Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)"

Transkript

1 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Bebauungsplan Nr. 99 Sondergebiet Diakonische Einrichtung Hasensprungmühle Blütenstadt Leichlingen Verfasser ISR Stadt + Raum Zur Pumpstation Haan Fon: / Fax: / mail@isr-haan.de Stand: Juni 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Geltungsbereich Projektbeschreibung Realnutzung / Biotopausstattung Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene Ergebnisse - Stufe 1 - der ASP Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen Baubedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren Auswertung von Informationssystemen Informationen von Naturschutzverbänden Ergebnisse des Arten- und Habitatabgleiches Stufe 2 - ASP: - Vertiefende Prüfung potenzieller Verbotstatbestände Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten Vermeidungsmaßnahmen gegen das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Zusammenfassung Artenschutzprüfung Fazit Quellenverzeichnis Anlage 1 Messtischblätter Anlage 2 Fotodokumentation

3 1. Einführung Die vorliegende Artenschutzprüfung wurde für das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes Nr. 99 Sondergebiet Diakonische Einrichtung Hasensprüngmühle aufgestellt. Der Bebauungsplan dient dazu die die bestehende Situation im Hasensprung planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig Erweiterungsmöglichkeiten im Bereich Senioren-Wohnen zu schaffen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht bei zulassungspflichtigen Planungen vor, im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 und 45 BNatSchG die Schutzbelange gesetzlich geschützter Arten zu betrachten. Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht zu beachten: - Besonders geschützte Arten - Europäische Vogelarten - Streng geschützte Arten inkl. Arten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie oder Anhang A - EG-ArtSchVO oder Arten, die in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV aufgeführt sind. In NRW unterliegen 1100 Tierarten einer der genannten Schutzarten, die sich aber in der Planungspraxis nicht sinnvoll abarbeiten lassen. Aus diesem Grunde sind in NRW alle nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt. Sie werden jedoch wie auch alle anderen nicht planungsrelevanten Arten - bei der Eingriffsregelung weiterhin berücksichtigt. Bei Planungs- und Zulassungsvorhaben konzentriert sich das Artenschutzregime auf die europäisch geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und auf die europäischen Vogelarten. Doch auch hier ergeben sich weiterhin Probleme in der Planungspraxis, da auch Irrgäste oder sog. `Allerweltsarten streng genommen untersucht werden müssten. Aus diesem Grund ist durch das LANUV eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der verbliebenen Arten vorgenommen worden, nachfolgend planungsrelevante Arten genannt. In NRW sind planungsrelevante Arten auf streng geschützte Vogelarten, Arten des Anhangs I und des Art. 4 (2) der V-RL sowie besonders geschützte Vogelarten mit einem Rote Liste Status der Gefährdungskategorien 0, 1, R, 2, 3 sowie Koloniebrüter eingeschränkt. Eine Zusammenstellung dieser 213 Arten ist dem Fachinformationssystem der LANUV NRW im Internet zu entnehmen. In NRW weitverbreitete Vogelarten werden als nicht planungsrelevant eingestuft. Sie befinden sich derzeit in NRW in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall bei Planverfahren nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch sind grundsätzlich keine Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten. Im Rahmen des vorliegenden Fachbeitrags zum Artenschutz wird geprüft, welche der in NRW sogenannten planungsrelevanten Arten" im Plangebiet aktuell bekannt oder zu erwarten sind und ob möglicherweise Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften vorliegen können. Hierbei werden die spezifischen Eingriffswirkungen des Bauvorhabens den artspezifischen Empfindlichkeitsprofilen gegenübergestellt. 3

4 Die artenschutzrechtliche Betrachtung erfolgt basierend auf der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) sowie dem Planungsleitfaden Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird folgendermaßen begrenzt: - Im Norden durch den Weltersbach - Im Osten durch das Staugewässer - Im Süden und im Westen durch die Straße Hasensprung Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca m². Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Leichlingen, Flur 14, die Flurstücke 36, 39-40, 274, 395 (teilweise), Die genaue Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 99 Sondergebiet Diakonische Einrichtungen Hasensprungmühle gefasst ist der folgenden Darstellung zu entnehmen. Abb. 1: Katasterauszug mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes 4

5 3. Projektbeschreibung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bestehende Situation im Hasensprung planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig Erweiterungsmöglichkeiten nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu reglementieren. Die Ausweisung von Wohnbauflächen für Senioren-Wohnen ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels notwendig und stärkt die Stadt Leichlingen als attraktiven Wohnstandort auch für ältere Bevölkerungsgruppen. Der Standort Hasensprung liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und schließt gleichzeitig an den Landschaftsraum an. Durch die direkte Anbindung an das vorhandene Seniorenzentrum können Synergieeffekte erzielt werden. Daher ist es Ziel der Planung, den Standort für Einrichtungen aus dem Bereich Senioren-Wohnen vorzusehen. Mithilfe des Bebauungsplanes kann die Bestandssituation im Plangebiet gesichert und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Erweiterung des Wohnangebotes für Senioren gewährleistet werden. Abb. 2: Entwurfsplanung Neubau Senioren-Wohnen, Stand Februar 2014 (Quelle: Rotterdam Dakowski GmbH Architekten und Ingenieure) 5

6 3.1 Realnutzung / Biotopausstattung Das Plangebiet wurde im Rahmen einer Geländekartierung am 18. Februar 2014 hinsichtlich der realen Nutzungsstrukturen, der ggw. Biotopausstattungen sowie des sich daraus ableitbaren potenziellen lokalen Arteninventars untersucht. Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung am südlichen Ortsrand von Leichlingen und der angrenzenden Opladener Straße (L294) weiter südlich schließen landwirtschaftliche Flächen mit typischen Hofstellen und Waldflächen an. Seitlich ist das Plangebiet im Westen durch die angrenzenden Wiesen- und Gartenflächen begrenzt. Im Osten schließt ein Stauteich an, welcher von Waldflächen gesäumt wird. Vom Plangebiet aus führt ein Weg entlang des Stauteichs in Richtung Nordwesten. Auch der Schotterweg, der parallel zur Straße Hasensprung an der südlichen Plangebietsgrenze verläuft, wird durch Fußgänger rege genutzt. Größtenteils wird das Plangebiet durch die vorhandene Bebauung sowie die zugehörigen gärtnerisch angelegten Freibereiche geprägt. Neben den Gebäuden, die größtenteils durch die Diakonie genutzt werden, unter anderem die Verwaltung, ein Seniorenheim und eine Pflegeschule auf dem Gelände. Zusätzlich zur Bebauung befinden sich weitere versiegelte Parkflächen, Wege und die Straße Hasensprung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das evangelische Altenzentrum Hasensprungmühle verfügt neben dem Anschluss an die Wanderwege in direkter Umgebung auch über einen Sinnesgarten für die Bewohner. Das gesamte Plangebiet ist besonders zu den Rändern stark eingegrünt, innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zur Straße Hasensprung eine Reihe aus größeren Nadel- und Laubgehölzen. Der nördlich an das Plangebiet angrenzende Weltersbach ist ein Nebengewässer der Wupper. In den nächsten Jahren sollen Gewässerentwicklungsmaßnahmen in Form von morphologischen Maßnahmen zur Verbesserung der Quell- und Mündungsbereiche und Maßnahmen zur Optimierung der Gewässerunterhaltung zur Verbesserung der strukturellen Bedingungen sowie eine Steuerung von Besatzmaßnahmen durchgeführt werden. Laut Auskunft des Informationssystems Wassernetz NRW ( ist der Weltersbach Lebensraum für Eisvogel, Wasseramsel, Ringelnatter und Feuersalamander. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird eine zusätzliche Bebauung des Grundstückes im östlichen Teil des Geltungsbereiches ermöglicht (siehe Abb. 2 und Abb. 3), die restlichen Flächen des Plangebietes bleiben unverändert. Das beplanende Areal stellt sich derzeit als Scherrasenfläche mit unterschiedlichen Sträuchern und Gehölzen, vornehmlich in den Randbereichen, dar. Über die Fläche verläuft ein Spazierweg, der im Rahmen der Umplanung leicht verlegt wird, um dessen Funktion weiter aufrecht zu erhalten. Teilweise wurden die vorhandenen Gehölze schon im Rahmen von Fällungen im Februar 2014 entfernt. Weitere Baumfällungen werden bis Ende Februar 2015 vorgenommen. Faunistisch gesehen ist das Plangebiet durch vorhandene Bebauung und gärtnerisch angelegte Flächen zu charakterisieren. Bebauung und Nutzung durch den Menschen bestehen schon seit Jahrzehnten. Im Plangebiet sind nur allgemein verbreitete Tierarten zu erwarten, im wesentlichen Kulturfolger, die an diesen Lebensraum angepasst sind. 6

7 Abb. 3: Luftbild - Geltungsbereich rot, Fläche Neubau blau (Quelle: Tim Online NRW) 3.2 Schutzgebiete auf EU- und nationaler Ebene Nach Recherche in der Landschaftsinformationssammlung des Landes liegen keine Schutzgebiete oder Kartierungen innerhalb des Plangebietes vor. Angrenzend zum Plangebiet befinden sich allerdings Landschaftsschutzgebiete und Biotopverbundflächen. Eine Beschreibung ist dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu entnehmen. 4. Ergebnisse - Stufe 1 - der ASP Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in 44 die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) benannten sog. planungsrelevanten Arten. Demnach ist es u. a. verboten, Tiere zu töten, während bestimmter Zeiten erheblich zu stören oder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Um dem Gesetz Rechnung zu tragen, wurde eine Artenschutzprüfung für das Plangebiet durchgeführt. Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten wird in drei Schritten vorgenommen. Stufe 1: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren des Vorhabens) > erst wenn hier Konflikte erkennbar sind, wird Stufe 2 der Prüfung erforderlich. Stufe 2: Vertiefende Prüfung der Verbotsbestände (vertiefende Art-zu-Art Betrachtung) > wenn hier trotz Vermeidungsmaßnahmen Verbotstatbestände bestehenbleiben, wird Stufe 3 der Prüfung notwendig. 7

8 Stufe 3: Ausnahmeverfahren (Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen und ggf. Zulassung von Ausnahmen von Verboten) 4.1 Vorprüfung der Wirkfaktoren / Auswertung von Informationssystemen Im ersten Schritt wurde ermittelt, welche Wirkungen des Vorhabens (Wirkfaktoren) auf welche Arten potenziell zu erwarten sind und bei welchen Arten- / Artengruppen ggf. Artenschutzkonflikte im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Ergänzend werden potenzielle Vorkommen anhand eines Abgleiches der örtlichen Habitatsstrukturen mit den Informationssystemen ermittelt. In der ersten Stufe wurde durch eine Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Hierzu wurde anhand der Liste der planungsrelevanten Arten der Messtischblätter 4803 Quadrant 3 Solingen und 4908 Quadrant 1 Burscheid die Habitatsanforderungen der Arten mit den im Plangebiet vorhandenen Habitatsstrukturen verglichen und im Rahmen von Kartierungen in der Örtlichkeit überprüft, so dass alle lokalen Begebenheiten sowie relevante Wirkfaktoren des Vorhabens in der Prüfung berücksichtigt werden konnten. In der Artenschutzprüfung wurden aufgrund der Lage des Plangebietes, im Übergangsbereich zweier Messtischblätter, zwei Quadranten von unterschiedlichen Messtischblättern berücksichtigt Baubedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Hierunter ist die temporäre Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätzen zu verstehen, die u. U. bedeutende Habitatsflächen streng und besonders geschützter Arten kurz und mittelfristig schädigen können. Da die Planung die weitere Nutzung der bereits bestehenden Verkehrsstrukturen im Plangebiet vorsieht, sind hier allenfalls kurzzeitige, jedoch keine intensiven baubedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Barrierewirkungen / Zerschneidung Durch die Straße Hasensprung und die L 294 sind potenzielle Wanderterritorien auf Flächen, angrenzend zur Nordflanke des Plangebietes, stark begrenzt. Während der Bauphase können potenzielle Wanderrouten innerhalb des Plangebietes in südlich oder östlich gelegene Bereiche unterbrochen werden. Lärmimmissionen In baustellennahen Ökosystemen kann es durch Verlärmung zu temporären Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, besonders störungsempfindliche Arten können verdrängt werden. Eine erhöhte Störempfindlichkeit ist bei Arten mit weitem Hörspektrum wie etwa den Fledermäusen anzunehmen. Vögel reagieren artspezifisch in Abhängigkeit von der Funktion, die akustische Kommunikation und Wahrnehmung innerhalb ihrer jeweiligen Biologie spielen. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können allenfalls tagsüber temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Diese stellen jedoch keine erheblichen artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen dar. Optische Störungen 8

9 Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend der unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Neben den Lärm- können auch die Lichtimmissionen zur Meidung von Jagdhabitaten führen. Während einzelne Fledermausarten das Licht z. B. an Straßenlaternen tolerieren und dort gar nach Insekten jagen (Abendsegler, Zwergfledermäuse), ist von der Mehrzahl der Myotis-Arten bekannt, dass sie Licht meiden. Für Fledermäuse und viele Zugvögel sind bedeutende Störwirkungen zeitlich auf die sommerliche Aktivitäts-, Brut- und Aufzuchtphase beschränkt. Durch die baubedingten Wirkfaktoren können z. B. durch Baukräne, Baustellenfahrzeuge und Lieferverkehre temporäre Störungen und Scheuchimpulse auf empfindliche Tierarten auslösen. Durch die geringe Artenvielfalt im Plangebiet, können erhebliche artenschutzrelevante Beeinträchtigungen durch optische Störungen jedoch ausgeschlossen werden Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächenbeanspruchung Auswirkungen werden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme infolge von Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen hervorgerufen. Sie führen zu einem direkten Verlust von Lebensstätten der Arten oder zu einem Funktionsverlust dieser Lebensräume. Durch die Planung werden zum Teil Vegetationsflächen überplant. Die großen prägenden Gehölze werden im Bebauungsplan gesichert und bleiben weiter erhalten. Ein Verlust bzw. erhebliche Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten planungsrelevanter Arten konnten im Rahmen der Artenschutzprüfung nicht festgestellt werden. Barrierewirkungen / Zerschneidung Durch die Errichtung der neuen Gebäude könnten potenzielle Wanderterritorien innerhalb des Plangebietes sowie Wanderbeziehungen zu Flächen außerhalb des Plangebietes unterbrochen werden. Hierdurch kann es zu Verhinderungen oder Einschränkungen täglicher Wechsel im Rahmen der Nahrungsaufnahme, des Aufsuchens von Ruhestätten sowie von Ausbreitungs-, Neuund Wiederbesiedelungsprozessen kommen. Die bestehende Zäsur durch die Straßen und die vorhandene Bebauung und Versiegelung stellen bereits intensive Beeinträchtigungen / Barrieren und eine Vorbelastung dar Betriebsbedingte Wirkfaktoren Bei Umsetzung der Planung führt das Vorhaben zu einem weitgehenden Verlust der bisher im Eingriffsbereich vorliegenden Biotopstrukturen und Habitate. Potenziell im Plangebiet vorkommende Arten können u. U. nach Realisierung des Vorhabens innerhalb des Plangebietes keinen geeigneten Lebensraum mehr vorfinden. Lärmimmissionen Durch Verlärmung kann es u. U. durch Baumaßnahmen zu temporären oder langfristigen Verschiebungen im faunistischen Arteninventar kommen, da besonders störungsempfindliche Arten Lärmquellen vermeiden werden. Bei Durchführung der hier beschriebenen Planung sind jedoch nur geringe Lärmimmissionen durch den Neubau des Gebäudes für Senioren-Wohnen sowie damit einhergehende Quellund Zielverkehre gegenüber dem Bestand verbunden. In Bezug auf die bestehenden Struktu- 9

10 ren und Nutzungen kann das Plangebiet als gering vorbelastet eingestuft werden. Bei Umsetzung der Planung sind keine lärmbedingten Beeinträchtigungen für potenzielle planungsrelevante Arten zu erwarten. Optische Störungen Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend der unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Die Lebensräume im Wirkraum werden während der Betriebsphase in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch Lichteinwirkungen (Licht von KFZ-Verkehr sowie Gebäuden) gestört. Durch die optischen Lichtreize können dämmerungs- und nachtaktive Tiere beeinträchtigt werden. Die geringe Anzahl der zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbewegungen sowie durch die Nutzung bedingten optischen Störimpulse stellen kein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Tiergruppen und -arten im Plangebiet dar. Kollisionsrisiko Bei Umsetzung der Planung können Beeinträchtigungen aufgrund von Kollisionsgefährdung für sich im Plangebiet aufhaltende Tiere entstehen. Beeinträchtigungen treten dabei stets als Zufallskollisionen und Einzelvorfälle auf, die nicht populationsgefährdend sind. 4.2 Auswertung von Informationssystemen Mittels der LANUV Naturschutz-Fachinformationssysteme NRW wurde unter geprüft, ob planungsrelevante Arten des Messtischblattes der Messtischblätter 4803 Quadrant 3 Solingen und 4908 Quadrant 1 Burscheid im Plangebiet potenziell vorkommen können bzw. ob Lebensstätten dieser Arten im Gebiet zu erwarten sind. Dazu wurde die Liste der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten der Messtischblätter (vgl. Anlage 1) mit den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumtypen abgeglichen und eingegrenzt. Bei der hier vorliegenden Untersuchung sind aufgrund der Bestandsausprägung die planungsrelevanten Arten folgender Lebensräume gemäß LANUV berücksichtigt worden: (LauW/mitt) Laubwälder mittlere Standorte (FlieG) Fließgewässer (KlGehoel) Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (Gaert) Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (Gebaeu) Gebäude (StillG) Stillgewässer Säugetiere Großes Mausohr Vögel 10

11 Habicht Sperber Eisvogel Waldohreule Steinkauz Mäusebussard Mehlschwalbe Kleinspecht Turmfalke Rauchschwalbe Rotmilan Feldschwirl Feldsperling Waldlaubsänger Waldschnepfe Waldkauz Schleiereule Kiebitz Reptilien Zauneidechse 4.3 Informationen von Naturschutzverbänden Die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Rheinisch-Bergischen Kreis hat in der Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange folgende Informationen vorgebracht. Säugetiere An dem Gewässer sind nachweislich verschiedene Fledermausarten festgestellt. Hierbei wird vermutet, dass es sich um den Großen Abendsegler handelt, der im Bereich der Baumkronen jagend gesichtet wurde. Über den Wasserflächen wurden weiter Fledermäuse gesichtet, hierbei könnte es sich um die Teich-, Wasser-, oder Zwergfledermaus handeln. Alle Tiere werden regelmäßig in der wärmeren Jahresphase am Wasser beobachtet. Winter- und Sommerquartiere sind in unmittelbarem Bereich anzunehmen, wenn es sich nicht um eine ziehende Art handelt. Vögel Der Eisvogel ist nachweislich und regelmäßig an dem Gewässer anzutreffen. Der Hasensprungweiher stellt aufgrund des immer ausreichenden Bestandes an Kleinfischen für den Vo- 11

12 gel ein bevorzugtes Nahrungshabitat dar. Aufgrund der angrenzenden landschaftlichen Rahmenbedingungen durch das Welters-, Schmerbachtal, ist eine Brutröhre im Bereich des Gewässers (oberer Wassereinlauf) oder dem unmittelbaren Bachgelände wahrscheinlich. Ein Kartierungsnachweis lag den örtlichen Naturschutzverbänden aber nicht vor. Reptilien Nachweislich hat die Ringelnatter ihren Lebensraum im Weltersbachtal und ein Vorkommen im Bereich des Hasensprungweihers und Umgebung als Jagd-, und Fortpflanzungsstätte ist als wahrscheinlich anzunehmen. Amphibien Der Hasensprungweiher wird seit vielen Jahren nachweislich im Frühjahr von Erdkröten als Fortpflanzungsstätte aufgesucht. Zur Zeit der alljährlichen Amphibienwanderung begleitet der örtliche NABU die dorthin wandernden Amphibien, indem zur Hauptwanderzeit die Straße längs des Hasensprungweihers regelmäßig abgegangen und die wandernden Tiere aufgesammelt, gezählt und am Laichgewässer in Sicherheit wieder ausgesetzt werden. Die Zäsur der Straße erfordert diese alljährliche Hilfsmaßnahme, damit die Tierverluste durch Überfahren im toleranten Bereich zur Populationssicherung bleiben. Krebse Im Gewässer selber lebt nachweislich eine bisher unbestimmte kleine Krebsart. Der kleine 8-12 cm große, unscheinbar gefärbte Krebs, ist annehmbar aus dem Bachlauf des Weltersbachs über die Zuläufe in den Hasensprungweiher eingewandert. Libellen Das Gewässer wird nachweislich auch von Großlibellen als Lebens- und Fortpflanzungsstätte in allen Lebensstadien genutzt. Die Hinweise der Stellungnahme beziehen sich vorwiegend auf den Weltersbach und das dem Plangebiet angrenzende Staugewässer. Beide Gewässer sind nicht Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, zu welchem diese Artenschutzprüfung durchgeführt wird. Im Sinne der Vollständigkeit werden die Informationen in der Artenschutzprüfung aufgenommen. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten. 12

13 4.4 Ergebnisse des Arten- und Habitatabgleiches Anhand eines Abgleiches der lokalen Habitatsstrukturen mit dem Arteninventar des Messtischblattes und den weiteren Informationen konnten die folgenden Arten für eine detaillierte Betrachtung ermittelt werden: Säugetiere Großes Mausohr Großer Abendsegler Zwergfledermaus Wasserfledermaus Teichfledermaus (potenzielle Quartiere/ Gebäudefledermaus, Durchzugsterritorium) (erweitertes Jagdhabitat, Durchzugsterritorium) (potenzielle Quartiere/ Gebäudefledermaus, Jagdhabitat) (erweitertes Jagdhabitat) (Jagdhabitat) Vögel Habicht Sperber Eisvogel Mäusebussard Turmfalke Rotmilan Waldohreule Steinkauz Waldkauz Schleiereule Mehlschwalbe Rauchschwalbe Feldsperling (Durchzugsterritorium) (Durchzugsterritorium, potenzielles Quartier in Nadelgehölzen) (Quartier am Weltersbach oder am Staugewässer) (Durchzugsterritorium, potenzielles Quartier) (Durchzugsterritorium) (Durchzugsterritorium) (potenzielle Quartiere, potenzielles Nahrungshabitat) (Durchzugsterritorium) (potenzielles Nahrungshabitat) (potenzielles Nahrungshabitat) (potenzielle Quartiere, potenzielles Nahrungshabitat) (potenzielle Quartiere, potenzielles Nahrungshabitat) (potenzielle Quartiere, potenzielles Nahrungshabitat) Amphibien Erdkröte Krebse Bisher unbestimmte Art 13

14 4.5 Stufe 2 - ASP: - Vertiefende Prüfung potenzieller Verbotstatbestände Im Schritt 2 erfolgt eine vertiefende Art-zu-Art Betrachtung der bis dahin ermittelten Verdachtsfälle sowie einer Darstellung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit von planungsrelevanten Arten. Ferner erfolgt eine Einbeziehung von möglichen Vermeidungsmaßnahmen in die Analyse der Betroffenheiten, aus der letztendlich, unter Berücksichtigung aller bis dahin ermittelten Fakten, eine Prognose der potenziellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG erstellt wird. 4.6 Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten Für die im Schritt 1 ermittelten planungsrelevanten Arten wird im Folgenden verbal argumentativ bewertet, ob es bei Umsetzung des Vorhabens zu einer artenschutzrechtlichen Betroffenheit der planungsrelevanten Arten kommt. Die Betrachtung möglicher Betroffenheiten und Beeinträchtigungen geschieht vor dem Hintergrund, dass die im Plangebiet befindlichen Freiraumstrukturen überplant bzw. bestehende Gehölze gerodet werden. Die Verdachtsfälle wurden im Rahmen der Freilandkartierungen überprüft. SÄUGETIERE Die meisten Bestandsgebäude im Plangebiet stellen sich in einem sehr gepflegten Zustand dar und verfügen über keine adäquaten Quartiere (Attikableche, Nischen in Wand- oder Dachverkleidungen, etc.). Alle Bestandsgebäude bleiben erhalten. Das Gebäude der Pflegeschule welches mögliche Quartiere anbieten würde, wird durch eine gebäudebrütende Vogelart genutzt. Zwischen den gebäudebrütenden Vogelarten und Fledermäuse besteht eine Quartierskonkurrenz. So kann davon ausgegangen werden kann, dass hier keine Gebäudefledermäuse anzutreffen sind. Im Rahmen der Geländebegehungen konnten keine Fundpunkte, Spuren oder Hinweise von Quartieren potenziell im Plangebiet vorkommender Fledermausarten nachgewiesen und dokumentiert werden. Im Eingriffsbereich des Plangebietes sind keine Höhlenbäume vorhanden. Demnach bietet das Plangebiet keine adäquaten Quartiere für Fledermäuse, welche als potenzielle Wohnstuben, Tages- sowie Winterquartiere von Fledermäusen (Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Zweifarbfledermaus) genutzt werden können. Die vorhandenen kleinflächigen Grünstrukturen stellen allenfalls eine Funktion als Jagdhabitat für die an den Siedlungsraum angepassten Fledermausarten dar. Aufgrund der Größe der vorhandenen Strukturen die als Jagdhabitat genutzt werden können, stellt das Plangebiet eine untergeordnete Rolle dar. Die an das Plangebiet anschließenden Strukturen (Waldflächen, Fließ- und Stillgewässer, landwirtschaftliche Flächen,..) bieten durchaus adäquatere Nahrungshabitate an. Hier konnten unterschiedlichen Fledermausarten während der Jagd beobachtet werden. Die bei Umsetzung der Planung im Plangebiet verbleibenden Freiflächen sowie dem Plangebiet anschließenden Siedlungsbereichen stehen den kulturfolgenden Fledermausarten (primär Zwergfledermaus) weiterhin als attraktives Jagdhabitat zur Verfügung. 14

15 Das Jagdverhalten der Fledermäuse wird durch die Realisierung der Planung nicht nachhaltig verändert, da in der Regel diese auch über den neu angelegten Siedlungsbereichen jagen. Darüber hinaus sind an das Plangebiet anschließend adäquate Bereiche und Leitlinien zu finden, über welche die Jagd unverändert geschehen kann. Vorkommen von planungsrelevanten Säugetierarten kommen allenfalls als Nahrungsgäste in Frage. Abb. 4 und 7: Dachverkleidungen ohne adäquate Quartiere für Fledermäuse AMPHIBIEN UND REPTILIEN Das Plangebiet verfügt über keine temporären oder dauerhaften Gewässer, welche für das Laichen von Amphibien genutzt werden können. Durch vorhandene Bebauung und starke Versiegelung im Plangebiet hat dieses eine sehr geringe Bedeutung als Wanderterritorium. Im Rahmen der Geländekartierungen konnten keine Individuen nachgewiesen werden. Zudem konnten im Rahmen der Begutachtung keine Feststellungen getroffen werden, dass das Plangebiet eine große Bedeutung als Wanderterritorium für Amphibien oder Reptilien besitzt. VÖGEL Die Untersuchungen konzentrieren sich im Gutachten auf die Erfassung von planunsgrelevanten Vogelarten nach MUNLV (2007). Im Rahmen der Beobachtungen und Kartierungen wurden streng geschützte und landesweit gefährdete Arten sowie ergänzend nach Roter Liste (2008), regional gefährdete Arten sowie Zufallssichtungen untersucht. 15

16 An einem der Bestandsgebäude (Pflegeschule) konnten Hinweise auf Einflugmöglichkeiten (Vogelkot an Gebäudewänden) festgestellt werden. Hierbei handelt es sich sehr wahrscheinlich um den in Gebäuden brütenden Mauersegler (Apus apus). Der Mauersegler ist ein klassischer Kulturfolger und brütet in Deutschland in der Regel nur an Gebäuden. Er nutzt dort Nischen und Hohlräume, die sich bevorzugt unterhalb eines Dachüberstandes oder hinter Verschalungen befinden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist nicht unmittelbar ein Eingriff in die Bestandsgebäude geplant, d. h. die potenziellen Quartiere werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht tangiert. Abb. 8 und 9: Gebäude mit Vogelkot an Gebäudewand und Einflugmöglichkeiten unterm Dachüberstand Abb. 10 und 11: Vogelkot an Gebäudewand und Einflugmöglichkeiten unterm Dachüberstand Sollten am Bestandsgebäude Bau- und oder Abrissarbeiten vorgenommen werden, müssen diese außerhalb der Brutzeiten (1. Oktober bis zum 28. Februar) durchgeführt werden, damit ein Verbotstatbestand nach 19 (3) BNatSchG nicht erfüllt wird und der Verbotstatbestand nach 44 (1) BNatSchG (bzw. Art. 5 Vogelschutz-RL) nicht eintritt. Kommt es durch Baumaßnahmen zu einem Verlust der bekannten Brutplätze sollten Ausgleichsmaßnahmen erwogen werden, die im Baugenehmigungsverfahren zu definieren sind. Grundsätz- 16

17 lich würde sich die Möglichkeit anbieten, vor Abriss oder Umbau am Gebäude, innerhalb des Plangebietes an den anderen vorhandenen Gebäuden Nisthilfen für Mauersegler anzubringen. Für den Fall, dass außerhalb der oben genannten Zeiten Baumaßnahmen ergriffen werden, ist zur Vermeidung des Tötungstatbestandes zwingend eine Gebäudebesatzkontrolle durch eine fachkundige Person erforderlich, um zu prüfen, ob Vögel in den Gebäuden brüten. Beim LANUV sowie bei den ortsansässigen Naturschutzverbänden liegen keine konkreten Nachweise von Quartieren oder Brutplätzen des Eisvogels vor. Der Gewässerabschnitt des Weltersbaches entlang des Plangebietes verfügt über keine geeigneten Steilufer, die als Habitate für den Eisvogel dienen könnten. Die Standreviere des Eisvogels befinden sich wahrscheinlich flussaufbzw. abwärts. Im Rahmen einer weiteren Freilandbegehung wurden die, an das Plangebiet angrenzenden Ufer des Weltersbaches auf potenzielle Quartiere für Eisvögel untersucht. Es konnten keine Nachweise erbracht werden. Abb. 12 und 13: Ufer des Weltersbaches entlang der Grenze des Plangebietes Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass im Plangebiet potenzielle Nist- und Brutstätten für anspruchslose europäische Vogelarten (sog. Allerweltsarten) vorzufinden sind. Während der Kartierungen konnten Blaumeisen, Kohlmeisen, Amseln, Zaunkönige, Ringeltauben und Krähen beobachtet werden. In den im Plangebiet befindlichen Gehölzstrukturen konnten mittels Fernglassuche keine Altnester bzw. Baumhöhlen lokalisiert werden, welche ggf. Indizien für ein Vorkommen von planungsrelevanten Nest- und Höhlenbrütern sein könnten. Die im Eingriffsbereich befindlichen Gebäudestrukturen weisen keine potenziellen Quartiere von Gebäudebrütern auf. Im Rahmen der Kartierung konnten keine jagenden oder durchziehenden Greifvögel gesichtet und verortet werden. Im Rahmen der Kartierungen konnten keine Nachweise von Vorkommen der ermittelten planungsrelevanten Vogelarten innerhalb des Plangebietes gemacht werden. Es ist zu empfehlen, die bei Durchführung der Planung notwendigen Rodungen von Gehölzen im Sinne des Vogelschutzes im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. 17

18 KREBSE Nach Auskunft der ortsansässigen NABU Gruppe wurden im Bereich der Uferbefestigung des Staugewässers Krebse gesichtet. Zur weiteren Abklärung der Thematik wurde Kontakt mit dem Leiter des Edelkrebsprojektes NRW, Dr. Harald Groß aufgenommen, der wie folgt Stellung genommen hat: Für den Bereich des Weltersbaches und der Nebenbäche liegen dem Edelkrebsprojekt NRW keine Daten vor. Dies schließt Vorkommen allerdings nicht aus. Für die Wupper im Mündungsbereich des Weltersbaches ist ein Vorkommen des Signalkrebses gemeldet. Diese Art könnte auch den Weltersbach besiedeln bzw. hat diesen schon besiedelt, wenn dieser zugänglich ist und keine Wanderbarriere vorliegt. Im Rahmen der Kartierungen konnten bisher keine Krebse gesichtet werden. Auch die Kartierung im Frühjahr 2015 erbrachte keine Funde einer Krebsart. Die Ufer des Staugewässers stellen keine natürlichen Uferbereiche dar. Abb. 14 und 15: Uferbereiche des Staugewässers, stellen keine natürlichen Gewässerkante dar In der Stellungnahme des Angelvereins ASV Bergisch-Neukirchen Leichlingen e.v. vom wird darauf hingewiesen das im Jahre 2014 eine Untersuchung durch Herrn Gerold Claus durchgeführt worden ist. Bei der Untersuchung wurden über 2 Monate 2 Krebsreusen im Teich deponiert und regelmäßig geleert. Bei den etwa 40 gefangenen Krebsen handelt es sich ausschließlich um den Amerikanischen Kamberkrebs. Diese Krebsart nichtheimische Krebsart ist nicht als schutzwürdig eingestuft, vielmehr werden durch die die einheimischen Krebsarten verdrängt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 schließt an der Gewässerkante ab. Sollte es zu Eingriffen in den Wasserkörper durch die Verlegung des Überlaufes etc. kommen, sind diese außerhalb der Amphibienwanderung und der Laichzeit zu legen. Bauzeiten sollten deshalb nicht in den Monaten Februar August stattfinden. Im Rahmen der Baugenehmigung für Bauarbeiten am Gewässer ist eine entsprechende Prüfung auf Verbotstatbestände durchzuführen. 18

19 4.6.1 Vermeidungsmaßnahmen gegen das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Durch die Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen können mittel- und unmittelbare artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des 44 BNatSchG bei Umsetzung der Planung vermieden werden: Allgemein wirkende Vermeidungsmaßnamen Ausweisung eines Zeitfensters für Rodungsarbeiten Aus artenschutz- und naturschutzrechtlichen Gründen vgl. 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG - sollte die Rodung der verbleibenden zu entfernenden Gehölze im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Rodungsarbeiten außerhalb dieses Zeitraumes sollten naturschutzfachlich begleitet werden. Dabei sind Bäume und Sträucher auf Nist- und Brutstätten maximal eine Woche zuvor gründlich auf direkte oder indirekte Hinweise von Vogelnestern / Vogelbruthöhlen oder Fledermausquartieren durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Hinweise können beispielsweise regelmäßiges An- und Abfliegen von Tieren, Kot- / ggf. auch Urinspuren, Federn, geeignete Baumhöhlungen und Vogelnestreste sein. Werden entsprechende Hinweise festgestellt, so ist das Vorhaben bis auf Weiteres abzubrechen und alle, die Rodung betreffenden Arbeiten sind einzustellen. Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens ist Kontakt mit dem Veterinäramt (Frau Wildenhues oder Herrn Knickmeier, ) aufzunehmen. Ausweisung eines Zeitfensters für Baumaßnahmen am Gewässer Hinsichtlich der vorkommenden Amphibienarten im Bereich des Staugewässers ist in der Zeit der Amphibienwanderungen und der Entwicklungsphase der Kaulquappen (Februar August) der Teich nicht für Baumaßnahmen an den Mönchen abzulassen oder erheblich abzusenken. Sollten Neubauarbeiten doch erforderlich sein, sind vorhandene Amphibien im Vorhabenbereich mittels eines geeigneten Leitsystems zu schützen. Eine Absenkung des Wasserspiegels in den Monaten Juli und August sollte wegen der Sommertemperaturen auch für Teicharbeiten nicht vorgenommen werden. Eine schonende Absenkung ist für die Monate Mai und Juni zulässig. Für den Fall, dass zu dieser Zeit Eingriffe ins Gewässer vorgenommen werden, ist als zusätzliche Schonungsmaßnahme die Herstellung einer Vertiefung im Schlamm in der Nähe der Baumaßnahme erforderlich, damit hier ein potenzieller Rückzugsraum entstehen kann. Dies muss mindestens 1-2 Tage vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Ausweisung eines Zeitfensters für Baumaßnahmen an Gebäuden mit Gebäudebrütern Baumaßnahmen am Bestandsgebäude Pflegeschule sollten im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Bauliche Maßnahmen außerhalb dieses Zeitraumes sollten naturschutzfachlich begleitet werden. Hierzu ist eine Gebäudebesatzkontrolle maximal eine Woche zuvor durch einen Sachkundigen erforderlich, um zu prüfen, ob Vögel in den Gebäuden brüten. 19

20 Werden entsprechende Hinweise festgestellt, so ist das Vorhaben bis auf Weiteres abzubrechen und alle betreffenden Arbeiten sind einzustellen. Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens ist Kontakt mit dem Veterinäramt (Frau Wildenhues oder Herrn Knickmeier, ) aufzunehmen. Soweit Niststätten von Gebäudebrütern verloren gehen, sind artspezifische Nisthilfen als Ausgleich an umliegenden Gebäuden anzubringen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass planungsrelevante Arten sowie sonstige Vogelarten durch Maßnahmen nicht getötet oder beim Fortpflanzungsgeschehen gestört werden Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen (CEF-Maßnahme) Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Da im Rahmen der Artenschutzprüfung keine erheblichen Betroffenheiten bzw. artenschutzrechtlichen Konflikte festgestellt werden konnten, sind keine vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Sinne des 44 BNatSchG durchzuführen. 4.7 Zusammenfassung Artenschutzprüfung Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Plangebiet kann mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Artenschutzprüfung konnten jedoch keine Fortpflanzungs-, Nist- und Brutstätten potenzieller planungsrelevanter Arten im Eingriffsbereich des Plangebietes nachgewiesen werden. Anhand der Kartierungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass die Biotopstruktur des Plangebietes eine geringe Arten- und Strukturvielfalt aufweist. Dem entsprechend konnte anhand der Vorprüfung ein geringes potenzielles Arteninventar im Plangebiet ausgemacht werden. In den bestehenden Gehölzstrukturen und Gebäuden konnten mittels Sichtprüfung keine Altnester oder Spalten- bzw. Nischenquartiere ausfindig gemacht werden. In Hinblick auf eine mögliche Rodung der Gehölze im Plangebiet im Zuge der Planumsetzung, sollten im Sinne des 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG (Fällung, Schnitt, Rodung von Gehölzen und / oder Hecken) in der Zeit vom 1. März bis 30. September erfolgen. Zudem sollten die Baumaßnahmen im Bereich des Staugewässers außerhalb der Monate Februar August liegen, um die Amphibienwanderung und das Ablaichen nicht zu stören. Auch sollten Bau-, Umbau, oder Abrissarbeiten am Bestandsgebäude mit Gebäudebrütern außerhalb der Monate März Oktober erfolgen, um die Brutzeit der Vögel nicht zu stören. Erforderliche Ausgleichsund Ersatzmaßnahme sind im Rahmen der Baugenehmigung zu definieren. Die entsprechenden Hinweise und Empfehlungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des 44 BNatSchG im Vorfeld zu verhindern. 20

21 5. Fazit Im Rahmen der Kartierungen im Zeitraum 2014 bis 2015 wurde das Plangebiet auf Vorkommen bzw. auf Hinweise zum Vorkommen besonders geschützte Arten, europäische Vogelarten, streng geschützte Arten inkl. Arten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie oder Anhang A sowie EG- ArtSchVO oder Arten, die in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV sowie den sog. planungsrelevanten Arten hin untersucht. Es konnten keine Fortpflanzungs-, Nist- und Brutstätten streng- und besonders geschützter Arten im Eingriffsbereich des Plangebietes nachgewiesen werden. Ferner wurden in einer Recherche in der Landschaftsinformationssammlung (@LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen keine Anhaltspunkte für bestehende Einträge von Vorkommen planungsrelevante Arten gefunden werden. Um dem Eintreten von Verbotstatbeständen gem. 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) entgegen zu wirken, wurde in einer Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheit, mit Hilfe der Auswertungen der Prüfprotokolle des LANUV, die zuvor beschriebenen Artengruppen genauer untersucht. Durch mehrere Freilandkartierungen konnte in gebührenden Umfang nachgewiesen werden, dass mit Umsetzung der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG ausgelöst werden. 21

22 6. Quellenverzeichnis BNATSCHG GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNATUR- SCHUTZGESETZ) VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 4 ABS. 100 DES GESETZES VOM 07. AUGUST 2013 (BGBL. I S. 3154) GEÄNDERT WORDEN IST. LANUV (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW): INTERNETRECHERCHE QUELLE: NRW.DE, RECHERCHIERT AM , LG NW - GESETZ ZUR SICHERUNG DES NATURHAUSHALTS UND ZUR ENTWICKLUNG DER LANDSCHAFT (LAND- SCHAFTSGESETZ - LG) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM (GV NRW S. 568) ZU- LETZT GEÄNDERT AM (GV.NRW. S. 185) LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN (LÖBF): METHODEN FÜR NATUR- SCHUTZRELEVANTE FREILANDUNTERSUCHUNGEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 1996 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: GESCHÜTZTE ARTEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN VORKOM- MEN, ERHALTUNGSZUSTAND, GEFÄHRDUNG, MAßNAHMEN, 2007 MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN- WESTFALEN, HANDLUNGSEMPFEHLUNG ZUM ARTENSCHUTZ IN DER BAULEITPLANUNG UND BEI DER BAURECHTLICHEN ZULASSUNG VON VORHABEN, DÜSSELDORF, ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 1. FASSUNG 1999, VERBUCHEN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORD- RHEIN-WESTFALEN, 3. FASSUNG 1999 ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN BIOTOPE IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 2. FASSUNG 1999, VERBÜCHELN ET AL. IN: ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZEN UND TIERE IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 3. FASSUNG 1999 Haan, Bearbeitung: M. Sc. Christina Schlottbom Landschaftsarchitektin AKNW ISR Stadt + Raum 22

23 Anlage 1 Messtischblätter Planungsrelevante Arten für Quadrant 1 im Messtischblatt 4908 Auflistung der erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in den Lebensraumtypen, Laubwälder mittlerer Standorte, Fließgewässer, Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude, Stillgewässer Wissenschaftlicher Name Erhaltungszustand in NRW (KON) LauW/mitt FlieG KlGehoel Gaert Gebaeu StillG Deutscher Name Status Säugetiere Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U XX X (X) WS/WQ Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G X X X Accipiter nisus Sperber sicher brütend G X X X Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G XX (X) X Asio otus Waldohreule sicher brütend U X XX X Athene noctua Steinkauz sicher brütend S XX X X Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G X X Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend U X XX (X) Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G XX X X Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G X X X Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend U- X X XX X Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend U (X) XX X Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger sicher brütend G XX Scolopax rusticola Waldschnepfe sicher brütend G XX X Strix aluco Waldkauz sicher brütend G X X X X Tyto alba Schleiereule sicher brütend G (X) X X X Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G (X) X X (X) Planungsrelevante Arten für Quadrant 3 im Messtischblatt 4808 Auflistung der erweiterten Auswahl planungsrelevanter Arten in den Lebensraumtypen, Laubwälder mittlerer Standorte, Fließgewässer, Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Gebäude, Stillgewässer Wissenschaftlicher Name Erhaltungszustand in NRW (KON) LauW/mitt FlieG KlGehoel Gaert Gebaeu StillG Deutscher Name Status Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G X X X Accipiter nisus Sperber sicher brütend G X X X Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G XX (X) X Asio otus Waldohreule sicher brütend U X XX X Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G X X Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend U X XX (X) Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G XX X X Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G X X X Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend U- X X XX X Milvus milvus Rotmilan sicher brütend U X X Passer montanus Feldsperling sicher brütend U (X) X X (X) Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger sicher brütend G XX Strix aluco Waldkauz sicher brütend G X X X X Tyto alba Schleiereule sicher brütend G (X) X X X Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend S X X 23

24 Anlage 2 Fotodokumentation 24

25 25

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung

Bebauungsplan S 91, Bl. 2a Uckendorfer Straße, 2. Änderung Faunistische Gutachten Wilfried Knickmeier Diplom-Biologe Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung Artenschutzprüfung Hier: Vorprüfung Auftraggeber: Wohnbaumanagement 1988 GmbH Herrn

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 IKEA Einrichtungshaus Ersatzaufforstung, Wuppertal Artenschutzrechtliche

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum

Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 12 Prümer Wall - Himmeroder Wall, 4. Änderung der Stadt Rheinbach Stand: 11. Juli 2016

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach

Mehr

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet

Mehr

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld

Mehr

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz,

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben

Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde Merkblatt Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Sie planen ein Bauprojekt? Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Gesetze zum Schutz

Mehr

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Therapeutisches Reiten Freiske in Hamm-Rhynern

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Therapeutisches Reiten Freiske in Hamm-Rhynern 1 Stadt Hamm Stadtplanungsamt 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Therapeutisches Reiten Freiske in Hamm-Rhynern Entwurf zur Begründung 28.03.2012 2 Begründung Inhaltsverzeichnis 1. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH

Mehr

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 BNatSchG. zum. Bebauungsplan Nr Oberonstraße / Auf der Geist - 3. (vereinfachte) Änderung

Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 BNatSchG. zum. Bebauungsplan Nr Oberonstraße / Auf der Geist - 3. (vereinfachte) Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 04.013 - Oberonstraße / Auf der Geist - 3. (vereinfachte) Änderung in Hamm-Wiescherhöfen Erstellt im Auftrag: Dr. Ing. Potthoff GmbH

Mehr

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:

Mehr

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,

Mehr

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - 2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34

Mehr

Wohnbebauung Deutschherrenstraße Bonn Bad Godesberg

Wohnbebauung Deutschherrenstraße Bonn Bad Godesberg Wohnbebauung Deutschherrenstraße 89-95 Bonn Bad Godesberg Artenschutzbeitrag Auftraggeber: SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstraße 7 65189 Wiesbaden Auftragnehmer: RMP Stephan

Mehr

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg

Mehr

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen 2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der

Mehr

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang. Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation

Mehr

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel) Diplom-Geograph Elmar Schmidt Büro für Ökologie, Faunistik und Umweltplanung Maarweg 48 53123 Bonn Tel./Fax: 0228/6200889 e-mail: Elmar-Schmidt@web.de Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel)

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet Wilstedter Straße in Tarmstedt. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

Ländliche Entwicklung in Bayern

Ländliche Entwicklung in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ländliche Entwicklung in Bayern Artenschutz Vollzugshinweise www.landentwicklung.bayern.de Ländliche Entwicklung in Bayern Inhalt

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Leitfaden für Bauherrinnen und Bauherren Dezernat für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung Umweltschutzamt Einleitung An und

Mehr

Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen

Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen Im Zusammenhang mit diversen Baum- und anderen Gehölzschnittmaßnahmen muss stets ein Blick auf das mittlerweile insgesamt bundesrechtlich geregelte

Mehr

ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG

ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG Bauvorhaben Obsthof III, Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Betrachtung 1. Anlass Im Gewerbegebiet Hohenäcker/Obsthof im Norden Pforzheims (vgl. Abbildung 1) soll ein Möbelhaus

Mehr

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.

Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11. Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.2012 Naturhaushalt Biotoptypen Fauna (=Tierwelt) Avifauna

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld).

Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld). Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld). Erstellt von: Dammeweg 10 48145 Münster 14.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr der WL - Bank AG. Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr der WL - Bank AG. Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr. 565 der WL - Bank AG Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes bearbeitet für: SAL Landschaftsarchitektur GmbH Hansaring 25 48155 Münster

Mehr

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost

A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost Unterlage 19.2 A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr Hatzper Str. 34 45149 Essen

Mehr

Landschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Feststellungsentwurf

Landschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Feststellungsentwurf Bundesstraße Nr. 8 Unterlage Nr. 9.4 Baulänge: Nächster Ort: 1,037 km Hasselbach / Weyerbusch Länge der Anschlüsse: alte B 8: 0,126 km Bergstraße: 0,031 km Landesbetrieb Mobilität Diez Länge des Wirtschaftswegs:

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Projekt: 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 Klinikum in Quedlinburg Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Maßnahme: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Landschaftspflegerischer

Mehr

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts P. Schütz Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts Dr. Ernst-Friedrich Kiel Referat III-4, Naturschutz, Biotop- und Artenschutz, Natura 2000 MUNLV ernst-friedrich.kiel@munlv.nrw.de

Mehr

Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung

Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Stadt Wernau am Neckar Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Habitatpotentialanalyse StadtLandFluss Habitatpotentialanalyse Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Stadt Wernau

Mehr

Variantenuntersuchung

Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Schwalm-Eder Kreis Melsungen 15.08.2012 Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (asp) zur Änderung der bestehenden Warenanlieferung des Kaufland Warenhauses in Pulheim

Artenschutzrechtliche Prüfung (asp) zur Änderung der bestehenden Warenanlieferung des Kaufland Warenhauses in Pulheim Artenschutzrechtliche Prüfung (asp) zur Änderung der bestehenden Warenanlieferung des Kaufland Warenhauses in Pulheim Auftraggeber: Euco Immobilien Universal KG Bonn, Mai 2012 Breite Straße 21 53111 Bonn

Mehr

Stellungnahme zu artenschutzrechtlichen Fragen im Bereich des Bebauungsplans Hopfengärten 1. Änderung. in Bietigheim-Bissingen

Stellungnahme zu artenschutzrechtlichen Fragen im Bereich des Bebauungsplans Hopfengärten 1. Änderung. in Bietigheim-Bissingen Anlage 4 zu GR 83-2014 StadtLandFluss Prof. Dr. C. Küpfer Plochinger Straße 14a, 72622 Nürtingen Tel. 07022-216 5963 Fax 07022 216 5507 Stellungnahme zu artenschutzrechtlichen Fragen im Bereich des Bebauungsplans

Mehr

Stadt Porta Westfalica Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP der Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP der Stadt Porta Westfalica Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP der Stadt Porta Westfalica Artenschutzrechtliche Stellungnahme Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP der Stadt

Mehr

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:

Mehr

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN PATTENSEN Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN ORTSTEIL PATTENSEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1. BERICHTIGUNG 2015 in

Mehr

1. Änderung/Erweiterung Bebauungsplan 109 'Jupp unner de Böcken' - Artenschutzrechtliche Vorprüfung -

1. Änderung/Erweiterung Bebauungsplan 109 'Jupp unner de Böcken' - Artenschutzrechtliche Vorprüfung - 1. Änderung/Erweiterung Bebauungsplan 109 'Jupp unner de Böcken' - Artenschutzrechtliche Vorprüfung - Auftraggeber: Geldmann Hörstrup GbR Schürstatt 2 45721 Haltern am See Bearbeitung: Freiraumplanung

Mehr

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Informationsveranstaltung Windenergie, 19. Dezember 2012 Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Einsatz moderner Technik zur Untersuchung von Fledermäusen im Rahmen von

Mehr

Projektinformation. Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf

Projektinformation. Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf Projektinformation Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf Elsenstraße 106 12435 Berlin Telefon: + 49 (30) 536397-0 Telefax: + 49 (30) 536397-90 E-Mail:

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Schutz von Gebäude bewohnenden Vogel- und Fledermausarten bei Gebäudesanierungen 1 Unsere heimlichen Untermieter Unter unseren Dächern lebt oft unbemerkt eine Vielzahl

Mehr

Artenschutz vers. Gehölzpflege?

Artenschutz vers. Gehölzpflege? Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16 Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden Anlage 7 zu GD 200/16 Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG Auftraggeber: Edelmann Gartenstra e GbR / Gerhard Edelmann Am LÅutenberg

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

STADT WALDBRÖL. Begründung gemäß 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zur. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes

STADT WALDBRÖL. Begründung gemäß 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zur. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes STADT WALDBRÖL Begründung gemäß 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes TEIL 1 ALLGEMEINER TEIL Stand: 23.01.2014 Bearbeitung:

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Bebauungsplan Nr. 79 Nördlich der Hausberger Schweiz Fachbeitrag Artenschutz Februar 2016 Dipl.-Ing. Wolfgang Hanke LandschaftsArchitekt BDLA Opferstraße 9-32423 Minden Tel.: 0571/97269599

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol.

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Variantenuntersuchung Einführung

Variantenuntersuchung Einführung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Einführung Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche Kriterien gehen in die Variantenentscheidung

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung

Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung zum Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung Gemeinde Pleidelsheim Auftraggeber: Pflugfelder Planen und Bauen GmbH und Co KG Solitudestraße

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd

Mehr

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben

Mehr