Artenschutzrechtliche Prüfung (asp) zur Änderung der bestehenden Warenanlieferung des Kaufland Warenhauses in Pulheim

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Artenschutzrechtliche Prüfung (asp) zur Änderung der bestehenden Warenanlieferung des Kaufland Warenhauses in Pulheim"

Transkript

1 Artenschutzrechtliche Prüfung (asp) zur Änderung der bestehenden Warenanlieferung des Kaufland Warenhauses in Pulheim Auftraggeber: Euco Immobilien Universal KG Bonn, Mai 2012 Breite Straße Bonn

2 Auftraggeber: euco Immobilien Universal KG Dorstener Straße Bochum Bearbeitung: Zumbroich GmbH & Co. KG Landschaft + Gewässer Breite Straße Bonn Tel.: Fax: asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung Betrachtungsraum Biotoptypeninventar Gebäude Denkmal Garten Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen Mauer Versiegelte Fläche Verwaltungsvorschrift (VV) Artenschutz Vorgehensweise bei der Betrachtung von planungsrelevanten Arten Potenzielle planungsrelevante Arten im Betrachtungsraum Zusammenfassung und Bewertung Literatur asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 2

4 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Betrachtungsraum der asp...5 Abbildung 3: Ansicht des Gebäudes - Blickrichtung aus dem Garten...6 Abbildung 4: Ausschnitt des Gartens...7 Abbildung 5: Blick entlang der Grundstücksgrenze...7 Tabelle 1: potenziellen planungsrelevanten Arten auf Messtischblattebene asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 3

5 1 Veranlassung Die Firma euco beabsichtigt, die bestehende Warenanlieferung des Kaufland Warenhauses in Pulheim zu ändern. Für die Änderung der Warenanlieferung werden die Grundstücke Christianstaße 6-8 in Anspruch genommen. asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 4

6 2 Betrachtungsraum Der Betrachtungsraum befindet sich im Ortskern der Stadt Pulheim. Der gesamte Raum ist durch Wohnbebauung überprägt. Das Grundstück wird von einer lockeren Ein und Mehrfamilienhausbebauung entlang der Straße Am Jürgenhof und Christianstraße mit Freiflächen, sowie dem bestehenden Kaufland Warenhaus, welches an der Farehamstraße liegt, umschlossen. Die Fläche, die untersucht wurde, nimmt eine Größe von m² ein. Abbildung 1: Betrachtungsraum In der obenstehenden Abbildung ist der Betrachtungsraum der asp in rot eingezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Grundstücke Christianstaße 6-8, auf denen sich zur Zeit das Wohngebäude, ein Stellplatz sowie ein Ziergarten befinden. 2.1 Biotoptypeninventar Die Beschreibung der Biotoptypen erfolgt auf Grundlage der Begehung am unter Anwendung des in NRW aktuell gültigen Verfahrens (LANUV 2008) Gebäude Bei dem Wohngebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus. An dem Gebäude wurden keine Nester von Schwalben oder der Gleichen gefunden. Öffnungen oder Schlitzte im Be- asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 5

7 reich des Giebels, durch welche ggf. Fledermäuse den Dachboden als Wohnstube nutzen könnten, wurden nicht festgestellt. Abbildung 2: Ansicht des Gebäudes - Blickrichtung aus dem Garten Denkmal Auf der Ecke Am Jürgenshof Christianstraße befindet sich ein Denkmal aus Stein Garten Der Garten erinnert zum Teil an einen alten Bauerngarten. Diese Strukturen (Einfassungen aus Buchsbaum; Geometrie des Gartens) werden durch die unterschiedlichen Gehölzstrukturen aufgelöst. Der Garten wird zu den Grundstücksgrenzen hin durch einen Gehölzstreifen eingefasst. Die vertikale Struktur des Gartens wird durch eine gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), eine Atlas Zeder (Cedrus atlantica 'Glauca'), eine Lärche (Larix decidua), einen Ahorn (Acer ssp.), eine Fichte (Picea ssp.) sowie eine Baumreihe aus fünf Hainbuchen (Carpinus betulus) ergänzt. asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 6

8 Abbildung 3: Teilfläche des Gartens Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen Der Gehölzstreifen wird u.a. aus lebensraumtypischen und fremdländischen Arten gebildet. Anzuführen sind hier u.a. der Gartenflieder (Syringa vulgaris), die Eibe (Taxus baccata), der Holunder (Sambucus ssp.) sowie die Haselnuss (Corylus avellana). Abbildung 4: Blick entlang der Grundstücksgrenze asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 7

9 2.1.5 Mauer Bei der Einfriedungsmauer handelt es sich um eine Klinkermauer, die im oberen Bereich mit Efeu (Hedera helix) überwachsen ist. Als Lebensraum weist die Mauer zur Zeit keine besondere Bedeutung auf Versiegelte Fläche Die versiegelte Fläche wird aus Pflasterflächen gebildet. asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 8

10 3 Verwaltungsvorschrift (VV) Artenschutz Gemäß der VV Artenschutz, Punkt 2.1 ist für die Baumaßnahme durch die unmittelbare Betroffenheit der 44 Abs. 1, 5 und 6 sowie 45 Abs. 7 des BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prüfung (asp) erforderlich. In NRW wird in den Mustervorlagen von einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (asp) gesprochen. Die Durchführung der asp erfolgte auf Grundlage der planungsrelevanten Arten, in diesem Fall für das Messtischblatt Pulheim (4906). Gemäß Punkt 2.2.2, (VV Artenschutz): Methodik und Umfang der Bestandserfassung, Abs.1 Auswertung vorhandener Erkenntnisse und der Fachliteratur ist in NRW die Betrachtung anhand der planungsrelevanten Arten zulässig. Gemäß Punkt 2.2.2, (VV Artenschutz): Methodik und Umfang der Bestandserfassung, Abs.2 Bestandserfassung vor Ort unterliegen das zu untersuchende Arteninventar, die Anzahl der Begehungen sowie die Erfassungsmethoden dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des Untersuchungsraumes sowie dessen naturräumlicher Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen ab. In Punkt (VV Artenschutz) heißt es weiter: [ ]Auf Bestandserfassungen vor Ort kann in Bagatellfällen (z. B. das Schließen kleiner Baulücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) verzichtet werden oder wenn allgemeine Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen und Habitatansprüchen vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten sichere Rückschlüsse auf das Vorhandensein bzw. das Fehlen bestimmter Arten zulassen. Zum Beispiel kann es ausreichen, die vermutlich betroffenen Arten durch eine Expertenbefragung (z. B. Biologische Stationen) und eine kombinierte Potenzial-Risiko- Analyse (d.h. ohne eine spezielle Kartierung) zu ermitteln. In diesem Zusammenhang ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten. Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnislücken nicht ausschließen, dürfen auch worst-case-betrachtungen angestellt werden, sofern sie geeignet sind, den Sachverhalt angemessen zu erfassen. Sind von konkreten Bestandserfassungen vor Ort keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, müssen sie auch nicht durchgeführt werden. Untersuchungen quasi ins Blaue hinein sind nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, 9 A 14.07, A 30, Bad Oeynhausen, Rn. 54ff; BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008, 9 VR 10.07, A4, Jena Leutratal Rn. 37)[ ]. 3.1 Vorgehensweise bei der Betrachtung von planungsrelevanten Arten Die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. März 2002 führte zu einer wesentlichen Aufwertung des gesetzlichen Artenschutzes. Weitere Änderungen haben sich durch die Kleine Novelle des BNatSchG vom 12. Dez und die große Novelle 2009 ergeben. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft müssen grundsätzlich die streng geschützten Arten und die besonders geschützten Arten einschließlich der eu- asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 9

11 ropäischen Vogelarten berücksichtigt werden (KIEL 2005, MUNLV 2007). Diese unter dem Begriff planungsrelevante Arten zusammengefassten Artengruppen werden in 7 Abs. 2 Nr BNatSchG definiert, wobei sich der Gesetzgeber auf vier europa- bzw. bundesweit geltende Richtlinien und Verordnungen stützt: - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG), - Anhang IV Vogelschutz-Richtlinie (V-RL; Richtlinie 79/409/EWG) EG- Artenschutzverordnung (EG-ArtSchV); - Verordnung (EG) Nr. 338/97, Anhang A und B - Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV; Rechtsverordnung nach 53 BNatSchG), Anlage 1, Spalte 2 und 3 In Nordrhein-Westfalen entfallen etwa Arten auf die zuvor genannten Schutzkategorien. Insbesondere der Katalog der besonders geschützten Arten ist sehr umfangreich, u. a. gehören alle wildlebenden einheimischen Vogelarten dazu. Es ist festzustellen, dass diese Arten in ihrer Gesamtheit in der Planungspraxis nicht bewältigt werden können. Im Zuge der Kleinen Novelle des BNatSchG vom 12. Dez wurden die nur national besonders geschützten Arten (ca. 800 in NRW) von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt ( 44 Abs. 5 BNatSchG). Sie sind aber dennoch in der Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Das Artenspektrum reduziert sich damit auf die streng geschützten Arten inkl. der FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Da sich unter den Vogelarten auch zahlreiche Allerweltsarten befinden, wurde eine Planungshilfe erstellt, welche die 213 regelmäßig in Nordrhein-Westfalen vorkommenden, planungsrelevanten streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten auflistet, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung in Fachplanungen zu berücksichtigen sind (MUNLV 2007,; vgl. auch Erläuterungen bei KIEL 2005). Verbote In 44 Abs.1 BNatSchG ist ein umfangreicher Verbotskatalog zum Artenschutz aufgeführt. So ist es z. B. verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten, sowie ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ebenso dürfen ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht beschädigt oder zerstört werden. Bei den streng geschützten Arten und den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich ein Störungsverbot. Während der Fortpflanzungs- Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Bei den wild lebenden Pflanzen der besonders geschützten Arten ist es verboten, die Pflanzen selbst, ihre Entwicklungsformen oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Darüber hinaus ist gemäß 15 Abs. 5 BNatSchG ein Eingriff unzulässig, wenn in seiner Folge Biotope zerstört werden, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind. Die Betrachtung erfolgt dabei auf der Populationsebene. asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 10

12 Freistellungen und Ausnahmen Bei genehmigungspflichtigen Planungs- oder Zulassungsvorhaben besteht das Ziel des Artenschutzes vor allem darin, den Erhalt der Populationen und die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sicherzustellen. Nach 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein artenschutzrechtlicher Verstoß nicht vor, wenn der Eingriff nach 15 BNatSchG zulässig ist und in Bezug auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllen. Soweit erforderlich, können dazu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Dies kann durch die Erweiterung bestehender Lebensstätten oder die Anlage neuer Lebensstätten geschehen. Sie müssen aber stets in einem direkten räumlichen Zusammenhang stehen und bereits zum Eingriffszeitpunkt wirksam sein. Unabwendbare Tierkollisionen sowie die Verletzung oder Tötung einzelner Tiere erfüllen nicht die Verbotstatbestände, solange die ökologischen Funktionen der betroffenen Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sind und das Risiko durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Freiräumung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit) reduziert wurde. Ausnahmen von den Verboten des 44 Abs.1 BNatSchG können bei einer Betroffenheit von FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten nach 45 Abs. 7 BNatSchG gewährt werden, wenn 1. zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, 2. zumutbare Alternativen fehlen und 3. der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sich nicht verschlechtert. Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Punkt können im Rahmen des Ausnahmeverfahrens spezielle kompensatorische Maßnahmen durchgeführt werden, die im Unterschied zu den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht im direkten räumlichen Zusammenhang stehen müssen. Werden Biotope zerstört, die für die streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist ein Eingriff gemäß 15 Abs. 5 BNatSchG nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist. Dies betrifft vor allem die streng geschützten Arten, bei denen es sich nicht um FFH-Anhang-IV-Arten oder europäische Vogelarten handelt. In Bezug auf die FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten hat die Regelung nur einen eingeschränkten Anwendungsbereich. Relevant sind nur noch die Fälle, in denen der Biotop -Begriff über den der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des 44 Abs.1 BNatSchG hinausgeht (MUNLV 2007, Anpassung der Paragraphen des BNatSchG auf den Stand vom 01. März 2010). Monitoring Die ggf. durchzuführenden vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen dienen der dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktionen der Lebensstätten. Bei Unsicherheiten über den Erfolg sollte ein projektbegleitendes Monitoring durchgeführt werden, aus dem sich ergänzende Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen ergeben können. Gleiches gilt für die kompensatorischen Maßnahmen im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens. asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 11

13 Dies wird in der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW für die Bauleitplanung (2010) konkretisiert. [ ]Arbeitsschritt I.2: Vorprüfung der Wirkfaktoren Bei welchen Arten sind aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich? Zu beachten sind alle bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren, wie zum Beispiel: - Neuerrichtung von großen baulichen Anlagen und Zuwegungen, - Abbruch alter Gebäude, - Überbauung oder Fragmentierung von Lebensräumen, - Veränderung der Bodenoberfläche (z.b. Ausbau von Erdwegen, die essentielle Habitatstrukturen für Schwalben oder Amphibien darstellen können), - massiver Rückschnitt oder Beseitigung von Vegetation, - Bepflanzung offener Flächen (dadurch evtl. Zerstörung von Bruthabitaten des Kiebitz), - Beeinträchtigungen durch Lärm, Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe etc., - Änderung der Nutzungsintensität oder von Betriebszeiten, - Verkehrszunahme (dadurch Störung, Verkehrstod, insb. von Amphibien und Reptilien), - Einleitung von Niederschlagswasser (dadurch evtl. Überflutung von Brutplätzen), - Tierfallen (Schächte, Gullis, Rückhaltebecken, Regenfallrohre, Glasscheiben). Zu prüfen ist, ob diese Wirkfaktoren dazu führen können, dass Exemplare einer europäisch geschützten Art erheblich gestört, verletzt oder getötet werden. Zudem stellt sich die Frage, ob die Wirkfaktoren geeignet sind, die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nachhaltig zu beeinträchtigen. Dazu kann der Rat der Landschaftsbehörden, ggf. auch des LANUV, eingeholt werden. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, mit Prognosewahrscheinlichkeiten, Schätzungen oder worst-case-betrachtungen zu arbeiten. Artenschutzkonflikte können sich auch bei der Erschließung und Bauvorbereitung auf Brachflächen ergeben. Problematisch sind vor allem Flächen mit mehrjährigen großen, offenen Bodenstellen oder von Flächen mit lückiger Vegetation. Diese Bereiche können für bestimmte Ruderal-Arten geeignete Lebensräume darstellen (z.b. für Kiebitz, Flussregenpfeiffer, Wechselkröte, Kreuzkröte, Knoblauchkröte). Diese Tierarten suchen derartige Flächen gezielt wegen ihrer Vegetationslosigkeit auf, um dort zu leben oder sich dort fortzupflanzen. Ist die Bebauung bereits zugelassen, sollte eine Besiedlung durch Ruderal- Arten durch geeignete Maßnahmen vor dem Beginn der Bauarbeiten vermieden werden (z.b. Absperren der Bauflächen mit Amphibien-Schutzzäunen bei gleichzeitigem Herausfangen bereits vorhandener Amphibien und Reptilien schon im Sommerhalbjahr; Aufstellen von Flatterbändern sowie sonstige Vergrämungsaktionen für brutplatzsuchende Vogelarten ab Anfang März). asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 12

14 Stufe I: Ergebnis Fall 1: Es sind keine Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt und zu erwarten. Fazit: Der Plan/das Vorhaben ist zulässig. Fall 2: Es sind Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt und/oder zu erwarten, aber das Vorhaben zeigt keinerlei negative Auswirkungen auf diese Arten. Fazit: Der Plan/das Vorhaben ist zulässig. Fall 3: Es ist möglich, dass bei europäisch geschützten Arten die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Fazit: Eine vertiefende Art-für-Art-Analyse ist erforderlich (Stufe II). Fall 4: Es ist bereits in dieser Stufe klar, dass aufgrund der Beeinträchtigungen keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG möglich sein wird. Fazit: Der Plan/das Vorhaben ist unzulässig, ggf. Alternativlösung wählen. [ ] asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 13

15 4 Potenzielle planungsrelevante Arten im Betrachtungsraum Bezogen auf das Vorhaben in Pulheim wurde die mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Arten (Arteninventar des Messtischblatt Pulheim (4906)) mit einer worst-case- Betrachtung geprüft. Für das Messtischblatt 4906 Pulheim werden durch das LANUV NRW insgesamt 42 Arten aufgeführt, die im Untersuchungsgebiet vorkommen könnten. Es handelt sich hierbei um sieben Säugetier-, 33 Vogel- und zwei Amphibienarten. (Status: K = eigene Kartierung, D = Daten Dritter, P = potenziell vorkommend (für TK25 genannt und geeignete Lebensräume) mit Angabe des Erhaltungszustandes in NRW (atlantische Region): = günstig, = ungünstig/ unzureichend, = ungünstig/ schlecht. Tabelle 1: potenziellen planungsrelevanten Arten auf Messtischblattebene Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Quelle RL NRW RL BRD FFH / V-RL Besonders geschützt Streng geschützt Erhaltungszustand KON ATL Säugetiere Feldhamster Wasserfledermaus Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Rauhhautfledermaus Zwergfledermaus Braunes Langohr Cricetus cricetus Myotis daubentonii Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Plecotus auritus P 1 2 P 3 G P V G P R P R G P * * P G V Anh. IV Anh. IV Anh. IV Anh. IV Anh. IV Anh. IV Anh. IV S S G G 3 U U G U G G G G G G Vögel Habicht Accipiter gentilis P V * G G Sperber Accipiter nisus P * * G G Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus P * * Art. 4 G G Eisvogel Alcedo atthis P V * Anh.I G G Wiesenpieper Anthus pratensis P 2 * Art. 4 G G Graureiher Ardea cinerea P * G G Waldohreule Asio otus P 3 * G G Steinkauz Athene noctua P 3S 2 G U Tafelente Aythya ferina P 3 * Art. 4 S - Mäusebussard Buteo buteo P * * G G Flussregenpfeifer Charadrius dubius P * Art. 4 U U Wachtel Coturnix coturnix P 2S * U U Mehlschwalbe Delichon urbica P 3S * G G asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 14

16 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Quelle RL NRW RL BRD FFH / V-RL Besonders geschützt Streng geschützt Erhaltungszustand KON ATL Mittelspecht Dendrocopos medius P V V Anh. I G G Kleinspecht Dryobates minor P 3 * G G Schwarzspecht Dryocopus martius P *S Ahn. I G G Grauammer Emberiza calandra P 1S 2 S S Baumfalke Falco subbuteo P 3 3 Art. 4 U U Turmfalke Falco tinnunculus P VS * G G Rauchschwalbe Hirundo rustica P 3S V G G Feldschwirl Locustella naevia P 3 * G G Nachtigall Luscinia megarhynchos P 3 * Art. 4 G G Pirol Oriolus oriolus P 1 V Art. 4 U U Rebhuhn Perdix perdix P 2S 2 U U Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus P 2 V U U Grauspecht Picus canus P 2S V Anh. I U U Uferschwalbe Riparia riparia P VS V Art. 4 G G Braunkehlchen Saxicola rubetra P 1S 3 Art. 4 S S Turteltaube Streptopelia turtur P 2 V Ahn. I U U Waldkauz Strix aluco P * * G G Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis P * V Art. 4 G G Schleiereule Tyto alba P *S * G G Kiebitz Vanellus vanellus P 3S 2 Art. 4 G - Amphibien Kreuzkröte Bufo calamita P 3 3 U U Kammmolch Triturus cristatus P 3 3 G U asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 15

17 Legende zu Tabelle 1: Legende zur Roten Liste ausgestorben oder verschollen R durch extreme Seltenheit gefährdet 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet I gefährdete wandernde Tierart D Daten nicht ausreichend N Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen S Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen (RL 2009) * Dispersalart M Migrant, Wanderfalter, Irrgast oder verschleppt k. A. Keine Angaben Legende zur Zeichen Bedeutung S ungünstig/ schlecht (rot) U G ungünstig/ unzureichend (gelb) günstig (gut) ALT atlantische biogeographische Region KON kontinentale biogeographische Region Legende zu den besonders und streng geschützten Arten besonders geschützte Art strenggeschützte Art Die Biologische Station Bonn wurde am telefonisch angefragt, ob innerstädtisch, vor allem auf dem Grundstück Christianstraße 6-8, planungsrelevante Arten gemeldet sind. Die Biologische Station Bonn hat keine Kenntnisse über den Raum (mündl. C. Chmela ). Aufgrund des kleinräumigen Betrachtungsraumes, der isolierten Lage im Siedlungsbereich der Stadt Pulheim und der vollständigen Umbauung des Betrachtungsraumes u.a. mit der Einfriedungsmauer sowie der Wohnbebauung und der Bebauung mit dem Kaufland Warenhaus können die Artengruppen der Amphibien und Säugetiere vollständig ausgeschlossen werden. Bei der Artengruppe Vögel können von vornherein fast alle Arten ausgeschlossen werden. Nur für die Gebüsch- und Park besiedelnden Arten könnte der Betrachtungsraum von Bedeutung sein. Da sich das Grundstück ohnehin in einer innerstädtisch isolierten Lage befindet, kommt es nicht zu zusätzlichen Barrierewirkungen und Zerschneidungen von Lebensräumen. Es sind allenfalls Sekundärlebensräume betroffen, da es sich um Vögel handelt, die aufgrund der Tatsache, dass sie fliegen können, von solchen Barrieren oder Zerschneidungen weniger betroffen sind, als andere Tiergruppen. Der Lebensraum könnte nicht besiedelt sein, wenn die entsprechenden Arten nicht in der Lage wären, mit Zerschneidungen oder Barrieren umzugehen. asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 16

18 5 Zusammenfassung und Bewertung Es ergibt sich folgende Bewertung des Eingriffs: Es liegen keine Hinweise auf Vorkommen europäisch geschützter Arten sowie von Arten, die unter die Vogelschutzrichtlinie fallen, vor. Die Grundstücke sind als Jagdhabitat für Vogel- und Fledermausarten als untergeordnet einzustufen. Die angrenzenden Strukturen, vor allem in der Einfamilienhausbebauung, kompensieren die durch die Baumaßnahme entfallenden Strukturen. Artenschutzrechtliche Konflikte gem. 44 Abs. 5 BNatSchG sind nicht gegeben. Gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ergibt sich als Ergebnis der vorliegenden asp (Stufe I) der Fall 1. Stufe I: Ergebnis: Fall 1: Es sind keine Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt und zu erwarten. Fazit: Der Plan/das Vorhaben ist zulässig. Stufe II der Artenschutzrechtlichen Prüfung kann entfallen. asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 17

19 6 Literatur Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2009: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) Feldmann, R., Hutterer, R. & Vierhaus, H. (1999): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere LANUV (2011): Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4906 nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4020 LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW LANUV NRW (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v , - III LÖBF (Hrsg.) (1999): Nordrhein-Westfalen. - Rote Liste der Gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. 3. Fassung. LÖBF- Schr.R. 17, 644 S. Meinig, H., Vierhaus, H., Trappmann C., Hutterer, R. (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis der Säugetiere - Mammalia - in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand November Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Meinig, H.; P. Boye & R. Hutterer (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70(1), 2009, Bundesamt für Naturschutz Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom : Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben; Gemeinsame Handlungsempfehlung. MUNLV (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen - Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV), Schwannstraße 3, Düsseldorf Südbecker P. (2005): Das Kriteriensystem der nächsten Roten Liste der Brutvögel in Deutschland Internet asp zur Überarbeitung der bestehenden Warenanlieferung Seite 18

Flächennutzungsplanänderung 20.2 Rücknahme von Wohnbauflächen Kranichweg / Wiesenbruchstraße. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1

Flächennutzungsplanänderung 20.2 Rücknahme von Wohnbauflächen Kranichweg / Wiesenbruchstraße. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 Anlage 5 zur DS Nr. 378/1 PLANUNGSAMT Flächennutzungsplanänderung 20.2 Rücknahme von Wohnbauflächen Kranichweg / Wiesenbruchstraße Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 Inhalt Seite 1 Anlass 1 2 Erfordernis

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Nr. 90. EN-Zentrum. Ennepetal

Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Nr. 90. EN-Zentrum. Ennepetal Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Nr. 90 EN-Zentrum Ennepetal STAND 31.05.2016 Bearbeitung: Lenninghauser Weg 1 58640 Tel.: 02378-2210 Fax: 02378 2055 Email: inabimberg@t-online.de Dipl. Geogr./LÖK

Mehr

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss

Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss - Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 - Auftraggeber Neusser Bauverein AG Am Zollhafen 1 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologin Verena Schwarz

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung. Hauptstraße-Bahnhofstraße

Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung. Hauptstraße-Bahnhofstraße Vegetationskunde und Umweltplanung Dipl.-Ing. agr. Jürgen Wissmann Hohe Str. 20 53119 Bonn Tel./Fax: 0228/657760 Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Hauptstraße-Bahnhofstraße

Mehr

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide. Stadt Coesfeld

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide. Stadt Coesfeld Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide Stadt Coesfeld 1 Auftraggeber: Stadt Coesfeld Fachbereich 60 Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8 48653 Coesfeld

Mehr

, VoS, u:\_oeko_immi\fnp\asp\ docx

, VoS, u:\_oeko_immi\fnp\asp\ docx 19 02.09.2015, VoS, 90-3300 u:\_oeko_immi\fnp\asp\150805.docx 7, 6, 61 ASVP für potenzielle Bauflächen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP Ihre Email vom 03.08.2015 Im Folgenden erhalten Sie die Ergebnisse

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Käfernberg - 8. Änderung, Schloss-Stadt. Stadt Hückeswagen. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung

Käfernberg - 8. Änderung, Schloss-Stadt. Stadt Hückeswagen. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung Käfernberg - 8. Änderung, Schloss-Stadt Auftraggeber: Bearbeitung: Segler-Vereinigung Wuppertal e.v. Käfernberg 12 42499 Hückeswagen Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten

Mehr

Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Ka223, 1. Änd. VeNeTe I

Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Ka223, 1. Änd. VeNeTe I Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan Ka223, 1. Änd. VeNeTe I Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung- Nettetal, im September 2018 Inhalt: ab Seite 1 Vorstellung des Planvorhabens...

Mehr

Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung

Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung Bebauungsplan 44 A Käfernberg Käfernberg 7.. Änderung, Schloss-Stadt Hückeswagen Auftraggeber: Bearbeitung: Erika Heuse Danziger Straße 22 51688 Wipperfürth Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege Mitglied

Mehr

Bebauungsplan Nr. 1 Hünxe-Dorf 37. Änderung. Auftraggeber: Auftragnehmer: Artenschutzprüfung Stufe I. Gemeinde Hünxe Postfach Hünxe

Bebauungsplan Nr. 1 Hünxe-Dorf 37. Änderung. Auftraggeber: Auftragnehmer: Artenschutzprüfung Stufe I. Gemeinde Hünxe Postfach Hünxe Bebauungsplan Nr. 1 Hünxe-Dorf 37. Änderung Artenschutzprüfung Stufe I Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Postfach 1163 46563 Hünxe Auftragnehmer: Planungsgemeinschaft Stadt und Umwelt Heistermannstr. 1-46539

Mehr

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz

Mehr

Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung

Bebauungsplan S 91, Bl. 2a Uckendorfer Straße, 2. Änderung Faunistische Gutachten Wilfried Knickmeier Diplom-Biologe Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung Artenschutzprüfung Hier: Vorprüfung Auftraggeber: Wohnbaumanagement 1988 GmbH Herrn

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

Windpark Hünxe. Windpark Hünxer Heide. Landschaftspflegerischer Begleitplan. Vorgehen - Methodik - Ergebnisse - Ef Erfordernisse

Windpark Hünxe. Windpark Hünxer Heide. Landschaftspflegerischer Begleitplan. Vorgehen - Methodik - Ergebnisse - Ef Erfordernisse Umweltfachliche Leistungen im Zuge der Antragstellungen nach BImSchG für den Windpark Hünxe und Windpark Hünxer Heide Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Vorgehen -

Mehr

Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG

Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG P. Schütz Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Artenschutzprüfung Fledermäuse und Vögel (Stufe I) für den Bebauungsplan Nr. 195 der Stadt Moers, Hochstraß (Römerstraße/Eichenstraße)

Artenschutzprüfung Fledermäuse und Vögel (Stufe I) für den Bebauungsplan Nr. 195 der Stadt Moers, Hochstraß (Römerstraße/Eichenstraße) Artenschutzprüfung Fledermäuse und Vögel (Stufe I) für den Bebauungsplan Nr. 195 der Stadt Moers, Hochstraß (Römerstraße/Eichenstraße) Michael Straube Wegberg Dezember 2011 Artenschutzprüfung BP Nr. 195

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung. Schloss Venauen

Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung. Schloss Venauen Vegetationskunde und Umweltplanung Dipl.-Ing. agr. Jürgen Wissmann Hohe Str. 20 53119 Bonn Tel./Fax: 0228/657760 Artenschutzfachliche Kurzeinschätzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 Schloss

Mehr

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus

Mehr

STADT BONN. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Von-der-Heydt-Straße 7" Stadtbezirk Bad Godesberg. Ortsteil Alt Godesberg

STADT BONN. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Von-der-Heydt-Straße 7 Stadtbezirk Bad Godesberg. Ortsteil Alt Godesberg STADT BONN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6915-1-16 "Von-der-Heydt-Straße 7" Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Alt Godesberg Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stand: Oktober 2015 STÄDTEBAULICHE ARBEITSGEMEINSCHAFT

Mehr

Fortbildung für Architekten und Planer

Fortbildung für Architekten und Planer Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders

Mehr

Bebauungsplan Nr. 92 "Eichenplätzchen", Stadt Burscheid. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung

Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen, Stadt Burscheid. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung Bebauungsplan Nr. 92 "Eichenplätzchen", Stadt Burscheid Auftraggeber: Stadtplanung Zimmermann GmbH Linzer Straße 31 50939 Köln Bearbeitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege Mitglied im Bund Deutscher

Mehr

Planung Wohnbebauung Dechaneistraße, Gemarkung Freckenhorst, Flur 5, Flurstücke

Planung Wohnbebauung Dechaneistraße, Gemarkung Freckenhorst, Flur 5, Flurstücke Planung Wohnbebauung Dechaneistraße, Gemarkung Freckenhorst, Flur 5, Flurstücke 1564 + 1338 - Potenzialanalyse Artenschutz - Juni 2015 Auftraggeber: Eigentümergemeinschaft Kösters/Tovar Paulusplatz 4 48231

Mehr

Anforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen

Anforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen P. Schütz Anforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000,

Mehr

FORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben

FORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben FORMBLATT Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben Bitte füllen Sie den nachstehenden Vordruck aus, und reichen Sie diesen mit den Bauantragsunterlagen ein, da sonst Ihr Antrag nicht bearbeitet

Mehr

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303

Mehr

Änderung bzw. Ergänzung der Ortslagensatzung gemäß 34 BauGB für die Ortslage Hatterscheid, Gemeinde Ruppichteroth

Änderung bzw. Ergänzung der Ortslagensatzung gemäß 34 BauGB für die Ortslage Hatterscheid, Gemeinde Ruppichteroth Änderung bzw. Ergänzung der Ortslagensatzung gemäß 34 BauGB für die Ortslage Hatterscheid, Gemeinde Ruppichteroth Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung Auftraggeber: Herbert Klein Am Hofgarten 12 53809

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide. Stadt Coesfeld

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide. Stadt Coesfeld Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 126 Wohnen an der Kiebitzweide Stadt Coesfeld 1 Auftraggeber: Stadt Coesfeld Fachbereich 60 Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8 48653 Coesfeld Auftragnehmer:

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bauvorhaben Magdalenenstraße 1 in Coesfeld-Lette

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bauvorhaben Magdalenenstraße 1 in Coesfeld-Lette Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bauvorhaben Magdalenenstraße 1 in Coesfeld-Lette Geoportal 2018 Auftraggeber: MR Agrar-Service Dienstleistungen für Stadt und Land GmbH Bearbeiter: M.Sc. Landschaftsökologie

Mehr

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche

Mehr

Artenschutzprüfung (ASP 1) Bebauungsplan K15. Alter Ostwall. Bocholt

Artenschutzprüfung (ASP 1) Bebauungsplan K15. Alter Ostwall. Bocholt Artenschutzprüfung (ASP 1) Bebauungsplan K15 Alter Ostwall Bocholt Auftraggeber: Architekturbüro Dipl.-Ing. Heinz Fischer Alfred-Flender-Str. 112 46395 Bocholt Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg

Mehr

8. Änderung bzw. Ergänzung der Ortslagensatzung gemäß 34 Baugesetzbuch für die Ortslage Bierenbachtal/Bonekamp, Gemeinde Nümbrecht

8. Änderung bzw. Ergänzung der Ortslagensatzung gemäß 34 Baugesetzbuch für die Ortslage Bierenbachtal/Bonekamp, Gemeinde Nümbrecht 8. Änderung bzw. Ergänzung der Ortslagensatzung gemäß 34 Baugesetzbuch für die Ortslage Bierenbachtal/Bonekamp, Gemeinde Nümbrecht Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung Auftraggeber: Immobilienservice

Mehr

Faunistische Kartierung der Artengruppe der Amphibien, der Fledermäuse und der Vögel zur Erweiterung des Bebauungsplanes 76 in Pulheim, Geyener Straße

Faunistische Kartierung der Artengruppe der Amphibien, der Fledermäuse und der Vögel zur Erweiterung des Bebauungsplanes 76 in Pulheim, Geyener Straße Faunistische artierung der Artengruppe der Amphibien, der Fledermäuse und der Vögel zur Erweiterung des Bebauungsplanes 76 in Pulheim, Geyener Straße inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP)

Mehr

Artenschutzprüfung (ASP) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Ka-63 Südlich Buschstraße

Artenschutzprüfung (ASP) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Ka-63 Südlich Buschstraße Artenschutzprüfung (ASP) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Ka-63 Südlich Buschstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtentwicklung- Nettetal, im Februar 2018 Inhalt: ab Seite 1 Vorstellung des Planvorhabens...

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

Bebauungsplan Nr. 227 "Herner Straße / Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin"

Bebauungsplan Nr. 227 Herner Straße / Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin FREIRAUMPLANUNG Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Leser. Albert. Bielefeld GbR Kortumstr. 35 44787 Bochum Tel.: 02 34/41 74 188-0 Fax: 02 34/41 74 188-30 LAB@lab-bochum.de www.lab-bochum.de LANDSCHAFTS-

Mehr

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,

Mehr

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Sondergebiet Reitzentrum Pingelerhook" der Gemeinde Südlohn Im Auftrag von: Gemeinde Südlohn - Planen und Bauen - Sachgebiet

Mehr

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz,

Mehr

Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Brinkmann in Oelde

Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Brinkmann in Oelde Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Brinkmann in Oelde Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Antragsteller: Hans Haferkemper Zum Geisterholz 10 59302 Oelde Erstellt durch: Münster, Juli 2014 Bearbeiter: Dipl.-Biologe

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zum Bebauungsplan Nr. 125 Wohnquartier Hengte. Stadt Coesfeld

Artenschutzrechtliche Vorprüfung. zum Bebauungsplan Nr. 125 Wohnquartier Hengte. Stadt Coesfeld Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 125 Wohnquartier Hengte Stadt Coesfeld 1 Auftraggeber: Stadt Coesfeld Fachbereich 60 Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8 48653 Coesfeld Auftragnehmer:

Mehr

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste)

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012 Zutreffendes bitte ausfüllen bzw.

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur. Errichtung eines Rasenspielfeldes am Endlosen Weg, Soest

Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur. Errichtung eines Rasenspielfeldes am Endlosen Weg, Soest Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung & Bauordnung Windmühlenweg 21 59494 Soest Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Errichtung eines Rasenspielfeldes am Endlosen Weg, Soest Stand: Dezember 2013 Auftraggeber:

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz. Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Löh. Stadt Burscheid. Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege

Fachbeitrag Artenschutz. Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Löh. Stadt Burscheid. Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege Fachbeitrag Artenschutz Stufe I Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Löh Stadt Burscheid Büro für Regionalberatung, Naturschutz und Landschaftspflege Dipl. Geogr. Markus Kunz Friedrichstraße 4 57627 Hachenburg

Mehr

Potenzialanalyse Artenschutz Änderung B-Plan Nr. 38 Nördlich Pattkamp, Everswinkel

Potenzialanalyse Artenschutz Änderung B-Plan Nr. 38 Nördlich Pattkamp, Everswinkel Potenzialanalyse Artenschutz Änderung B-Plan Nr. 38 Nördlich Pattkamp, Everswinkel August 2014 Auftraggeber: Gemeinde Everswinkel Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel Auftragnehmer: FAUNISTISCHE GUTACHTEN

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 Ardey Nord

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 Ardey Nord Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 Ardey Nord Stand: 18. Mai 2011 Auftraggeber: Bearbeiter: Dipl. Geograph Volker Stelzig Dipl. Landschaftsökologin Johanna

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Kompensations- und Ersatzaufforstungsflächen

Kompensations- und Ersatzaufforstungsflächen Wuppertal 1105 Abbildung 12 1116 489 487 490 423 446 Kompensations- und Ersatzaufforstungsflächen 429 415 428 1128 444 427 494 1045 443 448 1187 1040 456 457 1187 1187 405 1163 1162 1164 311 312 404 Legende

Mehr

Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 346 Moerser Benden/ Repelener Straße in Moers. Auftraggeber

Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 346 Moerser Benden/ Repelener Straße in Moers. Auftraggeber Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 346 Moerser Benden/ Repelener Straße in Moers Auftraggeber Stadt Moers Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen Fachdienst Grünflächen Rathausplatz 1 47441

Mehr

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

ENTWURFSSTAND 20. September 2016 20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Bebauungsplan SW 40 der Stadt Bocholt, Kreis Borken. Im Auftrag von: AG Immo Invest GmbH Schlavenhorst 51 46395 Bocholt Umfang 21 Seiten mit artenschutzrechtlichen

Mehr

Haese Büro für Umweltplanung

Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung

Artenschutzrechtliche Prüfung Roger Grothe Oberer Mühlenweg 65 59609 Anröchte Artenschutzrechtliche Prüfung zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Unter den Espen II in der Gemeinde Anröchte Stand: Mai 2017 Auftraggeber: Auftragnehmer:

Mehr

Factory Outlet Center Wuppertal Artenschutzvorprüfung (Stufe I)

Factory Outlet Center Wuppertal Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Factory Outlet Center Wuppertal Stand: 05.10.2015 Erstellt im Auftrag: Wicküler Park Eins GmbH & Co. KG Verfasser Adresse FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG Niederlassung Bochum Massenbergstraße 15-17 44787

Mehr

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 IKEA Einrichtungshaus Ersatzaufforstung, Wuppertal Artenschutzrechtliche

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Bebauungsplanänderung des B-Plan B 1 Ortskern Bienen in Rees-Bienen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Bebauungsplanänderung des B-Plan B 1 Ortskern Bienen in Rees-Bienen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Bebauungsplanänderung des B-Plan B 1 Ortskern Bienen in Rees-Bienen INHALTSVERZEICHNIS A. ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG 1 1 Anlass... 2 2 Rechtliche Grundlagen...

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 A - Voiswinkel Mitte - Gemeinde Odenthal. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 A - Voiswinkel Mitte - Gemeinde Odenthal. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 A - Voiswinkel Mitte - emeinde Odenthal Auftraggeber: Sommerkamp Feld mbh Franziskaner Straße 2 47906 Kempen Bearbeitung: ünter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege Mitglied

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Architekturbüro Horst A. Holt Sigefridwall 4a Soest ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG ZUM GEPLANTEN UMBAU DER EHEMALIGENTHOMÄSCHULE IN SOEST

Architekturbüro Horst A. Holt Sigefridwall 4a Soest ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG ZUM GEPLANTEN UMBAU DER EHEMALIGENTHOMÄSCHULE IN SOEST Architekturbüro Horst A. Holt Sigefridwall 4a 59494 Soest ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG ZUM GEPLANTEN UMBAU DER EHEMALIGENTHOMÄSCHULE IN SOEST Stand: 28. Februar 2013 Auftraggeber: Architekturbüro Horst

Mehr

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4. Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße

Mehr

Erstellt für: Bearbeitung:

Erstellt für: Bearbeitung: ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUN zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung Nr. des Bebauungsplanes 33 Landwehrstraße/ Hoserfeld - Viersen Erstellt für: rundstücks-marketing-esellschaft

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum

Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 12 B Eichen / Ritter-Tilmann-Straße der Stadt Waldbröl Stand: 17. Januar 2017 Auftraggeber:

Mehr

Dr. Thomas Oyen Im Stiftsfeld Soest. Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Paradiese der Stadt Soest

Dr. Thomas Oyen Im Stiftsfeld Soest. Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Paradiese der Stadt Soest Dr. Thomas Oyen Im Stiftsfeld 1 59494 Soest Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Paradiese der Stadt Soest Stand: 12. Dezember 2012 Auftraggeber: Dr. med. Thomas Oyen

Mehr

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung

Artenschutzrechtliche Prüfung Artenschutzrechtliche Prüfung ASP Stufe 1 + 2 Bebauungsplan Nr.134 Sinnersdorf Stadt Pulheim Haan, den 25.09.2017 Verfasser: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation 1 42781 Haan Telefon:

Mehr

B-Plan Schöneshof Erlenbitze Neunkirchen-Seelscheid. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I

B-Plan Schöneshof Erlenbitze Neunkirchen-Seelscheid. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Udo Sarnow Dipl.-Biologe Bismarckstr. 40, 52249 Eschweiler Tel. 02403-9610449 Mobil 0160-97594767 e-mail udo.sarnow@posteo.de Udo Sarnow Naturschutz Planung Recht B-Plan Schöneshof Erlenbitze 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Mehr

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, eine Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde vor Einreichung der Antragsunterlagen durchzuführen.

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, eine Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde vor Einreichung der Antragsunterlagen durchzuführen. Merkblatt des Dezernates 51 - Landschaft, Fischerei - der Bezirksregierung Arnsberg, höhere Naturschutzbehörde, zu Angaben zum Naturschutz, zur Landschaftspflege und zum Artenschutz Es ist grundsätzlich

Mehr

für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Am/15 Gebiet des Ortskerns Amern St.Georg westlich der Dorf- und Waldnieler Straße,

für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Am/15 Gebiet des Ortskerns Amern St.Georg westlich der Dorf- und Waldnieler Straße, ARTENSCHTZRECHTLICHE VORPRÜFN Waldnieler Straße, rundstücke emarkung Amern, Flur 24, Flurstücke 344 tlw. bis 346 in Schwalmtal Erstellt für: Jacobs Wohnbau mbh Johannes Jacobs Hühnerkamp 2 41366 Schwalmtal

Mehr

Artenschutzprüfung. Verfasser: zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 530 Sondergebiet westlich Kamillenstraße. Haan, den Geobasis.

Artenschutzprüfung. Verfasser: zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 530 Sondergebiet westlich Kamillenstraße. Haan, den Geobasis. Artenschutzprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 530 Sondergebiet westlich Kamillenstraße Geobasis.nrw Haan, den 21.07.2017 Verfasser: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation

Mehr

Flächennutzungsplan Castrop-Rauxel

Flächennutzungsplan Castrop-Rauxel Flächennutzungsplan Castrop-Rauxel Anhang 9: Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange a) en nach Messtischblättern b) enschutzrechtliche Beurteilung c) Auswirkungen auf planungsrelevante en (artbezogen)

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I)

Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) zum Neubau von barrierefreien Mehrfamilienhäusern an der Hochstraße 143 in 47647 Kerken-Aldekerk Gestaltungsplan, zur Verfügung gestellt von LIGO - Planungsbüro

Mehr

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung

Artenschutzrechtliche Prüfung Schwarz Immobilien Verwaltungs- GmbH & Co. KG z. Hd. Herrn John-Paul Schwarz Bromberger Straße 6-10 58511 Lüdenscheid Artenschutzrechtliche Prüfung zur Umwidmung einer festgesetzten Waldfläche in eine

Mehr

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Herkunft/Eigenart der Siedlungsfauna Relevante Strukturen an Gebäuden und Arten im Siedlungsbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Tierarten als Schutzgut/Teil

Mehr

Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht Seite 1 von 10

Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht Seite 1 von 10 Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht Seite 1 von 10 A Begründung 1. Planungsanlass Die Kapazität der bestehenden Einrichtung (Erftstraße 188) ist für die Aufnahme von Flüchtlingen erschöpft. Da auf dem

Mehr