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1 Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr Dorferweiterung Lünten, Teil 2 in Lünten bearbeitet für: Stadt Vreden Burgstraße Vreden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Februar 2015

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Untersuchungsgebiet Fachinformationen Daten aus dem Biotopkataster NRW Angaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten und (Ottenstein, Alstätte) Faunistische Zufallsfundaufnahme / Bestandsaufnahme Wirkfaktoren der Planung Baubedingte Faktoren Anlage- und betriebsbedingte Faktoren Artenschutzrechtliche Bewertung Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Fachgutachterliche Empfehlung / Anregung Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur... 12

3 ökon GmbH, Münster Seite 3 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Plangebiet am nördlichen Ortsrand von Lünten... 5 Abb. 2: Plangebiet Luftbild... 6 Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Schutzwürdige und geschützte Biotope im Umfeld des Vorhabens... 6 Tab. 2: Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten und Tab. 3: Tiere im Untersuchungsgebiet - Zufallsfunde... 9

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Stadt Vreden plant durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Dorferweiterung Lünten, Teil 2 die Ausweisung eines Wohngebietes zur Schließung einer Lücke am nördlichen Siedlungsrand. Neben einer großen landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich sollen im Plangebiet bebaute und unbebaute Grundstücke nördlich der Bischof-Tenhumberg-Straße und westlich der Straße Zum Fischteich überplant werden. Die Plangebietsfläche entspricht dem zweiten Teilabschnitt eines für die Dorferweiterung im Jahr 2002 erstellten städtebaulichen Rahmenplans. Der erste, westlich der Plangebietsfläche gelegene Teilabschnitt 1, ist bereits seit 2005 rechtskräftig und wurde im Jahr 2013 geändert. Die Angaben zur Planung sind der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr Dorferweiterung Lünten Teil 2 (Stand: August 2014) sowie mündlichen Mitteilungen (Hetrodt, Stadt Vreden, vom ) entnommen. Durch Bauvorhaben (Errichtung / Veränderung / Abriss) können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS-RL und Anhang IV, FFH-RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: LANUV NRW 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Für das vorliegende Plan-Vorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage erstellt. Der Eingriffsort wurde an einem Ortstermin ( ) besichtigt. Vertiefende ökologische Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll mit vereinfachtem Aufwand geklärt werden, ob durch das Plan-Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II).

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst die am nördlichen Rand der Gemeinde Lünten gelegene, etwa 3,2 ha große Plangebietsfläche, welche östlich an den bestehenden Bebauungsplan 81.1 Dorferneuerung Lünten Teil 1 angrenzt, und die unmittelbar benachbarten Flächen. Im Plangebiet (vgl. Abb. 1) liegen eine große landwirtschaftlich genutzte Fläche, mit Wohnhäusern und einem Restaurant bebaute und unbebaute Grundstücke nördlich der Bischof-Tenhumberg- Straße und westlich der Straße Zum Fischteich. Westlich benachbart befindet sich der bereits entwickelte Teilabschnitt 1 mit vielen überwiegend in den letzten Jahren entstandenen Einfamilienhäusern. Südlich und östlich grenzen ältere Siedlungsbereiche mit Wohnbebauung an. Nördlich erstreckt sich der landwirtschaftlich geprägte Außenbereich. Abb. 1: Plangebiet am nördlichen Ortsrand von Lünten (Quelle: Rahmenplan der Stadt Vreden für die Gemeinde Lünten aus dem Jahr 2002, ohne Maßstab, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, gestrichelt umrandeter Bereich = Plangebiet / zweiter Teilabschnitt der im Rahmenplan vorgesehenen Dorferweiterung, leicht verändert)

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 Abb. 2: Plangebiet Luftbild ( Geobasis NRW 2014, gestrichelt umrandete Fläche = Plangebiet) 3 Fachinformationen 3.1 Daten aus dem Biotopkataster NRW In einigen Meldungen zu den in den Fachinformationssystemen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sowie Schutzgebieten sind faunistische Daten hinterlegt. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Plangebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung werden vorliegende Daten zu planungsrelevanten Arten ggf. berücksichtigt. Benachbart zum Vorhaben ist im Biotopkataster ein schutzwürdiger Biotop (BK-Kennung) verzeichnet (s. Tab. 1). Gesetzlich geschützte Biotope (GB-Kennung) liegen nicht im näheren Umfeld (LANUV NRW 2014b): Tab. 1: Geb. Nr. BK Schutzwürdige und geschützte Biotope im Umfeld des Vorhabens Name Gehölz-Grünland-Komplex nördlich Lünten Entfernung zum Vorhaben unmittelbar benachbart in nordöstlicher Richtung Angaben zu planungsrelevanten Arten keine In der Gebietsmeldung zu dem benachbarten schutzwürdigen Biotop des Biotopkatasters NRW (s. Tab. 1) sind keine faunistischen Daten hinterlegt (LANUV NRW 2014b). Entsprechend können im vorliegenden Fall keine zusätzlichen faunistischen Daten aus dem Informationssystem des LANUV hinzugezogen werden.

7 ökon GmbH, Münster Seite Angaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken Kenntnisse über besondere Artvorkommen oder besonders schutzwürdige Biotope liegen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken für das Plangebiet und die unmittelbar angrenzenden Flächen nicht vor. Naturschutzrechtliche Schutzfestsetzungen bestehen im Plangebiet bzw. dessen unmittelbarer Umgebung nicht (Stellungnahme der Facheinheit 63 Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises Borken vom ). 3.3 Zur Überprüfung potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten wurde auch das überprüft. Die Recherche in der Datensammlung zur Landschaftsinformation des Landes NRW erbrachte keine weiteren Kenntnisse zu planungsrelevanten Arten. Für den Planungsraum ist keine planungsrelevante Art verzeichnet (LANUV NRW 2014c). 3.4 Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten und (Ottenstein, Alstätte) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungspraxis zu reduzieren (KIEL 2005). Häufig auftretende planungsrelevante Arten lassen sich verschiedenen Biotopstrukturen zuordnen: - Hofstelle / Gebäude: Zwerg- und Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule - Gartengelände / Obstwiesen: Kleiner Abendsegler, Mausohr, Gartenrotschwanz, Steinkauz - Wald / Park / gehölzreiche Gärten: Großer/Kleiner Abendsegler, Bartfledermäuse, Langohrfledermäuse, Habicht, Mäusebussard, Sperber, Waldkauz - offene (Acker-)Feldflur: Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel - Grünland: Braunkehlchen, Wiesenpieper, Kiebitz, Großer Brachvogel - Still- / Fließgewässer: Eisvogel, Wasserfledermaus, Laubfrosch, Kammmolch, Nachtigall - sporadische Nahrungsgäste: Großer Abendsegler, Graureiher, Mäusebussard, Turmfalke Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2014a). Das UG befindet sich in der atlantischen Region und liegt im Übergangsbereich der Messtischblattquadranten (Ottenstein) und (Alstätte). Für diese Messtischblattquadranten sind insgesamt 45 planungsrelevante Tierarten aus 2 Artgruppen aufgeführt, von denen aber strukturbedingt nur wenige im Wirkbereich der Planung auftreten können (siehe Tab. 2).

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 Tab. 2: Planungsrelevante Arten der Messtischblattquadranten und Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW Bemerkung (ATL) Vögel 1. Baumfalke sicher brütend U Baumpieper sicher brütend U 39071, Bekassine rastend G 39071, Bruchwasserläufer rastend U Dunkler Wasserläufer rastend U Eisvogel sicher brütend G Feldlerche sicher brütend U 39071, Feldsperling sicher brütend U 39071, Flussuferläufer rastend G Gartenrotschwanz sicher brütend U 39071, Großer Brachvogel sicher brütend U 39071, Großer Brachvogel rastend G Grünschenkel rastend U Habicht sicher brütend G 39071, Heidelerche sicher brütend U Kampfläufer rastend U Kiebitz sicher brütend U 39071, Kleinspecht sicher brütend U 39071, Knäkente rastend U Krickente sicher brütend U 39071, Kuckuck sicher brütend U 39071, Mäusebussard sicher brütend G 39071, Mehlschwalbe sicher brütend U 39071, Nachtigall sicher brütend G Pirol sicher brütend U Rauchschwalbe sicher brütend U Rebhuhn sicher brütend S 39071, Rohrweihe sicher brütend U Rotschenkel rastend S Schleiereule sicher brütend G 39071, Schwarzkehlchen sicher brütend G Schwarzspecht sicher brütend G 39071, Sperber sicher brütend G 39071, Steinkauz sicher brütend G 39071, Teichrohrsänger sicher brütend G 39071, Turmfalke sicher brütend G 39071, Turteltaube sicher brütend S 39071, Wachtel sicher brütend U 39071, Waldkauz sicher brütend G 39071, Waldlaubsänger sicher brütend U Waldohreule sicher brütend U 39071, Waldschnepfe sicher brütend G 39071, Wasserralle sicher brütend U 39071, Wiesenpieper sicher brütend S Zwergtaucher sicher brütend G 39071, Amphibien 1. Moorfrosch Art vorhanden G 39071, Quelle: LANUV NRW 2015a (verändert) potenziell von der Planung betroffene Arten sind fett markiert Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblattquadranten (MTBQ) sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern und in vielen Fällen auch in den spezifischen Quadranten vorkommen. Dies trifft im vorliegenden Fall vor allem auf die Artgruppe

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 der Fledermäuse zu. Mindestens Zwergfledermaus-Vorkommen sind für die MTBQ sicher zu erwarten. Alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten werden in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt. 3.5 Faunistische Zufallsfundaufnahme / Bestandsaufnahme Während der Begehung am wurden alle zufällig beobachteten Tierarten registriert. Eine gezielte Nachsuche bzw. quantitative Auswertung von nachgewiesenen Tieren erfolgte nicht. Die hier dokumentierten Zufallsbeobachtungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, tragen jedoch zu einer ökologischen Einschätzung des Untersuchungsgebiets bei. Tab. 3: Tiere im Untersuchungsgebiet - Zufallsfunde Nr. Deutscher Name Wissensch. Name RL NRW Anmerkungen 1. Amsel Turdus merula * 2. Blaumeise Parus caeruleus * 3. Buchfink Fringilla coelebs * 4. Haussperling Passer domesticus V wenige Individuen im Umfeld der Kirche, benachbart zum Plangebiet 5. Ringeltaube Columba palumbus * 6. Rotkehlchen Erithracus rubeculus * RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2008) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = durch extreme Seltenheit (potenziell) gefährdet, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet, (!) = Bestand in NRW mit bundesweiter Verantwortung Insgesamt wurden bei der Zufallserfassung 6 Vogelarten erfasst. Keine der beobachteten Arten ist gemäß der Roten Liste NRW (SUDMANN et al. 2008) gefährdet. Der Haussperling ist als Art der Vorwarnliste verzeichnet (s. Tab. 3) 4 Wirkfaktoren der Planung Planungsrelevante Arten können von verschiedenen Vorhaben durch folgende Wirkfaktoren negativ beeinträchtigt werden, z.b.: Flächeninanspruchnahme / -versiegelung, Barrierewirkung / Zerschneidung, Verdrängung / Vergrämung durch Immissionen (Lärm, optische Reize, Erschütterungen, Staub), baubedingte Individuenverluste (Bodenaushub, Straßentod) und Waldinanspruchnahme / Waldrodung Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhehabitaten (z.b. durch Gebäudeabriss, Gehölzeinschlag). Das Plangebiet bietet vor allem Vogelarten der Siedlung und Siedlungsränder sowie verschiedenen Fledermausarten der halboffenen Landschaft Potenziale als (Teil-)Lebensraum. Hierzu zählen z.b. auch planungsrelevante Arten wie Feldsperling, Turmfalke, Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe, Breitflügel- und Zwergfledermaus.

10 ökon GmbH, Münster Seite Baubedingte Faktoren Bei einer Beanspruchung von intensiv genutztem Grünland sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten i.d.r. nicht direkt bedroht. Der hohe, dichte Wuchs, die häufige Mahd oder die intensive Beweidung (hohe Gefährdung des Geleges durch Tritt, Störungen durch Weidevieh), die artenarme Zusammensetzung und die geringe Nahrungsverfügbarkeit von intensiv genutzten Grünlandflächen verhindern eine Eignung für Bodenbrüter. Durch den Baubetrieb können ggf. im direkten Umfeld benachbarte planungsrelevante Arten störungsbedingt beeinträchtigt werden. Im schlimmsten Fall können anhaltende Störungen einen Verlust der Brut nach sich ziehen. 4.2 Anlage- und betriebsbedingte Faktoren Das überplante Intensivgrünland kann planungsrelevanten Arten als Nahrungsraum verloren gehen. 5 Artenschutzrechtliche Bewertung Aufgrund der Nähe zur Siedlung und der intensiven Nutzung sind Brutvorkommen planungsrelevanter Offenlandarten (z.b. Kiebitz, Rebhuhn) auf dem betroffenen Intensivgrünland nicht zu erwarten. Das von siedlungsnähe bedingten Störeinflüssen (Kulissenwirkung, Verkehr, Spaziergänger mit Hunden etc.) beeinträchtigte, artenarme und intensiv genutzte Grünland bietet diesen Arten keine geeigneten Brutmöglichkeiten. Auch für die Nahrungsversorgung sind die überplante und benachbarte Fläche(n) unbedeutend, sofern sie überhaupt von den genannten Arten aufgesucht werden. Aufgrund der engräumigen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet spielen auch mögliche Kulisseneffekte, die in anderer Lage zu einer Beeinträchtigung oder Verdrängung ausgesprochener Offenlandarten führen könnten, im vorliegenden Fall keine Rolle. Artenschutzrechtliche Konflikte mit planungsrelevanten Offenlandarten sind nicht zu erwarten. Für den Turmfalken und den Mäusebussard können Brutvorkommen unter Berücksichtigung der im Untersuchungsgebiet konkret vorhandenen bzw. fehlenden Strukturen ausgeschlossen werden. Der Turmfalke ist ein Kulturfolger, der gerne auch geeignete Brutplätze an oder in Gebäuden oder alte Krähennester und Greifvogelhorste in Ortsrandlage besetzt. Auch der Mäusebussard brütet gelegentlich in Bäumen nahe des Siedlungsrandes. Daher wurden bei der Ortsbegehung die dem Plangebiet unmittelbar benachbarten Gebäude und Bäume auf potenzielle Brutplätze beider Arten untersucht. Die Gebäude und die zur Zeit der Begehung unbelaubten Bäume wiesen diesbezüglich keine geeigneten oder verdächtigen Strukturen auf. Eine Betroffenheit brütender Turmfalken oder Mäusebussarde kann ausgeschlossen werden. Die Schleiereule und der Steinkauz sind ebenfalls Arten, die regelmäßig geeignete Lebensräume am Siedlungsrand besetzen. Auch für das Untersuchungsgebiet kann ein Vorkommen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die mögliche Betroffenheit ist jedoch auf einen möglichen Verlust von Nahrungsflächen beschränkt und betrifft keine Brutplätze. Da für das überplante Grünland aufgrund der intensiven Nutzung und der verbleibenden Verfügbarkeit anderer Nahrungsflächen in der Nachbarschaft (z.b. Grünländer der Biotopkatasterfläche Gehölz-Grünland-Komplex nördlich Lünten ) keine essenzielle Bedeutung für Turmfalken oder andere Beutegreifer erkennbar ist, können artenschutzrechtliche Konflikte mit Greifvögeln und Eulen ausgeschlossen werden. Auch für die Mehlschwalbe kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Keines der Gebäude bietet der Mehlschwalbe Möglichkeiten für den Nestbau. Gegebenenfalls im Inneren von Gebäuden brütende Rauchschwalben (Kontrolle im Rahmen der Ortsbegehung nicht möglich) sind vor Störungen abgeschirmt. Für keine der beiden Schwalbenarten ist eine essenzielle Bedeutung des überplanten Intensivgrünlands für die Nahrungsversorgung anzunehmen.

11 ökon GmbH, Münster Seite 11 Gleiches gilt auch für den potenziell im Gebiet vorkommenden Feldsperling. Nachweise von Feldsperlingen blieben im Rahmen der Ortsbegehung aus. Lediglich der nicht zu den planungsrelevanten Arten gehörende Haussperling wurde im Umfeld der Planung angetroffen. Eine mögliche störungsbedingte Betroffenheit, z.b. im Zusammenhang mit an der Plangebietsgrenze aufgehängter Nistkästen für Sperlinge, war nicht zu erkennen. Für Fledermäuse verbleibt eine hohe Vorkommens-Wahrscheinlichkeit im Umfeld der Planung vor allem für die weit verbreitete, vergleichsweise anspruchslose und häufige Zwergfledermaus. Für andere Fledermausarten ist ein Vorkommen im Umfeld unwahrscheinlicher, jedoch nicht auszuschließen. Da das Plangebiet weder Gehölze noch Gebäude beinhaltet, ist die mögliche Betroffenheit auf den Verlust von Nahrungsfläche beschränkt. Eine essenzielle Bedeutung des Intensivgrünlands für die Nahrungsversorgung örtlicher Fledermausvorkommen kann angesichts des verbleibenden Angebots vergleichbarer oder besser geeigneter Nahrungsflächen im Umfeld der Planung ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Konflikte mit Fledermäusen treten im Zusammenhang mit der Planung nicht auf. Lebensräume planungsrelevanter Arten anderer Artgruppen sind nicht betroffen. Artenschutzrechtliche Konflikte mit anderen Artgruppen als Vögeln oder Fledermäusen sind nicht zu erwarten. 6 Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen keine 7 Fachgutachterliche Empfehlung / Anregung Die nachfolgenden Maßnahmen sind artenschutzrechtlich nicht erforderlich, sie stellen eine über die rechtlich erforderlichen Maßnahmen hinausgehende Empfehlung für mögliche weitere (freiwillige) Maßnahmen dar: Bestandsstützende Maßnahmen für Arten der Agrarlandschaft: Der überplante Bereich ist Teil der siedlungsnahen Agrarlandschaft im Umfeld des Kirchdorfs Lünten. Die Bestände vieler Arten der Agrarlandschaft sind in den letzten Jahren deutschlandweit stark rückläufig (DO-G & DDA 2011). Aus diesem Grund wäre es zu begrüßen, wenn bei der Auswahl der nach den Vorgaben der Eingriffsregelung beizubringenden Kompensationsmaßnahmen die Bedürftigkeit und die Ansprüche von Arten der Agrarlandschaft berücksichtigt würden und nach Möglichkeit prioritär diesen Arten dienliche Maßnahmen (z.b. Anlage/Reaktivierung/Extensivierung von Feldrainen, Saumstreifen, Grünland, Anlage von Blänken o.ä.) geplant und umgesetzt werden. 8 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Die Artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Dorferweiterung Lünten, Teil 2 artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen werden können. Auf eine vertiefende Prüfung und/oder Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich artenschutzrechtlicher Konflikte kann verzichtet werden.

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 9 Artenschutzrechtliche Protokolle Aufgrund fehlender Betroffenheit wird auf die Erstellung artenschutzrechtlicher Protokolle verzichtet. 10 Literatur DO-G (DEUTSCHE ORNITHOLOGEN-GESELLSCHAFT) & DDA (DACHVERBAND DEUTSCHER AVIFAUNISTEN) (2011): Positionspaper zur aktuellen Bestandssituation der Vögel der Agrarlandschaft. (online verfügbar, zuletzt abgerufen am ). KIEL, E-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): Recklinghausen. LANUV NRW (2010): Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Nordrhein- Westfalen. Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom September Düsseldorf. LANUV NRW (2014a): Naturschutz-Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW. ( ). LANUV NRW (2014b): Naturschutz-Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). ( ). LANUV NRW (2014c): ( ). STADT VREDEN (2014): Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr Dorferweiterung Lünten Teil 2. Stand: August Vreden. SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & WEISS, J. (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.) Nordrhein- Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) & Vogelschutzwarte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Rechtsquellen in der derzeit gültigen Fassung BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) FFH-RL VS-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG)

13 ökon GmbH, Münster Seite 13 Diese Artenschutzrechtliche Prüfung wurde vom Unterzeichner nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt. (S. Gerdes) Dipl.-Landschaftsökologe

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