1. Änderung/Erweiterung Bebauungsplan 109 'Jupp unner de Böcken' - Artenschutzrechtliche Vorprüfung -

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1 1. Änderung/Erweiterung Bebauungsplan 109 'Jupp unner de Böcken' - Artenschutzrechtliche Vorprüfung - Auftraggeber: Geldmann Hörstrup GbR Schürstatt Haltern am See Bearbeitung: Freiraumplanung Neitzel Dipl.-Ing. H.-W. Neitzel Dreerhöhe Bochum Tel. : Fax: garten@hwneitzel.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. H.-W. Neitzel Dipl.-Biologin Mona Sipmann (Hr. Geldmann/Frau Hörstrup) (Dipl.-Ing. H.-W. Neitzel) Stand der Bearbeitung: BS 03 Bochum, 04. April 2016 Freiraumplanung Neitzel Dreerhöhe Bochum

2 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag und Aufgabenstellung Objekt und Aufgabenstellung Plangebiet Planungsanlass und Beschreibung des Vorhabens Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung und Beauftragung Untersuchungsrahmen und Vorgehensweise Untersuchungsrahmen und zu untersuchende Arten... 6 Vorgehensweise Weitergehendes Vorgehen nach Wertung der Erhebungsergebnisse Grundsätzliche Konsequenzen der Bestandserhebung... 9 Ermittlung planungsrelevanter Arten Abfrage FIS Geschützte Arten in NRW Örtliche Erhebungen und Einschätzung der Eignung als Lebensraum für planungsrelevante nicht aufgefundene Arten Wirkungen des Projektes auf planungsrelevante Arten Mögliche projektspezifische Wirkungen Projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Konfliktminderung Artbezogene Prüfung der Schädigungs- und Störungsverbote Zusammenfassende Empfehlung für die Festsetzung von Artenschutzmaßnahmen Zusammenfassung, Befreiungserfordernisse und weiteres Vorgehen Literatur

3 1 Auftrag und Aufgabenstellung 1.1 Objekt und Aufgabenstellung Der bestehende Bebauungsplan Nr. 109 'Jupp unner de Böcken' umfasst eine Fläche von ca. 0,2 ha in einem städtischen Waldgebiet der Stadt Haltern am See. Es handelt sich dabei um die Fläche der gleichnamigen Gaststätte an der Hullerner Straße 107. Der Bebauungsplan/Flächennutzungsplan weist hier eine Sondereinrichtung 'Sondergebiet Ausflugsgaststätte' aus. Mit dem Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans soll neben der umfeld- und standortgerechten Anpassung und Ergänzung vorhandener Anlagen auch die Erweiterung um ca. 0,1 ha in östlicher Richtung bis zum bestehenden Kletterwald ermöglicht werden. Als Begrenzung und gleichzeitige Erschließung für den gesamten Geltungsbereich fungieren weiterhin die Bundesstraße 58 'Hullerner Straße' im Süden und der Rad-Wanderweg A4 im Norden und Nordwesten. Dazu kommt im Osten der bereits genannte Anschluss an den vorhandenen Kletterwald. Die ursprüngliche Schutzausweisung Landschaftsschutzgebiet ist aufgehoben, für die Erweiterungsfläche wurde ein Waldumwandlungsverfahren durchgeführt. Trotzdem ist es zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes erforderlich, im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung die möglichen Einflüsse auf planungsrelevante Arten zu betrachten, zu bewerten und ggf. Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. 1.2 Plangebiet Das Plangebiet setzt sich zusammen aus dem Bereich der derzeitigen Gastronomie und einem bisher Waldbereich unbestimmter Nutzung zwischen Gastronomie und bestehender Kletteranlage. Zwischen beiden Bereichen gibt es Wegebeziehungen. Die unmittelbare Umgebung dient seit Jahren der Naherholung. Entlang der südlich verlaufenden Bundesstrasse 58 befindet sich ein Rad- und Spazierweg, nördlich ein Rad- und Wanderweg. Auch zwischen diesen beiden gibt es einen Verbindungsweg, der durch das Plangebiet verläuft. Östlich grenzt der bereits genannte Kletterwald an, dahinter folgt ein Parkplatz mit etwa achtzig Stellplätzen. Die Vegetation auf der Fläche stellt sich zur Zeit als Mischwald dar. Es überwiegen Rotbuchen (Fagus sylvatica) (ca. 80 %), hinzu kommen amerikanische Roteiche (Quercus rubra) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Das Alter des Baumbestandes liegt im Schnitt bei etwa fünfzig bis sechzig Jahren. Der Baumbestand weist im Plangebiet nach Baumpflegemaßnahmen nur noch einen geringen Totholzanteil auf. Abgestorbene Äste haben Durchmesser bis max. ca. 10 cm, für Höhlenbrüter sind die abgestorbenen Bereiche daher wegen des geringen Durchmessers noch ohne Bedeutung. Die Kraut- und Strauchschicht ist im Gastronomiebereich schwach, im Erweitertungsbereich schwach bis mittel stark ausgeprägt

4 Bild 1: Lageplan M 1: Planungsanlass und Beschreibung des Vorhabens Das Vorhaben selbst ist der zeitgemäßen Anpassung und der Entwicklung von barrierefreien Freizeitund Erholungsnutzungen im Naherholungsgebiet Haard, mit der ausgeprägten Infrastruktur - hervorragend ausgebautes Wanderparkplatzsystem - sowie der erschlossenen Waldfläche Hohe Niemen mit der Einrichtung des Kletterwaldes geschuldet. Die erforderliche Anpassung bzw. Entwicklung des Gebietes basiert auf einer Nutzungsverknüpfung der Bestandsituation. Die Ausflugs- bzw. Versorgungsgaststätte Jupp unner de Böcken führt für das Naherholungsgebiet Haard im Anbindungspunkt des Haupt-Rad-Wanderweges A 4, der Hullerner Straße und der direkt angrenzenden Einrichtung des Kletterwaldes, zu einer prägnanten Nutzungsverknüpfung und Bündelung von Bedürfnissen an dem Standort

5 Aufgrund der erhöhten Nachfrage zur Versorgung der Freizeit- und Erholungsuchenden in der Nutzungsverknüpfung der unterschiedlichen Aktivitäten am Standort besteht die Erfordernis, entsprechende Einrichtungen und Infrastrukturen nutzergerecht anzubieten. Hierzu zählen. - Der barrierefrei Um- und Ausbau der Gesamtanlage, einschließlich der Erschließungseinrichtungen. - Konfliktfreie Zuordnung von Versorgungseinrichtungen für den Freizeit- und Erholungsnutzer (z. B. Wander- und Fahrradstation/-Kiosk, Unterstand und gesicherte Abstellbereiche für Fahrräder, Liegeräder, E-Bikes, balance & E- Scooter, Mobilitätshilfen für Menschen mit Handicap usw.) - Aufenthalts- und Übersichtsräume für Freizeit- und Erholungsuchende, insbesondere für junge und ältere Menschen mit besonderem Aufenthaltsbedarf - Natur- und Erlebnisstationen, wie z. B. Bobachtungsplattform, Hochsitz usw., - Die Erweiterung des Nutzungsbereichs bis zum angrenzenden Klettergarten Für diese Vorhaben sollen umfeld- und standortgerechte Um- und Ausbauten in der Anpassung nach Art, Maß und Form an dem Standort verträglich eingebunden werden. Die Anpassung und Ergänzung der Einrichtung führt zu der Anforderung einer verbindlichen Regelung der Nutzung sowie Begrenzung nach Art und Maß in der Verträglichkeit zu denen am Standort vorherrschenden Umfeld- und Umweltbelangen. Die Sicherung des verträglichen Nutzungsspielraumes der Sondereinrichtung und deren Begrenzung auf einen verträglichen Auswirkungsraum, führen zum Erfordernis der Änderung und Erweiterung der verbindlichen Bauleitplanung für die Einrichtung an dem bisherigen Standort. 1.4 Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung und Beauftragung Seit Beginn des Jahres 2008 müssen im Zuge der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden. Nach Anpassung des deutschen Artenschutzrechts an die Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und die Ausrichtung der Zugriffsverbote und Ausnahmetatbestände im Sinne eines ökologischfunktionalen Ansatzes steht nun die Sicherung der Lebensräume und deren räumlich-funktionaler Zusammenhang ebenso im Vordergrund wie die Erhaltung der Populationen einer Art. Die Betrachtung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Belange gesetzlich geschützter Arten erfolgt bei zulassungspflichtigen Planungen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNat SchG. Hierbei konzentriert sich der Artenschutz auf die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und auf die europäischen Vogelarten

6 Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, der FFH-Richtlinie und der EU- Vogelschutz-Richtlinie verbieten neben der Tötung auch erhebliche Störungen streng geschützter Tierarten und die Zerstörung von deren Lebensräumen. Nur wenn betroffene Populationen trotz des Eingriffs in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben oder der bei einem Eingriff zerstörte Lebensraum einer streng geschützten Art angemessen ersetzt werden kann, können aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses Ausnahmen zugelassenen werden. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV, ehemals MUNLV), das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und der Landesbetrieb Straßenbau NRW haben Arbeitsgrundlagen für einheitliche Vorgehensweisen bei Planungs- und Zulassungsverfahren erarbeitet. Eine Empfehlung zur methodischen Vorgehensweise findet sich im Fachinformationssystem (FIS) unter dem Thema Geschützte Arten in NRW. Im ersten Schritt wird im Rahmen der hier vorliegende artenschutzrechtlichen Vorprüfung ermittelt, ob und in welchem Umfang der Planungsraum und das möglicherweise darüber hinausgehende Untersuchungsgebiet Lebensraum für die so genannten planungsrelevanten Arten sein kann, d.h. welche in NRW geschützten Arten (LANUV NRW 2008) im Untersuchungsraum aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Es ist abzuschätzen, in welcher Form die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten und die europäischen Vogelarten sowie sonstige streng geschützte Arten von dem zu erwartenden Eingriff betroffen sein können und inwieweit dies zu Konflikten mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften führen kann. Daraus leitet sich ab, ob und in welchem Umfang weitergehende Untersuchungen, auch Kartierungen artspezifischer Natur, für das weitere Verfahren notwendig sind. Außerdem wäre in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit und Festsetzung von Vermeidungsoder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen einzugehen. Daher wurde im Sommer 2015 das Büro Freiraumplanung Neitzel, Bochum, mit der Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung/Gefährdungsabschätzung betraut. Im Rahmen der Bestandsaufnahme und weiterer Grundstücksbegehungen wurde explizit auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten geachtet. Eine faunistische Erhebung ist nicht Bestandteil der hier vorliegenden Vorprüfung, sondern wäre ggf. nach Abwägung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Vorprüfung gesondert als Art-für-Art- Betrachtung durchzuführen. 2 Untersuchungsrahmen und Vorgehensweise 2.1 Untersuchungsrahmen und zu untersuchende Arten Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung soll ermittelt werden, welche Bedeutung das Plangebiet für planungsrelevante Arten hat bzw. haben könnte. Neben der Erhebung von Informationen über das tatsächliche Vorkommen solcher Populationen ist insbesondere zu prüfen, inwiefern die Biotope - 6 -

7 des Planungsraums Lebensraum für geschützte Tierarten darstellen können, d. h., es werden die potentiell im Untersuchungsraum vorkommenden Arten betrachtet, für die aufgrund der vorliegenden Habitatstrukturen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann. Da das Plangebiet auch eine Funktion über die eigentlichen Grenzen hinaus haben können, muss der Untersuchungsraum unter Umständen auch weiter gefasst werden als das eigentliche Plangebiet. Hierbei ist neben der Habitatfunktion auch abzuschätzen, ob das betrachtete Gebiet als Jagdrevier, Brutstätte oder ggf. temporär aufgesuchter Lebensraum von Bedeutung sein kann (siehe Punkt 2.3). Außerdem muss der Untersuchungsraum die maximale Wirkreichweite des Vorhabens einschließen. Im Fall der artenschutzrechtlichen Gefährdungsabschätzung 'Änderung/Erweiterung Bebauungsplan Nr. 109 'Jupp unner de Böcken'' ist der Untersuchungsraum auf das Plangebiet beschränkt. Die bestehende Umgebungssituation mit der Hauptverkehrsstraße im Süden, dem Klettergarten im Osten und dem Wanderweg im Norden begrenzt den Eingriffsbereich; wegen der schwachen Ausprägung der betroffenen Biotoptypen auf dem Grundstück und deren Häufigkeit in der Umgebung erscheint eine weitergehende Betrachtung nur im Hinblick auf zwei in der weiteren Umgebung gefundene planungsrelevante Arten erforderlich. Weitreichende Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu erwarten.die grundsätzlich zu betrachtenden planungsrelevanten Arten ergeben sich aus Anhang IV der FFH-Richtlinie, aus der Auflistung der streng geschützten Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (eingeschränkt für NRW) und aus den sonstigen europäischen streng geschützten Arten. Nur national besonders geschützte Arten werden nicht als planungsrelevante Arten gelistet, um in der Praxis die Menge der für eine Bearbeitung in Frage kommenden Arten in einer vertretbaren Größenordnung zu halten. Sollten sich im Zuge der artenschutzrechtlichen Bearbeitung jedoch Hinweise auf das (nennenswerte) Vorkommen solcher besonders geschützten Arten ( 10 Abs. 2BNatSchG) ergeben, würde dies im Fortgang des Verfahrens in Form einer Einzelfallabwägung berücksichtigt. Auch wenn für landesweit ungefährdete Arten wie Buchfink, Amsel, Blaumeise oder Singdrossel (aber auch Arten der Vorwarnliste) die artenschutzrechtlichen Verbote gelten, werden sie nach Empfehlung des LANUV NRW im Rahmen der Artenschutzprüfung nicht weitergehend beachtet. Sie befinden sich in der Regel derzeit in NRW in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Normalfall bei Planverfahren nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht (KIEL 2007). Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Art der Grundstücksnutzung die ökologische Funktion der Lebensstätten für diese Arten unbeeinträchtigt bleibt (KIEL 2007)

8 Vorgehensweise Um festzustellen, ob durch das Planungsvorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden können, sind im Rahmen der Vorprüfung folgende Erhebungsschritte vorgesehen: Ermittlung des Vorkommens planungsrelevanter Arten für das Messtischblatt, in dem sich der Untersuchungsraum befindet (MTB 4209 Haltern, Quadrant 3, kurz 42093) verfeinerter Abgleich der im Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen mit den von den planungsrelevanten Arten benötigten bzw. genutzten Biotoptypen über das Fachinformationssystem (FIS), um Rückschlüsse auf das mögliche Vorkommen planungsrelevanter Arten im Untersuchungsraum ziehen zu können Begehung des Planungsgebietes und Erhebung von Daten über das Tier- und Pflanzenvorkommen, ggf. Kartierung von Beständen Befragung zuständiger Fachämter, lokaler Naturschutzverbände, Biostationen oder sachkundiger Anwohner, z. B. örtliche Vogelkundler etc., über kartierte oder bestätigte Funde oder Beobachtungen Sofern sich aus diesen Erhebungen Hinweise ergeben, die auf das mögliche Vorkommen planungsrelevanter Arten schließen lassen, so können weitere Quellen hinzugezogen werden, z.b. das Fundortkataster (LANUV NRW) oder das Biotopkataster der LANUV NRW. Sollten sich keine Hinweise auf Einflüsse des Vorhabens auf planungsrelevante Arten ergeben, können die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Vorprüfung den Anforderungen des 44 BNatSchG an den besonderen Artenschutz hinreichend Genüge tun. Ebenso gilt dies, wenn zu erwarten ist, dass durch Vermeidungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Konfliktminderung die Verbotstatbestände umgangen werden können Eine diesbezügliche Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden ist vorzunehmen. Da bereits im Jahr 2012 eine artenschutzrechtliche Vorprüfung auf dem unmittelbar angrenzenden und strukturell praktisch identischem Grundstück des Kletterwaldes erfolgte, werden die dort gewonnenen Erkenntnisse in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern auch für diese Untersuchung mit herangezogen. 2.2 Weitergehendes Vorgehen nach Wertung der Erhebungsergebnisse Für die konkret im Untersuchungsraum zu erwartenden planungsrelevanten Arten wäre im Rahmen einer weitergehenden artenschutzrechtlichen Prüfung eine Art-für-Art-Betrachtung anhand von Formblättern bzw. Prüfprotokollen durchzuführen, die im FIS (LANUV NRW) als Download zur Verfügung stehen. Dabei sind die zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Biotoptypen einzuschätzen und in Ihrer Ausprägung und Nachhaltigkeit zu bewerten. Auf Basis dieser Einschätzung wird die Wirkung des Vorhabens auf die einzelne Art betrachtet und die Erfüllung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände artbezogen eingeschätzt

9 Dabei ist zu prüfen, ob durch das Vorhaben neben den Individuen selbst möglicherweise Fortpflanzungsoder Ruhestätten von planungsrelevanten Arten geschädigt oder zerstört werden. Dies umfasst alle Habitatstrukturen, die innerhalb des Fortpflanzungsgeschehens oder während der Ruhephasen für das dauerhafte Überleben der Art unerlässlich sind. Zu den Fortpflanzungsstätten zählen (KIEL 2007): Balzplätze, Paarungsgebiete, Neststandorte, Eiablage- und Schlupfplätze sowie Bereiche, die von den Jungen genutzt werden. Zu den Ruhestätten zählen: Schlaf-, Mauser- und Rastplätze, Sonnplätze, Verstecke und Schutzbauten sowie Sommer- und Winterquartiere. Im Gegensatz zu diesen Teilhabitaten unterliegen Nahrungs- und Jagdhabitate sowie Flugrouten und Wanderkorridore nicht unmittelbar den Artenschutzbestimmungen. Sie sind aber dann von Bedeutung, wenn eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte in ihrer Funktion auf deren Erhalt angewiesen ist und sie damit ebenfalls ein essenzielles Habitatelement darstellen (KIEL 2007). Auch ist in diesem Zusammenhang die räumliche Abgrenzung der Lebensstätten von Bedeutung. Bei Vögeln kann es zum einen das gesamte Brutrevier umfassen, bei Vogelarten mit großen Revieren und weiträumig genutzten, unspezifischen Nahrungshabitaten dagegen beschränken sich die Schutzbestimmungen auf das Nest einschließlich einer ungestörten Ruhezone (KIEL 2007). Im weiteren Verlauf wäre dann zu entscheiden, ob durch das Vorhaben tatsächlich Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG erfüllt werden, ob eine Abwägung nach 19 Abs. 3 BNatSchG erforderlich ist und ob unter Umständen eine artenschutzrechtliche Befreiung nach 45 Abs. 8 BNatSchG in Frage kommt. Für die förmliche Zulassung einer Ausnahme ist in Nordrhein-Westfalen die untere Landschaftsbehörde bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. 2.3 Grundsätzliche Konsequenzen der Bestandserhebung Aus der Erhebung der möglicherweise im Plangebiet vorkommenden bzw. betroffenen planungsrelevanten Arten ergibt sich eine Liste von Tierarten, bei denen im Rahmen der Durchführung des Vorhabens Konflikte mit 44 BNatSchG auftreten könnten. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen dieser Arten sind grundsätzlich Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen, die in direkter funktionaler Verbindung zu den gestörten Lebensstätten stehen sollen und bei der Beurteilung der Projektwirkungen unmittelbar berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. artspezifische Bauzeitenpläne (Bautätigkeit außerhalb der Brutzeit von Vögeln, um Tötung und Zerstörung von Nistplätzen, Störungen und/oder Beeinträchtigungen an Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu vermeiden). Neben diesen Vermeidungsmaßnahmen sind weitergehende funktionserhaltende Maßnahmen bzw. nach 44 Abs. 5 BNatSchG vorgezogene und den zu erwartenden Arten angepasste Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Diese Maßnahmen sollten ebenso wie die Vermeidungsmaßnahmen zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein. Ziel der Maßnahmen ist, dass die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann

10 Ermittlung planungsrelevanter Arten 2.4 Abfrage FIS Geschützte Arten in NRW Das Planungsvorhaben Änderung/Erweiterung Bebauungsplan Nr. 109, Haltern' liegt im Bereich des Messtischblattes Haltern. Über das Informationssystem Geschützte Arten in NRW (LANUV NRW 2014) können die in diesem Gebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten tabellarisch ermittelt werden. In Tab. 1 sind die planungsrelevanten Arten gelistet, die die Abfrage für das relevante Messtischblatt MTB Haltern, ergibt. Die Angaben zum Status der Arten sind ebenfalls der LANUV - Datenbank entnommen: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt Art Status Erhaltungszustand Bemerkungen Wissenschaftlicher Name Deutscher Name ATL in NRW Säugetiere Lutra lutra Fischotter Art vorhanden S+ Myotis dasycneme Teichfledermaus Art vorhanden G Myotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden G Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden G Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Art vorhanden G Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden G Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G Vespertilius murinus Zweifarbfledermaus Art vorhanden G Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G- Accipiter nisus Sperber sicher brütend G Actitis hypoleucos Flussuferläufer rastend G Alauda arvensis Feldlerche sicher brütend U- Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G Anas acuta Spießente rastend U Anas clypeata Löffelente sicher brütend S Anas querquedula Knäkente rastend U Anthus trivialis Baumpieper sicher brütend U Ardea cinerea Graureiher sicher brütend G Asio otus Waldohreule sicher brütend G

11 Athene noctua Steinkauz sicher brütend G- Aythya ferina Tafelente sicher brütend S Aythya ferina Tafelente rastend G Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G Calidris alpina Alpenstrandläufer rastend U Charadrius dubius Flussregenpfeifer sicher brütend U Cuculus canorus Kuckuck sicher brütend U- Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend U Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend U Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G Gallinago gallinago Bekassine rastend G Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend U Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend U Lullula arborea Heidelerche sicher brütend U Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend G Mergellus albellus Zwergsäger rastend G Mergus merganser Gänsesäger rastend G Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U- Passer montanus Feldsperling sicher brütend U Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend S Phalacrocorax carbo Kormoran sicher brütend G Philomachus pugnax Kampfläufer rastend U Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz sicher brütend U Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger sicher brütend U Riparia riparia Uferschwalbe sicher brütend U Scolopax rusticola Waldschnepfe sicher brütend G Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend S Strix aluco Waldkauz sicher brütend G Tadorna tadorna Brandgans sicher brütend U+ Tringa nebularia Grünschenkel rastend U Tringa ochropus Waldwasserläufer rastend G Tyto alba Schleiereule sicher brütend G Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend U- Amphibien

12 Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U Reptilien Coronella austriaca Schlingnatter Art vorhanden U Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G Erhaltungszustand in NRW: G= günstig; U= unzureichend; S= schlecht; unbek.= unbekannt Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt Haltern Über eine verfeinerte Abfrage lässt sich ermitteln, inwiefern die im Plangebiet vorkommenden und durch das Vorhaben möglicherweise betroffenen Biotoptypen Lebensräume für planungsrelevante Arten darstellen. Der Abgleich zwischen potentiellen Lebensräumen und vorhandenen Biotopen ergibt, dass die im Plangebiet vorhandenen Biotope dem Lebensraumtyp Laubwälder mittlerer Standorte (LauW/mitt) entsprechen. Die im Bereich Haltern (Messtischblatt 42093) in diesem Lebensraumtyp potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten sind in der nachfolgenden Tabelle 2 zusammengestellt: Art Status Erhaltungszustand in Bem. LauW/mitt NRW (ATL) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Myotis dasycneme Teichfledermaus Art vorhanden G (X) Myotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden G X Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U XX Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden G XX Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G XX Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Art vorhanden G X Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden G X Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G XX Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Art vorhanden G (X) Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G- X Accipiter nisus Sperber sicher brütend G X Accipiter nisus Baumpieper sicher brütend U X Ardea cinerea Graureiher sicher brütend G X Asio otus Waldohreule sicher brütend U X Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G X

13 Cuculus canorus Kuckuck sicher brütend U- X Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend U XX Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G XX Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend G X Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U- X Passer montanus Feldsperling sicher brütend U (X) Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz sicher brütend U X Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger sicher brütend U XX Scolopax rusticola Waldschnepfe sicher brütend G XX Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend S X Strix aluco Waldkauz sicher brütend G X Reptilien Coronella austriaca Schlingnatter Art vorhanden U (X) Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G (X) Tabelle 2: Planungsrelevante Arten für das Plangebiet Kletterwald Haltern am See Die verfeinerte Abfrage über das potentielle Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Plangebietes ergibt eine Auflistung verschiedener Tierarten, deren Erhaltungszustand für NRW etwa zur Hälfte als 'gut' und zur Hälfte als 'unzureichend' zu bezeichnen ist. Der Erhaltungszustand der Turteltaube wird sogar als 'schlecht' eingestuft 2.5 Örtliche Erhebungen und Einschätzung der Eignung als Lebensraum für planungsrelevante nicht aufgefundene Arten Im Vergleich zur Erhebung von 2012 hat es leichte Verschiebungen im Bereich der potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten gegeben, für keine der in Frage kommenden Arten konnten zum damaligen Zeitpunkt Individuen nachgewiesen werden. Im Rahmen der aktuellen Kartierarbeiten und während einer abschließenden Begehung wurde das Plangebiet dreimal intensiv begangen, und zwar am in den Nachmittagsstunden, am in den frühen Abendstunden mit dem Ziel, eventuell vorkommende Fledermäuse und planungsrelevante Vogelarten aufzufinden und am im Vormittagsbereich. Während der Begehungen stellte sich das Gebiet als durchschnittlicher Singvogellebensraum dar. Gebüschbrüter, die jedoch nicht auf der Roten Liste NRW vertreten sind, nisten möglicherweise in den geeigneten Teilen/Randbereichen des Planungsgebietes, u.a.: Amsel, Bluthänfling, Buchfink, Elster, Gartenbaumläufer, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Schwanzmeise, Stieglitz, Zaunkönig, Zilpzalp

14 Einige Exemplare dieser Arten wurden während der Begehungen beobachtet, sind hier jedoch im Einzelnen nicht aufgeführt, da sie als nicht planungsrelevant eingestuft sind. Auf Grund der vorgefundenen Strukturen des Gebietes und der bestehenden Nutzungen insbesondere auch der Umgebung (Gastronomie, Bundesstraße) lassen sich von den möglicherweise vorkommenden Arten gemäß FIS außerdem einige als sehr unwahrscheinlich einstufen, so dass das Hauptaugenmerk auf die Fledermausarten und einigen Vogelarten wie z. B. Sperber, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Turteltaube und Waldkauz gelegt wurde. Individuen planungsrelevanter Arten selbst wurden bei keiner der Begehungen angetroffen, es konnten auch keine Brutstätten oder Nester entdeckt werden, die einen Hinweis auf das tatsächliche Vorkommen gegeben hätten. Auch von Seiten des Baumprüfers gab es keinen Hinweis auf Spalten oder Bruthöhlen in den höheren Baumbereichen. Möglicherweise dienen die vorhandenen Gebäude nördlich des Plangebietes auch Fledermäusen als Quartier, sie sind in ihrer Ausprägung jedoch keine typischen Unterkünfte für größere Populationen. Der Baumbestand im Plangebiet selbst weist in seiner Struktur grundsätzlich eine Eignung als Unterkunft, insbesondere Sommerquartier, für Fledermäuse auf. Auch in Bezug auf jagende Tiere wurden im Gelände selbst keine Beobachtungen gemacht. Das gelegentliche Auftauchen von Fledermäusen kann generell wegen ihres weiten Einzugsgebietes als wahrscheinlich betrachtet werden, wenn geeignete Biotopstrukturen wie in diesem Fall die Gehölzkanten vorhanden sind. Als Hauptjagdgebiet scheint das Plangebiet jedoch nicht zu dienen, insbesondere da es keinen ausgeprägten Waldsaum gibt. Für waldbewohnende Greifvögel ist das Gebiet grundsätzlich Jagdrevier, in seiner Lage und Ausprägung jedoch deutlich ungünstiger als benachbarte ungestörte Gebiete. Im Rahmen der Erhebung des Bestandes planungsrelevanter Arten im Jahr 2012 wurde außerdem hinsichtlich bekannter Funde und Vorkommen u. a. bei zuständigen Fachämtern (Vestisches Umweltzentrum Recklinghausen), sowie Umwelt- und Naturschutzverbänden (NABU Naturschutzbund Recklinghausen e.v., LFA Fledermausschutz NRW (NABU), Natur- und Vogelschutzverein Haltern und Umgebung e.v.) recherchiert. Bei der Überprüfung dieser Quellen ergaben sich insbesondere hinsichtlich der Fledermausarten weitere Hinweise. Zusätzlich zu den bekannten Arten sind noch Vorkommen von Teichfledermäusen (Myotis dasycneme) und der Kleinen Bartfledermaus (Myotis mystacinus) bekannt. Beide Arten haben laut LANUV eine günstige Prognose für den Erhaltungszustand in NRW. Zum Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten im Untersuchungsraum (Greifvögel, Singvögel) lieferte die Überprüfung dieser Quellen keine zusätzlichen Hinweise. Bei der Aktualisierung dieser Untersuchung im Jahr 2015 gab es keine offensichtlichen Hinweise auf bedeutsame neue Erkenntnisse

15 3 Wirkungen des Projektes auf planungsrelevante Arten 3.1 Mögliche projektspezifische Wirkungen Von besonderer Bedeutung für die planungsrelevanten Tierarten sind bei der vorliegenden Planung weniger die bau- und anlagebedingte Wirkungen als die nutzungsbedingten Störungen durch akustische und visuelle Störreize. Für den Bestandsbereich ist auch bei geringfügiger Anpassung des Gebäudebestandes nicht mit einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse für die Planungsrelevanten Arten zu rechnen. Im Erweiterungsbereich wird es eine Intensivierung der Nutzung geben. Bedingt durch die Art der Nutzung (Sitzen, Beobachten, Konsumieren von Nahrungsmitteln und Getränken, langsames Gehen) ist hier nicht mit bedeutsamen Störungen zu rechnen. Die angrenzende B58 und der Radwanderweg A4 wirken von zwei Seiten deutlich stärker auf den Bereich ein als die zu erwartende Nutzung selbst. Da die Schonung des Gehölzbestandes durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt wird, ist auch nicht mit einem wesentlichen Verlust von Habitatstrukturen zu rechen. Lediglich im Unterholzbereich wird es voraussichtlich zu Reduzierungen kommen. Es wäre anzustreben, zumindest in Teilen der Randbereiche und auch teilweise im Übergang zum Kletterwald Unterholzstrukturen zu erhalten, soweit dies mit den geplanten Funktionen im Erweiterungsbereich vereinbar ist. 3.2 Projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Konfliktminderung Im Zusammenhang mit den Schädigungs- und Störungsverboten des 44 BNatSchG werden Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen geschützter Arten festgelegt. Vorrangig sind dies Maßnahmen, die der Vermeidung von Individuenverlusten und zur Schaffung von Ausweichmöglichkeiten dienen. In Anlehnung an die im Jahr 2012 abgestimmten Maßnahmen für das Nachbargrundstück wird zur allgemeinen Situationsverbesserung das Anbringen von geeigneten, möglichst wartungsfreien Fledermaushöhlen in angemessener Anzahl (2-3 St., Rücksprache mit der ARGE Fledermäuse Kreis Recklinghausen) in näherer Umgebung vorgeschlagen. Damit sollen den Tieren unmittelbar Ausweichmöglichkeiten (Überwinterungsplätze, Tagesquartiere, Wochenstuben, Paarungsquartiere) angeboten werden. Um den unterschiedlichen Arten gerecht zu werden, können verschiedenartige Kästen angebracht werden. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzverbänden ist anzustreben, um eine gelegentliche Kontrolle der Fledermauskästen zu gewährleisten

16 3.3 Artbezogene Prüfung der Schädigungs- und Störungsverbote Bei einer Übersichtsbegehung und auch bei weiteren Kartierungen wurden keine Populationen planungsrelevanter Arten festgestellt. Für die vorkommenden, nicht planungsrelevanten Arten wie z.b. Gartenrotschwanz, Waldlaubsänger (NABU Haltern) besitzt das Plangebiet Bedeutung als Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Nutzung betreffen die relevanten Biotope nahezu vollständig, aber nicht mit hoher Intensität. Im Wesentlichen ist zunächst mit einer Verdrängung der Arten in angrenzende gleichartige Biotope zu rechnen ist, sofern die Tiere nicht durch frühere Nutzungen bereits eine Gewöhnung an den Menschen erfahren haben oder nach einer Gewöhnungsphase zurückkehren. Die notwendigen Biotope (Wald) kommen in der Umgebung in hinreichender Menge und Größe vor. Bei übergreifender Betrachtung und unter Würdigung aller Rahmenbedingungen lässt die vorliegende Planung keinen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Tatbestände gemäß 44 BNatSchG erkennen. 3.4 Zusammenfassende Empfehlung für die Festsetzung von Artenschutzmaßnahmen In den vorangegangenen Kapiteln wurden verschiedene für dieses Vorhaben sinnvolle und praktikable Maßnahmen des Artenschutzes kurz erwähnt, die an dieser Stelle zur Übersicht nun noch einmal zusammengefasst und aufgelistet werden. Empfohlenen Maßnahmen des Artenschutzes sind: Aufstellen von Fledermauskästen im nord-westlich angrenzenden Waldbereich Belassen und Fördern der Kraut- und Strauchschicht an so vielen Stellen wie möglich, Offenlassen der Wurzelbereiche, zusätzlicher Schutz stammnaher Bereiche 4 Zusammenfassung, Befreiungserfordernisse und weiteres Vorgehen Die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG können durch Ausgleichsmaßnahmen (Aufstellen von Nisthilfen) umgangen werden. Artenschutzrechtliche Verbote würden somit nicht verletzt, so dass es keine Erfordernis für artenschutzrechtliche Befreiungen nach 45 Abs. 8 BNatSchG gibt. Der betroffene Biotoptyp ist häufig und in der unmittelbaren Umgebung hinreichend vorhanden. Im Zuge der Vorprüfung des Jahres 2012 konnten Hinweise auf das Vorkommen von drei planungsrelevanten Arten im Großraum ermittelt werden. Hierbei handelte es sich um den Wespenbussard, die Zauneidechse und die Schlingnatter, wobei der Wespenbussard inzwischen für das Messtischblatt nicht mehr aufgeführt wird. Obwohl der Planbereich mit seinem Biotoptyp Laubwald nicht den Lebensraumansprüchen dieser Arten entspricht, wurde für diese Arten in einer erweiterten Untersuchung eine Art-für-Art-Betrachtung durchgeführt. Auch in diesem Rahmen konnte kein Hinweis auf die tatsächliche Existenz von Populationen oder Individuen besonders schützenswerter Arten im Plangebiet oder der näheren Umgebung ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Art-für-Art-Betrachtungen aus dem Jahr 2012 werden insbesondere in

17 Bezug auf die tatsächliche Eignung des Plangebietes als Lebensraum für die genannten Arten noch als hinreichend aktuell betrachtet. Die möglicherweise vorkommenden planungsrelevanten Arten befinden sich in NRW nicht in einem schlechten Erhaltungszustand. Daher wird mit der Durchführung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung der besondere Artenschutz gemäß 44 BNatSchG für dieses Planungsvorhaben als hinreichend berücksichtigt angesehen. Bedingung hierfür ist die Umsetzung der beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen. Sollten sich im Bauablauf weitere Erkenntnisse über das Vorkommen planungsrelevanter Arten ergeben, ist der Sachverhalt mit der entsprechenden Behörde neu zu erörtern. Ggf. wären dann weitergehende Abstimmungen und Maßnahmen erforderlich. 5 Literatur BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOYE, P., KNIEF, W., SÜDBECK, P. & K. WITT (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 3. überarb. Fassung. Ber. Vogelschutz 39: KIEL, E-F. (2007): Einführung Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. de/download.html LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALENEN (LANUV NRW) (2014): LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV NRW) (2005): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. (Biotopkataster). LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN NRW (LÖBF) (Hrsg.) (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. Schriftenreihe der LÖBF 17, 641 S.; Recklinghausen. MEBS, T. & D. SCHMIDT (2006): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. Biologie, Kennzeichen, Bestände. Franckh-Kosmos Verlags GmbH. Stuttgart. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, 1. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (HRSG.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell

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