Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm
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1 Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Bebauungsplan Nr. 162 Kindertagesstätte St. Andreas in Pfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sap als Anlage zur Begründung des Bebauungsplans NORBERT EINÖDSHOFER LANDSCHAFTSARCHITEKT STADTPLANER MARIENSTRASSE 7 TEL SCHEYERN FAX MAIL INFO@EINOEDSHOFER.DE
2 SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG - SAP SEITE 2 Inhaltsverzeichnis Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sap Aufgabenstellung Bestandssituation Artenschutzrechtliche Beurteilung Erforderliche Vermeidungsmaßnahme: Fazit... 8 Anlagen: Aktennotiz vom Skizze des zu beseitigenden Baumbestandes
3 SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG - SAP SEITE 3 Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sap 1. Aufgabenstellung Aufgrund des vorhandenen Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen soll das vorhandene Gebäude des bestehenden Kindergartens St. Andreas durch einen Anbau erweitert werden. Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens werden die baurechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch Bebauungspläne der Innenentwicklung durchgeführt. Die Größe der festgesetzten Grundfläche beträgt deutlich unter m2. Gemäß 13a Absatz 2 Nr. 1 gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens. Nach 13 Absatz 3 Satz 1 gilt: Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 abgesehen; 4c ist nicht anzuwenden. Gemäß 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein naturschutzfachlicher Ausgleich ist daher nicht erforderlich. Aufgrund der o.g. Regelungen ist daher kein Umweltbericht erforderlich. Ebenso wird auf die Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung verzichtet. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange ist jedoch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu klären, inwieweit die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. der EU- Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfüllt sind. Für das geplante Bauvorhaben ist die Beseitigung von vorhandenem Baumbestand erforderlich. Bei dem vorgesehenen Baugrundstück handelt es sich um den Garten des bestehenden Kindergartens St. Andreas, der als gärtnerisch genutzte Grundfläche gem. 39 BNatSchG anzusehen ist. Ungeachtet dessen ist geplant, die bestehenden Bäume im Zeitraum bis zu fällen, um Konflikte mit der Naturschutzgesetzgebung auszuschließen. Da das Bebauungsplanverfahren jedoch nicht bis abgeschlossen sein wird, wurde mit der UNatSchB am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm vereinbart, dass der Baumbestand vorab auf mögliche Artvorkommen untersucht wird.
4 SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG - SAP SEITE 4 Sollten dabei keine Artvorkommen vorgefunden werden, so kann der Baumbestand beseitigt werden (vgl. beiliegende Aktennotiz im Anhang). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist dies im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) entsprechend zu dokumentieren. Dies ist Gegenstand der folgenden Ausführung. Der Baumbestand wurde zwischenzeitlich gerodet. 2. Bestandssituation Das Planungsgebiet liegt im Bereich des bestehenden Kindergartens St. Andreas. Das Areal ist derzeit komplett umzäunt und dient als Freianlage und Garten des Kindergartens. Das vorgesehene Baugrundstück ist daher als gärtnerisch genutzte Grundfläche gem. 39 BNatSchG anzusehen. Die überplante Fläche liegt am nördlichen Rand des engeren Stadtgebietes von Pfaffenhofen: außerhalb von Schwerpunktgebieten des regionalen Biotopverbundes gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) außerhalb von ausgewiesenen oder vorgeschlagenen Schutzgebieten nach der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- RL) zum europäischen Netzverbund 'Natura 2000' gemäß 31 BNatSchG Die amtliche Biotopkartierung Bayern (Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm, ) weist im Planungsgebiet selbst und im engeren Umkreis keine schützenswerten Biotope aus. Das nächste kartierte Biotop befindet sich ca. 300 m nordwestlich des Planungsgebietes: Biotop-Nr , Teilfläche 001: Gehölze nördlich von Pfaffenhofen Die Artenschutzkartierung Bayern (TK , Stand ) enthält im Bereich des Planungsgebietes und der näheren Umgebung (bis ca m Entfernung) keine Artnachweise. Gemäß der Arteninformationen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz kommen im Untersuchungsgebiet TK 7435 folgende sap-relevanten Arten vor: Säugetiere Castor fiber Biber Myotis myotis Großes Mausohr Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Myotis nattereri Fransenfledermaus Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus
5 SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG - SAP SEITE 5 Vögel Accipiter gentilis Habicht Accipiter nisus Sperber Alauda arvensis Feldlerche Ardea cinerea Graureiher Bubo bubo Uhu Buteo buteo Mäusebussard Carduelis cannabina Bluthänfling Cuculus canorus Kuckuck Dryobates minor Kleinspecht Dryocopus martius Schwarzspecht Emberiza citrinella Goldammer Falco subbuteo Baumfalke Falco tinnunculus Turmfalke Gallinula chloropus Teichhuhn Hippolais icterina Gelbspötter Lanius collurio Neuntöter Motacilla flava Wiesenschafstelze Passer montanus Feldsperling Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Picus viridis Grünspecht Riparia riparia Uferschwalbe Streptopelia turtur Turteltaube Sylvia communis Dorngrasmücke Sylvia curruca Klappergrasmücke Vanellus vanellus Kiebitz Kriechtiere Lacerta agilis Zauneidechse Lurche Bufo calamita Kreuzkröte Pelophylax lessonae Kleiner Wasserfrosch Triturus cristatus Kammmolch Schmetterlinge Maculinea nausithous Schwarzblauer Wiesenknopfbläuling
6 SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG - SAP SEITE 6 Örtliche Bestandsaufnahme Neben dem vorhandenen Gebäudebestand ist das Areal vor allem im Süden und Norden von älterem Baumbestand geprägt. Aufgrund der geplanten Baumaßnahme ist die Beseitigung von vier Einzelbäumen erforderlich (s. beil. Skizze). Zur Untersuchung des zu beseitigenden Baumbestandes wurden mehrere Ortsbegehungen durchgeführt: : erste Übersichtsbegehung : detaillierte Untersuchung des zu rodenden Baumbestandes hinsichtlich dem Vorkommen von sap-relevanten Arten als Grundlage für ein Zustimmung der UNatSchB zur vorzeitigen Gehölzrodung. Dabei wurde insbesondere auf das Vorkommen von baum-/höhlenbrütenden Vogelarten und Fledermausvorkommen geachtet (die z.t. vorhandenen Asthöhlen wurden mit Hilfe einer Leiter inspiziert) Der zu rodende Baumbestand im Einzelnen: Nr. 1.: Acer saccharinum Silber-Ahorn (oder Acer rubrum Rot-Ahorn?) 3-stämmig, StU gesamt ca. 350 cm, Kronendurchmesser ca m, Höhe ca m z.t. im unteren Stammbereich abstehende Rinde, als Rindenhabitat nicht geeignet, bzw. wurden keine Fledermausvorkommen festgestellt. Eine kleinere Asthöhle (Durchmesser ca cm): unbewohnt Nr. 2.: Acer campestre Feld-Ahorn StU ca. 65 cm, Kronendurchmesser ca. 6 m, Höhe ca. 6-8 m Keine geeigneten Rindenhabitate. Eine kleinere Asthöhle (Durchmesser ca. bis 5 cm): unbewohnt Nr. 3.: Acer saccharinum Silber-Ahorn (oder Acer rubrum Rot-Ahorn?) 3-stämmig, StU ca. 100/120/120 cm, Kronendurchmesser ca m, Höhe ca m Keine geeigneten Rindenhabitate. Zwei kleinere Asthöhlen (Durchmesser ca cm, bzw cm): unbewohnt Nr. 4.: Apfelbaum StU gesamt ca. 135 cm, Kronendurchmesser ca. 8 m, Höhe ca. 6 m Keine geeigneten Rindenhabitate, keine Asthöhlen vorhanden Insgesamt wurden keine Arten aus dem zu untersuchenden Artenspektrum registriert. 3. Artenschutzrechtliche Beurteilung Auf Basis der o.g. bekannten oder potentiellen Artvorkommen, sowie bei Abschätzung des Lebensraumpotentials des Planungsgebietes können folgende Aussagen getroffen werden: Säugetierarten (ohne Fledermäuse) gem. Anhang IV FFH-Richtlinie Für den Geltungsbereich liegen keine Nachweise von Säugetieren vor.
7 SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG - SAP SEITE 7 Die zu prüfenden Arten (hier: Biber) finden im Geltungsbereich keinen geeigneten Lebensraum. Fledermäuse gem. Anhang IV FFH-Richtlinie Im Planungsgebiet selbst wurden keine Hinweise auf Fledermausvorkommen und deren Wochenstuben- oder Winterquartiere (Asthöhlen, geeignete Rindenhabitate) gefunden. Für mögliche Fledermausvorkommen in der Umgebung ist davon auszugehen, dass die vorliegende Planung keine negativen Auswirkungen auf den Jagdlebensraum der betroffenen Arten bewirkt, da in der näheren Umgebung des Artvorkommens ausreichend insektenreiche potentielle Jagdlebensräume liegen (freie Feldflur nordwestlich des Planungsgebietes). Eine Beeinträchtigung wichtiger Leitlinien ( Flugstraßen ), an denen sich Fledermäuse auf dem Weg vom Quartier zum Jagdhabitat orientieren, wird ebenfalls nicht erwartet. Akute Gefährdungen durch Neubau oder Intensivierung von Verkehrsstrecken (Kollisionsgefahr) sind ebenfalls nicht zu erwarten. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine Beeinträchtigung möglicher Fledermausvorkommen erfolgt. Kriechtiere, Lurche, Fische, Libellen, Käfer, Tagfalter, Nachtfalter, Schnecken und Muscheln gem. Anhang IV FFH-Richtlinie Die zu prüfenden Arten finden im Geltungsbereich keinen geeigneten Lebensraum, bzw. wurden keine Hinweise auf mögliche Artvorkommen festgestellt. Pflanzenarten gem. Anhang IV FFH-Richtlinie Die zu prüfenden Art findet im Geltungsbereich keinen geeigneten Lebensraum. Europäische Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Im Bereich der bereits gerodeten Bäume wurden keine Hinweise auf Vorkommen von gehölz-/höhlenbrütenden Vogelarten gefunden. Für bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel (z.b. Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche) ist das Planungsgebiet aufgrund der bereits bestehenden Nutzung als Kindergarten nicht geeignet. Insgesamt wird daher davon ausgegangen, dass mit der vorliegenden Planung keine Verbotstatbestände ausgelöst werden. Es wird für keine europäische Vogelart eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population erwartet. Weitere streng geschützte Arten, die keinen gemeinschaftlichen Schutzstatus aufweisen Die zu prüfenden Arten finden im Geltungsbereich keinen geeigneten Lebensraum. 4. Erforderliche Vermeidungsmaßnahme: Die erforderliche Rodung von Gehölzen hat ausschließlich außerhalb der Vogelbrutzeit im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar zu erfolgen
8 SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG - SAP SEITE 8 (entsprechend 39 BNatSchG), um keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auszulösen. Durch die bereits Mitte Februar 2016 durchgeführte Baumfällung als vorgezogene Maßnahme konnte der gesetzlich zugelassene Zeitraum eingehalten werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass mit der durchgeführten Gehölzbeseitigung keine Beeinträchtigung möglicher Artvorkommen erfolgte. 5. Fazit Auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes wird erwartet, dass keine Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 des BNatSchG erfüllt werden. Darauf aufbauend ist eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erforderlich. Zum Schutz von zu erhaltendem Baumbestand wird empfohlen, während der Bauzeit baumerhaltende und schadenbegrenzende Maßnahmen vorzusehen: Schutz vor Beeinträchtigung, z. B. durch Wurzelverletzungen infolge von Bodenverdichtung und Abgrabung. Folgende Richtlinien sind hier maßgeblich: ZTV Baum, RAS-LP 4, DIN Es wird darauf hingewiesen, dass der vollständige und dauerhaft unversehrte Erhalt eines Baumes im ober- und unterirdischen Bereich in der Regel nur dann gewährleistet ist, wenn Eingriffe in einem Abstand von mindestens 1,5 Meter von der Kronentraufe durchgeführt werden. Norbert Einödshofer Landschaftsarchitekt Stadtplaner Scheyern, Anlage: Aktennotiz vom Skizze des zu beseitigenden Baumbestandes
9 N O R B E R T E I N Ö D S H O F E R MARIENSTRASSE 7 LANDSCHAFTSARCHITEKT STADTPLANER SCHEYERN AKTENNOTIZ TEL FAX INFO@EINOEDSHOFER.DE Kindergarten St. Andreas Pfaffenhofen/Ilm Baumfällung als vorgezogene Maßnahme für die geplante Erweiterung des Kindergartens Für die o.g. Baumaßnahme ist die Beseitigung von Baumbestand erforderlich. Baubeginn ist geplant für ca. Juli/August Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen; die Planungsarbeiten hierfür laufen derzeit an. Bei dem vorgesehenen Baugrundstück handelt es sich um den Garten des bestehenden Kindergartens St. Andreas, der als gärtnerisch genutzte Grundfläche gem. 39 BNatSchG anzusehen ist. Ungeachtet dessen ist geplant, die bestehenden Bäume im Zeitraum bis zu fällen, um Konflikte mit der Naturschutzgesetzgebung auszuschließen. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange ist im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu klären, inwieweit die Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfüllt sind. Dies ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abzuhandeln. Da das Bebauungsplanverfahren jedoch nicht bis abgeschlossen sein wird, wurde mit der UNatSchB am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm vereinbart, dass der Baumbestand vorab auf mögliche Artvorkommen untersucht wird. Sollten dabei keine Artvorkommen vorgefunden werden, so kann der Baumbestand beseitigt werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist dies im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) entsprechend zu dokumentieren. Hierzu wurde heute eine entsprechende Bestandsaufnahme durchgeführt, wobei insbesondere auf das Vorkommen von baum-/höhlenbrütenden Vogelarten und Fledermausvorkommen geachtet wurde (die z.t. vorhandenen Asthöhlen wurden mit Hilfe einer Leiter inspiziert): Folgender Baumbestand ist zu beseitigen (s. beil. Skizze): Nr. 1.: Acer saccharinum Silber-Ahorn (oder Acer rubrum Rot-Ahorn?) 3-stämmig, StU gesamt ca. 350 cm, Kronendurchmesser ca m, Höhe ca m z.t. im unteren Stammbereich abstehende Rinde, als Rindenhabitat nicht geeignet, bzw. wurden keine Fledermausvorkommen festgestellt. Eine kleinere Asthöhle (Durchmesser ca cm): unbewohnt Nr. 2.: Acer campestre Feld-Ahorn StU ca. 65 cm, Kronendurchmesser ca. 6 m, Höhe ca. 6-8 m Keine geeigneten Rindenhabitate. Eine kleinere Asthöhle (Durchmesser ca. bis 5 cm): unbewohnt Nr. 3.: Acer saccharinum Silber-Ahorn (oder Acer rubrum Rot-Ahorn?) 3-stämmig, StU ca. 100/120/120 cm, Kronendurchmesser ca m, Höhe ca m Keine geeigneten Rindenhabitate. Zwei kleinere Asthöhlen (Durchmesser ca cm, bzw cm): unbewohnt STEUERNUMMER SPARKASSE PFAFFENHOFEN FINANZAMT PFAFFENHOFEN A.D.ILM BLZ KTO
10 NORBERT EINÖDSHOFER LANDSCHAFTSARCHITEKT STADTPLANER 25. JANUAR 2016 SEITE 2 Nr. 4.: Apfelbaum StU gesamt ca. 135 cm, Kronendurchmesser ca. 8 m, Höhe ca. 6 m Keine geeigneten Rindenhabitate, keine Asthöhlen vorhanden Insgesamt wurden keine relevanten Artvorkommen festgestellt. Es wird daher davon ausgegangen, dass bei einer Baumfällung bis keine Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 des BNatSchG erfüllt werden. aufgestellt: 25. Januar 2016 Norbert Einödshofer Landschaftsarchitekt Stadtplaner Verteiler: Landratsamt Pfaffenhofen / UNatSchB Stadt Pfaffenhofen Kindergarten St. Andreas Architekturbüro Obereisenbuchner
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