Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel

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1 Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel Windpark Schöppingen-Brook bearbeitet für: Windenergiegemeinschaft Schöppingen-Brook GbR bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Dezember 2016

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Untersuchungsgebiet Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Arten Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen WEA-empfindliche Vogelarten Fachinformationen Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Arten FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten Q39082 (Ahaus) und Q39091 (Horstmar) Daten öffentlicher Stellen Zusammenfassung der verfügbaren Daten Daten zu Vorkommen von Vögeln Prüfrelevante Artvorkommen (AsP Stufe I) Potenziell baubedingt betroffene Arten Potenziell anlage- und betriebsbedingt betroffene Arten Zwischenergebnis prüfrelevante Artvorkommen Avifaunistische Untersuchung Methoden Brutvogelkartierung Rastvogelkartierung Ergebnisse Planungsrelevante Brutvögel Nahrungsgäste Rastvögel und Durchzügler Anmerkungen zu nicht erfassten Arten Prüfrelevante Arten nach Kartierung... 32

3 ökon GmbH, Münster Seite 3 9 Artenschutzrechtliche Bewertung (ASP II) Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Bewertung möglicher anlage- und betriebsbedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Baumfalke Blässgans Großer Brachvogel Kiebitz Kornweihe Kranich Rohrweihe Rotmilan Wachtel Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Bauzeitenausschluss vom 1. April bis 31. Juli Strukturarme Gestaltung der Mastfußbereiche Einhalten eines Abstandes zum Mäusebussard-Brutplatz Fachgutachterliche Empfehlungen Berücksichtigung des Mäusebussard-Brutplatzes bei der Zuwegungsplanung Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe I) Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur Anhang I: Liste aller im Rahmen der 2015 durchgeführten Kartierungen im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle Feldlerche Mäusebussard Greifvögel (z.b. Mäusebussard, Turmfalke, Rohrweihe, Rotmilan)... 50

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Potenzieller Windeignungsbereich Schöppingen-Brook und Untersuchungsradius von m... 7 Abb. 2: Lagebeziehung UG und Kranichvorkommen Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen... 8 Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten Naturschutzgebieten Tab. 5: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Tab. 6: Messtischblatt-Viertelquadranten (Heek), 38093, (beide Metelen), 39082, (beide Ahaus), 39091, 39092, und (alle vier Horstmar) planungsrelevante Vogelarten Tab. 7: Abschichtung potenziell baubedingt betroffener Arten Tab. 8: Zwischenergebnis prüfrelevante Artvorkommen nach Recherche Tab. 9: Termine der Brutvogelkartierung Tab. 10: Termine der Zug- und Rastvogelkartierung Tab. 11: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten 27 Tab. 12: Zwischenergebnis prüfrelevante Artvorkommen nach Kartierung Karten: Karte 1 Ergebnis der Vogeluntersuchung... 1 : Karte 2 Ergebnisse der Datenabfrage und Kompensationsmaßnahmen für kollisionsgefährdete WEA-empfindliche Vogelarten... 1 :

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Windenergiegemeinschaft Schöppingen-Brook GbR verfolgt die Entwicklung einer Windkonzentrationszone im südöstlichen Gemeindegebiet von Schöppingen. Im Rahmen einer anstehenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schöppingen soll der potenzielle Windeignungsbereich auf möglicherweise entstehende artenschutzrechtliche Konflikte geprüft werden. Für das vorliegende Vorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung für die Artgruppe der Vögel mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie auf der Grundlage im Jahr 2015 durchgeführter Vogeluntersuchungen und einer Datenrecherche für die artspezifischen Prüfradien der WEA-empfindlichen Arten um den potenziellen Windeignungsbereich erstellt. Andere Artgruppen neben den Vögeln sind nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Die vorliegende Artenschutzprüfung berücksichtigt dabei nur die als Windeignungsbereich ausgewiesene Fläche. Konkrete Auswirkungen durch die Standorte inklusive der Auswirkungen des Baus von Zufahrten und Kranstellflächen können im Rahmen der vorliegenden Studie nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll für die Artgruppe der Vögel geklärt werden, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich, werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). 2 Rechtliche Grundlagen Durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS RL und Anhang IV,FFH RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Die rechtliche Grundlage für Artenschutzprüfungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Aktuell gültig ist die Fassung vom 29. Juli Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG verankert. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG sind wie folgt gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Tötungsverbot) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Störungsverbot) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." (Schädigungsverbot) Ergänzend regelt der 45 BNatSchG u.a. Ausnahmen in Bezug auf die vorgenannten generellen Verbotstatbestände.

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 Der Ablauf einer ASP wird u.a. vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW beschrieben (s. unten). Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: MKULNV NRW 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 3 Untersuchungsgebiet Innerhalb dieses Gebietes werden möglicherweise entstehende bau-, anlage- oder betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte abgeschätzt. Die Recherche zu Vorkommen Windenergieempfindlicher Arten in umliegenden Schutzgebieten bezieht sich auf einen Radius von m um den potenziellen Windeignungsbereich. Vorkommen WEA-empfindlicher Arten sind dann relevant, wenn Brutvorkommen innerhalb des artspezifischen Prüfradius um den potenziellen Windeignungsbereich nachgewiesen wurden oder anzunehmen sind. Das Untersuchungsgebiet (UG) in dem Kartierungen durchgeführt wurden wird durch den m-radius um den Abb. 1 dargestellten potenziellen Windeignungsbereich Schöppingen-Brook definiert. Das Untersuchungsgebiet liegt im überwiegend landwirtschaftlich geprägten Außenbereich der Gemeinde Schöppingen an der südwestlichen Gemeindegrenze. Der potenzielle Windeignungsbereich erstreckt sich auf einer Fläche von etwa 40 ha über Acker- und Grünlandflächen nördlich und südlich der K 28. Neben Straßen, Wegen und landwirtschaftlichen Nutzflächen beinhaltet der potenzielle Windeignungsbereich auch ein etwa 3 ha großes Feldgehölz aus einheimischen Laubbaumarten. Der Untersuchungsradius von m überstreicht Südwesten die Gemeindegrenze nach Legden und reicht im Süden bis über die K 61 (Asbecker Damm) hinaus. Im Nordwesten reicht das UG bis zur K 43. In östliche Richtung liegt die geschlossene Bebauung von Schöppingen und Eggerode mehr als 2,5 km entfernt. Im UG dominieren die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Daneben kommen mehrere unterschiedlich große Waldparzellen, vorwiegend aus einheimischen Laubbäumen vor. Siedlungsstrukturen sind durch mehr als 25 Höfe und Einzelhäuser, die relativ gleichmäßig im UG verteilt sind vertreten. Lediglich der Windeignungsbereich und dessen nähere Umgebung sind frei von Bebauung. Gewässer sind im UG kaum vorhanden. Von dem Windeignungsbereich führen einige Entwässerungsgräben nach Nordosten und Südwesten zu den Flüssen Vechte und Dinkel hin.

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 Der potenzielle Windeignungsbereich befindet sich auf einer Anhöhe von etwa 110 m ü. NN. Im UG reichen die Geländehöhen von einem nördlich benachbarten Hügel von 105 m ü. NN bis auf 78 m ü. NN am Ortsrand von Asbeck. Abb. 1: Potenzieller Windeignungsbereich Schöppingen-Brook und Untersuchungsradius von m unmaßstäblich, Geodatenbasis NRW (2016) 4 Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Arten Von Windparkplanungen können baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Konflikte auftreten. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Planung auf möglicherweise durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ausgelösten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu prüfen. Hinsichtlich der Anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sind nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) die dort als windenergieempfindlich eingestuften Vogelarten in besonderer Weise zu berücksichtigen. Diese Arten werden im Leitfaden explizit genannt. Es handelt sich um Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise in besonderem Maße kollisionsgefährdet sind oder durch Störwirkungen der WEA aus ihrem Lebensraum bis hin zur Aufgabe von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gedrängt werden können. In Abhängigkeit des Erhaltungszustandes der Arten sind die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen umfangreicher als für nicht WEA-empfindliche Arten.

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 Bei der Analyse und Bewertung der baubedingten Auswirkungen sind neben den WEAempfindlichen Arten auch andere Arten / Artgruppen zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt es, ein Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG für alle geschützten und planungsrelevanten Arten zu vermeiden. Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen Artgruppe Erläuterung Beispiele Geschützte Arten nach BNatSchG Planungsrelevante Arten nach KIEL (2005) WEA-empfindliche Arten nach MKULNV (2013) Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG Auswahl von nach BNatSchG geschützten Arten (Vogelarten nach Anhang I VS-RL, FFH-Anhang IV Arten, Wirbeltiere mit Kat. 1-3 der Roten Liste für NRW) Auswahl von Vogel- und Fledermausarten, die im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW definiert sind z.b. alle europäischen Vogelarten, alle heimischen Amphibien und Reptilien, alle Fledermausarten, einige Säugetiere, Insekten, Weichtiere und Pflanzen z.b. alle Greifvögel und Eulen, alle Fledermäuse, Biber, Fischotter, Kammmolch, Laubfrosch, Nachtkerzenschwärmer, Frauenschuh, u.a. z.b. Baumfalke, Kiebitz, Rohrweihe, Rotmilan und Weißstorch sowie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Nordfledermaus (s. MKULNV NRW 2013) 4.1 Baubedingte Wirkungen Zum Bau von Windenergieanlagen gehört neben der Räumung des Baufeldes, dem Bau der Fundamente und der Installation auch der Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Temporär werden Flächen als Stellplatz für Kräne und andere Baugeräte benötigt. Während der Bauphase wird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowie durch Lärm und Staubentwicklung kommen. Wenn die Bauarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit) von Vögeln durchgeführt werden, kann es zur störungsbedingten Aufgabe einer bereits begonnenen Brut kommen. Insbesondere bei einem Beginn der Bauarbeiten zur Brutzeit besteht eine Gefahr für die Brut und somit der Verlust der Jungvögel. Grundsätzlich können die Bauarbeiten für die Errichtung der WEA auch rastende Wintergäste vertreiben oder ein Meideverhalten für einige Arten verursachen. Sollten Bäume gefällt oder Gebäude abgerissen werden, können auch Fledermäuse betroffen sein. Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - Zerstörung von Nestern, Gelegen sowie Fledermausquartieren - störungsbedingte Aufgabe von Revieren geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen) störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) besonders und streng geschützter Arten - populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten 4.2 Anlagebedingte Wirkungen WEA sind Bauwerke, für die es in der Natur keine Entsprechung gibt. Insofern konnten z.b. Vögel kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (NLT 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisiko ist auch eine mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter anderem zeigen Untersuchungen in von Kiebitzen besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch WEA (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011).

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu einer Einengung oder zum Verlust bedeutender Rastgebiete führen. Darüber hinaus können Vögel im Zuggeschehen zu erheblichen seitlichen oder vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden. Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - erhöhtes Kollisionsrisiko mit Masten und Rotorblättern - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekte Wirkungen (Veränderungen der Räuber-Beute-Beziehungen durch Anlage von Strukturen im Acker, etc.). 4.3 Betriebsbedingte Wirkungen Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Seeadler, Weißstorch) sowie Segler in der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an einer WEA zu verunglücken (NLT 2011). Ein erhöhtes Kollisionsrisiko für Vögel entsteht bei einer Installation von WEA in Horstnähe, wo Balz- und Revierverteidigungsflüge in großer Höhe unternommen werden sowie in häufig genutzten Flugkorridoren, z.b. Anflugschneisen zum Horstplatz und zu Nahrungsflächen. Fledermäuse können den Mast der WEA als Leitstruktur nutzen und laufen Gefahr von Rotoren geschlagen zu werden oder durch den Unterdruck der sie verfehlenden Rotoren ein tödliches Barotrauma zu erleiden. Ebenso kann ein Windpark für durchziehende, nicht mit dem Gebiet vertraute Fledermausarten, eine erhöhte Gefahr bedeuten. Die zentrale Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert, dass Vögel und Fledermäuse aller Arten an WEA verunglücken können. Es häufen sich aber Totfunde insbesondere der großen Vogelarten (vgl. DÜRR 2016). Obwohl die Daten der Zentralen Fundkartei nur einen sehr geringen Teil der Zahl der tatsächlich geschlagenen Individuen widerspiegeln, können anhand der absoluten Populationsgröße in einem Gebiet und der Zahl der gefundenen Schlagopfer Tendenzen abgeleitet werden. So entsteht durch die dokumentierte Schlaghäufigkeit und der Populationsgröße die Einstufung bestimmter Arten als besonders windenergiesensible Arten. Nach Interpretation des LANUV NRW liegt ein artenschutzrechtlicher Konflikt vor, wenn trotz Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Risiko der Kollision an den geplanten Anlagen die lokale Population der betreffenden Art gefährdet (MKULNV NRW 2013). Vor allem bei seltenen Arten / Populationen mit geringen Individuenzahlen kann auch die Gefährdung von Einzeltieren ein artenschutzrechtliches Problem bedeuten. Da bei den ziehenden Arten i.d.r. die Lokalpopulation nicht ermittelt werden kann, ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln an denen über 1 % der Gesamtpopulation einer Art anzutreffen sind, besonders berücksichtigt. Über das Schlagrisiko hinaus wird für in der Nähe von WEA brütende Vögel, vor allem bei Offenlandarten, ein verringerter Bruterfolg vermutet. Als Ursache des verringerten Bruterfolgs wäre die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige zu nennen. Der Einfluss der permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu, dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen Vögel möglicherweise auch den Bereich des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Ein solches Verhalten kann sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen.

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten) Bei Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten innerhalb des Untersuchungsgebietes oder der Feststellung regelmäßig genutzter Flugkorridore WEA-empfindlicher Arten über dem Plangebiet können Maßnahmen zur Verringerung der betriebsbedingten Auswirkungen erforderlich werden. Je nach Art und Intensität der Nutzung des Gebietes durch Fledermäuse sind nächtliche Abschaltzeiten ein geeignetes Mittel, um das Risiko von Kollisionen derart zu verringern, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten. 5 WEA-empfindliche Vogelarten Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln durch WEA hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) Abstandsempfehlungen für die Installation von WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und auch zu Brutplätzen ausgewählter Arten angegeben. Die Empfehlungen finden sich zum Teil in den für Nordrhein- Westfalen gültigen Leitlinien und Regelwerken, wie dem Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (MKULNV NRW 2013) wieder. Nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) werden eine Reihe von Arten als durch WEA überdurchschnittlich gefährdet ( WEA-empfindlich ) definiert. Die Einstufung als WEA-empfindlich orientiert sich an Fachkenntnissen über Kollisionen, Meideverhalten und Störungen aber auch am Erhaltungszustand der Arten in den biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bei der Installation von WEA der Nähe der Fortpflanzungsund Ruhestätten dieser Arten kann das Tötungs- oder Störungsverbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich erfüllt sein. Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Art, Artgruppen Vögel Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Flussseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Grauammer Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 7. Haselhuhn Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 9. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 10. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen

11 ökon GmbH, Münster Seite 11 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 11. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 12. Möwen k.a. Brutkolonien 13. Mornellregenpfeifer Meideverhalten Rastbestände 14. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten 15. Rohrdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 16. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 18. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 19. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 20. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 21. Singschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 22. Sumpfohreule Kollisionsrisiko Brutvorkommen 23. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 24. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 25. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 26. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen 27. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 28. Wanderfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 29. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 30. Wiesenweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 31. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 32. Zwergdommel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 33. Zwergschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Der Windenergie-Leitfaden (MKULNV NRW 2013) berücksichtigt die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007). Die Radien (i.d.r m) um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezeichnen Räume, in denen die Installation von WEA das Tötungs- bzw. Störungsrisiko für diese Arten signifikant erhöhen kann oder eine erhebliche Lebensraumbeeinträchtigung durch die Errichtung von WEA nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus kann ein artenschutzrechtlicher Konflikt auch außerhalb dieser Radien festgestellt werden, wenn essenzielle Nahrungsräume oder überdurchschnittlich häufig genutzte Flugkorridore in der Art betroffen sind, so dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder die Entwertung von Brutrevieren oder Rastgebieten abgeleitet werden kann. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei einer Installation von WEA innerhalb dieser Radien kann nur abgewendet werden, wenn über eine vertiefende Untersuchung der Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen werden kann, dass das Tötungsrisiko sich nicht signifikant erhöht bzw. keine Entwertung essenzieller Teillebensräume vorliegt. Zusätzlich können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen, wie Abschaltalgorithmen, Gestaltung des Mastfußbereiches, Anlage von Nahrungshabitaten bis hin zur Anlage von neuen Brut- oder Rasthabitaten notwendig werden (MKULNV NRW 2013).

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 6 Fachinformationen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten wird eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten durchgeführt. Aus den Gebietsbeschreibungen der in der Umgebung liegenden Schutzgebiete können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Untersuchungsgebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Insbesondere Vorkommen der gegenüber Windenergie empfindlichen Arten (nach MKULNV NRW 2013) können dabei für die Planung von Bedeutung sein. Die Recherche zu Schwerpunktvorkommen und Vorkommen WEA-empfindlicher Arten in Schutzgebieten wird in Anlehnung an den im Leitfaden angegebenen Prüfradius der WEAempfindlichen Vogelarten bis in eine Entfernung von maximal m durchgeführt. Für den m-radius werden außerdem vorhandene Daten zu planungsrelevanten Arten ausgewertet, um mögliche baubedingte Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. 6.1 Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Arten Im 6 km-radius um den potenziellen Windeignungsbereich liegt lediglich ein Schwerpunktvorkommen von Großen Brachvögeln im Norden des Betrachtungsraumes (Internetabfrage: abgerufen am ). Der Abstand zum potenziellen Windeignungsbereich beträgt ca. 5 km. Da für den Großen Brachvogel in Bezug auf mögliche anlageoder betriebsbedingte Konflikte ein Prüfradius von 500 m definiert ist (MKULNV NRW 2013), liefert das Schwerpunktvorkommen keinen Anhaltspunkt für eine konkrete vorhabenbedingte Betroffenheit von Großen Brachvögeln. 6.2 FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) EU-Vogelschutzgebiete sind in der Umgebung des potenziellen Windeignungsbereiches nicht vorhanden. Die nächste Teilfläche des gemeinschaftsrechtlich geschützten Vogelschutzgebietes Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland (DE ) liegt mehr als 8 km nördlich des potenziellen Windeignungsbereiches und damit außerhalb des relevanten Raumes. Innerhalb des UG befinden sich keine FFH-Gebiete (LANUV NRW 2016b). Das nächste FFH- Gebiet Vechte (DE ) liegt knapp m östlich des potenziellen Windeignungsbereiches (LANUV NRW 2014a). Das FFH-Gebiet Wald bei Haus Burlo (DE ) befindet sich über 5 km in südöstliche Richtung. Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen Geb. Nr. Name Entfernung zum pot. WEA-empfindliche Windeignungsbereich Arten Status DE Vechte 2,7 km östlich keine - DE Wald bei Haus Burlo 5,1 km südöstlich keine - In den Standarddatenbögen und in den Beschreibungen beider FFH-Gebiete sind keine Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten enthalten.

13 ökon GmbH, Münster Seite Naturschutzgebiete Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine Naturschutzgebiete. Im Umkreis von 6 Kilometern um den potenziellen Windeignungsbereiches befinden sich insgesamt 6 Naturschutzgebiete LANUV NRW 2016b). Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Arten in den benachbarten Naturschutzgebieten Geb. Nr. Name Entfernung zum pot. WEA-empfindliche Windeignungsbereich Arten Status BOR-028 Oldemoells 5,8 km westlich keine - Venneken BOR-031 Steinkuhle 4,5 km südwestlich keine - BOR-067 Vechte 2,7 km östlich keine - COE-057 Teiche Asbecker 2,2 km südlich keine - Mühlenbach COE-059 Vogelschutzgebiet 5,5 km südlich keine - Osterwick COE-061 Wald bei Haus Burlo 5 km südöstlich keine - In den Objektbeschreibungen der NSG sind keine Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten enthalten. 6.4 Faunistische Daten aus dem Biotopkataster In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sind faunistische Daten hinterlegt, die zur Einschätzung des Lebensraumpotenzials des UG berücksichtigt werden können. Die Daten des Biotopkatasters fließen in die Daten für die Messtischblattquadranten ein. Folglich fällt der Erkenntnisgewinn durch die örtlich ggf. etwas exakteren Angaben für die relevanten Fragestellungen (anlage-, betriebs- oder baubedingte Konflikte?) zumindest außerhalb des näheren Umfelds der Planung vernachlässigbar gering aus. Auf eine Abfrage der Biotopkatasterdaten außerhalb von m um die Planung wird daher verzichtet; die relevanten Informationen werden durch die vorangegangene Abfrage der im 6 km-radius um die Planung liegenden Messtischblattquadranten hinreichend berücksichtigt. Faunistische Daten aus den Meldebögen der schutzwürdigen und gesetzlich geschützten Biotope im UG wurden auf Angaben zu Vorkommen von planungsrelevanten Arten überprüft (Tab. 5). Im m-radius liegen zehn schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters Nordrhein-Westfalen (BK) (LANUV NRW 2016b): Tab. 5: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Geb.Nr. Name Entfernung zum pot. planungsrelevante Arten Windeignungsbereich BK Bäuerliche Kulturlandschaft östlich 550 m südwestlich keine Frettholt BK Feldgehölz östlich Asbeck, nördlich 700 m westlich keine von Hof Lieflucht BK Laubwald in Eissingort südlich angrenzend keine BK BK Feldgehölz nordöstlich von Hof Twilfert 950 m südöstlich keine Feldgehölz-Grünland-Komplex in der 900 m südöstlich keine Wersche

14 ökon GmbH, Münster Seite 14 Geb.Nr. Name Entfernung zum pot. planungsrelevante Arten Windeignungsbereich BK Grünland nordöstlich Hof Twilfert 750 m südöstlich keine BK Feldgehölz nördlich Hof Twilfert 450 m südlich keine BK Waldparzelle in der Wersche 750 m südöstlich keine BK Feldgehölz östlich Hof Benning im Windeignungsbereich keine BK Buchen-Feldgehölz südwestlich von Hof Wenker nördlich angrenzend Sämtliche dieser Biotopkatasterflächen liegen im Umfeld des potenziellen Windeignungsbereiches. Die BK-Fläche Feldgehölz östlich Hof Benning (BK ) liegt innerhalb des potenziellen Windeignungsbereiches. In keiner der Objektbeschreibungen sind Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten gemacht. Entsprechende können keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten aus dem Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope gezogen werden. keine 6.5 Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten Q39082 (Ahaus) und Q39091 (Horstmar) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungspraxis zu reduzieren (KIEL 2005). Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2016a). Das UG befindet sich in der atlantischen Region und überschneidet die Messtischblatt- Viertelquadranten (Heek), 38093, (beide Metelen), 39082, (beide Ahaus), 39091, 39092, und (alle vier Horstmar). Für alle Messtischblattquadranten sind 51 planungsrelevante Vogelarten aufgeführt (siehe Tab. 6). WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) sind fett markiert. Hierbei wurde der angegebene Status berücksichtigt.

15 ökon GmbH, Münster Seite 15 Tab. 6: Messtischblatt-Viertelquadranten (Heek), 38093, (beide Metelen), 39082, (beide Ahaus), 39091, 39092, und (alle vier Horstmar) planungsrelevante Vogelarten Gruppe/Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Vorkommen in Viertelquadrant Bemerkung Vögel 1. Baumfalke sicher brütend U 38084, 38093, 38094, Baumpieper sicher brütend U 3. Bekassine sicher brütend S 38084, Bruchwasserläufer rastend U Dunkler Wasserläufer rastend U Eisvogel sicher brütend G 7. Feldlerche sicher brütend U 8. Feldsperling sicher brütend U 9. Flussuferläufer rastend G Gartenrotschwanz sicher brütend U 11. Grauammer sicher brütend S Graureiher sicher brütend G 38094, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39091, 39092, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, Großer Brachvogel sicher brütend U 38084, 38093, 38094, Großer Brachvogel rastend G Grünschenkel rastend U Habicht sicher brütend G 17. Heidelerche sicher brütend U Kampfläufer rastend U Kiebitz sicher brütend U 20. Kleinspecht sicher brütend U 21. Knäkente rastend U Kuckuck sicher brütend U 23. Löffelente sicher brütend S Mäusebussard sicher brütend G 38084, 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, 39094

16 ökon GmbH, Münster Seite Mehlschwalbe sicher brütend U 26. Mittelspecht sicher brütend G Nachtigall sicher brütend G 28. Neuntöter sicher brütend U 38093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, Pirol sicher brütend U 38084, 38093, Rauchschwalbe sicher brütend U 31. Rebhuhn sicher brütend S 38084, 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, Rohrweihe sicher brütend U 38084, 38093, Rotschenkel rastend S Schleiereule sicher brütend G 35. Schwarzspecht sicher brütend G 36. Sperber sicher brütend G 37. Steinkauz sicher brütend G 38. Teichrohrsänger sicher brütend G 38084, Turmfalke sicher brütend G 40. Turteltaube sicher brütend S 41. Uferschnepfe sicher brütend S 38084, Uferschwalbe sicher brütend U Uhu sicher brütend G 38094, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39084, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, Wachtel sicher brütend U 38084, 38094, 39082, Waldkauz sicher brütend G 46. Waldlaubsänger sicher brütend U Waldohreule sicher brütend U 48. Waldschnepfe sicher brütend G 49. Wanderfalke sicher brütend G Wasserralle sicher brütend U , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39082, 39084, 39091, 39092, 39093, , 38093, 38094, 39084, 39094

17 ökon GmbH, Münster Seite Wiesenpieper sicher brütend S 38084, 38093, 39082, Unter Berücksichtigung ihres Status im UG WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblättern sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern vorkommen. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung werden alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt. 6.6 Daten öffentlicher Stellen Zur Ermittlung der Vorkommen WEA-empfindlicher Arten, die im Einwirkungsbereich der aktuell beantragten WEA liegen, wurden folgende Datenquellen zur Klärung der Vorkommen von WEAempfindlichen Arten verwendet: Daten der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken, Daten der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld Daten aus der Für alle Artvorkommen, die sich im maximalen originären Einwirkungsbereich von m der geplanten Windkonzentrationszone befinden, wurde zunächst geprüft, ob in den jeweiligen artspezifischen Untersuchungsradien die Standorte der aktuell beantragten WEA liegen. Ist dies nicht der Fall, so sind keine negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Artvorkommen zu erwarten und eine weitere Betrachtung ist nicht notwendig. Dies trifft auf alle gemeldeten zu Kiebitzen (17 gemeldete Reviere) und Großen Brachvögeln (3 gemeldete Reviere) zu sie liegen deutlich außerhalb von 100 m (Kiebitz) bzw. 500 m (Großer Brachvogel) und fallen für die weitere Betrachtung heraus (vgl. Karte 2). Im vorliegenden Fall wurden innerhalb des originären Einwirkungsbereiches der geplanten Windkonzentrationszone von m gemäß den o.g. Quellen außerdem ein Vorkommen von Rotmilanen bei Legden und zwei Vorkommen von Rohrweihen festgestellt. Für diese beiden WEAempfindlichen Arten ist ein (engerer) Prüfradius von m um geplante WEA definiert. Keines der genannten Vorkommen befindet sich im engeren Untersuchungsradius von m. Eine Pflicht zur vertiefenden Prüfung kann sich allerdings auch ergeben, wenn innerhalb des erweiterten Prüfbereiches von m ernst zu nehmende Hinweise auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore vorliegen. Im Rahmen der Recherche blieben derlei Hinweise aus. Eine abschließende Bewertung kann nach Auswertung der durchgeführten faunistischen Kartierung in einem nachfolgenden Kapitel der vorliegenden Prüfung erfolgen. 6.7 Bekannte Bruthabitate und Nahrungsflächen aus gezielten Kompensationsmaßnahmen für WEA-empfindliche Arten Für benachbarte Windparkplanungen sind oder werden gezielte Maßnahmen zur passiven Umsiedlung und / oder Lenkung der Aktivitäten WEA-empfindlicher Vogelarten umgesetzt. Dies betrifft Maßnahmen für den Rotmilan und die Rohrweihe aus drei verschiedenen Nachbarplanungen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmenflächen sind in Karte 2 nachrichtlich dargestellt und werden bei der Bewertung berücksichtigt.

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 7 Zusammenfassung der verfügbaren Daten 7.1 Daten zu Vorkommen von Vögeln Schwerpunktvorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten sind nicht betroffen. Anhaltspunkte für eine Betroffenheit von Arten, für die Schwerpunktvorkommen für die Berücksichtigung in Windenergieplanungen abgegrenzt werden, liegen aus der Abfrage dieser Informationen nicht vor. Auch die Abfragen der im 6 km-radius um die Planung liegenden Schutzgebiete und schutzwürdigen Biotope lieferte keine Hinweise auf eine Betroffenheit WEA-empfindlicher Arten. Für die relevanten Messtischblatt-Viertelquadranten (Q38084, Q38093, Q38094, Q39082, Q39084, Q39091, Q39092, Q39093 und Q39094) sind Brutvorkommen der WEA-empfindlichen Arten Baumfalke, Bekassine, Grauammer, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe, Uferschnepfe, Uhu, Wachtel und Wanderfalke gemeldet. Anhand der Daten von öffentlicher Stellen liegen Hinweise auf Brutvorkommen der WEAempfindlichen Arten Rohrweihe und Rotmilan im 6 km-radius vor. 7.2 Prüfrelevante Artvorkommen (AsP Stufe I) Im Sinne einer Potenzialabschätzung wird anhand der verfügbaren Informationen abgeschichtet, welche Arten im Einwirkbereich des Vorhabens vorkommen können. Hinsichtlich einer möglichen Betroffenheit ist dabei zwischen baubedingten und anlage- und betriebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden. Die Präsenz der über die verfügbaren Fachinformationen ermittelten Arten und weiterer WEAempfindlicher und planungsrelevanter Vogelarten im UG wurde in 2015 mittels avifaunistischer Bestandsaufnahmen im m-radius überprüft. Die Ergebnisse werden hinsichtlich einer möglichen Betroffenheit prüfrelevanter Vogelarten ausgewertet Potenziell baubedingt betroffene Arten Die Planung liegt in einem Abstand von mindestens 2,2 km zu den nächsten Schutzgebieten. Baubedingte Konflikte mit Artvorkommen innerhalb der Schutzgebiete können daher ausgeschlossen werden. Die Abfrage für die schutzwürdigen Biotope lieferte keine Hinweise für eine baubedingte Betroffenheit planungsrelevanter Arten. Aus den Informationen für den Messtischblatt-Viertelquadranten 39091, welcher den Eingriffsbereich umfasst, können dagegen Hinweise auf potenziell im Eingriffsbereich vorkommende Arten gezogen werden. Dort sind 21 planungsrelevante Arten aufgeführt. Aus der Datenrecherche bei den öffentlichen Stellen liegen Daten zu Brutvorkommen der WEAemfpindlichen Arten Kiebitz, Großer Brachvogel, Rohrweihe und Rotmilan vor. Prüfrelevant sind die konkreten Hinweise auf Artvorkommen WEA-empfindlicher Arten im Einwirkbereich der Baustelle und Arten, die aufgrund ihrer Habitatansprüche im Umfeld der Bauarbeiten vorkommen können. Als baubedingter Wirkbereich kommen zunächst der potenzielle Windeignungsbereich und unmittelbar angrenzende Biotope in Frage. Der Wirkbereich umfasst dann die Lebensräume Agrarlandschaft und Wald sowie eutrophe Gräben. Für Vogelarten, die nicht diesen Lebensräumen zugeordnet werden können, entfällt eine vertiefende Prüfpflicht hinsichtlich baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte.

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 Insgesamt ergab die Abschichtung potenziell vorkommender Arten hinsichtlich einer möglichen baubedingten Betroffenheit 18 prüfrelevante Artvorkommen (siehe Tab. 7). Eine baubedingte Betroffenheit von Eisvögeln, Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule und Steinkauz sowie der Turteltaube ist im Vorhinein nicht zu erwarten, da keine potenziellen Fortpflanzungsstätten oder essenziellen Nahrungsflächen beeinträchtigt werden. Tab. 7: Abschichtung potenziell baubedingt betroffener Arten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Datenquellen zu den Artvorkommen und mögliches Vorkommen im Einwirkbereich Vögel 1. Baumpieper Anthus trivialis 3 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 2. Eisvogel Alcedo atthis * Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) der potenziellen Eingriffsbereich bietet lediglich potenzielle Nahrungsgewässer, jedoch keine als Brutplatz geeigneten Strukturen erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen auf Nahrungsgewässer von Eisvögeln sind nicht zu erwarten eine baubedingte Betroffenheit von Eisvögeln ist nicht ableitbar 3. Feldlerche Alauda arvensis 3S Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 4. Feldsperling Passer montanus 3 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 5. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 6. Großer Brachvogel Nurmenius arquata 2S konkrete Datenpunkte aus Abfrage öffentlicher Stellen abseits des potenziellen Eingriffsbereiches baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 7. Habicht Accipiter gentilis V Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 8. Kiebitz Vanellus vanellus 3S Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) konkrete Datenpunkte aus Abfrage öffentlicher Stellen abseits des potenziellen Eingriffsbereiches baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen

20 ökon GmbH, Münster Seite 20 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Datenquellen zu den Artvorkommen und mögliches Vorkommen im Einwirkbereich 9. Kleinspecht Dryobates minor 3 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 10. Kuckuck Cuculus canorus 3 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 11. Mäusebussard Buteo buteo * Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 12. Mehlschwalbe Delichon urbica 3S Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) Gebäudebrüter, potenzieller Eingriffsbereich umfasst weder potenzielle Fortpflanzungsstätten, noch essenzielle Nahrungshabitate baubedingte Betroffenheit kann sicher ausgeschlossen werden 13. Nachtigall Luscinia megarhynchos 3 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 14. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) Gebäudebrüter, potenzieller Eingriffsbereich umfasst weder potenzielle Fortpflanzungsstätten, noch essenzielle Nahrungshabitate baubedingte Betroffenheit kann sicher ausgeschlossen werden 15. Rebhuhn Perdix perdix 2S (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 16. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S konkrete Datenpunkte aus Abfrage öffentlicher Stellen abseits des potenziellen Eingriffsbereiches bei Ackerbruten möglicher jährlicher Brutortwechsel auf andere Eignungsflächen (z.b. Äcker, Röhrichte) des Revieres zu berücksichtigen baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 17. Rotmilan Milvus milvus 3 konkrete Datenpunkte aus Abfrage öffentlicher Stellen abseits des potenziellen Eingriffsbereiches Nutzung von Wechselhorsten zu berücksichtigen baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 18. Schleiereule Tyto alba *S Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) Gebäudebrüter, potenzieller Eingriffsbereich um-

21 ökon GmbH, Münster Seite 21 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Datenquellen zu den Artvorkommen und mögliches Vorkommen im Einwirkbereich fasst weder potenzielle Fortpflanzungsstätten, noch essenzielle Nahrungshabitate baubedingte Betroffenheit kann sicher ausgeschlossen werden 19. Sperber Accipiter nisus * Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 20. Steinkauz Athene noctua 3S Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) Höhlen- und Gebäudebrüter, i.d.r. eng an Grünland gebunden, meidet Waldnähe potenzieller Eingriffsbereich umfasst weder potenzielle Fortpflanzungsstätten, noch essenzielle Nahrungshabitate baubedingte Betroffenheit kann sicher ausgeschlossen werden 21. Turmfalke Falco tinnunculus VS Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 22. Turteltaube Streptopelia turtur 2 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) besiedelt i.d.r. halboffene Parklandschaften baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht zu erwarten 23. Waldkauz Strix aluco * Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen 24. Waldohreule Asio otus 3 Listung im Messtischblattquadranten Q39091 (Horstmar) baubedingte Betroffenheit anhand vorhandener Habitate / Strukturen im Eingriffsbereich nicht auszuschließen fett = Arten, die aufgrund der Habitatausstattung im Eingriffsbereich im Hinblick auf mögliche baubedingte Konflikte nicht vorzeitig abgeschichtet werden können und für die eine vertiefende Prüfung, i.d.r. auf der Basis standardisierter Vogeluntersuchungen, erforderlich ist; nicht fett = Arten, die im Rahmen der überschlägigen Prüfung abgeschichtet werden können eine Betroffenheit ist für diese Arten nicht zu erwarten, eine vertiefende Prüfung nicht erforderlich Potenziell anlage- und betriebsbedingt betroffene Arten Für die artenschutzrechtliche Bewertung anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen ist nach dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW in der Regel eine Betrachtung der nach Leitfaden WEA-empfindlichen Arten / Artvorkommen ausreichend. Für alle ermittelten Artvorkommen, für die Nachweise oder konkrete Hinweise für eine Präsenz im maximalen originären Einwirkungsbereich von m der geplanten WEA vorliegen, wurde zunächst geprüft, ob die Standorte der aktuell beantragten WEA in den jeweiligen artspezifischen Untersuchungsradien nach Anhang 2 Spalte 2 des Windenergie-Leitfadens (MKULNV NRW 2013) liegen. Ist dies nicht der Fall, so sind keine negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Artvorkommen zu erwarten und eine weitere Betrachtung nicht notwendig. Wenn zwar der art-

22 ökon GmbH, Münster Seite 22 spezifische Prüfradius unterschritten wird, eine Betroffenheit jedoch status- oder habitatbedingt hinreichend sicher auszuschließen ist, entfällt die Notwendigkeit einer vertiefenden Betrachtung ebenfalls. Für solche Fälle besteht keine Prüfrelevanz. Für alle anderen Arten ist eine vertiefende Prüfung durchzuführen. Insgesamt ergab die Abschichtung potenziell vorkommender Arten hinsichtlich einer möglichen anlage- und betriebsbedingten Betroffenheit sieben prüfrelevante Artvorkommen. Eine baubedingte Betroffenheit von Bekassinen, Grauammern, Uferschnepfen oder Wanderfalken ist im Vorhinein nicht zu erwarten, da keine potenziellen Fortpflanzungsstätten oder essenziellen Nahrungsflächen beeinträchtigt werden (siehe Tab. 1). Tab. 1: Potenziell anlage- oder betriebsbedingt betroffene Arten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Vorhandene Daten zu Vorkommen der Art und mögliche Betroffenheit 1. Baumfalke Falco subbuteo 3 für die Messtischblatt-Viertelquadranten 38084, 38093, 38094, gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 2. Bekassine Gallinago gallinago 1S für die Messtischblatt-Viertelquadranten und gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht anzunehmen 3. Grauammer Emberiza calandra 1S Für den Messtischblatt-Viertelquadranten gemeldet anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen Verbreitungsbedingt ist ein Vorkommen im UG jedoch hinreichend unwahrscheinlich. 4. Großer Brachvogel Numenius arquata 2S für die Messtischblatt-Viertelquadranten 38084, 38093, und gemeldet, drei Reviere in der Agrarlandschaft südlich Heek bekannt (Daten öffentlicher Stellen) anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 5. Kiebitz Vanellus vanellus 3S für die Messtischblatt-Viertelquadranten 38084, 38093, 38094, 39082, 39084, gemeldet, siebzehn Reviere für die Agrarlandschaft des Recherchegebietes (6 km-radius) gemeldet, davon zwei innerhalb des UG (Daten öffentlicher Stellen) anhand vorhandener Strukturen weitere Vorkommen im UG nicht auszuschließen 6. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S für die Messtischblattquadranten 38084, und gemeldet zwei Brutvorkommen im 6-km-Radius bekannt bei Ackerbruten möglicher jährlicher Brutortwechsel auf andere Eignungsflächen (z.b. Äcker, Röhrichte) des Revieres zu berücksichtigen anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 7. Rotmilan Milvus milvus 3 ein Brutvorkommen östlich von Legden Nutzung von Wechselhorsten zu berücksichtigen anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen

23 ökon GmbH, Münster Seite 23 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Vorhandene Daten zu Vorkommen der Art und mögliche Betroffenheit 8. Uferschnepfe Limosa limosa 1S für die Messtischblatt-Viertelquadranten und gemeldet anhand vorhandener Strukturen im UG nicht anzunehmen 9. Uhu Bubo bubo VS Für die Messtischblatt-Viertelquadranten und gemeldet Anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 10 Wachtel Coturnix coturnix 2S für den Messtischblattquadrant gemeldet, anhand vorhandener Strukturen im UG nicht auszuschließen 11 Wanderfalke Falco peregrinus *S Für den Messtischblatt-Viertelquadranten gemeldet Gebäude- oder Felsbrüter Anhand vorhandener Strukturen im UG nicht anzunehmen Zwischenergebnis prüfrelevante Artvorkommen Insgesamt besteht nach der Recherche für 21 Vogelarten die Erfordernis für eine vertiefende Prüfung (s. Tab. 8). Tab. 8: Zwischenergebnis prüfrelevante Artvorkommen nach Recherche Deutscher Name Wissenschaftlicher Name baubedingt anlage- oder betriebsbedingt 1. Baumfalke Falco subbuteo X 2. Baumpieper Anthus trivialis X 3. Feldlerche Alauda arvensis X 4. Feldsperling Passer montanus X 5. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus X 6. Großer Brachvogel Nurmenius arquata X X 7. Habicht Accipiter gentilis X 8. Kiebitz Vanellus vanellus X X 9. Kleinspecht Dryobates minor X 10. Kuckuck Cuculus canorus X 11. Mäusebussard Buteo buteo X 12. Nachtigall Luscinia megarhynchos X 13. Rebhuhn Perdix perdix X 14. Rohrweihe Circus aeruginosus X X 15. Rotmilan Milvus milvus X X 16. Sperber Accipiter nisus X 17. Turmfalke Falco tinnunculus X 18. Uhu Bubo bubo X 19. Wachtel Coturnix coturnix X 20. Waldkauz Strix aluco X 21. Waldohreule Asio otus X Als Grundlage für die vertiefende Prüfung dienen in der Regel Ergebnisse aus Brut- und Rastvogeluntersuchungen nach geltenden Standards. In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen kann die tatsächliche Betroffenheit aller prüfrelevanten Vogelarten bewertet werden. Gegebenenfalls sind außer den in Tab. 8 aufgeführten Arten weitere, vorab nicht zu erwartende, jedoch im Rahmen der Untersuchungen festgestellte Vogelarten prüfrelevant.

24 ökon GmbH, Münster Seite 24 8 Avifaunistische Untersuchung 2015 Die Vogeluntersuchung in 2015 wurde mit einem Untersuchungsradius von m um den potenziellen Windeignungsbereich mit insgesamt 28 Begehungen vorgenommen. Die Nutzung des Gebietes durch Vögel wurde durch die Kartiertermine zu verschiedenen Jahreszeiten intensiv dokumentiert. Es wurden sowohl die Brutvögel des Gebietes als auch Durchzügler, Rastvögel und Wintergäste erfasst. Die Vorgaben des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen wurden dabei eingehalten. 8.1 Methoden Brutvogelkartierung Im Radius von m wurde gezielt nach Vorkommen windenergiesensibler Arten gesucht. Im direkten Umfeld des Windeignungsbereiches wurden außerdem alle Artvorkommen planungsrelevanter Arten genau erfasst. Die Erfassung von nicht WEA-empfindlichen Arten in größerem Abstand zum Windeignungsbereich fand in geringerer Untersuchungstiefe statt. Eine gezielte Suche nach Neststandorten, Revierzentren etc. oder Überprüfung des Bruterfolges erfolgte bei diesen Arten nicht, da das Zeitbudget nötiger für die Erfassung der WEA-empfindlichen Arten benötigt wurde. Das bedeutet, dass offensichtlich nicht betroffene Arten, wie z.b. Schwalben und Spechte, im großen Abstand zu der WEA u.u. nicht vollständig erfasst wurden, Vorkommen von Greifvögeln, Störchen oder anderen windenergieempfindlichen Arten dagegen besonders intensiv nachgegangen wurde. Für die Brutvogelkartierung wurden insgesamt 9 Begehungen in der Zeit von Ende März 2015 bis Ende Juli 2015 verwandt (siehe Tab. 9). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an die standardisierten Methoden nach SÜDBECK et al. (2005), i.d.r. zu den für die im Fokus stehenden Arten günstigsten Erfassungszeiten. Planungsrelevante Arten wurden dabei unabhängig von ihrem Status (Brutvogel Rastvogel) erfasst, so dass die Brutvogelkartierungen innerhalb der Rast und Zugzeiten auch der Erfassung von Rast- und Zugvögeln diente. Eine gezielte Horstsuche erfolgte in der unbelaubten Zeit (13.02., und ). Die Horste wurden sukzessive am 05.05, , , , und am gezielt kontrolliert (Überprüfung auf brütende, fütternde oder an- und abfliegende Altvögel, Jungvögel, Kotspuren, frische Zweige, Beutereste o.ä.), darüber hinaus die Aktivität um den Bereich bekannter Horste durchgängig bei allen Brutvogelbegehungen fortlaufend erfasst. Zwei Brutvogelkartierungen ( und ) wurden abends / nachts durchgeführt, um auch Vorkommen von dämmerungs- bzw. nachtaktiven Arten zu erfassen. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen) auch Klangattrappen zum Einsatz. Die Ergebnisse der Brutvogelkartierungen sind in der Ergebniskarte (Karte 1) dargestellt. Die kartographische Darstellung von Revierzentren oder Neststandorten in der Ergebniskarte fokussiert auf die WEA-empfindlichen oder möglicherweise baubedingt betroffenen Arten. Für WEAempfindliche Arten werden auch Einzelbeobachtungen ohne Revierverdacht /-nachweis in der Karte dargestellt. Weitere planungsrelevante Vogelarten sind aufgrund der geringeren Untersuchungstiefe u. U. nicht vollständig dargestellt. Nicht planungsrelevante Vögel des Gebietes finden sich qualitativ in der Gesamtartenliste, aber nicht in der Ergebniskarte im Anhang.

25 ökon GmbH, Münster Seite 25 Tab. 9: Termine der Brutvogelkartierung 2015 Datum Anmerkungen auch ziehende und rastende Individuen wurden erfasst, Abendkartierung auch ziehende und rastende Individuen wurden erfasst auch ziehende und rastende Individuen wurden erfasst auch ziehende und rastende Individuen wurden erfasst auch ziehende und rastende Individuen wurden erfasst u.a. Horstkontrolle u.a. Horstkontrolle, anschl. Abendkartierung u.a. Horstkontrolle Horstkontrolle u.a. Horstkontrolle, auch ziehende und rastende Individuen wurden erfasst Rastvogelkartierung Die Erfassung der Zug- und Rastvögel erfolgte von Mitte Februar 2015 bis Anfang November 2015 (siehe Tab. 9 und Tab. 10). Teilweise erfolgte die Erfassung begleitend zu den Brutvogelkartierungen (s. Tab. 9) Potenzielle Rastplätze (i.w. großflächige Ackerflächen) wurden gezielt und zu verschiedenen Tageszeiten aufgesucht. Falls regelmäßig genutzte Rastplätze, markante Rastvogelansammlungen sowie bemerkenswerte Einzelnachweise planungsrelevanter Arten auftraten, wurden diese im Gelände kartografisch verortet. Die Darstellung von Rastvögeln in der Ergebniskarte beschränkt sich auf markante Ansammlungen und gegenüber Windenergieanlagen sensible Arten. Tab. 10: Termine der Zug- und Rastvogelkartierung 2015 Datum parallel/ergänzend: Horstsuche parallel/ergänzend: Horstsuche parallel/ergänzend: Horstsuche Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 59 Vogelarten, darunter 21 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst (Tab. 11 und Anhang I: Liste aller im Rahmen der 2015 durchgeführten Kartierungen im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten). Mindestens 30 aller erfassten Arten konnten sicher als Brutvogel des Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 12 Arten ist unsicher, ob sie innerhalb des Untersuchungsgebietes gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten ha-

26 ökon GmbH, Münster Seite 26 ben. Die übrigen 16 Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit oder ihrer Habitatansprüche sicher als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen. Eine vollständige Übersicht über alle im UG nachgewiesenen Arten befindet sich im Anhang. Als WEA-empfindlich gemäß MKULNV NRW (2013) sind die Arten Baumfalke, Blässgans, Kiebitz, Kormoran, Kornweihe, Rohrweihe und Rotmilan einzustufen. Lediglich der Kiebitz wurde als Brutvogel des UG festgestellt. Die übrigen Arten sind für das UG als Durchzügler oder Nahrungsgast einzustufen.

27 ökon GmbH, Münster Seite 27 Tab. 11: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW Status ANMERKUNG 1. Baumfalke Falco subbuteo 3 NG zwei Beobachtungen jagender Baumfalken Juli Baumpieper Anthus trivialis 3 BV seltener Brutvogel des UG, 1 Revier an Feldgehölz südöstlich des Windeignungsbereiches festgestellt 3. Blässgans Anser albifrons D nach Südwest durchziehender Trupp am , 14 Individuen 4. Feldlerche Alauda arvensis 3 B vier Reviere im UG festgestellt, ein Revier befindet sich benachbart zum Windeignungsbereich 5. Feldsperling Passer montanus 3 B mehrere Kolonien im UG festgestellt, davon 1 Brutvorkommen in Strommast im Zentrum des Windeignungsbereiches 6. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 D einmaliger Nachweis eines vermutlich durchziehenden Männchens am im östlichen UG 7. Graugans Anser anser * D singulärer Nachweis einer überfliegenden Graugans 8. Graureiher Ardea cinerea *S NG sporadischer Nahrungsgast, maximale Anzahl pro Begehung: 4 Individuen 9. Habicht Accipiter gentilis V NG zwei Sichtbeobachtungen, kein Nachweis Revier anzeigender Verhaltensweisen 10. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B zwei Kiebitzreviere am westlichen Rand des UG 11. Kornweihe Circus cyaneus 0 D am ein im UG jagendes Weibchen 12. Mäusebussard Buteo buteo * B ein Revier im UG sicher nachgewiesen, Brutverdacht für ein weiteres Revier, häufiger Nahrungsgast im UG 13. Mehlschwalbe Delichon urbica 3 BV Brutverdacht für Hofstellen des UG, Regelmäßiger Nahrungsgast im UG 14. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 B häufiger Brutvogel im UG, brütet an mehreren Hofstellen des UG 15. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S B sicherer Nachweis jagender weiblicher Rohrweihe am , außerdem am Beobachtung einer jagenden Weihe, vermutlich ebenfalls Rohrweihe 16. Rotmilan Milvus milvus 3 NG/D zweimalige Sichtung ( und ) eines Nahrung suchenden Individuums 17. Schwarzspecht Dryocopus martius *S BV Brutverdacht für Waldgebiet im nördlichen UG 18. Sperber Accipiter nisus * N Sichtung am Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S D einmalige Sichtung am , danach keine weitere Sichtung Durchzügler 20. Turmfalke Falco tinnunculus VS BV ein Revier im UG zu vermuten, Verortung des Neststandortes gelang nicht 21. Waldkauz Strix aluco * B zwei besetzte Reviere, eins im nördlichen UG, eins im südwestlichen UG WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, D = Durchzügler, NG = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet

28 ökon GmbH, Münster Seite 28 Die Vorkommen der 2015 erfassten planungsrelevanten Vogelarten sind in Karte 1 dargestellt und werden im Folgenden erläutert Planungsrelevante Brutvögel Folgende planungsrelevante Vogelarten wurden mit Brutrevieren im UG nachgewiesen: Baumfalke Der Baumfalke wurde an zwei Erfassungstagen nachgewiesen. Der erste Nachweis gelang am Ein Feldgehölz im nordöstlichen UG wurde niedrig Richtung Süd angeflogen oder überflogen. Bei einer zweiten Sichtung am durchflog ein Baumfalke den Windeignungsbereich aus südöstlicher Richtung in Richtung Nordwest. Revier anzeigende Verhaltensweisen wurden nicht beobachtet. Die Horstbaumkontrollen und weiteren Untersuchungen im Gebiet ergaben keine Hinweise auf eine Baumfalkenbrut im UG. Der Baumfalke ist vermutlich Brutvogel der Umgebung um das UG und sucht das UG gelegentlich zur Nahrungssuche auf Baumpieper Der Baumpieper wurde mit einem Revier am Waldrand eines Feldgehölzes südöstlich außerhalb des Windeignungsbereiches nachgewiesen. In dem waldreichen Gebiet scheinen Potenziale für weiter Reviere vorhanden. Weitere Nachweise von Baumpiepern blieben jedoch aus Feldlerche Innerhalb des UG wurden vier Feldlerchenreviere nachgewiesen. Ein Feldlerchen-Revier befindet sich auf einer Ackerfläche nordwestlich des Windeignungsbereiches Feldsperling Der Feldsperling ist im UG verbreitet und vor allem an Hofstellen oder Heckenstrukturen zu finden. Sechs Standorte mit Brutvorkommen des Feldsperlings wurden erfasst. Ein Brutvorkommen befindet sich in einem Strommast innerhalb des Windeignungsbereiches Habicht An zwei Terminen außerhalb der Brutzeit gelangen Habichtbeobachtungen. Bei beiden Beobachtungen flogen Habichte in bewaldete Flächen ein. Revier anzeigendes Verhalten konnte nicht beobachtet werden. Auch die Horstkontrollen ergaben keinen Brutnachweis für Habichte im UG. Es ist jedoch aufgrund der heimlichen Lebensweise von Habichten nicht auszuschließen, dass in dem bewaldeten UG oder benachbart Habichtbruten stattfinden Kiebitz Der Windeignungsbereich und angrenzenden Flächen wurden intensiv auf Reviere von Kiebitzen überprüft. Der Windeignungsbereich selbst wurde nicht von Kiebitzen aufgesucht. Auf Ackerflächen am westlichen Rand des UG konnten dagegen zwei Reviere festgestellt werden. Mit Ausnahme der Revier besetzenden Kiebitze blieben Beobachtungen von rastenden oder durchziehenden Kiebitzen aus Mäusebussard Der Mäusebussard ist stetig im UG präsent. Bei der Kontrolle der Horstbäume gelang der Nachweis einer Brut mit mindestens zwei Jungvögeln in dem innerhalb des Windeignungsbereiches stockenden Wäldchens. Die Jungvögel waren bei der Kontrolle am fast flügge. Weitere Brutnachweise gelangen nicht. Aufgrund der Präsenz im südlichen UG ist jedoch mit einem weiteren Revier im südlichen UG zu rechnen.

29 ökon GmbH, Münster Seite Mehlschwalbe Die Mehlschwalbe wurde unstet und nur mit wenigen Individuen im UG nachgewiesen. Lediglich nach Abschluss der Brutzeit wurde mit mehr als 20 an einem Waldrand nördlich des Windeignungsbereiches jagende Individuen eine größere Anzahl erfasst. Bruten im UG sind dennoch nicht unwahrscheinlich, da mögliche Brutplätze an Hofgebäuden nicht gezielt aufgesucht wurden Rauchschwalbe Die Rauchschwalbe wurde deutlich häufiger als die Mehlschwalbe nachgewiesen. Die Präsenz lässt auf Bruten an mehreren Hofstellen des UG schließen. Umliegende Acker- und Grünlandflächen inklusive des Windeignungsbereiches werden zur Nahrungssuche überflogen. Die in der Regel in Hofgebäuden / Ställen befindlichen potenziellen Neststandorte wurden nicht gezielt überprüft. Die Zahl der Brutpaare ist daher nicht bekannt, eine besonders hohe Dichte ist nicht zu vermuten Schwarzspecht In den Waldflächen des nördlichen UG wurde ein Schwarzspecht nachgewiesen. Es besteht ein Brutverdacht. Da der Schwarzspecht nicht zu den windenergieempfindlichen Arten zählt, wurde auf eine gezielte Suche / Überprüfung des Brutplatzes verzichtet Sperber Am wurde ein Sperberweibchen beim Einflug in ein Gehölz nordöstlich des Windeignungsbereiches beobachtet. Weitere Beobachtungen von Sperbern blieben aus. Die Kontrolle der im UG ermittelten Greifvogelhorste /-nester blieb ohne Nachweise von Sperberbruten. Dennoch ist von einem Brutvorkommen von Sperbern im UG auszugehen. Die geringe Anzahl an Nachweisen sind auf die schwierige Auffindbarkeit von Sperbernestern im Nadelholz, die heimliche Lebensweise und die in Bezug auf den nicht windenergieempfindlichen Sperber geringe Untersuchungstiefe zurückzuführen Turmfalke Der Turmfalke ist stetig und verbreitet im UG präsent und als Brutvogel auf einer der Hofstellen des UG oder des nahen Umfeldes anzunehmen. Die Horstkontrollen blieben ohne Nachweis von Turmfalkenbruten. Der Windeignungsbereich wird von Turmfalken zur Nahrungssuche aufgesucht Waldkauz Innerhalb des UG wurden zwei Waldkauzreviere nachgewiesen. Bei einer Abendkartierung am balzten ein männlicher und ein weiblicher Waldkauz im nördlichen UG. Ein weiteres Revier konnte am durch die Feststellung bettelnder Jungkäuze am südwestlichen Rand des Windeignungsbereiches nachgewiesen werden. Damit sind mindestens die beiden größten Waldflächen des UG vom Waldkauz besiedelt Nahrungsgäste Neben den Brutvögeln innerhalb des engeren UG (1.000 m-radius) wird das UG von benachbart brütenden Arten sporadisch bis regelmäßig aufgesucht. Diese Arten besitzen keine Brutreviere innerhalb des UG. Unter den Nahrungsgästen befinden sich auch WEA-empfindliche Arten. Alle planungsrelevanten Arten, die keine Brutreviere im UG haben, aber potenziell in der Umgebung vorkommen und im UG Nahrung suchend oder überfliegend festgestellt wurden, werden im Folgenden beschrieben:

30 ökon GmbH, Münster Seite Graugans Für die Graugans gelang ein einmaliger Nachweis am Ein einzelnes Individuum überflog das UG und passierte den Windeignungsbereich Richtung Südost Graureiher Der Graureiher wurde an zwei Terminen im Herbst als Nahrungsgast nachgewiesen. Die maximale Anzahl gleichzeitig im UG Nahrung suchender Graureiher betrug vier Individuen. Aufgesucht wurden Acker- und Grünlandflächen des nordwestlichen und östlichen UG, abseits des Windeignungsbereiches. Eine Brutzeitbeobachtungen oder Hinweise auf Bruten im UG blieben aus Rohrweihe Für die Rohrweihe liegt aus der Kartierung ein sicherer Nachweis einer weiblichen Rohrweihe vor, die am über Flächen des Windeignungsbereiches flog und nach Nahrung suchte. Bei einer weiteren Beobachtung am nordöstlichen Rand des UG könnte es sich ebenfalls um eine Rohrweihe gehandelt haben. Die Silhouette und der augenscheinlich weihentypische Flug sprechen für die Ansprache eines am gesichteten Individuums als Rohrweihe, entfernungsbedingt war eine sichere Bestimmung jedoch nicht möglich. Das Individuum durchflog das UG am östlichen Rand Richtung Süd. Bei beiden Sichtungen blieben Revier anzeigende Verhaltensweisen aus. Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei im UG präsenten Rohrweihen um in der Umgebung außerhalb des UG brütende Rohrweihen. Der nächste bekannte Brutplatz liegt 1,7 km nordwestlich. Das Revier wurde in 2015 bei Untersuchungen für die benachbarte Windparkplanung erfasst (ÖKON 2015) Rotmilan Am wurde ein Nahrung suchender Rotmilan erfasst. Die Beobachtungen fällt in die Brutzeit. Bei den Horstbaumerfassungen ermittelten Greifvogelhorste konnte ein für Rotmilan typischer Verbau von Plastikmüll an den Horsten nicht festgestellt werden. Auch die Kontrolle der Horste zur Aufzuchtzeit blieb ohne einen Nachweis oder Hinweise auf eine Besetzung durch Rotmilane. Bei den Sichtbeobachtungen der Rotmilane blieben Revier anzeigende Verhaltensweisen (Rufen, paarweises Fliegen, Eintrag von Nistmaterial / Beute etc.) aus. Da keine Hinweise für eine Brut von Rotmilanen im UG vorliegen, ist von einer Präsenz des Rotmilans als Nahrungsgast auszugehen. Bei der Nahrungssuche wird nachweislich auch der Windeignungsbereich durchflogen ( ). Eine häufige Frequentierung des UG konnte nicht festgestellt werden Rastvögel und Durchzügler Das Gebiet wird im Herbst und Frühjahr von kurzzeitig durchziehenden Arten aufgesucht. Diese Arten besitzen keine regelmäßig genutzten Rastflächen innerhalb des UG. Unter den sporadischen Durchzüglern befinden sich auch WEA-empfindliche Arten. Alle planungsrelevanten Arten, die zu Wanderungszeiten im UG rastend, Nahrung suchend oder überfliegend festgestellt wurden, werden im Folgenden beschrieben: Blässgans Für die Blässgans gelang ein einmaliger Nachweis am Ein Trupp von 14 Individuen passierte den Windeignungsbereich über dem nördlichen Untersuchungsgebiet in Richtung Südwest.

31 ökon GmbH, Münster Seite Gartenrotschwanz Am wurde ein Gartenrotschwanzmännchen in einer ein Grundstück begrenzenden Hecke im östlichen UG beobachtet. Beobachtungen zu dieser Jahreszeit begründen keinen Brutverdacht. Aufgrund der Strukturen wäre hier jedoch ein Brutvorkommen denkbar. Nachweise zur Brutzeit gelangen für das UG nicht Kornweihe Am überflog eine weibliche Kornweihe nach Nahrung suchend Flächen im zentralen UG, knapp westlich des Windeignungsbereiches. Kornweihen überwintern regelmäßig in der Region. Eine Brut kann verbreitungs- und habitatbedingt ausgeschlossen werden für die vorzugsweise Heidegebiete und Moore, ausgedehnte Grünlandbereiche in Niederungen mit hohen Grundwasserständen sowie im Küstenbereich auch Marschwiesen und Dünenflächen besiedelnde Kornweihe sind für NRW lediglich unregelmäßige Brutnachweise aus den Vogelschutzgebieten Senne und Hellwegbörde bekannt (LANUV NRW 2016c) Steinschmätzer Bei der Begehung des UG am wurde ein durchziehender Steinschmätzer nachgewiesen. Mit der Präsenz von Steinschmätzern zur Zugzeit ist im UG grundsätzlich zu rechnen. Brutvorkommen von Steinschmätzern können hingegen sicher ausgeschlossen werden Anmerkungen zu nicht erfassten Arten Bekassine Für die beiden Messtischblätter 3908 (Ahaus) und (Horstmar) sind Rastvorkommen der Bekassine angegeben. Das UG umfasst potenziell keine Bruthabitate der Bekassine. In Nordrhein-Westfalen tritt die Bekassine als sehr seltener Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler aus nord-östlichen Populationen auf. Charakteristische Brutgebiete sind Nasswiesen sowie Nieder-, Hoch- und Übergangsmoore, wobei sie sehr empfindlich auf Entwässerung und Nutzungsintensivierung reagiert. Mittlerweile brüten die meisten Bekassinen in Hochmoorgebieten. Als Kurz- und Mittelstreckenzieher überwintert die Bekassine vor allem in Nordwest- bis Südeuropa sowie im Mittelmeerraum. Bevorzugte Rastgebiete sind Verlandungsbereiche, Schlammflächen und Sümpfe in Feuchtgebieten (Moore, Feuchtgrünländer, Rieselfelder, Klärteiche, Gräben) in der Westfälischen Bucht und am Unteren Niederrhein) (LANUV NRW 2016c) Großer Brachvogel Für das Messtischblatt 3908 (Ahaus) sind Brutvorkommen des Großen Brachvogels angegeben. Etwa 5 km nördlich des potenziellen Windeignungsbereiches ist im Gebiet Strönfeld ein Schwerpunktvorkommen der WEA-empfindlichen Art Großer Brachvogel verzeichnet. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde bei keiner der insgesamt 28 Begehungen ein Großer Brachvogel nachgewiesen. Ein Brutvorkommen von Großen Brachvögeln innerhalb des UG kann für die Brutsaison 2015 mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Drei im Rahmen der Datenrecherche bekannte Brachvogelreviere liegen deutlich außerhalb des UG. Auch das für den Messtischblattquadranten Q39082 (Ahaus) gemeldete Brutvorkommen ist mangels Nachweis für das UG außerhalb des UG und damit außerhalb des kritischen Prüfradius von 500 m um die Planung anzunehmen Kranich Im Rahmen der Untersuchungen wurden trotz umfangreicher Rast- und Zugvogelerfassungen keine Kraniche nachgewiesen. Das UG gehört jedoch zum regelmäßig von Kranich durchfloge-

32 ökon GmbH, Münster Seite 32 nen Südwest-Nordost Zugkorridor zwischen den Brutgebieten in Skandinavien, dem Baltikum und Osteuropa und den Winterquartieren in Spanien und Nordwestafrika. Er weist eine Breite von etwa km auf (ANTHES 2001). Jeweils im November/Dezember und Februar/März ist mit durchziehenden Kranichen über den Flächen des UG zu rechnen (LANUV NRW 2016c). Der Kranichzug vollzieht sich oft an wenigen Tagen mit nahezu optimalen Witterungsvoraussetzungen. Eine lückenlose Erfassung von Rastvögeln ist weder vorgesehen noch praktikabel. Daher ist es wie im vorliegenden Fall möglich, dass der Kranichzug trotz zahlreicher Kartiertermine manchmal nicht oder nicht repräsentativ erfasst wird Wachtel Für das Messtischblatt 3908 (Ahaus) sind Brutvorkommen der Wachtel angegeben. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden bei keiner Begehung Wachteln nachgewiesen. Eine gezielte Abend-/Nachtkartierung im Juni ( ) brachte trotz Einsatz einer Klangattrappe keine Nachweise. 8.3 Prüfrelevante Arten nach Kartierung Im Vorfeld der Bewertung werden zusätzlich zu den auf der Grundlage der Recherche ermittelten prüfrelevanten Arten auch die Kartierergebnisse berücksichtigt. Im Rechercheergebnis noch nicht aufgeführte, jedoch im Zuge der Kartierung im UG nachgewiesene WEA-empfindliche und planungsrelevante Vogelarten, ergänzen die Liste der prüfrelevanten Arten. Gleiches gilt für den methodisch bedingt nicht erfassten, zu den WEA-empfindlichen Arten zählenden Kranich. Die ergänzte Liste ist in Tab. 12 dargestellt. Tab. 12: Zwischenergebnis prüfrelevante Artvorkommen nach Kartierung Deutscher Name vorläufige prüfrelevanz nach Datenrecherche Präsenznachweis im UG Status im UG baubedingt anlage- oder betriebsbedingt 1. Baumfalke ja ja NG X 2. Baumpieper ja ja B X 3. Blässgans nein ja D X 4. Feldlerche ja ja BV X 5. Feldsperling ja ja B X 6. Gartenrotschwanz ja ja DZ 7. Graugans nein ja D 8. Graureiher nein ja NG 9. Großer Brachvogel ja nein --- X 10 Habicht ja ja NG 11 Kiebitz ja ja B X X 12 Kleinspecht ja nein Kornweihe nein ja D X 14 Kranich nein nein D X 15 Kuckuck ja nein Mäusebussard ja ja B X 17 Mehlschwalbe nein ja BV nicht betroffen, vgl. Kap Nachtigall ja nein Rauchschwalbe nein ja B nicht betroffen, vgl. Kap Rebhuhn ja nein Rohrweihe ja ja NG X 22 Rotmilan ja ja NG/D X 23 Schwarzspecht nein ja BV X 24 Sperber ja ja N 25 Steinschmätzer nein ja D 26 Turmfalke ja ja BV X 27 Uhu ja nein --- X

33 ökon GmbH, Münster Seite 33 Deutscher Name vorläufige prüfrelevanz nach Datenrecherche Präsenznachweis im UG Status im UG baubedingt anlage- oder betriebsbedingt 28 Wachtel ja nein --- X 29 Waldkauz ja ja B X 30 Waldohreule ja nein --- X kursiv = nachträglich aufgrund der Kartierergebnisse zu berücksichtigende Arten grau hinterlegt = nicht WEA-empfindliche Arten, für die auch baubedingte Konflikte aufgrund des Status oder mangels Nachweis im Rahmen der Kartierungen nicht ableitbar sind, d.h. Abschichtung möglich, keine Betroffenheit. Die Liste der prüfrelevanten Arten, die ggf. baubedingt artenschutzrechtlich betroffen sind, lässt sich in einem ersten Schritt um alle nachgewiesenen Arten mit dem Status Durchzügler oder Nahrungsgast reduzieren (Status nachgewiesener Arten: vgl. Tab. 11). Der Baubetrieb kann für diese sich allenfalls temporär in dem Wirkbereich des Baubetriebes aufhaltenden und mobilen Altvögel weder lebensbedrohend noch erheblich störend sein. Zudem besitzen die überplanten Ackerflächen offensichtlich keine Bedeutung für rastende Vögel. Für die beiden Gebäude brütenden und nicht zu den WEA-empfindlichen Arten gehörenden Schwalbenarten Rauch- und Mehlschwalbe wurde bereits vorab im Rahmen der ersten Abschichtung die (offensichtliche) Nicht-Betroffenheit festgestellt (vgl. Kap. 7.2). Für die übrigen Arten erfolgt eine Art-für-Art-Bewertung, um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte festzustellen oder auszuschließen und ggf. notwendige Maßnahmen zu definieren. 9 Artenschutzrechtliche Bewertung (ASP II) 9.1 Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte In Bezug auf baubedingte Konflikte sind auch nicht WEA-empfindliche, jedoch planungsrelevante Arten zu betrachten. In den vorangegangenen Kapiteln erfolgte bereits eine Abschichtung für Arten, für die eine baubedingte Betroffenheit fallbezogen (in Abhängigkeit der Habitate im Eingriffsbereich und des Status nach den Kartierergebnissen) nicht ableitbar ist (s. Kap. 7.2 und 8.3). Hinsichtlich der verbleibenden nachgewiesenen Brutvögel liegen aus der Brutvogeluntersuchung konkrete Angaben zu Revieren bzw. Revierzentren / Brutplätzen vor, die gute Hinweise in Bezug auf die tatsächliche Gefährdung von Individuen liefern. Grundsätzlich können Boden brütende Feldvogelarten direkt (Zerstörung Gelege) oder indirekt (störungsbedingte Gelegeaufgabe) und sonstige, störungsempfindliche Vogelarten in unmittelbarer Nähe zum Baufeld (störungsbedingte Gelegeaufgabe, Einstellen der Jungenfütterung) betroffen sein. Für auf der Grundlage der Datenrecherche zunächst prüfrelevante, aber nicht im Rahmen der Kartierung nachgewiesene Arten ist im Regelfall von einer Nicht-Betroffenheit auszugehen, wenn nicht ein konkreter Nachweis für ein (traditionell) besetztes Revier vorliegt. So sind für die bei den 2015 durchgeführten Kartierungen nicht im UG nachgewiesenen Arten Großer Brachvogel, Kleinspecht, Kuckuck, Nachtigall, Rebhuhn, Uhu, Wachtel und Waldohreule keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten (s. Tab. 12).

34 ökon GmbH, Münster Seite 34 Für die übrigen Vogelarten bildet das Ergebnis der 2015 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen die Grundlage der Bewertung. Ausgehend von dem Ergebnis der Brutvogelkartierung ist in Bezug auf am Boden brütende Arten eine Betroffenheit von Feldlerchen nicht auszuschließen. Feldlerchen legen ihre Nester gewöhnlich am Boden auf großen Ackerflächen an. Die Brutplätze wechseln jährlich je nach Feldfruchtart und Struktur des Ackers. In 2015 befand sich ein Revier etwa 140 m westlich des potenziellen Windeignungsbereiches (s. Karte 1). Aufgrund der Größe und Struktur der Flächen des Windeignungsbereiches ist ein Revierzentrum von Feldlerchen im Eingriffsbereich im Jahr der Bauarbeiten ebenso möglich. Bei Bodenarbeiten zur Brutzeit können Gelege direkt zerstört werden oder bereits bebrütete Gelege störungsbedingt aufgegeben werden. Des Weiteren befindet sich innerhalb des Windeignungsbereiches ein Feldgehölz mit einem Horstbaum in dem Mäusebussarde brüten. Bei einem Beginn der Arbeiten zu einer sensiblen Zeit im Lebenszyklus von Mäusebussarden, insbesondere der Zeitraum von einigen Wochen vor und nach der Eiablage, können Störungen am Brutplatz zur Aufgabe des Revieres oder zum Verlassen eines bereits bebrüteten Geleges führen. Für die übrigen baubedingt prüfrelevanten Arten Baumpieper, Feldsperling, Kiebitz, Schwarzspecht, Turmfalke und Waldkauz wurden keine Brutvorkommen im anzunehmenden Wirkbereich von Baumaßnahmen (Eingriffsbereich plus nahes Umfeld) festgestellt. Eine baubedingte Betroffenheit ist für diese Arten nicht ableitbar. Um vorsorglich baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte mit im potenziellen Windeignungsbereich oder benachbart brütenden Vogelarten sicher auszuschließen, müssen Maßnahmen, wie die Baufeldräumung, die Anlage von Zuwegungen, Kranstellflächen und Baustraßen außerhalb der Hauptbrutzeit von Offenlandarten und dem Mäusebussard stattfinden (s. Kap. 10.1, Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen). Die Beseitigung von Hecken und Bäumen zur Einrichtung der Baustraßen oder zur Einhaltung von Wendekreisen sind analog zu den gesetzlichen Bestimmungen nach 39 BNatSchG nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar vorzunehmen. Vorkommen planungsrelevanter Arten wurden in den möglicherweise betroffenen Hecken nicht festgestellt, so dass lediglich das Tötungsverbot für weit verbreitete Allerweltsvogelarten einzuhalten ist. 9.2 Bewertung möglicher anlage- und betriebsbedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Die Bewertung möglicher anlage- und betriebsbedingte artenschutzrechtlicher Konflikte richtet sich nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013). Die Bewertung baubedingter Konflikte ist dagegen nicht Bestandteil der Vorgaben des Leitfadens. Die baubedingten Konflikte sind daher separat zu betrachten (siehe oben). Nach Leitfaden sind in Bezug auf mögliche betriebs- und anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte vorwiegend die sogenannten WEA-empfindlichen Arten relevant und zu betrachten. In besonderen Konstellationen kann aber einzelfallbezogen auch eine vertiefende Prüfung für nicht als WEA-empfindlich gelistete Arten notwendig werden. Eine solche Konstellation liegt im vorliegenden Fall nicht vor. Im Folgenden erfolgt eine Bewertung für die neun hinsichtlich anlage- und betriebsbedingter artenschutzrechtlicher Konflikte prüfrelevanten WEA-empfindlichen Arten. Die Einstufung als WEA-empfindliche Art wird für die neun als prüfrelevant hinsichtlich anlageoder betriebsbedingter Konflikte verbliebenen Arten im Leitfaden wie folgt begründet:

35 ökon GmbH, Münster Seite 35 Baumfalke Kollisionsrisiko im Zusammenhang mit Brutvorkommen (signifikante Erhöhung anzunehmen bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten), Erweiterter Prüfradius m, Blässgans (Nordische Gänse) Meideverhalten im Zusammenhang mit dem Rast- und Zuggeschehen (Schlafplätze), Prüfradius m, Erweiterter Prüfradius m, Großer Brachvogel Meideverhalten im Zusammenhang mit Brutvorkommen, Prüfradius 500 m, Kiebitz Meideverhalten im Zusammenhang mit Brut- oder Rastvorkommen, Prüfradius 100 m, Kornweihe - Kollisionsrisiko im Zusammenhang mit Brutvorkommen (Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v.a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten), Prüfradius m, Erweiterter Prüfradius m, Kranich Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb im Zusammenhang mit Brutvorkommen (verminderte Brutdichte und Reproduktionserfolg), Meideverhalten im Zusammenhang mit Rast- und Zuggeschehen, Prüfradius: m, Rohrweihe Kollisionsrisiko im Zusammenhang mit Brutvorkommen (Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v.a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten), Prüfradius m, Erweiterter Prüfradius m, Rotmilan Kollisionsrisiko im Zusammenhang mit Brutvorkommen (Thermikkreisen, Flugund Balzverhalten v.a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten, z.b. Still- und Fließgewässer), Prüfradius m, Erweiterter Prüfradius m, Uhu Kollisionsrisiko (relevant sind vor allem die vom Brutplatz wegführenden Distanzflüge in größerer Höhe), Prüfradius m. Wachtel Meideverhalten im Zusammenhang mit Brutvorkommen, Prüfradius: 500 m. Die potenzielle Betroffenheit WEA-empfindlicher Arten orientiert sich an den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des 44 BNatSchG. Dabei wäre zu klären, ob für die erfassten WEAempfindlichen Arten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision mit Masten oder Rotorblättern vorliegt. Auch eine Entwertung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch ein Meideverhalten gegenüber hohen Vertikalstrukturen erfüllt einen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand. Darüber hinaus wäre auch eine erhebliche Störung von Rastvorkommen artenschutzrechtlich relevant Baumfalke Von WEA, die im 500 m-umfeld von Brutplätzen oder innerhalb häufig beflogener Korridoren von Baumfalken geplant sind, kann ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko für die betroffenen Baumfalken ausgehen. Das Untersuchungsergebnis deutet auf eine gelegentliche Nutzung des UG durch Nahrung suchende Baumfalken hin. Brutvorkommen im 500 m-radius wurden nicht festgestellt. Auch Hinweise für eine Brut im UG blieben aus. Die zweimalige Präsenz von Baumfalken zur Brutzeit lässt aber auf eine Brut im weiteren Umfeld schließen. Als essenzielle Nahrungshabitate von Baumfalken sind alle großlibellenreichen Stillgewässer im Umkreis von 500 m um den Nistplatz anzusehen. Weitere Nahrungshabitate werden meist flexibler genutzt und brauchen im Regelfall nicht als essenziell abgegrenzt werden (MKULNV NRW 2013b). Da der 500 m-radius um die geplante WEA keine potenziell essenziellen Nahrungshabi-

36 ökon GmbH, Münster Seite 36 tate umfasst, ist eine Beeinträchtigung von Baumfalken vermehrt beflogener Korridore zwischen essenziellen Nahrungshabitaten bzw. dem (nicht bekannten, mit hinreichender Sicherheit nicht im UG gelegenen) Brutplatz und essenziellen Nahrungshabitaten für das UG weder potenziell zu erwarten noch anhand der Untersuchungsergebnisse ableitbar. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko für Baumfalken ist nicht zu erwarten Blässgans Bei der Planung von WEA in der Nähe von Schlafplätzen ziehender bzw. rastender Blässgänse ist ein Meideverhalten der Blässgänse weiträumig (3.000 m / erweitert m) zu berücksichtigen. Eine Stellung von WEA auf Schlafplatzflächen oder eine riegel-/barriereartige Anordnung von WEA in vermehrt durchflogenen Flugkorridoren zwischen Schlafplatz und regelmäßig aufgesuchten Nahrungsflächen sind zu vermeiden. Blässgänse gehören zu den nordischen Gänsen. Die Brutgebiete der nordrhein-westfälischen Überwinterer liegen vor allem in der nordrussischen Tundra. Als Überwinterungsgebiete bevorzugt die Blässgans ausgedehnte, ruhige Grünland- und Ackerflächen in den Niederungen großer Flussläufe. Die Tiere fressen vor allem auf Grünlandflächen, zu geringen Anteilen auch auf Ackerflächen. Stehende Gewässer und störungsarme Uferabschnitte der Flüsse werden als Schlaf- und Trinkplätze aufgesucht. Im vorliegenden Fall wurden wie aufgrund der Habitatausstattung zu erwarten keine Schlafplätze festgestellt. Auch Nahrung suchende Blässgänse konnten im UG nicht nachgewiesen werden. Das Gebiet wurde am durch einen kleinen, 15 Individuen umfassenden Trupp Blässgänse überflogen, darüber hinaus wurden keine weiteren Überflüge beobachtet, so dass keine Hinweise auf eine hohe Frequentierung des UG von überfliegenden oder rastenden Blässgänsen vorliegen. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von Blässgänsen kann ausgeschlossen werden Großer Brachvogel Bei der Planung von WEA in Brutrevieren des Großen Brachvogels ist ein Meideverhalten von Großen Brachvögeln in weniger als 500 m zu WEA und eine daraus resultierende Beeinträchtigung, ggf. Entwertung essenziellen Lebensraums zu berücksichtigen. Relevant sind lediglich Brutvorkommen des Großen Brachvogels. Der Große Brachvogel wurde im UG 2015 nicht festgestellt. Drei im Rahmen der Datenrecherche bekannte Brachvogelreviere liegen deutlich außerhalb des UG. Eine Unterschreitung des Prüfradius von 500 m liegt nicht vor. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von Großen Brachvögeln ist nicht ableitbar Kiebitz Bei der Planung von WEA in Kiebitzlebensräumen ist ein Meideverhalten von Kiebitzen in weniger als 100 m zu WEA und eine daraus resultierende Beeinträchtigung, ggf. Entwertung essenziellen Kiebitzlebensraums zu berücksichtigen. Relevant sind sowohl Brutvorkommen als auch Rastvorkommen des Kiebitzes. Im vorliegenden Fall liegen die Kiebitz-Brutvorkommen abseits des potenziellen Windeignungsbereiches am westlichen Rand des UG. Die Datenrecherche ergab darüber hinaus weitere Kiebitzvorkommen außerhalb von m. Die Entfernung zwischen den Kiebitzrevieren und der Planung beträgt in allen Fällen deutlich mehr als 100 m. Beeinträchtigungen der Kiebitz- Fortpflanzungsstätten sind nicht ableitbar.

37 ökon GmbH, Münster Seite 37 Im Windeignungsbereich wurden darüber hinaus keine rastenden oder durchziehenden Kiebitze nachgewiesen. Bedeutende Funktionen für ziehende oder rastende Kiebitze können für die überplanten und beeinträchtigten Bereiche (potenzieller Windeignungsbereich plus 100 m-umfeld) ausgeschlossen werden. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von Kiebitzen ist nicht ableitbar Kornweihe Im Umfeld von bis zu m um Brutvorkommen der Kornweihe ist bei der Planung von WEA ohne vertiefende Untersuchungen und ohne die Umsetzung hinreichender Maßnahmen zur Minderung / Vermeidung zunächst von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen. Da Brutvorkommen für das m-umfeld verbreitungsbedingt ausgeschlossen werden können, lässt sich ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für brütende Kornweihen nicht ableiten. Ein artenschutzrechtlicher Konflikt in Bezug auf Kornweihen kann ausgeschlossen werden Kranich Da keine Hinweise auf Brut- oder Rastplätze von Kranichen für den Prüfradius von m vorliegen und Kraniche auch nicht im Rahmen der Kartierungen festgestellt wurden, besteht kein Anlass für eine vertiefende Prüfung. Für den Kranich sind einerseits mögliche störungsbedingte Beeinträchtigungen auf Brutvorkommen sowie ein mögliches Meideverhalten in Bezug auf das Rast- und Zuggeschehen von das Gebiet überfliegenden Kranichen zu überprüfen. Der (gewöhnliche) Durchzug über das Plangebiet alleine stellt dagegen keinen Verbotstatbestand dar. Brut- und Rastplätze von Kranichen sind in der Umgebung von m um den potenziellen Windeignungsbereich weder bekannt noch wurden sie im Rahmen der Untersuchungen festgestellt (s. Abb. 3 und Kap. 8.2). Für den Prüfradius gibt es keine Hinweise auf vorhabenbedingte artenschutzrechtliche Konflikte mit Kranichen.

38 ökon GmbH, Münster Seite 38 Abb. 2: Lagebeziehung UG und Kranichvorkommen Roter Pfeil zeigt auf UG (1.000 m-radius, rote Umrandung) Rohrweihe Im Umfeld von bis zu m um Brutvorkommen der Rohrweihe ist bei der Planung von WEA ohne vertiefende Untersuchungen und ohne die Umsetzung hinreichender Maßnahmen zur Minderung / Vermeidung zunächst von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen. Die Rohrweihe wurde an drei Terminen bei der Nahrungssuche im UG und über Flächen des potenziellen Windeignungsbereiches beobachtet. Es ist wahrscheinlich, dass es sich dabei um Individuen der beiden den Fachinformationen nach im Umfeld brütender Rohrweihenpaare handelt. Hinweise lagen konkret für ein im Untersuchungsjahr etwa 1,7 km nordwestlich des potenziellen Windeignungsbereiches brütendes Paar und ein weiteres Revier rund 3,2 km südwestlich des potenziellen Windeignungsbereiches vor (vgl. Karte 2, Meldung bzw. Nachweis aus eigenen Kartierungen). Ein Brutvorkommen innerhalb des UG wurde nicht festgestellt, so dass der m- Prüfbereich um Brutvorkommen der Rohrweihe nicht durch die Planung unterschritten wird. Da Rohrweihen im Rahmen der durchgeführten Brutvogelkartierungen im m-umfeld insgesamt nur dreimal erfasst wurden, ist ein vermehrter Aufenthalt im Windeignungsbereich anhand der Untersuchungen nicht ableitbar. Es ist aufgrund der Kartierergebnisse und der für Nahrung suchende Rohrweihen allenfalls durchschnittlich attraktiven, teilweise sogar ungeeigneten Flächennutzung (Intensivacker) in der Gefahrenzone davon auszugehen, dass die Flächen im Windeignungsbereich keine besondere Wertigkeit für Nahrung suchende Rohrweihen aufweisen.

39 ökon GmbH, Münster Seite 39 Ergiebige Nahrungsflächen für Rohrweihen sind insbesondere stillgelegte Äcker, unbefestigte Wege und Säume. Diese Strukturen sind innerhalb des potenziellen Windeignungsbereiches vergleichsweise kleinflächig vorhanden und besitzen in dem landwirtschaftlich geprägten, anzunehmenden Aktionsraum der Rohrweihen (6.000 m-radius um Brutplatz) eine vernachlässigbare, nicht essenzielle Bedeutung. Sämtliche gezielt zur passiven Umsiedlung und Lenkung von Rohrweihenaktivitäten geplanten oder geeigneten, bekannten Maßnahmen (hierzu zählt auch eine für Rotmilane geschaffene Nahrungsfläche südlich Schöppingen) liegen außerhalb des m- Radius um die vorliegende Planung. Die (gedachten) Verbindungslinien zwischen den bekannten Brut- und Nahrungshabitaten (Ist- und Planzustand) lassen lage- und entfernungsbedingt auch keine Betroffenheit von (potenziell) häufig durchflogenen Korridoren zwischen Teilhabitaten erkennen (vgl. Karte 2). Eine signifikant erhöhte Schlaggefährdung im nahen Umfeld brütender oder Nahrung suchender Rohrweihen ist nicht erkennbar Rotmilan Der singuläre Nachweis eines Nahrung suchenden Rotmilans zur Brutzeit deutet auf ein Brutvorkommen im weiteren Umfeld (etwa 6 km-radius) hin. Aufgrund der Ergebnisse der Horstbaumkontrollen und der geringen Präsenz im UG kann eine Brut innerhalb des UG und somit eine Unterschreitung des nach Leitfaden vorgegebenen Prüfradius von m (MKULNV NRW 2013) in 2015 hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Vermutlich handelte es sich um ein Individuum des etwa 5 km südlich bekannten Revieres (vgl. Kap. 6.5). Rotmilane suchen zur Nahrungssuche Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Grünland und Äckern bevorzugt auf. Jagdreviere können eine Fläche von 15 km² beanspruchen GELPKE et al. 2010). Wiesen sind innerhalb des potenziellen Windeignungsbereiches nicht vorhanden. Die Ackerflächen des potenziellen Windeignungsbereiches besitzen in dem landwirtschaftlich geprägten, anzunehmenden Aktionsraum ggf. im Umfeld brütender Rotmilane (6.000 m-radius um Brutplatz) eine allgemeine Bedeutung. Ein vermehrter Aufenthalt im Windeignungsbereich ist aufgrund der geringen Beobachtungsfrequenz nicht ableitbar. Die Flächen im Windeignungsbereich weisen keine besondere Wertigkeit für Nahrung suchende Rotmilane auf. Eine essenzielle Funktion der Nahrungsflächen im potenziellen Windeignungsbereich ist dagegen entfernungs-, größen- und potenzialbedingt nicht wahrscheinlich. Die zur Lenkung von Rotmilanaktivitäten geplante Nahrungsfläche sowie weitere für Rohrweihen vorgesehene, aber auch für Rotmilane attraktive Nahrungsflächen, liegen außerhalb des m-radius um die vorliegende Planung. Die (gedachten) Verbindungslinien zwischen den betrachteten Nahrungshabitaten (Ist- und Planzustand) lassen lage- und entfernungsbedingt auch keine Betroffenheit von (potenziell) häufig durchflogenen Korridoren zwischen Teilhabitaten erkennen (vgl. Karte 2). Eine signifikant erhöhte Schlaggefährdung im nahen Umfeld brütender oder Nahrung suchender Rotmilane ist nicht erkennbar Wachtel Bei der Planung von WEA in Wachtellebensräumen ist ein Meideverhalten von Wachteln in weniger als 500 m zu WEA und eine daraus resultierende Beeinträchtigung, ggf. Entwertung essenziellen Wachtellebensraums zu berücksichtigen. Relevant sind Brutvorkommen von Wachteln. Die Wachtel ist zwar für vom UG tangierte Messtischblatt-Viertelquadranten als Brutvogel gemeldet, wurde im UG jedoch trotz gezielter Überprüfung nicht nachgewiesen. Ein artenschutzrechtlicher Konflikt mit Wachteln ist nicht zu erwarten.

40 ökon GmbH, Münster Seite Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Die nachfolgenden Maßnahmen sind erforderlich, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen und im weiteren Planverfahren über Festsetzungen oder vertragliche Vereinbarungen zu sichern: 10.1 Bauzeitenausschluss vom 1. April bis 31. Juli Zur Brutzeit von Feldlerchen und anderen ggf. im Plangebiet zu erwartenden Bodenbrütern sowie dem Mäusebussard kann es baubedingt zur temporären Revieraufgabe bzw. zum Verlust von Gelegen / Jungvögeln kommen. Hierbei ist nicht nur die Zerstörung von Gelegen, sondern auch die störungsbedingte Aufgabe von Gelegen oder Jungvögeln zu berücksichtigen. Die Errichtung der WEA inklusive dem Bau von Lagerflächen und Baustellenzufahrten dürfen daher zum Schutz von brütenden Feldlerchen und anderen Bodenbrütern sowie dem Mäusebussard ausschließlich außerhalb der Hauptbrutzeit dieser Arten (1. April bis 31. Juli), also nur vom 1. August bis zum 30. März stattfinden. Sollte die Fortführung von Arbeiten aus terminlichen Gründen innerhalb der Brutzeit von Feldvogelarten und des Mäusebussards (vom 1. April bis 31. Juli) unumgänglich sein, wird eine fachgutachterlich geleitete ökologische Baubegleitung notwendig. Im Rahmen der Baubegleitung können sensible Bereiche um Brutvorkommen der relevanten Arten ausfindig gemacht und vor Störungen geschützt werden Strukturarme Gestaltung der Mastfußbereiche Entsprechend den Vorgaben des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (MKULNV NRW 2013) dürfen zum Schutz von Vögeln im Umkreis mit einem Radius von 150 m um den Turmmittelpunkt keine Baumreihen, Hecken oder Kleingewässer angelegt sowie keine Brachflächen zugelassen werden. Eine intensive landwirtschaftliche Ackernutzung bis an den Mastfuß ist vorzusehen Einhalten eines Abstandes zum Mäusebussard-Brutplatz Bei der konkreten Standortplanung ist der zentral im potenziellen Windeignungsbereich gelegene Mäusebussard-Brutplatz zu berücksichtigen. Zwar zählt der Mäusebussard gemäß Leitfaden (MKULNV NRW 2013) nicht zu den windenergieempfindlichen Arten, insbesondere im Nahbereich des Horstes ist aber aus fachgutachterlicher Sicht aufgrund der hier zu erwartenden zahlreichen Höhenflüge über dem Horst zur Balz, Revierüberwachung und beim Nahrungstransport / der Jungenversorgung ein erhöhtes Kollisionsrisiko zu vermuten. Vorsorglich wird daher empfohlen einen Pufferbereich von mindestens 50 m um das Wäldchen von WEA bzw. über der Fläche streichender Rotorblätter freizuhalten und so der Erhöhung des Kollisionsrisikos entgegenzuwirken. 11 Fachgutachterliche Empfehlungen Die nachfolgende Maßnahme ist artenschutzrechtlich nicht erforderlich, sie stellt eine über die rechtlich erforderlichen Maßnahmen hinausgehende Empfehlung für mögliche weitere (freiwillige) Maßnahmen dar:

41 ökon GmbH, Münster Seite Berücksichtigung des Mäusebussard-Brutplatzes bei der Zuwegungsplanung Bei der Planung der Zuwegungen sollten Alternativen geprüft und erhebliche Störungen für den Mäusebussard-Brutplatz vermieden werden der Waldrand ist aufgrund der Nähe zum Brutplatz möglichst von (dauerhaften) Zuwegungen freizuhalten. 12 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe I) Die artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) kommt zu dem Ergebnis, dass für die Einrichtung einer Windkonzentrationszone auf Flächen des potenziellen Windeignungsbereiches Schöppingen-Brook artenschutzrechtliche Konflikte und somit die Verletzung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht sicher auszuschließen sind. Um artenschutzrechtliche Konflikte sicher auszuschließen, sind folgende Maßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderlich: Bauzeitenausschluss vom 1. April bis 31. Juli, Strukturarme Gestaltung der Mastfußbereiche Einhalten eines Abstandes zum Mäusebussard-Brutplatz. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung und Schonung eines betroffenen Mäusebussard- Brutplatzes bei der Zuwegungsplanung empfohlen. Die in NRW vorkommenden europäischen Vogelarten, die zwar dem Schutzregime des 44 unterliegen, aber nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, wurden artenschutzrechtlich nicht vertiefend betrachtet. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes ( Allerweltsarten ) bei den Eingriffen im Zuge dieses Bauvorhabens und Berücksichtigung der bauzeitlichen Regelung zum Schutz von Gelegen und Jungvögeln nicht gegen die Verbote des 44 (1) BNatSchG verstoßen wird. 13 Artenschutzrechtliche Protokolle Für die Gruppe der Boden brütenden Feldvogelarten sowie für die Artgruppe der Greifvögel und fallbedingt den Mäusebussard werden artenschutzrechtliche Protokolle erstellt.

42 ökon GmbH, Münster Seite Literatur ANTHES, N. (2001): Massenzug des Kranichs im Herbst 2000 über Münster Einordnung des Auftretens vor dem Hintergrund der Daten seit Jahresbericht Biologische Station Rieselfelder Münster. Münster. DÜRR, T. (2015): Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte (fortlaufend aktualisierte Excel-Datei, Stand 16. Dezember Am herunter geladen unter: GELPKE, C. & M. HORMANN (2010): Artenhilfskonzept Rotmilan (Milvus milvus) in Hessen. Gutachten im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Echzell. KIEL, E-F. (2005). Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): Recklinghausen. LAG-VSW (2007): Abstandsempfehlungen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. Berichte zum Vogelschutz 44: LAG-VSW (2014): Abstandsempfehlungen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. Berichte zum Vogelschutz 51: LANUV NRW (2016a): Naturschutz-Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW. ( LANUV NRW (2016b): Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen - Meldedokumente und Karten. ( LANUV NRW (2016c): Naturschutz-Fachinformationssystem Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW. ( LANUV NRW (2016d): Naturschutz-Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). ( LANUV NRW (2016e): Energieatlas Nordrhein-Westfalen. ( abgerufen am ). MKULNV NRW (2010): Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Nordrhein- Westfalen. Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom September Düsseldorf. MKULNV NRW (2013a): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Fassung 12. November Düsseldorf. MKULNV NRW (2013b): Leitfaden Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen (Az.: III ). Schlussbericht (online). Download unter: unter Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen. MBWSV & MKULNV (2015): Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-

43 ökon GmbH, Münster Seite 43 und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. VII WEA-Erl. 15) und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen (Az. VIA /202) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. IIIB ). Düsseldorf. NLT (2011): Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen. Hrsg.: Niedersächsischer Landkreistag (Stand Oktober 2011). ÖKON GmbH (2016): Teil D Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel. Antrag auf Genehmigung zum Repowering von 4 Windenergieanlagen im Windpark Schöppingen-Wersche (BOR 06) gem. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Münster STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2008): Vorher-Nachher-Untersuchung zum Brutvorkommen von Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper im Umfeld von Offshore- Testanlgen bei Cuxhaven. STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2011): Kiebitz und Windenergieanlagen. Ergebnisse aus einer siebenjährigen Studie im südlichen Ostfriesland. Natur und Landschaft 43 (9), SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NETTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.) Nordrhein- Westfälische Ornithologiengesellschaft (NWO) & Vogelschutzwarte des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschatz (LANUV). Rechtsquellen in der derzeit gültigen Fassung BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. VS-RL Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (2009/147/EG).

44 ökon GmbH, Münster Seite 44 Diese Vogeluntersuchung mit artenschutzrechtlicher Prüfung wurde von den Unterzeichnern nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt. (O. Miosga) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz (S. Gerdes) Dipl.-Landschaftsökologe (D. Krämer) Dipl.-Landschaftsökologe

45 ökon GmbH, Münster Seite Anhang I: Liste aller im Rahmen der 2015 durchgeführten Kartierungen im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW Status ANMERKUNG 1. Amsel Turdus merula * B 2. Bachstelze Motacilla alba V B 3. Baumfalke Falco subbuteo 3 NG zwei Beobachtungen jagender Baumfalken Juli Baumpieper Anthus trivialis 3 BV seltener Brutvogel des UG, 1 Revier an Feldgehölz südöstlich des Windeignungsbereiches festgestellt 1. Blässgans Anser albifrons D nach Südwest durchziehender Trupp am , 14 Individuen 5. Blaumeise Parus cyanus * B 6. Bluthänfling Carduelis cannabina V BV 7. Buchfink Fringilla coelebs * B 8. Buntspecht Dendrocopos major * B 9. Dohle Corvus monedula *! B 10. Dorngrasmücke Sylvia communis * BV 11. Eichelhäher Garrulus glandarius * B 12. Elster Pica pica * B 13. Fasan Phasianus colchicus - B 14. Feldlerche Alauda arvensis 3 B vier Reviere im UG festgestellt, alle befinden sich außerhalb / abseits des Windeignungsbereiches 15. Feldsperling Passer montanus 3 B mehrere Kolonien im UG festgestellt, davon 1 Brutvorkommen in Strommast im Zentrum des Windeignungsbereiches 16. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * B 17. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 D einmaliger Nachweis eines vermutlich durchziehenden Männchens am im östlichen UG 18. Gimpel Pyrrhula pyrrhula V D 19. Goldammer Emberiza citrinella V B 20. Graugans Anser anser * D singulärer Nachweis einer überfliegenden Graugans 21. Graureiher Ardea cinerea *S NG sporadischer Nahrungsgast, maximale Anzahl pro Begehung: 4 Individuen 22. Grünfink Carduelis chloris * BV 23. Grünspecht Picus viridis * BV 24. Habicht Accipiter gentilis V NG zwei Sichtbeobachtungen, kein Nachweis Revier anzeigender Verhaltensweisen 25. Hausrotschwanz Phoenicurus * B ochruros 26. Haussperling Passer domesticus V B 27. Heckenbraunelle Prunella modularis * B 28. Hohltaube Columba oenas * BV/D 29. Coccothraustes * BV/D/N Kernbeißer coccothraustes 30. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B zwei Kiebitzreviere am westlichen Rand des UG 31. Kleiber Sitta europaea * B 32. Kohlmeise Parus major * B 33. Kornweihe Circus cyaneus 0 D am ein im UG jagendes Weibchen 34. Mäusebussard Buteo buteo * B ein Reviere im UG sicher nachgewiesen,

46 ökon GmbH, Münster Seite 46 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW Status ANMERKUNG Brutverdacht für ein weiteres Revier, häufiger Nahrungsgast im UG 35. Mehlschwalbe Delichon urbica 3 BV Brutverdacht für Hofstellen des UG, Regelmäßiger Nahrungsgast im UG 36. Misteldrossel Turdus viscivorus * BV 37. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * B 38. Rabenkrähe Corvus corone * B 39. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 B häufiger Brutvogel im UG, brütet an mehreren Hofstellen des UG 40. Ringeltaube Columba palumba * B 41. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S NG Nachweise von Nahrung suchenden Rohrweihen am , und Rotkehlchen Erithacus rubecula * B 43. Rotmilan Milvus milvus 3 NG/D am Sichtung eines Nahrung suchenden Individuums 44. Schwanzmeise Aegithalus caudatus * D/N 45. Schwarzspecht Dryocopus martius *S BV Brutverdacht für Waldgebiet im nördlichen UG 46. Singdrossel Turdus philomelos * B 47. Sperber Accipiter nisus * N vereinzelte Sichtung am Star Sturnus vulgaris V NG/D 49. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S D einmalige Sichtung am , danach keine weitere Sichtung Durchzügler 50. Stieglitz Carduelis carduelis * D/NG 51. Sumpfmeise Parus palustris * NG 52. Tannenmeise Parus ater * NG 53. Turmfalke Falco tinnunculus VS BV ein Revier im UG zu vermuten, Verortung des Neststandortes gelang nicht 54. Wacholderdrossel Turdus pilaris D 55. Waldkauz Strix aluco * B zwei besetzte Reviere, eins im nördlichen UG, eins im südwestlichen UG 56. Wintergoldhähnchen * BV Regulus regulus 57. Troglodytes troglodytes * B Zaunkönig 58. Zilpzalp Phylloscopos collybita * B planungsrelevante Arten nach KIEL (2005) sind fett markiert grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet.

47 ökon GmbH, Münster Seite Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle 16.1 Feldlerche Art: Feldlerche (Alauda arvensis) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart x Anhang IV - Art streng geschützte Art sonstige bes. geschützte Art x Erhaltungszustand in der atlantische Region: U kontinentale Region U - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) x - S (ungünstig-schlecht) Rote Liste Deutschland Kat.: * Rote Liste NRW Kat.: 3S MTB 3908 (Ahaus) MTB 3909 (Horstmar) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. ein Brutvorkommen wurde in 2015 auf einer Ackerfläche etwa 130 m westlich des Windeignungsbereiches erfasst Strukturell eignen sich auch Flächen des Windeignungsbereiches als Brutplatz Ein Brutvorkommen innerhalb der Eingriffsbereiche im Jahr der Bauarbeiten ist nicht auszuschließen bei einem Beginn flächenintensiver Arbeiten (Baufeldvorbereitung, Schottern, etc.) zur Brutzeit, besteht die Gefahr der Zerstörung von Nestern oder einer störungsbedingten Aufgabe der Brut 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) Errichtung der WEA inklusive Einrichtung von Baustraßen und Lagerflächen außerhalb der Brutzeit (1. April bis 31. Juli), also nur in der Zeit vom 1. August bis 30. März alternativ: Ökologische Baubegleitung 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) keine 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) keine 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). Brutvorkommen können sich bewirtschaftungsbedingt jährlich verschieben Die Brutplatzwahl und der Bruterfolg sind entscheidend von der Flächenbewirtschaftung abhängig 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1)? x (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- x und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt x oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, x sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4), ohne dass deren öko- logische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [ 44 (5)]? x

48 ökon GmbH, Münster Seite 48 Art: Feldlerche (Alauda arvensis) 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja x 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur x Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. der Erhaltungszustand der lokalen und der biogeografischen Populationen der Feldlerche wird sich bei Umsetzung der o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern. Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen Mäusebussard Art: Mäusebussard (Buteo buteo) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart x Anhang IV - Art streng geschützte Art x sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: G kontinentale Region - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) Rote Liste Deutschland Kat.: * Rote Liste NRW Kat.: * MTB 3908 (Ahaus) MTB 3909 (Horstmar) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. innerhalb des m-radius um die geplanten WEA wurden 1-2 Brutvorkommen von Mäusebussarden ermittelt, davon ein Brutplatz in einem zentral innerhalb des potenziellen Windeignungsbereiches gelegenen Feldgehölzes in Abhängigkeit von der konkreten Standortplanung können störintensive Arbeiten eine Brut des innerhalb des potenziellen Windeignungsbereiches brütenden Mäusebussardpaares gefährden oder temporär vergrämend / Revier entwertend wirksam sein vor allem bei der Stellung von WEA in unmittelbarer Nachbarschaft zum Mäusebussard-Horst innerhalb des potenziellen Windeignungsbereiches ist von einer erhöhten Kollisionsgefährdung der Mäusebussarde auszugehen bei einer (dauerhaften) Anlage von Zuwegungen im Bereich des Waldrandes kann eine erhebliche Beeinträchtigung des Mäusebussard-Brutplatzes eintreten

49 ökon GmbH, Münster Seite 49 Art: Mäusebussard (Buteo buteo) 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) Errichtung der WEA inklusive Einrichtung von Baustraßen und Lagerflächen außerhalb der Brutzeit (1. April bis 31. Juli), also nur in der Zeit vom 1. August bis 30. März alternativ: Ökologische Baubegleitung 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) Strukturarme Gestaltung der Mastfußbereiche Einhalten eines Abstandes zum Mäusebussard-Brutplatz empfohlen: Berücksichtigung des Mäusebussard-Brutplatzes bei der Zuwegungsplanung 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Einhalten eines Abstandes zum Mäusebussard-Brutplatz empfohlen: Berücksichtigung des Mäusebussard-Brutplatzes bei der Zuwegungsplanung 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). Mäusebussarde gelten weder bei der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten noch beim LANUV als WEA empfindlich. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht nach Auffassung des LANUV nur deshalb nicht, weil der Verlust einzelner Individuen sich nicht auf die lokale Population auswirkt. Nach den Erkenntnissen neuerer Studien (z.b. PROGRESS) muss pro Windenergieanlage mit der Tötung eines Bussards alle zwei Jahre gerechnet werden. Wie groß das Tötungsrisiko im vorliegenden Fall ist, kann nicht genau abgeschätzt werden. Ein Abstand zum Brutplatz hilft, das Tötungsrisiko zu verringern. 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG)? x (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- x und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2 BNatSchG)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt x oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, x sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4 BNatSchG), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge x von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt ( 44 (5) BNatSchG)? 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja x 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population der genannten Greifvögel wird sich bei Umsetzung der o.a. Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern. x

50 ökon GmbH, Münster Seite 50 Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen Greifvögel (z.b. Mäusebussard, Turmfalke, Rohrweihe, Rotmilan) Art: Mäusebussard (Buteo buteo), Turmfalke (Falco tinnunculus), Rotmilan (Milvus milvus) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Europ. Vogelart Anhang IV - Art streng geschützte Art sonstige bes. geschützte Art Erhaltungszustand in der atlantische Region: div. kontinentale Region - G (günstig) - U (ungünstig-unzureichend) - S (ungünstig-schlecht) x x Rote Liste Deutschland Rote Liste NRW Kat.: div. Kat.: div. MTB 3908 (Ahaus) MTB 3909 (Horstmar) Erhaltungszustand in der lokalen Population - A günstig / hervorragend - B günstig / gut - C ungünstig/mittel-schlecht 2. Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, lokale Population) sowie der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. Innerhalb des m-radius um die geplanten WEA wurden 1-2 Brutvorkommen von Mäusebussarden und ein Revier von Turmfalken ermittelt. Rohrweihe, Rotmilan und Baumfalke wurden als Nahrungsgast nachgewiesen erhöhtes Schlagrisiko für über Bracheflächen im Offenland nach Nahrung suchenden / jagenden Greifvögeln (insbesondere Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan), wenn der Fußbereich der WEA aufgrund Verbrachung oder Extensivierung eine hohe Lockwirkung auf Nahrung suchende Greifvögel entfaltet. 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb (z.b. Bauzeitenbeschränkung) keine 3.2 Projektgestaltung (z.b. Querungshilfen) Intensive Nutzung des Fußbereichs der WEA (Verringerung der Aufenthaltsdauer im Rotorbereich und somit Minderung des Kollisionsrisikos) 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.b. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) keine 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.b. besondere Bauoder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring) Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf andere Unterlagen). eine Ansiedlung von WEA-empfindlichen Greifvögeln (z.b. Rotmilan) in anderen Jahren ist nicht auszuschließen 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Voraussetzung der Beachtung/Umsetzung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein 4.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG)? x (außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 4.3) 4.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- x und Wanderzeiten erheblich gestört, so dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte ( 44 (1) Nr. 2 BNatSchG)? 4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt x oder zerstört ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, x sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört ( 44 (1) Nr. 4 BNatSchG), ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von 4.3 oder 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt ( 44 (5) BNatSchG)? x

51 ökon GmbH, Münster Seite 51 Art: Mäusebussard (Buteo buteo), Turmfalke (Falco tinnunculus), Rotmilan (Milvus milvus) 5. Erfordernis einer Abwägung / Ausnahme FFH-Anhang IV-Art oder europäische Vogelart: ja nein Ausnahme nach 45 (7) erforderlich, wenn mindestens eine der Fragen 4.1 bis 4.5 ja x 6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja nein a) Nur wenn Frage 5. ja 6.1 Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? *) Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung der Bedeutung der Lebensstätte bzw. der betroffenen Population für den Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. b) Nur wenn Frage 5. ja 6.2 Sind keine zumutbaren Alternativen vorhanden?* Kurze Bewertung der geprüften Alternativen. 6.3 Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben? Kurze Begründung, ggf. Beschreibung der Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur x Effizienz der ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population der genannten Greifvögel wird sich bei Umsetzung der o.a. Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltung nicht durch das Vorhaben verschlechtern. Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet der Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.

52 15 Blg_ !( Windenergiegemeinschaft Schöppingen-Brook GbR Ergebnisse der Vogeluntersuchung Räumliche Abgrenzung!P Row_ !(!R Ssp!P Wz!P Fe! Horstbaum potenzieller Windeignungsbereich Untersuchungsgebiet (1.000 m Puffer)!P Fl!P!R Fe Ki!P!P Ki! Fe!R Fl!!!P!R Fe Rs!P!R Wz Fe!P Fl Bf_ !(!P Fe!!P Mb Row_ !( Rm_ !(!!P Bp!P! Rs Bf_ !(!P Fe!R Rs!P Fe!P Fl Row_ !( planungsrelevante Vögel im UG P R! Artkürzel Bf Blg Bp Fe Fl Ki Mb Row Rm Rs Ssp Weihe Wz Reviermittelpunkt /-nachweis Revierverdacht Konflikt mit Planung zu erwarten, Vermeidungs-, Minderungs-und/ oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich! Konflikt besteht oder möglich; kann durch einfache Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden!!( (4.4.15)!( ( ) Hintergrundfarbe: kein Konflikt mit Planung zu erwarten bemerkenswerte Einzelbeobachtung (Brutzeit) bemerkenswerte Einzelbeobachtung (Zug/Rast) Flugrichtung = Baumfalke (Nahrungsgast) = Blässgänse (Durchzügler) = Baumpieper (1 Revier) = Feldsperling (6 Kolonien) = Feldlerche (3 Reviere) = Kiebitz (2 Reviere) = Mäusebussard (1-2 Reviere) = Rohrweihe (Nahrungsgast) = Rotmilan (Nahrungsgast) = Rauchschwalbe (mind. 3 Brutstätten) = Schwarzspecht (1 Brutverdacht) = Weihe, nicht näher bestimmt = Waldkauz (2 Reviere)!!! Die Darstellung beschränkt sich hinsichtlich der Vorkommen auf planungsrelevante Arten nach KIEL (2005). Bei Einzelbeobachtungen sind lediglich Beobachtungen windenergieempfindlicher Arten dargestellt. Bilddatenquelle: (c) Geodatenbasis NRW, 2014 Maßstab: 1: Karte 1 - Vogeluntersuchung!R Mb ± Meter ökon Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Liboristr Münster Tel: (0251) Fax: (0251) Münster,

53 Windenergiegemeinschaft Schöppingen-Brook GbR Ergebnisse der Datenabfrage und Kompensationsflächen für kollisionsgefährdete WEA-empfindliche Vogelarten Räumliche Abgrenzung potenzieller Windeignungsbereich Kartiergebiet 2015 (1.000 m Puffer) UG Recherche (6.000 m Puffer) BH Row!P Row planungsrelevante Vögel im UG P R! Reviermittelpunkt /-nachweis Revierverdacht Konflikt mit Planung zu erwarten, Vermeidungs-, Minderungs-und/ oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich! Konflikt besteht oder möglich; kann durch einfache Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden! Hintergrundfarbe: kein Konflikt mit Planung zu erwarten NH Rm Artkürzel Row Rm = Rohrweihe (1 x Brutnachweis, 1 x Brutverdacht, jeweils 2015) = Rotmilan (Brutnachweis 2012) Kompensationsflächen für kollisionsgefährdete WEA-empfindliche Vogelarten Maßnahmenflächen Rohrweihe (Row)* Maßnahmenfläche Rotmilan (Rm)* * gezielt zur Lenkung passiven Umsiedlung festgesetzte / umgesetzte Maßnahmen!P Rm Funktion BH NH Bruthabitat Nahrungshabitat Bilddatenquelle: (c) Geodatenbasis NRW, 2016 Maßstab: 1: Karte !R NH Row BH Row BH Puffer Row NH Row NH Row ± Meter ökon Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Liboristr Münster Tel: (0251) Fax: (0251) Münster,

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