Teil C: Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel

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1 Teil C: Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen auf dem ehemaligen Munitionsdepot Olfen gem. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bearbeitet für: GENREO Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbh Kirchstraße Olfen bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fa: 0251 / Februar 2015

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Untersuchungsgebiet Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Abstandsempfehlungen Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Windenergieempfindliche Vogelarten Fachinformationen Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Biotopkatasterflächen Messtischblattquadranten Zusammenfassung der verfügbaren Daten Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Daten zu Vorkommen von Vögeln Avifaunistische Untersuchung Methoden Ergebnisse Planungsrelevante Brutvögel im UG Planungsrelevante Durchzügler, Rastvögel, Nahrungsgäste im UG WEA-empfindliche Brutvögel außerhalb des UG Artenschutzrechtliche Bewertung Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Bodenbrüter Turmfalke Uhu Bewertung möglicher betriebs- und anlagebedingter artenschutzrechtlicher Konflikte... 27

3 ökon GmbH, Münster Seite Ziegenmelker Baumfalke Uhu Weißstorch Beziehung zum FFH-Gebiet Truppenübungsplatz Borkenberge Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Bauzeitenregelung I (Flächenvorbereitung) Bauzeitenregelung II (Installation der WEA 3) Vollständiger Revierausgleich (Ziegenmelker) Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur Anhang I: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle Baumpieper Heidelerche Schwarzkehlchen Turmfalke Ziegenmelker... 47

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Untersuchungsgebiet mit den geplanten Standorten der drei WEA und den Radien von 500 m und m um die Windenergieanlagen... 7 Tabellenverzeichnis Tab. 1: WEA-empfindliche Vogelarten nach LANUV / MKULNV (2013) Tab. 2: Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten in dem EU-Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (LANUV NRW 2015a) Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2015a) Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2015b) Tab. 5: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2015b) Tab. 6: Planungsrelevante Arten des Messtischblattquadranten Q42094 (Haltern) (LANUV NRW 2015c) Tab. 7: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Tab. 8: Brutvogelkartierung Tab. 9: Rastvogelkartierung Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten.. 21 Anlage Karte 1 - Ergebniskarte (1 : )

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die GENREO Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbh plant auf der Fläche des ehemaligen Munitionsdepots in Olfen die Errichtung von 2 Windenergieanlagen (WEA). Die WEA sollen im Nordwesten des Geländes des ehemaligen Munitionsdepots aufgestellt werden. Der Eingriffsort ist größtenteils eine ehemals militärisch genutzte Fläche, die nunmehr gewerblich nachgenutzt wird. Es sollen 2 Anlagen des Typs Enercon E 101 mit einer Nabenhöhe von 149 m und einem Rotordurchmesser von 101 m errichtet werden. Die vorliegende Artenschutzrechtliche Prüfung ersetzt die Artenschutzrechtliche Prüfung vom Der Antragsteller verzichtet auf die sogenannte WEA-1. Es ist eine Bewertung der Antragsmodifikation notwendig. Diese wird im vorliegenden Gutachten beschreiben. Von dem Bauvorhaben können planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Gemeinschaftsrechtlich geschützte sowie streng geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 BNATSCHG (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: LANUV 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Die Vogeluntersuchung wurde im Jahr 2012 durchgeführt. Durch insgesamt 17 Kartiertermine von Anfang Februar bis Ende Oktober 2012 wurde das Gebiet in einem Radius von mindestens m um die geplanten Anlagenstandorte intensiv auf die Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten untersucht. Da zum Zeitpunkt der Untersuchung weder die Empfehlungen für den Kartierungsumfang der Münsterlandkreise noch der Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in Nordrhein-Westfalen vorlagen, weicht der Umfang der Kartierungen leicht von den neueren Vorgaben ab. Im Rahmen dieser artenschutzrechtlichen Prüfung Vögel wird geklärt, ob durch das Planvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte mit Vögeln ausgelöst werden können. Die aktuellen Empfehlungen für die Bewertung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen gemäß Leitfaden (LANUV / MKULNV 2013) werden berücksichtigt. Für die Artgruppe der Fledermäuse liegt ein eigenständiges Gutachten vor (ECHOLOT GBR 2015).

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt im westlichen Stadtgebiet von Olfen. In einem Radius von 500 m um die Standorte der WEA wurde eine intensive Brutvogelkartierung vorgenommen. Der Radius von m um die Standorte wurde auf Rastgebiete von ziehenden Arten und auf Brutvorkommen WEA-empfindlicher Arten untersucht. Zusätzlich wurden auch Windenergieempfindliche Arten außerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über nahezu das gesamte ehemalige Munitionsdepot und die westlich angrenzenden Waldflächen und ist zum überwiegenden Teil bewaldet. Lediglich nördlich des ehemaligen Munitionsdepots, sowie im Bereich der Auen von Lippe und Stever kommen Ackerflächen vor. Auf dem Gebiet des ehemaligen Munitionsdepots wurden infolge des Sturms Kyrill im Jahr 2007 große Teile der mit Kiefern bestandenen Flächen gerodet / freigestellt und neu aufgeforstet. Nordöstlich des Munitionsdepots verläuft in etwa einem Kilometer Entfernung die Stever, südwestlich in gut einem halben Kilometer Entfernung die Lippe. In ebenfalls geringer Entfernung befinden sich der Dortmund-Ems-Kanal und der Wesel-Datteln-Kanal. In weniger als 2 Kilometern Entfernung beginnt mit dem Hullerner Stausee ein ausgedehntes Gebiet von mehreren Stauseen. Zwischen der Lippeaue und dem nördlich gelegenen ehemaligen Munitionsdepot verlaufen die Kreisstraßen K 9 (Eversumer Straße) und K 26 (Hullerner Straße) südlich bzw. westlich. Ansonsten ist das UG verkehrstechnisch lediglich über Wald-, Wirtschafts- und Spazierwege erschlossen. Die Geländehöhen bewegen sich im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots zwischen 45 m. ü. NN und 48 m ü.nn. und fallen zu den Fließgewässern Stever und Lippe leicht ab auf 42 bzw. 40 m ü.nn.

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 Abb. 1: Untersuchungsgebiet mit den geplanten Standorten der drei WEA und den Radien von 500 m und m um die Windenergieanlagen (Quelle Kartengrundlage: Geobasis NRW 2015) 3 Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Von Windparkplanungen können baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Konflikte ausgehen. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Planung auf möglicherweise durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ausgelösten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu prüfen. Hinsichtlich der Anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sind nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (LANUV / MKULNV 2013) die dort als windenergieempfindlich eingestuf-

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 ten Vogelarten in besonderer Weise zu berücksichtigen. Diese Arten werden im Leitfaden eplizit genannt. Es handelt sich um Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise in besonderem Maße kollisionsgefährdet sind oder durch Störwirkungen der WEA aus ihrem Lebensraum bis hin zur Aufgabe von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gedrängt werden können. In Abhängigkeit des Erhaltungszustandes der Arten sind die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen umfangreicher als für nicht WEA-empfindliche Arten. Bei der Analyse und Bewertung der baubedingten Auswirkungen sind neben den WEAempfindlichen Arten auch andere Arten / Artgruppen zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt es, ein Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG für alle geschützten und planungsrelevanten Arten zu vermeiden. 3.1 Baubedingte Wirkungen Zum Bau von Windenergieanlagen gehört neben der Räumung des Baufeldes, dem Bau der Fundamente und der Installation auch der Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Temporär werden Flächen als Stellplatz für Kräne und andere Baugeräte benötigt. Während der Bauphase wird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowie durch Lärm und Staubentwicklung kommen. Wenn die Bauarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit) von Vögeln durchgeführt werden, kann es zur störungsbedingten Aufgabe einer bereits begonnenen Brut kommen. Insbesondere bei einem Beginn der Bauarbeiten zur Brutzeit besteht die Gefahr der Aufgabe einer begonnenen Brut und somit der Verlust der Jungvögel. Grundsätzlich können die Bauarbeiten für die Errichtung der WEA auch rastende Wintergäste vertreiben oder ein Meideverhalten für einige Arten verursachen. Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - Zerstörung von Nestern, Gelegen - störungsbedingte Aufgabe von Revieren geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen)störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) besonders und streng geschützter Arten - populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten Im vorliegenden Fall werden neue Kranstellflächen angelegt und jeweils geschotterte Baustraßen von den Wegen auf dem Gelände zu den WEA gelegt. Dabei kommt es zur Beseitigung von jungem Wald. Durch Bauarbeiten im Nestbereich von bodenbrütenden Vögeln können bereits bebrütete Gelege aufgegeben werden und somit ein Verbotstatbestand nach 44 auslösen. 3.2 Anlagebedingte Wirkungen WEA sind Bauwerke, für die es in der Natur keine Entsprechung gibt. Insofern konnten die einzelnen Vogelarten kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (NLT 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisiko ist auch eine mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter anderem zeigen Untersuchungen in von Kiebitzen besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch WEA (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu einer Einengung oder zum Verlust bedeutender Rastgebiete führen. Darüber hinaus können Vögel im Zuggeschehen zu erheblichen seitlichen oder vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden.

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Kollisionsrisiko mit Masten und Rotorblättern - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekte Wirkungen (Veränderungen der Räuber-Beute-Beziehungen durch Anlage von Strukturen im Acker, etc.). Die Standorte der neuen WEA liegen ausschließlich auf dem ehemaligen Munitionsdepot. Eine Entwertung bestehender Reviere von bodenbrütenden Feldvogelarten, die hohe Vertikalstrukturen meiden ist nicht zu erwarten. 3.3 Betriebsbedingte Wirkungen Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Seeadler, Weißstorch) sowie Segler in der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an einer WEA zu verunglücken (NLT 2011). Ein erhöhtes Kollisionsrisiko entsteht bei einer Installation von WEA in Horstnähe, wo Balz- und Revierverteidigungsflüge in großer Höhe unternommen werden sowie in häufig genutzten Flugkorridoren, z.b. Anflugschneisen zum Horstplatz und zu Nahrungsflächen. Die zentrale Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert, dass Vögel aller Arten an WEA verunglücken können. Es häufen sich aber Totfunde insbesondere der großen Arten (vgl. DÜRR 2014). Obwohl die Daten der Zentralen Fundkartei nur einen sehr geringen Teil der Zahl der tatsächlich geschlagenen Individuen widerspiegeln, können anhand der absoluten Populationsgröße in einem Gebiet und der Zahl der gefundenen Schlagopfer Tendenzen abgeleitet werden. So entsteht durch die dokumentierte Schlaghäufigkeit und der Populationsgröße die Einstufung bestimmter Arten als besonders windenergiesensible Arten. Nach Interpretation des LANUV NRW liegt ein artenschutzrechtlicher Konflikt vor, wenn trotz Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Risiko der Kollision an den geplanten Anlagen die lokale Population der betreffenden Art gefährdet (LANUV / MKULNV 2013). Vor allem bei seltenen Arten und Populationen mit geringen Individuenzahlen kann auch die Gefährdung von Einzeltieren einen artenschutzrechtlichen Konflikt bedeuten. Da bei den ziehenden Arten i.d.r. die Lokalpopulation nicht ermittelt werden kann, ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln an denen über 1 % der Gesamtpopulation einer Art anzutreffen sind, besonders berücksichtigt. Über das Schlagrisiko hinaus wird für in der Nähe von WEA brütende Vögel, vor allem bei Offenlandarten, ein verringerter Bruterfolg vermutet. Als Ursache des verringerten Bruterfolgs wäre die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige zu nennen. Der Einfluss der permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu, dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen Vögel möglicherweise auch den Bereich des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Ein solches Verhalten kann sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen. Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten) Die neu geplanten WEA sind geeignet bei nahe gelegenen Brutvorkommen von WEAempfindlichen Arten das Tötungsrisiko durch Kollisionen mit Masten und Rotoren für diese Arten

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 signifikant zu erhöhen. Bei Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten können Maßnahmen zur Verringerung der betriebsbedingten Auswirkungen, bis hin zu Ausschlussbereichen um die Brutplätze der WEA-empfindlichen Arten erforderlich werden. 4 Abstandsempfehlungen Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln durch WEA hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2008) Abstandsempfehlungen für die Installation von WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und auch zu Brutplätzen ausgewählter Arten angegeben. Die Empfehlungen finden sich zum Teil in den für Nordrhein- Westfalen gültigen Leitlinien und Regelwerken, wie dem Windenergieerlass (MWEBWV NRW 2011) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (LANUV / MKULNV 2013) wieder. 4.1 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Der nordrhein-westfälische Windenergieerlass (MWEBWV NRW 2011) benennt Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete, zu denen in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes eine Pufferzone zur Rotorblattspitze der nächstgelegenen WEA eingehalten werden soll: Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Abstände zwischen naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und dem nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) der Windenergieanlage als Pufferzone: a) Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope gem. 30 BNatschG und 62 LG, sowie geschützte Landschaftsbestandsteile gemäß 47 LG NRW: Pufferzone in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes. b) Sofern die unter a) genannten Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelarten dienen sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten: Pufferzone i. d. R. 300 m. Im Einzelfall kann in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt werden. Ein größerer Abstand kann insbesondere gegenüber der Windenergienutzung empfindlichen Vogelarten angebracht sein. 4.2 Windenergieempfindliche Vogelarten Nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (LANUV / MKULNV 2013) werden eine Reihe von Arten als durch WEA überdurchschnittlich gefährdet ( WEA-empfindlich ) definiert. Die Einstufung als WEA-empfindlich orientiert sich an Fachkenntnissen über Kollisionen, Meideverhalten und Störungen aber auch am Erhaltungszustand der Arten in den biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bei der Installation von WEA der Nähe der Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten kann das Tötungs- oder Störungsverbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich erfüllt sein. Tab. 1: WEA-empfindliche Vogelarten nach LANUV / MKULNV (2013) Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) Vögel 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen

11 ökon GmbH, Münster Seite 11 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) 3. Flussseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Grauammer Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 7. Haselhuhn Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 9. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 10. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 11. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 12. Möwen k.a. Brutkolonien 13. Mornellregenpfeifer Meideverhalten Rastbestände 14. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten 15. Rohrdommel k.a. k.a. 16. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 18. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 19. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 20. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 21. Singschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 22. Sumpfohreule Kollisionsrisiko Brutvorkommen 23. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 24. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 25. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 26. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen 27. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 28. Wanderfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 29. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 30. Wiesenweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 31. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 32. Zwergdommel k.a. k.a. 33. Zwergschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Der Windenergie-Leitfaden (LANUV / MKULNV 2013) berücksichtigt die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2008). Die Radien (i.d.r m) um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezeichnen Räume, in denen die Installation von WEA das Tötungs- bzw. Störungsrisiko für diese Arten signifikant erhöhen kann oder eine erhebliche Lebensraumbeeinträchtigung durch die Errichtung von WEA nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus kann ein artenschutzrechtlicher Konflikt auch außerhalb dieser Radien festgestellt werden, wenn essenzielle Nahrungsräume oder überdurchschnittlich häufig genutzte Flugkorridore in der Art betroffen sind, dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder die Entwertung von Brutrevieren oder Rastgebieten abgeleitet werden kann. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei einer Installation von WEA innerhalb dieser Radien kann nur abgewendet werden, wenn über eine vertiefende Untersuchung der Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen werden kann, dass das Tötungsrisiko sich nicht signifikant erhöht bzw. keine Entwertung essenzieller Teillebensräume vorliegt. Zusätzlich können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen, wie Abschaltalgorithmen, Gestal-

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 tung des Mastfußbereiches, Anlage von Nahrungshabitaten bis hin zur Anlage von neuen Brutoder Rasthabitaten notwendig werden (LANUV / MKULNV 2013). 5 Fachinformationen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten ist eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten unabdingbar. Aus den Gebietsbeschreibungen der in der Umgebung liegenden Schutzgebiete können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Untersuchungsgebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Insbesondere Vorkommen der gegenüber Windenergie empfindlichen Arten (nach LANUV / MKULNV 2013) können dabei für die Planung von Bedeutung sein. Der Untersuchungsraum wird in Anlehnung an die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2008) empfohlene Prüfradius von m für Nahrungshabitate WEA-empfindlicher Vogelarten abgegrenzt. 5.1 Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Im Energieatlas NRW sind keine Angaben zu Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Brutvogelarten in einem Radius von m um die zwei WEA enthalten (LANUV NRW 2015d). 5.2 Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten Im Energieatlas NRW ist ein Schwerpunktvorkommen von nordischen Gänsen als Rast- und Zugvogelarten in einer Entfernung von etwa m (i.w. das VSG Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (DE ) zu den WEA dargestellt (LANUV NRW 2015d). 5.3 EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000) Das nächstgelegene VSG, das VSG Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (DE ) liegt etwa m nördlich der zwei WEA (LANUV NRW 2015a). Im Standarddatenbogen des EU-Vogelschutzgebietes Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (DE ) sind eine Reihe planungsrelevanter Vogelarten mit ihrem Status im Vogelschutzgebiet genannt. Darunter sind die WEA-empfindlichen Arten Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rotmilan, Uferschnepfe, Wachtelkönig und Ziegenmelker als Brutvögel aufgeführt. Weitere WEA-empfindliche Arten, die nicht als Brutvögel, sondern als Wintergast, Rastvogel oder Durchzügler in dem Vogelschutzgebiet auftreten, sind Blässgans, Goldregenpfeifer, Kornweihe, Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe, Saatgans, Schwarzstorch und Trauerseeschwalbe. DieTab. 2 gibt eine Übersicht über die Angaben zu planungsrelevanten Artvorkommen in dem Vogelschutzgebiet. WEA-empfindliche Vogelarten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert. Tab. 2: Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten in dem EU-Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge (LANUV NRW 2015a) Geb. Nr. DE Name Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge Entfernung zum Vorhaben 3,6 km nördlich Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten Brütend Bekassine Blaukehlchen Eisvogel Heidelerche Großer Brachvogel Kiebitz

13 ökon GmbH, Münster Seite 13 Geb. Nr. Name Entfernung zum Vorhaben WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten Knäckente Krickente Löffelente Neuntöter Pirol Rotmilan Schwarzkehlchen Schwarzspecht Tafelente Teichrohrsänger Uferschnepfe Wachtelkönig Wasserralle Wespenbussard Wiesenpieper Ziegenmelker Zwergtaucher Überwinternd Gänsesäger Kornweihe Raubwürger Zwergsäger Auf dem Durchzug Blässgans Bruchwasserläufer Dunkler Wasserläufer Fischadler Goldregenpfeifer Grünschenkel Kampfläufer Kranich Rohrdommel Rohrweihe Saatgans Schwarzstorch Trauerseeschwalbe Waldwasserläufer In der Umgebung des UG befinden sich die beiden FFH-Gebiete Stever (DE ) und Lippeaue (DE ). Die beiden Schutzgebiete befinden sich etwa 1,7 km östlich und 0,8 km südwestlich der geplanten Anlagen. In der weiteren Umgebung befinden sich zudem das FFH- Gebiet Truppenübungsplatz Borkenberge (DE ) und das FFH-Gebiet Westruper Heide (DE ). In der Tab. 3 sind die FFH-Gebiete, deren Entfernung zu den geplanten WEA und Angaben zu den im Standarddaten-Bogen verzeichneten Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten dargestellt. WEA-empfindliche Vogelarten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert. Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten FFH- Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2015a) Geb. Nr. Name Entfernung zum Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten Vorhaben DE Stever 1,7 km östlich keine DE Lippeaue 0,8 km südwestlich Brütend Baumfalke Blaukehlchen Eisvogel Flussregenpfeifer

14 ökon GmbH, Münster Seite 14 Geb. Nr. Name Entfernung zum Vorhaben Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten Kiebitz Knäckente Krickente Löffelente Nachtigall Pirol Rohrweihe Steinkauz Teichrohrsänger Wachtelkönig Wasserralle Wespenbussard Wiesenpieper Zwergtaucher DE Truppenübungsplatz Borkenberge Überwinternd Gänsesäger Tafelente Zwergsäger Auf dem Durchzug Bekassine Bruchwasserläufer Grünschenkel Fischadler Kampfläufer Rohrdommel Spießente Waldwasserläufer Ohne Status Beutelmeise Flußuferläufer 3,2 km nordwestlich Brütend Heidelerche Neuntöter Pirol Schwarzkehlchen Schwarzspecht Wasserralle Wespenbussard Wiesenpieper Ziegenmelker Überwinternd Kornweihe Raubwürger DE Westruper Heide 5,3 km westlich Brütend Heidelerche Ohne Status Turteltaube WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert

15 ökon GmbH, Münster Seite Naturschutzgebiete Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich die Naturschutzgebiete (NSG) Steveraue (COE-034) und Lippeaue (COE-027). Die beiden Schutzgebiete liegen etwa m nordöstlich und 800 m südwestlich der geplanten Anlagen. Die Abgrenzungen der NSG überschneiden sich teilweise mit den FFH-Gebieten Stever und Lippeaue. Weitere NSG liegen weiter als 3 km von den geplanten Anlagen entfernt. In der Tab. 4 sind die Naturschutzgebiete, deren Entfernung zu den geplanten WEA und Angaben zu den in Objektbeschreibungen der NSG angegebenen planungsrelevanten Vogelarten dargestellt. WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert. Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2015b) Geb. Nr. Name Entfernung zum Vorhaben Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten COE-027 Lippeaue 800 m südwestlich Brütend Baumfalke Eisvogel Flussregenpfeifer Kiebitz Knäckente Krickente Löffelente Nachtigall Pirol Rohrweihe Teichrohrsänger Wachtelkönig Wasserralle Wespenbussard Wiesenpieper Zwergtaucher COE-033 Deipe Bieke m östlich keine Überwinternd Gänsesäger Tafelente Zwergsäger Auf dem Durchzug Bekassine Bruchwasserläufer Grünschenkel Fischadler Kampfläufer Rohrdommel Schwarzmilan Spießente Waldwasserläufer Ohne Status Beutelmeise Flußuferläufer COE-034 Steveraue m nordöstlich keine COE-067 Borkenberge m nördlich Baumpieper Bekassine Feldschwirl Kleinspecht

16 ökon GmbH, Münster Seite 16 Geb. Nr. Name Entfernung zum Vorhaben RE-003 Wacholderdüne Sebbelheide m westlich keine Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten Krickente Mittelspecht Steinschmätzer Wendehals RE-013 Westruper Heide m westlich Heidelerche Schwarzspecht Schwarzkehlchen Turteltaube RE-021 Kollental m südwestlich keine RE-025 Jaust-Bruchwald m südwestlich keine RE-030 Redder Bruch m südlich keine WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert 5.5 Biotopkatasterflächen In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sind faunistische Daten hinterlegt, die zur Einschätzung des Lebensraumpotenzials des UG berücksichtigt werden können. Faunistische Daten aus den Meldebögen der schutzwürdigen Biotope im Plangebiet und dem Umfeld wurden auf Angaben zu Vorkommen von planungsrelevanten Vögeln überprüft. In Tab. 5 sind die in den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen enthaltenen Angaben zu WEAempfindliche Vogelarten dargestellt. Tab. 5: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2015b) Geb.Nr. Name Entfernung zum Vorhaben Angaben zu Vorkommen von Vogelarten BK Offenlandbiotope in der Ost-Haard 2,7 km südlich Schwarzkehlchen BK Ehem. Sandabgrabung östl. des 1,7 km nordöstlich Uferschwalbe Hullerner Sees BK Truppenübungsplatz Borkenberge 3,2 km nordöstlich Schwarzspecht BK Rest-Gräfte um das ehem. Haus 4,2 km südwestlich Eisvogel Mahlenburg, Datteln BK Buchenwald am Mahlenburggraben 3,3 km südwestlich Hohltaube, Kleiber südwestlich Ahsen BK Sandabgrabung östl. Flaesheim 4,3 km westlich Eisvogel Graugans Haubentaucher Reiherente Saatgans Schellente Teichhuhn Uferschwalbe BK Buchenwald am Hardrand westl. Haus Mahlenburg, Datteln 3,7 km südwestlich Schwarzspecht In einigen Objektbeschreibungen zu Biotopkatasterflächen sind im Fachinformationssystem des LANUV planungsrelevante Vogelarten vermerkt. WEA-empfindliche Arten sind nicht darunter (LANUV NRW 2015b). Für die übrigen schutzwürdigen Biotope im 6 km-radius fehlen faunistische Angaben.

17 ökon GmbH, Münster Seite Messtischblattquadranten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungsprais zu reduzieren (KIEL 2005). Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2015c). Das UG befindet sich in der atlantischen Region und liegt im Messtischblattquadranten Q42094 (Haltern). Für den Messtischblattquadranten sind insgesamt 41 planungsrelevante Vogelarten aufgeführt (LANUV NRW 2015c). WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert. Tab. 6: Planungsrelevante Arten des Messtischblattquadranten Q42094 (Haltern) (LANUV NRW 2015c) Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Vögel 1. Alpenstrandläufer rastend U 2. Baumfalke sicher brütend U 3. Baumpieper sicher brütend U 4. Bekassine rastend G 5. Eisvogel sicher brütend G 6. Feldlerche sicher brütend U 7. Feldschwirl sicher brütend U 8. Feldsperling sicher brütend U 9. Flussregenpfeifer sicher brütend U 10. Flussuferläufer rastend G 11. Gänsesäger rastend G 12. Gartenrotschwanz sicher brütend U 13. Grünschenkel rastend U 14. Kampfläufer rastend U 15. Kiebitz sicher brütend U 16. Kleinspecht sicher brütend U 17. Knäkente rastend U 18. Kuckuck sicher brütend U 19. Löffelente sicher brütend S 20. Mäusebussard sicher brütend G 21. Mehlschwalbe sicher brütend U 22. Nachtigall sicher brütend G 23. Pirol sicher brütend U 24. Rauchschwalbe sicher brütend U 25. Rebhuhn sicher brütend S 26. Schleiereule sicher brütend G 27. Schwarzspecht sicher brütend G 28. Sperber sicher brütend G 29. Steinkauz sicher brütend G 30. Tafelente sicher brütend S 31. Turmfalke sicher brütend G 32. Turteltaube sicher brütend S 33. Uferschwalbe sicher brütend U 34. Uhu sicher brütend G 35. Waldkauz sicher brütend G 36. Waldlaubsänger sicher brütend U 37. Waldohreule sicher brütend U 38. Waldschnepfe sicher brütend G 39. Wasserralle sicher brütend U 40. Wiesenpieper sicher brütend S 41. Zwergtaucher sicher brütend G WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert Bemerkung

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblättern sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern vorkommen. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung werden alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt. 6 Zusammenfassung der verfügbaren Daten 6.1 Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Der Regelabstand nach dem Windenergie-Erlass (MWEBWV NRW 2011) von 300 m zu den im Informationssystem des LANUV NRW dargestellten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und Vogellebensräumen wird für alle umliegenden Schutzgebiete eingehalten. Das den WEA am nächsten gelegene NSG und FFH-Gebiet Lippeaue (COE-027) befindet sich 800 m westlich der WEA Daten zu Vorkommen von Vögeln Anhand der vorliegenden Informationen aus den Fachinformationssystemen und Schutzgebietsbeschreibungen wird ersichtlich, dass das Vorhaben nicht innerhalb eines Schwerpunktvorkommens WEA-empfindlicher Arten liegt. Aus den verfügbaren Informationen über Vorkommen WEA-empfindlicher Arten liegen Hinweise auf Brutvorkommen von Baumfalke, Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe, Rotmilan, Uferschnepfe, Wachtelkönig und Ziegenmelker vor. Als Rastvögel und Durchzügler sind in den Schutzgebieten Vorkommen der Arten Bekassine, Blässgans, Goldregenpfeifer, Kornweihe, Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe, Saatgans, Schwarzmilan, Schwarzstorch und Trauerseeschwalbe bekannt. Die Artangaben beziehen sich auf das über 3,5 km entfernte Schutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge sowie auf die über 800 m entfernt liegende Lippeaue. Für den betroffenen Messtischblattquadrant sind Rastvorkommen von Bekassinen und Brutvorkommen von Baumfalken, Kiebitzen und Uhus angegeben. Aus weiteren öffentlichen Informationen (Tagespresse) ist zudem ein Paar brütender Weißstörche etwa 3 km östlich des Vorhabens in der Steveraue bekannt. Weitere konkrete Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten können aus den öffentlich verfügbaren Informationen nicht gezogen werden. Die Planung liegt abseits von Schutzgebieten. Baubedingte Konflikte mit Artvorkommen der Schutzgebiete können daher ausgeschlossen werden. Für die artenschutzrechtliche Bewertung anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen reicht nach Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW eine Betrachtung der nach Leitfaden WEA-empfindlichen Arten / Artvorkommen aus. Insgesamt ergab die Datenrecherche in Fachinformationen 19 prüfrelevante Artvorkommen (siehe Tab. 7). Tab. 7: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Art, Artgruppen Vögel Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens)

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 3. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 4. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 5. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 6. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 7. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 8. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten 9. Rohrdommel k.a. k.a. 10. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 11. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 12. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 13. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 14. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 15. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 16. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Brutvorkommen 18. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 19. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Die Präsenz dieser Arten und weiterer WEA-empfindlicher und planungsrelevanter Vogelarten im UG und eine möglicherweise vorliegende Betroffenheit wurden mittels avifaunistischer Bestandsaufnahmen überprüft. 7 Avifaunistische Untersuchung 2012 Die Vogeluntersuchung im Jahr 2012 wurde begonnen, bevor die von den Unteren Landschaftsbehörden des Münsterlandes empfohlenen Methodenstandards für Vogeluntersuchungen im Rahmen von Windenergieplanungen (Stand: Mai 2012) herausgegeben wurden. Ebenfalls waren die Empfehlungen für den Untersuchungsumfang des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (LANUV / MKULNV 2013) nicht verfügbar. In Anlehnung an die Abstandsregelungen für WEA nach LAG- VSW (2008) wurde daher ein Untersuchungsgebiet von m um die geplanten WEA-Standorte festgelegt. In einem engeren Radius von 500 m wurden alle planungsrelevanten Arten nach KIEL (2005) erfasst. Das Gebiet von 500 bis m wurde zusätzlich auf Vorkommen von Rastplätzen von Durchzüglern und Wintergästen und auf Brutvorkommen der nach LAG-VSW (2008) ausgewählten Vogelarten untersucht. Die Untersuchungsgebietsabgrenzung deckt sich anhand der festgestellten Arten mit den Empfehlungen für die Untersuchungsgebietsabgrenzung des Windenergie-Leitfadens (LANUV / MKULNV 2013). Die Rastvogelerfassungstermine fallen geringer aus, als im Leitfaden empfohlen. Da innerhalb des überwiegend bewaldeten Untersuchungsgebiet keine Rastvorkommen von WEAempfindlichen Arten festgestellt wurden, kann mit hoher Sicherheit angenommen werden, dass durch die angewandte Untersuchungsdichte im Vergleich zu den im Leitfaden vorgeschlagenen Untersuchungszeiträumen kein substanzieller Erkenntnisverlust auftrat. Die Termine für die Brutvogelbegehung überstiegen die im Leitfaden empfohlenen 6 Termine allerdings um 3 Ortsbegehungen.

20 ökon GmbH, Münster Seite Methoden Die Brutvogeluntersuchung erfolgte in einem Radius von 500 m um die geplanten Anlagenstandorte für alle planungsrelevanten Brutvögel. Im Radius von m wurde gezielt nach Vorkommen windenergiesensible Arten gesucht. Für die Brutvogelkartierung wurden insgesamt 9 Begehungen in der Zeit von Anfang Februar 2012 bis August 2012 verwandt (siehe Tab. 8). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an die standardisierten Methoden nach SÜDBECK et al. (2005), i.d.r. in den Morgenstunden ( h) zur Zeit des intensivsten Vogelgesangs. Vier der 9 Brutvogelkartierungen wurden abends / nachts durchgeführt, um auch Vorkommen von dämmerungs- bzw. nachtaktiven Arten zu erfassen. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen, Ziegenmelker) auch Klangattrappen zum Einsatz. Während der Kartierdurchgänge wurden alle Revier anzeigenden Merkmale planungsrelevanter Vogelarten mit genauer Ortsangabe protokolliert. Anhand der aufgezeichneten Daten wurden die Revierzentren der erfassten Arten ermittelt. Seltener konnte auch der Brutplatz einer Art genau verortet werden. Die kartographische Verortung beschränkt sich auf die Darstellung planungsrelevanter Arten (vgl. Ergebniskarte im Anhang). Tab. 8: Brutvogelkartierung 2012 Datum Art der Begehung Anmerkungen Brutvogelkartierung abends / nachts Eulen- Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe, zuvor Horstbaumsuche Brutvogelkartierung abends / nachts Eulen- Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe, zuvor Horstbaumsuche Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung abends / nachts Eulen- und Ziegenmelker-Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe Brutvogelkartierung abends / nachts Eulen- und Ziegenmelker-Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe Die Erfassung von Rastvögeln im Radius von m um den geplanten Windpark fand im Zeitraum von Februar bis März 2012 und im Oktober 2012 statt. Insgesamt wurden 8 Begehungen durchgeführt (siehe Tab. 9). Die Erfassung der Rastvögel erfolgte vornehmlich zu Zeiten des intensivsten Vogelzuges. Potenzielle Rastplätze wurden gezielt aufgesucht. Ackerflächen und Wasserflächen wurden nach Rastvögeln und Wintergästen abgesucht. Aufgrund fehlender Rastansammlungen im UG wurden die späteren Begehungen auch genutzt, um im unbelaubten Zustand Horstbäume zu erfassen oder Schlafbäume von Greifvögeln zu ermitteln. Tab. 9: Rastvogelkartierung 2012 Datum Art der Begehung Anmerkungen Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Die Tageszeiten der Erfassung wurden variiert (morgens, mittags, abends). Die Frühjahrstermine 2012 wur Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung den zudem für die Horstbaumsuche genutzt Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung 7.2 Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 66 Vogelarten, darunter 19 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst. Mindestens 33 Arten konnten sicher als Brutvögel des Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 10 Arten ist unsicher, ob sie in-

21 ökon GmbH, Münster Seite 21 nerhalb des Untersuchungsgebietes gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten haben. Die übrigen Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit und ihrer Habitatansprüche rein als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen oder wurden lediglich außerhalb des 500 m-brutvogel-untersuchungsradius im Rahmen der Rastvogelkartierungen erfasst. Zusätzlich ist zu beachten, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Arten der Brutvögel ebenfalls als Durchzügler im Gebiet auftritt. Eine vollständige Übersicht über alle im UG nachgewiesenen Arten befindet sich im Anhang (s. Anhang I). Als WEA-empfindlich gemäß LANUV / MKULNV (2013) sind die Arten Baumfalke, Kormoran, Kranich und Ziegenmelker einzustufen. Knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes, im südöstlichen Bereich des ehemaligen Munitionsdepots brütet seit mehreren Jahren die WEAempfindliche Art Uhu. Die einzige nach LANUV / MKULNV (2013) als WEA-empfindlich eingestufte Art mit Revier innerhalb des Untersuchungsgebietes ist der Ziegenmelker. Die Vorkommen der planungsrelevanten Arten im UG sind in Tab. 10 aufgelistet und werden im Folgenden erläutert. Zusätzlich wird der knapp außerhalb des UG vorkommende Uhu aufgeführt. Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Name NRW Status Anmerkung 1. Baumfalke Falco subbuteo 3 NG lediglich einmal nachgewiesen, sporadischer Nahrungsgast 2. Baumpieper Anthus trivialis 3 B mit mind. 35 Revieren ein häufiger Brutvogel der Waldränder und lichteren Waldflächen des Gebietes 3. Feldlerche Alauda arvensis 3S B 1 Revier auf einer Ackerfläche im Abstand von mehr als 650 m zu den WEA 4. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 B mit insges. 8 Revieren im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots mäßig häufiger Brutvogel der Waldränder und lichteren Waldflächen des Gebietes 5. Graureiher Ardea cinerea * DZ nur überfliegend beobachtet, Nahrungsgast an Lippe und Stever 6. Heidelerche Lullula arborea 3 S B 6 Reviere in den lichteren Bereichen des ehemaligen Munitionsdepots 7. Kormoran Phalacrocora carbo * DZ lediglich einmal Sichtung eines überfliegenden Individuums 8. Kranich Grus grus - DZ am Beobachtung von 6 Trupps mit insgesamt etwa ziehenden Kraniche über dem UG 9. Kuckuck Cuculus canorus 3 NG einzelne Nachweise im Osten und Westen des UG 10. Mäusebussard Buteo buteo * B ein Revier in Feldgehölz im Westen des UG, Brutplatz unbekannt 11. Raubwürger Lanius eubitor 1 S DZ bis Anfang April 2012 als Wintergast mit mind. 1 Individuum auf dem Gelände des Munitionsdepots 12. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 S NG sporadischer Nahrungsgast auf dem Gelände des Munitionsdepots, vermutlich Brutvogel auf Hofstellen im Umland 13. Schwarzkehlchen Saicola rubicola 3 S B 1 BP auf Windwurffläche im nördlichen Bereich des ehem. Munitionsdepots 14. Schwarzspecht Dryocopus martius * S BV vermutlich ein Revier im Nordwesten des UG 15. Sperber Accipiter nisus * NG sporadischer Nahrungsgast im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots,

22 ökon GmbH, Münster Seite 22 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW Status Anmerkung vermutlich in den umliegenden Wäldern brütend 16. Turmfalke Falco tinnunculus V S BV Brutverdacht in Kiefer an der Nordgrenze (außerhalb) des ehemaligen Munitionsdepots 17. (Uhu) (Bubo bubo) V S B 1 BP mit Bruterfolg in 2011 (mind. 1 Jungvogel), 2012 (mind. 2 Jungvögel) und 2013 (mind. 1 Jungvogel) südöstlich, außerhalb des Untersuchungsgebietes 18. Waldohreule Asio otus 3 B Nachweis mind. 1 rufenden Ästlings 1 Revier nördlich des ehemaligen Munitionsdepot 19. Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 1 S B 1 Revier durch Ruf- und Sichtnachweis im westlichen Bereich des ehemaligen Munitionsdepots nachgewiesen WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet Planungsrelevante Brutvögel im UG Folgende planungsrelevante Vogelarten wurden mit Brutrevieren im UG nachgewiesen: Baumpieper In den aufgelichteten Waldbeständen des ehemaligen Munitionsdepots erreichten Baumpieper eine sehr hohe Siedlungsdichte. Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 35 Reviere des Baumpiepers festgestellt - nahezu alle Nachweise fanden auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots statt. Das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots stellt damit einen herausragenden Lebensraum für diese Art dar. Mit fortschreitender Waldentwicklung werden die offenen und lichten Waldflächen verschwinden und einem geschlossenen Wald weichen. Die Bestandsdichte von Baumpiepern wird daher quantitativ abnehmen. Die avifaunistische Kartierung 2012 stellt somit eine Momentaufnahme dar Feldlerche In der Steveraue befinden sich die einzigen größeren Ackerflächen des UG. Auch nördlich des Bunkergeländes liegen Äcker, die jedoch von Wald umschlossen sind und nur bedingt als offene Feldflur zu bezeichnen sind. Als typische Art der offenen Feldflur befindet sich ein Feldlerchen- Revier im Nordosten des Untersuchungsgebietes. Das Revierzentrum ist mehr als 650 m von der WEA 3 entfernt Gartenrotschwanz Im Rahmen der Vogeluntersuchung wurden auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots und den angrenzenden Waldrändern insgesamt 8 Gartenrotschwanz-Reviere ermittelt. Die Art war somit in einer recht hohen Siedlungsdichte vertreten. Die Brutplätze der Gartenrotschwänze befinden sich wahrscheinlich in Baumhöhlen oder auch in Nischen der Bunker. Ähnlich wie der Baumpieper profitiert der Gartenrotschwanz von den großen Freiflächen auf dem Bunkergelände, die ein gutes Nahrungshabitat für die Art darstellen Heidelerche

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