kinderbetreuungskosten Rechtsansprüche auf öffentliche Kinderbetreuung oder auf Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige sind auf Länderebene geregelt.
23 aktuelle Literatur Düwell, Franz-Josef; Göhle-Sander, Kristina; Kohte, Wolfhard (2009): Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Juris Praxiskommentar, Saarbrücken
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