Leistungsorientierte Vergütung Brutto für Netto! Wie geht das? Institut für betriebliches Entgeltmanagement und allwin Vergütungssysteme 18.3.
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- Rosa Huber
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1 Leistungsorientierte Vergütung Brutto für Netto! Wie geht das? Institut für betriebliches Entgeltmanagement und allwin Vergütungssysteme
2 Ihre Referenten Thomas Huber Geschäftsführender Gesellschafter I.B.E. Institut für betriebliches Entgeltmanagement GmbH Telefon: Web: Stefan Wendl Geschäftsführender Gesellschafter allwin GmbH & Co. KG Telefon: Web: 2
3 Punkte für heute 1. Einführung leistungsorientierte Vergütung (LoV) 2. Mehr Gehalt und mehr Ertrag 3. Brutto für Netto wie geht das?
4 Was bewegt Unternehmer zum Jahresbeginn? Umsatzwachstum vs. Ertragswachstum Personalkosten vs. Mitarbeiterbindung Kostenreduzierung vs. Kostenbewusstsein
5 Was bewegt Mitarbeiter das Jahr über? Risiko oder Sicherheit Allein oder zusammen? Bekommen oder Verdienen
6 Geld = Motivation? http: / 21. F /karrier ebru ebibe l ar de/ge ldve rdien en-m otivi ert-e s-wi rklic h/ 1. Eine sinnvolle Arbeit 2. Teamarbeit 3. Fairness 4. Anerkennung 5. Wachstum 6. Autonomie Februar 2016
7 Warum ein Vergütungssystem? Entlohnung Bindung Einstellungen Ansporn Motivation Führung Steuerung > Tausch Leistung gegen Geld > Unternehmen an Mitarbeiter > Mitarbeiter an Unternehmen > Leistungsanreize für Mitarbeiter > Anreiz und Feedback > Werkzeug zur Mitarbeiterführung > Instrument zur Unternehmenssteuerung
8 Wie sieht die Realität aus? Ziel alle Mitarbeiter sollen sich über Neuabschlüsse freuen! großer Auftrag
9 Herkömmliche LoV und die Methode LoV ist komplex und fördert Komfortzonen Ich tue das was mein Chef von mir erwartet ich weiß was für das Unternehmen gut ist Mitunternehmer! LoV ist meist nur ausgewählten Jobrollen zugängig Innendienst, Lager & Logistik beeinflussen den Ertrag Erfolgsbeteiligung für alle! LoV erhöht die Personalkostenquote Gehaltserhöhungen sind fixe Kostenblöcke für die Zukunft Flexibilisierung unter Einbezug des Unternehmensertrages! Bonus- und Prämienmodelle wirken nicht nachhaltig Jahrespläne verändern kein Verhalten täglich finanzielle Anreize sind notwendig! LoV = Individualleistung / einer gewinnt Erfolgt die betriebliche Wertschöpfung von einer Einzelperson? Finanzielle Förderung des Teamgedankens! *LoV = Leistungsorientierte Vergütung 9
10 Unsere Grundsätze Keiner verdient weniger. Alle haben Chancen. Der Einsatz ist wirtschaftlich sinnvoll. 10
11 mehr Ertrag = mehr Gehalt Gehalt % herkömmlich Prämie FIX Messgröße (Deckungsbeitrag)
12 Monatliche Erfolgskontrolle Mitarbeiter sollen verstehen, was sie verdient und was sie bekommen haben. allwin hilft, durch transparente Darstellung auf PC, Tablet oder Smartphone.
13 LoV nach dem allwin Prinzip führt zu einem Gehalts- und Ertragsplus Fixum Deckung Fixum Auszahlung Fixum Deckung Budget T Teamentgelt Ausgleich Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
14 Leistungsorientierte Vergütung Brutto für Netto!
15 Arbeitnehmer stehen nicht mehr in der Schlange zur Suche eines Arbeitgebers!
16 Herausforderung für Arbeitgeber im Peronalbereich - Demografische Entwicklung erschwert Arbeitnehmerfindung - Arbeitnehmermarkt: Mitarbeiter wählt seinen Arbeitgeber selbst aus - Attraktivität des Arbeitgebers für Bewerber muss gesteigert werden - Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit sinkt - Mangel an Fach- und Führungskräften - Die Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist gefährdet - Soziale Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber dem Mitarbeiter ist stark gefragt
17 Themen, die Arbeitgeber interessieren: Wie werde ich der begehrteste Arbeitgeber meiner Region? Wie generiere ich Monat für Monat zusätzliche, frei verfügbare Liquidität, zu unschlagbar günstigen Konditionen?
18 Das Prinzip Entgeltoptimierung vereinfacht Um dem Arbeitnehmer 50,- Netto ausbezahlen zu können, muss der AG diesem ca. 100,- Brutto bezahlen. Dazu kommt noch der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung, diverse BG-Abgaben, U1(ggf.), U2 und U3, insgesamt ca. 21%. Somit entstehen dem Arbeitgeber Lohngesamtkosten von ca. um für dem Arbeitnehmer Netto ca. 121,- 50,- mehr erzielen zu können. à Verpuffung an gesetzlichen Angaben 71,-
19 ON TOP WANDLUNG Bruttoentgelt wird abgesenkt. Steueroptimierte und sv freie Bausteine füllen das Brutto wieder auf. Sachbezüge 44 ( 8 Abs.2 S.11 EStG) ODER Entgelterhöhung durch steueroptimierte Bausteine. Erholungsbeihilfe ( 40 Abs.2 S.1 Nr.3 EStG) Internetpauschale bis 50 ( 40 Abs.2 S.1 Nr.5 EStG; LStR R127Abs.4a S.5 ff)
20 EO-Baustein: 44 MasterCard Zum Tanken, Einkaufen und Shoppen. Eine reine Guthabenkarte - keine Überziehung möglich Monatliches Aufladen erfolgt automatisch durch IBE 44 mtl. Steuerfrei Das Design der Karte kann nach Vorgaben von XXXXX gestaltet werden. Weltweit an 36 Mio. Akzeptanzstellen bezahlen davon alleine in Deutschland und bei fast jedem Online Shop Bezahlung funktioniert per Unterschrift Guthabenabfrage online oder über kostenlose Smartphone-App möglich Ein Ansparen des Guthabens ist möglich
21 Bausteinübersicht ON TOP WANDLUNG Steueroptimierte und sv freie Bausteine füllen das Brutto wieder auf. Bruttoentgelt wird abgesenkt. Sachbezüge 44 ( 8 Abs.2 S.11 EStG) Private Handykosten nach Aufwand ( 3Nr.45 EStG; LStR R21e; R ) Rentenausgleich 248 ( 3.63 und/oder 40b EStG) Werbeflächenpauschale 21 ( 22 Nr. 3 EStG) E-Bike Leasing 8 Absatz 2 Satz 2 EStG Einkaufsgutscheine 93,00 ( 8 Abs.2; 40 Abs.2 Nr.1 EStG; LStR 8.1Abs.7;40.2) Sachbezug p.a. ( 37 b EStG) ODER Entgelterhöhung durch steueroptimierte Bausteine.
22 Bausteinübersicht ON TOP WANDLUNG Steueroptimierte und sv freie Bausteine füllen das Brutto wieder auf. Bruttoentgelt wird abgesenkt. Sachbezüge 44 ODER Entgelterhöhung durch steueroptimierte Bausteine. Erholungsbeihilfe ( 8 Abs.2 S.11 EStG) ( 40 Abs.2 S.1 Nr.3 EStG) Private Handykosten nach Aufwand ( 3Nr.45 EStG; LStR R21e; R ) Internetpauschale bis 50 Rentenausgleich 248 ( 40 Abs.2 S.1 Nr.5 EStG; LStR R127Abs.4a S.5 ff) ( 3.63 und/oder 40b EStG) Kindergartenkosten Werbeflächenpauschale 21 ( 3 Nr. 33 EStG und R 21 a LStR ) ( 22 Nr. 3 EStG) E-Bike Leasing 8 Absatz 2 Satz 2 EStG Einkaufsgutscheine 93,00 ( 8 Abs.2; 40 Abs.2 Nr.1 EStG; LStR 8.1Abs.7;40.2) VWL 26,59 ( 3.63 und/oder 40b EStG)
23 Vorteile Arbeitgeber: Motivation, Bindung und Neuanwerbung von Mitarbeitern reduziert die Fluktuation Senkung der Lohnnebenkosten und Liquiditätsgewinn Bessere Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Sozialkompetenz Geringer Verwaltungsaufwand durch die I.B.E.-Verwaltungsleistungen Vorteile für den Arbeitnehmer: Höheres monatlich verfügbares Nettoeinkommen betriebliche Altersversorgung zum Nulltarif Entlastung bei den laufenden Lebenshaltungskosten Positivere Einstellung zum Arbeitgeber Verbesserung der Rentensituation im Alter Nutzung staatlicher Förderungen und Subventionen
24 Prozessautomatisierte Umsetzung Konzepterstellung Umsetzung Umsetzung durch die Entgeltabrechnungsstelle - Strategiefestlegung - Information der Führungskräfte - Information des Personal/Betriebsrats - Information der Personalabteilung - Information der Entgeltabrechnung - Einrichten der Lohn/Gehaltskonten (sofern nicht bereits vorhanden) - Dienstleistungsvertrag - Steuergutachten* - Arbeitsrechtsgutachten* - Tarifrechtsgutachten* - Sozialversicherungsgutachten* - Auskunft Betriebsstättenfinanzamt* - Erstellung Arbeitnehmer Broschüren - Einrichtung Gruppenverträge - Einrichtung Einkaufsgutscheine - Einrichtung Scheckkartensystem - Informationsveranstaltung AN - 1. Einzelberatung der AN - Erstellung aller Unterlagen mit AN * Kunde beauftragt spezialisierte Kanzlei nach seiner Wahl Zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Entgeltabrechnungsstelle: - Dokumentation der Gespräche - Prüfung der Dokumente/Belege - Projektplanung Standorte/Filialen - Zuordnung der gebuchten Entgeltbausteine zur jeweiligen Mitarbeiterabrechnung laut I.B.E. Buchungsliste. - Archivierung aller Dokumente/Belege Für 100 Mitarbeiter ca. 2 Tage einmaliger Arbeitsaufwand für einen Mitarbeiter der Entgeltabrechnungsstelle.
25 Aufgabenverteilung zwischen Personalabteilung und I.B.E. Mitwirkung der Personalabteilung Leistungen der I.B.E. - Überweisung Honorar I.B.E./Einkaufsgutscheine/Scheckkartenaufladegebühr und ggf. Sozialversicherungsausgleich bav - Schulung der Entgeltabrechnungsstelle - Datenaustausch mit Entgeltabrechnungsstelle - Systemüberwachung - Monatliche Aufstellung aller Sachbezüge für den Arbeitgeber mit Sammelrechnung - Bestellung und Versand Einkaufsgutscheine - Bestellung Versicherungspolice - Monatliche Aufladung der MasterCard - An- und Abmeldung von Teilnehmern - Einholung aller Bestätigungen (z.b. für die Kindergartenkosten, Nachweis zur Internetpauschale, Kostennachweise Mobilfunkgerät, Belege zur Erholungsbeihilfe) - Beratungssprechstunde vor Ort - Auskunfts- und Beratungs-Hotline - Veränderungsumsetzungen - Digitale Personalakte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Statistik, Selektionen und Auswertungen - Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen zur Systemanpassung mitteilen und umsetzen - An- und Abmeldung Mitarbeiter verstirbt, Mitarbeiter wird langzeitkrank, Mitarbeiter geht in Elternzeit, Mitarbeiter geht zum Bundesfreiwilligendienst, Mitarbeiter verlässt das Unternehmen etc. - Statusveränderungen beim AN mitteilen Änderung Privatanschrift etc. - Bearbeitung der Buchungsliste, d.h. markierte Änderungen eingeben (z.b. Wegfall Kindergartenzuschuss) Laufender Arbeitsaufwand: Ø für 100 Mitarbeiter 0,5 Stunden im Monat.
26 Kundencenter der IBE für Arbeitgeber KOMMUNIKATION ADMINISTRATION ERGEBNISSE IBE hilft, durch transparente Darstellung.
27 Kundencenter der IBE für Arbeitgeber KOMMUNIKATION ADMINISTRATION ERGEBNISSE IBE hilft, durch transparente Darstellung.
28 Portalmöglichkeiten der IBE für Arbeitnehmer KOMMUNIKATION ERGEBNISSE
29 Die persönliche Kommunikation von Mensch zu Mensch ist unersetzlich. Auch im 21. Jahrhundert I.B.E. Institut für betriebliches Entgeltmanagement GmbH Corneliusstr München Telefon: info@institut-be.de Wichtige Hinweise Sämtliche Ihnen als Handout überlassene Unterlagen basieren auf Beurteilungen, Stellungnahmen und rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Einschätzungen der I.B.E. zum gegenwärtigen Zeitpunkt bzw. Zeitpunkt der Aushändigung. Die Unterlagen sind daher nicht für eine Beurteilung im Einzelfall geeignet. Ebenso eignen sie sich nicht als Basis für vertragliche Regelungen. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger ausgeschlossen. Die Inhalte sämtlicher Unterlagen, Präsentationen und Aussagen sind das geistige Eigentum der I.B.E.. Jegliche weitere Verwendung, das Anfertigen von Kopien, Vervielfältigung, auch in Auszügen, egal in welcher, auch in elektronischer Form, oder in inhaltsähnlicher Art, bedarf unserer Zustimmung.
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