Man Umbrella SICAV. Verkaufsprospekt. Mai 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Man Umbrella SICAV. Verkaufsprospekt. Mai 2011"

Transkript

1 Man Umbrella SICAV Verkaufsprospekt Mai 2011 Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d Investissement à Capital Variable) Notierung an der Luxemburger Börse Luxemburg R.C.S. Nr. B Man Convertibles Far East Man Convertibles Japan Man Convertibles Europe Man Convertibles Global Man Convertibles America Man Multi Manager Man AHL Trend Man AHL Diversity Man Short-term Trading Man Long/Short Europe Man Manages Futures Man GLG Multi-Strategy V1

2 Hinweise Der Erwerb von Anteilen am Man Umbrella SICAV (der Fonds ) erfolgt nur auf der Grundlage von Informationen, welche in diesem Verkaufsprospekt (der Verkaufsprospekt ), dem vereinfachten Verkaufsprospekt, dem letzten Jahresbericht beziehungsweise dem letzten Halbjahresbericht enthalten sind. Nur diese Informationen und Erklärungen haben Gültigkeit. Es obliegt jedem Inhaber dieses Verkaufsprospektes und jedem Anleger, der Anteile erwerben möchte, sich eigenverantwortlich über die entsprechenden Gesetze und anderen Vorschriften der betreffenden Hoheitsgebiete zu informieren und diese zu beachten. Den Anlegern wird geraten, sich über etwaige gesetzliche oder steuerliche Folgen sowie Devisenbeschränkungen oder Devisenkontrollbestimmungen nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zu informieren, die für die Zeichnung, den Kauf, den Besitz, den Umtausch, die Umwandlung, die Rücknahme oder die Übertragung der Anteile von Bedeutung sein könnten. Exemplare dieses Verkaufsprospektes, des vereinfachten Verkaufsprospektes sowie der Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos bei der RBC Dexia Investor Services Bank S.A., 14, porte de France, L-4360 Esch-sur Alzette, Luxemburg, erhältlich. Bei der Geschäftsstelle des Fonds, 69, route d Esch, L Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg oder am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, 19, rue de Bitbourg, L 1273 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg sind während der üblichen Geschäftszeiten an jedem Bankarbeitstag Exemplare folgender Unterlagen kostenlos erhältlich: 1. die Satzung des Fonds (die Satzung ); 2. der im Kapitel Management erwähnte Dienstleistungsvertrag der Verwaltungsgesellschaft; 3. die im Kapitel Management erwähnten Anlageverwaltungsverträge; 4. der im Kapitel Hauptverwaltung erwähnte Dienstleistungsvertrag des Anlagefonds; 5. der im Kapitel Depotbank erwähnte Depotbankvertrag und 6. die unter Informationen an die Anteilsinhaber erwähnten Berichte. Mai V1

3 Inhalt 5 Verwaltung 7 Der Fonds 8 Management 10 Depotbank 10 Hauptverwaltung 11 Anteile 12 Ausgabe von Anteilen 14 Rücknahme von Anteilen 14 Umtausch von Anteilen 15 Schutz gegen Praktiken des Late Trading und Market Timing 15 Ausschüttungspolitik 15 Kosten 17 Besteuerung 20 Auflösung, Liquidation und Fusion von Teilfonds 21 Informationen an die Anteilsinhaber 22 Gesellschafterversammlungen 22 Rechnungsjahr 23 Allgemeine Anlagerichtlinien und -beschränkungen 30 Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile 34 Interessenskonflikte 35 Anhang zum Verkaufsprospekt: Die Teilfonds 36 Anhang 1: Man Convertibles Far East 40 Anhang 2: Man Convertibles Japan 43 Anhang 3: Man Convertibles Europe 47 Anhang 4: Man Convertibles Global 52 Anhang 5: Man Convertibles America 55 Anhang 6: Man Multi Manager 78 Anhang 7: Man AHL Trend 103 Anhang 8: Man AHL Diversity 121 Anhang 9: Man Short-term Trading 147 Anhang 10: Man Long/Short Europe 172 Anhang 11: Man Managed Futures 198 Anhang 12: Man GLG Multi-Strategy 213 Anhang 13: Zusätzliche Informationen für Anleger in Deutschland Man Umbrella SICAV 3

4 215 Anhang 14: Zusätzliche Informationen für Anleger in Österreich Man Umbrella SICAV 4

5 Verwaltung Verwaltungsrat Vorsitzender Philip M Bodman Managing Director Man Fund Management (Guernsey) Ltd Guernsey Verwaltungsratsmitglieder John Walley Berater Dublin Irland Dr. Serge Cadelli Chief Operations Officer Man Investments (CH) AG CH-8808 Pfäffikon SZ Yves Wagner Verwaltungsratsmitglied MDO Services S.A. 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Verwaltungsgesellschaft Man Investments (Luxembourg) S.A. 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Vorsitzender Philip M.Bodman Managing Director Man Fund Management (Guernsey) Ltd Guernsey Verwaltungsratsmitglieder Dr. Serge Cadelli Chief Operations Officer und Chief Risk Officer Man Investments (CH) AG CH-8808 Pfäffikon SZ Geschäftsführer Yves Wagner Verwaltungsratsmitglied MDO Services S.A. 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Dr. Serge Cadelli Chief Operations Officer und Chief Risk Officer Man Investments (CH) AG CH-8808 Pfäffikon SZ Hakim Bendriss Senior Manager Institutional Clients France Man Investments (Luxembourg) S.A. 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Michael de Groot Investment Research Man Investments Ltd Sugar Quay, Lower Thames Street London EC3R 6DU Eingetragener Sitz des Fonds 69, route d Esch L-1470 Luxemburg Hauptverwaltungsstelle RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Anlageverwalter Man Investments (CH) AG Etzelstrasse 27 CH-8808 Pfäffikon SZ Man Investments Ltd. Sugar Quay Lower Thames Street London EC3R 6DU Hakim Bendriss Senior Manager Institutional Clients France 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Yves Wagner Verwaltungsratsmitglied MDO Services S.A. 19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Register- und Transferstelle RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Depotbank RBC Dexia Investor Services Bank S.A. 14, porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Man Umbrella SICAV 5

6 Wirtschaftsprüfer Deloitte S.A. 560 rue Neudorf L-2220 Luxemburg Rechtsberater in Luxemburg Arendt & Medernach 14, rue Erasme L-2082 Luxemburg Man Umbrella SICAV 6

7 Der Fonds Man Umbrella SICAV (der Fonds ) ist eine Aktiengesellschaft, welche in Luxemburg als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (société d'investissement à capital variable SICAV unter dem Namen RMF Umbrella SICAV ) am 13. Dezember 1995 auf unbestimmte Dauer gegründet wurde. Der Fonds wurde nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen aufgelegt. Der Fonds ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) gemäß der Richtlinie Nr. 85/611/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Dezember 1985 in der jeweils gültigen Fassung. Als ehemals selbstverwaltete SICAV entsprach der Fonds den Voraussetzungen des Artikels 27 des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen, in der jeweils gültigen Fassung (das Gesetz vom 20. Dezember 2002 ). Am 17. Februar 2006 wurde die Satzung des Fonds dahingehend geändert, dass der Fonds die Bestimmungen von Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 und die Anforderungen der geänderten Richtlinie Nr. 85/611/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Dezember 1985 erfüllt. Mit Wirkung vom hat der Fonds seine Anlageverwaltungs-, Verwaltungs- und Marketingfunktionen an eine Verwaltungsgesellschaft übertragen. Zum 10. Dezember 2009 wurde der Name des Fonds von RMF Umbrella SICAV in Man Umbrella SICAV geändert. Der Verwaltungsrat des Fonds beabsichtigt, Anteile am Fonds außer in Luxemburg in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz zu vertreiben. Die Rechtsgrundlagen des Fonds werden durch dessen Satzung festgelegt. Ergänzend finden das Luxemburger Gesetz vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften (das Gesetz vom 10. August 1915 ) sowie das Gesetz vom 20. Dezember 2002 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Satzung wurde erstmals am 17. Januar 1996 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations (Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg) veröffentlicht. Die Satzung wurde letztmalig am 10. Dezember 2009 geändert. Ein Hinweis auf die Hinterlegung der aktuellen Satzung wurde am 18. Februar 2010 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, veröffentlicht. Der Fonds wurde als Umbrellafonds, welcher als solcher mehrere Teilfonds umfassen kann (organisme de placement collectif à compartiments multiples), errichtet. Fondsanteile (die Anteile ) sind Anteile an dem jeweiligen Teilfonds. Die Anteile müssen voll eingezahlt sein und haben keinen Nennwert. Jeder Anteil berechtigt zu einer Stimme bei der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber (die Gesellschafterversammlung ). Das Kapital des Fonds entspricht der Summe des Nettovermögens der jeweiligen Teilfonds. Der Fonds bildet eine gesonderte rechtliche Einheit. Die Vermögenswerte der jeweiligen Teilfonds sind nur für die Schulden, Verbindlichkeiten und Forderungen des jeweiligen Teilfonds haftbar. Im Hinblick auf die Interessen der Anteilsinhaber untereinander wird jeder Teilfonds als getrenntes Portfolio angesehen. Der Verwaltungsrat kann die Auflegung einzelner Anteilsklassen (die Anteilsklasse[n] ) in einem Teilfonds beschließen, deren Vermögen als Teil des Fondsvermögens des Teilfonds investiert wird, für die aber unterschiedliche Verkaufs- und Rücknahmegebühren, besondere Kostenstrukturen, Mindestzeichnungsbeträge, Mindestbeteiligungen, Währungen, Voraussetzungen für die Anleger oder Vertriebsbedingungen bzw. sonstige Unterscheidungskriterien gelten, die jeweils nach Ermessen des Verwaltungsrats festgelegt werden. Im Falle eines Teilfonds, der verschiedene Anteilsklassen enthält, sind dem betreffenden Anhang für den Teilfonds genauere Informationen zu der jeweiligen Anteilsklasse zu entnehmen. Als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital kann der Fonds fortlaufend Anteile an seinen Teilfonds zu Preisen ausgeben und zurücknehmen, welche auf der Basis des jeweiligen Nettoinventarwerts der Anteile ermittelt werden. Der Verwaltungsrat kann jederzeit die Auflegung weiterer Teilfonds beziehungsweise die Errichtung neuer Anteilsklassen in einem bestehenden Teilfonds beschließen, in welchem Falle eine entsprechende Änderung des Verkaufsprospektes erfolgt. Die Anteile der einzelnen Teilfonds oder Anteilsklassen können an einer Börse notiert werden. Dies findet Erwähnung in der Beschreibung der jeweiligen Teilfonds im betreffenden Anhang des vorliegenden Verkaufsprospektes. Man Umbrella SICAV 7

8 Folgende Teilfonds bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt: Man Teilfonds: Man Umbrella SICAV - Man Convertibles Far East Man Umbrella SICAV - Man Convertibles Japan Man Umbrella SICAV - Man Convertibles Europe Man Umbrella SICAV Man Convertibles Global Man Umbrella SICAV Man Convertibles America Man Umbrella SICAV Man Multi Manager Man Umbrella SICAV Man Short-term Trading Man Umbrella SICAV Man Long/Short Europe Man Umbrella SICAV Man Managed Futures Man Umbrella SICAV Man GLG Multi-Strategy Man AHL Teilfonds: Man Umbrella SICAV Man AHL Trend Man Umbrella SICAV Man AHL Diversity Der Verwaltungsrat bestimmt die Anlagestrategie für die einzelnen Teilfonds in Absprache mit dem jeweiligen Anlageverwalter. Die Anlagestrategien der jeweiligen Teilfonds werden nachfolgend im jeweiligen Anhang jedes Teilfonds dargestellt. Management Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung für das Management und die Verwaltung des Fonds, seiner Teilfonds und der entsprechenden Anteilsklassen (sofern zutreffend), für die Genehmigung der Auflage neuer Teilfonds und Anteilsklassen sowie die Festlegung und Überwachung der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen. Die Verwaltungsgesellschaft Gemäß dem Dienstleistungsvertrag der Verwaltungsgesellschaft vom hat der Fonds Man Investments (Luxembourg) S.A. zu seiner Verwaltungsgesellschaft im Sinne des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 ernannt (der Dienstleistungsvertrag der Verwaltungsgesellschaft ). Die Verwaltungsgesellschaft wird vorbehaltlich der allgemeinen und uneingeschränkten Aufsicht des Verwaltungsrats Dienstleistungen im Bereich (i) Anlagemanagement, (ii) Verwaltung und (iii) Marketing für den Fonds erbringen. Die Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft sind ausführlicher in den Artikeln 82 ff. des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 beschrieben. Die Verwaltungsgesellschaft handelt bei der Ausübung ihrer Geschäfte stets aufrichtig und fair im besten Interesse der Anteilsinhaber sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 20. Dezember 2002, dem Verkaufsprospekt und der Satzung des Fonds. Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 22. September 2008 nach luxemburgischem Recht als Société Anonyme gegründet, und ihre Satzung wurde am 24. Oktober 2008 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist im Régistre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg ( RCS ) (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister) unter der Nummer B eingetragen und wurde gemäß Kapitel 13 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 als Verwaltungsgesellschaft zugelassen. Das Grundkapital der Verwaltungsgesellschaft beläuft sich auf EUR. Der Verwaltungsgesellschaft wurde das tägliche Management des Fonds übertragen. Mit dem Anlageverwaltungsvertrag vom 31. März 2009, der den Anlageverwaltungsvertrag vom 7. Juli 2008 zwischen dem Fonds und Man Investments (CH) AG ( MI (CH) ) ersetzt, hat die Verwaltungsgesellschaft im Einklang mit dem Fonds MI (CH) zum Anlageverwalter der Man Teilfonds ernannt. Des Weiteren hat sie im Einklang mit dem Fonds und mit dem Anlageverwaltungsvertrag vom 15. Juli 2009 (in der jeweils gültigen Fassung) Man Investments Ltd. ( MIL ) als Anlageverwalter für die Man AHL Teilfonds ernannt. Man Umbrella SICAV 8

9 Die Verwaltungsgesellschaft hat die uneingeschränkte Befugnis, den Fonds und seine Teilfonds zu vertreten und zu verpflichten, soweit das Gesetz oder die Satzung des Fonds nicht ausdrücklich bestimmte Befugnisse der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber ( Gesellschafterversammlung ) vorbehält. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Aufgabe, Anlageentscheidungen für die einzelnen Teilfonds des Fonds zu treffen, den Anlageverwaltern übertragen (siehe Abschnitt Anlageverwalter ). Die Anlageverwalter Die Verwaltungsgesellschaft hat MI (CH) derzeit mit der Verwaltung der Vermögenswerte der Man-Teilfonds und Man Investments Ltd. mit der Verwaltung der Teilfonds von Man AHL beauftragt. Man Investments (CH) AG MI (CH) ist der Anlageverwalter des Fonds im Hinblick auf die Man Teilfonds. MI (CH) wurde als Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, mit Schwerpunkt auf der Vermögensverwaltung, gegründet. Er erhielt von der Eidgenössischen Bankenkommission (nun die Finanzmarktaufsicht) die Lizenz als Vermögensverwalter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen und wurde am 7. Juli 2008 von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) als Anlageverwalter des Fonds bevollmächtigt. MI (CH) wurde im Jahr 1991 gegründet und verfügt über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Aktien- und Aktienderivate. MI (CH) kann sich bei seiner Tätigkeit als Vermögensverwalter und Berater auf seine umfassenden quantitativanalytischen und technologischen Ressourcen stützen, und verfügt sowohl über ein starkes Risikomanagement als auch ein umfangreiches Strukturierungs-Knowhow. Eine der Tochtergesellschaften von MI (CH) ist als Effektenhändler im Sinne des Schweizerischen Börsengesetzes der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterstellt. Um eine umfassende Aufsicht sicherzustellen, wird MI (CH) von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht auf konsolidierter Basis überwacht. MI (CH) selbst unterliegt zusätzlich auch der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht als Schweizer Vertretung für ausländische kollektive Kapitalanlagen und als Finanzintermediär im Sinne des Schweizer Geldwäschegesetzes. Nach der Übernahme der RMF Group durch die Man Group plc im Mai 2002, werden die Aktien der MI (CH) durch die RMF Holdings Limited gehalten, eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der britischen Man Group plc. Als Folge der Übernahme wurde mit Wirkung vom April 2003 der Name des Anlageverwalters und Vertreters in der Schweiz von RMF Investment Products auf RMF Investment Management geändert und mit Wirkung vom 1. Juli 2009 erfolgte eine weitere Namensänderung auf MI (CH). Per 30. September 2010 verwaltet MI (CH) Vermögen in Höhe von insgesamt ca. 14,7 Milliarden US-Dollar. Die Aufgaben von MI (CH) erstrecken sich im Rahmen der allgemeinen Kontrolle durch die Verwaltungsgesellschaft namentlich auf Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf, dem Umtausch, der Zeichnung und der Übertragung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten und auf Entscheidungen im Hinblick auf die Ausübung aller Rechte, die mit den Vermögenswerten der jeweiligen Teilfonds des Fonds unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Zur Erfüllung der Aufgaben kann sich MI (CH) auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Verwaltungsrat, dritter natürlicher oder juristischer Personen bedienen sowie weitere Anlageberater hinzuziehen. Etwaige Anlageberater, die vom Anlageverwalter hinzugezogen werden, sind nicht berechtigt, Aufgaben der laufenden Geschäftsführung wahrzunehmen und selbstständig Anlageentscheidungen zu treffen. Man Investments Ltd. Man Investments Ltd. ist der Anlageverwalter des Fonds für die Teilfonds von Man AHL. Man Investments Ltd. ist von der FSA zugelassen und unterliegt im Hinblick auf die Abwicklung ihrer regulierten Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich deren Aufsicht. Ein Mitglied der Man Group, Man Investments Ltd., eröffnet privaten und institutionellen Anlegern über eine Palette innovativer Produkte und Lösungen weltweit Zugang zu alternativen Anlagestrategien, die speziell für die langfristige Wertentwicklung der Anlagen entwickelt wurden. Man Investments verfügt auf diesem Sektor über eine zwanzigjährige Erfolgsbilanz und wird durch eine starke Produktentwicklung, Knowhow im Bereich der Strukturierung sowie umfassende Dienstleistungen für Anleger und ein globales Vertriebsnetz unterstützt. Man Umbrella SICAV 9

10 Per 30. September 2010 verwaltete Man Investments Ltd. Im Rahmen seiner AHL Produkte ein Vermögen in Höhe von 22,6 Milliarden US-Dollar. Depotbank Mit Wirkung zum 2. Januar 2006 hat die Dexia Banque Internationale à Luxembourg S.A., eine société anonyme (Aktiengesellschaft), mit Sitz in 69, route d'esch, L-2953 Luxemburg, ihre Funktion als Depotbank an die RBC Dexia Investor Services Bank S.A., einer Aktiengesellschaft nach Luxemburger Recht mit Sitz in 14, porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Luxemburg, abgetreten. Die Depotbank erfüllt eine Überwachungsaufgabe für das Fondsvermögen in der vom Gesetz vom 20. Dezember 2002 und den entsprechenden Vorschriften vorgeschriebenen Form und erbringt Verwahrungsdienstleistungen nach Luxemburger Recht. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz und dem Depotbankvertrag, der zwischen dem Fonds und Dexia Banque Internationale à Luxembourg S.A. mit Wirkung vom 13. Dezember 1995 abgeschlossen und mit Wirkung zum 2. Januar 2006 an RBC Dexia Investor Services Bank S.A. übertragen wurde. Neben ihrer Aufgabe der Verwahrung des Fondsvermögens hat die Depotbank dafür Sorge zu tragen: (a) dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme und die Annullierung von Anteilen durch oder für den Fonds gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung des Fonds erfolgen; (b) dass dem Fonds bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds betreffen, die entsprechende Gegenleistung innerhalb des üblichen Zeitrahmens entrichtet wird; (c) dass die Erträge des Fonds gemäß seiner Satzung verwendet werden. Die Depotbank ist ferner zur Zahlstelle für den Fonds ernannt worden, mit der Verpflichtung zur Auszahlung eventueller Ausschüttungen sowie des Rücknahmepreises auf zurückgegebene Anteile. Hauptverwaltung Gemäß dem Vertrag vom (dem Dienstleistungsvertrag des Anlagefonds ) hat die Verwaltungsgesellschaft im Einklang mit dem Fonds RBC Dexia Investor Services Bank S.A. (je nach Zusammenhang die Hauptverwaltungsstelle" oder die Register- und Transferstelle") als Hauptverwaltungsstelle, Register- und Transferstelle, Domizil- und Vertretungsstelle, Hauptzahlstelle und Zulassungsstelle des Fonds ernannt. RBC Dexia Investor Services Bank S.A. ist beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (RCS) unter der Nummer B47192 eingetragen und wurde 1994 unter dem Namen First European Transfer Agent errichtet. Sie hält eine Banklizenz nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor und ist auf Depotbank-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Zum 1. Juni 2010 beliefen sich ihre Eigenmittel und Rücklagen auf über 580 Millionen EUR. RBC Dexia Investor Services Bank S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der RBC Dexia Investor Services Limited, einer Gesellschaft nach dem Recht von England und Wales, die unter der Kontrolle der Dexia Banque Internationale à Luxembourg S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, und der Royal Bank of Canada, Toronto, Kanada, steht. In ihrer Eigenschaft als Hauptverwaltungsstelle nimmt die RBC Dexia Investor Services Bank S.A. die nach dem Gesetz erforderlichen allgemeinen administrativen Funktionen wahr. Darüber hinaus fungiert sie als Domizilstelle und ist für die Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile jedes Teilfonds und die Führung der Geschäftsbücher verantwortlich. In ihrer Eigenschaft als Register- und Transferstelle übernimmt die RBC Dexia Investor Services Bank S.A. die Verantwortung für die abwicklungstechnische Betreuung der Ausgabe, Rücknahme, Umwandlung und Übertragung von Anteilen des Fonds sowie für die Führung des Anteilsinhaberregisters. Man Umbrella SICAV 10

11 In ihrer Eigenschaft als Domizil- und Vertretungsstelle übernimmt die RBC Dexia Investor Services Bank S.A. die Verantwortung für die Entgegennahme und Verwahrung der Korrespondenz des Fonds, die Bereitstellung der Räumlichkeiten und Infrastruktur sowie die Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlungen der Anteilsinhaber. In ihrer Eigenschaft als Hauptzahlstelle übernimmt die RBC Dexia Investor Services Bank S.A. die Verantwortung für die Ausschüttung der Dividenden auf die Anteile des Fonds. In ihrer Eigenschaft als Zulassungsstelle übernimmt die RBC Dexia Investor Services Bank S.A. die Verantwortung für die Zulassung der Anteilsklassen der Teilfonds des Fonds an der Luxemburger Börse. Der Vertrag zwischen der Hauptverwaltungsstelle, der Verwaltungsgesellschaft und dem Fonds wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen und kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt werden. Anteile Die Anteile lauten auf den Inhaber oder werden als Namensanteile ausgegeben. Sämtliche Anteile werden in einem Globalzertifikat verbrieft. Eine physische Lieferung der Anteile ist ausgeschlossen. Die Ausgabe von Zertifikaten ist gegen Spesenrechnung möglich. In diesem Prospekt sind Anteile die Anteile an einem Teilfonds. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden für jeden Teilfonds gesonderte Vermögen gebildet. Im Hinblick auf die Interessen der Anteilsinhaber untereinander wird jeder Teilfonds als getrenntes Portfolio angesehen. Die Vermögenswerte der einzelnen Teilfonds sind nur für die Schulden, Verbindlichkeiten und Forderungen des jeweiligen Teilfonds haftbar. Anteile müssen voll eingezahlt werden; sie haben keinen Nennwert und beinhalten keine Vorzugs- oder Vorkaufsrechte. Jeder Anteil berechtigt in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung zu einer Stimme bei jeder Gesellschafterversammlung. Die Feststellung des Nettoinventarwerts der Anteile erfolgt an jedem Bankarbeitstag, an welchem das Fondsvermögen des jeweiligen Teilfonds gemäß der ausführlichen Beschreibung im entsprechenden Anhang jedes Teilfonds und den für diesen Teilfonds getroffenen Bestimmungen bewertet wird (der Bewertungstag ), indem das nach den unter Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile aufgeführten Grundsätzen bestimmte Fondsvermögen des jeweiligen Teilfonds abzüglich der dem Fondsvermögen dieses Teilfonds zuzurechnenden Verbindlichkeiten (das Nettoteilfondsvermögen ) durch die Anzahl der an dem jeweiligen Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile an dem entsprechenden Teilfonds dividiert wird. Entsprechend der Satzung des Fonds ist die Ausgabe von Anteilsbruchteilen möglich. Anteilsbruchteile verleihen kein Stimmrecht, berechtigen aber zur Teilnahme an den Erträgen der entsprechenden Anteilsklasse und an den Erlösen aus der Liquidation des jeweiligen Teilfonds auf anteiliger Basis. Es werden jedoch keine Anteilsbruchteile ausgegeben, sofern keine anderslautenden Angaben im Anhang des jeweiligen Teilfonds gemacht wurden. Laut Satzung ist der Verwaltungsrat des Fonds befugt, die von ihm für notwendig erachteten Beschränkungen aufzuerlegen, um sicherzustellen, dass keine Anteile des Fonds von einer Person gesetzeswidrig oder in Verstoß gegen die Gesetze oder Vorschriften eines Landes oder einer Regierungsbehörde oder von einer Person, deren Verhältnisse nach Meinung des Verwaltungsrats für den Fonds zu Verbindlichkeiten, Steuerbelastungen oder sonstigen Nachteilen führen können, die dem Fonds andernfalls nicht entstanden wären, erworben oder gehalten werden (diese Personen werden als unberechtigte Personen bezeichnet). Insbesondere hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass US-Personen (gemäß nachstehender Definition) als unberechtigte Personen zu betrachten sind. Unter Angehöriger der Vereinigten Staaten oder US-Person ist eine US-Person zu verstehen, die unter die Definition dieses Begriffs in der im Rahmen des Securities Act von 1933 veröffentlichten Verordnung S (in der jeweils gültigen Fassung) fällt. Insbesondere gilt dies auch in Bezug auf: (i) jede natürliche Person, die in den USA ansässig ist oder die US- Staatsbürgerschaft hat; (ii) jede Personen- oder Kapitalgesellschaft, die nach US-Recht organisiert ist oder gegründet wurde; (iii) jedes Unternehmen, das außerhalb der USA organisiert oder gegründet wurde, als dessen wirtschaftliche Eigentümer u.a. Man Umbrella SICAV 11

12 US-Personen eingetragen sind; (iv) jeder Nachlass, dessen Vollstrecker oder Verwalter eine US-Person ist; (v) jeder Trust, dessen Treuhänder eine US-Person ist; oder (vi) jede Agentur oder Zweigniederlassung eines ausländischen, in den USA domizilierten Unternehmens. Zur Klarstellung gilt der Begriff US Person nicht für: a. Unternehmen, die als Nicht-US-Personen im Sinne von Verordnung S in der jeweils gültigen Fassung eingestuft werden, einschließlich jedes treuhänderisch verwalteten Kontos oder vergleichbaren Kontos (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Treuhandvermögens), das zu Gunsten oder auf Rechnung einer Nicht-US-Person von einem Händler oder einem anderen berufsmäßig handelnden Treuhänder geführt wird, der in den Vereinigten Staaten organisiert, gegründet oder (im Falle einer Einzelperson) in den Vereinigten Staaten ansässig ist; oder b. Konten ohne Verwaltungsauftrag oder vergleichbare Konten, die von einem Händler oder einem anderen berufsmäßig handelnden Treuhänder geführt werden, die zu Gunsten oder auf Rechnung einer Nicht-US-Person von einem Händler oder einem anderen berufsmäßig handelnden Treuhänder geführt werden, der in den Vereinigten Staaten organisiert, gegründet oder (sofern es sich um eine natürliche Person handelt) in den Vereinigten Staaten ansässig ist, sofern es sich bei diesen Konten ohne Verwaltungsauftrag nicht in anderer Weise um US-Personen im Sinne der obigen Definition handelt. Zur weiteren Klarstellung gilt der Begriff US-Person nicht für Personen, deren Antrag nach eigenem Ermessen des Verwaltungsrats angenommen wurde. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Begriff US-Person andere steuerbefreite Anleger oder Unternehmen einschließt, deren gesamtes Eigentum vorwiegend durch in den USA steuerbefreite Anleger gehalten wird. Die Begriffe Angehörige der Vereinigten Staaten oder US-Personen sind dementsprechend auszulegen. Der Fonds kann sämtliche Anteile, die von diesen unberechtigten Personen gehalten werden, zwangsweise zurücknehmen. Ausgabe von Anteilen Die Ausgabe von Anteilen des Fonds erfolgt aufgrund der Annahme von schriftlichen, an die Register- und Transferstelle des Fonds eingereichten Zeichnungsanträge. Der Zeichnungsantrag muss folgende Angaben enthalten: Die Identität und Anschrift des Antragstellers, die Anzahl oder der Betrag der zu zeichnenden Anteile, den Teilfonds, an dem diese Anteile gezeichnet werden sollen, und Angaben zum Bankkonto des Antragstellers. Zeichnungsanträge werden zum Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich einer anwendbaren Verkaufsprovision (der Ausgabepreis ) an dem Bewertungstag abgerechnet, an dem die Zeichnung erfolgen soll, und am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht, wenn sie bis spätestens 12:00 Uhr (Luxemburger Ortszeit) ( Cut-Off Time Stichtermin für die Annahme der Eingangszahlungen) an diesem Bewertungstag bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind und der entsprechende Anhang eines Teilfonds keine anderslautenden Vereinbarungen enthält. Zeichnungsanträge, die nach der Cut-Off Time bei der Register- und Transferstelle eingehen, werden zum Ausgabepreis des nächstfolgenden Bewertungstags abgerechnet, der, sofern der entsprechende Anhang eines Teilfonds keine anderslautenden Vereinbarungen enthält, am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht wird. Die Einzelheiten zum Ausgabepreis werden im entsprechenden Anhang jedes Teilfonds erläutert. Zeichnungsanträge können (vorbehaltlich der Festlegung des Verwaltungsrats) nicht widerrufen werden. Direktzeichnung von Anteilen Direktzeichnungen von Anteilen müssen über die Register- und Transferstelle des Fonds durch Einreichung eines ausgefüllten Zeichnungsantrags (der beim Sitz der Register- und Transferstelle erhältlich ist) per Fax, elektronischer Datenübertragung oder auf dem Postweg erfolgen. Im Falle von Direktzeichnungen können Orders von Privatanlegern nur für Bareinlagen erteilt werden, Orders für eine bestimmte Anzahl von Anteilen anstelle von Bareinlagen werden nicht entgegengenommen. Im diesem Fall müssen auch private Antragsteller dafür Sorge tragen, dass ihre unwiderruflichen Zahlungen vor Ablauf der Cut-Off-Time spätestens an dem Tag der Transaktionsanzeige, der dem für die Ausübung des Zeichnungsrechts geplanten Handelstag unmittelbar vorausgeht, bei der Depotbank eingehen. Dies gilt vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im betreffenden Anhang jedes Teilfonds. Man Umbrella SICAV 12

13 Die Register- und Transferstelle kann die Dokumente zur Identitätsfeststellung verlangen, die sie nach dem Luxemburger Geldwäschegesetz für erforderlich hält. Wenn Zweifel an der Identität des Antragstellers bestehen oder der Register- und Transferstelle keine ausreichenden Informationen zur Feststellung dieser Identität vorliegen, kann diese weitere Informationen beziehungsweise Dokumente verlangen, die ihr eine zuverlässige Feststellung dieser Identität erlauben. Wenn der Anleger die Vorlage der verlangten Informationen beziehungsweise Dokumente ablehnt oder versäumt, kann die Register- und Transferstelle die Eintragung der persönlichen Daten des Antragstellers in das Anteilsinhaberregister des Fonds ablehnen oder auf einen späteren Zeitpunkt zurückstellen. Alle der Register- und Transferstelle vorgelegten Informationen werden ausschließlich in Übereinstimmungen mit den Regelungen des Geldwäschegesetzes gesammelt. Darüber hinaus ist die Register- und Transferstelle verpflichtet, den Ursprung der von einem Finanzinstitut erhaltenen Gelder zu ermitteln, sofern dieses Finanzinstitut nicht einem mit Luxemburger Recht vergleichbaren obligatorischen Identifizierungsverfahren unterliegt. Alle Zeichnungen können zeitweise ausgesetzt werden, bis die Register- und Transferstelle den Ursprung der Gelder identifiziert hat. Zeichnungen über Vertriebsstellen Zeichnungen von Anteilen können auch indirekt, das heißt über Vertriebsstellen, erfolgen. In diesem Fall kann der Fonds unter folgenden Umständen oder unter Umständen, die nach den aktuellen Regelungen des Luxemburger Geldwäschegesetzes für ausreichend erachtet werden, auf das oben erwähnte Antragsformular und Identifizierungsverfahren verzichten: (a) sofern eine Zeichnung über eine Vertriebsstelle erfolgt, die durch eine Aufsichtsbehörde überwacht wird, die der Vertriebsstelle eine Kundenidentifizierungspflicht gleicher Art auferlegt, wie sie nach dem Luxemburger Anti- Geldwäschegesetz vorgeschrieben ist; (b) sofern eine Zeichnung über eine Vertriebsstelle erfolgt, deren Muttergesellschaft durch eine Aufsichtsbehörde überwacht wird, die eine Kundenidentifizierungspflicht gleicher Art auferlegt, wie sie nach dem Luxemburger Anti-Geldwäschegesetz vorgeschrieben ist, und wo das für die Muttergesellschaft geltende Recht oder die Konzernpolitik ihren Tochtergesellschaften oder Niederlassungen dieselbe Verpflichtung auferlegt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Finanzaufsichtsbehörden, die die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) als verbindlich anerkannt haben, den ihrer Aufsicht unterliegenden Berufsangehörigen des Finanzsektors eine Kundenidentifizierungspflicht auferlegen, die mit dem nach Luxemburger Recht verlangten Verfahren vergleichbar ist. Vertriebsstellen und lokale Zahlstellen können einen Nominee-Service für Anleger anbieten, die Anteile über sie erwerben. Letztere können für die Erbringung dieser Dienstleistungen vom Anleger eine Gebühr verlangen. Diese Anleger können nach eigenem Ermessen von diesem Service Gebrauch machen, wonach der Nominee (Bevollmächtigte) die Anteile dann in seinem Namen aber auf Rechnung der Anleger halten wird. Sie können dessen ungeachtet jederzeit die unmittelbare Inhaberschaft an den Anteilen verlangen sowie dem Nominee besondere oder allgemeine Weisungen bezüglich des Stimmrechts erteilen, so dass er in ihrem Namen das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen ausüben kann. Abgesehen davon besteht für die Anleger weiterhin die Möglichkeit, Direktanlagen in den Fonds zu tätigen, ohne Nominee-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mindestzeichnungsbetrag und Mindestanlagebestand Der Mindestzeichnungsbetrag und Mindestanlagebestand für jeden Teilfonds oder, sofern zutreffend, jede Anteilsklasse eines Teilfonds wird im Anhang des jeweiligen Teilfonds angegeben. Mindestanlagebetrag bei Folgezeichnungen Wenn ein Anteilsinhaber seine bzw. ihren Anlagebestand in einer bestimmten Anteilsklasse oder einem bestimmten Teilfonds aufstocken möchte, muss die Folgeinvestition mindestens in Höhe des Betrages erfolgen, der im Anhang (sofern zutreffend) des jeweiligen Teilfonds angegeben ist. Der Verwaltungsrat muss Folgeinvestitionen, die unter dem angegebenen Betrag liegen, nicht annehmen. Man Umbrella SICAV 13

14 Allgemeine Bestimmungen für Anträge Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen zeitweise auf die Geltendmachung von Mindestbeträgen verzichten. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, jeden Zeichnungsantrag ganz oder teilweise zurückzuweisen oder jederzeit und ohne vorherige Mitteilung die Ausgabe von Anteilen auszusetzen. Bereits erfolgte Zahlungen auf nicht ausgeführte Zeichnungsanträge wird die Depotbank in solchen Fällen unverzüglich erstatten. Bitte beachten Sie, dass eine Abwicklung des Zahlungsverkehrs über eine andere Einrichtung als ein Registerkonto bei der Register- und Transferstelle, wie beispielweise die Vestima-Plattform von Clearstream oder die Fundsettle-Plattform von Euroclear, zusätzliche Kosten für die Anleger verursachen könnte. Rücknahme von Anteilen Jeder Anteilsinhaber kann vom Fonds an jedem gültigen Bewertungstag die Rücknahme seiner an einem Teilfonds gehaltenen Anteile oder eines Teils davon verlangen. Anteilsinhaber, welche die Rücknahme aller oder eines Teiles ihrer Anteile wünschen, müssen einen schriftlichen Antrag, unter Beilage allfällig ausgegebener Zertifikate, an die Register- und Transferstelle des Fonds richten. Der Rücknahmeantrag muss folgende Angaben enthalten: die Identität und Anschrift des antragstellenden Anteilsinhabers, die Anzahl oder den Betrag der zurückzunehmenden Anteile, den Teilfonds, an dem diese Anteile gehalten werden, und Angaben über die Person, an die die Zahlung erfolgen soll. Rücknahmeanträge, die bis spätestens 12:00 Uhr (Luxemburger Ortszeit) ( Cut-Off Time ) an dem Bewertungstag bei der Register- und Transferstelle eingehen, werden zum Nettoinventarwert je Anteil (der Rücknahmepreis ) des Bewertungstags abgerechnet, an dem die Rücknahme erfolgen soll, und am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht, sofern der entsprechende Anhang eines Teilfonds keine anderslautenden Vereinbarungen enthält. Rücknahmeanträge, die nach der Cut- Off Time eingehen, werden zum Rücknahmepreis des nächstfolgenden Bewertungstags abgerechnet, der, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im entsprechenden Anhang eines Teilfonds, am nächsten Bankarbeitstag berechnet und veröffentlicht wird. Die Einzelheiten zum Rücknahmepreis werden im entsprechenden Anhang eines Teilfonds erläutert. Die Zahlung erfolgt per Scheck an die vom Anteilsinhaber angegebene Anschrift oder per Bankanweisung an ein vom Anteilsinhaber angegebenes Konto. Alle für diese Transaktion anfallenden Kosten trägt der Anteilsinhaber, ohne irgendeine diesbezügliche Haftung des Fonds. Der Rücknahmepreis wird in der Fondswährung des jeweiligen Teilfonds ausgezahlt. Der Rücknahmepreis kann den zum Zeitpunkt der Zeichnung oder des Kaufs gezahlten Preis unter- oder überschreiten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Anteilsinhabers kann die Zahlung des Rücknahmepreises in einer anderen als der Fondswährung des jeweiligen Teilfonds erfolgen; eventuelle Umrechnungskosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Anteilsinhabers. Sollte aufgrund der Satzung die Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile ausgesetzt werden müssen, so erfolgt keine Rücknahme der Anteile. Gemäß der Satzung kann der Fonds, wenn umfangreiche Rücknahmeanträge für einen bestimmten Teilfonds eingehen, darüber hinaus beschließen, dessen Anteile erst nach Verkauf genügender Vermögenswerte und nach Eingang der entsprechenden Erlöse zurückzunehmen, dies unter Berücksichtigung der Interessen aller Anteilsinhaber an diesem Teilfonds. Nicht ausgeführte Rücknahmeanträge werden im Falle einer Aussetzung der Ermittlung des Nettoinventarwerts am nächstfolgenden Bewertungstag vorrangig berücksichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Abwicklung des Zahlungsverkehrs über eine andere Einrichtung als ein Registerkonto bei der Register- und Transferstelle, wie beispielweise die Vestima-Plattform von Clearstream oder die Fundsettle- Plattform von Euroclear, zusätzliche Kosten für die Anleger verursachen könnte. Umtausch von Anteilen Jeder Anteilsinhaber kann jederzeit an einem gültigen Bewertungstag die von ihm an einer Anteilsklasse beziehungsweise einem Teilfonds gehaltenen Anteile oder einen Teil davon in Anteile an einer anderen bestehenden Anteilsklasse beziehungsweise an einem Teilfonds umtauschen, sofern der entsprechende Anhang des jeweiligen Teilfonds keine anderslautenden Bestimmungen enthält. Der Umtausch von Anteilen erfolgt immer auf Basis des Nettoinventarwerts der Anteile des jeweiligen Teilfonds. Der Umtausch erfolgt zuzüglich einer Umtauschprovision von bis zu 5 % des Nettoinventarwerts der Man Umbrella SICAV 14

15 Anteile des jeweiligen Teilfonds in welchen der Umtausch erfolgen soll und zuzüglich der im Zusammenhang mit dem Umtausch gegebenenfalls anfallenden Kosten. Der Umtausch erfolgt auf Antrag des Anteilsinhabers an die Register- und Transferstelle des Fonds. Für Umtauschanträge gelten die für den Antrag auf Ausgabe beziehungsweise Rücknahme von Anteilen geltenden Formbestimmungen sinnentsprechend. Vor dem Umtausch von Anteilen sollten Anleger sich von ihren Steuer- und Finanzberatern hinsichtlich der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und sonstigen Folgen dieses Umtausches beraten lassen. Der Umtausch unterliegt den jeweiligen Einschränkungen für Mindestzeichnungsbeträge und Mindestbeteiligungen in jeder Anteilsklasse, wie sie im Anhang des betreffenden Teilfonds erläutert werden. Wird eine Mindestbeteiligung an einem Teilfonds oder einer Anteilsklasse, gemäß den Ausführungen im betreffenden Anhang des jeweiligen Teilfonds, aufgrund eines Umtauschs von Anteilen nicht eingehalten, kann der Fonds die verbleibenden Anteile zwangsweise zu ihrem aktuellen Nettoinventarwert zurücknehmen und den betreffenden Anteilsinhabern die Rücknahmeerlöse auszahlen. Schutz gegen Praktiken des Late Trading und Market Timing Der Fonds und die Hauptverwaltungsstelle tragen dafür Sorge, dass Praktiken des Late Trading und des Market Timing im Rahmen des Vertriebes von Anteilen des Fonds unterbunden werden und dass der Anleger bei der Stellung seines Antrages den Ausgabepreis, den Rücknahmepreis bzw. den für den Umtausch maßgeblichen Nettoinventarwert je Anteil nicht kennt. Die vorstehend unter Kapitel Ausgabe von Anteilen, Rücknahme von Anteilen bzw. Umtausch von Anteilen genannten Zeiten im Hinblick auf die Ausgabe, die Rücknahme bzw. den Umtausch von Anteilen werden strikt eingehalten. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, Zeichnungs- bzw. Umtauschanträge abzulehnen, die von einem Anleger stammen, von dem der Verwaltungsrat annimmt, dass dieser derartige Praktiken anwendet. Der Verwaltungsrat des Fonds behält sich vor, bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz der anderen Anleger des jeweiligen Teilfonds zu ergreifen. Ausschüttungspolitik Der Verwaltungsrat des Fonds kann in jedem Teilfonds Anteile mit Anrecht auf Ausschüttungen ( Ausschüttungsanteile ) und von Anteilen ohne Anrecht auf Ausschüttungen ( Thesaurierungsanteile ) bestimmen, wobei diese als verschiedene Kategorien von Anteilen eines Teilfonds zu betrachten sind und genauer im Anhang des jeweiligen Teilfonds definiert werden. Im Falle von Ausschüttungsanteilen können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Kursgewinne zur Ausschüttung verwendet werden. Ferner können die nicht realisierten Kursgewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelangen, sofern das Fondsvermögen insgesamt dadurch nicht unter die gesetzliche Mindestgrenze von EUR sinkt. Ansprüche auf Ausschüttungen, die nicht innerhalb von fünf Jahren ab Fälligkeit geltend gemacht werden, verjähren und fallen an den entsprechenden Teilfonds zurück. Ausschüttungen werden ferner in den amtlichen Publikationsorganen des Fonds veröffentlicht. Anteilszeichner haben auf dem Zeichnungsschein anzugeben, ob sie den Bezug oder die Reinvestition des auszuschüttenden Betrages wünschen. Im Falle von Barbezug ist zudem die Bankverbindung anzugeben. Wird keine Angabe über Bezug oder Reinvestition vorgenommen, erfolgt ohne weiteres Reinvestition. Die entsprechenden für Thesaurierungsanteile vorgesehenen Beträge werden nicht ausbezahlt, sondern bleiben zugunsten der Inhaber im entsprechenden Teilfonds investiert. Ungeachtet der obigen Bestimmungen kann der Verwaltungsrat den Anteilsinhabern thesaurierender Anteile eines Teilfonds oder einer Anteilsklasse jedoch anlässlich der Hauptversammlung für jedes Geschäftsjahr, und wenn dies gemäß dem Anhang des jeweiligen Teilfonds vorgesehen ist, den Vorschlag unterbreiten, eine Dividende aus dem laufenden gesamten oder teilweisen Nettoanlageertrag dieses Teilfonds oder dieser Anteilsklasse auszuschütten, wenn der Verwaltungsrat einen solchen Vorschlag für angebracht hält. Kosten Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine Vergütung von bis zu 2 % p.a. des Nettoteilfondsvermögens der Man Teilfonds, wie im Anhang des jeweiligen Teilfonds näher erläutert, die an MI (CH) weitergeleitet wird. Diese Vergütung wird aufgrund des täglich errechneten Nettoinventarwerts der Anteile auf das durchschnittliche Nettoteilfondsvermögen während des Berechnungszeitraumes berechnet und monatlich nachträglich ausbezahlt. Man Umbrella SICAV 15

16 Die Gebühren für die Fondsverwaltung und die erfolgsabhängige Vergütung, die auf die Teilfonds von Man AHL entfallen, werden im betreffenden Anhang erläutert. Zur Deckung der Kosten für die Platzierung der Anteile wird eine Verkaufsgebühr von bis zu 5 % des Nettoinventarwerts der neu emittierten Anteile zugunsten der Vertriebsstellen erhoben. Rücknahmegebühren werden nicht erhoben, es sei denn, im entsprechenden Anhang jedes Teilfonds wurde für die jeweiligen Anteilsklassen ausdrücklich etwas anderes festgelegt. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen auf Verkaufsprovisionen oder Rücknahmegebühren verzichten. Sofern der Anhang des jeweiligen Teilfonds keine anderslautenden Vereinbarungen enthält, beläuft sich die an die Depotbank, Hauptverwaltungsstelle sowie die Register- und Transferstelle für die Erbringung von Leistungen aus dem Depotbankvertrag und dem Dienstleistungsvertrag des Anlagefonds zu entrichtende Vergütung im Durchschnitt als globale Gebühr zusammen auf einen Prozentsatz p.a. des dem jeweiligen Teilfonds zurechenbaren Nettoteilfondsvermögens, wie er näher im jeweiligen Anhang des betreffenden Teilfonds erläutert wird (zusammen Dienstleistungsgebühr oder Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen genannt). Die Dienstleistungsgebühr kann je nach Höhe des Nettoteilfondsvermögens höher oder niedriger als dieser Prozentsatz ausfallen. Für die Erbringung von Nebendienstleistungen für den jeweiligen Fonds und in Zusammenhang mit Kerndienstleistungen der Depotbank, Hauptverwaltungsstelle und Register- und Transferstelle können weitere Vergütungen an die Depotbank, Hauptverwaltungsstelle und Register- und Transferstelle zu entrichten sein. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Anhang des jeweiligen Teilfonds, ist die Erhebung einer Erfolgsgebühr für die Teilfonds nicht vorgesehen. Weitere Kosten, die nur bestimmten Teilfonds belastet werden, werden im Anhang dieses Teilfonds gesondert beschrieben. Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung der Anteilsinhaber festgelegt. Die Vergütung umfasst auch Auslagen und Aufwendungen der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Tätigkeit einschließlich Kosten für Gerichtsverfahren, sofern diese Kosten nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des betreffenden Verwaltungsratsmitglieds verursacht wurden. Daneben können dem Fondsvermögen weitere allgemeine Kosten belastet werden, wie unter anderem: sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten des Fonds; Gebühren und Auslagen von Korrespondenzbanken der Depotbank, Zahlstellen oder sonstige Repräsentanten in Luxemburg oder in einem anderen Land, in welchem Anteile des Fonds oder eines Teilfonds vertrieben werden; Auslagen und Aufwendungen der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie anderer Angestellter des Fonds oder sonstiger Personen, die Aufgaben für den Fonds wahrnehmen; alle Steuern, die auf das Fondsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten des Fonds oder eines Teilfonds erhoben werden; Kosten für Rechtsberatung, die dem Fonds oder der Depotbank entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilsinhaber handeln, Honorare der Wirtschaftsprüfer und Versicherungskosten jeglicher Art; die Kosten der Vorbereitung und Herstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung von Unterlagen und Dokumenten, die den Fonds betreffen und gemäß den geltenden Gesetzen oder Regelungen der Behörden notwendig sind; Registrierungsgebühren in Verbindung mit dem Vertrieb von Anteilen im Ausland; Versicherungskosten sowie sämtliche Verwaltungsgebühren und ein angemessener Anteil an den Werbungskosten und sonstigen Aufwendungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf von Anteilen anfallen. Der Fonds kann im Fondsvermögen des jeweiligen Teilfonds Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung von Vermögenswerten, sowie andere Kosten regelmäßiger oder wiederkehrender Art über einen geschätzten Betrag, im Voraus über ein Jahr oder über andere Zeiträume berechnen und diese zu gleichen Teilen über die entsprechenden Zeiträume aufteilen. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds, unter anderem die Kosten für Rechts- und Steuerberatung, die Kosten im Zusammenhang mit Eintragungen bei Datendienstleistern (z.b. Bloomberg) und die Kosten für den Druck und Man Umbrella SICAV 16

17 den Vertrieb der entsprechenden Materialien für Emissionen und Vermarktung werden dem Fondsvermögen des betreffenden Teilfonds zugeordnet und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Das gleiche gilt für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Anteilsklassen anfallen. Kosten gehen zu Lasten der einzelnen Teilfonds, soweit sie diese gesondert betreffen. Andernfalls werden die Kosten den einzelnen Teilfonds anteilig gemäß dem Wert des Nettoteilfondsvermögens der jeweiligen Teilfonds belastet. Besteuerung Allgemeines Die folgende Zusammenfassung basiert auf der geltenden Gesetzeslage und -praxis des Großherzogtums Luxemburg zum Zeitpunkt der Prospekterstellung und unterliegt späteren Änderungen des Gesetzes (oder der Auslegung), die auch rückwirkend gelten können. Anleger sollten sich vorab informieren und sofern zutreffend den Rat ihres Steuerberaters über mögliche steuerliche Konsequenzen einholen, die sich aus der Zeichnung, dem Kauf, dem Halten, dem Umtausch, der Rückgabe und dem Verkauf von Anteilen ergeben. Es ist davon auszugehen, dass die Anteilsinhaber des Fonds in vielen verschiedenen Ländern steuerlich ansässig sein werden. Es wird daher in diesem Prospekt nicht der Versuch unternommen, die mit der Zeichnung, dem Umtausch, dem Besitz, der Rückgabe oder einem anderweitigen Erwerb oder einer anderweitigen Veräußerung der Anteile des Fonds verbundenen steuerlichen Konsequenzen für jeden Anleger zusammenzufassen. Diese Folgen unterscheiden sich in Abhängigkeit von den im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder der Gründung eines Anteilsinhabers geltenden Gesetzen und Praktiken sowie seinen persönlichen Umständen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das in den jeweiligen Abschnitten verwendete Ansässigkeitskonzept nur für Zwecke der Steuerveranlagung in Luxemburg gilt. Jeder Verweis in vorliegendem Abschnitt auf eine Steuer, Gebühr, Umlage, Abgabe oder sonstige Gebühr oder Einbehaltung ähnlicher Art bezieht sich ausschließlich auf Luxemburger Steuerrecht und/oder Konzepte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass ein Verweis auf Luxemburger Einkommensteuer allgemein Körperschaftsteuern (impôt sur le revenu des collectivités), Gewerbesteuern (impôt commercial communal), einen Solidaritätszuschlag (contribution au fonds pour l'emploi) sowie Einkommensteuern natürlicher Personen (impôt sur le revenu) umfasst. Anteilsinhaber können darüber hinaus einer Vermögensteuer (impôt sur la fortune) sowie anderen Gebühren, Umlagen oder Steuern unterliegen. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag gelten grundsätzlich für die meisten steuerlich in Luxemburg ansässigen Gesellschaften. Natürliche steuerpflichtige Personen unterliegen im Allgemeinen der persönlichen Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Unter bestimmten Umständen, unter welchen eine natürliche steuerpflichtige Person gewerblich oder im Rahmen des Managements eines Unternehmens handelt, kann außerdem Gewerbesteuer anfallen. Besteuerung des Fonds Nach Luxemburger Recht und der üblichen Verwaltungspraxis unterliegt der Fonds keiner Einkommens- oder Vermögensteuer. Des Weiteren unterliegen eventuelle Ausschüttungen des Fonds und seiner Teilfonds vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben zur EU-Zinsrichtlinie keiner Quellensteuer in Luxemburg. Der Fonds unterliegt jedoch in Luxemburg einer Steuer von 0,05 % pro Jahr ( taxe d abonnement ) auf das Nettoteilfondsvermögen des jeweiligen Teilfonds. Diese Steuer ist vierteljährlich auf der Basis des Nettoteilfondsvermögens am Ende des entsprechenden Quartals zu entrichten. Für Anteilsklassen, die ausschließlich institutionellen Anlegern vorbehalten sind, gilt ein verminderter Steuersatz von 0,01 % p.a. des Nettoteilfondsvermögens der betreffenden Anteilsklasse. Diese Steuer ist vierteljährlich zu entrichten und wird auf der Grundlage des Nettoteilfondsvermögens der jeweiligen Anteilsklasse berechnet. Die vorstehehnd erwähnte Steuer betrifft nicht den Teil des Nettoteilfondsvermögens, der in anderen Luxemburger Organismen für gemeinsame Anlagen angelegt ist. Abgesehen von einer einmaligen Abgabe in Höhe von 1250, die bei Gründung abgeführt wurde, fällt im Allgemeinen bei der Ausgabe von Anteilen des Fonds gegen bar in Luxemburg keine Stempel- oder andere Steuer an. Für Änderungen der Satzung des Fonds fällt im Allgemeinen eine fixe Eintragungsgebühr von 75 an. Der realisierte oder nicht realisierte Kapitalzuwachs des Vermögens des Teilfonds ist in Luxemburg nicht steuerpflichtig. Obwohl nicht erwartet wird, dass die kurz- oder langfristig realisierten Kapitalgewinne der Teilfonds in einem anderen Land Man Umbrella SICAV 17

18 steuerpflichtig werden, müssen die Anteilsinhaber zur Kenntnis nehmen und anerkennen, dass diese Möglichkeit nicht ganz ausgeschlossen ist. Die aus dem Vermögen der jeweiligen Teilfonds erzielten Anlageerträge sowie die auf Bankeinlagen anfallenden Zinsen können im Ursprungsland der Erträge einer Quellensteuer in unterschiedlicher Höhe unterliegen, wobei die Steuer in der Regel nicht erstattungsfähig ist. Der Fonds wird über solche Quellensteuern keine Quittungen einholen und keine Erstattung leisten. Ob die Teilfonds in den Genuss eines von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens kommen, ist im Einzelfall zu bewerten. Besteuerung der Anteilsinhaber Steuerrechtlicher Sitz von Anteilsinhabern in Luxemburg Ein Anteilsinhaber wird alleine aus dem Grunde, dass er die Anteile hält und/oder veräußert, oder durch die Ausübung, Wahrnehmung oder Durchsetzung seiner entsprechenden Rechte in Luxemburg weder ansässig, noch als ansässig betrachtet. Besteuerung von Anteilsinhabern mit Wohnsitz in Luxemburg Ein Anteilsinhaber mit Wohnsitz in Luxemburg unterliegt in Luxemburg keiner Einkommensteuer auf in den Fonds eingezahltes Anteilskapital. In Luxemburg ansässige natürliche Personen als Anteilsinhaber Dividenden und sonstige aus den Anteilen erzielte Zahlungen, die natürliche Personen mit Wohnsitz in Luxemburg im Rahmen ihrer privaten Vermögensverwaltung oder ihrer geschäftlichen Aktivität erhalten, unterliegen der Einkommensteuer mit der gewöhnlichen Progression. Bei Verkauf, Veräußerung oder Rücknahme von Anteilen von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Luxemburg im Rahmen ihrer privaten Vermögensverwaltung erzielte Kapitalerträge unterliegen in Luxemburg keiner Einkommensteuer, sofern dieser Verkauf, diese Veräußerung oder Rücknahme mehr als 6 Monate nach dem Erwerb der Anteile erfolgte und sofern die Anteile keinen wesentlichen Anteilsbesitz darstellen. Ein Anteilsbesitz wird in begrenzten Fällen als ein wesentlicher Anteilsbesitz betrachtet, insbesondere, wenn (i) der Anteilsinhaber entweder alleine oder gemeinsam mit seinem (Ehe)partner und/oder seinen minderjährigen Kindern entweder direkt oder indirekt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der 5 Jahre vor der Gewinnerzielung mehr als 10 % des Anteilskapital des Fonds gehalten hat oder (ii) der Steuerzahler kostenfrei innerhalb der 5 Jahre vor der Übertragung eine Beteiligung erworben hat, die eine wesentliche Beteiligung in den Händen des Veräußerers (oder der Veräußerer im Falle von aufeinanderfolgenden kostenfreien Übertragungen innerhalb desselben 5-Jahreszeitraums) darstellt. Aus einer wesentlichen Beteiligung mehr als 6 Monate nach deren Erwerb erzielte Kapitalerträge unterliegen der Einkommensteuer nach dem Halbeinkünfteverfahren, (d. h. der durchschnittlichen Satz, der auf das gesamte Einkommen anwendbar ist, wird nach den progressiven Einkommensteuersätzen berechnet und die Hälfte des durchschnittlichen Satzes ist auf den Kapitalertrag anwendbar, der aus der wesentlichen Beteiligung erzielt wurde). Eine Veräußerung kann einen Verkauf, einen Umtausch, eine Einlage oder jede andere Art der Veräußerung des Anteilsbesitzes umfassen. In Luxemburg ansässige Gesellschaften als Anteilsinhaber In Luxemburg ansässige Gesellschaften als Anteilsinhaber (sociétés de capitaux) haben alle Gewinne aus Anteilen sowie alle durch Verkauf, Veräußerung oder Rücknahme von Anteile erzielten Gewinne in ihren zu versteuernden Gewinn für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung in Luxemburg einzubeziehen. Dieselbe Einbeziehung gilt für natürliche Personen als Anteilsinhaber, die gewerblich oder im Rahmen des Managements eines Unternehmens handeln und steuerlich in Luxemburg ansässig sind. Steuerpflichtige Gewinne werden ermittelt als die Differenz zwischen dem Verkaufs-, Rückkaufs- oder Rücknahmepreis und dem niedrigeren Wert aus Anschaffungspreis oder Buchwert der verkauften oder zurückgegebenen Anteile. In Luxemburg ansässige Anteilsinhaber mit steuerlichen Vergünstigungen Man Umbrella SICAV 18

19 In Luxemburg ansässige Anteilsinhaber mit steuerlichen Vergünstigungen, wie z. B. (i) OGA gemäß Gesetz idgf, (ii) spezialisierte Investmentfonds gemäß Gesetz vom 13. Februar 2007 und (iii) Verwaltungsgesellschaften für Familienvermögen gemäß Gesetz vom 11. Mai 2007, sind in Luxemburg steuerbefreite juristische Personen und unterliegen daher in Luxemburg keiner Einkommensteuer. Besteuerung von nicht in Luxemburg ansässigen Anteilsinhabern Anteilsinhaber, die nicht in Luxemburg ansässig sind und die weder eine ständige Betriebsstätte, noch eine ständige Vertretung in Luxemburg haben, der die Anteile zuzuordnen sind, unterliegen im Allgemeinen keiner Einkommen-, Quellen-, Erbschaft-, Kapitalertrag- oder sonstigen Steuer in Luxemburg. Anleger sollten sich bei ihren professionellen Beratern über die möglichen steuerlichen und sonstigen Konsequenzen des Kaufs oder Haltens, der Übertragung oder Veräußerung von Anteilen des Fonds nach dem Recht des Landes informieren, dessen Staatsbürger sie sind oder in dem sie wohnhaft oder ansässig sind. Nicht ansässige Gesellschaften als Anteilsinhaber, die eine ständige Betriebsstätte oder ständige Vertretung in Luxemburg haben, der die Anteile zuzuordnen sind, haben alle Gewinne aus Anteilen sowie alle durch Verkauf, Veräußerung oder Rücknahme von Anteile erzielten Gewinne in ihren zu versteuernden Gewinnen für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung in Luxemburg einzubeziehen. Dieselbe Einbeziehung gilt für natürliche Personen, die gewerblich oder im Rahmen des Managements eines Unternehmens handeln und eine ständige Betriebsstätte oder ständige Vertretung in Luxemburg haben, der die Anteile zuzuordnen sind. Steuerpflichtige Gewinne werden ermittelt als die Differenz zwischen dem Verkaufs-, Rückkaufs- oder Rücknahmepreis und dem niedrigeren Wert aus Anschaffungspreis oder Buchwert der verkauften oder zurückgegebenen Anteile. Nicht ansässige Anteilsinhaber sollten außerdem beachten, dass gemäß der Ratsrichtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen (die EU-Zinsrichtlinie ) vom Fonds oder dessen Zahlstelle geleistete Zinszahlungen an natürliche Personen und übrige Persönlichkeiten (d. h. Persönlichkeiten (a) ohne Rechtspersönlichkeit (außer [1] eine finnische avoin yhtiö und kommandiittiyhtiö/öppet bolag und kommanditbolag und [2] eine schwedische handelsbolag und kommanditbolag) und (b) deren Gewinne nicht nach den allgemeinen Regelungen für die Unternehmensbesteuerung besteuert werden und (c) die gemäß Ratsrichtlinie 85/611/EEG kein anerkannter OGAW sind oder sich nicht den Bestimmungen unterworfen haben), die in der EU oder einem abhängigen bzw. assoziierten Gebiet (d. h. Aruba, Britische Jungferninseln, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Montserrat sowie den ehemaligen Niederländischen Antillen, d. h. Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten) ansässig oder niedergelassen sind, in Luxemburg der Quellensteuer unterliegen können, sofern sich der Empfänger nicht für einen Informationsaustausch entscheidet, wobei die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes über die entsprechende Zahlung informiert werden. Der Satz einer solchen Quellensteuer beträgt derzeit 20 % und steigt zum 1. Juli 2011 auf 35 %. Diese Quellensteuer gilt für (i) Gewinnausschüttungen des Fonds aus Zinszahlungen (sofern die Anlagen des Fonds in Schuldpapieren 15 % nicht überschreiten) und (ii) Gewinne aus Verkauf, Rückerstattung oder Rücknahme der Anteile, falls der Fonds direkt oder indirekt mehr als 25 % seines Nettovermögens in Schuldpapieren anlegt und soweit solche Gewinne Erträgen entsprechen, die direkt oder indirekt aus Zinszahlungen erzielt wurden. Der aktuelle Revisionsentwurf der EU-Zinsrichtlinie erweitert die Bestimmungen der EU-Zinsrichtlinie auf Zinszahlungen auf bestimmte innovative Finanzprodukte. Nach der Änderung der EU-Zinsrichtlinie sollten sich Anteilsinhaber im Hinblick auf deren Auswirkungen informieren und fachmännischen Rat hierzu einholen. Den Anteilsinhabern wird empfohlen, Auskünfte und eine geeignete Beratung über die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich eventueller Steuerfolgen, Devisenbeschränkungen oder Devisenkontrollbestimmungen einzuholen, denen sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder ihres Wohnsitzes unterliegen. Vermögensteuer Ein in Luxemburg ansässiger Anteilsinhaber oder ein nicht ansässiger Anteilsinhaber mit ständiger Betriebsstätte oder ständiger Vertretung in Luxemburg, der die Anteile zuzuordnen sind, unterliegt in Luxemburg der Vermögensteuer auf solche Anteile, außer ein Anteilsinhaber ist (i) eine im Inland oder im Ausland ansässige natürliche steuerpflichtige Person, (ii) ein OGA gemäß Gesetz idgf, (iii) eine Verbriefungsgesellschaft gemäß Verbriefungsgesetz vom 22. März 2004, (iv) eine Gesellschaft gemäß Man Umbrella SICAV 19

20 Gesetz vom 15. Juni 2004 zu Venture Kapital Vehikeln, (v) ein spezialisierter Investmentfonds gemäß Gesetz vom 13. Februar 2007 oder (vi) eine Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen gemäß Gesetz vom 11. Mai Umsatzsteuer Der Fonds gilt in Luxemburg zum Zweck der Umsatzsteuer ( USt ) als Steuerpflichtiger ohne Recht auf Vorsteuerabzug. Für Dienstleistungen, die als Fondsmanagement-Dienstleistungen gelten, gilt in Luxemburg eine Umsatzsteuerbefreiung. Andere für den Fonds oder seiner Verwaltungsgesellschaft erbrachte Dienstleistungen könnten potenziell Umsatzsteuer auslösen und die umsatzsteuerliche Registrierung des Fonds/der Verwaltungsgesellschaft in Luxemburg erforderlich machen im Hinblick auf die Selbstbewertung der in Luxemburg anfallenden Umsatzsteuer auf zu versteuernde Dienstleistungen (oder teilweise auf Waren), die im Ausland erworben wurden. Keine Umsatzsteuerpflicht entsteht grundsätzlich in Luxemburg hinsichtlich Zahlungen durch den Fonds an seine Anteilsinhaber, soweit diese Zahlungen mit ihrer Zeichnung der Anteile des Fonds in Zusammenhang stehen und keine Vergütung für steuerpflichtige erbrachte Dienstleistungen darstellen. Sonstige Steuern Auf die Übertragung von Anteilen beim Tod eines Anteilsinhaber ist keine Erbschaftsteuer zu bezahlen, sofern der Verstorbene erbschaftsteuerrechtlich nicht in Luxemburg ansässig war. Luxemburger Schenkungssteuer kann auf eine Schenkung oder Spende von Anteilen erhoben werden, falls eine notarielle Beurkundung in Luxemburg oder eine anderweitige Registrierung in Luxemburg erfolgt. Auflösung und Liquidation des Fonds Wenn das gesamte Nettofondsvermögen unter zwei Drittel beziehungsweise ein Viertel des vorgeschriebenen Mindestkapitals fällt, muss der Verwaltungsrat der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber die Frage der Auflösung des Fonds unterbreiten. Die Gesellschafterversammlung fasst ihren Beschluss im Falle einer Verminderung des Nettofondsvermögens unter zwei Drittel des vorgeschriebenen Mindestkapitals durch eine einfache Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Anteile. Im Fall der Verminderung unter ein Viertel kann der Beschluss der Auflösung durch die Anteilsinhaber erfolgen, die ein Viertel der bei der Versammlung vertretenen Anteile halten. Die Gesellschafterversammlung ist jedes Mal dann binnen einer Frist von 40 Tagen einzuberufen und abzuhalten, wenn das Nettofondsvermögen je nach Lage des Falles um zwei Drittel oder ein Viertel des satzungsmäßigen Mindestbetrags gefallen ist. Die Liquidation erfolgt durch einen oder mehrere Liquidatoren, die natürliche oder juristische Personen sein können, und von der Gesellschafterversammlung ernannt werden. Die Gesellschafterversammlung legt deren Befugnisse und Vergütung fest. Der Nettoerlös der Liquidation wird durch die Liquidatoren an die Anteilsinhaber im Verhältnis zu ihrem Anteilsbesitz verteilt. Wird der Fonds liquidiert, so erfolgt die Liquidation in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Dezember Dieses Gesetz legt die Formalitäten für die Anteilsinhaber fest, um an der Verteilung der Liquidationserlöse teilzuhaben und sieht ein Hinterlegungsdepot bei der Caisse des Consignation vor für alle Beträge, die bei Abschluss der Liquidation von den Anteilsinhabern nicht eingefordert wurden. Auflösung, Liquidation und Fusion von Teilfonds Die Generalversammlung der Anteilsinhaber eines Teilfonds kann beschließen, das Fondsvermögen durch die Auflösung des betreffenden Teilfonds und Annullierung der an diesem Teilfonds ausgegebenen Anteile zu vermindern und den Anteilsinhabern den Nettoinventarwert der Anteile abzüglich Verwertungskosten auf der Grundlage des Bewertungstages, an welchem der Beschluss Wirksamkeit erlangt, auszahlen. Auf der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber der betreffenden Teilfonds ist ein Anwesenheitsquorum nicht erforderlich, so dass Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Anteile gefasst werden. Nach Abschluss der Liquidation eines Teilfonds verbleiben die Liquidationserlöse für Anteile, die nicht eingereicht wurden für eine Frist von höchstens 6 Monaten ab dem Datum des Abschlusses des Liquidationsverfahrens bei der Depotbank. Danach werden die übrigen Liquidationserlöse bei der Caisse de Consignation hinterlegt. Sofern aus irgendeinem Grund der Gesamtnettovermögenswert eines Teilfonds oder einer Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds unter einen Wert gefallen ist oder diesen Wert nicht erreicht hat, wie er vom Verwaltungsrat als Mindestwert für eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung dieses Teilfonds oder dieser Anteilsklasse festgesetzt wurde, sowie im Falle einer Man Umbrella SICAV 20

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

FundTelegram. An unsere geschätzten Bankenund Vermittlerkunden. Sehr geehrte Damen und Herren

FundTelegram. An unsere geschätzten Bankenund Vermittlerkunden. Sehr geehrte Damen und Herren Credit Suisse AG Sihlcity Kalanderplatz 1 Telefon +41 (0)44 335 11 11 8070 Zürich Telefax +41 (0)44 333 22 50 www.credit-suisse.com Asset Management Wholesale Distribution CH/LI, AWRE An unsere geschätzten

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

db x-trackers II WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers II WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers II Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-124.284 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft )

Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft ) Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft ) Mitteilung an die Anteilinhaber des 1. MYRA Emerging Markets Allocation Fund

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel Veröffentlichung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Sondervermögens AL Trust Aktien Deutschland

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend aufgeführten Änderungen wurden von der Bundesanstalt

Mehr

Man Umbrella SICAV. Verkaufsprospekt. Februar 2014

Man Umbrella SICAV. Verkaufsprospekt. Februar 2014 Man Umbrella SICAV Verkaufsprospekt Februar 2014 Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d Investissement à Capital Variable) Notierung an der Luxemburger Börse Luxemburg R.C.S. Nr. B 53.150

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds. GS&P Fonds. mit den Teilfonds

Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds. GS&P Fonds. mit den Teilfonds Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds GS&P Fonds mit den Teilfonds GS&P Fonds Aktien Europa (WKN Anteilklasse R: A0X8Y6 WKN Anteilklasse G: 814059 ISIN Anteilklasse R: LU0433522298 ISIN Anteilklasse

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland 26. März 2012 CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ) CS ETF (IE) on MSCI EM Latin America CS ETF (IE) on MSCI Chile CS ETF

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

ishares plc (eine Umbrella-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds)

ishares plc (eine Umbrella-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds) ishares plc (eine Umbrella-Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds) Kotierung der Anteile der folgenden Teilfonds: ishares FTSE 250 UCITS ETF ishares

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

die DWS Investment S.A. hat die nachfolgenden Änderungen mit Wirkung zum 16. August 2012 für den Fonds Postbank Dynamik Dax beschlossen:

die DWS Investment S.A. hat die nachfolgenden Änderungen mit Wirkung zum 16. August 2012 für den Fonds Postbank Dynamik Dax beschlossen: An die Anleger des Fonds Postbank Dynamik Dax DWS Investment S.A. 2, Bvd. Konrad Adenauer L-1115 Luxembourg Postanschrift: B.P 766, L-2017 Luxembourg Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderungen Sehr

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Multi-Asset mit Schroders

Multi-Asset mit Schroders Multi-Asset mit Schroders Echte Vermögensverwaltung aus Überzeugung! Caterina Zimmermann I Vertriebsleiterin Januar 2013 Die Märkte und Korrelationen haben sich verändert Warum vermögensverwaltende Fonds?

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Mitteilung für Inhaber von Anteilen der folgenden Teilfonds von GO UCITS ETF Solutions Plc (früher ETFX Fund Company Plc) (die Gesellschaft ):

Mitteilung für Inhaber von Anteilen der folgenden Teilfonds von GO UCITS ETF Solutions Plc (früher ETFX Fund Company Plc) (die Gesellschaft ): 24. Juli 2014 Mitteilung für Inhaber von Anteilen der folgenden Teilfonds von GO UCITS ETF Solutions Plc (früher ETFX Fund Company Plc) (die Gesellschaft ): ETFS WNA Global Nuclear Energy GO UCITS ETF

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER, DIE ANTEILE DER FOLGENDEN TEILFONDS AN DER BORSA ITALIANA HANDELN: db x-trackers II EONIA UCITS ETF

WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER, DIE ANTEILE DER FOLGENDEN TEILFONDS AN DER BORSA ITALIANA HANDELN: db x-trackers II EONIA UCITS ETF db x-trackers II Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-124.284 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER,

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Oktober 2011 Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an professionelle Kunden und Finanzberater und nicht an Privatkunden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

db x-trackers II WICHTIGE MITTEILUNG AUSSCHÜTTUNGSBEKANNTMACHUNG

db x-trackers II WICHTIGE MITTEILUNG AUSSCHÜTTUNGSBEKANNTMACHUNG db x-trackers II Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-124.284 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AUSSCHÜTTUNGSBEKANNTMACHUNG

Mehr

(die "Einzubringenden Teilfonds") und des Teilfonds 1741 (Lux) Equity Dynamic Indexing World. (der "Aufnehmende Teilfonds")

(die Einzubringenden Teilfonds) und des Teilfonds 1741 (Lux) Equity Dynamic Indexing World. (der Aufnehmende Teilfonds) "1741 ASSET MANAGEMENT FUNDS SICAV" société d investissement à capital variable Atrium Business Park 31, ZA Bourmicht, L-8070 Bertrange Luxemburg R.C.S. Luxemburg, Nummer B131432 (die "Gesellschaft") Mitteilung

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds SEB Investment GmbH Frankfurt am Main Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen sowie Durchführung

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AUSSCHÜTTUNGSBEKANNTMACHUNG

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AUSSCHÜTTUNGSBEKANNTMACHUNG db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AUSSCHÜTTUNGSBEKANNTMACHUNG

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Die beigefügte Information muss gemäß 167 KAGB auf einem dauerhaften Datenträger an den Anleger weitergeleitet werden.

Die beigefügte Information muss gemäß 167 KAGB auf einem dauerhaften Datenträger an den Anleger weitergeleitet werden. FIL Investment Management (Luxembourg) S.A. 2a rue Albert Borschette, L-1246 B.P. 2174, L-1021 Luxembourg Tél: +352 250 404 1 Fax: +352 26 38 39 38 R.C.S. Luxembourg B 88635 Name Anschrift Anschrift Anschrift

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010 und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR

Mehr

Attraktive Zinsen weltweit. Zins-Zertifikate. Leistung aus Leidenschaft.

Attraktive Zinsen weltweit. Zins-Zertifikate. Leistung aus Leidenschaft. Attraktive Zinsen weltweit Zins-Zertifikate Leistung aus Leidenschaft. Zugang zu internationalen Zinsen Die Zinsen haben historische Tiefstände erreicht. Anfang der neunziger Jahre war es noch möglich,

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Wichtige rechtliche Hinweise Die Angaben in diesem Dokument dienen lediglich zum Zwecke der Information und stellen keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Mehr

BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803

BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803 BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803 Mitteilung an die Anteilinhaber des BayernInvest Fonds Fusionen der Teilfonds - BayernInvest Balanced Stocks

Mehr

Alceda Fund Management S.A. 5, Heienhaff L 1736 Senningerberg R.C.S. Luxemburg B 123356. Mitteilung an die Anteilinhaber der folgenden Fonds:

Alceda Fund Management S.A. 5, Heienhaff L 1736 Senningerberg R.C.S. Luxemburg B 123356. Mitteilung an die Anteilinhaber der folgenden Fonds: Alceda Fund Management S.A. 5, Heienhaff L 1736 Senningerberg R.C.S. Luxemburg B 123356 Mitteilung an die Anteilinhaber der folgenden Fonds: ASM ASSET Special Management Fund (ISIN/WKN: LU0397524504/ A0RCER)

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

Sonderzahlungen / Zuzahlungen bei der DWS RiesterRente Premium

Sonderzahlungen / Zuzahlungen bei der DWS RiesterRente Premium Sonderzahlungen / Zuzahlungen bei der DWS RiesterRente Premium Was muss bei der Antragstellung beachtet werden, wenn Sonderzahlungen / Zuzahlungen getätigt werden? Stand 03/ 2008 *DWS Investments ist nach

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

FRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE

FRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen

Mehr

Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien

Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien 1 Angesichts dessen, dass: Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien (A) die außerordentliche Hauptversammlung von Hygienika S.A. (weiter genannt Gesellschaft) den Beschluss Nr. 8/2014 in Sachen

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Man AHL Diversified Markets EU

Man AHL Diversified Markets EU Man AHL Diversified Markets EU eine offene kollektive Kapitalanlage auf gemeinsame Rechnung (fonds voor gemene rekening) nach niederländischem Recht (nachfolgend die «Gesellschaft»). Der Prospekt des für

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

ETF (Exchange Traded Fund)

ETF (Exchange Traded Fund) Bridgeward Ltd. Consultants ETF (Exchange Traded Fund) Einfach Transparent Fair Neue Chancen für attraktive Investments ETF/ETI Seite 2 Allgemein ETF / ETI Exchange Traded Fund / Exchange Traded Investment

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Richtlinie betr. Kotierung von Standard-Optionen

Richtlinie betr. Kotierung von Standard-Optionen Richtlinie Richtlinie betr. Regl. Grundlage Art. 29 KR (revidierte Fassung 2000) und Art. 46 KR (revidierte Fassung 2002) Beschluss vom 18. Dezember 2002 und 29. Oktober 2008 Inkraftsetzung am 1. März

Mehr

BIL Wealth Management

BIL Wealth Management BIL Wealth Management DE Wir haben die gleichen Interessen. Ihre. BIL Private Banking BIL Wealth Management BIL Wealth Management ist unter anderem auch als Lebensversicherung erhältlich. EIN MASSGESCHNEIDERTES

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

AUFTRAG DES EUWAX Gold Inhabers an seine depotführende Bank

AUFTRAG DES EUWAX Gold Inhabers an seine depotführende Bank Seite 1 von 5 Erläuterungen zum Formular: 1 vom EUWAX Gold Inhaber auszufüllen von der Depotbank auszufüllen AUFTRAG DES EUWAX Gold Inhabers an seine depotführende Bank Ausübungsformular (WKN: EWG0LD)

Mehr

Verordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz

Verordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz Verordnung 952.111 über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung, ABV) vom 21. Oktober 1996 (Stand am 14. Januar 1997) Die Eidgenössische Bankenkommission (Bankenkommission), gestützt

Mehr

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel

Mehr

ETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH

ETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH ETL Vermögensverwaltung GmbH Essen Angebotsunterlage Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der ETL Vermögensverwaltung GmbH Steinstr. 41, 45128 Essen ISIN DE000A0LRYH4 // WKN A0LRYH an die Inhaber der

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben. Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.

Mehr

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out)

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out) 1 Angebotsbedingungen Emittentin Verkauf: : Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Die Optionsscheine werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden erstmals vor Beginn

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr