Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Postanschrift: Kernerplatz 10, Stuttgart

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1 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Postanschrift: Kernerplatz 10, Stuttgart Referat 37 Verbraucherpolitik Az.: Energie Stuttgart, 4. Juli 2016 Thomas Huttenlocher Tel. (0711) Zugang zu unabhängigen Energiepreisvergleichen ermöglichen Ist ein Referenzportal die Lösung? Projektbeschreibung 1. Hintergrund 2. Ziele der Projektstudie 3. Auftraggeber, Projektfinanzierung und externe fachliche Begleitung (Projektbeirat) 4. Projektdauer und Meilensteine 5. Aufgaben der/des beauftragten Institute/s

2 1. Hintergrund Seit der Liberalisierung der Energiemärkte (Strom und Gas) in Deutschland hat jeder Verbraucher das Recht, sowohl seinen Tarif als auch seinen bisherigen Anbieter zu wechseln. Verbraucher können durch einen Wechsel Kosten sparen, selbst einen wichtigen Beitrag für mehr Wettbewerb im Energiemarkt leisten und gegebenenfalls auch noch die Umwelt schonen. Dennoch ist immer noch eine vergleichsweise geringe Wechselquote von Haushaltskunden festzustellen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz 2013 in Bad Nauheim (VSMK) hatte auf Vorschlag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) festgestellt, dass die Aktualität, die Transparenz und die Zuverlässigkeit der Energiepreisvergleichsportale entscheidend für die Qualität der Information und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in diese Instrumente sind. Die VSMK hatte die Bundesregierung aufgefordert, Qualitätskriterien und Mindeststandards für Preisvergleichsportale im Energiebereich zu erstellen. Exemplarisch wurden als Kriterien die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Verbraucherinformationen, verbraucherfreundliche Voreinstellungen sowie die einfache, niederschwellige Bedienung der Portale angeführt. Auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim BMJV sprach sich in seinen Empfehlungen für die Schaffung von glaubwürdigen Metainformationen durch die Verbraucherpolitik im Bereich Preisvergleichs- und Bewertungsportale aus. Darauf Bezug nehmend forderte die VSMK 2016 die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission für die Schaffung von EU-weit geltenden Regelungen einzusetzen, mit denen gesetzliche Mindestanforderungen für alle Vergleichswebsites vor allem im Hinblick auf die Portalfinanzierung und wirtschaftliche Verflechtungen (insbesondere die Offenlegung von Provisionen), auf die klare Abgrenzung zur Werbung, auf verbraucherfreundliche und standardmäßige Voreinstellungen der Suchfilter, auf den berücksichtigten Marktanteil, die einfache und niederschwellige Bedienung, sowie Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit von Verbraucherinformationen einzusetzen. Der Bund wurde von der VSMK darüber hinaus aufgefordert, binnen Jahresfrist nationale Vorschriften im Vorgriff auf EU-Regelungen vorzubereiten. Die Untersuchung der Verbraucher Initiative e. V. im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen (2/2016) belegt aktuell, dass das Thema Energieanbieter- oder Tarifwechsel beim Verbraucher immer noch zu wenig Aufmerksamkeit bekommt. Viele Verbraucher sehen demnach keine finanziellen Einsparpotenziale, jeder Fünfte findet den Wechselprozess sogar zu aufwendig. Gleichzeitig werden die Verbrauchererwartungen an Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit von Vergleichsportalen nur teilweise erfüllt. Verbraucher erwarten von Vergleichsportalen für Strom- oder Gastarife vor allem eine transparente Preisgestaltung, umfassende Tarifinformationen, eine Übersicht verfügbarer Anbieter, ver-

3 braucherfreundliche Voreinstellungen der Suchfilter und dass klar ersichtlich ist, wie umweltfreundlich ein Tarif wirklich ist. Tatsächlich fand die Verbraucher Initiative e. V. bei ihrer Untersuchung von zehn Vergleichsportalen für Strom und Gas Werbetarife zwischen den Suchergebnissen, Tarife mit eingepreisten Boni, lange Anschlusslaufzeiten, übertriebene Einsparversprechen, zahlreiche Mehrmarken und Mehrtarife, schwammige Formulierungen zu Preisgarantien, Bonuszahlungen und Ökotarifen sowie Tarife, die im zweiten Vertragsjahr teurer sind als der Grundversorger und somit Verbraucher in die Wechselfalle führen. Die Untersuchung der Verbraucher Initiative e. V. belegt damit die in Deutschland zunehmende Kritik an privatwirtschaftlich organisierten Preisvergleichsportalen mit ihren provisions- und werbebasierten Geschäftsmodellen., Die werbe- und bonusfinanzierten Geschäftsmodelle der Preisvergleichsportale stehen einem unabhängigen und verbraucherfreundlichen Dienstleistungsangebot diametral entgegen. Ein im Jahr 2009 vom Ministerium bei den Marktführen der Branche angeregter verbraucherfreundlicher Verhaltenscodex (Code of Conduct) wurde bislang nicht umgesetzt. Im Februar 2016 hatte das 8. Citizens Energy Forum in London in seinen Beschlüssen die Europäische Kommission unter anderem aufgefordert, allen Bürgern einen Zugang zu kostenfreien unabhängigen und zuverlässigen Energiepreisvergleichsportalen zu ermöglichen. (The FORUM on establishing the appropriate framework for consumer engagement and protection: 2.4. Underlines the importance for energy consumers to have access to at least one free of charge, certified, reliable, comprehensive and independent price comparison tool. (London Forum 2016 Conclusions)) Eine entsprechende Aufforderung der Kommission an die Mitgliedsstaaten wird im Zuge der Energieunion erwartet. Gegebenenfalls können diese Vorgaben bei der Bearbeitung der Studie noch Berücksichtigung finden. 2. Ziele der Projektstudie Basierend auf den aktuellen Ergebnissen der Studie der Verbraucher Initiative e. V. möchte das MLR in einer eigenen Projektstudie geeignete Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz in diesem Bereich untersuchen. Für den Energiemarkt soll mit der Studie exemplarisch der Frage nachgegangen werden, ob ein unabhängiges, staatlich oder behördlich organisiertes Referenzportal für die Endverbraucherpreise bei Strom und Gas die Erwartungen der Verbraucher und die Forderungen und Ansprüche der Europäischen Kommission bezüglich eines freien Zugangs zu unabhängigen und kostenfreien Preisvergleichen erfüllen kann und wie ein solches Portal ausgestaltet werden könnte.

4 In den vergangenen Jahren wurden mit großem Aufwand in Deutschland zwei Markttransparenzstellen (MTS) im Energiebereich eingerichtet, die MTS-Kraftstoffe beim Bundeskartellamt 2014 sowie die MTS für die Großhandelsmärkte bei Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur Über die Analyse der Struktur, Organisation und Arbeitsweise dieser beiden Marktransparenzstellen sollen folgende Fragestellungen bearbeitet werden: Könnte ein Referenzportal bei einer der beiden bereits vorhandenen Stellen angesiedelt werden und könnten dabei bereits vorhandene Strukturen, Abläufe und Geschäftsprozesse genutzt werden? Wie hoch wäre der organisatorische und finanzielle Aufwand, um die Endverbraucherpreise vollständig abbilden zu können? Welche gesetzlichen Grundlagen wären gegebenenfalls zusätzlich erforderlich, um beispielsweise die Meldepflichten für die Unternehmen festzulegen? Welche sonstigen Voraussetzungen müssten gegeben sein? Die im Grunde verbraucherpolitische Fragestellung könnte von einem energiewirtschaftlichen Institut allein oder in Zusammenarbeit mit einem Verbraucherverband bearbeitet werden. 3. Auftraggeber, Projektfinanzierung und externe fachliche Begleitung (Projektbeirat) Auftraggeber für die Projektstudie ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Referat Verbraucherpolitik. Das Projekt wird aus Mitteln des MLR finanziert. Das Projekt wird vom MLR gesteuert und durch einen Projektbeirat fachlich begleitet. Der Projektbeirat gibt fachliche Impulse und bringt externen Sachverstand ein. Mitglieder sind: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.v. (tbc) Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen (tbc) Bund der Energieverbraucher Deutschland e.v. (tbc) EnBW AG (Politik Relations) (tbc) E-Control Austria (tbc)

5 4. Projektdauer und Meilensteine Das Projekt soll im vierten Quartal 2016 beginnen und mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten Anfang des zweiten Quartals 2017 abgeschlossen werden. Als Meilensteine des Projektes sind vorgesehen: Auftaktworkshop mit dem Projektbeirat (Stuttgart/Berlin) Recherche und Analyse der Struktur, Organisation und Vorgehensweise der Markttransparenzstellen (MTS) beim Bundeskartellamt und bei der Bundesnetzagentur sowie der gesetzlichen Grundlagen für die Organisation und den Betrieb der MTS (Meldepflichten der Industrie, etc.) [Nach 2 Monaten] Workshop mit dem Projektbeirat sowie bei Bedarf weiteren Experten zur Diskussion der Lösungsansätze (Stuttgart/Berlin) [Nach 4 Monaten] Workshop mit dem Projektbeirat zur Diskussion des Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen (Stuttgart/Berlin) [Nach 6 Monaten] Vorlage des Abschlussberichts [danach] Fachöffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse in der Landesvertretung in Berlin (oder ggf. in Brüssel) mit Herrn Minister Peter Hauk MdL. 5. Aufgaben der/des beauftragten Institute/s Ein wissenschaftliches Institut bzw. eine verbraucherpolitische Institution wird beauftragt, eine Studie zur Erfüllung der oben genannten Ziele zu erstellen. Der Projektbeirat unterstützt die/das Institut/e dabei. In den drei Workshops werden Ziele und Inhalte sowie Lösungsansätze und Ergebnisse mit dem MLR und dem Projektbeirat diskutiert. Die Aufgaben der/des Institute/s umfassen im Einzelnen: Organisation und Durchführung des Projekts nach Maßgabe und in Abstimmung mit dem MLR. Organisation und Durchführung der Workshops in enger Abstimmung mit dem MLR und dem Projektbeirat. Recherche und Analyse der Struktur, Organisation und Vorgehensweise der Markttransparenzstellen (MTS) beim Bundeskartellamt und bei der Bundesnetzagentur sowie der gesetzlichen Grundlagen für die Organisation und den Betrieb der MTS (Meldepflichten der Industrie, etc.) Vorschlag von Lösungsansätzen zur Erreichung der oben genannten Ziele und Bearbeitung der obengenannten Fragestellungen.

6 Empfehlungen für das MLR zur weiteren Vorgehensweise Dokumentation der Workshops und des Projektfortschritts. Erstellen einer Studie (Projektdokumentation). Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der Abschlusspräsentation (Veranstaltung) nach Maßgabe und in Abstimmung mit dem MLR. Wenn Sie an der Durchführung der Studie interessiert sind, so richten Sie Ihr Angebot bis zum direkt an das: Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik CCMP z.hd. Herrn Dr. Julius Rauber Zeppelin Universität Am Seemooser Horn 20 D Friedrichshafen Tel bzw. -0 (Zentrale) forschungszentrum-vmp@zu.de. Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Huttenlocher, Referat 37 Verbraucherpolitik beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg, Kernerplatz 10, Stuttgart, Telefon: (0711) Stuttgart, 04. Juli 2016

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