Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel

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1 Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel Windpark Schöppingen-Brook bearbeitet für: Windenergiegemeinschaft Schöppingen-Brook GbR bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fa: 0251 / Juni 2016

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Untersuchungsgebiet Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Arten Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen WEA-empfindliche Vogelarten Fachinformationen Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Arten FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten Q39082 (Ahaus) und Q39091 (Horstmar) Daten öffentlicher Stellen Zusammenfassung der verfügbaren Daten Vögel Avifaunistische Untersuchung Methoden Brutvogelkartierung Rastvogelkartierung Ergebnisse Planungsrelevante Brutvögel Nahrungsgäste Rastvögel und Durchzügler Nicht erfasste Arten Artenschutzrechtliche Bewertung Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Bewertung möglicher anlage- und betriebsbedingter artenschutzrechtlicher Konflikte.. 25

3 ökon GmbH, Münster Seite Baumfalke Bekassine Blässgans Kiebitz Kornweihe Kranich Rohrweihe Rotmilan Wachtel Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Bauzeitenausschluss vom 1. April bis 31. Juli Strukturarme Gestaltung der Mastfußbereiche Fachgutachterliche Empfehlungen Berücksichtigung des Mäusebussard-Brutplatzes bei der konkreten Standortplanung Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe I) Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur Anhang I: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle Feldlerche Mäusebussard Greifvögel (z.b. Mäusebussard, Turmfalke, Rohrweihe, Rotmilan)... 40

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Potenzieller Windeignungsbereich Schöppingen-Brook und Untersuchungsradius von m... 7 Abb. 2: Lagebeziehung UG und Kranichvorkommen Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen... 8 Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten Naturschutzgebieten Tab. 5: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Tab. 6: Messtischblattquadranten Q39082 (Ahaus) und Q39091 (Horstmar) - planungsrelevante Vogelarten Tab. 7: Vorhandene Daten zu Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten Tab. 8: Termine der Brutvogelkartierung Tab. 9: Termine der Zug- und Rastvogelkartierung Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten.. 19 Karten: Karte 1 Ergebnis der Vogeluntersuchung... 1 :

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Windenergiegemeinschaft Schöppingen-Brook GbR verfolgt die Entwicklung einer Windkonzentrationszone im südöstlichen Gemeindegebiet von Schöppingen. Im Rahmen einer anstehenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schöppingen soll der potenzielle Windeignungsbereich auf möglicherweise entstehende artenschutzrechtliche Konflikte geprüft werden. Für das vorliegende Vorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung für die Artgruppe der Vögel mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie auf der Grundlage einer im Jahr 2015 durchgeführten Vogeluntersuchungen erstellt. Andere Artgruppen neben den Vögeln sind nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Die vorliegende Artenschutzprüfung berücksichtigt dabei nur die als Windeignungsbereich ausgewiesene Fläche. Konkrete Auswirkungen durch die Standorte inklusive der Auswirkungen des Baus von Zufahrten und Kranstellflächen können im Rahmen der vorliegenden Studie nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll für die Artgruppe der Vögel geklärt werden, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich, werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). 2 Rechtliche Grundlagen Durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS RL und Anhang IV,FFH RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Die rechtliche Grundlage für Artenschutzprüfungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Aktuell gültig ist die Fassung vom 29. Juli Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG verankert. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG sind wie folgt gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Tötungsverbot) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Störungsverbot) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." (Schädigungsverbot) Ergänzend regelt der 45 BNatSchG u.a. Ausnahmen in Bezug auf die vorgenannten generellen Verbotstatbestände. Der Ablauf einer ASP wird u.a. vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW beschrieben (s. unten).

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: MKULNV NRW 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 3 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) wird durch den m-radius um den Abb. 1 dargestellten potenziellen Windeignungsbereich Schöppingen-Brook definiert. Innerhalb dieses Gebietes werden möglicherweise entstehende bau-, anlage- oder betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte abgeschätzt. Die Recherche zu Vorkommen Windenergie-empfindlicher Arten in umliegenden Schutzgebieten bezieht sich auf einen Radius von m um den potenziellen Windeignungsbereich. Das Untersuchungsgebiet liegt im überwiegend landwirtschaftlich geprägten Außenbereich der Gemeinde Schöppingen an der südwestlichen Gemeindegrenze. Der potenzielle Windeignungsbereich erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 40 ha über Acker- und Grünlandflächen nördlich und südlich der K 28. Neben Straßen, Wegen und landwirtschaftlichen Nutzflächen beinhaltet der potenzielle Windeignungsbereich auch ein etwa 3 ha großes Feldgehölz aus einheimischen Laubbaumarten. Der Untersuchungsradius von m überstreicht Südwesten die Gemeindegrenze nach Legden und reicht im Süden bis über die K 61 (Asbecker Damm) hinaus. Im Nordwesten reicht das UG bis zur K 43. In östliche Richtung liegt die geschlossene Bebauung von Schöppingen und Eggerode mehr als 2,5 km entfernt. Im UG dominieren die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Daneben kommen mehrere unterschiedlich große Waldparzellen, vorwiegend aus einheimischen Laubbäumen vor. Siedlungsstrukturen sind durch mehr als 25 Höfe und Einzelhäuser, die relativ gleichmäßig im UG verteilt sind vertreten. Lediglich der Windeignungsbereich und dessen nähere Umgebung sind frei von Bebauung. Gewässer sind im UG kaum vorhanden. Von dem Windeignungsbereich führen einige Entwässerungsgräben nach Nordosten und Südwesten zu den Flüssen Vechte und Dinkel hin. Der potenzielle Windeignungsbereich befindet sich auf einer Anhöhe von etwa 110 m ü. NN. Im UG reichen die Geländehöhen von einem nördlich benachbarten Hügel von 105 m ü. NN bis auf 78 m ü. NN am Ortsrand von Asbeck.

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 Abb. 1: Potenzieller Windeignungsbereich Schöppingen-Brook und Untersuchungsradius von m unmaßstäblich, Geodatenbasis NRW (2016) 4 Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Arten Von Windparkplanungen können baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Konflikte auftreten. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Planung auf möglicherweise durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ausgelösten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu prüfen. Hinsichtlich der Anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sind nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) die dort als windenergieempfindlich eingestuften Vogelarten in besonderer Weise zu berücksichtigen. Diese Arten werden im Leitfaden eplizit genannt. Es handelt sich um Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise in besonderem Maße kollisionsgefährdet sind oder durch Störwirkungen der WEA aus ihrem Lebensraum bis hin zur Aufgabe von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gedrängt werden können. In Abhängigkeit des Erhaltungszustandes der Arten sind die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen umfangreicher als für nicht WEA-empfindliche Arten. Bei der Analyse und Bewertung der baubedingten Auswirkungen sind neben den WEAempfindlichen Arten auch andere Arten / Artgruppen zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt es, ein Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG für alle geschützten und planungsrelevanten Arten zu vermeiden.

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen Artgruppe Erläuterung Beispiele Geschützte Arten nach BNatSchG Planungsrelevante Arten nach KIEL (2005) WEA-empfindliche Arten nach MKULNV (2013) Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG Auswahl von nach BNatSchG geschützten Arten (Vogelarten nach Anhang I VS-RL, FFH-Anhang IV Arten, Wirbeltiere mit Kat. 1-3 der Roten Liste für NRW) Auswahl von Vogel- und Fledermausarten, die im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW definiert sind z.b. alle europäischen Vogelarten, alle heimischen Amphibien und Reptilien, alle Fledermausarten, einige Säugetiere, Insekten, Weichtiere und Pflanzen z.b. alle Greifvögel und Eulen, alle Fledermäuse, Biber, Fischotter, Kammmolch, Laubfrosch, Nachtkerzenschwärmer, Frauenschuh, u.a. z.b. Baumfalke, Kiebitz, Rohrweihe, Rotmilan und Weißstorch sowie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Nordfledermaus (s. MKULNV NRW 2013) 4.1 Baubedingte Wirkungen Zum Bau von Windenergieanlagen gehört neben der Räumung des Baufeldes, dem Bau der Fundamente und der Installation auch der Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Temporär werden Flächen als Stellplatz für Kräne und andere Baugeräte benötigt. Während der Bauphase wird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowie durch Lärm und Staubentwicklung kommen. Wenn die Bauarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit) von Vögeln durchgeführt werden, kann es zur störungsbedingten Aufgabe einer bereits begonnenen Brut kommen. Insbesondere bei einem Beginn der Bauarbeiten zur Brutzeit besteht eine Gefahr für die Brut und somit der Verlust der Jungvögel. Grundsätzlich können die Bauarbeiten für die Errichtung der WEA auch rastende Wintergäste vertreiben oder ein Meideverhalten für einige Arten verursachen. Sollten Bäume gefällt oder Gebäude abgerissen werden, können auch Fledermäuse betroffen sein. Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - Zerstörung von Nestern, Gelegen sowie Fledermausquartieren - störungsbedingte Aufgabe von Revieren geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen) störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) besonders und streng geschützter Arten - populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten 4.2 Anlagebedingte Wirkungen WEA sind Bauwerke, für die es in der Natur keine Entsprechung gibt. Insofern konnten z.b. Vögel kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (NLT 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisiko ist auch eine mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter anderem zeigen Untersuchungen in von Kiebitzen besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch WEA (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu einer Einengung oder zum Verlust bedeutender Rastgebiete führen. Darüber hinaus können Vögel im Zuggeschehen zu erheblichen seitlichen oder vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden.

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - erhöhtes Kollisionsrisiko mit Masten und Rotorblättern - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekte Wirkungen (Veränderungen der Räuber-Beute-Beziehungen durch Anlage von Strukturen im Acker, etc.). 4.3 Betriebsbedingte Wirkungen Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Seeadler, Weißstorch) sowie Segler in der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an einer WEA zu verunglücken (NLT 2011). Ein erhöhtes Kollisionsrisiko für Vögel entsteht bei einer Installation von WEA in Horstnähe, wo Balz- und Revierverteidigungsflüge in großer Höhe unternommen werden sowie in häufig genutzten Flugkorridoren, z.b. Anflugschneisen zum Horstplatz und zu Nahrungsflächen. Fledermäuse können den Mast der WEA als Leitstruktur nutzen und laufen Gefahr von Rotoren geschlagen zu werden oder durch den Unterdruck der sie verfehlenden Rotoren ein tödliches Barotrauma zu erleiden. Ebenso kann ein Windpark für durchziehende, nicht mit dem Gebiet vertraute Fledermausarten, eine erhöhte Gefahr bedeuten. Die zentrale Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert, dass Vögel und Fledermäuse aller Arten an WEA verunglücken können. Es häufen sich aber Totfunde insbesondere der großen Vogelarten (vgl. DÜRR 2016). Obwohl die Daten der Zentralen Fundkartei nur einen sehr geringen Teil der Zahl der tatsächlich geschlagenen Individuen widerspiegeln, können anhand der absoluten Populationsgröße in einem Gebiet und der Zahl der gefundenen Schlagopfer Tendenzen abgeleitet werden. So entsteht durch die dokumentierte Schlaghäufigkeit und der Populationsgröße die Einstufung bestimmter Arten als besonders windenergiesensible Arten. Nach Interpretation des LANUV NRW liegt ein artenschutzrechtlicher Konflikt vor, wenn trotz Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Risiko der Kollision an den geplanten Anlagen die lokale Population der betreffenden Art gefährdet (MKULNV NRW 2013). Vor allem bei seltenen Arten / Populationen mit geringen Individuenzahlen kann auch die Gefährdung von Einzeltieren ein artenschutzrechtliches Problem bedeuten. Da bei den ziehenden Arten i.d.r. die Lokalpopulation nicht ermittelt werden kann, ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln an denen über 1 % der Gesamtpopulation einer Art anzutreffen sind, besonders berücksichtigt. Über das Schlagrisiko hinaus wird für in der Nähe von WEA brütende Vögel, vor allem bei Offenlandarten, ein verringerter Bruterfolg vermutet. Als Ursache des verringerten Bruterfolgs wäre die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige zu nennen. Der Einfluss der permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu, dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen Vögel möglicherweise auch den Bereich des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Ein solches Verhalten kann sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen. Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten)

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 Bei Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten innerhalb des Untersuchungsgebietes oder der Feststellung regelmäßig genutzter Flugkorridore WEA-empfindlicher Arten über dem Plangebiet können Maßnahmen zur Verringerung der betriebsbedingten Auswirkungen erforderlich werden. Je nach Art und Intensität der Nutzung des Gebietes durch Fledermäuse sind nächtliche Abschaltzeiten ein geeignetes Mittel, um das Risiko von Kollisionen derart zu verringern, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten. 5 WEA-empfindliche Vogelarten Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln durch WEA hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) Abstandsempfehlungen für die Installation von WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und auch zu Brutplätzen ausgewählter Arten angegeben. Die Empfehlungen finden sich zum Teil in den für Nordrhein- Westfalen gültigen Leitlinien und Regelwerken, wie dem Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (MKULNV NRW 2013) wieder. Nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) werden eine Reihe von Arten als durch WEA überdurchschnittlich gefährdet ( WEA-empfindlich ) definiert. Die Einstufung als WEA-empfindlich orientiert sich an Fachkenntnissen über Kollisionen, Meideverhalten und Störungen aber auch am Erhaltungszustand der Arten in den biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bei der Installation von WEA der Nähe der Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten kann das Tötungs- oder Störungsverbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich erfüllt sein. Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) Vögel 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Flussseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Grauammer Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 7. Haselhuhn Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 9. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 10. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 11. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 12. Möwen k.a. Brutkolonien 13. Mornellregenpfeifer Meideverhalten Rastbestände 14. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln

11 ökon GmbH, Münster Seite 11 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) 15. Rohrdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 16. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 18. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 19. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 20. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 21. Singschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 22. Sumpfohreule Kollisionsrisiko Brutvorkommen 23. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 24. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 25. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 26. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen 27. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 28. Wanderfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 29. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 30. Wiesenweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 31. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 32. Zwergdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 33. Zwergschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Der Windenergie-Leitfaden (MKULNV NRW 2013) berücksichtigt die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007). Die Radien (i.d.r m) um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezeichnen Räume, in denen die Installation von WEA das Tötungs- bzw. Störungsrisiko für diese Arten signifikant erhöhen kann oder eine erhebliche Lebensraumbeeinträchtigung durch die Errichtung von WEA nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus kann ein artenschutzrechtlicher Konflikt auch außerhalb dieser Radien festgestellt werden, wenn essenzielle Nahrungsräume oder überdurchschnittlich häufig genutzte Flugkorridore in der Art betroffen sind, so dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder die Entwertung von Brutrevieren oder Rastgebieten abgeleitet werden kann. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei einer Installation von WEA innerhalb dieser Radien kann nur abgewendet werden, wenn über eine vertiefende Untersuchung der Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen werden kann, dass das Tötungsrisiko sich nicht signifikant erhöht bzw. keine Entwertung essenzieller Teillebensräume vorliegt. Zusätzlich können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen, wie Abschaltalgorithmen, Gestaltung des Mastfußbereiches, Anlage von Nahrungshabitaten bis hin zur Anlage von neuen Brutoder Rasthabitaten notwendig werden (MKULNV NRW 2013).

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 6 Fachinformationen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten ist eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten unabdingbar. Aus den Gebietsbeschreibungen der in der Umgebung liegenden Schutzgebiete können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Untersuchungsgebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Insbesondere Vorkommen der gegenüber Windenergie empfindlichen Arten (nach MKULNV NRW 2013) können dabei für die Planung von Bedeutung sein. Die Recherche zu Schwerpunktvorkommen und Vorkommen WEA-empfindlicher Arten in Schutzgebieten wird in Anlehnung an den von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) empfohlenen maimalen Prüfradius von m für Nahrungshabitate einiger WEA-empfindlicher Vogelarten durchgeführt. Informationen aus den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen und Schutzgebieten innerhalb des Untersuchungsgebietes von m um den potenziellen Windeignungsbereich werden für alle planungsrelevanten Arten ausgewertet, da in diesem Bereich auch baubedingte Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. 6.1 Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Arten Innerhalb des Untersuchungsgebietes um den potenziellen Windeignungsbereich liegen keine Schwerpunktvorkommen WEA-empfindlicher Arten. Etwa 5 km nördlich des potenziellen Windeignungsbereiches ist im Gebiet Strönfeld ein Schwerpunktvorkommen der WEA-empfindlichen Art Großer Brachvogel verzeichnet (Internetabfrage: abgerufen am ). 6.2 FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) EU-Vogelschutzgebiete sind in der Umgebung des potenziellen Windeignungsbereiches nicht vorhanden. Die nächste Teilfläche des gemeinschaftsrechtlich geschützten Vogelschutzgebietes Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland (DE ) liegt mehr als 8 km nördlich des potenziellen Windeignungsbereiches. Innerhalb des UG befinden sich keine FFH-Gebiete (LANUV NRW 2016b). Das nächste FFH- Gebiet Vechte (DE ) liegt knapp m östlich des potenziellen Windeignungsbereiches (LANUV NRW 2014a). Das FFH-Gebiet Wald bei Haus Burlo (DE ) befindet sich über 5 km in südöstliche Richtung. Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen Geb. Nr. Name Entfernung zum pot. WEA-empfindliche Windeignungsbereich Arten Status DE Vechte 2,7 km östlich keine - DE Wald bei Haus Burlo 5,1 km südöstlich keine - In den Standarddatenbögen und in den Beschreibungen beider FFH-Gebiete sind keine Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten enthalten.

13 ökon GmbH, Münster Seite Naturschutzgebiete Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine Naturschutzgebiete. Im Umkreis von 6 Kilometern um den potenziellen Windeignungsbereiches befinden sich insgesamt 6 Naturschutzgebiete LANUV NRW 2016b). Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten Naturschutzgebieten Geb. Nr. Name Entfernung zum pot. WEA-empfindliche Windeignungsbereich Arten Status BOR-028 Oldemoells Venneken 5,8 km westlich keine - BOR-031 Steinkuhle 4,5 km südwestlich keine - BOR-067 Vechte 2,7 km östlich keine - COE-057 COE-059 COE-061 Teiche Asbecker Mühlenbach Vogelschutzgebiet Osterwick Wald bei Haus Burlo 2,2 km südlich keine - 5,5 km südlich keine - 5 km südöstlich keine - In den Objektbeschreibungen der NSG sind keine Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten enthalten. 6.4 Faunistische Daten aus dem Biotopkataster In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sind faunistische Daten hinterlegt, die zur Einschätzung des Lebensraumpotenzials des UG berücksichtigt werden können. Faunistische Daten aus den Meldebögen der schutzwürdigen und gesetzlich geschützten Biotope im UG wurden auf Angaben zu Vorkommen von planungsrelevanten Arten überprüft. In Tab. 5 sind die in den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen enthaltenen Angaben zu planungsrelevanten Arten dargestellt. Im Untersuchungsgebiet (1.000 m-radius) liegen zehn schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters Nordrhein-Westfalen (BK) (LANUV NRW 2016b): Tab. 5: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Geb.Nr. Name Entfernung zum pot. planungsrelevante Arten Windeignungsbereich BK Bäuerliche Kulturlandschaft östlich 550 m südwestlich keine Frettholt BK Feldgehölz östlich Asbeck, nördlich 700 m westlich keine von Hof Lieflucht BK Laubwald in Eissingort südlich angrenzend keine BK Feldgehölz nordöstlich von Hof Twilfert 950 m südöstlich keine BK Feldgehölz-Grünland-Komple in der 900 m südöstlich keine Wersche BK Grünland nordöstlich Hof Twilfert 750 m südöstlich keine BK Feldgehölz nördlich Hof Twilfert 450 m südlich keine BK Waldparzelle in der Wersche 750 m südöstlich keine BK Feldgehölz östlich Hof Benning im Windeignungsbereich keine BK Buchen-Feldgehölz südwestlich von Hof Wenker nördlich angrenzend keine

14 ökon GmbH, Münster Seite 14 WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert Sämtliche dieser Biotopkatasterflächen liegen im Umfeld des potenziellen Windeignungsbereiches. Die BK-Fläche Feldgehölz östlich Hof Benning (BK ) liegt innerhalb des potenziellen Windeignungsbereiches. In keiner der Objektbeschreibungen sind Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten gemacht. Entsprechende können keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten aus dem Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope gezogen werden. 6.5 Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten Q39082 (Ahaus) und Q39091 (Horstmar) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungsprais zu reduzieren (KIEL 2005). Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2016a). Das UG befindet sich in der atlantischen Region innerhalb der Messtischblatt-Viertelquadranten Q39082 (Ahaus) und Q39091 (Horstmar). Für die Messtischblattquadranten sind insgesamt 32 planungsrelevante Tierarten aus 2 Artgruppen aufgeführt (siehe Tab. 6). WEA-empfindliche Arten nach MKULNV NRW (2013) sind fett markiert. Tab. 6: Messtischblattquadranten Q39082 (Ahaus) und Q39091 (Horstmar) - planungsrelevante Vogelarten Gruppe / Art Status Erhaltungszustand Bemerkung in NRW (ATL) Vögel 1. Baumfalke sicher brütend U nur Q Baumpieper sicher brütend U Q39082 und Q Bekassine rastend G Q39082 und Q Eisvogel sicher brütend G Q39082 und Q Feldlerche sicher brütend U Q39082 und Q Feldsperling sicher brütend U Q39082 und Q Gartenrotschwanz sicher brütend U Q39082 und Q Großer Brachvogel sicher brütend U nur Q Habicht sicher brütend G Q39082 und Q Heidelerche sicher brütend U nur Q Kiebitz sicher brütend U Q39082 und Q Kleinspecht sicher brütend U Q39082 und Q Kuckuck sicher brütend U Q39082 und Q Mäusebussard sicher brütend G Q39082 und Q Mehlschwalbe sicher brütend U Q39082 und Q Nachtigall sicher brütend G Q39082 und Q Rauchschwalbe sicher brütend U Q39082 und Q Rebhuhn sicher brütend S Q39082 und Q Rohrweihe sicher brütend U nur Q Schleiereule sicher brütend G Q39082 und Q Sperber sicher brütend G Q39082 und Q Steinkauz sicher brütend G Q39082 und Q Teichrohrsänger sicher brütend G nur Q Turmfalke sicher brütend G Q39082 und Q Turteltaube sicher brütend S Q39082 und Q Wachtel sicher brütend U nur Q Waldkauz sicher brütend G Q39082 und Q Waldohreule sicher brütend U Q39082 und Q Wasserralle sicher brütend U nur Q Wiesenpieper sicher brütend S nur Q39082 WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd,

15 ökon GmbH, Münster Seite 15 = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblättern sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern vorkommen. Alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten werden in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung unabhängig von ihrer Auflistung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt. 6.6 Daten öffentlicher Stellen Zur Ermittlung der Vorkommen WEA-empfindlicher Arten, die im Einwirkungsbereich der aktuell beantragten WEA liegen, wurden folgende Datenquellen wurden zur Klärung der Vorkommen von WEA-empfindlichen Arten verwendet: Daten der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken, Daten der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld Daten aus der Für alle Artvorkommen, die sich im maimalen originären Einwirkungsbereich von m der geplanten Windkonzentrationszone befinden, wurde zunächst geprüft, ob in den jeweiligen artspezifischen Untersuchungsradien die Standorte der aktuell beantragten WEA liegen. Ist dies nicht der Fall, so sind keine negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Artvorkommen zu erwarten und eine weitere Betrachtung nicht notwendig. Im vorliegenden Fall wurden innerhalb des originären Einwirkungsbereiches der geplanten Windkonzentrationszone von m gemäß den o.g. Quellen ein Vorkommen von Rotmilanen bei Legden und zwei Vorkommen von Rohrweihen festgestellt. Keines dieser Vorkommen befindet sich im engeren Untersuchungsradius von m. 7 Zusammenfassung der verfügbaren Daten 7.1 Vögel Anhand der vorliegenden Objektbeschreibungen der Schutzgebiete im Radius von m um den Windeignungsbereich und Daten aus den Fachinformationssystemen sowie öffentlicher Stellen liegen Hinweise auf Vorkommen der WEA-empfindlicher Arten Rohrweihe und Rotmilan im Wirkbereich der geplanten WEA vor. Für die relevanten Messtischblattquadranten Q39082 und Q39091 sind Brutvorkommen der WEAempfindlichen Arten Baumfalke, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe und Wachtel sowie Rastvorkommen von Bekassinen gemeldet. Anhand der Struktur des Gebietes sind Brutvorkommen für Baumfalken nicht auszuschließen. In aufgegebenen Nestern von Krähen oder Elstern sowie an Hochspannungsleitungsmasten können Baumfalken einen geeigneten Nistplatz finden. Hofstellen mit Schwalben stellen geeignete Jagdhabitate für Baumfalken dar. Ob Baumfalken innerhalb des m-radius um den Windeignungsbereich brüten, kann nur im Rahmen einer vertiefenden Untersuchung festgestellt werden. Die Arten Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe und Wachtel können grundsätzlich auch Ackerflächen als Bruthabitat wählen. Es werden jedoch große Ackerschläge in Niederungsgebieten bevorzugt. Je nach Größe der Ackerschläge, der Anbaufrucht und der Bodenfeuchte kann eine Nutzung durch diese Arten nicht von Vornherein ausgeschlossen werden

16 ökon GmbH, Münster Seite 16 Bekassinen brüten in Feuchtwiesen und Mooren und bevorzugen Gewässerufer als Rastplatz. Anhaltspunkte für Brutvorkommen der im Messtischblatt Q39082 gelisteten WEA-empfindlichen Art Bekassine liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Vorkommen weiterer WEA-empfindlicher Arten bzw. planungsrelevanter Arten im Wirkbereich der geplanten WEA lassen sich nur mittels einer gezielten Untersuchung zu Brut- und Rastzeiten feststellen. Tab. 7: Vorhandene Daten zu Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Vorhandene Daten zu Vorkommen der Art und mögliche Betroffenheit 1. Baumfalke Falco subbuteo 3 für den Messtischblattquadrant gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 2. Bekassine Gallinago gallinago 1S für den Messtischblattquadrant gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht anzunehmen 3. Großer Brachvogel Numenius arquata 2S für den Messtischblattquadrant gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht anzunehmen 4. Kiebitz Vanellus vanellus 3S für den Messtischblattquadrant gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 5. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S für den Messtischblattquadrant gemeldet zwei Brutvorkommen im 6-km-Radius bekannt anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 6. Rotmilan Milvus milvus 3 ein Brutvorkommen bei Legden anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 7. Wachtel Coturni coturni 2S für den Messtischblattquadrant gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen

17 ökon GmbH, Münster Seite 17 8 Avifaunistische Untersuchung 2015 Die Vogeluntersuchung in 2015 wurde mit einem Untersuchungsradius von m um den potenziellen Windeignungsbereich mit insgesamt 27 Begehungen vorgenommen. Die Nutzung des Gebietes durch Vögel wurde durch die Kartiertermine zu verschiedenen Jahreszeiten intensiv dokumentiert. Es wurden sowohl die Brutvögel des Gebietes als auch Durchzügler, Rastvögel und Wintergäste erfasst. 8.1 Methoden Brutvogelkartierung Im Radius von m wurde gezielt nach Vorkommen windenergiesensibler Arten gesucht. Im direkten Umfeld des Windeignungsbereiches wurden außerdem alle Artvorkommen planungsrelevanter Arten genau erfasst. Die Erfassung von nicht WEA-empfindlichen Arten in größerem Abstand zum Windeignungsbereich fand in geringerer Untersuchungstiefe statt. Eine gezielte Suche nach Neststandorten, Revierzentren etc. oder Überprüfung des Bruterfolges erfolgte bei diesen Arten nicht, da das Zeitbudget nötiger für die Erfassung der WEA-empfindlichen Arten benötigt wurde. Das bedeutet, dass offensichtlich nicht betroffene Arten, wie z.b. Schwalben und Spechte, im großen Abstand zu der WEA u.u. nicht vollständig erfasst wurden, Vorkommen von Greifvögeln, Störchen oder anderen windenergieempfindlichen Arten dagegen besonders intensiv nachgegangen wurde. Für die Brutvogelkartierung wurden insgesamt 8 Begehungen in der Zeit von Ende März 2015 bis Ende Juli 2015 verwandt (siehe Tab. 8). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an die standardisierten Methoden nach SÜDBECK et al. (2005), i.d.r. zu den für die im Fokus stehenden Arten günstigsten Erfassungszeiten. Zwei Brutvogelkartierungen ( und ) wurden abends / nachts durchgeführt, um auch Vorkommen von dämmerungs- bzw. nachtaktiven Arten zu erfassen. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen) auch Klangattrappen zum Einsatz. Die Ergebnisse der Brutvogelkartierungen sind in der Ergebniskarte (Karte 1) dargestellt. Die kartographische Darstellung von Revierzentren oder Neststandorten in der Ergebniskarte fokussiert auf die WEA-empfindlichen oder möglicherweise baubedingt betroffenen Arten. Für WEAempfindliche Arten werden auch Einzelbeobachtungen ohne Revierverdacht /-nachweis in der Karte dargestellt. Weitere planungsrelevante Vogelarten sind aufgrund der geringeren Untersuchungstiefe u. U. nicht vollständig dargestellt. Nicht planungsrelevante Vögel des Gebietes finden sich qualitativ in der Gesamtartenliste, aber nicht in der Ergebniskarte im Anhang.

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 Tab. 8: Termine der Brutvogelkartierung 2015 Datum Rastvogelkartierung Die Erfassung der Zug- und Rastvögel erfolgte von Mitte Februar 2015 bis Anfang November 2015 (siehe Tab. 9). Potenzielle Rastplätze (i.w. großflächige Ackerflächen) wurden gezielt und zu verschiedenen Tageszeiten aufgesucht. Falls regelmäßig genutzte Rastplätze, markante Rastvogelansammlungen sowie bemerkenswerte Einzelnachweise planungsrelevanter Arten auftraten, wurden diese im Gelände kartografisch verortet. Die Darstellung von Rastvögeln in der Ergebniskarte beschränkt sich auf markante Ansammlungen und gegenüber Windenergieanlagen sensible Arten. Tab. 9: Termine der Zug- und Rastvogelkartierung 2015 Datum Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 59 Vogelarten, darunter 21 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst (Tab. 10 und Anhang I: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten). Mindestens 30 aller erfassten Arten konnten sicher als Brutvogel des Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 12 Arten ist unsicher, ob sie innerhalb des Untersuchungsgebietes gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten haben. Die übrigen 16 Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit oder ihrer Habitatansprüche sicher als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen. Eine vollständige Übersicht über alle im UG nachgewiesenen Arten befindet sich im Anhang.

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 Als WEA-empfindlich gemäß MKULNV NRW (2013) sind die Arten Baumfalke, Blässgans, Kiebitz, Kormoran, Kornweihe, Rohrweihe und Rotmilan einzustufen. Lediglich der Kiebitz wurde als Brutvogel des UG festgestellt. Die übrigen Arten sind für das UG als Durchzügler oder Nahrungsgast einzustufen. Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher RL NRW Status ANMERKUNG Name 1. Baumfalke Falco subbuteo 3 NG zwei Beobachtungen jagender Baumfalken Juli Baumpieper Anthus trivialis 3 BV seltener Brutvogel des UG, 1 Revier an Feldgehölz südöstlich des Windeignungsbereiches festgestellt 3. Blässgans Anser albifrons D nach Südwest durchziehender Trupp am , 14 Individuen 4. Feldlerche Alauda arvensis 3 B vier Reviere im UG festgestellt, ein Revier befindet sich benachbart zum Windeignungsbereich 5. Feldsperling Passer montanus 3 B mehrere Kolonien im UG festgestellt, davon 1 Brutvorkommen in Strommast im Zentrum des Windeignungsbereiches 6. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 D einmaliger Nachweis eines vermutlich durchziehenden Männchens am im östlichen UG 7. Graugans Anser anser * D singulärer Nachweis einer überfliegenden Graugans 8. Graureiher Ardea cinerea *S NG sporadischer Nahrungsgast, maimale Anzahl pro Begehung: 4 Individuen 9. Habicht Accipiter gentilis V NG zwei Sichtbeobachtungen, kein Nachweis Revier anzeigender Verhaltensweisen 10. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B zwei Kiebitzreviere am westlichen Rand des UG 11. Kornweihe Circus cyaneus 0 D am ein im UG jagendes Weibchen 12. Mäusebussard Buteo buteo * B ein Revier im UG sicher nachgewiesen, Brutverdacht für ein weiteres Revier, häufiger Nahrungsgast im UG 13. Mehlschwalbe Delichon urbica 3 BV Brutverdacht für Hofstellen des UG, Regelmäßiger Nahrungsgast im UG 14. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 B häufiger Brutvogel im UG, brütet an mehreren Hofstellen des UG 15. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S B sicherer Nachweis jagender weiblicher Rohrweihe am , außerdem am Beobachtung einer jagenden Weihe, vermutlich ebenfalls Rohrweihe 16. Rotmilan Milvus milvus 3 NG/D zweimalige Sichtung ( und ) eines Nahrung suchenden Individuums 17. Schwarzspecht Dryocopus martius *S BV Brutverdacht für Waldgebiet im nördlichen UG 18. Sperber Accipiter nisus * N Sichtung am Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S D einmalige Sichtung am , danach keine weitere Sichtung Durchzügler 20. Turmfalke Falco tinnunculus VS BV ein Revier im UG zu vermuten, Verortung des Neststandortes gelang nicht 21. Waldkauz Stri aluco * B zwei besetzte Reviere, eins im nördlichen UG, eins im südwestlichen UG WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, D = Durchzügler, NG = Nahrungsgast.

20 ökon GmbH, Münster Seite 20 *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet Die Vorkommen der planungsrelevanten Arten sind in Karte 1 dargestellt und werden im Folgenden erläutert Planungsrelevante Brutvögel Folgende planungsrelevante Vogelarten wurden mit Brutrevieren im UG nachgewiesen: Baumfalke Der Baumfalke wurde an zwei Erfassungstagen nachgewiesen. Der erste Nachweis gelang am Ein Feldgehölz im nordöstlichen UG wurde niedrig Richtung Süd angeflogen oder überflogen. Bei einer zweiten Sichtung am durchflog ein Baumfalke den Windeignungsbereich aus südöstlicher Richtung in Richtung Nordwest. Revier anzeigende Verhaltensweisen wurden nicht beobachtet. Die Horstbaumkontrollen und weiteren Untersuchungen im Gebiet ergaben keine Hinweise auf eine Baumfalkenbrut im UG. Der Baumfalke ist vermutlich Brutvogel der Umgebung um das UG und sucht das UG gelegentlich zur Nahrungssuche auf Baumpieper Der Baumpieper wurde mit einem Revier am Waldrand eines Feldgehölzes südöstlich außerhalb des Windeignungsbereiches nachgewiesen. In dem waldreichen Gebiet scheinen Potenziale für weiter Reviere vorhanden. Weitere Nachweise von Baumpiepern blieben jedoch aus Feldlerche Innerhalb des UG wurden vier Feldlerchenreviere nachgewiesen. Ein Feldlerchen-Revier befindet sich auf einer Ackerfläche nordwestlich des Windeignungsbereiches Feldsperling Der Feldsperling ist im UG verbreitet und vor allem an Hofstellen oder Heckenstrukturen zu finden. Sechs Standorte mit Brutvorkommen des Feldsperlings wurden erfasst. Ein Brutvorkommen befindet sich in einem Strommast innerhalb des Windeignungsbereiches Habicht An zwei Terminen außerhalb der Brutzeit gelangen Habichtbeobachtungen. Bei beiden Beobachtungen flogen Habichte in bewaldete Flächen ein. Revier anzeigendes Verhalten konnte nicht beobachtet werden. Auch die Horstkontrollen ergaben keinen Brutnachweis für Habichte im UG. Es ist jedoch aufgrund der heimlichen Lebensweise von Habichten nicht auszuschließen, dass in dem bewaldeten UG oder benachbart Habichtbruten stattfinden Kiebitz Der Windeignungsbereich und angrenzenden Flächen wurden intensiv auf Reviere von Kiebitzen überprüft. Der Windeignungsbereich selbst wurde nicht von Kiebitzen aufgesucht. Auf Ackerflächen am westlichen Rand des UG konnten dagegen zwei Reviere festgestellt werden. Mit Ausnahme der Revier besetzenden Kiebitze blieben Beobachtungen von rastenden oder durchziehenden Kiebitzen aus Mäusebussard Der Mäusebussard ist stetig im UG präsent. Bei der Kontrolle der Horstbäume gelang der Nachweis einer Brut mit mindestens zwei Jungvögeln in dem innerhalb des Windeignungsbereiches stockenden Wäldchens. Die Jungvögel waren bei der Kontrolle am fast flügge. Weitere

21 ökon GmbH, Münster Seite 21 Brutnachweise gelangen nicht. Aufgrund der Präsenz im südlichen UG ist jedoch mit einem weiteren Revier im südlichen UG zu rechnen Mehlschwalbe Die Mehlschwalbe wurde unstet und nur mit wenigen Individuen im UG nachgewiesen. Lediglich nach Abschluss der Brutzeit wurde mit mehr als 20 an einem Waldrand nördlich des Windeignungsbereiches jagende Individuen eine größere Anzahl erfasst. Bruten im UG sind dennoch nicht unwahrscheinlich, da mögliche Brutplätze an Hofgebäuden nicht gezielt aufgesucht wurden Rauchschwalbe Die Rauchschwalbe wurde deutlich häufiger als die Mehlschwalbe nachgewiesen. Die Präsenz lässt auf Bruten an mehreren Hofstellen des UG schließen. Umliegende Acker- und Grünlandflächen inklusive des Windeignungsbereiches werden zur Nahrungssuche überflogen. Die in der Regel in Hofgebäuden / Ställen befindlichen potenziellen Neststandorte wurden nicht gezielt überprüft. Die Zahl der Brutpaare ist daher nicht bekannt, eine besonders hohe Dichte ist nicht zu vermuten Schwarzspecht In den Waldflächen des nördlichen UG wurde ein Schwarzspecht nachgewiesen. Es besteht ein Brutverdacht. Da der Schwarzspecht nicht zu den windenergieempfindlichen Arten zählt, wurde auf eine gezielte Suche / Überprüfung des Brutplatzes verzichtet Sperber Am wurde ein Sperberweibchen beim Einflug in ein Gehölz nordöstlich des Windeignungsbereiches beobachtet. Weitere Beobachtungen von Sperbern blieben aus. Die Kontrolle der im UG ermittelten Greifvogelhorste /-nester blieb ohne Nachweise von Sperberbruten. Dennoch ist von einem Brutvorkommen von Sperbern im UG auszugehen. Die geringe Anzahl an Nachweisen sind auf die schwierige Auffindbarkeit von Sperbernestern im Nadelholz, die heimliche Lebensweise und die in Bezug auf den nicht windenergieempfindlichen Sperber geringe Untersuchungstiefe zurückzuführen Turmfalke Der Turmfalke ist stetig und verbreitet im UG präsent und als Brutvogel auf einer der Hofstellen des UG oder des nahen Umfeldes anzunehmen. Die Horstkontrollen blieben ohne Nachweis von Turmfalkenbruten. Der Windeignungsbereich wird von Turmfalken zur Nahrungssuche aufgesucht Waldkauz Innerhalb des UG wurden zwei Waldkauzreviere nachgewiesen. Bei einer Abendkartierung am balzten ein männlicher und ein weiblicher Waldkauz im nördlichen UG. Ein weiteres Revier konnte am durch die Feststellung bettelnder Jungkäuze am südwestlichen Rand des Windeignungsbereiches nachgewiesen werden. Damit sind mindestens die beiden größten Waldflächen des UG vom Waldkauz besiedelt Nahrungsgäste Neben den Brutvögeln innerhalb des engeren UG (1.000 m-radius) wird das UG von benachbart brütenden Arten sporadisch bis regelmäßig aufgesucht. Diese Arten besitzen keine Brutreviere innerhalb des UG. Unter den Nahrungsgästen befinden sich auch WEA-empfindliche Arten. Alle planungsrelevanten Arten, die keine Brutreviere im UG haben, aber potenziell in der Umgebung vorkommen und im UG Nahrung suchend oder überfliegend festgestellt wurden, werden im Folgenden beschrieben:

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