Truppführerausbildung

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1 Truppführerausbildung Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter Gefahrstoffe : Begriffserklärungen Stoffe, die eine Schädigung oder Gefährdung der menschlichen Gesundheit und Umwelt durch seine - chemischen Eigenschaften (z.b. giftige Stoffe) - Physikalische Eigenschaften (z.b. tiefkalte Gase) - seine Konzentration und / oder vorliegende Menge hervorrufen Gefahrgut : Als Gefahrgut bezeichnen wir einen Gefahrstoff, der - von einer Verpackung umgeben ist und - transportiert, verladen oder zwischengelagert wird Gefährliche Güter : sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes in Zusammenhang mit ihrer Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können. (gem. Gefahrgutbeförderungsgesetz) 1

2 Warum sind für Feuerwehr Stoffeigenschaften wichtig? Anzeichen von drohenden Gefahren für Mensch und Umwelt Abwicklung von Einsatzgeschehen Notwendige Schutzmaßnahmen der Einsatzkräfte Rettung von verletzten Personen Umfang Sicherungsmaßnahmen Verhinderung der Schadensausbreitung Einleitung der Schadensbehebung Information der betroffenen Bevölkerung Gefahren durch Gefahrstoffe Inkorporation: Aufnahme gefährlicher Stoffe in Körper Kontamination: Verunreinigung von Oberflächen von Lebewesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen Einwirkung von Außen: Einwirkung von Strahlungsenergie und / oder mechanischer Energie 2

3 Vorschriften für den Transport Gefährlicher Güter Gefahrenklasseneinteilung Nach den Beförderungvorschriften werden gefährliche Güter aufgrund ihrer Eigenschaften in 13 Gefahrenklassen eingeteilt, besitzt ein Stoff mehrere gefährliche Eigenschaften erfolgt die Einteilung nach der Hauptgefahr. Klasse 1 : Explosive Stoffe und Stoffe mit Explosivstoff Klasse 2 : Gase Klasse 3 : Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 : Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe Klasse 4.2 : Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3 : Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden Klasse 5.1 : Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Klasse 5.2 : Organische Peroxide Klasse 6.1 : Giftige Stoffe Klasse 6.2 : Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse 7 : Radioaktive Stoffe Klasse 8 : Ätzende Stoffe Klasse 9 : Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 3

4 Erkennung von Gefahren - Sinneswahrnehmung bei verschiedenen Stoffen (Geruch, Reizwirkung, Flammen, Rauch ) - Warntafel - Gefahrzettel - Begleitpapiere - Gefahrsymbole - Farbkennzeichnung (Rohrleitungen, Gasflaschen) Sinneswahrnehmung Viele gefährliche Stoffe, wie verschiedene Gase sowie radioaktive Strahlung können durch menschliche Sinnesorgane nicht wahrgenommen werden!!! Ebenso gibt es Stoffe, die auf Geschmacks- und Geruchssinn ab einer bestimmten Konzentration betäubend wirken!!! 4

5 Warntafel Gefahrnummer - Gibt die von dem Transportgut ausgehende Gefahr an - Ist mindestens 2-stellig und maximal 3-stellig UN-Nummer -Auf Warntafeln grundsätzlich 4-stellig -Dient der Identifizierung des Transportgutes anhand von Nachlagewerken Stückgut, bzw. Mehrkammerfahrzeugen Anbringung Warntafel - Stückguttransporte Warntafel vorne und hinten neutral - Transport von einem Gefahrgut Warntafel mit Gefahrnummer vorne und hinten - Transport mehrerer Gefahrgüter (Mehrkammerfahrzeug): - Neutral vorne und hinten, dann jede Kammer nochmals mit Warntafel - Größte Gefahr vorne und hinten, nicht mehr nötig jede Kammer einzeln zu kennzeichnen - Leere, aber ungereinigte und nicht entgaste Tanks sind ebenfalls mit Warntafeln kenntlich zu machen Erst wenn Tank leer, gereinigt und entgast ist kann Warntafel entfernt werden Besonderheit bei Transporten von Gefahrklasse 1 und 7: seitlich und hinten am Fahrzeug ADR-Gefahrzettel 5

6 Gefahrnummer Gefahrnummer (Kemler- Zahl) Stoffnummer (UN-Nummer) 2 Entweichen von Gas und Druck oder durch chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit flüssiger Stoffe (Dämpfe) und Gase oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion - Kann die Gefahr durch eine einzige Ziffer beschrieben werden, so wird als zweite Ziffer eine 0 angehängt - die Verdopplung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin (z.b. 80 ätzend, 88 stark ätzend) - bei mehreren Gefahren werden die Ziffern entsprechend kombiniert (z.b. 86 ätzend und giftig, 336 hochentzündlich und giftig) - wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert, wird der Gefahrnummer ein X vorgestellt - Gefahrnummern mit besonderer Bedeutung: - 22 = tiefkaltes Gas (z.b. Argon, tiefkalt verflüssigt) - X333 = pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert (z.b. Aluminiumtriethyl) - X423 = entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet (z.b. Kalium) - 90 = umweltgefährlicher Stoff oder verschiedene gefährliche Stoffe Gefahrzettel - Grundsätzlich werden die Gefahren, die von Gefahrgütern ausgehen durch Gefahrzettel gekennzeichnet. - Die Grundform der Gefahrzettel ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat, dass verschiedene Farben und Symbole enthält. - Jeder ADR-Gefahrzettel hat eine unverwechselbare Farbgebung, die bereits aus größerer Entfernung zu erkennen ist. - In der unteren Ecke kann ggf. die Gefahrenklasse als Ziffer angegeben werden. - Internationale Gefahrzettel tragen die englische Gefahrenbezeichnung. - Gehen von einem Stoff mehrere Gefahren aus, so müssen mehrere Gefahrenzettel zur Kennzeichnung verwendet werden, Maximal sind 3 Zettel pro Gefahrgut zulässig. 6

7 Gefahrzettel Kennzeichnung von Versandstücken - ADR Gefahrzettel - Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung, wenn die Transportverpackung die einzige Verpackung ist (z.b. bei Kanistern, Fässern) - deutliche sichtbare Aufschrift der UN-Nummer - bei verschiedenen Gefahrstoffen in Versandstücken (weißer Zettel mit schwarzen Buchstaben LQ oder mehrere UN-Nummern) 7

8 Begleitpapiere - 2 unterschiedliche Papiere beim Transport Kennzeichnungspflichtiger Gefahrgüter (Überschreitung einer Mindestmenge) - Beförderungspapier (Frachtbrief o.ä.) - schriftliche Weisungen - Richtet sich in erster Linie an den Fahrer (Anweisung für richtiges Verhalten) in zweiter Linie gerichtet an Polizei bzw. Feuerwehr - müssen vom Fahrer gelesen werden können - auch in der Sprache des Transitlandes müssen diese Papiere vorgehalten werden - beinhalten -Maßnahmen -Zusätzliche Hinweise (Großzettel, Eigenschaften, Hinweise) -Persönliche Ausrüstung - alle Frachtpapiere müssen im Führerhaus aufbewahrt werden Schriftliche Weisung 8

9 Frachtbrief Kennzeichnung bei Bahn - Weitgehend mit Kennzeichnung auf Straße identisch - seitlich angebrachte Warntafeln und Großzettel an den Waggons, Kesselwagen - zusätzlich sind Versandstücke mit Gefahrzettel und der UN-Nummer versehen - zusätzliche Rangierhinweise (deuten auf besondere Gefahren hin, z.b. bei giftigen, verflüssigten Gasen oder bei Explosivstoffen) Besondere Kennzeichnung bei Kesselwagen mit verflüssigtem Gas: 30 cm breiter orangefarbener Streifen rund um den Kesselwagen 9

10 Kennzeichnung Schifffahrt -Kennzeichnung gem. GGvBinsch von Binnenschiffen, welche bestimmte feuergefährliche, giftige oder explosionsgefährliche Güter transportieren. Schiffe mit solchen Kennzeichnungen dürfen nur an bestimmten Liegestellen anlegen. Andere Schiffe müssen einen, von der Anzahl der Kegel bzw. Lichter abhängigen, Mindestabstand zu diesen Schiffen beim Anlegen einhalten. Kennzeichnung von Gefahrstoffen Behälter, Flaschen, Pakete oder Gebinde, die Stoffe und Zubereitungen mit einer oder mehrere gefährlichen Eigenschaften besitzen, werden nach der Gefahrstoffverordnung eingestuft. Das Kennzeichnungsschild nach GefStoffV berücksichtigt alle potentiellen Gefahren, die bei der gebräuchlichen Handhabung und Verwendung des gefährlichen Stoffes auftreten können - chem. Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung - Bezeichnung der Stoffe, welche in der Zubereitung enthalten sind - Gefahrsymbole und die zugehörigen Gefahrenbezeichnungen - Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze) - Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers oder Einführers - EG-Kennzeichnung - CAS-Nummer * - EG-Listen-Nummer * - UN-Nummer* * Über diese Nummern kann der Stoff aus Stofflisten identifiziert werden 10

11 Gefahrsymbole GHS GHS Global harmonisiertes System ab für Stoffe für Zubereitungen Übergangsfristen Die neue Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung muss für Stoffe seit dem verbindlich angewendet werden. Für Zubereitungen, die unter GHS als Gemische bezeichnet werden, wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem verbindlich. Bis zum muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden. Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig. 11

12 GHS Zur Visualisierung der Gefahren lösen 9 neue Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab Das neue Signalwort beschreibt den potentiellen Gefährdungsgrad. Gefahr : Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien Achtung : Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien Die neuen Gefahrenhinweise, H-HinweiseH Hinweise (hazard statements) lösen die alten R-Sätze ab. Sie beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr. Die neuen Sicherheitshinweise, P-HinweiseP (precautionary statements) ersetzen die alten S-Sätze. Sie beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden. GHS 12

13 GHS GHS 13

14 Kennzeichnung von Rohrleitungen - Nach DIN 2403 festgelegte Kennzeichnungen von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff gelten für Betriebe aller Art z.b. Laboratorien. - Sollen auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden - Müssen entweder als Schilder oder Aufkleber, durch Farbringe oder durch vollständige Einfärbung der Rohrleitungen angebracht werden - Von der DIN wird häufig abgewichen, da DIN keine gesetzliche Vorschrift!!! Kennzeichnung von Rohrleitungen Gruppe Durchflussstoff Gruppenfarbe Schrift / Rand 1 Wasser Grün Weiß 2 Dampf Rot Weiß 3 Luft Grau Schwarz 4 Brennbare Gase Gelb Schwarz 5 Nichtbrennbare Gase Schwarz Weiß 6 Säuren Orange Schwarz 7 Laugen Violett Weiß 8 Brennbare Flüssigkeiten Braun Weiß 9 Nichtbrennbare Flüssigkeiten Schwarz Weiß 0 Sauerstoff Blau Weiß 14

15 Kennzeichnung von Gasflaschen Farbkennzeichnung ist eine zusätzliche Methode zur Inhaltsbestimmung - Kennzeichnungsfarben müssen auf Flaschenschulter angebracht werden (wobei Flaschenkörper auch andere Farben aufweisen kann - In der Regel Farbe für Flaschenkörper: - Industriegase = Grau - Medizinische Gase = Weiß - Propangasflaschen sind generell Rot (Tauschflaschen) bzw. Grau (Eigenflasche) - Nach der neuen EU-Norm ist es zulässig, mehrere Eigenschaften eines Gases zu kennzeichnen, indem man den Farbring in zwei Farben ausführt. Kennzeichnung von Gasflaschen Eigenschaft Allgemeine Farben Schulterfarbe Beispiel Giftig und / oder ätzend Gelb Ammoniak, Chlor Entzündbar Rot Wasserstoff, Methan Oxidierend Hellblau Sauerstoff, Lachgasgemische Erstickend Leuchtendes Grün Krypton, Druckluft techn. 15

16 Kennzeichnung von Gasflaschen Spezielle Kennzeichnung Gas Schulterfarbe Acetylen Kastanienbraun Sauerstoff Weiß Lachgas Blau Argon Dunkelgrün Stickstoff Schwarz Kohlendioxid Grau Helium Braun Druckluft Weiß / Schwarz Gemische Sauerstoff / Helium Weiß / Braun Gemische Sauerstoff / Kohlendioxid Weiß / Grau Gemisch Sauerstoff / Distickstoffoxid Weiß / Blau Kennzeichnung von Gasflaschen Kennzeichnung des Gasinhalts eines Druckgasbehälters durch ein Label am Flaschenhals 16

17 Warn-,, Verbots- und Gebotsschilder Für betriebliche Arbeitsbereiche, in denen gefährliche Tätigkeiten durchgeführt werden, müssen aufgrund berufsgenossenschaftlicher Richtlinien eindeutige Warn-, Verbots- und Gebotshinweise angebracht werden. Diese Hinweise werden in Form von Schildern oder Aufklebern an den Eingangsbereichen gefährlicher Arbeitsplätze angebracht. - Gelbe Sicherheitszeichen warnen vor Risiken bzw. Gefahren - Rote Sicherheitszeichen verbieten Tätigkeiten - Blaue Sicherheitszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten verbindlich vor Warn-,, Verbots- und Gebotsschilder 17

18 Warn-,, Verbots- und Gebotsschilder Warn-,, Verbots- und Gebotsschilder 18

19 Kennzeichnung explosionsgefährlicher Stoffe -Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe SprengG - Kennzeichnung entspricht weitgehend der GGVS mit zusätzlichen Hinweisen - Regelung gilt nicht für Bundeswehr, alliierte Streitkräfte oder Bundesgrenzschutz - Für den Bereich Bundeswehr (NATO) gibt es besondere Vorschriften zur Kennzeichnung von Munition bzw. Munitionslagern - Zentrale Dienstvorschrift (ZDv 34/240) der Bundeswehr teilt Munition in 4 Munitionsbrandklassen - Die für Munitionslager festgelegten Abstände können auch als Orientierungshilfe für den Straßentransport verwendet werden. Einsatz Zum bestmöglichen Schutz der eigenen Kräfte, anderer Personen sowie Sachen und Umwelt erfordert eine zweckmäßige Schadensbekämpfung in vielen Fällen eine ABC-Sonderausrüstung und ABC-Ausbildung. Für diese Aufgaben sind in den Landkreisen besondere Einheiten mit Sonderausrüstung stationiert, die zu diesen Schadensfällen hinzugezogen werden. Maßnahmen der örtlichen Feuerwehren trotz fehlender Ausrüstung nach GAMS-Regeln - Gefahren erkennen - Absperren - Menschenrettung durchführen - Spezialkräfte alarmieren 19

20 Erstmaßnahmen Allgemein Zusätzliche Maßnahmen, je nach Schadenslage: -Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben -Einsatzkräfte schützen -Löschangriff vorbereiten bzw. durchführen (mind. 2-facher Brandschutz sicherstellen) -Zündquellen vermeiden -Berücksichtigung der allgemeinen Hygiene im Einsatz, Einrichtung bzw. Durchführung der Notdekontamination (Dekon-Stufe II) -Herausbringen von gefahrerhöhenden Objekten aus dem Gefahrenbereich, sofern dies ohne Sonderausrüstung möglich ist -Erstes behelfsmäßiges Eingrenzen der Gefahrstoffe, sofern dies ohne Sonderausrüstung möglich ist -Wasserversorgung, Stromversorgung, Beleuchtung und Bereitstellung von Geräten Gefahren- und Absperrbereich -Bildung von Gefahren- und Absperrbereich - Berücksichtigung von möglicher Ausbreitung des Gefahrstoffes, Windverhältnisse, Topographie, Bebauung, mögliche Bereiche mit Verdacht auf Kontamination usw. - Im Gefahrenbereich ist das Rauchen, Essen und Trinken verboten - Absperrbereich dient als Aufstell-, Bewegungs- und Bereitschaftsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst - Bei unklarer Lage mit kürzestem Abstand von ca. 50 m zum Gefahrenpunkt - Nach erfolgter genauerer Erkundung kann die Grenze auf bis auf 5 m verkleinert oder bei bestehender Explosionsgefahr erheblich erweitert werden 20

21 A-Einsatz -Abstand halten - Die Intensität der Strahlung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Daher ist die im Einsatz erhaltene Personendosis umso geringer, je größer der Abstand zur Strahlenquelle ist. - Aufenthaltsdauer begrenzen - Die von einer Person empfangene Strahlendosis ist der Zeit proportional. Eine Verdopplung oder Verzehnfachung der Bestrahlungszeit führt auch zur zwei- bzw. zehnfachen Strahlendosis - Abschirmung nutzen - Je mehr Material eine Strahlung durchdringen muss umso stärker wird diese geschwächt. - Röntgengeräte und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen sind abzuschalten - Vermeiden von Kontamination - Verhindern von Inkorporation B-Einsatz Verhalten im Einsatz: - Beim Umgang mit Verletzten oder Leichen, sind unter den Schutzhandschuhen unbedingt Einweghandschuhe zu tragen - Bei der Beatmung von Patienten eine Beatmungsmaske bzw. sterile Auflage verwenden - In Bereichen mit Biogefährdung ist ein Einsatz ohne Sonderausrüstung nur bei Gefahrengruppe IB (Mindestschutz Atemschutz) - Jede unnötige Verbreitung ist zu vermeiden. In Anlagen mit B-Gefahrstoffen dürfen Türen nur geöffnet werden, wenn für Einsatz unbedingt nötig. - Entstehungsbrände soweit möglich mit Kohlendioxid löschen - Geschlossene Behälter, Verpackungen, Schränke mit unbekannten Inhalt oder B-Gefahrstoffen dürfen nicht geöffnet werden - Schleusen nur nach Rücksprache mit fachkundigen Personen öffnen bzw. deaktivieren - Tiere sind aus Tierhaltungsräumen nur nach Rücksprache mit einer fachkundigen Person zu retten 21

22 B-Einsatz Einsatzstellenhygiene: - nicht essen, trinken, rauchen - Gründliche Körperreinigung nach Einsatz - Verunreinigte Teile der Einsatzkleidung müssen gewechselt, gereinigt und desinfiziert werden - Verletzungen sind unverzüglich dem Einsatzleiter zu melden - Bei Gefahr einer Inkorporation unbedingt Arzt aufsuchen C-Einsatz Sobald Art und Eigenschaft des C-Stoffes bekannt ist kann eine Einteilung in eine Maßnahmengruppe erfolgen, wodurch spezielle Maßnahmen geplant und durchgeführt werden können. MG Bezeichnung 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2 Gasförmige Stoffe 3 Entzündbare flüssige Stoffe 4 Sonstige entzündbare Stoffe 5 Entzündend (oxidierende) wirkende Stoffe 6 Giftige Stoffe 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 22

23 MG 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Gefahren Explosions- oder Detonationsgefahr Hauptgefahren der Unterklassen Spezielle Maßnahmen Im Brandfall Räumung aller Unbeteiligten aus dem Gefahrenbereich Aus der Deckung heraus arbeiten (z.b. Wasserwerfer) 1.1. Druck Möglichst wenig Personal in dem Gefahrenbereich einsetzen 1.2. Splitter Zusätzliche Hinweise Besonders militärische Kennzeichnungen sind zu beachten (Munitionsbrandklassen) Absperrung anpassen Gefahrenbereich der Unterklassen m 1.3. Feuer Absperrbereich der Unterklassen m MG 2: Gasförmige Stoffe Gefahren Gas/Luftgemische können explosionsgefährlich sein Spezielle Maßnahmen Atem- und Körperschutz Zusätzliche Hinweise Absperrung bei Flüssiggastankwagen, Druckgaskesselwagen und Industrietanks Erfrierungsgefahr bei verflüssigten Gas Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen Gefahrenbereich: 300 m Brandgase können giftig sein Gefahr eines Druckbehälterzerknalls Bei Flüssiggas BLEVE möglich Gase können einzeln oder in Kombination erstickende Wirkung haben, giftig, brennbar, brandfördernd oder ätzend sein. Im Brandfall Behälter kühlen (Acetylenflaschen bis zu 24 h) Brennendes Gas nicht löschen, Gaszufuhr sperren Bei Lecks an Flüssiggastanks kein Wasser auf den Behälter (Gefahr der Aufheizung und Verstärkung des Gasaustritts) Kanalisation und tiefergelegene Räume sichern Messgeräte einsetzen Absperrbereich: 1000 m Achtung: Elektrisch betriebene Geräte als Zündquelle beachten Elektrostatische Aufladung als Zündquelle beachten Nicht in verflüssigtes Gas spritzen 23

24 Gefahren Gas/Luftgemische können explosionsgefährlich sein MG 3: entzündbare Flüssige Stoffe Spezielle Maßnahmen Im Brandfall mit Schaum löschen, Behälter und Umgebung kühlen Zusätzliche Hinweise Absperrung bei Tankwagen, Kesselwaggons und Industrietanks Brandgase können giftig sein Atem- und Körperschutz Gefahrenbereich: 50 m Ausbreitung über Kanäle, Schächte usw. möglich Ausbreitung verhindern (Flüssigkeiten auffangen, Lecks abdichten) Bei Tankbränden Boil over möglich Flüssigkeit mit Schaum abdecken Achtung: Vorsicht bei Wassereinsatz (Fettexplosion) Kanalisation und tiefergelegene Räume sichern Absperrbereich : 300 m Elektrisch betriebene Geräte als Zündquelle beachten Umwelteinsatz (Ölalarm) Messgeräte einsetzen Elektrostatische Aufladung als Zündquelle beachten MG 4: Sonstige entzündbare Stoffe Gefahren Explosionsgefahr bei staubförmigen Stoffen (Klasse 4.1) Brandgase können stark reizend und giftig sein Ausbreitung über Kanäle, Schächte usw. möglich Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Klasse 4.2 und 4.3 Spezielle Maßnahmen Atem- und Körperschutz Bei Stäuben keine Verwirbelung verursachen Brandbekämpfung 4.1. Wasser 4.2. Sprühstrahl, außer bei Metallverbindungen (wie 4.3) 4.3 Trockener Sand oder ABC / D Pulver Zusätzliche Hinweise Achtung Diese Stoffe werden auch als heiße Schmelze transportieren Wenn ein X vor der Gefahrennummer steht, Berührung des Stoffes mit Wasser vermeiden Stoffe können auch als Flüssigkeit (Lösung) auftreten 24

25 MG 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Gefahren Freisetzung von hochreaktiven Sauerstoff Stoffe sind reaktionsfreudig (Stichflammen und Verpuffungen können auftreten) Explosionsgefahr bei organischen Peroxiden beachten Brandgase können sehr giftig und ätzend sein Spezielle Maßnahmen Atem- und Körperschutz Im Brandfall Löschangriff mit großen Mengen Wasser aus sicherer Entfernung (z.b. Wasserwerfer) durchführen Zusätzliche Hinweise Nicht mit brennbaren Substanzen in Kontakt bringen Bestimmte organische Peroxide werden nur unter Temperaturkontrolle transportiert (siehe Beförderungspapiere) Überdruck in geschlossenen Behältern möglich Kein org. Bindemittel verwenden MG 6 : giftige Stoffe Gefahren Dämpfe, Stäube und Brandgase sind toxisch (Vergiftungsgefahr bei Inkorporation und Kontamination) Spezielle Maßnahmen Atem- und Körperschutz Ausbreitung verhindern, Stoff auffangen, Leck abdichten Kanalisation und tiefergelegene Räume sichern Messgeräte oder Indikatoren einsetzen Zusätzliche Hinweise Hautkontakt mit freien Stoffen Bei Kontakt sofort Deko Maßnahmen und ärztliche Untersuchung einleiten 25

26 MG 8 : Ätzende Stoffe Gefahren Bei Kontakt Verätzungsgefahr der Haut, Augen, Atemwege Gefährliche Reaktion bei Verdünnung mit Wasser möglich Ausbreitungsgefahr von Säuren und Laugen Einige Säuren können mit organischen Stoffen und Metallen reagieren Organische Säuren sind brennbar Spezielle Maßnahmen Atem- und Körperschutz Ausbreitung verhindern, Stoff mit geeigneten Behältern auffangen, Leck abdichten Gas- und Dampfwolke mit Sprühstrahl niederschlagen Kanalisation und tiefergelegene Räume sichern Kleine Mengen mit Wasser verdünnen Messgeräte, ph Papier einsetzen Zusätzliche Hinweise Diese Stoffe werden auch in heißem Zustand transportiert Erwärmung bei Neutralisation beachten Chemikalienbinder einsetzen Bei Kontakt sofort mit Wasser abwaschen und einen Arzt hinzuziehen Relative Dichte zu Luft beachten (Schwergasverhalten prüfen) MG 9 : Verschieden gefährliche Stoffe und Güter Gefahren Spezielle Maßnahmen Zusätzliche Hinweise Spezifische Gefährdung der Einsatzkräfte je nach vorliegender Substanz Bei Bedarf Atem- und Körperschutz Beispiele: Umweltgefahr Ausbreitung verhindern Im Brandfall dioxinhaltige Stoffe (PCB) Umweltbehörde verständigen Asbest und asbesthaltige Stoffe Lithiumbatterien Rettungsgeräte und Airbags Erwärmter fester Stoff, z.b. Bitumen Umweltgefährdende Stoffe (diverse Öle) Verflüssigte Metalle 26

27 Merke Menschenrettung und Eigenschutz gehen vor Wenn wir nicht wissen mit was wir es zu tun haben, wählen wir grundsätzlich die größtmögliche Schutzstufe Bei Verletzungen in Gegenwart von Gefährlichen Stoffen und Gütern grundsätzlich zum Arzt Grundsätzlich darf bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen : Weder geraucht Noch getrunken Noch gegessen werden 27

Zusätzliche Hinweise. Besondere Maßnahmen. Gefahrklasse Gefahrzettel. Warntafel. Explosive. Absperrungen: ZONE 1: Stoffe. 1.1 bis 1.

Zusätzliche Hinweise. Besondere Maßnahmen. Gefahrklasse Gefahrzettel. Warntafel. Explosive. Absperrungen: ZONE 1: Stoffe. 1.1 bis 1. Thema: Einteilung der gefährlichen Explosive 1.1 bis 1.3 1.4 1.5 1.6 Hinweis: Angaben in Form der Verträglichkeitsgruppe sind üblich Hinweis: Außer einer führt das Fahrzeug seitlich und hinten je einen!

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