EINLADUNG. Sitzungsort. TAGESORDNUNG Gegenstand

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1 Rat der Stadt Brühl Der Bürgermeister Der I Die Ausschussvorsitzende An die Mitglieder des Brühl, den EINLADUNG Ich lade Sie ein zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses Tag Datum Uhrzeit Sitzungsort Donnerstag Rathaus, Uhlstraße 3, Ratssaal A 014/015 Mit freundlichen Grüßen TO-Pkt. TAGESORDNUNG Gegenstand /l Vorlagen-Nr. A. Öffentlicher Teil 1. Niederschrift der Sitzung des JHA vom Erziehungsberatungsstelle Brühi/Wesseling hier: Vorlage des Jahresberichtes 2011 Polizeiliche Kriminalstatistik des Rhein-Erft-Kreises unter besonderer Berücksichtigung der Jugendkriminalität Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brühl hier: Bericht über die Verwendung der städtischen Fördermittel für das Jahr 2011 durch den Stadtjugendring Brühl Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brühl hier: Verteilungsvorschlag des Stadtjugendringes für die Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen Kindertagesstätte Rodderweg 270 hier: 1. Trägerwechsel 2. Neubau der Kindertageseinrichtung 26/03[ 99/88 ap 99/88 aq 7. Mitteilungen Multicenterprojekt "KinderZUKUNFT NRW" Vollzeitpflege hier: Anhebung der Pflegesätze ab dem Großtagespflegestellen als frühkindliches Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot in Brühl Kennzahlen der Jugendhilfe /06 'Z. 128/89 ad 44/88 6/11 cz... Alle Vorlagen sind auch auf der Hornepage der Stadt Brühl,{

2 TAGESORDNUNG TO-Pkt. Ge enstand Vorla en-nr. 7.5 Hilfen zur Erziehung 57/06a...a... hier: Finanz- und Fachkennzahlen zum Stichtag Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil 9. Mitteilungen 10. Anfragen

3 Fachbereich Aktenzeichen Datum 40/ Stadt Brühl Betreff Erziehungsberatungsstelle Brühi/W esseling; hier: Vorlage des Jahresberichtes 2011 VORLAGEN-NA: VERTRAULICH D 26/03!/... Beratungsfolge (Rat I Ausschuss) JHA Finanzielle Auswirkungen L8J Mittel stehen zur Verfügung bei Sachkonto/Kostenstelle / Mittel stehen nicht zur Verfügung 0 Über- außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto I Kostenstelle Ja rzl NeinO L8J Beschlussentwurf und Erläuterungen 0 Auszug aus der Niederschrift des am Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Brühl und Wesseling, Frank Krüger, stellt anhand des Jahresberichtes 2011 die wesentlichen Entwicklungen in der Beratungs- und Präventionsarbeit dar. Er steht auch gerne zur Beantwortung von Fragen bezüglich des Jahresberichtes, der als Anlage beigefügt ist, zur Verfügung. Anlage Rat lituj. u.-1

4 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2011

5 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2011 Stadt Wesseling Der Bürgermeister Alfons- Müller-Platz Wesseling Familien- und Erziehungsberatungsstelle: Wesseling, Kölner Straße 40 Brühl, Gartenstraße 6 Redaktion: Frank W. Krüger Leiter des Fachbereiches Familien- und Erziehungsberatung Titelfoto: Pavel Losevsky Fotolia.com Mai 2012 Seite 2 -

6 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2011 Vorwort zum Jahresbericht 2011 Seite 5 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Seite 6 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Seite 7 Was bietet die Beratungsstelle an? Seite 7 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit in 2011 Seite 9 Personalübersicht für das Jahr 2011 Seite 10 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2011 Seite 12 Zusammenarbeit zwischen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle und den Jugendämtern Brühl und Wesseling Seite 22 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Seite 24 Darstellung der regelmäßigen Angebote für Multiplikatoren, Fachkräfte sowie für Eltern und junge Menschen Seite 28 Resümee und Ausblick Seite 31 Seite 3 -

7 Seite 4 -

8 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2011 Der vorliegende Jahresbericht der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl stellt die Aufgaben und Leistungen der Beratungsstelle für das Jahr 2011 dar. Die Betrachtung bezieht sich sowohl auf die Einzelfallarbeit und Familientherapien, die mit 90 Prozent den wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bilden, als auch die fallübergreifende und präventive Arbeit. Die Herausforderungen für die Beratungs- und Therapiearbeit sind im Verlaufe des Betrachtungszeitraums weiter gewachsen. Die Zahl der angemeldeten Klienten hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Die Bekanntheit der Beratungsstelle und ihr Renommee in der Bevölkerung sind hoch. Die steigenden Nutzerzahlen des vergangenen Jahres haben im aktuellen Jahr sogar noch weiter zugenommen. Die statistische Fallauswertung gibt zudem auch schon deutliche Hinweise auf die zunehmende Komplexität der Fälle, die sich besonders in der aktuellen Arbeit bemerkbar macht. Der aktuelle Jahresbericht erläutert die amtlichen Zahlen aus der Bundesstatistik und dem NRW-Bericht für die Erziehungsberatung Wesseling und Brühl. Diese Daten sowie die fachlichen Erläuterungen geben einen wichtigen Einblick in die Tätigkeit der Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Frank W. Krüger Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Seite 5 -

9 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Familienberatung und Familientherapie Erziehungsberatung Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene Trennungs- und Scheidungsberatung Beratung in besonderen Lebenssituationen Das Team (v. links n. rechts): Frank W. Krüger, Leiter der Beratungsstelle Dipl. Sozialarbeiter, Familientherapeut Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin Rosemarie Linnartz Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat Gunther Krampe Dipl. Psychologe, Familientherapeut Vassiliki Toparlaki-Krogoll Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin, Familientherapeutin Achim Kirschall, Dipl. Pädagoge, Familientherapeut Seite 6 -

10 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch vorgekommen sind die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der Familie auftauchen es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt sich neue Familien zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen Was bietet die Beratungsstelle an? Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen, Krisen und Konflikten. Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch: Einzelfallberatung Fachberatung und Supervision Fortbildungen Soziale Trainingskurse Mobile Erziehungsberatung Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen Seite 7 -

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12 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit in 2011 Die statistische Übersicht und die detaillierte Betrachtung der Angebote und Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl im Jahr 2011 ergeben folgende grundsätzliche Erkenntnisse: Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle wurde 2011 von den Familien weiterhin in sehr hohem Maße angenommen. Im Jahr 2011 wurde mit 464 Beratungsfällen ein neuer Höchststand in der Beratung erreicht und die Beratungszahlen der Vorjahre wurden erneut überschritten. Die Art der Fälle hat sich verändert. Die Fälle sind sowohl vom Anlass der Beratung als auch in ihrer Intensität noch komplexer geworden. Die Problemdichte und die Komplexität der Beratungsfälle haben deutlich zugenommen. Beratungshäufigkeit und Beratungsdauer nehmen spürbar zu. Aus der genauen Betrachtung der Einzelfälle treten die Beratungs- und Problemthemen psychiatrische Diagnosen und psychische Erkrankungen, akute Krisen, erhebliche Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kindern, hochstrittige Scheidung/Trennung, allein erziehen etc. mit einem hohen Anteil besonders deutlich hervor. Eltern können das Beratungsangebot unmittelbar und niedrigschwellig in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle wird ihrem Auftrag nach früher und präventiver Hilfe dadurch besonders gerecht. Zudem führt die gute Kooperation mit den Jugendämtern in Brühl und Wesseling zu einem gelingenden Zugang der Familien in die Beratung. Mit der Beratungsarbeit werden Eltern aus allen Bevölkerungsschichten und Kulturkreisen erreicht: ausländische Herkunft der Eltern (29,6 Prozent), Eltern mit vorwiegenden Einkünften aus Sozialleistungen (15,4 Prozent), Alleinerziehende (24,3 Prozent). Die Präsenz vor Ort mit den Beratungsangeboten in Wesseling und Brühl hat sich gut bewährt. Die räumlich nahen Angebote werden zahlreich angenommen. Die regelmäßigen Außensprechstunden in Familienzentren und die vernetzenden Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verbessern weiter den niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten. Die präventiven und vernetzenden Tätigkeiten mussten auf 10 Prozent der Personalkapazitäten beschränkt bleiben. Die Beratungsstelle ist im interkommunalen Vergleich geringer besetzt als andere Einrichtungen. Die Anzahl der Berater/innen liegt etwa 17 Prozent unterhalb der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesetzten Wert von 6 Beraterstellen für Kinder & Jugendliche (Zahl der Minderjährigen in Brühl und Wesseling). Seite 9 -

13 Personalübersicht für das Jahr 2011 Mitarbeiter/innen Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Frank W. Krüger Dipl. Sozialarbeiter Leiter der Beratungsstelle Achim Kirschall Dipl. Pädagoge Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin (1/2 Stelle) Gunther Krampe Dipl. Psychologe Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin Vassiliki Toparlaki-Krogoll Dipl. Sozialarbeiterin (1/2 Stelle) Rosemarie Linnartz Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat (25 Std.) Summe der Beraterstellen inkl. Leitung Das Team der Beratungsstelle war nach einer größeren Umstrukturierung kurz vor Beginn des Jahres 2011 erst wieder vollständig besetzt. In einem auf gegenseitige und vertrauliche Unterstützung der unterschiedlichen Fachkräfte angewiesenen Arbeitsfeld wie der Erziehungsberatung und Familientherapie bedeuten solche großen personellen Veränderungen immer auch einen besonderen Aufwand, um die Qualität der Beratungsarbeit aufrecht zu erhalten und für die Klienten in gewohnter und erforderlicher Weise Beratung und Unterstützung anbieten zu können. Durch persönliches Engagement aller Beratungsfachkräfte ist es gelungen, die Beratungsarbeit in bisherigem Umfang zu erhalten und die Beratungsfrequenz teilweise noch auszubauen. Seite 10 -

14 Das Beratungsteam ist weiterhin mit fünf Beratervollzeitstellen (inkl. Leitung) besetzt. Der interkommunale Vergleich für alle Beratungsstellen im Rhein-Erft-Kreis ist in dem nachfolgenden Schaubild dargestellt. Interkommunaler Vergleich 2012: Beraterstunden (inkl. Leitung) je Kinder & Jugendliche (<=19 Jahre) 30,00 25,00 28,53 27,32 20,00 15,00 14,56 17,65 18,37 18,19 15,64 15,10 14,66 12,31 11,04 10,00 5,00 0,00 NRW Rhein-Erft-Kreis insgesamt Kerpen Erftstadt Bedburg Elsdorf Frechen Pulheim Hürth Brühl & Wesseling Bergheim Seite 11 -

15 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2011 Die nachfolgenden Zahlen sind für die amtliche Statistik für das Land Nordrhein-Westfalen und die amtliche Bundesstatistik erstellt und für diesen Bericht aufbereitet und zum Teil mit Erläuterungen versehen worden. Einige Zahlen erstrecken sich auf alle im Laufe des Jahres verzeichneten Fälle, viele Daten beziehen jedoch nur die abgeschlossenen Fälle ein. In den Erläuterungen zu den statistischen Zahlen finden sich ergänzende Informationen, die zum Teil auch die aktuelle Situation in der Familien- und Erziehungsberatung mit einbeziehen. 1. Fallzahlen (in Klammern Vorjahr) Gesamtzahl der Beratungsfälle 464 (432) +7,41 % Neuanmeldungen mit Terminvergabe 362 (378) Fallaufnahme und Beratung 324 (331) Im Berichtsjahr abgeschlossen 247 (293) -15,70 % Am Ende des Berichtsjahrs fortdauernde Fälle 217 (140) +55,00 % 2. Wohnorte der Klienten (alle Fälle) Orte Fälle Prozent Wesseling ,4 % Brühl ,7 % Blankenheim 3 0,7 % Bonn 1 0,2 % Bornheim 15 3,2% Erftstadt 1 0,2 % Hürth 3 0,7 % Köln 3 0,7 % Langenfeld 1 0,2 % Wachtberg 2 0,4 % Weilerswist 2 0,4 % Zülpich 1 0,2 % 93 Prozent aller Klienten haben ihren Wohnsitz in Wesseling und Brühl. Nur 7 Prozent der Kinder und Jugendlichen leben in anderen Städten. Meist wohnen jedoch hier die Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl oder es gibt einen anderen festen Bezug zu Wesseling oder Brühl. Seite 12 -

16 3. Schwerpunktbereiche der Beratung/Trennung und Scheidung/ Familiensituationen der Beratenen (abgeschlossene Fälle Mehrfachnennungen möglich) Schwerpunkte der Beratung Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) vor/in/nach Trennung und Scheidung ,7 % (42,9 %) mit Alleinerziehenden 60 24,3 % (20,4 %) mit jungen Menschen unter 21 Jahren 17 6,9 % (9,7 %) mit jungen Erwachsenen zw. 21 u. 27 J. 0 0,0 % (1,7 %) Mit Familien, deren Kinder unter 21 J. alt sind ,1 % (89,6 %) Neben den Schwerpunkten, die konkret in die Beratung einfließen und deshalb in der vorangehenden Tabelle besonders hervorgehoben sind, bietet sich eine weitergehende Betrachtung der Familiensituation an. Nimmt man die familiäre Situation und die Entwicklungsbedingungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen insgesamt in den Blick, so fällt auf, dass das Thema Trennung und Scheidung insgesamt noch eine weit größere Rolle spielt. In etwa 70 Prozent aller Fälle des Jahres 2011 war die Familiensituation durch Trennung und Scheidung geprägt (tatsächliche Trennung und Ambivalenzphase, die einer möglichen Trennung vorausgeht). Nur in 29,8 Prozent der Fälle gab es keine Trennung und/oder Scheidung im Familienverlauf. 4. Trennung und Scheidung Anzahl Anteil Keine Trennung ,82 % Ambivalenzphase 19 4,21 % Trennung / Scheidung ,96 % 5. Situation in der Herkunftsfamilie Anzahl Anteil Elternteil lebt mit Partner (mit/ohne weitere Kinder) 78 16,81% Elternteil lebt allein ohne Partner (mit/ohne weitere ,77% Kinder) Eltern leben zusammen ,84% Elternteil verstorben 5 1,08% Unbekannt 7 1,51% Seite 13 -

17 6. Anmeldegründe Anzahl Anteil 10- Unversorgtheit des jungen Menschen 15 2,0% 11- Unzureichende Förd. /Betreuung/Versorgung d. jung. Menschen 21 2,7% 12- Gefährdung des Kindeswohls 13 1,7% 13- Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten ,0% 14- Belastung d. jungen Mensch d. Problemlagen d. Eltern 70 9,1% 15- Belastung jung. Mensch durch familiäre Konflikte ,3% 16- Auffälligkeiten im sozialen Verhalten d. jung. Menschen 73 9,5% 17- Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des. jungen Menschen 98 12,8% 18- Schul./berufl. Probleme d. jung. Menschen 64 8,3% Über einen Zeitraum von etwa fünf Monaten wurden alle neu angemeldeten Fälle im Jahr 2010 durch eine aufwändige interne Statistik zusätzlich betrachtet. Dabei wurden vor allem besondere Merkmale in der psychosozialen Problemlage der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Eltern beschrieben. Die aus dieser zusätzlichen Betrachtung dieser 140 Fälle besonders auffällige Ergebnisse wurden bereits im Jahresbericht 2010 dargestellt. Eine Fortsetzung dieser zusätzlichen Analyse wäre zu aufwändig gewesen, aber die in der amtlichen Statistik erfassten Einzelgründe für die Beratungsaufnahme bilden die Problemdichte und Intensität der Beratung ausreichend eindrucksvoll ab. Die oben zusammenfassten Kategorien der Anmeldegründe stellen sich in der Gesamtübersicht folgendermaßen dar. Es sind dabei Mehrfachnennungen möglich, jedoch nur für Merkmale unterschiedlicher Kategorien (Merkmale mit der gleichen ersten Ziffer bilden eine gemeinsame Kategorie). Es ist demnach zum Beispiel nicht möglich gleichzeitig das Merkmal Trennung/Scheidung sowie das Merkmal Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten anzugeben. Seite 14 -

18 7. Beratungsanlässe Anzahl Anteil Unversorgtheit jung. Mensch 2 0,43% Ausfall Bezugsperson (Krankheit) 2 0,43% Ausfall Bezugsperson (Inhaftierung) 1 0,22% Ausfall Bezugsperson (Tod) 6 1,29% Vernachlässigung 4 0,86% unzureichende Förd. jung. Mensch in Familie 8 1,72% keine/mangelnde Unterstützung in Familie 3 0,65% mangelnde schul. Unterstützung in Familie 2 0,43% unzureichende Betreuung in Familie 2 0,43% unzureichende Versorgung jg. Mensch in Familie 3 0,65% soziale Probl. wg. unzureichender Förd. in Familie 2 0,43% gesundheitl. Probl. wg. unzureichender Förd. in Familie 1 0,22% Gefährdung Kindeswohl 3 0,65% Vernachlässigung 2 0,43% körperliche Gewalt in Familie 4 0,86% psychische Gewalt in Familie 2 0,43% sexuelle Gewalt in Familie 2 0,43% Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 47 10,13% Erziehungsunsicherheit 70 15,09% pädagogische Überforderung 20 4,31% unangemessene Verwöhnung 1 0,22% Belastungen durch Probleme der Eltern 33 7,11% psych. Erkrankung Elternteil 16 3,45% Suchtproblematik Elternteil 11 2,37% physische Erkrankung Elternteil 10 2,16% Belastung jungen Mensch durch familiäre. Konflikte 33 7,11% Partnerkonflikte 28 6,03% Trennung/Scheidung ,55% Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten 69 14,87% Eltern-Kind-Konflikt 37 7,97% migrationsbedingte Konflikte 4 0,86% Auffälligkeiten Sozialverhalten 31 6,68% Gehemmtheit 8 1,72% Isolation 1 0,22% Geschwisterrivalität 14 3,02% Weglaufen 2 0,43% Aggressivität 11 2,37% Drogen/Alkohol 2 0,43% Delinquenz/Straftat 4 0,86% Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme 67 14,44% Entwicklungsrückstand 9 1,94% Ängste 13 2,80% Zwänge 2 0,43% selbst verletzendes Verhalten 5 1,08% suizidale Tendenzen 2 0,43% Schulische/berufl. Probleme jg. Mensch 41 8,84% leistungsmäßige Überforderung 3 0,65% Konzentrationsprobleme 5 1,08% Hyperaktivität 3 0,65% Schwänzen 11 2,37% Hochbegabung 1 0,22% Seite 15 -

19 8. Alter der angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (abgeschlossene Fälle) Alter männlich weiblich insgesamt Unter 3 Jahre bis unter 6 Jahre bis unter 9 Jahre bis unter 12 Jahre bis unter 15 Jahre bis unter 18 Jahre bis unter 21 Jahre bis unter 27 Jahre Summe Tätigkeit der Eltern (abgeschlossene Fälle) Vater Mutter Vollzeit erwerbstätig ,5 % 46 18,6 % Teilzeit erwerbstätig 6 2,4 % ,7 % Geringfügig beschäftigt 1 0,4 % 21 8,5 % Arbeitslos 24 9,7 % 18 7,3 % In Ausbildung/Umschulung 4 1,6 % 2 0,8 % Rentner/-in 6 2,4 % 4 1,6 % Hausmann/-frau 0 0,0 % 38 15,4 % Sonstiges/unbekannt 27 10,9 % 10 4,1 % 10. Wirtschaftliche Situation der Familie (abgeschlossene Fälle) Familie lebt überwiegend von Anzahl Anteil Eigenen Einkünften ,6 % Sozialleistungen 38 15,4 % 11. Herkunft (abgeschlossene Fälle) Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils 73 29,6 % In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen ,8 % Ja Nein (in Klammern Anteile des Vorjahres) ,5 % (25,7 )% (74,3 %) 27 11,2 % (93,7 %) (6,3 %) Seite 16 -

20 12. Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen zum Beginn der Hilfe Anzahl Anteil Bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten ,69% In Pflegefamilie ( 33, 35a, 41 SGB VIII) 3 0,65% Heim, betreutes Wohnen 34, 35a, 41 SGB VIII) 5 1,08% Bei Verwandten 2 0,43% In eigener Wohnung 2 0,43% unbekannt 8 1,72% 13. Bildungs- und Berufssituation der angemeldeten Kinder, Jugendlichen u. jungen Erwachsenen (abgeschlossene Fälle) Situation Anzahl Anteil Keine institutionelle Betreuung 14 5,7 % Tageseinrichtung für Kinder 40 16,2 % Grundschule 60 24,3 % Hauptschule 21 8,5 % Förderschule 12 4,9 % Realschule 36 14,6 % Gymnasium 28 11,3 % Gesamtschule 17 6,9 % Fachoberschule/Fachschule 3 1,2 % Fachhochschule/Hochschule 0 0,0 % In Qualifizierungsmaßnahme / Berufsförderung 2 0,8 % Berufsausbildung 2 0,8 % Wehr-/Zivildienst 0 0,0 % Berufstätig 0 0,0 % Arbeitslos 5 2,0 % Sonstiges/Unbekannt 7 2,8 % Seite 17 -

21 14. Wartezeit von der Anmeldung bis zum 1. Fachkontakt (bei Neuanmeldungen) Anzahl Anteil Keine Wartezeit 21 6,5 % Bis zu 14 Tagen ,1 % Bis zu einem Monat 80 24,8 % Bis zu zwei Monaten 40 12,4 % länger 7 2,2 % In der überwiegenden Zahl der Anmeldungen (60,6 %) ist es gelungen innerhalb von 14 Tagen einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Wenn dies nicht erreicht worden ist, hat dies oft auch an den Terminmöglichkeiten der Klienten gelegen. Für besonders akute Fälle wurden in der Regel aber besondere zusätzliche Erstgesprächstermine ermöglicht. Der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlene Anteil an Erstgesprächen von 80 Prozent, die innerhalb von vier Wochen stattfinden, wird aber mit einem Wert von über 85 Prozent in der Brühl-Wesselinger Beratungsstelle noch überschritten. 15. Wartezeit zwischen Anmeldung und kontinuierlicher Weiterbetreuung Anzahl Anteil Keine Weiterbetreuung/Einmalkontakte 34 (48) 10,3 % (14,6 %) Bis zu 2 Wochen 175 (103) 53,2 % (31,4 %) Bis zu 4 Wochen 70 (85) 21,3 % (25,9 %) Bis zu 8 Wochen 37 (72) 11,3 % (22,0 %) Bis zu 12 Wochen 6 (13) 1,8 % (4,0 %) Länger als 12 Wochen 1 (7) 0,3 % (2,1 %) Die Zahl der Einmalberatungen hat um knapp ein Drittel abgenommen. Für alle anderen Beratungen wurde zwischen Anmeldgespräch und weiterer Beratung der zeitliche Abstand im Vergleich zum Vorjahr verkürzt. Die meisten kontinuierlichen Beratungen wurden innerhalb von 14 Tagen vorgenommen. Seite 18 -

22 16. Beratungstermine (bei abgeschlossenen Fällen) Zahl der Beratungen Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) bis zu 5 Beratungsgespräche 168 (205) 68,0 % (59,5 %) 6-15 Beratungsgespräche 74 (68) 30,0 % (26,2 %) Beratungsgespräche 3 (12) 1,2 % (1,4 %) mehr als 30 Beratungsgespräche 2 (4) 0,8 % (2,9 %) Bei der Betrachtung dieser Auswertung für die in 2011 abgeschlossenen Fälle wird bereits deutlich, dass die zurzeit noch laufenden Fälle sich oftmals stark unterscheiden. Besonders bei den in 2011 noch nicht abgeschlossenen Hilfen (264 Hilfen dauerten zum Jahreswechsel noch an) zeigen sich zahlreiche Fälle, die einer längeren und häufigeren Beratung und Familientherapie bedürfen. Dies ist einerseits bei den durch die Jugendämter und die Familienrichter übermittelten Fällen besonders spürbar. Andererseits werden die erhöhten Fallintensitäten aber auch bei vielen Beratungen deutlich, bei denen die Ratsuchenden besonders gravierende Problemstellungen und Beratungsanliegen formulieren oder diese in der Beratung erkennbar werden. Nach derzeitiger Einschätzung dürfte sich die Zahl der erforderlichen Beratungsgespräche allgemein weiter nach oben bewegen. Dies wirkt sich in einer zunehmenden Arbeitsbelastung der Berater/innen aus. 17. Dauer der Beratung (bei abgeschlossenen Fällen) Dauer Anzahl Anteil (in Klammern Zahl der beiden Vorjahre / b. Anteil: letztes Jahr) Unter 3 Monate 107 (149/198) 43,3 % (51,6 %) 3 bis 6 Monate 34 (64/ 81) 13,8 % (22,2 %) 6 bis 9 Monate 63 (35/ 22) 25,5 % (12,1 %) 9 bis 12 Monate 28 (14/ 24) 11,3 % (4,8 %) 12 bis 18 Monate 9 (14/ 16) 3,6 % (4,8 %) 18 bis 24 Monate 3 (11/ 3) 1,2 % (3,8 %) 24 bis 30 Monate 3 (2/ 3) 1,2 % (0,7 %) Die Dauer der abgeschlossenen Beratungen und Therapien hat sich bereits gravierend verlängert. Der erforderliche Zeitraum hat durchschnittlich bereits um fast 1 ½ Monate zugenommen. Viele der länger andauernden Hilfen sind hier sogar noch nicht erfasst, weil sie noch nicht abgeschlossen worden sind und über den Jahreswechsel noch angedauert haben. Seite 19 -

23 18. Beratungsschwerpunkte gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (abgeschlossene Fälle) 17 Beratung in Fragen von Partnerschaft, Tren- 38 nung und Scheidung 18 Beratung bei der Ausübung der Personensorge 14 und des Umgangsrechts 28 Erziehungsberatung Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 4 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte 0 Kinder und Jugendliche Sonstiges 1 Beratung außerhalb des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (abgeschlossene Fälle) Institution Anzahl der Fälle Ärzte/-innen, Kliniken 6 Psychotherapeuten/-innen 1 Familienzentren/Kindertageseinrichtungen 5 Schulen 9 Andere Beratungsstellen 6 Schulpsychologische Dienste 3 Jugendämter 64 Davon fallbezogene Kooperationen nach 8a SGB VIII 4 Sozialämter 2 Soziale Dienste freier Verbände 2 Frauenhäuser 0 Gerichte/Justiz 1 Rechtsanwälte/-innen 1 Seite 20 -

24 20. Beendigung der Beratung (abgeschlossene Fälle) Anzahl Anteil Beendigung gemäß Beratungszielen ,8 % Beendigung abweichend von Beratungszielen 20 8,2 % 21. Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling Brühl Wesseling Anmerkung zu den Zahlen von 2011: Bei der Zuordnung zu Brühl und Wesseling sind im Jahr 2011 die Beratungsfälle aufgeführt, in denen die Familien einen Bezug zu den beiden Städten haben. In einigen Fällen gibt es diesen zu beiden Städten gleichermaßen. Dann ist der Wohnort der Kinder maßgeblich gewesen. Bei 31 Fällen haben die Kinder ihren Wohnort nicht in Brühl oder Wesseling. Meist wohnt dann aber einer der Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl. Seite 21 -

25 Zusammenarbeit zwischen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle und den Jugendämtern Brühl und Wesseling Die fallbezogene Zusammenarbeit zwischen den ASDs und der Familien- und Erziehungsberatungsstelle funktioniert gut und regelmäßig. Die für eine Kooperation geeigneten Fälle werden gemeinsam erörtert und die Unterstützung der jeweils anderen Institution wird jeweils geklärt. Ein gesondertes Konzept zum Ablauf der Zusammenarbeit besteht und wurde von den Mitarbeitern der Familien- und Erziehungsberatungsstelle und der ASDs in Wesseling und Brühl im letzten Jahr neu entwickelt und umgesetzt. Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Zusammenarbeit sowie zur Optimierung von Konzepten und der Kooperation gibt einen regelmäßigen Austausch. Die Jahresstatistik hat für 2010 und 2011 eine direkte Zusammenarbeit zwischen der Beratungsstelle und Jugendämtern in 64 bzw. 65 Fällen ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Fälle, bei denen eine ausgesprochene Empfehlung der Jugendämter zur Fallfortführung in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle führt. Eine entsprechende Sonderauswertung erbrachte einen Wert von etwa einem Drittel aller Fälle, die über den Weg der ASDs zur Anmeldung und Beratungsaufnahme in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle führt. Innerhalb der Fälle, die in Kooperation mit den Jugendämtern erfolgen, erfordern besonders die Fälle mit komplexen Problemstellungen und die Fälle mit gerichtlicher Auflage bzw. dringender Empfehlung eine besonders intensive und zeitaufwändige therapeutische Begleitung. Die vorhandenen Möglichkeiten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle werden für die Kooperation zwischen Beratungsstelle und ASDs weitreichend genutzt. Die Grenzen sind aber bereits deutlich erreicht. Noch nie hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle so viele Fälle gehabt wie im abgelaufenen Jahr und noch nie waren die Fälle zudem derartig intensiv wie in den letzten Monaten. Für die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern der Städte Wesseling und Brühl und der Familien- und Erziehungsberatungsstelle können aus diesen Zahlen der Zusammenarbeit zwei wichtige Erkenntnisse abgeleitet werden. Zum Einen gelingt tatsächlich in vielen Fällen eine gute Kooperation zwischen den Jugendämtern und der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für die Klientinnen und Klienten. Diese Zusammenarbeit trägt für die beteiligten Familien dazu bei, dass sich die beiden verschiedenen Arbeitsansätze gut ergänzen. Zum Anderen drückt diese Zahl jedoch auch aus, dass es gelingt über die Empfehlungen durch die Jugendämter hinaus eine Seite 22 -

26 große Zahl von Eltern zu erreichen, die eine Hilfe durch die Jugendämter oft entweder gar nicht oder noch nicht zu diesem Zeitpunkt in Anspruch nehmen oder nehmen würden. Es muss aber auch beachtet werden, dass alle Hilfen, die die Familien- und Erziehungsberatungsstelle erbringt, Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII sind. Die Besonderheit für die erzieherischen Hilfen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle ist, dass es keines förmlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bei den Jugendämtern bedarf, sondern, dass Eltern, Kinder und Jugendliche diese Hilfeform unmittelbar selbst in Anspruch nehmen können. Mehr als die Hälfte aller Hilfen zur Erziehung in den Jugendamtsbezirken Wesseling und Brühl wird allein durch die Familien- und Erziehungsberatungsstelle erbracht. Mit dem präventiven und niedrigschwelligen Ansatz gelingt es oft Eltern bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu erreichen und Hilfestellungen, Beratungen und therapeutische Angebote einzusetzen. Besonders wichtig ist es deshalb, dass die Angebote der Familien- und Erziehungsberatung auch in vielen anderen Einrichtungen in Brühl und Wesseling bekannt sind. Mit Sonderveranstaltungen und durch die persönliche Präsenz der Berater/innen außerhalb der eigenen Beratungsstelle gelingt dies besonders gut (siehe Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle). So werden gleichermaßen Eltern, junge Menschen, aber auch die Multiplikatoren in Schulen, Familienzentren, Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe erreicht. Seite 23 -

27 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familienund Erziehungsberatungsstelle Neben dem gesetzlichen Auftrag, Erziehungsberatung und familientherapeutische Unterstützungsleistungen im Einzelfall zu erbringen, haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch unabhängig von ihrer Einzelfallarbeit allgemeine Aufgaben zu erfüllen. Unabhängig von den 464 Einzelfallhilfen im Jahr 2011 wurden darüber hinaus folgende 115 Leistungen von der Familien- und Erziehungsberatungsstelle erbracht: Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen, Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer Einrichtungen) Einzelveranstaltungen für Eltern, junge Menschen und Interessierte Kurse und mehrtägige Veranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen Art des Angebots Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren, Eltern, junge Menschen und Interessierte Kursangebote für Fachkräfte und Eltern Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Termine Anzahl der Teilnehmer/innen Gesetzlicher Auftrag und Qualitätsaspekte Diese zuvor beschriebenen Aufgaben und Leistungen sowie die Kooperationen mit Familienzentren, Allgemeinen Sozialen Diensten, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen sind als Pflichtaufgaben zu erbringen, um als Beratungsstelle anerkannt zu sein und die Landesförderung für die Familienberatung zu erhalten. Über den Einzelfall hinausgehende Aktivitäten, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitä- Seite 24 -

28 ten sind konstitutiver Bestandteil der Erziehungs- und Familienberatung. Empfohlen wird in diesem Zusammenhang, für Prävention und Vernetzungsaufgaben 25 Prozent der zeitlichen Kapazität einer Einrichtung vorzuhalten. Nach der Konzeption für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl und wegen der anhaltend steigenden Fallzahlen in den Einzelfallhilfen stehen für diese Aufgabenstellung derzeit nur annähernd 10 Prozent der Kapazität zur Verfügung. Gremienarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Vernetzungsarbeit) Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle kooperiert aktuell insgesamt in 14 Feldern mit anderen Organisationen: 5 Familienzentren in Brühl (3) und Wesseling (2) und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern der Familienzentren Jugendämter/Soziale Dienste in Brühl und Wesseling Bündnis für Familie in Wesseling Arbeitskreis Familienbildung Brühl AG 78 (Erzieherische Hilfen) in Brühl Psychosozialer Arbeitskreis Rhein-Erft Familientherapeutischer Arbeitskreis Rhein-Erft Landesarbeitskreis der kommunalen Erziehungsberatungsstellen mit dem Städteund Gemeindebund AK Frühe Hilfen für Familien AK Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Familiengericht Brühl, den Jugendämtern und den Beratungsstellen im südlichen Rhein-Erft-Kreis Distriktteam Brühl-Vochem (Grundschule, Träger der OGS, ASD, Familien- und Erziehungsberatungsstelle, Regionale Schulberatung) OGS-Teams der Wesselinger Grundschulen Goetheschule und Schillerschule Grundschulen und weiterführende Schulen in Brühl und Wesseling Kindertageseinrichtungen in Brühl und Wesseling Offene Sprechstunden in anderen Organisationen und Einrichtungen Um Eltern ein leicht zugängliches Angebot für Beratung und allgemeine Fragen der Erziehung anzubieten, bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch außerhalb der beiden eigenen Standorte offene Sprechstunden an. Diese Anlaufmög- Seite 25 -

29 lichkeiten sind mittlerweile zu einem festen und regelmäßigen Angebot ausgebaut worden. Im Jahr 2011 hat es insgesamt 18 offene Sprechstunden der Beratungsstelle außerhalb der eigenen Einrichtung gegeben. Inzwischen gibt es diese Angebote in den beiden städtischen Familienzentren in Brühl und Wesseling ( Haus für Kinder in Brühl-Vochem und Villa Sonnenschein in Wesseling) monatlich und im Ev. Familienzentrum in Wesseling nach Einzelabsprache. Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie für Eltern und junge Menschen Im Jahre 2011 hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle insgesamt 6 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Bei den Themenveranstaltungen für Eltern standen die folgenden Fragen im Vordergrund: Spielräume oder Grenzen - was brauchen unsere Kinder? Freizeitgestaltung mit Kindern Allein-/getrennt erziehen im Alltag Darüber hinaus wurden insgesamt 8 Kursangebote für Fachkräfte und Eltern durchgeführt, die an insgesamt 39 Terminen stattgefunden haben. An diesen Kursen haben 68 Personen teilgenommen. Die Gruppenangebote für Eltern umfassen zwei Gruppen für Alleinerziehende (jeweils 14-tägig eine Gruppe in Brühl und eine in Wesseling, eine vormittags, eine abends) sowie 1 Gruppe, die in 2011 für Eltern von pubertierenden Kindern angeboten wurden. Für die Multiplikatoren wurden mehrere Kurse durchgeführt zu den Themen Gesprächsführung bei Elterngesprächen Fallbesprechungen Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen Für die fachliche Unterstützung von Fachkräften der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, von Lehrer/innen und Erzieherinnen haben in 2011 insgesamt 56 Termine stattgefunden. Genutzt haben dieses Angebot insgesamt 126 Teilnehmer/innen aus Brühl und Wesseling. Seite 26 -

30 Die Form dieser Beratungen war sehr unterschiedlich. Zum einen erhalten die Fachkräfte und Multiplikatoren aus anderen Einrichtungen in akuten Einzelfällen (besonders bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung) eine direkte und schnelle persönliche Beratung. Zum anderen erfolgen Fallbesprechungen auch in den regelmäßigen dafür vereinbarten Besprechungsrunden (z.b. Distriktteam Brühl-Vochem oder Fallbesprechung OGS-Teams oder Fallbesprechung mit den Teams der Familienzentren). Seite 27 -

31 Darstellung der regelmäßigen Angebote für Multiplikatoren, Fachkräfte sowie für Eltern und junge Menschen Pubertäts-Elterngruppe - eine Gruppe für Eltern von pubertierenden Jugendlichen Die Beratungsstelle bietet seit einigen Jahren eine präventive Gesprächsreihe für Eltern zum Thema Pubertät an. Hier werden alle Themen rund um diese oftmals schwierige Phase im Leben der Kinder und Eltern behandelt. So geht es zum einen um viel Information, die in der Gruppe vertieft und auf Alltagssituationen bezogen wird. Zum anderen werden die Eltern angeregt, sich noch einmal mit ihrer eigenen damaligen Jugendzeit auseinanderzusetzen. Hierfür und für die Bearbeitung konkreter Alltagsanliegen ist ein vertraulicher Rahmen erforderlich, der in dieser geschlossenen Gruppe aufgebaut wird. Ein wichtiger Teil der Gruppenarbeit ist die Reflexion der Eltern über die anstehende Veränderung von Erziehungshaltung und Selbstverständnis angesichts dieser Entwicklungsphase ihrer Kinder. Eltern mit Anliegen, die sich aufgrund ihrer Art oder ihres Schweregrades nicht für eine Bearbeitung in dieser Gruppensituation eignen, können sich in der klassischen Familienberatung Rat und Hilfe holen. Gruppenangebote für Alleinerziehende Alleinerziehende sind besonders gefordert und fühlen sich oft von der Gesellschaft allein gelassen und nicht selten diskriminiert. Das Beratungsteam der Familien- und Erziehungsberatungsstelle hat seit dem Jahr 2006 ein Hilfe- und Unterstützungsangebot für Alleinerziehende rund um den Alltag aber auch für die persönliche Situation (mögliche Lebenskrise durch Trennung) vorgehalten. Alleinerziehende sollten sich nicht mehr sich selbst überlassen fühlen, Möglichkeit haben, Alltagsfragen und - Probleme auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Zusätzlich findet Beratung zu erzieherischen Fragen und in Fragen der Ausübung einer gemeinsamen elterlichen Sorge sowie auch der Gestaltung des Kontaktes zum leiblichen Elternteil, das außerhalb des jetzigen Familiensystems lebt, statt. Um die Teilnahme an einer Alleinerziehenden-Gruppe für alle zur ermöglichen, wird parallel eine Kinderbetreuung angeboten, die sehr positiv angenommen wird. Seite 28 -

32 Seit Januar 2006 besteht diese Gruppe von bis zu 10 Teilnehmern, die sich 14tägig dienstags um 18:00-19:30 trifft und sehr intensiv an den o.g. Themen miteinander arbeitet. Die fachliche Begleitung der Gruppe hat die Familien- und Paartherapeutin Vassiliki Toparlaki-Krogoll von Anfang an übernommen. Die Rückmeldung der Teilnehmer ist sehr positiv und der Bedarf an beraterischer und therapeutischer Unterstützung für Alleinerziehende ist groß. Seit 2010 besteht ein vergleichbares Angebot auch in Brühl in den Räumen der Zweigstelle in der Brühler Gartenstraße. Diese Gruppe trifft sich jedoch dienstags vormittags und hat deshalb keine parallele Kinderbetreuung. Diese Gruppe wird durch die Familientherapeutin Waltraud Kolanoski geleitet. Durch Teilnehmerwechsel und teilweisem Übergang der Teilnehmer in Einzelfamilienberatung ist die Gruppe nicht ganz durchgängig gelaufen und mit neuem Teilnehmerkreis bereit neugestartet worden. Fallbesprechungsgruppen für Erziehrinnen Als kommunale Fachstelle besteht eine Aufgabe der Familien- und Erziehungsberatungsstelle darin, Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen und kommunaler Jugendhilfe gezielte Beratung in einzelnen Fällen ihres beruflichen Alltags anzubieten. Durch die Reflektionsprozesse der pädagogischen Arbeit entsteht bei den teilnehmenden Erzieher/innen ein Bildungsprozess, der zum einen die persönliche Professionalisierung vorantreibt, zum anderen aber auch dazu führt, dass in weiteren Gesprächen über den Fall in der Einrichtung selbst neue Perspektiven deutlich werden und eine Multiplikation der Beratungserfahrungen stattfindet. Die zunehmende Zahl von auffälligen Kindern in Kindertageseinrichtungen macht es notwendig, sich professionell mit der Thematik auseinander zu setzen. Aus der Forschung ist bekannt, dass frühe Verhaltensauffälligkeiten bei jungen Kindern ein erhebliches Risiko für Störungen des Sozialverhaltens im späteren Kindesalter sowie im Jugendalter darstellen. Insofern bedeutet eine frühe Intervention zielgerichtete (selektive) Prävention von späteren Verhaltensproblemen und psychischen Störungen. Die Erfahrung zeigt, dass Fortbildungen zum Thema Verhaltensauffälligkeit den in der Regel komplexen und individuellen Problemstellungen in der Kita oft nicht hinreichend gerecht werden. Seite 29 -

33 Hierzu sind die Fragestellungen der Pädagoginnen zu individuell. Hingegen geben die Beteiligten an, insbesondere von konkreten Fallbesprechungen zu profitieren. Da die Kapazitäten für Fallberatungen bei der hohen Zahl von Kindertagesstätten für die Beratungsstelle begrenzt sind, bietet es sich an, die Zeitressourcen sinnvoll zu nutzen und mehrere Erzieherinnen in einer Gruppe zusammenzufassen. Ein weiterer Vorteil der Gruppe besteht darin, die darin entstehenden Synergieeffekte zu nutzen. Persönliche Stile der Erzieher/innen, ihre Berufserfahrung, ihre unterschiedlichen Herangehensweisen und nicht zuletzt ihre persönliche Lebenserfahrung tragen in einem Gruppenprozess dazu bei, sich weiter zu professionalisieren. Unter der Moderation von Herrn Dipl. Pädagogen Achim Kirschall finden über einen Zeitraum von ca. 4 Monaten fünf zweistündige Veranstaltungen für 8 Mitarbeiterinnen in einer festen Gruppe statt. Mobile Familien- und Erziehungsberatung im Familienzentrum Haus für Kinder, Brühl-Vochem, Merseburger Straße 1 und im Familienzentrum Villa Sonnenschein, Wesseling, Im Blauen Garn 89 Elterncafé Das Elterncafé ist ein offener Treffpunkt für Mütter und Väter unterschiedlicher Nationalitäten und sozialer Herkunft aus dem Stadtbereich Brühl Vochem sowie interessierte Erziehungskräfte aus dem Familienzentrum. Ohne vorherige Anmeldung können die Angebote des Elterncafés spontan genutzt werden. Es ist in Brühl jeden ersten Montag im Monat von 9:00 bis 10:30 Uhr und in Wesseling jeden ersten Donnerstag im Monat von 8:30 bis 10:00 Uhr geöffnet. Regelmäßig werden mit Vorankündigung: Impulsreferate zu pädagogischen gewünschten Themen (z.b. Strafen/Belohnen und Medienkonsum) angeboten Informationen zu Erziehungsthemen und Lebensfragen weitergegeben Räumlichkeiten und Gesprächsangebote bereitgehalten, um andere Eltern kennen zu lernen und um sich Tipps und Beratung/ Unterstützung zu holen. Im Anschluss an das Elterncafe besteht die Möglichkeit einer individuellen Beratung. Das Ziel der mobilen Beratung im Elterncafe ist, Familien so früh wie möglich fördern und ihnen den Weg zu ebnen in Belastungs-/ Problemsituationen die beraterischen und therapeutischen Hilfen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle zu nutzen. Seite 30 -

34 Resümee und Ausblick Erziehungs- und Familienberatung sowie Familientherapie bleiben ein wichtiger Baustein erzieherischer Hilfen. Dabei gilt es diese ohne große formale Hürden erreichbare Hilfe weiter als präventive, zumindest aber frühe Hilfe für Familien leistungsfähig zu erhalten. Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle hatte im letzten Jahr einen neuen Höchststand bei den Beratungszahlen zu verzeichnen. Die Zahl der Fälle war noch nie so hoch und die Komplexität und die Fallintensität sind stetig steigend. Aus den ersten vier Monaten des neuen Jahres ist ein weiterer starker Anstieg bei den Anmeldezahlen ersichtlich. Von Januar bis April wurden 2012 noch einmal etwa 20 Prozent mehr Kinder und Jugendliche angemeldet als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Bei dieser tendenziellen Entwicklung stellt sich die Frage, wie Unterstützung und Beratung auch zukünftig quantitativ und qualitativ sowie in angemessener Zeit realisiert werden können. Den einzelnen Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle ist es trotz der vielfältigen Anforderungen durch ihr hohes persönliches Engagement gelungen, die fachliche Qualität der Beratungsarbeit aufrechtzuerhalten und den zunehmend komplexeren Aufgabenstellungen kompetent zu begegnen. Dies führte und führt weiterhin zu einer sehr großen Inanspruchnahme der Beratungsangebote und einer oft geäußerten hohen Zufriedenheit über die Beratungs- und Therapieverläufe bei den Wesselinger und Brühler Familien. Auf Grund gesellschaftlicher und familiärer Veränderungen erfordern Beratung und Familientherapie angemessene und besondere Rahmenbedingungen, damit diese für die Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen in fachlich guter Qualität erbracht werden können. Denn nur so können auch für die Betroffenen gelingende Veränderungsprozesse in Gang gesetzt und erfolgreiche Hilfen gestaltet werden. Das Team der Beratungsstelle hat einige Anstrengungen unternommen, um den nachfragenden Familien immer noch Erstgesprächs- und Folgetermine ohne allzu lange Wartezeiten zu ermöglichen. Die Grenzen der Machbarkeit sind jedoch erreicht. Im Jahr 2012 wird für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch weiterhin die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern in Brühl und Wesseling sowie mit Schulen, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beider Städte fortgesetzt und weiterentwickelt. Auch durch diese Vernetzung und Kooperation wird für die Brühler und Wesselinger Familien erfahrbar, wie sie die Hilfe selbst in Gang setzen können und, dass sie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle kompetente Hilfe und Unterstützung erwarten können. Seite 31 -

35 Fachbereich Aktenzeichen Datum 40/ Stadt Brühl VERTRAULICH D Betreff Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brühl hier: Verteilungsvorschlag des Stadtjugendringes für die Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen VORLAGEN-NA: 99/88 a.. r Beratungsfolge (Rat I Ausschuss) JHA Finanzielle Auswirkungen xd Mittel stehen zur Verfügung bei Sk./ Kstst / D Mittel stehen nicht zur Verfügung D Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto/Kostenstelle JaxD NeinD xd Beschlussentwurf und Erläuterungen D Auszug aus der Niederschrift des am Beschlussentwurf Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vom Stadtjugendring vorgeschlagene Verteilung der Mittel zur Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen. Erläuterungen Nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brühl entwirft der Stad~ugendring einen Verteilungsplan zur Bezuschussung der notwendigen Maßnahmen. ln Punkt 2.6 der Förderrichtlinien wird den Jugendverbänden ein Zuschuss von bis zu 100% bei einem entsprechenden Nachweis von Eigenleistung, die in Zusammenhang mit den anzuschaffenden Gegenständen steht, in Aussicht gestellt. Der in der Anlage beigefügte Verteilungsvorschlag wurde in der Sitzung des Stadtjugendringes vom erstellt. Insgesamt werden Mittel in Höhe von 2868,42 gewährt. Anlage Rat JJt[J

36

37 Verband Material Antragssumme Beantragte Fördersumme DPBM Horst Brühl Lampen, Möbel, Einrichtung für einen Sanitärraum DPSG Stamm Kurfürst Regale, Kisten, Deckenleuchter DPSG Stamm Rochus Spiecker Renovierungsmaterial (Putz, Farbe, Bodenbelag) Vorschlag Prozent Vorschlag Bewilligungssumme Fördersumme Vorschlag pauschal auf 90% reduziert Fördersumme reduziert Detail / Bemerkung 3.004, ,80 70% 2.654, , , ,02 keine Granitplatte, Spiegel günstiger 775,00 542,50 70% 775,00 542,50 697,50 488,25 400,00 280,00 100% 400,00 400,00 360,00 252,00 Renovierung in Eigenarbeit THW Jugend Brühl Regal, Schrank 308,00 215,60 70% 308,00 215,60 277,20 194,04 DPBM Stamm Condor Eckbank mit Tisch, Gitarrenhalter, Handy, Monitor, Regalbretter 546,05 382,24 70% 416,05 291,24 374,45 262,11 Handy nicht förderungsfähig, PC-Monitor nicht für Jugendgruppenräume Gesamt 5.033, , , , , ,42

38 Stadt Brühl VERTRAULICH VORLAGEN-NR: Fachbereich 4011 Aktenzeichen Betreff Kindertagesstätte Rodderweg 270 hier: 1. Trägerwechsel 2. Neubau der Kindertageseinrichtung Datum Beratungsfolge (Rat I Ausschuss) JHA RAT Finanzielle Auswirkungen: Ja C8J Nein D Mittel stehen zur Verfügung bei Sachkonto I Kostenstelle D Mittel stehen nicht zur Verfügung D Über- außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto I Kostenstelle C8J Beschlussentwurf und Erläuterungen 0 Auszug aus der Niederschrift des am Besch I ussentwurf: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den beabsichtigten Wechsel in der Trägerschaft der Kindertagesstätte Rodderweg 270 zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt, dem Arbeiter-Samariter-Bund ErfUDüren e. V. (ASB) für den Neubau der viergruppigen Kindertageseinrichtung Rodderweg 270 in Brühl einen Baukostenzuschuss in Höhe von max nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 zu gewähren und beauftragt den Bürgermeister, die vertraglichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der Kindertagesstätte zu schaffen. Erläuterungen: Zu 1.: Im Juni 2010 hat der Caritasverband der Stadt Brühl mitgeteilt, dass er die Trägerschaft über die dreigruppige Kindertagesstätteam Rodderweg zum aufgeben wird. Konstruktive Gespräche mit dem Arbeiter-Samariter-Bund ErfU Düren (ASB), der nach der Schließung des Hortes an der Schildgesstraße und des Cultra-Neubaus nicht mehr als Träger einer Kindertagesstätte in unserer Stadt vertreten war, haben dazu geführt, dass der ASB im Rahmen eines Betriebsüberganges am 1. August 2012 die Trägerschaft der Einrichtung übernehmen möchte und bereit ist, den finanziellen Trägeranteil an der Einrichtungspauschale in Höhe von 9% zu tragen. Der ASB ist auch gewillt, das Familienzentrum fortzuführen und weiter zu entwickeln. Rat

39 Vorlagen Nr. 4i.t 'ß'Z tl w Seite 2 Die derzeit bestehenden Gruppen (eine integrative Gruppe für 3-Jährige bis zur Einschulung, eine Gruppe für 2-Jährige bis zur Einschulung, eine Gruppe für unter Dreijährige) werden bedarfsgerecht weitergeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden übernommen. Ab Sommer 2013 zeichnet sich mit lnkrafttreten des uneingeschränkten Rechtsanspruches für alle Kinder ab einem Jahr ein Zusatzbedarf an Betreuungsplätzen ab. Deshalb beabsichtigt der ASB, dem Wunsch der Stadt Brühl zu entsprechen und eine weitere Gruppe zu eröffnen, sofern hierfür die Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erteilt wird. Die Eitern wurden bereits im September 2011 mit einem Schreiben des Bürgermeisters über die sich anbahnende Entwicklung informiert und zeigten sich hierüber sehr erfreut. Anfang dieses Jahres hat der ASB sowohl die Eltern als auch die Mitarbeiter über die Pläne in Kenntnis gesetzt, die über eine bloße Fortführung des Betriebes hinausgehen. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des Kindertagesstättengebäudes wird der ASB von der Sanierung der Immobilie absehen und plant nunmehr auf dem Gelände nach dessen Erwerb einen kompletten Neubau. Das Grundstück bietet hierbei die Möglichkeit, einen Neubau neben der jetzigen Kindertagesstätte unter Fortführung des Betriebes zu errichten und den Altbau erst nach Fertigstellung des neuen Gebäudes abzureißen. Zu 2.: Mit Schreiben vom beantragt der ASB, dass die entstehenden Baukosten zur Neuerrichtung der Kindertagesstätte mit vier Gruppen, die er anstelle des jetzt dreigruppigen Kinderhauses errichten möchte, zu 90 %von der Stadt Brühl übernommen werden. Der Bedarf für die Kindertagesstätte mit einer zusätzlichen Gruppe für Kinder unter drei Jahren ist gegeben. Das Gebäude des Kinderhauses St. Heinrich ist Anfang der 1970-er Jahre als Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt zur Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern erstellt worden. Der Gebäudebestand ist also gut 40 Jahre alt und entspricht weder hinsichtlich der Raumanzahl, noch der Raumaufteilung den Anforderungen, die an eine Einrichtung gestellt werden müssen, _die sowohl unter Dreijährige, wie auch entwicklungsverzögerte oder behinderte Kinder betreut. Ein zeitgemäßes inklusives Konzept lässt sich in dem bestehenden Gebäude nicht umsetzen, da die Gruppenräume entweder zu groß oder zu klein sind und zum Teil auch nicht über genügend Tageslicht verfügen. Zusätzliche Räume für Aktivitäten im Familienzentrum fehlen ohnedies. Insbesondere aber fehlt in dem zweigeschossigen Gebäude ein Aufzug, der zur Erreichung einer Barrierefreiheit unbedingt erforderlich wäre. Der bisherige Träger schildert in dem bereits erwähnten Schreiben vom den Zustand des Gebäudes folgendermaßen: "Der von uns mit Begutachtung und Kostenermittlung beauftragte Architekt kommt zu der Einschätzung, dass die vorhandene Ölheizung, die Elektrounterverteilung ebenso wie die gesamte Elektroinstallation veraltet sind. Die Dämmwerte der gesamten Außenhülle, d. h. der Außenwände, der Fenster, des Dachs, der erdberührenden Außenwände und der Bodenplatte entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Insgesamt ist die IBgm k l'"(l t~~l

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